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   BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 13.81   

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BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 13.81 (https://dejure.org/1983,952)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1983 - 1 C 13.81 (https://dejure.org/1983,952)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 1 C 13.81 (https://dejure.org/1983,952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berliner Verwaltungsverfahrensrecht - Erstbehörde - Förmliches Verwaltungsverfahren - Mündliche Verhandlung - Widerspruchsbehörde - Nachholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 578
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 13.81
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 22.81 - (BVerwGE 66, 111 [114 ff.]) befunden hat, ist für die Nachholung einer vor Erlaß des Verwaltungsaktes unterbliebenen Anhörung auch die Widerspruchsbehörde zuständig, wenn sie - wie hier - Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des erlassenen Verwaltungsaktes nachzuprüfen hat.
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 13.81
    An dieser Auffassung hält der Senat trotz des vom 3. Senat in dem Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 46.81 - (BVerwGE 66, 184) eingenommenen gegenteiligen Standpunktes fest.
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Diese Bestimmung ist, wie bereits höchstrichterlich geklärt, weit auszulegen und erfasst alle Verfahrenshandlungen, deren vornehmlicher Zweck darin besteht, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteil v. 18. Oktober 1983 - 1 C 13/81 , NVwZ 1984, 578 Rz. 12; vgl. auch Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs , VwVfG, 8. Aufl. [2014], § 29 Rz. 86; Pautsch in Pautsch/Hoffmann , VwVfG, 1. Aufl. [2016], § 29 Rz. 36; Messerschmidt , NVwZ 1985, 877 [878]).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Zwar kann eine erforderliche Anhörung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 LVwVfG nachgeholt und ein damit verbundener Verfahrensfehler geheilt werden (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - 1 C 13.81 - Buchholz 316 § 67 VwVfG Nr. 1 S. 2).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - Kart 25/02

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern in der mündlichen Verhandlung im

    (2.4) Die Beteiligte zu 1. meint schließlich, daß die von ihr als grundlegend erachtete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.10.1983 (veröffentlicht in NVwZ 1984, 578 f.) für ihre Rechtsposition streite (Schriftsatz vom 26.11.2002, S. 7).

    Die sicher nicht zu verkennende Bedeutung des Urteils BVerwG NVwZ 1984, 578 f. beschränkt sich darauf, daß es die analoge Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG auf eine im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens versäumte mündliche Verhandlung im Sinne des § 67 Abs. 1 VwVfG zuläßt, deren Nachholung es sogar nicht nur der Erstbehörde, sondern auch der Widerspruchsbehörde gestattet.

    Ohne von dem Urteil BVerwG NVwZ 1984, 578 f. abzuweichen, ist es also ohne weiteres und widerspruchsfrei möglich, die analoge Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG auf die gemäß § 67 Abs. 1 VwVfG durchzuführende mündliche Verhandlung im allgemeinen zu bejahen und dennoch die Anwendbarkeit des § 45 VwVfG im Ministererlaubnisverfahren hinsichtlich der Verfahrensverstöße gegen § 56 Abs. 1 und 3 GWB aus den vorstehend (a.a.O.) ausgeführten Gründen im besonderen zu verneinen.

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - Kart 25/02

    Erhebung einer Beschwerde über die Freigabe eines Zusammenschlusses im Rahmen

    (2.4) Die Beteiligte zu 1. meint schließlich, daß die von ihr als grundlegend erachtete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.10.1983 (veröffentlicht in NVwZ 1984, 578 f.) für ihre Rechtsposition streite (Schriftsatz vom 26.11.2002, S. 7).

    Die sicher nicht zu verkennende Bedeutung des Urteils BVerwG NVwZ 1984, 578 f. beschränkt sich darauf, daß es die analoge Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG auf eine im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens versäumte mündliche Verhandlung im Sinne des § 67 Abs. 1 VwVfG zuläßt, deren Nachholung es sogar nicht nur der Erstbehörde, sondern auch der Widerspruchsbehörde gestattet.

    Ohne von dem Urteil BVerwG NVwZ 1984, 578 f. abzuweichen, ist es also ohne weiteres und widerspruchsfrei möglich, die analoge Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG auf die gemäß § 67 Abs. 1 VwVfG durchzuführende mündliche Verhandlung im allgemeinen zu bejahen und dennoch die Anwendbarkeit des § 45 VwVfG im Ministererlaubnisverfahren hinsichtlich der Verfahrensverstöße gegen § 56 Abs. 1 und 3 GWB aus den vorstehend (a.a.O.) ausgeführten Gründen im besonderen zu verneinen.

  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

    Diese Bestimmung ist weit auszulegen und erfasst alle Verfahrenshandlungen, deren vornehmlicher Zweck darin besteht, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 1983 - 1 C 13/81, NVwZ 1984, 578, 579), was für die Pflicht zur Gewährung von Akteneinsicht nach § 29 VwVfG zutrifft (Schneider in Bunte, KartellR, 14. Aufl. § 56 GWB Rn. 31; Engelsing in MünchKommWettbewR, 4. Aufl., § 56 GWB Rn. 63).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16

    Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig

    Gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG ist damit die zunächst fehlerhaft unterbliebene Anhörung geheilt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - 1 C 13.81 -, NVwZ 1984, 578; sowie Beschluss vom 17. Dezember 1998 - 4 B 125.98 -, juris Rn. 6; Ramsauer, a. a. O., Rn. 23).
  • VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20

    Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe

    Denn der Kläger hatte im Widerspruchsverfahren die hinreichende Möglichkeit, zu allen entscheidungserheblichen Punkten (auch zu der zwischenzeitlich erfolgten Verurteilung), die sich aus der Begründung des Bescheids ergaben, Stellung zu nehmen (vgl. zur Heilung im Widerspruchsverfahren bei Ermessensverwaltungsakten: BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - 1 C 13/81 -, NVwZ 1984, 578 [579]; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 45, Rn. 78 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.1991 - 4 L 56/91

    Änderung von Hausnummern; Änderung von Straßennamen; Allgemeinverfügung; Anhörung

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in seinen Urteilen vom 18. August 1977 (aaO, 280) vom 17. August 1982 (aaO, 113 ff.) und vom 18. Oktober 1983 (- C 13.81 - NVwZ 1984, 578 (579)) die Auffassung, die Heilung könne sowohl bei gebundenen als auch bei Ermessensverwaltungsakten von der Ausgangs- und der Widerspruchsbehörde im Wege der Nachholung herbeigeführt werden.
  • VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

    Gleichwohl ist § 45 Abs. 1 Nr. 3 HmbVwVfG, der den Anhörungsbegriff aufnimmt, auf die fehlende oder unzureichende Beteiligung von Naturschutzverbänden entsprechend anzuwenden (vgl. allgemein zur entsprechenden Anwendung der Vorschrift OVG Münster, Urteil vom 9.9.1994, NVwZ-RR 1995, 314; BVerwG, Urteil vom 18.10.1983, NVwZ 1984, 578 f.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 45 Rn. 9; Schäfer in Obermayer, VwVfG, 3. Aufl. 1999, § 45 Rn. 6; gegen eine solche ausdrücklich Hufen, JuS 1999, 313 ), da diese der Anhörung nach allgemeinen Vorschriften in ihren hier wesentlichen Konturen durchaus vergleichbar ist (vgl. auch die Verweisung in § 29 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG a.F.).

    Die Vorschrift über die Heilung einer unterbliebenen Anhörung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 [Hmb]VwVfG) ist entsprechend auf dem rechtlichen Gehör dienende ähnliche/weitere Verfahrenshandlungen anzuwenden (vgl. dazu insbesondere auch BVerwG, Urteil vom 18.10.1983, NVwZ 1984, 578 f., zur einer spezialgesetzlich vorgesehenen förmlichen mündlichen Verhandlung).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 4 B 28.14

    Studienrätin; Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne; unzulässige

    Besonders schwerwiegend im Sinne des § 44 Abs. 1 VwVfG Bbg ist daher nur ein Fehler, der den davon betroffenen Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lässt (so zu § 44 Abs. 1 VwVfG BVerwG, a.a.O.; s. ferner Urteil vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 22 m.w.N.) bzw. zu diesen Grundsätzen und Anschauungen in einem grundlegenden Widerspruch steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - 1 C 13.81 -, juris Rn. 11); Entsprechendes ist anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen Maße verletzt werden, dass von niemanden erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. zu § 125 Abs. 1 AO, der mit § 44 Abs. 1 VwVfG Bbg im Wesentlichen identisch ist, BFH, Beschluss vom 1. Oktober 1981 - IV B 13/81 -, juris Rn. 21 f.; im Anschluss daran, aber im Zusammenhang mit dem Tatbestandsmerkmal "offensichtlich": BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15

    Bestimmtheit einer Immissionsschutzrechtlichen Messanordnung - Anhörungsmangel

  • OVG Saarland, 01.09.1998 - 2 R 4/98

    Oberflächeneigentümer; Bergbehörde; Zulassung eines Sonderbetriebsplanes;

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 ZB 22.1077

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die wiederholte

  • OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00

    Abwägungsmangel; anerkannter Naturschutzverband; aufschiebende Wirkung;

  • VG Berlin, 26.10.2012 - 5 K 222.11

    Keine Ungleichbehandlung der "Berliner"

  • VG Berlin, 14.08.2018 - 36 L 256.18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Eilverfahren; Anforderungen an

  • VG Potsdam, 25.04.2012 - 2 K 737/11

    Besoldungsdifferenz / "Teilzeitverbeamtung"

  • VG Potsdam, 25.04.2012 - 2 K 1322/11

    Besoldungsdifferenz / "Teilzeitverbeamtung"

  • VG Gelsenkirchen, 15.02.2007 - 13 K 2485/05

    Feststellungsinteresse, Rechtswidrigkeit, Widerspruchsbescheid, Nichtigkeit,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2015 - 4 B 21.12

    Lehrerin; antragslose unfreiwillige (bestandskräftige) Teilzeitanordnung bei der

  • VG Freiburg, 12.03.2009 - 4 K 1027/08

    Rücknahme einer bestandskräftigen wasserrechtlichen Genehmigung

  • VG Düsseldorf, 08.02.2005 - 15 L 163/05

    Feststellungsklage, Visiting Professor, Abkürzung

  • VG Arnsberg, 21.04.2021 - 2 K 1787/18
  • VG Würzburg, 11.03.2014 - W 4 K 13.947

    Nutzungsuntersagung; richtiger Adressat; formelle Illegalität; bestandskräftige

  • VG Würzburg, 11.03.2014 - W 4 K 13.911

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Beseitigung einer Ölspur;

  • VG Augsburg, 22.09.2011 - Au 5 K 10.1406

    Krananlage; Baubeseitigung; Anwendbarkeit der BayBO (verneint); Nichtigkeit des

  • VG Düsseldorf, 26.02.2002 - 17 K 4845/01
  • VG Düsseldorf, 02.10.2001 - 17 K 2749/00

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Teileinrichtung eines Parkstreifens

  • VG Düsseldorf, 02.10.2001 - 17 K 2796/00

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Teileinrichtung eines Parkstreifens

  • VG Hannover, 07.08.2023 - 4 B 3754/23

    Bauordnungsrecht; Baurecht; Brandschutz; Formelle Illegalität; Kohlenmonoxid;

  • VG Mainz, 22.04.2021 - 1 K 109/20

    Glücksspielrechtliche Anordnung (Gewährleistung der Einsehbarkeit)

  • VG Potsdam, 26.09.2012 - 2 K 1277/11

    Besoldungsdifferenz / "Teilzeitverbeamtung"

  • FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 227/00

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Landesstelle über den

  • BVerwG, 05.11.1992 - 2 B 165.92

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 22.05.1986 - 4 B 86.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Berlin, 14.12.2022 - 4 K 336.21

    Förmliches Verwaltungsverfahren: Anforderungen an eine Einwendung bei einem

  • VG Saarlouis, 19.05.2003 - 1 K 138/02

    Führung e. ausl akad. Grades

  • BVerwG, 07.11.1983 - 1 B 29.83

    Rechtsfolgen eines Verfahrensmangels im Verwaltungsverfahren - Nachholung der von

  • VG Würzburg, 07.10.2013 - W 4 S 13.948

    Nutzungsuntersagung; richtiger Adressat; formelle Illegalität

  • VG Leipzig, 19.11.1999 - 6 K 1744/99

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Abwasserbeitragsbescheid; Nichtigkeit eines

  • VG Würzburg, 12.03.2013 - W 4 K 12.788

    Anfechtungsklage; Abwasserabgabenbescheid; Gemeinschaftskläranlage;

  • VG Würzburg, 12.03.2013 - W 4 K 12.787

    Anfechtungsklage; Abwasserabgabenbescheid; Überwachungswert für

  • VG Braunschweig, 17.06.2004 - 6 A 48/01

    Akteneinsicht; Anhörung; Bearbeitungsfrist; Begründung; Bewertungsspielraum;

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