Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.08.1981

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,147
BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80 (https://dejure.org/1981,147)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1981 - 6 C 183.80 (https://dejure.org/1981,147)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1981 - 6 C 183.80 (https://dejure.org/1981,147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Förmliche Vernehmung - Ungünstige Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73

    Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß in Prozessen, mit denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen will, sich seine förmliche Vernehmung als Partei zur Sache in aller Regel von vornherein als das Beweismittel anbietet, das zur Klärung der Frage des Vorliegens einer echten Gewissensentscheidung in erster Linie geeignet ist (vgl. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] und 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 -).

    So hat der Senat in seinem bereits genannten Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - auf die Revision eines vom Verwaltungsgericht nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannten Klägers ein Urteil aufgehoben, das sich auf Angaben des Klägers bei seiner formlosen Anhörung gestützt hatte, dessen Angaben aber nicht - wie bei einer förmlichen Parteivernehmung - aktenmäßig festgehalten und in verfahrensrechtlich gehöriger Form in die Darstellung des Sach- und Streitstandes einbezogen worden waren.

    Dies ist um so bedeutsamer, als nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Beurteilung des Vorliegens einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe das Verhalten, die Bekundungen und der Gesamteindruck des Wehrpflichtigen entscheidende Bedeutung haben, (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] sowie das Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 75.73 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 124.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unzulängliche Urteilsbegründung -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß in Prozessen, mit denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen will, sich seine förmliche Vernehmung als Partei zur Sache in aller Regel von vornherein als das Beweismittel anbietet, das zur Klärung der Frage des Vorliegens einer echten Gewissensentscheidung in erster Linie geeignet ist (vgl. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] und 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 -).

    Wie der Senat u.a. in seinem bereits erwähnten Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 - betont hat, ist auch dann, wenn die Partei auf ihre Aussage - wie es regelmäßig der Fall sein wird - nicht beeidigt wird, die Förmlichkeit einer Parteivernehmung in Verbindung mit der ihr vorausgehenden Belehrung ein sachgerechtes Mittel, nicht nur dem Kläger und den sonstigen Verfahrensbeteiligten, sondern auch dem Gericht selbst die Bedeutung und die Gewichtigkeit der Bekundungen des Kriegsdienstverweigerers vor Augen zu führen.

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80
    Solche formelhaften Wendungen lassen keine ausreichende Prüfung und Würdigung der gesamten maßgebenden Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Entwicklung und gesamten Persönlichkeit des einzelnen Wehrpflichtigen erkennen, wie sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere die Zusammenfassung in BVerwGE 55, 217) für die Entscheidung über das Begehren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer unerläßlich ist.

    In der neuen Verhandlung wird das Verwaltungsgericht nach förmlicher Vernehmung des Klägers als Partei die gesamten Umstände des vorliegenden Falles zu würdigen und die vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer genannten Grundsätze zu beachten haben.

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmten Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - näher ausgeführt hat, verpflichtet die Vorschrift des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO das Gericht, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen.
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80
    Bereits in dem Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 15.67 - (NJW 1968, 1646 = BWV 1968, 234 = NZWehrR 1968, 230) ist aus § 86 VwGO die Verpflichtung des Verwaltungsgerichts hergeleitet worden, von sich aus jede Beweisaufnahme anzuordnen, deren mögliche Sachdienlichkeit zur Klärung des streitigen Sachverhalts sich ihm nach den Umständen des Falles aufdrängen muß.
  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73

    Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer Verfahrensrevision -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80
    Dies ist um so bedeutsamer, als nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Beurteilung des Vorliegens einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe das Verhalten, die Bekundungen und der Gesamteindruck des Wehrpflichtigen entscheidende Bedeutung haben, (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] sowie das Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 75.73 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80
    Insgesamt ist aber nicht hinreichend ersichtlich, daß und warum sich das Verwaltungsgericht von dem Ernst und der Tiefe der behaupteten Gewissensbindung überzeugt und daß es Umstände festgestellt hat, die den Schluß zulassen, daß der Kläger unter dem inneren Zwang steht, nicht im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu können (vgl. dazu Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß in Prozessen, mit denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen will, sich seine förmliche Vernehmung als Partei zur Sache in aller Regel von vornherein als das Beweismittel anbietet, das zur Klärung der Frage des Vorliegens einer echten Gewissensentscheidung in erster Linie geeignet ist (vgl. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] und 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 -).
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 52.74
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80
    Dabei ist es angebracht, auf die angefochtenen Verwaltungsbescheide dann einzugehen, wenn das Verwaltungsgericht zu einem von ihnen abweichenden Ergebnis gelangt, weil es in der letzten mündlichen Verhandlung, die für seine Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend ist (vgl. Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95]), zu einem anderen Beweisergebnis kommt oder den Sachverhalt anders würdigt, als insbesondere die Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer es getan hat.
  • BVerwG, 24.09.2015 - 6 B 31.15

    Kriegsdienstverweigerung; Parteivernehmung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. jeweils m.w.N. etwa: Urteile vom 26. Juni 1981 - 6 C 183.80 - NVwZ 1982, 40 f., vom 3. September 1987 - 6 C 11.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 192 S. 4 ff. und vom 29. Januar 1990 - 6 C 4.88 - juris Rn. 8; Beschlüsse vom 29. April 1991 - 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 S. 59 f., vom 13. September 2010 - 6 B 31.10 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 6 Rn. 3 und vom 2. Dezember 2013 - 6 B 30.13 - juris Rn. 3) gehört es in gerichtlichen Verfahren, deren Gegenstand die Berechtigung des Klägers zur Verweigerung des Kriegsdienstes ist, unter der Geltung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes jedenfalls dann, wenn die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens in Frage steht, regelmäßig zur Erforschung des Sachverhalts im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Kläger verschafft und ihn zu diesem Zweck förmlich als Partei vernimmt.

    Dies ist umso bedeutsamer, als nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Beurteilung des Vorliegens einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe das Verhalten, die Bekundungen und der Gesamteindruck des Wehrpflichtigen entscheidende Bedeutung haben (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - 6 C 183.80 - NVwZ 1982 S. 41 m.w.N.).

    Es entfällt nicht durch eine formlose Anhörung (BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1981 a.a.O. S. 40 und vom 29. Januar 1990 - 6 C 4.88 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Sieht sich das Verwaltungsgericht nicht in der Lage, die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung gemäß § 14 Abs. 3 KDVG ausschließlich aus dem Inhalt der vorliegenden Akten zu gewinnen, so daß gemäß § 14 Abs. 2 KDVG die Entscheidung nach einer persönlichen Anhörung des Wehrpflichtigen zu treffen ist, so kommt es für die gebotene Form der Anhörung auf die Umstände des Einzelfalles an: Kann das Gericht seine Überzeugung erst aufgrund der Darlegungen des Wehrpflichtigen bei seiner persönlichen Anhörung gewinnen, so daß erst die persönliche Anhörung des Wehrpflichtigen die Entscheidungsgrundlage liefert, also eine Beweisaufnahme erforderlich ist - sei es, weil der Inhalt der Akten unergiebig ist, oder auch deshalb, weil es den Inhalt der Akten für überprüfungsbedürftig hält -, so wird das Gericht, um seiner Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO zu genügen, diese Beweisaufnahme wie bisher im Wege der förmlichen Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei durchzuführen haben (vgl. dazu Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - 16 A 1834/16

    Rechtsstreit um die jagdrechtliche Befriedung eines Grundbesitzes; Prüfung des

    Dabei orientiert sich der Senat an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981- 6 C 183.80 -, NVwZ 1982, 40 = juris, Rn. 13 ff. und Beschlüsse vom 29. April 1991 - 6 B 40.90 -, NVwZ-RR 1991, 568 = juris, Rn. 2 ff. sowie vom 24. September 2015 - 6 B 31.15 -, juris, Rn. 3, in der - ähnlich wie bei § 6a Abs. 1 Satz 1 BJagdG - ein bestimmter Grad von Wahrscheinlichkeit verlangt wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 6 B 17.14 -, juris, Rn. 7.
  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 13.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Vernehmung des Wehrpflichtigen - Richterwechsel

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des erkennenden Senats über die Bedeutung der förmlichen Vernehmung eines Kriegsdienstverweigerers durch das Verwaltungsgericht für die Entscheidung über sein Anerkennungsbegehren (vgl. dazu insbesondere Urteile vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 - und 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122]).

    Daher hat der Senat in dem erwähnten Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - es auch als wichtig bezeichnet, die Aussagen des Klägers in der für die Sitzungsniederschrift vorgesehenen Weise festzuhalten.

  • BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80

    "Das Gewissen entscheidet nur über meine eigenen Taten..." - "... Zur Beurteilung

    Um solche Anhaltspunkte gewinnen zu können, bedarf es in aller Regel der Befragung des Antragstellers - im gerichtlichen Verfahren im Wege der förmlichen Parteivernehmung (vgl. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122]) -, bei der auch zu ermitteln ist, ob der geltend gemachten Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen eine geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangegangen ist.
  • BVerwG, 16.03.1984 - 6 C 115.82

    Rechtsmittel

    Das Verwaltungsgericht wird seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts deshalb regelmäßig nur dadurch erfüllen können, daß es den Wehrpflichtigen in der mündlichen Verhandlung förmlich als Partei vernimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - ).

    Ein derartiger Fall liegt etwa vor, wenn ein Kläger im gesamten Verfahren kein Verhalten gezeigt hat, das zu der Bedeutung und dem Gewicht seines Anliegens in einem angemessenen Verhältnis gestanden hat (vgl. Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 15.67 - <NJW 1968, 1646 = BWV 1968, 234>; Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - ).

  • BVerwG, 06.07.1983 - 6 C 27.81

    Verletzung richterlicher Beweiswürdigung durch reines Abstellen auf die

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122]) kann der Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in aller Regel nicht ohne förmliche Vernehmung des Klägers als Partei geführt werden.

    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf die Gründe des angeführten Urteils vom 26. Juni 1981 (a.a.O.) verwiesen.

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht -

    Jedenfalls nach dem jetzigen Sachstand wird sich hierfür die förmliche Vernehmung des Klägers als Partei als geeignetes Beweismittel im Sinne des Urteils vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122) aufdrängen.
  • BVerwG, 19.09.1984 - 6 B 172.84

    Kriegsdienstverweigerung - Entschädigung - Begründungsanforderungen - Anhörung -

    In dieser Erläuterung war die Feststellung eingeschlossen, daß § 14 Abs. 3 KDVG das Verwaltungsgericht ermächtigt, dann, wenn es sich in der Lage sieht, die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung ausschließlich aus dem Inhalt der vorliegenden Akten zu gewinnen, auf eine persönliche Anhörung des Wehrpflichtigen überhaupt zu verzichten; insoweit ist die Rechtsprechung des Senats zum regelmäßigen Erfordernis einer förmlichen Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei (vgl. z.B. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122]) infolge der Regelung des § 14 Abs. 3 KDVG gegenstandslos geworden.
  • BVerwG, 03.09.1987 - 6 C 11.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Parteivernehmung - Beweismittel -

    Nach der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Rechtslage ist fast stets verlangt worden, daß ein Verwaltungsgericht über ein Anerkennungsbegehren nach Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nur aufgrund einer förmlichen Vernehmung des Antragstellers entscheidet (vgl. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.10.1985 - 6 B 215.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.06.1984 - 6 C 110.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteilsgrundlage - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 14.05.1985 - 6 B 164.84

    Kriegsdienstverweigerer - Förmliche Parteivernehmung - Ergänzung des Akteninhalts

  • BVerwG, 25.06.1987 - 3 C 49.86

    Zeugen - Widersprüchlichkeit - Aufklärungspflich

  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 106.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 C 8.86

    Aufklärungspflicht - Kriegsdienstverweigerer - Persönliche Anhörung - Förmliche

  • BVerwG, 02.06.1983 - 6 C 121.81

    Parteivernehmung des Klägers in Kriegsdienstverweigerungssachen - Darlegung eines

  • BVerwG, 15.08.1986 - 6 B 127.85

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Abwesenheit des

  • BVerwG, 17.10.1983 - 6 C 84.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachlässigkeiten als Anzeichen für

  • BVerwG, 15.09.1983 - 6 C 91.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtliches Gehör - Aktenlage -

  • BVerwG, 08.09.1983 - 6 C 16.83

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Verfahrensbeteiligten als Partei durch den

  • BVerwG, 28.01.1987 - 6 C 26.86

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fristversäumnis der

  • BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 161.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassung einer

  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 110.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der

  • BVerwG, 25.05.1982 - 6 C 17.82

    Entscheidung des Gerichtes ohne Durchführung einer Beweisaufnahme - Förmliche

  • BVerwG, 11.03.1982 - 6 C 158.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der

  • BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 99.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verzicht auf die förmliche Vernehmung

  • BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 149.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassung einer

  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 96.81

    Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 127.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der

  • BVerwG, 13.07.1984 - 6 B 47.84

    Ausreichen konkreter Anhaltspunkte für die Annahme des Vorliegens einer

  • BVerwG, 03.06.1983 - 6 C 116.81

    Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

  • BVerwG, 03.06.1983 - 6 C 182.81

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers wegen Fehlens der förmlichen

  • BVerwG, 02.06.1983 - 6 C 120.81

    Parteivernehmung des Klägers in Kriegsdienstverweigerungssachen - Einlegung der

  • BVerwG, 02.06.1983 - 6 C 97.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verzicht auf die förmliche Vernehmung

  • BVerwG, 02.06.1983 - 6 C 141.81

    Parteivernehmung des Klägers in Kriegsdienstverweigerungssachen - Einlegung der

  • BVerwG, 03.05.1983 - 6 CB 62.82

    Antrag auf Vernehmung eines Pfarrers und des Vaters eines Klägers als Zeugen -

  • BVerwG, 11.02.1983 - 6 C 132.81

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels wegen Treffens einer Entscheidung

  • BVerwG, 15.11.1982 - 6 C 176.81

    Parteivernehmung des Klägers in Kriegsdienstverweigerungssachen - Darlegung eines

  • BVerwG, 01.11.1982 - 6 C 156.81

    Parteivernehmung des Klägers in Kriegsdienstverweigerungssachen - Darlegung eines

  • BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 23.82

    Treffen einer gerichtlichen Entscheidung ohne Durchführung einer Beweisaufnahme

  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 126.81

    Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 146.81

    Parteivernehmung des Klägers in Kriegsdienstverweigerungssachen - Einlegung der

  • BVerwG, 01.06.1982 - 6 C 163.81

    Parteivernehmung des Klägers in Kriegsdienstverweigerungssachen - Darlegung eines

  • BVerwG, 25.05.1982 - 6 C 117.81

    Verfahrensmangel bei Fehlen einer Beweisaufnahme im Verfahren zum Nachweis einer

  • BVerwG, 17.05.1982 - 6 C 44.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer Gewissensentscheidung

  • BVerwG, 15.03.1982 - 6 C 157.81

    Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

  • BVerwG, 08.10.1981 - 6 C 53.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Notwendigkeit einer förmlichen

  • BVerwG, 19.01.1984 - 6 C 144.82

    Heilung des Mangels des Vorverfahrens durch Anhörung des Klägers in der

  • BVerwG, 02.06.1983 - 6 C 122.81

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels wegen Treffens der Entscheidung im

  • BVerwG, 02.06.1983 - 6 C 183.81

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers wegen Fehlens der Vernehmung des

  • BVerwG, 23.06.1982 - 6 C 136.81

    Vorliegen eines Verfahrensmangels bei einer Entscheidung im

  • BVerwG, 25.05.1982 - 6 C 159.81

    Vorliegen eines Verfahrensmangels bei einer Entscheidung über den Nachweis einer

  • BVerwG, 27.04.1982 - 6 C 92.81

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 19.03.1987 - 6 B 227.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 28.03.1984 - 6 C 2.83

    Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzung der förmlichen

  • BVerwG, 24.10.1983 - 6 C 173.81

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels wegen Fehlens einer förmlichen

  • BVerwG, 02.06.1983 - 6 C 167.81

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers wegen Fehlens einer förmlichen

  • BVerwG, 01.06.1982 - 6 C 184.81

    Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

  • BVerwG, 04.10.1985 - 6 B 166.84

    Vornahme einer förmlichen Vernehmung eines Kriegsdienstverweigerers als Partei im

  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 165.81

    Vorliegen eines Verfahrensmangels bei einer Entscheidung im

  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 133.81

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers bei einer Entscheidung im

  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 152.81

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei einer Entscheidung im

  • BVerwG, 13.10.1983 - 6 B 87.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,712
BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80 (https://dejure.org/1981,712)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1981 - 1 WB 89.80 (https://dejure.org/1981,712)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1981 - 1 WB 89.80 (https://dejure.org/1981,712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befehl - Zuständiger Vorgesetzter - Soldat - Dienstliche Unterkünfte - Anlagen - Kfz - Aufkleber - Atomkraft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 73, 237
  • NJW 1982, 118
  • NVwZ 1982, 40 (Ls.)
  • DVBl 1981, 1066
  • DÖV 1981, 966
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
    Auch hier ist die Meinungsäußerungsfreiheit im politischen Bereich (BVerfGE 44, 197, 201 ff [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; vgl. auch BVerfGE 20, 56, 98) [BVerfG 19.07.1966 - 2 BvF 1/65] Regelungstatbestand.

    Sie sind mit dem Grundgesetz in formeller und materieller Hinsicht vereinbar (BVerfGE 44, 197, 201 f) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76].

    Sie sind als grundrechtsbeschränkende Vorschriften im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG ihrerseits im Lichte des Grundrechts auszulegen und anzuwenden (vgl. hierzu BVerfGE 7, 198 ff, 208 ff [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]; 15, 288, 295 [BVerfG 19.02.1963 - 1 BvR 610/62]; 44, 197, 202 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; BVerfG NJW 1980, 2069).

    Für Soldaten darf jedoch gemäß Art. 17 a GG im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes (vgl. § 6 Satz 2 SG) und mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten, neben anderen auch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung durch gesetzlich begründete Pflichten beschränkt werden (BVerfGE 44, 197, 202) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76].

    Der dem § 15 SG zugrunde liegende Zweck, nämlich die Disziplin und die Schlagkraft der Truppe (BVerfGE 44, 197, 203) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76] zu sichern und damit die Erfüllung des verfassungsrechtlich bestimmten Verteidigungsauftrags (BVerfGE 28, 282, 293) [BVerfG 26.05.1970 - 1 BvR 657/68] zu gewährleisten, verbietet es, § 15 SG unter dem Blickpunkt nur des Interesses an einer.

    "aktiven" Ausübung des Grundrechts restriktiv auszulegen (BVerfGE 44, 197, 203 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; BVerwGE 53, 327, 328) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Ob eine Verhaltensweise "politisch" im Sinne dieser Vorschrift ist, bestimmt sich nicht nach außerrechtlichen, etwa politikwissenschaftlichen Kriterien, sondern in erster Linie an dem Schutzzweck dieser Vorschrift, der, wie ausgeführt, darin besteht, Kameradschaft und gegenseitige Achtung als unerläßliche Voraussetzung für die Sicherung der Disziplin und der Schlagkraft der Truppe unbedingt zu gewährleisten (BVerfGE 44, 197, 203) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76].

    Eine politische Verhaltensweise liegt deshalb nicht nur dann vor, wenn sie sich auf die Darstellung von Programmen und politischen Zielen solcher Gruppierungen bezieht, die die Beteiligung an der politischen Meinungsbildung in den Institutionen der repräsentativen Demokratie - wie die hergebrachten politischen Parteien - erstreben (vgl. BVerwG NZWehrr 1977, 223), sondern auch bei Äußerungen und Aktivitäten von Gruppierungen, die solches nicht anstreben - dies gilt z.B. für sogenannte Bürgerinitiativen (BVerfGE 44, 197, 204) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76] -, wenn durch sie der Schutzzweck der Norm tangiert wird.

    Wegen des dem Soldaten auch im Dienst nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SG verbleibenden Freiraums gebietet es das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht, die durch § 15 Abs. 1 Satz 1 SG bedingte Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit im politischen Bereich restriktiv auszulegen (vgl. dazu BVerfGE 44, 197, 203 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76] - für den Regelungsbereich, des § 15 Abs. 2 SG).

    Eine solche Auslegung und das sich daraus rechtfertigende Verbot beachtet den besonderen Wertgehalt des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (BVerfGE 12, 113, 124 [BVerfG 25.01.1961 - 1 BvR 9/57]; 44, 197, 202 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; vgl. im Ergebnis auch BVerwGE 53, 327, 329) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 44, 197, 203) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76] folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 31.08.1977 - 1 WB 119.77

    Politische Plaketten - Privatkraftfahrzeuge - Soldat - Bundeswehrgelände -

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
    Der Wehrdienstsenat habe in seiner Entscheidung vom 31. August 1977 - 1 WB 119/77 - (= BVerwGE 53, 327 ff) nämlich bereits entschieden, daß Anordnungen, mit denen Soldaten verboten werde, ihre mit politischen Plaketten oder Teilen davon versehenen Privatkraftfahrzeuge auf Bundeswehrgelände abzustellen, nicht gegen Art. 5 Abs. 1 GG verstoße.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es bei der Vorlage einer Rechtsfrage für die Beurteilung, ob es sich um eine solche von grundsätzlicher Bedeutung handelt, allein auf die Auffassung des vorlegenden Truppendienstgerichts an (BVerwGE 33, 323; BVerwG Beschluß vom 31. August 1977 - 1 WB 119/77 - insoweit nicht veröffentlicht).

    Zu deren Auslegung ist der Senat berechtigt (BVerwG Beschlüsse vom 18. Dezember 1968 - 1 WDB 17/68 - und vom 31. August 1977 - 1 WB 119/77 - insoweit nicht veröffentlicht).

    "aktiven" Ausübung des Grundrechts restriktiv auszulegen (BVerfGE 44, 197, 203 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; BVerwGE 53, 327, 328) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Ein solcher Aufkleber mit aktuellem politischen Inhalt ist ein dinghaftes Propagandamittel, das seine werbende Wirkung einmal mit einem erheblichen Verbreitungseffekt erzielt und zum anderen den Eindruck erweckt, daß die vertretene politische Meinung von einer bedeutenden Anzahl von Mitbürgern geteilt wird (BVerwGE 53, 327, 329) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Eine solche Auslegung und das sich daraus rechtfertigende Verbot beachtet den besonderen Wertgehalt des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (BVerfGE 12, 113, 124 [BVerfG 25.01.1961 - 1 BvR 9/57]; 44, 197, 202 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; vgl. im Ergebnis auch BVerwGE 53, 327, 329) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Dieser Auffassung hat sich der Senat bereits angeschlossen (BVerwGE 53, 327, 328) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Diese Werbung ist den in § 15 Abs. 2 SG genannten Beispielen gleichzusetzen (BVerwGE 53, 327, 329) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Durch die Verwendung des Kraftfahrzeugs als dinghaftes Werbemittel wird ein erheblicher Verbreitungseffekt erzielt, der denjenigen des persönlichen Gesprächs erheblich übersteigt (BVerwGE 53, 327, 329) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Es kann nach alledem dahinstehen, ob das Führen eines Aufklebers mit dem Text "Atomkraft - Nein Danke" an Kraftfahrzeugen innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen eine politische Betätigung "im Dienst" ist (so die Auffassung des Truppendienstgerichts Nord in seinem Beschluß vom 24. November 1977 - NZWehrr 1981, 30), ob sie unmittelbar in den Dienst hineinwirkt oder lediglich in der Freizeit erfolgt und von anderen Soldaten nur in ihrer Freizeit wahrgenommen werden kann (vgl. auch BVerwGE 53, 327 ff).

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
    Der besondere Wertgehalt des Grundrechts der freien Meinungsäußerung in der freiheitlichen Demokratie führt zwar zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen, namentlich im öffentlichen Leben (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]; 12, 113, 124 f [BVerfG 25.01.1961 - 1 BvR 9/57]).

    Eine solche Auslegung und das sich daraus rechtfertigende Verbot beachtet den besonderen Wertgehalt des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (BVerfGE 12, 113, 124 [BVerfG 25.01.1961 - 1 BvR 9/57]; 44, 197, 202 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; vgl. im Ergebnis auch BVerwGE 53, 327, 329) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68

    Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
    Beide Bestimmungen berühren den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfGE 28, 282, 289) [BVerfG 26.05.1970 - 1 BvR 657/68].

    Der dem § 15 SG zugrunde liegende Zweck, nämlich die Disziplin und die Schlagkraft der Truppe (BVerfGE 44, 197, 203) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76] zu sichern und damit die Erfüllung des verfassungsrechtlich bestimmten Verteidigungsauftrags (BVerfGE 28, 282, 293) [BVerfG 26.05.1970 - 1 BvR 657/68] zu gewährleisten, verbietet es, § 15 SG unter dem Blickpunkt nur des Interesses an einer.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
    Sie sind als grundrechtsbeschränkende Vorschriften im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG ihrerseits im Lichte des Grundrechts auszulegen und anzuwenden (vgl. hierzu BVerfGE 7, 198 ff, 208 ff [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]; 15, 288, 295 [BVerfG 19.02.1963 - 1 BvR 610/62]; 44, 197, 202 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; BVerfG NJW 1980, 2069).

    Der besondere Wertgehalt des Grundrechts der freien Meinungsäußerung in der freiheitlichen Demokratie führt zwar zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen, namentlich im öffentlichen Leben (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]; 12, 113, 124 f [BVerfG 25.01.1961 - 1 BvR 9/57]).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
    Sein Grundrecht auf unbedingte Achtung eines privaten Lebensbereichs (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG), sein Anspruch, 'in Ruhe gelassen zu werden' (vgl. BVerfGE 6, 32, 41 [BVerfG 16.01.1957 - 1 BvR 253/56]; 27, 1, 6 f [BVerfG 16.07.1969 - 1 BvL 19/63]), sind, in dieser besonderen Situation von vornherein besonders gefährdet und deshalb in besonderem Maße schützenswert.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
    Es wird damit eine Ansicht oder Anschauung bestimmter Art zum Ausdruck gebracht (BVerfGE 30, 336, 352).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
    Sein Grundrecht auf unbedingte Achtung eines privaten Lebensbereichs (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG), sein Anspruch, 'in Ruhe gelassen zu werden' (vgl. BVerfGE 6, 32, 41 [BVerfG 16.01.1957 - 1 BvR 253/56]; 27, 1, 6 f [BVerfG 16.07.1969 - 1 BvL 19/63]), sind, in dieser besonderen Situation von vornherein besonders gefährdet und deshalb in besonderem Maße schützenswert.
  • BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72

    Entsprechende Anwendung des § 18 Parteiengesetz (PartG) auf unabhängige

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
    Gegen eine an eine konkrete Störung oder Gefährdung eines Rechtsguts mit Verfassungsrang (Art. 87 a und 17 a GG) geknüpfte Einschränkung der Meinungsfreiheit werden ganz allgemein keine Einwendungen erhoben (vgl. Sondervoten zu BVerwGE 44, 192, 205 [BVerwG 16.11.1973 - VII C 33/72] bis 210; Lisken NJW 1980, 1502; Plander DVBl 1980, 581; Beyer, BayVBl 1981, 233; Arbeitsgericht Hamburg, NJW 1979, 26, 29; so auch Truppendienstgericht Süd, 5. Kammer, Beschluß vom 8. Mai 1980 a.a.O.).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
    Auch hier ist die Meinungsäußerungsfreiheit im politischen Bereich (BVerfGE 44, 197, 201 ff [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; vgl. auch BVerfGE 20, 56, 98) [BVerfG 19.07.1966 - 2 BvF 1/65] Regelungstatbestand.
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

  • BVerwG, 10.01.1973 - I WDB 1.72
  • BVerwG, 26.11.1974 - I WB 34.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.04.1973 - I WB 179.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.08.1969 - I WB 82.69

    Wählbarkeit eines Soldaten zum Vertrauensmann bei Stellen eines Antrags auf

  • BVerwG, 18.12.1968 - I WDB 17.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88

    Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer

    Wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 2. März 1982 - 1 AZR 6914/79 - (BAGE 38, 85 [BAG 02.03.1982 - 1 AZR 694/79] = NJW 1982, 2888 f.) und in anderem Zusammenhang der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - (NJW 1982, 118 [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80] = DVBl. 1981, 1066 f. ) zutreffend ausgeführt haben und in gleicher Weise im angefochtenen Urteil festgestellt worden ist (S. 15 ff. UA), bringt der Träger dieser Plakette zum Ausdruck, daß er die friedliche Nutzung der Kernkraft zum Zwecke der Energieversorgung ablehnt.
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82

    Wehrbeschwerde - Erzieherische Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung -

    - wie BVerwGE 73, 237, 238 [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80] -.

    Der besondere Wertgehalt des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung führt zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede und vergleichbarer Meinungsäußerungen in allen Bereichen, namentlich im öffentlichen Leben (BVerwGE 73, 237, 238) [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80].

    Solche Pflichten ergeben sich für die Soldaten aus § 7 SG (BVerwGE 43, 48), § 15 SG (BVerwGE 73, 237 ff.), § 17 Abs. 1 und 2 SG (BVerwGE 63, 37) und speziell für Vorgesetzte aus § 10 Abs. 6 SG (BVerwGE a.a.O. und BVerwG Beschluß vom 25. Juli 1984 - 2 WDB 3/84).

    Diese grundrechtsbeschränkenden Bestimmungen sind ihrerseits im Lichte des Grundrechts auszulegen und anzuwenden, wobei allerdings stets dem Interesse an der Wirksamkeit der Streitkräfte der ihm von der Verfassung her gebührende (vgl. Art. 87 a GG) Stellenwert einzuräumen ist (BVerwGE 73, 237, 238 [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80] und 63, 37 sowie BVerwG Beschluß vom 25. Juli 1984 a.a.O.).

    Der Vorgesetzte macht sich dabei nicht einer einseitigen politischen Beeinflussung seiner Untergebenen im Sinne des § 15 Abs. 4 SG schuldig (vgl. auch § 10 Abs. 6 SG), auch wenn Hinweise auf die staatsbürgerlichen Pflichten der Soldaten Meinungsäußerungen sind, die dem politischen Bereich zuzurechnen sind (vgl. BVerwGE 73, 237, 239) [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80].

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von

    Hierunter fallen auch Meinungsäußerungen, die das dem Soldaten in § 15 Abs. 1 Satz 2 SG ausdrücklich zuerkannte Recht, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, überschreiten (Beschluß vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - <BVerwGE 73, 237 [f.]>).

    Dabei bestimmt sich die Frage, ob eine Verhaltensweise "politisch" ist, nicht nach außerrechtlichen, etwa politikwissenschaftlichen Kriterien, sondern in erster Linie nach dem Schutzzweck dieser Vorschrift (Beschluß vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - <BVerwGE 73, 237 [239]> m.w.N.).

  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

    Das wiederum schließt es aus, die soldatische Pflichtenbindung generell unter dem Blickpunkt nur des Interesses an einer "aktiven" Ausübung der Grundrechte der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit restriktiv auszulegen (BVerfGE 44, 197, 203 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; BVerwGE 73, 237, 239) [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80].
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 75.99

    Untersagung der Anbringung eines Aushangs mit privaten Meinungsäußerungen zu

    § 15 Abs. 1 Satz 1 SG stellt jedoch ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG und damit eine zulässige Beschränkung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG dar (BVerfGE 28, 282 [BVerfG 26.05.1970 - 1 BvR 657/68] [291 ff.]; 44, 197 [201 f.]; Beschlüsse vom 31. August 1977 - BVerwG 1 WB 119.77 - <BVerwGE 53, 327 [insoweit nicht veröffentlicht]>, vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - < BVerwGE 73, 237 [f.]>, vom 18. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 57.80 - und vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 28.86 - <NZWehrr 1989, 80 [f.]>).

    Daß der Antragsteller dies anders beurteilt, ist angesichts der objektiv gegebenen Werbewirkung des Aushangs rechtlich ohne Belang (vgl. Beschluß vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - ; Urteil vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 50.88 - <BVerwGE 84, 292 [295 f.] = Buchholz 237.4 § 58 Nr. 1>).

  • BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79

    Dienstvereinbarung

    Durch die Verwendung gleichartiger Plaketten wird zudem der Eindruck vermittelt, daß die gezeigte politische Meinung von vielen geteilt wird, die dasselbe politische Ziel anstreben, und daß einheitlich für diese Meinung geworben wird (BVerwGE 53, 327 [329]; BVerwG, NJW 1982, 118 [119]).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht politische Meinungsäußerungen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 SG an den Grundregeln der Kameradschaft und an der ernsten Störung der Gemeinsamkeit des Dienstes gemessen (Beschluß vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - <BVerwGE 73, 237 [f.]>).
  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 62.81

    Verbot der Teilnahme an Informationsveranstaltungen des Deutschen

    In erster Linie ist dabei vielmehr an eine parteipolitische Betätigung, an das Wirken für eine politische Partei und an eine Beeinflussung von Untergebenen zugunsten der politischen Absichten einer solchen zu denken (vgl. BVerwG NZWehrr 1977, 223); freilich kann nichts anderes für die Betätigung zugunsten anderer politischer Kräfte - "außerparlamentarischer Opposition", "Bürgerinitiativen", "Friedensbewegung" usw. - gelten, wenn diese nur schon stark genug sind, um als "politische" Richtung, Gruppe oder Organisation und Träger einer "politischen" Meinung zu allgemeinen gesellschaftlichen Problemen im Sinne der zitierten Bestimmungen zu gelten, im politischen Meinungskampf also konfrontierend zu wirken (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 6. August 1981 - 1 WB 89/80 - undvom 18. Februar 1982 - 1 WB 57/80; Scherer, SG 5. Aufl. § 15 RdNr. 9 a.E.).
  • BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00

    Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger

    Der Soldat ist nicht als Werber für eine politische Überzeugung, die der Vergangenheit angehört, aufgetreten und hat dadurch nicht Kameraden in ihrer dienstfreien Zeit ohne oder gegen ihren Willen mit einer politischen Auseinandersetzung konfrontiert oder ihnen ein Verhalten aufgedrängt, das durch § 15 Abs. 2 SG gerade ausgeschlossen werden soll (vgl. Beschluss vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - <BVerwGE 73, 237 [f.] = NZWehrr 1982, 25 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 1 WB 70.97

    Recht der Soldaten - Bekanntgabe von Dienstgrad und Dienststelle im Zusammenhang

    Der Senat hat deshalb auch nicht darüber zu befinden, ob der Antragsteller durch die private Meinungsäußerung als solche Dienstpflichten verletzt hat (vgl. hierzu grundlegend Beschlüsse vom 12. April 1978 - BVerwG 2 WDB 24.77 -, BVerwGE 63, 37 , vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 -, BVerwGE 73, 237 , vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 -, a.a.O.; Urteile vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 72.86 -, a.a.O. und vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 73.86 -, a.a.O. sowie BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, 93 ).
  • VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 5606/09

    Rechtmäßigkeit einer "Information für die Truppe" zum Umgang mit einer bestimmten

  • VG Berlin, 12.12.1994 - 11 A 663.93

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots politischer Werbung auf Taxen; Chancengleichheit

  • BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86

    Soldat - Begründung der Versetzung - Disziplinarverfahren - Wehrdienstgericht -

  • BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 72.83

    Vertrauensmann der Unteroffiziere - Wählbarkeit - Schulen des Heeres -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht