Rechtsprechung
BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00 |
Bestattung des Vaters nach Erbschaftsausschlagung
Anspruch nach § 15 BSHG hat nicht nur der Bestattungskostenpflichtige nach bürgerlichem Recht (§§ 1968, 1615 Abs. 2 BGB, sondern auch, wer eine öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht auf eigene Kosten erfüllt (in Baden-Württemberg: nach § 31 BestattG)
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BSHG § 15
Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -, Zumutbarkeit der Tragung der - Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten - Wolters Kluwer
Bestattungskosten - Übernahme von Bestattungskosten - Übernahme durch den Träger der Sozialhilfe - Zumutbarkeit
- Informationsverbund Asyl und Migration
BSHG § 15
D (A), Sozialhilfe, Bestattungskosten, Sozialhilfeträger, Erben, Bestattungspflicht
- Judicialis
BSHG § 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 15
Sozialhilferecht - Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe; -, Zumutbarkeit der Tragung der -; Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten. - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Pressemeldung)
Mittellose Tochter bleibt nicht auf Beerdigungskosten sitzen - Sozialamt muss zahlen
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 10.08.1999 - 22 K 10156/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 22 A 3975/99
- BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
Papierfundstellen
- BVerwGE 114, 57
- NJW 2001, 3722 (Ls.)
- NVwZ 2001, 927
- FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
- DVBl 2001, 1066
- DÖV 2001, 786
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.08.1994 - 1 B 149.94
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, "ob eine landesrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
Diese öffentlich-rechtlich verursachte Kostenlast beruht folglich auf einem der Kompetenz des Landesgesetzgebers unterliegenden Rechtsgrund und kann demgemäß an die ordnungsrechtliche Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankommt (vgl. Beschluss vom 19. August 1994 - BVerwG 1 B 149.94 - Buchholz 408.1 Bestattungsrecht Nr. 2; VGH Mannheim…, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 - ZfF 1998, S. 182 f.). - BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96
Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe
Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG derjenige ist, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. Urteil vom 31. August 1966 - BVerwG 5 C 162.65 - ; Urteil vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - ). - VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96
Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen
Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
Diese öffentlich-rechtlich verursachte Kostenlast beruht folglich auf einem der Kompetenz des Landesgesetzgebers unterliegenden Rechtsgrund und kann demgemäß an die ordnungsrechtliche Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankommt (vgl. Beschluss vom 19. August 1994 - BVerwG 1 B 149.94 - Buchholz 408.1 Bestattungsrecht Nr. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 - ZfF 1998, S. 182 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 22 A 3975/99
Sozialhilferecht. Übernahme von Bestattungskosten
Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
BVerwG 5 C 8.00 OVG 22 A 3975/99. - BVerwG, 31.08.1966 - V C 162.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG derjenige ist, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. Urteil vom 31. August 1966 - BVerwG 5 C 162.65 - ; Urteil vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - ).
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
Sie kann insbesondere erbrechtlich (§ 1968 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]; vgl BVerwGE 116, 287, 289) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 Abs. 2 BGB) begründet sein, aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten hergeleitet werden (BVerwGE 114, 57, 58 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5).Die hieraus resultierende Bestattungspflicht der Klägerin regelt zwar nicht die Verpflichtung, die Kosten der Beerdigung zu tragen, wie dies etwa § 1968 BGB oder § 1615 Abs. 2 BGB tun; wird aber - wie hier - die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht erfüllt, resultieren hieraus Kosten wie Entgeltansprüche des Bestattungsunternehmers, die Gegenstand der übernahmefähigen Kostenverpflichtung iS des § 74 SGB XII sind (BVerwGE 114, 57 ff; Gotzen, ZfF 2006, 1, 3).
Der Beurteilungsmaßstab dafür, was dem Verpflichteten zugemutet werden kann, ergibt sich insbesondere aus den allgemeinen Grundsätzen des Sozialhilferechts (Gotzen, ZfF 2006, 1, 3; offen gelassen BVerwGE 114, 57, 60).
- BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11
Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines …
Freilich wären die daraus drohenden wirtschaftlichen Nachteile dadurch abgemildert worden, dass die Beklagte bei Unzumutbarkeit der (endgültigen) Kostentragung nach § 74 SGB XII vom zuständigen Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten hätte erlangen können (vgl. BVerwGE 114, 57, 58 f zu § 15 BSHG;… Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl., § 74 Rn. 15). - BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung …
Die Feststellungen des LSG in tatsächlicher Hinsicht und zum maßgeblichen Landesrecht ermöglichen bereits keine endgültige Aussage darüber, ob die Klägerin zur Tragung der Bestattungskosten (zur Unterscheidung zwischen dieser Pflicht und der Bestattungspflicht selbst: BVerwGE 114, 57, 58 f;… BSGE 104, 219 ff RdNr 13 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1) verpflichtet war.
- LSG Baden-Württemberg, 14.04.2016 - L 7 SO 81/15
Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - …
Auch wenn das Bestattungsrecht nicht die Kostenerstattung regelt, sondern nur die Pflicht zur Bestattung selbst, so ist der nach diesen Vorschriften zur Bestattung Verpflichtete dennoch Verpflichteter im Sinne des § 74 SGB XI, da es sich um eine öffentlich-rechtlich verursachte Kostenlast handelt (BSG…, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R - BSGE 104, 219 - juris Rdnr. 13; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 22. Februar 2011 - 5 C 8/00 - BVerwGE 114, 57 - juris Rdnr. 14;… Senatsurteil vom 25. April 2013 - L 7 SO 5656/11 - juris Rdnr. 27). - LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 2468/13
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe - …
Die Ausschlagung wirkt auf den Erbfall, und zwar ex tunc, zurück; somit ist die Klägerin durch die Regelung des § 1968 BGB nicht belastet gewesen (…vgl. BSGE 104, 219 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1 ; BVerwGE 114, 57, 58). - BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01
Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe; …
Träger des Anspruchs auf Kostenübernahme nach § 15 BSHG ist derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (wie BVerwGE 105, 51 und BVerwGE 114, 57 ).Der "hierzu Verpflichtete" als Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG ist nach der Rechtsprechung des Senats derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - und vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 8.00 - ).
Sie kann insbesondere erbrechtlich (§ 1968 BGB) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 BGB) begründet sein, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten herrühren (Urteil vom 22. Februar 2001, a.a.O. S. 58 f.); letzteres findet seine Begründung darin, dass das Landesrecht dem in die Pflicht Genommenen mit der ordnungsrechtlichen Bestattungspflicht auch die damit verbundenen Kosten zuweist, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankäme (…a.a.O. S. 59).
Da jedoch - wie die Vorinstanz festgestellt hat - das Niedersächsische Bestattungsrecht (Gesetz über das Leichenwesen vom 29. März 1963, Nds.GVBl S. 142; Verordnung über die Bestattung von Leichen vom 29. Oktober 1964, Nds.GVBl S. 183) im Gegensatz etwa zum nordrhein-westfälischen Landesrecht, welches dem Urteil des Senats vom 22. Februar 2001 (a.a.O.) zugrundelag, keine Regelungen über die Bestattungspflicht trifft, besteht keine gesetzlich begründete Kostenverpflichtung des Klägers als Grundlage eines Kostenübernahmeanspruches gegen den zuständigen Sozialhilfeträger.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 448/07
Beseitigung einer Kostenerstattungspflicht für Notbestattungen durch § 8 Abs. 1 …
BVerwG, Urteil vom 22.2.2001 - 5 C 8.00 -, juris, Rdn. 14. - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - L 12 SO 3/08
Anspruch auf Sozialhilfe, Übernahme von Bestattungskosten
Weder ordnungsbehördliche noch sozialhilferechtliche Gesichtspunkte gebieten es, einem zur Durchführung der Bestattung bereiten Angehörigen zur Vermeidung sozialhilferechtlicher Nachteile die Einschaltung der Ordnungsbehörde aufzuerlegen (BVerwG, Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 8/00 -). - BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03
Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -, …
Die "Verpflichtung" bezieht sich zwar auf die Tragung der Bestattungskosten (…vgl. Urteile des Senats vom 5. Juni 1997, a.a.O., S. 54, vom 22. Februar 2001 - BVerwGE 114, 57/58 -, …und vom 30. Mai 2002, a.a.O., S. 288 f.), kann aber z.B. auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten herrühren (s. Urteile des Senats vom 22. Februar 2001, a.a.O., S. 58 f., und vom 13. März 2003 - Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5 = NJW 2003, 3146 = FEVS 54, 490 -).Das Fehlen von Personen, die vorrangig vor dem Leiter eines Krankenhauses bestattungs- und deswegen kostentragungspflichtig sind, bedeutet für den Krankenhausträger den Ausfall der Möglichkeit, seine Aufwendungen von diesem Personenkreis erstattet zu erhalten (zu den Rechtsgrundlagen eines Erstattungsanspruchs des Kostentragungspflichtigen s. OVG Münster, Urteil vom 14. März 2000 - DVBl 2000, 1704 = Vorinstanz zur BVerwGE 114, 57 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 16 A 1160/02
Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten; Unerheblichkeit der …
Dass neben dem Kläger auch sein Sohn in diesem Sinne als Verpflichteter anzusehen war, ändert angesichts der Sozialhilfebedürftigkeit des Sohnes nichts daran, dass der Kläger zu Recht den gesamten Anspruch gemäß § 15 BSHG geltend machen kann; die vom VG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OVG NRW - vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.3.2000 - 22 A 3975/99 -, DVBl. 2000, 1704 (1705), bestätigt vom BVerwG, Urteil vom 22.2.2001 - 5 C 8.00 -, BVerwGE 114, 57 (60) = FEVS 52, 441 = NVwZ 2001, 927 = NWVBl. 2002, 344 = BayVBl. 2001, 601 - vertretene Auffassung, der Kläger dürfe nicht auf die teilweise Inanspruchnahme seines Sohnes verwiesen werden, der dann seinerseits einen anteiligen Anspruch auf Kostenübernahme gegen die Beklagte geltend zu machen hätte, wird vom Senat geteilt und auch von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogen.OVG NRW, Urteile vom 22.6.1976 - VIII A 1074/75 - FEVS 25, 33 (35), vom 30.10.1997 - 8 A 3515/95 -, a.a.O., und vom 14.3.2000 - 22 A 3975/99 -, a.a.O.; Kunz, a.a.O.; Westermann, ZfF 2001, 105 (107); offengelassen in BVerwG, Urteil vom 22.2.2001 - 5 C 8.00 -, a.a.O.
- SG Karlsruhe, 19.01.2010 - S 1 SO 5729/08
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - Vermögenseinsatz - Nachlass - …
- LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 4476/08
Sozialhilfe - keine Übernahme von Bestattungskosten - Bestattungsverpflichteter - …
- BVerwG, 13.03.2003 - 5 C 2.02
Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19
Übernahme der Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger
- VG Freiburg, 06.04.2004 - 4 K 519/04
Sozialhilfe-Tragung der Bestattungskosten
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04
Misshandelte Ehefrau muss nicht Bestattungskosten ihres Mannes tragen
- BVerwG, 14.10.2010 - 7 B 56.10
Heranziehung zu Bestattungskosten
- VG Koblenz, 30.06.2004 - 5 K 3706/03
Stadt muss Bestattungskosten übernehmen
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2013 - L 7 SO 5656/11
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 451/10
Übernahme der Friedhofsgebühren vom Sozialhilfeträger im Falle der Unzumutbarkeit …
- LSG Schleswig-Holstein, 25.09.2019 - L 9 SO 8/16
Sozialhilfe - Bestattungskosten - Verweis auf vorrangig Verpflichtete
- LSG Hessen, 20.03.2008 - L 9 SO 20/08
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - Nachrang der Kostenerstattung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00
Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders; …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2022 - L 9 SO 12/19
Sozialhilfe - Bestattungskosten - Verpflichteter - Anspruchsberechtigung des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 12 SO 10/08
Bestimmung des Verpflichteten bzgl. der Kostentragung einer Beerdigung aufgrund …
- VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14
Heranziehung von Geschwistern zu Bestattungskosten
- LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 22/12
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten - …
- VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 4 K 14.01108
Kostenersatz der Gemeinde bei im Wege der Ersatzvornahme durchgeführter …
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3140/14
- VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526
Auch bei fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind die näheren …
- VGH Hessen, 27.11.2002 - 1 UE 2830/00
Kostenübernahme für durch Krankenhausträger veranlasste Bestattung
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 2 SO 3798/12
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2017 - L 8 SO 112/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 14 A 1666/07
Aufhebung eines Bescheids über Einäscherungsgebühren nach der …
- VG Aachen, 21.03.2006 - 2 K 1862/04
Teurer Tod - Keine Erstattung der Kosten der Beerdigung eines …
- LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 915/19
- SG Karlsruhe, 31.08.2012 - S 1 SO 1200/12
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten - …
- VG Düsseldorf, 02.02.2010 - 23 K 2884/08
Friedhofsgebühren Billigkeitsmaßnahmen Erlass Niederschlagung Stundung Nachrang …
- SG Osnabrück, 04.12.2008 - S 5 SO 103/07
- LSG Schleswig-Holstein, 14.03.2006 - L 9 B 65/06
Anspruch der Enkel auf Übernahme der Kosten für die Bestattung eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2007 - L 20 B 10/07
Sozialhilfe
- VGH Bayern, 27.10.2005 - 12 B 03.756
Sozialhilfe; Übernahme von Bestattungskosten; Erstattungsanspruch gegen Dritten; …
- OVG Niedersachsen, 06.12.2001 - 12 LB 2922/01
Bestattungskosten; Sozialhilfe; Verpflichteter
- SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Vermögenseinsatz …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 8 SO 209/16
- OVG Sachsen, 17.07.2014 - 3 B 43/14
Heranziehungsbescheid zu Bestattungskosten, Zumutbarkeit, sofortige …
- VG Hamburg, 15.02.2021 - 9 K 3906/19
Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu den Kosten für eine auf behördliche …
- VGH Bayern, 17.09.2013 - 4 C 13.1727
Prozesskostenhilfe; Bestattungskosten; Kostenersatz; fehlende wirtschaftliche …
- SG Osnabrück, 16.09.2010 - S 5 SO 148/09
- SG Düsseldorf, 13.02.2007 - S 35 SO 12/06
Sozialhilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - 12 A 3370/05
- VG Münster, 10.01.2006 - 5 K 1004/04
Übernahme von Kosten einer Bestattung aus Mitteln der Sozialhilfe; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 8 SO 18/12
- SG Osnabrück, 04.06.2009 - S 5 SO 36/08
- SG Osnabrück, 05.05.2009 - S 5 SO 66/08
- SG Osnabrück, 01.08.2006 - S 16 SO 221/05
Rechtsprechung
BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2
Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines Kraftfahrzeugs, Finanzierung der - mit Sozialhilfemitteln - Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens - Kraftfahrzeug - Finanzierung - Sozialhilfemittel
- Judicialis
BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2
- RA Kotz
Sozialhilfeempfänger: Haltung eines Kfz als unwirtschaftliches Verhalten?
- rechtsportal.de
BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2
Sozialhilfe - Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines Kraftfahrzeugs, Finanzierung der - mit Sozialhilfemitteln. - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 29.05.1996 - 6 A 17/96
- OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 2523/99
- BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1958
- NVwZ 2001, 927 (Ls.)
- FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
- DVBl 2001, 1064
- DÖV 2001, 787
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 2523/99
Halten eines Personenkraftwagens; Autohaltung (Kosten); Einkommen, …
Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
BVerwG 5 B 217.99 OVG 12 L 2523/99. - BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder …
Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
Da die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (BVerwGE 105, 281 ; 106, 99 ), ist der Hilfeempfänger in seiner Disposition darüber frei, ob er die ihm zustehenden Mittel auf viele oder wenige und welche von ihm ausgewählte Bedürfnisse aufteilt. - BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95
Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.
Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
Da die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (BVerwGE 105, 281 ; 106, 99 ), ist der Hilfeempfänger in seiner Disposition darüber frei, ob er die ihm zustehenden Mittel auf viele oder wenige und welche von ihm ausgewählte Bedürfnisse aufteilt. - VGH Baden-Württemberg, 20.06.1979 - VI 3798/78
Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
Allerdings betraf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. Juni 1979 - VI 3798/78 - (FEVS 28, 170) einen Fall, in dem die Betriebskosten unter dem Anteil für die Benutzung von Verkehrsmitteln lagen, so dass über den Aufwand höherer Betriebskosten als unwirtschaftliches Verhalten nicht entschieden wurde. - OVG Bremen, 19.02.1988 - 2 B 17/88
Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
Zwar hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen in seinem Beschluss vom 19. Februar 1988 - 2 B 17/88 - (FEVS 37, 471) ausgeführt, dass zum unwirtschaftlichen Verhalten i.S.d. § 25 Abs. 2 Nr. 2 BSHG auch zu rechnen seien "die Kosten für die Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs, wenn dieses nicht benötigt wird und seine Betriebskosten außer Verhältnis zu dem Betrag stehen, der im Regelsatz für die Benutzung von Verkehrsmitteln vorgesehen ist"; diese Ausführungen finden sich aber lediglich in einem obiter dictum, weil das Gericht aus anderem Grund die Kürzung der Regelsatzleistung für nicht rechtens hielt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 2420/02
Vorliegen von Hilfebedürftigkeit bei Verfügung über ein Kraftfahrzeug in jüngerer …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444. - SG München, 27.04.2005 - S 50 AS 82/05
Anfechtung der Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach …
Nach der bisherigen Rechtsprechung zum BSHG war es dem Sozialhilfeträger ebenfalls verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung stand und der Hilfeempfänger selbst bestimmen konnte, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten von höheren Ausgaben für andere Bedürfnisse (z.B. OVG Münster vom 09.11.2000, Az.: 22 A 351/99; BVerwG vom 29.12.2000 NJW 2001, 1958). - VG Mainz, 17.08.2001 - 1 L 753/01
Sozialhilfe - einstweilige Anordnung - unzumutbarer Nachteil
Es ist in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, NJW 2001, 1958; OVG Münster FEVS 1999, 37; OVG Lüneburg FEVS 1997, 559) anerkannt, dass der Hilfeempfänger über Sozialhilfemittel grundsätzlich frei verfügen kann, sofern nicht die Grenze des unwirtschaftlichen Verhaltens im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 BSHG erreicht wird.
- VG Düsseldorf, 22.05.2003 - 20 L 1444/03
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Leistungen i.S.d. …
Zur Ausräumung von Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit, die sich aus der Benutzung eines Kraftfahrzeuges ergeben, kann es nicht ausreichen, dass abstrakt Konstellationen denkbar sind, in denen u.U. auch Hilfeempfänger finanziell in der Lage sind, ein Kfz zu betreiben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2003 - 16 B 2420/02 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 216/03 vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
- SG Hildesheim, 15.12.2006 - S 13 AS 601/05 Dem Leistungsträger ist verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung steht und der Hilfeempfänger selbst bestimmen kann, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten höherer Ausgaben für andere Bedürfnisse (vgl. hierzu SG München, Urteil vom 24. Mai 2005, Az.: S 50 AS 51/05; wie schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2000, Az.: 5 B 217/99 zum BSHG).
- SG Hildesheim, 15.12.2006 - S 13 AS 129/06 Dem Leistungsträger ist verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung steht und der Hilfeempfänger selbst bestimmen kann, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten höherer Ausgaben für andere Bedürfnisse (vgl. hierzu SG München, Urteil vom 24. Mai 2005, Az.: S 50 AS 51/05; wie schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2000, Az.: 5 B 217/99 zum BSHG).
- VG Gelsenkirchen, 16.08.2001 - 17 L 1491/01
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf …
Soweit es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, DVBl. 2001, 1064; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2000 - 16 B 1330/00 - , einer mehrköpfigen Familie möglich sein soll, durch gezielte Aufteilung der zur Verfügung stehenden Sozialhilfemittel die Finanzierung eines Kraftfahrzeuges zu bewerkstelligen, folgt daraus für den hier vorliegenden Fall keine der Antragstellerin günstige rechtliche Beurteilung. - SG Hildesheim, 30.03.2007 - S 13 AS 909/06 Dem Leistungsträger ist verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung steht und der Hilfeempfänger selbst bestimmen kann, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten höherer Ausgaben für andere Bedürfnisse (vgl. hierzu SG München, Urteil vom 24. Mai 2005, Az.: S 50 AS 51/05; wie schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2000, Az.: 5 B 217/99 zum BSHG).
- SG Hildesheim, 30.03.2007 - S 13 AS 156/05 Dem Leistungsträger ist verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung steht und der Hilfeempfänger selbst bestimmen kann, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten höherer Ausgaben für andere Bedürfnisse (vgl. hierzu SG München, Urteil vom 24. Mai 2005, Az.: S 50 AS 51/05; wie schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2000, Az.: 5 B 217/99 zum BSHG).
- SG Hildesheim, 12.10.2006 - S 13 AS 761/05