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   BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 12.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1636
BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 12.82 (https://dejure.org/1985,1636)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1985 - 2 C 12.82 (https://dejure.org/1985,1636)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1985 - 2 C 12.82 (https://dejure.org/1985,1636)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenrecht - Amtshaftung - Fürsorgepflichtverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 481
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • VG Regensburg, 18.01.2019 - RN 1 K 14.2132

    Schadenersatzklage des Freistaats Bayern gegen ehemaligen Behördenleiter

    Bei einem Unterlassen oder sonst rein tatsächlichem Verhalten des Dienstherrn kämen auch formlose Gegenvorstellungen in Betracht, ohne dass aber eine mögliche Inanspruchnahme des förmlichen Rechtsschutzes durch Widerspruch bzw. Gerichtsverfahren entbehrlich wird (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1985 - 2 C 12/82 - NVwZ 1986, 481).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Dies hat der Senat im Hinblick auf Schadenersatzansprüche aus Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht wiederholt ausgesprochen (vgl. u.a. BVerwGE 29, 309 f.; Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 12.82 - ).
  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

    Dabei wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einer solchen Belehrung, daß kein Rechtsbehelf gegeben sei, mit Recht der Fall gleichgesetzt, daß in der Belehrung auf einen in Wahrheit nicht gegebenen, falschen Rechtsweg verwiesen wird; genauso wird es behandelt, wenn die Rechtsmittelbelehrung auf einen nicht statthaften Rechtsbehelf hingewiesen hat, obwohl in Wahrheit nur ein anderer Rechtsbehelf gegeben gewesen wäre (vgl. BVerwGE 71, 359; 77, 181, 184; BVerwG NVwZ 1986, 481; Kopp/Schenke VwGO 11. Aufl. § 58 Rn. 21 m.w.N.).
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