Weitere Entscheidungen unten: VerfGH Bayern, 29.04.1983 | BVerwG, 21.07.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80   

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https://dejure.org/1983,142
BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80 (https://dejure.org/1983,142)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1983 - 7 C 70.80 (https://dejure.org/1983,142)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1983 - 7 C 70.80 (https://dejure.org/1983,142)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundeszuwendung - Bestimmungszweck - Zweckabhängige Bewilligung - Entfallen des Rechtsgrundes - Rückforderungsanspruch - Widerruf ex nunc

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 36
  • DVBl 1983, 810
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80
    Danach ist maßgeblich nicht, was die Behörde bei ihrer Erklärung gedacht hat (innerer Wille), sondern wie der Bürger die Erklärung unter Berücksichtigung der ihm bekannten oder erkennbaren Umstände bei objektiver Auslegung verstehen mußte; Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (BVerwGE 41, 305 [306]).
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78

    Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80
    Dabei kann offenbleiben, ob die vom OVG vorgenommene Auslegung des Widerrufsvorbehalts, dessen Inhalt Teil des Bewilligungsbescheides geworden ist und auf den genannten Bundesrichtlinien beruht, vom Revisionsgericht frei überprüft werden kann (so für die Auslegung von VAen insbesondere das BSozG in BSGE 48, 56 [58]) oder ob sie revisionsrechtlich nur beanstandet werden darf, wenn sie einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen .
  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80
    Das OVG geht zutreffend davon aus, daß die Bekl. der Kl. den in Rede stehenden Zuschuß nach den genannten Richtlinien als öffentlich-rechtliche Zuwendung des Bundes durch VA gewährt hat und demzufolge berechtigt ist, die streitige Rückforderung, die zugleich den Widerruf des Bewilligungsbescheides enthält, ebenfalls durch VA geltend zu machen (Urteil des Senats vom 17.3. 1977 - 7 C 59.75 -, NJW 1977, 1838 = Buchholz 424.3 Nr. 2).
  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80
    Zwar hat das OVG zutreffend die im öffentlichen Recht entsprechend anwendbare Auslegungsregel des § 133 BGB (BVerwGE 49, 244 [247]) zugrunde gelegt.
  • VG Düsseldorf, 16.08.2022 - 20 K 7488/20

    Land NRW unterliegt im Rechtsstreit um Corona-Soforthilfen

    Solche Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1983 - 7 C 70/80 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 14. März 2020 - 17 K 4793/21 -, juris; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwvfG, 9. Auflage 2018, § 35 Rn. 80 m.w.N.; von Alemann/Scheffczyk, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, Stand: 1. Januar 2022, § 35 Rn. 46 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 4 A 1986/22

    Rückforderung von Corona-Soforthilfen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11.2.1983 - 7 C 70.80 -, juris, Rn. 15 f., vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, BVerwGE 148, 217 = juris, Rn. 15, vom 24.7.2014 - 3 C 23.13 -, juris, Rn. 18, vom 15.3.2017 - 10 C 1.16 -, juris, Rn. 15, und vom 25.5.2022 - 8 C 11.21 -, juris, Rn. 13; OVG NRW, Urteile vom 17.6.2020 - 4 A 436/17 -, juris, Rn. 81 f., und vom 14.12.2020 - 4 A 1992/16 -, juris, Rn. 37 f., jeweils m. w. N.
  • VG Düsseldorf, 16.08.2022 - 20 K 393/22

    Land NRW unterliegt im Rechtsstreit um Corona-Soforthilfen

    Solche Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1983 - 7 C 70/80 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 14. März 2020 - 17 K 4793/21 -, juris; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwvfG, 9. Auflage 2018, § 35 Rn. 80 m.w.N.; von Alemann/Scheffczyk, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, Stand: 1. Januar 2022, § 35 Rn. 46 m.w.N.
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 29.04.1983 - 16-VII-80   

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https://dejure.org/1983,2800
VerfGH Bayern, 29.04.1983 - 16-VII-80 (https://dejure.org/1983,2800)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.1983 - 16-VII-80 (https://dejure.org/1983,2800)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 1983 - 16-VII-80 (https://dejure.org/1983,2800)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2871
  • NVwZ 1984, 36 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Hiernach müssen die Bürger in zumutbarer Weise selbst feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen; die Gerichte müssen in der Lage sein, die normative Entscheidung zu konkretisieren (BayVerfGH, E.v. 29.4.1983 - Vf. 16-VII-80 - VerfGHE 36, 56/68).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Tieferer Grund, weshalb der Anlieger in solchen Fällen "pflichtig" ist, ist letztlich der Grundsatz der Vorteilsausgleichung; der Anlieger soll als Ausgleich für die Vorteile, die ihm der gesteigerte Gemeingebrauch vermittelt, auch Lasten übernehmen (vgl. VerfGH vom 29.4.1983 VerfGH 36, 56/66 = BayVBl 1983, 494/497 bezüglich der Reinigungspflicht nach Art. 51 Abs. 4 BayStrWG).
  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und

    c) Eine Popularklage könnte jedoch dann unzulässig sein, wenn sie missbräuchlich erhoben wäre und Sinn und Zweck des Instituts der Popularklage widerspräche (VerfGH vom 29.4.1983 = VerfGH 36, 56/61; VerfGH vom 16.2.1989 = VerfGH 42, 11/15; VerfGH 60, 1/4).
  • VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05

    Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht

    Ein besonderes Rechtsschutzinteresse oder ein gegenwärtiges und unmittelbares Betroffensein setzt die Popularklage nicht voraus (VerfGH vom 29.04.1983 = VerfGH 36, 56/61; VerfGH vom 10.10.2001 = VerfGH 54, 109/133).

    Eine Popularklage kann allerdings dann unzulässig sein, wenn sie missbräuchlich erhoben wäre und Sinn und Zweck des Instituts der Popularklage widerspräche (VerfGH 36, 56/61; VerfGH vom 16.2.1989 = VerfGH 42, 11/15).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

    Normbetroffene Grundstückseigentümer können hieraus nicht in zumutbarer Weise entnehmen (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.4.1983 - Vf. 16-VII-80 - VerfGHE 36, 56/68), dass die im Gesetz ausgesprochene Rechtsfolge (Widmungsfiktion) unabhängig von ihrer Zustimmung bzw. Verfügungsbefugnis des Straßenbaulastträgers eintreten soll.
  • VerfGH Bayern, 15.12.2009 - 6-VII-09

    Grenzgaragen

    Ein besonderes Rechtsschutzinteresse sowie gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit setzt die Popularklage nicht voraus (VerfGH vom 29.4.1983 = VerfGH 36, 56/61; VerfGH vom 10.10.2001 = VerfGH 54, 109/133; VerfGH vom 29.3.2007 = BayVBl 2007, 689).
  • VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870

    Begrenzung der Kundenhöchstzahl im Einzelhandel aufgrund der Corona-Pandemie

    Danach müssen die Normbetroffenen in zumutbarer Weise selbst feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen; die Gerichte müssen in der Lage sein, die normative Entscheidung zu konkretisieren (BayVerfGH, E.v. 29.4.1983 - Vf. 16-VII-80 - VerfGHE 36, 56/68).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656

    Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage

    Normbetroffene Grundstückseigentümer können hieraus nicht in zumutbarer Weise entnehmen (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.4.1983 - Vf. 16-VII-80 - VerfGHE 36, 56/68), dass die im Gesetz ausgesprochene Rechtsfolge (Widmungsfiktion) unabhängig von ihrer Zustimmung bzw. Verfügungsbefugnis des Straßenbaulastträgers eintreten soll.
  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 20 CE 21.30

    E-Zigarettengeschäfte ein für die tägliche Versorgung unverzichtbares

    Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) müssen die Bürger in zumutbarer Weise selbst feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen; die Gerichte müssen in der Lage sein, die normative Entscheidung zu konkretisieren (BayVerfGH, E.v. 29.4.1983 - Vf. 16-VII-80 - VerfGHE 36, 56/68).
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 8 ZB 19.2200

    Abwälzung einer Gemeinde ihrer Räum- und Streupflicht auf Anlieger

    Nach dem Rechtsstaatsprinzip müssen die Bürger in zumutbarer Weise selbst feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen; die Gerichte müssen in der Lage sein, die normative Entscheidung zu konkretisieren (BayVerfGH, E.v. 29.4.1983 - Vf. 16-VII-80 - VerfGHE 36, 56/68).
  • VerfGH Bayern, 27.06.2012 - 17-VII-09

    Unbegründete Popularklage gegen Änderungsbebauungspläne

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550

    Untersagung der (Teil-)Öffnung eines Elektronikfachmarkts, da kein zur Versorgung

  • BGH, 03.05.1984 - III ZR 34/83

    Träger der Pflicht zur Straßenreinigung in Rheinland-Pfalz

  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 20 NE 20.1073

    Erfolgloser Eilantrag eines Bootsverleihers wegen den Vollzug der Vierten

  • VerfGH Bayern, 22.07.1993 - 9-VII-92

    Sitzverteilung nach d'Hondt in Bayern weiter verfassungsgemäß

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.406

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Geschäften und

  • VerfGH Bayern, 27.09.1985 - 20-VII-84
  • VGH Bayern, 06.11.2020 - 20 NE 20.2466

    Schließung von Freizeiteinrichtungen und Kontaktbeschränkungen wegen Corona

  • VGH Bayern, 19.03.2021 - 20 NE 21.806

    Regelung zu Betriebsbeschränkungen in Einkaufszentrum wegen Corona-Pandemie,

  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 20 NE 20.1381

    Untersagung der Öffnung von Innenanlagen zoologischer Gärten aufgrund der

  • VerfGH Bayern, 13.08.2008 - 18-VII-06

    Unzulässige Popularklage gegen Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 16.11.2020 - 20 NE 20.2469

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren wegen Kontaktbeschränkungen

  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 20 NE 21.362

    Schließung von Ladengeschäften wegen Corona

  • VG Ansbach, 14.06.2010 - AN 10 K 10.00250

    Verpflichtung eines Hinterliegers zur turnusmäßigen Straßenreinigung im Bereich

  • VG München, 30.03.2021 - M 26b E 21.1642

    Antrag auf einstweilige Feststellung dass der Betrieb einer Indoor-Kartbahn unter

  • VG Bremen, 06.11.2014 - 5 K 665/12

    Straßenreinigungspflicht - Reinigungspflicht einer Straße;

  • OVG Niedersachsen, 14.12.1992 - 12 K 113/92

    Aufteilung der Straßenreinigungspflicht auf die Straßenanlieger;; Auferlegung;

  • VG Würzburg, 12.03.2013 - W 4 K 12.213

    Pflicht zur Reinigung eines zu Teilen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten

  • VG Würzburg, 26.10.2010 - W 4 K 09.943

    Feststellungsklage; Straßenreinigungspflicht; Anliegereigenschaft; Böschung;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.1983 - 7 B 99.83   

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https://dejure.org/1983,2683
BVerwG, 21.07.1983 - 7 B 99.83 (https://dejure.org/1983,2683)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1983 - 7 B 99.83 (https://dejure.org/1983,2683)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1983 - 7 B 99.83 (https://dejure.org/1983,2683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Zustellanschrift eines Ortsteils - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 36
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.11.1974 - VII C 5.73

    Anforderungen an die Bezeichnung der Zustellpostämter in einer aus mehreren

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1983 - 7 B 99.83
    Der beschließende Senat hat deshalb bereits in dem Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 7 C 5.73 - (Buchholz 442.05 § 3 PostO Nr. 1 S. 4 = MDR 1975, 603 letzter Absatz) darauf hingewiesen, daß die in jenem Fall von der betroffenen Gemeinde angefochtene Änderung der Zustellanschriften für das Gemeindegebiet auch nicht die Rechte der gemeindeangehörigen Postbenutzer in ihrem Verhältnis zu der Beklagten verletzt.
  • VG Minden, 27.11.2002 - 3 K 1770/02

    Klage gegen Straßenumbenennung in der Stadt Werther erfolglos

    Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erstreckt sich nämlich nicht auf die Anschrift - vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1983 - BVerwG 7 B 99/83, NVwZ 1984, 36; OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1995 - 23 A 3493/94, S. 9; OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 1987 - 15 A 563/84, NJW 1987, 2695 (2696) -.
  • VG Saarlouis, 09.08.2019 - 3 K 989/18

    Umbenennung einer "Franz-von-Papen Straße"; posthume Aberkennung einer

    Hieraus folgt zwangsläufig, dass dem Kläger, der kein Anlieger der in Rede stehenden Straße ist, kein subjektives Recht auf ein Einschreiten der Gemeinde zusteht, da die Gemeinde mit der in ihr Ermessen gestellten Entscheidung über die Straßenbenennung ausschließlich und allein im öffentlichen Interesse der ordnungsrechtlich motivierten Identifizierbarkeit und Unterscheidbarkeit der Straße und der gemeindlichen Selbstdarstellung handelt, selbst wenn sie dabei eine Ehrung von einem ihrer Bürger oder ihrer Bürgerinnen verbindet(Vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 28.05.2018 -11 A 1948/17-, juris; BVerwG, Beschluss vom 21.07.1983 -7 B 99/83-, juris sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.04.2019 -2 D 305/18-).
  • VG Saarlouis, 17.10.2018 - 3 L 1716/18

    Kommunalrechtshier: einstweilige Anordnung

    Hieraus folgt zwangsläufig, dass dem Kläger, der kein Anlieger der in Rede stehenden Straße ist, kein subjektives Recht auf ein Einschreiten der Gemeinde zusteht, da die Gemeinde mit der in ihr Ermessen gestellten Entscheidung über die Straßenbenennung ausschließlich und allein im öffentlichen Interesse der ordnungsrechtlich motivierten Identifizierbarkeit und Unterscheidbarkeit der Straße und der gemeindlichen Selbstdarstellung handelt(Vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 28.05.2018 -11 A 1948/17-, juris; BVerwG, Beschluss vom 21.07.1983 -7 B 99/83-, juris).
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