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   BVerwG, 11.12.1981 - 7 B 22.81   

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BVerwG, 11.12.1981 - 7 B 22.81 (https://dejure.org/1981,96)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1981 - 7 B 22.81 (https://dejure.org/1981,96)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1981 - 7 B 22.81 (https://dejure.org/1981,96)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einwendung - Vorbringen - Bezugnahme - Anderes Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AtAnlV § 2 Abs. 2; VwGO § 132 Abs. 2
    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 433
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1981 - 7 B 22.81
    Die in § 3 Abs. 1 AtAnlV normierte Präklusion hindert - einmal eingetreten - den von ihr betroffenen Dritten nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daran, etwaige ihm zustehende, auf Versagung der Genehmigung zielende Abwehransprüche durchzusetzen (vgl. BVerwGE 60, 297 [302 f.]), und führt damit zu einer Minderung der Rechtsposition des Dritten.

    Die Beschwerde meint zunächst, das Berufungsgericht habe den Begriff der Einwendung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2. AtAnlV in einer Weise ausgelegt, die von dem in BVerwGE 60, 297 (300) [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78] veröffentlichten Urteil des beschließenden Senats abweiche.

    Die Beschwerde rügt folglich in Wahrheit nicht, daß das Berufungsgericht in der Beurteilung einer Rechtsfrage, nämlich in der Frage, was unter dem Begriff der Einwendungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 AtAnlV zu verstehen sei, von BVerwGE 60, 297 (300) [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78] abgewichen sei, sondern sie rügt die angeblich unrichtige Anwendung des dort aufgestellten Rechtsgrundsatzes durch das Berufungsgericht; dies reicht für eine Divergenzrüge nicht aus.

    Entsprechendes gilt für die weitere Behauptung der Beschwerde, die vom Berufungsgericht an die notwendige Substantiierung von Einwendungen gestellten Anforderungen seien zu hoch und widersprächen damit den Maßstäben, die gemäß der schon genannten Entscheidung BVerwGE 60, 297 (311) [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78] allenfalls gefordert werden könnten.

    Entgegen der von der Beschwerde geäußerten Ansicht ist das Berufungsgericht schließlich nicht der Meinung, der Einwendungsausschluß § 3 Abs. 1 AtAnlV erstrecke sich auch auf Tatsachen, die während der Einwendungsfrist noch nicht vorgebracht werden konnten; es ist daher in dieser Frage ebenfalls nicht von BVerwGE 60, 297 (308) [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78] abgewichen.

  • BVerwG, 29.09.1972 - I B 76.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1981 - 7 B 22.81
    Soweit die Revision vorbringt, das Berufungsurteil widerspreche auch dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1972 - BVerwG 1 B 76.72 - (DVBl. 1973, 645 [646]), verkennt sie, daß diese Entscheidung zu § 17 GewO a.F. ergangen ist und schon von daher eine Divergenz nicht begründen kann; außerdem ist in diesem Beschluß lediglich davon die Rede, daß eine Bezugnahme auf frühere Schreiben "unter Umständen" in Frage komme.
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    "Bezeichnet" im Sinne dieser Vorschrift ist der Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung nur dann, wenn angegeben wird, inwiefern sich dem Berufungsgericht eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welche Beweismittel dafür in Frage gekommen wären, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beklagten günstigeren Entscheidung hätte führen können (Beschluß vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 22.81 - NVwZ 1982, 433, 434).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434; BGH NJW 1987, 2442, 2443).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Der mit einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachte Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung wird in einem derartigen Falle nur dann im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn gleichzeitig angegeben wird, welches Ergebnis die unterlassene Beweisaufnahme mutmaßlich gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 22.81 - NVwZ 1982, 433 ).
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