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   VGH Baden-Württemberg, 28.05.1985 - 1 S 292/84   

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VGH Baden-Württemberg, 28.05.1985 - 1 S 292/84 (https://dejure.org/1985,2692)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.05.1985 - 1 S 292/84 (https://dejure.org/1985,2692)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Mai 1985 - 1 S 292/84 (https://dejure.org/1985,2692)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 35, 258
  • NVwZ 1986, 62
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Ist eine baurechtswidrige Nutzung gegenüber Immissionen einer in ihrer Nachbarschaft rechtmäßig betriebenen Anlage nicht schutzwürdig (vgl. BVerwG, NJW 1993, 342; VGH Mannheim, NVwZ 1986, 62; Staudinger/Roth, aaO, Rdn. 165), dann kann sich andererseits der Störer einer ungenehmigten Anlage auch nicht darauf berufen, der Nachbar müsse die daraus herrührenden erheblichen Beeinträchtigungen als ortsüblich dulden.
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Diese Hinweise konnten in den von der Revision angezogenen Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 16. April 1984 (VBl BW 1985, 60 ff) und vom 28. Mai 1985 (NVwZ 1986, 62 ff) noch nicht berücksichtigt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02

    Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer

    Der Hinweis auf die Privilegierung kommunaler Grillplätze (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.4.1994 - 1 S 1081/93 -, NVwZ 1994, 920 und vom 28.5.1985 - 1 S 292/84 -, NVwZ 1986, 62 jeweils ohne nähere Begründung) geht vorliegend ins Leere.
  • VG Stuttgart, 11.06.2019 - 2 K 6575/16

    Zweifamilienhaus als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge

    Für eine Ermittlung der Lärmwerte durch einen Sachverständigen war unter diesen Umständen kein Raum (vgl. wie hier: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.05.1985 - 1 S 292/84 - NVwZ 1986, 62, 63).
  • OLG Koblenz, 25.01.1989 - 7 U 1686/87

    Anspruch auf Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Eigentums nach § 1004 BGB

    Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in einem Urteil vom 28. Mai 1985 (NVwZ 1986, 62.64) Störungen in der Benutzung eines Wochenendhauses durch Lärm von einem kommunalen Waldfestplatz an drei Wochenenden im Jahr als unwesentliche Beeinträchtigung angesehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1988 - 3 S 3157/86

    Nachbarklage gegen außerschulische Nutzung eines Schulsportplatzes

    Denn auch das Rücksichtnahmegebot dient, soweit es drittschützend ist, letztlich dem Schutz des Eigentums und der Gesundheit der Nachbarn (in diesem Sinne schon Urteil des erkennenden Senats vom 01.04.1982 VBlBW 1983, 25 und im wesentlichen ebenso Urteile des erk. Gerichtshofs vom 24.09.1984, 5 S 2883/83, vom 16.11.1984 BRS 42 Nr. 39, vom 16.02.1987 - 8 S 1920/86 -, vom 28.05.1985 NVwZ 1986, 62 und vom 02.12.1986 VBlBW 1987, 167 sowie des OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.06.1983 BauR 1984, 152 und vom 16.09.1985 BauR 1986, 77; für einen auf die Beseitigung einer Kläranlage gerichteten Anspruch vgl. auch Urteil des BVerwG vom 02.11.1983 NJW 1984, 817 und für den Fall des Baus einer tiefer gelegenen Straße unmittelbar neben dem Grundstück des Klägers Urteil des BVerwG vom 21.09.1984 NJW 1985, 1481).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 11 S 44.18

    Untersagung von Sprengungen bei Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5

    Unter welchen Voraussetzungen ein solcher Unterlassungsanspruch aus Art. 14 Abs. 1 GG analog §§ 1004, 906 BGB ggf. im Einzelnen besteht (vgl. dazu das vom Antragsteller zitierte Urteil des VGH Mannheim vom 28. Mai 1985 - 1 S 292/84 -, NVwZ 1986, 62: Schadensdrohung zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit, und das zitierte Urteil des VGH München vom 30. November 1987 - 26 B 82 A.2088 -, NVwZ 1989, 269: Schutz gegenüber rechtswidrigen Beeinträchtigungen), kann hier letztlich dahinstehen.
  • VG Freiburg, 13.11.2007 - 5 K 1777/05

    Nutzung eines Grillplatzes für Festivitäten; Unterlassen des Betreibens einer

    Zu ihrer Ermittlung sind die widerstreitenden Interessen, wie sie sich aus der Zweckbestimmung der betreffenden Grundstücke ergeben, zu würdigen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.05.1985, NVwZ 1986, 62).
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