Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79   

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BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79 (https://dejure.org/1982,111)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1982 - 2 BvL 13/79 (https://dejure.org/1982,111)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1982 - 2 BvL 13/79 (https://dejure.org/1982,111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach vorkonstitutionellem Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortgeltung des alten Rechts - Konkurs - Konkursfähigkeit juristischer Personen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 135
  • NJW 1982, 2859
  • ZIP 1982, 713
  • MDR 1983, 23
  • NVwZ 1983, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Denn die Formulierung "unberührt bleiben" bedeutet nicht nur, daß bestehende Vorschriften in Kraft bleiben, sondern auch, daß neue eigenständige Vorschriften erlassen werden können (vgl. BVerfGE 11, 192 (200)).

    Der Bundesstaat muß, wenn er eine dem Landesgesetzgeber erteilte Ermächtigung einschränken oder zurücknehmen will, dies in der Regel ausdrücklich erklären (BVerfGE 11, 192 (200)).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Mit der bisherigen Rechtsprechung ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber die gesetzlichen Tatbestände nicht stets selbst umschreiben muß, sondern im Wege der Verweisung auch auf andere Vorschriften Bezug nehmen darf (vgl. BVerfGE 47, 285 (311)).

    Soll hingegen der bei Erlaß der Verweisungsnorm oder der zu einem früheren Zeitpunkt geltende Normtext, auf den verwiesen ist, maßgebend sein, liegt eine "statische" Verweisung vor (vgl. hierzu BVerfGE 47, 285 (312)).

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für diejenigen vorkonstitutionellen Normen, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. BVerfGE 11, 126 (131 f.); 32, 296 (299 f.); 52, 1 (17); st. Rspr.).

    Die Aufnahme in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers setzt voraus, daß dieser seinen konkreten Bestätigungswillen im Gesetz selbst zu erkennen gibt oder daß sich ein solcher Wille aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen läßt (vgl. BVerfGE 11, 126 (129 ff.) m. w. Nachw.; 18, 216 (219 f.); 23, 272 (274); 26, 321 (324); 32, 296 (299)).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 1 BvL 3/71

    Kranzgeld

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für diejenigen vorkonstitutionellen Normen, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. BVerfGE 11, 126 (131 f.); 32, 296 (299 f.); 52, 1 (17); st. Rspr.).

    Die Aufnahme in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers setzt voraus, daß dieser seinen konkreten Bestätigungswillen im Gesetz selbst zu erkennen gibt oder daß sich ein solcher Wille aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen läßt (vgl. BVerfGE 11, 126 (129 ff.) m. w. Nachw.; 18, 216 (219 f.); 23, 272 (274); 26, 321 (324); 32, 296 (299)).

  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Da dem Wortlaut des Art. IV EGÄndGKO nicht zu entnehmen ist, welcher Art die in ihm enthaltene Verweisung ist, muß diese Frage durch Gesetzesauslegung beantwortet werden (vgl. BVerfGE 1, 299 (312); 10, 234 (244)).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Da dem Wortlaut des Art. IV EGÄndGKO nicht zu entnehmen ist, welcher Art die in ihm enthaltene Verweisung ist, muß diese Frage durch Gesetzesauslegung beantwortet werden (vgl. BVerfGE 1, 299 (312); 10, 234 (244)).
  • BGH, 22.11.1954 - III ZR 111/53

    Zuständigkeit der Landgerichte in Hessen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    e) Dynamische Verweisungen haben vor allem dort ihre Berechtigung, wo das Verweisungsobjekt von vornherein auf häufige Änderungen hin angelegt ist (vgl. BGHZ 15, 221 (223)).
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Dies genügt für die Zulässigkeit der Vorlage (vgl. BVerfGE 44, 297 (299); st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2 zweite Alternative GG unterliegen förmliche Gesetze dann nicht, wenn sie vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, als sog. vorkonstitutionelles Recht, verkündet worden sind (vgl. BVerfGE 2, 124 (128 ff.); st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Die ausschließliche Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG erstreckt sich nicht auf die Frage, ob ein Landesgesetz mit späterem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 10, 124 (128)).
  • BVerfG, 11.02.1969 - 1 BvL 3/69

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

  • BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64

    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvL 9/70

    Unzulässigkeit der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BSG, 17.09.1981 - 10/8b RAr 19/80

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Umlagepflicht zum Konkursausfallgeld

  • BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 9/66

    Anforderungen an eine richtervorlnage nach Rt. 100 Abs. 1 GG bei

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 23/58

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Die mit einer Verweisung in aller Regel verbundene gesetzestechnische Vereinfachung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der verweisende Gesetzgeber sich den Inhalt von Rechtsvorschriften des anderen Normgebers in der Fassung zu eigen macht, wie sie bei Erlass seines Gesetzesbeschlusses galt (statische Verweisung; vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 60, 135 ; 67, 348 ; 78, 32 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Dies gilt beispielsweise für Sonderregelungen bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine juristische Person des öffentlichen Rechts (vgl. etwa Art. 22 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes vom 23. Juni 1981 - GVBl. S. 188 -, wonach Ansprüche gegen den Freistaat grundsätzlich zunächst in einem - behördlichen - Abhilfeverfahren geltend zu machen sind; § 17 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Bundes, wonach Zwangsmittel gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich unzulässig sind; vgl. ferner § 882 a ZPO zur Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts; siehe hierzu BVerfG, Beschluß vom 23. März 1982 - 2 BvL 13/79 -).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Die mit einer Verweisung in aller Regel verbundene gesetzestechnische Vereinfachung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der verweisende Gesetzgeber sich den Inhalt von Rechtsvorschriften des anderen Normgebers in der Fassung zu eigen macht, wie sie bei Erlass seines Gesetzesbeschlusses galt (statische Verweisung; vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 60, 135 ; 67, 348 ; 78, 32 ; 143, 38 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81   

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https://dejure.org/1982,239
BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81 (https://dejure.org/1982,239)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81 (https://dejure.org/1982,239)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 1982 - 1 BvR 1457/81 (https://dejure.org/1982,239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deutsche Auslieferungspraxis - Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit - Vertragspartner - Vertragsloser Auslieferungsverkehr - Rechtsstaatliche Verhältnisse - Ersuchender Staat - Politische Verfolgung

  • hjil.de PDF, S. 32 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 348
  • NJW 1982, 2728
  • NVwZ 1983, 29 (Ls.)
  • DVBl 1982, 834
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvR 93/64

    Auslieferung I

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81
    Insoweit bezieht sich das Oberlandesgericht auf die Entscheidung BVerfGE 18, 112.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 1964 (BVerfGE 18, 112) habe die Frage einer Auslieferung an die französische Republik betroffen.

    Es könne deshalb auch offenbleiben, ob der Entscheidung BVerfGE 18, 112 noch uneingeschränkt zu folgen sei.

    Offen kann die vom Beschwerdeführer in den Mittelpunkt seiner Beschwerdebegründung gestellte Frage bleiben, ob an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Auslieferung wegen einer Straftat, die in dem ersuchenden Staat mit der Todesstrafe bedroht ist (BVerfGE 18, 112), heute noch in vollem Umfange festzuhalten wäre.

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81
    Dies kann aber nicht generell für den Auslieferungsverkehr mit allen Staaten gelten, wie das Bundesverfassungsgericht bereits früher des näheren dargelegt hat (BVerfGE 9, 174 [181 ff.]; vgl. auch BVerfGE 38, 398 [402 ff.]).
  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 449/74

    Auslieferung II

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81
    Dies kann aber nicht generell für den Auslieferungsverkehr mit allen Staaten gelten, wie das Bundesverfassungsgericht bereits früher des näheren dargelegt hat (BVerfGE 9, 174 [181 ff.]; vgl. auch BVerfGE 38, 398 [402 ff.]).
  • BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung an die Türkei

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81
    Zwar wird bei der Auslieferung an einen Staat mit freiheitlich demokratischer Rechtsordnung und geordneten innerstaatlichen Verhältnissen die Zusicherung der Spezialität der Strafverfolgung in der Regel als ausreichende Garantie gegen politische Verfolgung des Ausgelieferten angesehen werden können (vgl. BVerfGE 15, 249 [251]).
  • BGH, 10.09.1981 - 4 ARs 15/81

    Zulässigkeit der Auslieferung - Begriff der politischen Tat - Beurteilung -

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81
    Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gewährt jedem politisch Verfolgten, welcher seine Zuflucht in der Bundesrepublik sucht, unabhängig davon, ob ihm eine Straftat vorgeworfen wird, Asyl und damit auch Schutz vor Auslieferung (vgl. BGH, NJW 1982, S. 531; Kimminich in: Bonner Kommentar, 13. Lief., 1964, Rdnr. 160 zu Art. 16; Franke, Politisches Delikt und Asylrecht, 1979, S. 55 ff.; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81
    Ausnahmen von diesem Grundsatz, daß der Tatverdacht im Auslieferungsverfahren nicht zu überprüfen ist, können sich allerdings in besonders gelagerten Fällen ergeben (vgl. hierzu § 9 Abs. 1a des IRG-Entwurfs - BTDrucks. 9/1338 S. 8, 45, 103 u. 113; ferner BVerfGE 59, 280 [282 ff.]).
  • BGH, 06.12.1951 - 1 ARs 49/51
    Auszug aus BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81
    Es wird ausgeliefert, damit der in aller Regel tatnähere ersuchende Staat seine besseren Aufklärungsmöglichkeiten entfalten kann (vgl. BGHSt 2, 44 [48 f.]).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1981 (BVerfGE 56, 216) sei insoweit unerheblich, da sie ersichtlich einen anderen Sachverhalt betroffen habe.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81   

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https://dejure.org/1982,448
BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81 (https://dejure.org/1982,448)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1982 - 7 B 201.81 (https://dejure.org/1982,448)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1982 - 7 B 201.81 (https://dejure.org/1982,448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bezeichnung des Klägers in der verwaltungsgerichtlichen Klage - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

  • rabüro.de

    Fehlende Bezeichnung des Klägers in Klageschrift an Verwaltungsgericht kann auch noch nach Ablauf der Klagefrist ergänzt werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 29
  • DVBl 1982, 1000
  • DÖV 1982, 827
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.04.1971 - IV R 174/70

    Frist zur Klageergänzung - Ausschlußfrist - Fristablauf - Mündliche Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81
    Im übrigen wird durch die richterliche Frist des § 82 Abs. 2 VwGO nicht die gesetzliche Frist zur Erhebung der Klage verlängert; die richterliche Ergänzungsfrist ist auch keine Ausschlußfrist (vgl. dazu BFHE 104, 309 und 108, 6).
  • BFH, 21.11.1972 - VIII R 127/69

    Frist zur Klageergänzung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81
    Im übrigen wird durch die richterliche Frist des § 82 Abs. 2 VwGO nicht die gesetzliche Frist zur Erhebung der Klage verlängert; die richterliche Ergänzungsfrist ist auch keine Ausschlußfrist (vgl. dazu BFHE 104, 309 und 108, 6).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZB 9/75

    Inhalt einer Berufungsschrift

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81
    Die von der Beschwerde erwähnte Rechtsprechung zur Zivilprozeßordnung, wonach Rechtsmittelschriften innerhalb der Rechtsmittelfrist hinreichend zum Ausdruck bringen müssen, für wen das Rechtsmittel eingelegt wurde (vgl. BGHZ 65, 114 [115]), steht dem nicht entgegen, da die Zivilprozeßordnung eine dem § 82 Abs. 2 VwGO ähnliche Regelung nicht enthält.
  • BVerwG, 16.01.1964 - II B 4.63

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von beamtenrechtlichen Ansprüchen -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81
    Dies trifft auch deshalb nicht zu, weil nach dem eindeutigen Wortlaut des § 82 Abs. 2 VwGO eine Ergänzung nur dann in Betracht kommt, wenn die Klageschrift nicht in vollem Umfang den in Absatz 1 der Vorschrift genannten Anforderungen entspricht, was nicht der Fall ist, wenn es an sämtlichen Erfordernissen fehlt (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 16. Januar 1964 - BVerwG 2 B 4.63).
  • BVerwG, 03.10.1961 - VI B 23.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in entsprechender Anwendung des § 82 Abs. 2 VwGO ausgesprochen, daß auch nach Ablauf der Berufungsfrist die Berufungsschrift noch durch einen bestimmten Antrag, der nach § 124 Abs. 3 VwGO notwendiger Inhalt der Berufungsschrift ist, ergänzt werden kann (vgl.Beschlüsse vom 3. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 23.61 - [BVerwGE 13, 94 = Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 2], vom 31. Januar 1962 - BVerwG 6 B 31.61 - [Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 4], vom 20. März 1962 - BVerwG 2 B 58.61 - [Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 5] undBeschluß vom 13. Februar 1979 - BVerwG 7 B 26.78 - [Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 11]); in derartigen Fällen setzt das mit der Berufung angefochtene Urteil den Rahmen, der durch den Berufungsantrag nicht überschritten werden kann.
  • BVerwG, 13.02.1979 - 7 B 26.78
    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in entsprechender Anwendung des § 82 Abs. 2 VwGO ausgesprochen, daß auch nach Ablauf der Berufungsfrist die Berufungsschrift noch durch einen bestimmten Antrag, der nach § 124 Abs. 3 VwGO notwendiger Inhalt der Berufungsschrift ist, ergänzt werden kann (vgl.Beschlüsse vom 3. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 23.61 - [BVerwGE 13, 94 = Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 2], vom 31. Januar 1962 - BVerwG 6 B 31.61 - [Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 4], vom 20. März 1962 - BVerwG 2 B 58.61 - [Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 5] undBeschluß vom 13. Februar 1979 - BVerwG 7 B 26.78 - [Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 11]); in derartigen Fällen setzt das mit der Berufung angefochtene Urteil den Rahmen, der durch den Berufungsantrag nicht überschritten werden kann.
  • BVerwG, 20.03.1962 - II B 58.61

    Richterliche Frist zur Ergänzung des Berufungsantrages in entsprechender

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in entsprechender Anwendung des § 82 Abs. 2 VwGO ausgesprochen, daß auch nach Ablauf der Berufungsfrist die Berufungsschrift noch durch einen bestimmten Antrag, der nach § 124 Abs. 3 VwGO notwendiger Inhalt der Berufungsschrift ist, ergänzt werden kann (vgl.Beschlüsse vom 3. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 23.61 - [BVerwGE 13, 94 = Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 2], vom 31. Januar 1962 - BVerwG 6 B 31.61 - [Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 4], vom 20. März 1962 - BVerwG 2 B 58.61 - [Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 5] undBeschluß vom 13. Februar 1979 - BVerwG 7 B 26.78 - [Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 11]); in derartigen Fällen setzt das mit der Berufung angefochtene Urteil den Rahmen, der durch den Berufungsantrag nicht überschritten werden kann.
  • BVerwG, 31.01.1962 - VI B 31.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in entsprechender Anwendung des § 82 Abs. 2 VwGO ausgesprochen, daß auch nach Ablauf der Berufungsfrist die Berufungsschrift noch durch einen bestimmten Antrag, der nach § 124 Abs. 3 VwGO notwendiger Inhalt der Berufungsschrift ist, ergänzt werden kann (vgl.Beschlüsse vom 3. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 23.61 - [BVerwGE 13, 94 = Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 2], vom 31. Januar 1962 - BVerwG 6 B 31.61 - [Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 4], vom 20. März 1962 - BVerwG 2 B 58.61 - [Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 5] undBeschluß vom 13. Februar 1979 - BVerwG 7 B 26.78 - [Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 11]); in derartigen Fällen setzt das mit der Berufung angefochtene Urteil den Rahmen, der durch den Berufungsantrag nicht überschritten werden kann.
  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz,

    Bei dieser Ausgangslage hätte die Klage auch noch nach Ablauf der Klagefrist ergänzt bzw. berichtigt werden können und wegen des ursprünglichen Mangels nicht mehr als unzulässig abgewiesen werden dürfen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 1993 - 9 B 25.93 -, NJW 1993, 2824, 2825; vom 6. Februar 1990 - BVerwG 9 B 498.89 -, Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 13: jeweils für den Fall der Ergänzung der Klägerbezeichnung, und vom 5. Mai 1982 - 7 B 201.81 -, NVwZ 1983, 29, 30: für den Fall der nachträglichen Konkretisierung der Klägerbezeichnung; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1984 - BVerwG 3 C 48.83 -, Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 23: für den Fall der Berichtigung unklarer oder widersprüchlicher Parteibezeichnungen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 81 D 2.10

    Disziplinarverfahren wegen mehrerer Dienstvergehen einer Bürgermeisterin

    Maßgebend ist also der geäußerte Parteiwille, wie er aus der Erklärung und sonstigen Umständen - wozu auch der angegriffene Widerspruchsbescheid zählt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1982 - 7 B 201.81 -, juris Rn. 3) - erkennbar wird; der Wortlaut tritt hinter Sinn und Zweck der Prozesserklärung zurück.
  • BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97

    Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten

    Die weitere Individualisierung und Konkretisierung, wer nun aus diesem Kreis Kläger sein sollte, konnte noch nach Ablauf der Klagefrist erfolgen (BFH-Urteil in BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846, unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 5. Mai 1982 7 B 201.81, Die Öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1982, 827 zu dem § 65 FGO vergleichbaren § 82 der Verwaltungsgerichtsordnung).

    Das gilt jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Zahl der in Betracht kommenden Kläger mit acht Personen klein und leicht überschaubar war (BVerwG in DÖV 1982, 827).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Rubrumsberichtigung bei irrtümlich falscher

    Für eine Antragsergänzung entsprechend § 82 Abs. 2 VwGO (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 6.2.1990 - 9 B 498.89 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 13; Beschl. v. 5.5.1982 - 7 B 201.81 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 10) ist kein Raum, weil die Antragsschrift den Anforderungen des § 82 Abs. 1 VwGO entspricht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2007 - 5 N 52.05

    Auslegung eines Klagebegehrensim verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Abgrenzung

    Auf der Grundlage der Darlegung der Klägerin gibt es auch keine Veranlassung anzunehmen, das Verwaltungsgericht sei von einem die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1992 (- BVerwG 8 C 72.90 -, a.a.O.) und 5. Mai 1982 (- BVerwG 7 B 201.81 -, NVwZ 1983, 29 f.) tragenden Rechtssatz deshalb abgewichen, weil es für die Auslegung des mit der Klageschrift vom 6. November 2001 geltend gemachten Klagebegehrens nur den innerhalb der Klagefrist unterbreiteten Sachvortrag herangezogen habe.

    Selbst wenn das Verwaltungsgericht insoweit nur auf den Sachvortrag, der innerhalb der Klagefrist eingegangen ist, abgestellt hätte, läge weder eine Abweichung von einem die soeben genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1982 (- BVerwG 7 B 201.81 -, a.a.O.) und 3. August 1992 (- BVerwG 8 C 72.90 -, a.a.O.) tragenden Rechtssatz gem. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO vor noch eine Abweichung von einem tragenden Rechtssatz der weiteren in diesem Zusammenhang vom Bundesverwaltungsgericht zitierten Entscheidungen.

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1982 (- BVerwG 7 B 201.81 -, a.a.O.) betrifft bereits nicht die Auslegung von § 88 VwGO, sondern die Anforderungen des § 82 VwGO.

  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des

    Dieser Klarstellung stand der Ablauf der Klagefrist nicht nicht entgegen (vgl. Urteil vom 30. Juli 1976, a.a.O. S. 2 f.; Beschlüsse vom 5. Mai 1982 - BVerwG 7 B 201.81 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 10 S. 1 und vom 6. Februar 1990 - BVerwG 9 B 498.89 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 13 S. 1 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2014 - 2 S 1472/14

    Zur Zulässigkeit einer Klageänderung nach Ablauf der Klagefrist

    16 Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 05.05.1982 - 7 B 201.81 - DVBl. 1982, 1000), wonach eine Klageschrift, die den Maßgaben des § 82 Abs. 1 VwGO nicht genügt, auch nach Ablauf der Klagefrist ergänzt werden kann, sodass die Klage wegen des ursprünglichen Mangels nicht mehr als unzulässig abgewiesen werden darf.
  • BFH, 01.07.2004 - IV R 4/03

    Vollbeendete PersG - Rechtsmittel im Gewinnfeststellungsverfahren

  • BFH, 12.05.1989 - III R 132/85

    - Berücksichtigung von dem FA bekannten Umständen bei Auslegung einer Klage -

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2706/07
  • BFH, 11.12.1992 - VI R 162/88

    Ordnungsgemäße Klageschrift auch bei leichter Bestimmbarkeit des Beklagten

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2011 - 1 L 266/06

    § 82 Abs 1 VwGO erfordert die Angabe der Wohnanschrift des Klägers

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02

    Auslegung; Klageantrag; Klagefrist; Klageänderung

  • BVerwG, 12.02.1993 - 9 B 25.93

    Berufung - Antrag - Teilrechtskraft - Berufungsfrist

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2004 - 12 LC 201/04

    Zulässigkeit und Umfang der Teilanfechtung eines Verwaltungsaktes; Anforderungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 22 D 263/21

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung; Nebenbestimmung; Auflage;

  • BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 498.89

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrages - Pflicht zur Angabe des

  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 1658/89

    Aufenthaltserlaubnis - unbekannter Aufenthalt des Ausländers - Zuständigkeit der

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 2 K 2802/06

    Abzug der Gewerbesteuer nach § 18 Abs. 4 UmwStG

  • OVG Niedersachsen, 28.08.1992 - 12 L 7279/91

    Anerkennung; Asyl; Familienasyl; Politische Verfolgung; Pakistan

  • BVerwG, 14.06.1999 - 7 B 332.98

    Grundsätzliche Bedeutung eines Rechtsstreits - Abweichung eines Urteils von der

  • BVerwG, 27.07.1989 - 4 B 98.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Klagefrist für eine durch

  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 B 62.89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Revision - Ergänzung der Berufungsschrift

  • BVerwG, 04.03.2003 - 7 B 155.02

    Veräußerung von Treuhandvermögen - Verpflichtung des Erwerbers von

  • BVerwG, 03.09.2001 - 7 B 51.01

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Klageerhebung - Auslegung des

  • OVG Sachsen, 12.12.2017 - 4 A 292/15

    Parteiwechsel; Beteiligtenwechsel; Prozessrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 2 M 547/03

    Keine Unzulässigkeit des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz bei "Untertauchen"

  • VG Gera, 30.05.2000 - 6 K 1087/95

    Rückübertragung eines mit einem Mietshaus bebauten Grundstückes auf dem Gebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1998 - 15 A 1680/96

    Prozeßführungsbefugnis eines als Miterben in einer Erbengemeinschaft

  • BVerwG, 06.07.1995 - 7 B 25.95

    Rückübertragung eines Hotelgrundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener

  • VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07

    Regelungsgegenstand und Bindungswirkung einer Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung

  • VG Düsseldorf, 26.09.2007 - 20 K 4698/06

    Streit über den Umfang des Kontrollanspruchs von Kammermitgliedern zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1994 - 5 A 10021/94

    Ungültigkeit einer Wahl zum Bezirkspersonalrat; Voraussetzungen für ein

  • BVerwG, 14.10.1986 - 6 B 11.86

    Mindestanforderungen an eine Klageschrift - Auswirkung des Grades der

  • VG Hamburg, 22.08.2012 - 4 K 1254/11

    Ladungsfähige Anschrift

  • VG Potsdam, 02.07.2002 - 3 K 632/01

    Anspruch auf Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz; Kostenerstaz für die

  • VG Ansbach, 11.01.2011 - AN 1 K 10.30341

    Unzulässigkeit der Klage bei Nichtbenennung der aktuellen ladungsfähigen

  • VG Schleswig, 09.11.2004 - 14 A 256/03
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,994
BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82 (https://dejure.org/1982,994)
BVerfG, Entscheidung vom 01.09.1982 - 1 BvR 748/82 (https://dejure.org/1982,994)
BVerfG, Entscheidung vom 01. September 1982 - 1 BvR 748/82 (https://dejure.org/1982,994)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 18 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2730
  • NVwZ 1983, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Dies setzt grundsätzlich voraus, daß der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und daß diese Hilfe zumutbarerweise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. OVG Münster, InfAuslR 1993, 24 ; Göbel-Zimmermann, ZAR 1995, 170 ; vgl. ferner BVerfG, InfAuslR 1982, 271; BVerwG, Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 S. 11 sowie zur Rechtslage nach dem Ausländergesetz 1965 Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38 S. 77 f.).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Danach braucht volljährigen Kindern ausländischer Arbeitnehmer nicht ein Anspruch auf Zuzug zu ihren im Bundesgebiet lebenden Eltern eingeräumt zu werden (BVerwGE 65, 188; BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730).
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Der Senat hat in Anwendung der vorstehenden Grundsätze in dem Urteil vom 26. März 1982 (a.a.O.) entschieden, daß Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht gebietet, den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren als ausländische Arbeitnehmer im Bundesgebiet lebenden Eltern zu gestatten (ebenso BVerfG, Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn entweder die deutschen Adoptiveltern oder die ausländischen Adoptivkinder in einer das Zusammenleben erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind (vgl. dazu BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, Beschlüsse vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730 und vom 21. März 1984 - 2 BvR 347/84 - FamRZ 1984, 554).
  • BVerwG, 28.08.1984 - 1 B 96.84

    Nichtzulassung einer Revision - Schutzzweck des Grundrechts der Entlastung von

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im übrigen zu der Versagung des Nachzugs volljähriger Kinder auf Grund ermessensbindender Verwaltungsvorschriften bereits rechtsgrundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerwGE 65, 188; ferner Beschlüsse vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38; vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 - InfAuslR 1983, 41), und zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730).

    Das hat in dem hier erörterten Zusammenhang ebenfalls zu gelten, wie der Senat in seinem Beschluß vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 - (a.a.O.) bereits zum Ausdruck gebracht und das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - (a.a.O.) angenommen hat.

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82

    Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern

    Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn entweder die deutschen Adoptiveltern oder die ausländischen Adoptivkinder in einer das Zusammenleben erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind (vgl. dazu BVerwGE 65, 188 (194); 66, 268 (273); BVerfG, Beschlüsse vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730 und vom 21. März 1984 - 2 BvR 347/84 - FamRZ 1984, 554).
  • BVerwG, 22.11.1982 - 1 B 121.82
    Damit übereinstimmend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, mit dem es die gegen den erwähnten Beschluß des Senats vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, daß es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren im Bundesgebiet als ausländische Arbeitnehmer lebenden Eltern zu gestatten, und daß in diesem Zusammenhang der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG das Angewiesensein auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe im Einzelfall voraussetzt.

    Das hat das Bundesverfassungsgericht in dem erwähnten Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - klargestellt.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der

    Nach allgemeiner Auffassung besteht ein aus Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitendes Aufenthaltsrecht für volljährige Kinder nur dann, wenn diese ihren Eltern oder dem aufenthaltsberechtigten oder geduldeten Ausländer Unterhalt leisten oder von diesem wesentlich unterhalten werden (BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1982 - 1 B 93/82 -, juris; VG Bayreuth, Urteil vom 12. Februar 2014 - B 4 K 12.508 -, juris RdNr. 32 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1993 - 11 S 881/93

    Nachzug sonstiger Familienangehöriger iSd AuslG 1990 - keine besondere Härte bei

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen entfaltet Art. 6 GG -als wertentscheidende Grundsatznorm- insoweit allenfalls dann, wenn das erwachsene Kind aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles auf die Lebenshilfe der Eltern in einer Weise angewiesen ist, die das Zusammenleben der Eltern mit dem Kind im Bundesgebiet -z.B. wegen Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.1986, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 73) - erfordern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.4.1989, aaO. (95) und Beschl. v. 1.9.1982, NJW 1982, 2730; BVerwG Beschl. v. 22.11.1982, InfAuslR 1983, 41).
  • BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer

    Damit übereinstimmend hat das Bundesverfassungsgericht in seinemBeschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, mit dem es die gegen den erwähnten Beschluß des Senatsvom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, daß es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Nachzug volljähriger Ausländer zu ihren im Bundesgebiet als ausländische Arbeitnehmer lebenden Eltern zu gestatten, und daß in diesem Zusammenhang der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG das Angewiesensein auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe im Einzelfall voraussetzt.
  • BVerwG, 04.04.1986 - 1 A 10.86

    Ehegattennachzug bei Mehrehe - Familienangehöriger - Ausländischer Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82

    Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 07.06.1983 - 1 B 72.83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist -

  • VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508

    Eine vor einem orthodoxen Priester in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem

  • VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91

    Wirkungen der zeitlichen Beschränkung des Aufenthalts eines vom Erfordernis einer

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1992 - 11 S 1251/92

    Zu den Voraussetzungen des Nachzuges sonstiger minderjähriger Familienangehöriger

  • BVerwG, 20.09.1989 - 1 A 90.89

    Zustimmung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 13.05.1987 - 1 A 30.87

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.10.1982 - 2 BvR 390/81   

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https://dejure.org/1982,2038
BVerfG, 04.10.1982 - 2 BvR 390/81 (https://dejure.org/1982,2038)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.1982 - 2 BvR 390/81 (https://dejure.org/1982,2038)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 1982 - 2 BvR 390/81 (https://dejure.org/1982,2038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5
    Subsidiaritä der Verfassungsbeschwerde - Durchführung des Hauptsacheverfahrens im Verwaltungsrechtsstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Entscheidung der Oberverwaltungsgerichte - Aussetzungsverfahren

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 29
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1982 - 2 BvR 390/81
    Es hat insoweit ausgeführt, je nach der Eigenart des Verfahrensgegenstands könne der Beschwerdeführer gehalten sein, vor Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts das verwaltungsgerichtliche Hauptsacheverfahren durchzuführen (BVerfGE 51, 130 >138 ff.<; 53, 30 >52 ff.<; 59, 63 >82 ff.<, jeweils m.w.N.).

    Wo mit Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität die Grenzen für die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu ziehen sind, hat das Gericht bislang nicht: abschließend geklärt (offengelassen in BVerfGE 53, 30 >53 83<).

    Es mag im übrigen dahinstehen, inwieweit in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG zurückgegriffen werden kann (vgl. BVerfGE 53, 30 >54<).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1982 - 2 BvR 390/81
    Es hat insoweit ausgeführt, je nach der Eigenart des Verfahrensgegenstands könne der Beschwerdeführer gehalten sein, vor Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts das verwaltungsgerichtliche Hauptsacheverfahren durchzuführen (BVerfGE 51, 130 >138 ff.<; 53, 30 >52 ff.<; 59, 63 >82 ff.<, jeweils m.w.N.).

    Im vorliegenden Verfahren kann die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht mit der Erwägung begründet werden, es bedürfe hinsichtlich der mit der Beschwerde aufgeworfenen Fragen keiner weiteren Klärung und es sei im gerichtlichen Hauptsacheverfahren auch mit einer abweichenden Entscheidung nicht zu rechnen (vgl. BVerfGE 59, 63 >84<).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1982 - 2 BvR 390/81
    Auch im Hinblick auf die allgemeine Bedeutung der mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bedarf es - zumal nach dem Beschluss des Senats vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - keiner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im vorliegenden Verfahren.
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1982 - 2 BvR 390/81
    Es hat insoweit ausgeführt, je nach der Eigenart des Verfahrensgegenstands könne der Beschwerdeführer gehalten sein, vor Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts das verwaltungsgerichtliche Hauptsacheverfahren durchzuführen (BVerfGE 51, 130 >138 ff.<; 53, 30 >52 ff.<; 59, 63 >82 ff.<, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 17.09.1981 - 1 BvR 387/79

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1982 - 2 BvR 390/81
    Gerade in Fällen, in denen es um die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage in der Hauptsache geht, ist es grundsätzlich sachgerecht, den Beschwerdeführer auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen, weil dieses das spezifische Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts ist (vgl. auch den Beschluss gemäß § 93a Abs. 3 BVerfGG vom 17. September 1981, NVwZ 1982, 32).
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