Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.12.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,396
BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00 (https://dejure.org/2001,396)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2001 - 5 C 8.00 (https://dejure.org/2001,396)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 5 C 8.00 (https://dejure.org/2001,396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Bestattung des Vaters nach Erbschaftsausschlagung

Anspruch nach § 15 BSHG hat nicht nur der Bestattungskostenpflichtige nach bürgerlichem Recht (§§ 1968, 1615 Abs. 2 BGB, sondern auch, wer eine öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht auf eigene Kosten erfüllt (in Baden-Württemberg: nach § 31 BestattG)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 15
    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -, Zumutbarkeit der Tragung der - Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten

  • Wolters Kluwer

    Bestattungskosten - Übernahme von Bestattungskosten - Übernahme durch den Träger der Sozialhilfe - Zumutbarkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BSHG § 15
    D (A), Sozialhilfe, Bestattungskosten, Sozialhilfeträger, Erben, Bestattungspflicht

  • Judicialis

    BSHG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 15
    Sozialhilferecht - Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe; -, Zumutbarkeit der Tragung der -; Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Mittellose Tochter bleibt nicht auf Beerdigungskosten sitzen - Sozialamt muss zahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 57
  • NJW 2001, 3722 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 927
  • FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1066
  • DÖV 2001, 786
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1994 - 1 B 149.94

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, "ob eine landesrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    Diese öffentlich-rechtlich verursachte Kostenlast beruht folglich auf einem der Kompetenz des Landesgesetzgebers unterliegenden Rechtsgrund und kann demgemäß an die ordnungsrechtliche Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankommt (vgl. Beschluss vom 19. August 1994 - BVerwG 1 B 149.94 - Buchholz 408.1 Bestattungsrecht Nr. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 - ZfF 1998, S. 182 f.).
  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG derjenige ist, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. Urteil vom 31. August 1966 - BVerwG 5 C 162.65 - ; Urteil vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    Diese öffentlich-rechtlich verursachte Kostenlast beruht folglich auf einem der Kompetenz des Landesgesetzgebers unterliegenden Rechtsgrund und kann demgemäß an die ordnungsrechtliche Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankommt (vgl. Beschluss vom 19. August 1994 - BVerwG 1 B 149.94 - Buchholz 408.1 Bestattungsrecht Nr. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 - ZfF 1998, S. 182 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 22 A 3975/99

    Sozialhilferecht. Übernahme von Bestattungskosten

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    BVerwG 5 C 8.00 OVG 22 A 3975/99.
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 162.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG derjenige ist, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. Urteil vom 31. August 1966 - BVerwG 5 C 162.65 - ; Urteil vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - ).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Sie kann insbesondere erbrechtlich (§ 1968 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]; vgl BVerwGE 116, 287, 289) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 Abs. 2 BGB) begründet sein, aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten hergeleitet werden (BVerwGE 114, 57, 58 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5).

    Die hieraus resultierende Bestattungspflicht der Klägerin regelt zwar nicht die Verpflichtung, die Kosten der Beerdigung zu tragen, wie dies etwa § 1968 BGB oder § 1615 Abs. 2 BGB tun; wird aber - wie hier - die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht erfüllt, resultieren hieraus Kosten wie Entgeltansprüche des Bestattungsunternehmers, die Gegenstand der übernahmefähigen Kostenverpflichtung iS des § 74 SGB XII sind (BVerwGE 114, 57 ff; Gotzen, ZfF 2006, 1, 3).

    Der Beurteilungsmaßstab dafür, was dem Verpflichteten zugemutet werden kann, ergibt sich insbesondere aus den allgemeinen Grundsätzen des Sozialhilferechts (Gotzen, ZfF 2006, 1, 3; offen gelassen BVerwGE 114, 57, 60).

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Freilich wären die daraus drohenden wirtschaftlichen Nachteile dadurch abgemildert worden, dass die Beklagte bei Unzumutbarkeit der (endgültigen) Kostentragung nach § 74 SGB XII vom zuständigen Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten hätte erlangen können (vgl. BVerwGE 114, 57, 58 f zu § 15 BSHG; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl., § 74 Rn. 15).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung

    Die Feststellungen des LSG in tatsächlicher Hinsicht und zum maßgeblichen Landesrecht ermöglichen bereits keine endgültige Aussage darüber, ob die Klägerin zur Tragung der Bestattungskosten (zur Unterscheidung zwischen dieser Pflicht und der Bestattungspflicht selbst: BVerwGE 114, 57, 58 f; BSGE 104, 219 ff RdNr 13 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1) verpflichtet war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1510
BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99 (https://dejure.org/2000,1510)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.2000 - 5 B 217.99 (https://dejure.org/2000,1510)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 (https://dejure.org/2000,1510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2
    Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines Kraftfahrzeugs, Finanzierung der - mit Sozialhilfemitteln

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens - Kraftfahrzeug - Finanzierung - Sozialhilfemittel

  • Judicialis

    BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2

  • RA Kotz

    Sozialhilfeempfänger: Haltung eines Kfz als unwirtschaftliches Verhalten?

  • rechtsportal.de

    BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2
    Sozialhilfe - Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines Kraftfahrzeugs, Finanzierung der - mit Sozialhilfemitteln.

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1958
  • NVwZ 2001, 927 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1064
  • DÖV 2001, 787
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 2523/99

    Halten eines Personenkraftwagens; Autohaltung (Kosten); Einkommen,

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    BVerwG 5 B 217.99 OVG 12 L 2523/99.
  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95

    Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Da die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (BVerwGE 105, 281 ; 106, 99 ), ist der Hilfeempfänger in seiner Disposition darüber frei, ob er die ihm zustehenden Mittel auf viele oder wenige und welche von ihm ausgewählte Bedürfnisse aufteilt.
  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Da die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (BVerwGE 105, 281 ; 106, 99 ), ist der Hilfeempfänger in seiner Disposition darüber frei, ob er die ihm zustehenden Mittel auf viele oder wenige und welche von ihm ausgewählte Bedürfnisse aufteilt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1979 - VI 3798/78
    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Allerdings betraf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. Juni 1979 - VI 3798/78 - (FEVS 28, 170) einen Fall, in dem die Betriebskosten unter dem Anteil für die Benutzung von Verkehrsmitteln lagen, so dass über den Aufwand höherer Betriebskosten als unwirtschaftliches Verhalten nicht entschieden wurde.
  • OVG Bremen, 19.02.1988 - 2 B 17/88
    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen in seinem Beschluss vom 19. Februar 1988 - 2 B 17/88 - (FEVS 37, 471) ausgeführt, dass zum unwirtschaftlichen Verhalten i.S.d. § 25 Abs. 2 Nr. 2 BSHG auch zu rechnen seien "die Kosten für die Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs, wenn dieses nicht benötigt wird und seine Betriebskosten außer Verhältnis zu dem Betrag stehen, der im Regelsatz für die Benutzung von Verkehrsmitteln vorgesehen ist"; diese Ausführungen finden sich aber lediglich in einem obiter dictum, weil das Gericht aus anderem Grund die Kürzung der Regelsatzleistung für nicht rechtens hielt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 2420/02

    Vorliegen von Hilfebedürftigkeit bei Verfügung über ein Kraftfahrzeug in jüngerer

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
  • SG München, 27.04.2005 - S 50 AS 82/05

    Anfechtung der Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

    Nach der bisherigen Rechtsprechung zum BSHG war es dem Sozialhilfeträger ebenfalls verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung stand und der Hilfeempfänger selbst bestimmen konnte, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten von höheren Ausgaben für andere Bedürfnisse (z.B. OVG Münster vom 09.11.2000, Az.: 22 A 351/99; BVerwG vom 29.12.2000 NJW 2001, 1958).
  • VG Mainz, 17.08.2001 - 1 L 753/01

    Sozialhilfe - einstweilige Anordnung - unzumutbarer Nachteil

    Es ist in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, NJW 2001, 1958; OVG Münster FEVS 1999, 37; OVG Lüneburg FEVS 1997, 559) anerkannt, dass der Hilfeempfänger über Sozialhilfemittel grundsätzlich frei verfügen kann, sofern nicht die Grenze des unwirtschaftlichen Verhaltens im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 BSHG erreicht wird.
  • VG Düsseldorf, 22.05.2003 - 20 L 1444/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Leistungen i.S.d.

    Zur Ausräumung von Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit, die sich aus der Benutzung eines Kraftfahrzeuges ergeben, kann es nicht ausreichen, dass abstrakt Konstellationen denkbar sind, in denen u.U. auch Hilfeempfänger finanziell in der Lage sind, ein Kfz zu betreiben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2003 - 16 B 2420/02 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 216/03
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
  • SG Hildesheim, 15.12.2006 - S 13 AS 601/05
    Dem Leistungsträger ist verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung steht und der Hilfeempfänger selbst bestimmen kann, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten höherer Ausgaben für andere Bedürfnisse (vgl. hierzu SG München, Urteil vom 24. Mai 2005, Az.: S 50 AS 51/05; wie schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2000, Az.: 5 B 217/99 zum BSHG).
  • SG Hildesheim, 15.12.2006 - S 13 AS 129/06
    Dem Leistungsträger ist verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung steht und der Hilfeempfänger selbst bestimmen kann, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten höherer Ausgaben für andere Bedürfnisse (vgl. hierzu SG München, Urteil vom 24. Mai 2005, Az.: S 50 AS 51/05; wie schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2000, Az.: 5 B 217/99 zum BSHG).
  • VG Gelsenkirchen, 16.08.2001 - 17 L 1491/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf

    Soweit es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, DVBl. 2001, 1064; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2000 - 16 B 1330/00 - , einer mehrköpfigen Familie möglich sein soll, durch gezielte Aufteilung der zur Verfügung stehenden Sozialhilfemittel die Finanzierung eines Kraftfahrzeuges zu bewerkstelligen, folgt daraus für den hier vorliegenden Fall keine der Antragstellerin günstige rechtliche Beurteilung.
  • SG Hildesheim, 30.03.2007 - S 13 AS 909/06
    Dem Leistungsträger ist verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung steht und der Hilfeempfänger selbst bestimmen kann, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten höherer Ausgaben für andere Bedürfnisse (vgl. hierzu SG München, Urteil vom 24. Mai 2005, Az.: S 50 AS 51/05; wie schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2000, Az.: 5 B 217/99 zum BSHG).
  • SG Hildesheim, 30.03.2007 - S 13 AS 156/05
    Dem Leistungsträger ist verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung steht und der Hilfeempfänger selbst bestimmen kann, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten höherer Ausgaben für andere Bedürfnisse (vgl. hierzu SG München, Urteil vom 24. Mai 2005, Az.: S 50 AS 51/05; wie schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2000, Az.: 5 B 217/99 zum BSHG).
  • SG Hildesheim, 12.10.2006 - S 13 AS 761/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht