Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.05.1985

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85   

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BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85 (https://dejure.org/1985,538)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1985 - 4 B 202.85 (https://dejure.org/1985,538)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1985 - 4 B 202.85 (https://dejure.org/1985,538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abwehranspruch - Industriebetrieb - Unbeplanter Innenbereich - Heranrückende Wohnbebauung - Angrenzender Außenbereich - Immissionsschutz - Auflagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 2, Abs. 3; BImSchG § 5 Nr. 1
    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Industriebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 469
  • DÖV 1986, 574
  • ZfBR 1986, 46
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85
    Bei dieser Rechtlage ergibt sich zugleich, daß das Berufungsgericht mit seiner Entscheidung weder von dem Urteil des beschließenden Senats vom 21. Januar 1983 - BVerwG 4 C 56.79 - (a.a.O.), noch von dem Beschluß vom 5. März 1984 - BVerwG 4 B 171.83 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 98 = NVwZ 1984, 646 = ZfBR 1984, 147 = BauR 1985, 172) abweicht.

    Von dem Beschluß des Senats vom 5. März 1984 - BVerwG 4 B 171.83 - (a.a.O.) weicht das Berufungsurteil folglich ebenfalls nicht ab.

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85
    Bei dieser Rechtlage ergibt sich zugleich, daß das Berufungsgericht mit seiner Entscheidung weder von dem Urteil des beschließenden Senats vom 21. Januar 1983 - BVerwG 4 C 56.79 - (a.a.O.), noch von dem Beschluß vom 5. März 1984 - BVerwG 4 B 171.83 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 98 = NVwZ 1984, 646 = ZfBR 1984, 147 = BauR 1985, 172) abweicht.
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85
    Ob das Berufungsgericht den Sachverhalt näher aufklären mußte, ist allein auf der Grundlage der von ihm zur materiellen Rechtslage vertretenen Auffassung zu beurteilen (vgl. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 157).
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85
    In Bereichen, in denen Nutzungen unterschiedlicher Art und mit unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ist die Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 89 = ZfBR 1983, 95 = BauR 1983, 140; Urteil vom 21. Januar 1983 - BVerwG 4 C 59.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 196 = ZfBR 1983, 139 = BauR 1983, 449).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85
    Das Berufungsurteil weicht insbesondere nicht von dem Urteil des Senats vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - (BVerwG 68, 58 = DÖV 1984, 254) ab.
  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85
    Aus denselben Gründen weicht das Berufungsurteil auch nicht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 149.84 - (NwVZ 1985, 186 = DVBl. 1985, 397) ab.
  • BVerwG, 10.12.1984 - 7 B 93.84

    Anspruch auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug wegen

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85
    Die Beschwerde legt nicht dar, daß die hierzu von der Rechtsprechung zum sog. Obergutachten entwickelten Anforderungen gegeben waren (vgl. hierzu Beschluß vom 10. Dezember 1984 - BVerwG 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25).
  • BVerwG, 25.04.1985 - 4 B 48.85

    Rücksichtnahmegebot - Öffentlicher Belang - Innenbereich - Wohnbebauung -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85
    Die Rücksichtnahme auf eine bereits vorhandene emissionsträchtige Nutzung kann gerade verlangen, eine andere als die beabsichtigte Wohnnutzung zu wählen (vgl. Beschluß vom 25. April 1985 - BVerwG 4 B 48.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 104 = ZfBR 1985, 192 = UPR 1985, 340).
  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85
    In Bereichen, in denen Nutzungen unterschiedlicher Art und mit unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ist die Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 89 = ZfBR 1983, 95 = BauR 1983, 140; Urteil vom 21. Januar 1983 - BVerwG 4 C 59.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 196 = ZfBR 1983, 139 = BauR 1983, 449).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85
    Ob das Berufungsgericht den Sachverhalt näher aufklären mußte, ist allein auf der Grundlage der von ihm zur materiellen Rechtslage vertretenen Auffassung zu beurteilen (vgl. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 157).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Daß das Grundstück der Kläger, anders als das Baugrundstück, nicht im Außenbereich liegt, ist unerheblich, da das in § 35 Abs. 3 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme nicht nur für Außenbereichsvorhaben untereinander gilt, sondern über Gebietsgrenzen hinweg wirkt und auch Eigentümern zugute kommt, deren Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 BauGB oder im unbebauten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1983 - BVerwG 4 ~ 59.79 - a.a.O.; Beschluß vom 25. November 1985 - BVerwG 4 B 202.85 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 67 = NVwZ 1986, 469 ).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Das bedeutet aber nicht, daß die Kläger auf dem früheren Flurstück 33/3 eine heranrückende Wohnbebauung unabhängig davon abwehren können, ob sie befürchten müssen, als Folge dieser Veränderung aus Gründen des Immissionsschutzes mit zusätzlichen Anforderungen an ihre Betriebe überzogen zu werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. November 1985 - BVerwG 4 B 202.85 - NVwZ 1986, 469).
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich auch ein Betrieb, von dem selbst störende Immissionen ausgehen, gegen heranrückende Wohnbebauung zur Wehr setzen (vgl. Beschluß vom 25. November 1985 - BVerwG 4 B 202.85 - ZfBR 1986, 46 = NVwZ 1986, 469 mit weiteren Hinweisen).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 69.82   

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https://dejure.org/1985,1065
BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 69.82 (https://dejure.org/1985,1065)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1985 - 4 C 69.82 (https://dejure.org/1985,1065)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1985 - 4 C 69.82 (https://dejure.org/1985,1065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs oder der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung als Versagungsgrund einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle - Ermessensspielraum oder Abwägungsspielraum der Luftfahrtbehörde für die Entscheidung über Erteilung oder Versagung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 469
  • VBlBW 1986, 19
  • DÖV 1986, 23
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 36.82

    Aufstiegserlaubnis für Flugmodellsport im Landschaftsschutzgebiet - Landeplätze

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 69.82
    Darum geht es jedoch hier bei dem Streit um eine Aufstiegserlaubnis nicht (wegen der Genehmigungsfähigkeit von Landeplätzen für Flugmodelle vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 1985 - BVerwG 4 C 36.82 -).
  • VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 184.14

    Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft; Arbeitszeit der Erzieherinnen und

    Namentlich wegen des Normzusammenhangs, bei unionsrechtlichen Vorgaben oder im Rahmen verfassungskonformer Auslegung sind aber auch "Kann"-Vorschriften als Befugnisnormen mit strikt verpflichtendem Inhalt zu interpretieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1985 - 4 C 69/82 - juris Rn. 12) oder ist jedenfalls ein intendiertes Ermessen anzunehmen (vgl. Sachs, in: Stelkens / Bonk / Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Auflage 2014, § 40 Rn. 28 ff. m w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 8 A 10979/13

    Kunstflug über Rheinhessen zulässig

    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle (Urteil vom 10. Mai 1985 - 4 C 69.82 -, NVwZ 1986, 469 und juris, Rn. 12) ist vor dem Hintergrund des § 1 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz - LuftVG - davon auszugehen, dass die Luftverkehrskontrollfreigabe zu erteilen ist, wenn keine Hinderungsgründe entgegenstehen.

    Neben der sicheren Abwicklung des Luftverkehrs ist es auch Aufgabe der Flugsicherung, Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs und für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt abzuwehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1985, a.a.O. juris, Rn. 12).

  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504

    Klage auf Erteilung einer unbefristeten Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge im

    Die Berufung ist auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1980 Az. 3 C 136/79 (BVerwGE 60, 269 ff.) und vom 10. Mai 1985 Az. 4 C 69/82 (NVwZ 1986, 469 f.) zuzulassen.

    Soweit der Kläger weiter geltend macht, das Verwaltungsgericht sei in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10. Mai 1985 (a.a.O.), wonach eine Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle nur dann versagt werden dürfe, wenn die beabsichtigten Aufstiege die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdeten, nicht von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf das Naturschutzrecht ausgegangen, sondern habe "lediglich auf eine potenziell in Zukunft bestehende Gefahr dieser Art hingewiesen", rügt er lediglich die fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht übernommenen und nicht in Frage gestellten Rechtssatzes.

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