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   BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83   

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BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83 (https://dejure.org/1983,1165)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83 (https://dejure.org/1983,1165)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 1983 - 2 BvR 1193/83 (https://dejure.org/1983,1165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Abs. 3 Satz 2 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis - Spanischer Staatsangehöriger - Aufenthaltserlaubnisfreier Zeitraum - Überschreitung

  • hjil.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 165
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 22.76

    Ausländerbehörde - Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83
    Ebensowenig ist Art. 2 Abs. 1 des Niederlassungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (NV) vom 23. April 1970 (BGBl. 1972 II S. 1041; in Kraft getreten am 26. November 1972, Bekanntmachung vom 8. November 1972 BGBl. II S. 1557), auf den sich die Beschwerdeführerin stützt und der ein Wohlwollensgebot bei der Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis spanischer Staatsangehöriger enthält (vgl. BVerwG, NJW 1983, 532 >534<; BVerwGE 56, 273 >277, 279<, als einzelne Bestimmung eines zweiseitigen völkerrechtlichen Vertrages eine allgemeine Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 6, 309 >363<).

    Auch wenn man annimmt, dass Art. 2 Abs. 3 NV, indem er nur bestimmte Gründe zur Verweigerung der erstrebten Begünstigung anerkennt, die Anwendung der Bestimmungen des allgemeinen deutschen Ausländerrechts nicht nur im Hinblick auf die Einreise, sondern auch hinsichtlich des Aufenthalts zugunsten des Fremden einschränkt (offengelassen in BVerwGE 56, 273 >276, 278<), sind doch jedenfalls Verstöße eines spanischen Staatsangehörigen gegen das Melderecht und das Aufenthaltsrecht (im engeren Sinn), die nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 AuslG Ausweisungsgründe darstellen, im Sinne des Art. 2 Abs. 3 NV Gründe der "öffentlichen Sicherheit" oder "öffentlichen Ordnung": Entsprechend dem Charakter des Ausländerrechts als präventiv-polizeilichem Ordnungsrecht beinhaltet die - hier von den Verwaltungsgerichten verfassungsrechtlich unbedenklich gebilligte - Stützung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme auf Ausweisungsgründe notwendigerweise die Prognose, dass das Verhalten des Betreffenden, falls es ohne aufenthaltsrechtliche Folgen bliebe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung entweder durch die Person des Ausländers oder durch die Beispielswirkung seines Verhaltens auf andere Ausländer fortbestehenlassen oder hervorrufen würde.

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83
    Eine allgemeine Regel des Völkerrechts, dass Gründe, wie sie in der Person der Beschwerdeführerin vorlagen, nicht zur Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis führen dürfen, besteht ersichtlich nicht und kann daher auch nicht über Art. 25 GG der auf Art. 2 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde zum Erfolg verhelfen (vgl. dazu BVerfGE 23, 288 >300<; 31, 145 >177<).

    Der Grundsatz "pacta sunt servanda", der selbst eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG ist, ändert daran nichts (vgl. BVerfGE 31, 145 >178<).

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83
    c) Der Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet, auf den - wie die Beschwerdeführerin nicht verkennt - weder von Völkerrechts noch in der Regel von Verfassungs wegen ein Rechtsanspruch besteht (zum letzten Gesichtspunkt vgl. BVerfGE 49, 168 >183 f.<), fällt in den Schutzbereich des Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 49, 168 >180<).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, genügt die Bestimmung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG über die Voraussetzungen für die Erteilung und die Versagung der Aufenthaltserlaubnis noch rechtsstaatlichen Erfordernissen im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot und ist damit der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG zuzurechnen (BVerfGE 49, 168 >181 ff.<).

  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83
    Ebensowenig ist Art. 2 Abs. 1 des Niederlassungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (NV) vom 23. April 1970 (BGBl. 1972 II S. 1041; in Kraft getreten am 26. November 1972, Bekanntmachung vom 8. November 1972 BGBl. II S. 1557), auf den sich die Beschwerdeführerin stützt und der ein Wohlwollensgebot bei der Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis spanischer Staatsangehöriger enthält (vgl. BVerwG, NJW 1983, 532 >534<; BVerwGE 56, 273 >277, 279<, als einzelne Bestimmung eines zweiseitigen völkerrechtlichen Vertrages eine allgemeine Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 6, 309 >363<).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83
    Dieses Grundrecht wird indessen durch mehrere Schranken, insbesondere durch diejenige der "verfassungsmäßigen Ordnung" begrenzt; zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören alle formell und materiell mit der Verfassung in Einklang stehenden Rechtsnormen (BVerfGE 6, 32 >41<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83
    Die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs, dass der weitere Aufenthalt der Beschwerdeführerin im Bundesgebiet "Belange der Bundesrepublik Deutschland" im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG beeinträchtige und deshalb die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen sei, hält sich im Rahmen der vorrangig den Fachgerichten zustehenden Feststellung und Würdigung des Tatbestandes im Lichte des einfachen Rechts und lässt keine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung oder Tragweite des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 1 GG oder des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83
    Eine allgemeine Regel des Völkerrechts, dass Gründe, wie sie in der Person der Beschwerdeführerin vorlagen, nicht zur Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis führen dürfen, besteht ersichtlich nicht und kann daher auch nicht über Art. 25 GG der auf Art. 2 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde zum Erfolg verhelfen (vgl. dazu BVerfGE 23, 288 >300<; 31, 145 >177<).
  • BVerfG, 15.02.1982 - 2 BvR 1492/81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Vereinbarkeit mit Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83
    Wie der gemäß § 93a Abs. 3 BVerfGG berufene Ausschuss des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 15. Februar 1982 (2 BvR 1492/81, NVwZ 1982, 241) entschieden hat, steht die Regelung des § 21 Abs. 3 Satz 2 AuslG , wonach Widerspruch und Klage gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis keine aufschiebende Wirkung haben, mit der Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG in Einklang.
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83
    Im übrigen zeigt sich auch bei der möglicherweise gebotenen umfassenden Nachprüfung der angegriffenen Entscheidungen im Hinblick auf die Beachtung und richtige Auslegung der einschlägigen völkerrechtlichen Normen (vgl. BVerfGE 58, 1 >34<) keine unrichtige Auslegung des Niederlassungsvertrages.
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83
    Ebensowenig ist Art. 2 Abs. 1 des Niederlassungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (NV) vom 23. April 1970 (BGBl. 1972 II S. 1041; in Kraft getreten am 26. November 1972, Bekanntmachung vom 8. November 1972 BGBl. II S. 1557), auf den sich die Beschwerdeführerin stützt und der ein Wohlwollensgebot bei der Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis spanischer Staatsangehöriger enthält (vgl. BVerwG, NJW 1983, 532 >534<; BVerwGE 56, 273 >277, 279<, als einzelne Bestimmung eines zweiseitigen völkerrechtlichen Vertrages eine allgemeine Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 6, 309 >363<).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Er bewirkt insbesondere nicht, dass alle Bestimmungen völkerrechtlicher Verträge zu allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG werden (vgl. BVerfGE 31, 145 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 1983 - 2 BvR 1193/83 -, NVwZ 1984, S. 165 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 -, VIZ 2001, S. 114 ).
  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 10 CS 19.1798

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung- tatsächlich angestrebter

    Bei der somit unabhängig von den Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs im Beschwerdeverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung (zum Abwägungsmaßstab vgl. BVerfG, B.v. 22.8.1983 - 2 BvR 1193/83 - juris Rn. 3 f.; B.v. 15.2.1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, 241/242) überwiegt vorliegend das öffentliche Vollzugsinteresse das private Interesse der Antragstellerin am Verbleib im Bundesgebiet bis zur endgültigen Klärung ihres Aufenthaltsrechts im Klageverfahren.
  • BVerfG, 12.11.1998 - 2 BvR 1838/98

    Erfolgloser Antrag von "Mehmet" auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Die Anwendung und Auslegung dieser einfachrechtlichen Bestimmung obliegt in erster Linie den dazu berufenen Fachgerichten (vgl. BVerfG , Beschluß vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, S. 241 und vom 22. August 1983 - 2 BvR 1193/83 -, NVwZ 1984, S. 165; BVerfG , Beschluß vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 -, DÖV 1982, S. 451, jeweils m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 10.10.2000 - 3 Bs 289/00

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung eines Antrags auf

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  • OVG Hamburg, 04.05.2001 - 3 Bs 239/00

    Ausländerrecht: Ausweisung eines Unionsbürgers nach Rauschgifthandel

    Das ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG (Vorprüfungsausschuss), Beschl. v. 22.8.1983, NVwZ 1984 S. 165 ; Beschl. v. 15.2.1982, NVwZ 1982 S. 241 f.; Beschl. v. 11.2.1982, NVwZ 1982 S. 241; BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschl. v. 19.10.1988, VBlBW 1989 S. 130).
  • OVG Hamburg, 24.10.1997 - Bs VI 55/97

    Zu Eignungszweifeln wegen Drogenkonsums und zur Mitwirkung des

    Das ergibt sich daraus, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG (Vorprüfungsausschuss), Beschl. v. 22.8.1983, NVwZ 1984 S. 165; Beschl. v. 15.2.1982, NVwZ 1982 S. 241 f.; Beschl. v. 11.2.1982, NVwZ 1982 S. 241; BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschl. v. 19.10.1988, VBlBW 1989 S. 130).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 20.85

    Familiennachzug - Wohlwollensgebot - Niederlassen zu Erwerbszwecken

    Das Wohlwollensgebot gilt zum anderen für Einzelfallentscheidungen über eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis und begrenzt insoweit ein etwaiges behördliches Ermessen (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, NVwZ 1984, 165 [BVerfG 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83]).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85

    Familiennachzug von ausländischen Eltern zu ihren im Bundesgebiet zu

    Das Wohlwollensgebot gilt zum anderen für Einzelfallentscheidungen über eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis und begrenzt insoweit ein etwaiges behördliches Ermessen (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, NVwZ 1984, 165 [BVerfG 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83]).
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