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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82 (Lüneburg)   

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BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82 (Lüneburg) (https://dejure.org/1986,22)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1986 - 4 C 80.82 (Lüneburg) (https://dejure.org/1986,22)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1986 - 4 C 80.82 (Lüneburg) (https://dejure.org/1986,22)
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Garagenerrichtung im Landschaftsschutzgebiet

Art. 14 GG, "erweiterter Bestandsschutz" zur zeitgemäß-funktionsgerechten Nutzung eines geschützten Baubestandes

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erweiterter Bestandsschutz

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - Anforderungen an die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens des Auszubildenden oder seiner Eltern - Berücksichtigung der Gewährleistung des Existenzminimums

  • rechtsportal.de

    BauGB § 29 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes; Genehmigungsanspruch bezüglich aus dem Bestandsschutz folgenden Erweiterungsvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 362
  • NJW 1986, 2126
  • NVwZ 1986, 740 (Ls.)
  • DVBl 1986, 677
  • DÖV 1986, 697
  • BauR 1986, 302
  • ZfBR 1986, 143
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82
    Der Bestandsschutz berechtigt nicht nur, eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen; er berechtigt auch dazu, die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung der baulichen Anlage notwendigen Maßnahmen durchzuführen (vgl.Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 75.71 - BVerwGE 47, 126;Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 172 ;Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 83.77 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 23;Beschluß vom 20. März 1981 - BVerwG 4 B 195.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 181).

    Der Arbeitsaufwand für Instandsetzungsmaßnahmen als Merkmal zur Beantwortung der Frage, ob die Identität des ursprünglichen Gebäudes gewahrt bleibt, umfaßt nur solche Maßnahmen, die "zur Erhaltung des Gebäudes wahrhaft erforderlich" sind und bemißt sich nach den Kosten dieser Maßnahmen (vgl.Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - a.a.O. S. 138).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82
    Baurecht errichtetes Gebäude aufgrund des Artikels 14 Abs. 1 Satz 1 GG genießt (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112, S. 90 ;Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - Buchholz 406.11 §§ 29 BBauG Nr. 21, S. 7 ).

    Der Senat hatim Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112) wie schon in vorangegangenen Entscheidungen(Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 [BVerwG 19.10.1966 - IV C 16/66];Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - BVerwGE 27, 341 ;Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 119.68 - BVerwGE 36, 296 ;Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG 4 C 212.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 96, S. 42 ;Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG 4 B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11, S. 9 ) die Möglichkeit angedeutet, daß sich aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestandsnutzung handelt, "über den Schutz des tatsächlich Vorhandenen hinaus" auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, "soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert".

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82
    Der Senat hatim Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112) wie schon in vorangegangenen Entscheidungen(Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 [BVerwG 19.10.1966 - IV C 16/66];Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - BVerwGE 27, 341 ;Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 119.68 - BVerwGE 36, 296 ;Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG 4 C 212.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 96, S. 42 ;Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG 4 B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11, S. 9 ) die Möglichkeit angedeutet, daß sich aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestandsnutzung handelt, "über den Schutz des tatsächlich Vorhandenen hinaus" auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, "soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert".
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66

    Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82
    Der Senat hatim Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112) wie schon in vorangegangenen Entscheidungen(Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 [BVerwG 19.10.1966 - IV C 16/66];Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - BVerwGE 27, 341 ;Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 119.68 - BVerwGE 36, 296 ;Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG 4 C 212.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 96, S. 42 ;Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG 4 B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11, S. 9 ) die Möglichkeit angedeutet, daß sich aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestandsnutzung handelt, "über den Schutz des tatsächlich Vorhandenen hinaus" auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, "soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert".
  • BVerwG, 20.03.1981 - 4 B 195.80

    Modernisierung - Wohnhaus - Bestandsschutz - Reparatur - Instandsetzung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82
    Der Bestandsschutz berechtigt nicht nur, eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen; er berechtigt auch dazu, die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung der baulichen Anlage notwendigen Maßnahmen durchzuführen (vgl.Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 75.71 - BVerwGE 47, 126;Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 172 ;Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 83.77 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 23;Beschluß vom 20. März 1981 - BVerwG 4 B 195.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 181).
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82
    Der Senat hatim Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112) wie schon in vorangegangenen Entscheidungen(Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 [BVerwG 19.10.1966 - IV C 16/66];Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - BVerwGE 27, 341 ;Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 119.68 - BVerwGE 36, 296 ;Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG 4 C 212.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 96, S. 42 ;Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG 4 B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11, S. 9 ) die Möglichkeit angedeutet, daß sich aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestandsnutzung handelt, "über den Schutz des tatsächlich Vorhandenen hinaus" auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, "soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert".
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82
    Der Bestandsschutz berechtigt nicht nur, eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen; er berechtigt auch dazu, die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung der baulichen Anlage notwendigen Maßnahmen durchzuführen (vgl.Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 75.71 - BVerwGE 47, 126;Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 172 ;Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 83.77 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 23;Beschluß vom 20. März 1981 - BVerwG 4 B 195.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 181).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 83.77

    Gewährung von Erholungsfürsorge - Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82
    Der Bestandsschutz berechtigt nicht nur, eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen; er berechtigt auch dazu, die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung der baulichen Anlage notwendigen Maßnahmen durchzuführen (vgl.Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 75.71 - BVerwGE 47, 126;Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 172 ;Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 83.77 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 23;Beschluß vom 20. März 1981 - BVerwG 4 B 195.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 181).
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82
    Zwar kann sich das Berufungsgericht insoweit nicht auf die Entscheidung des Senatsvom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - (Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 19) stützen; in dieser Entscheidung ging es nicht um die Bedeutung der Zahl der Wohnungen für den Bestandsschutz, sondern um die bodenrechtliche Relevanz der Zahl der Wohnungen im Zusammenhang mit § 34 BBauG 1960.
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82
    Baurecht errichtetes Gebäude aufgrund des Artikels 14 Abs. 1 Satz 1 GG genießt (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112, S. 90 ;Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - Buchholz 406.11 §§ 29 BBauG Nr. 21, S. 7 ).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 3.79

    Erneuerung - Dach - Bestandsschutz - Dachform - Fußböden - Anlagen - Innenwände -

  • BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65

    Verpflichtung zum Abbruch einer Lehmfachwerkscheune - Umfang der

  • BVerwG, 15.01.1971 - IV B 97.70

    Anbauverbot an Fernstraßen - Anwendbarkeit der Grundsätze des Bestandsschutzes

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Außerhalb der gesetzlichen Regelungen gibt es keinen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz (Fortführung der jüngeren Rechtsprechung und ausdrückliche Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362).

    Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen und dies folgendermaßen begründet: Es halte das Senatsurteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (BVerwGE 72, 362) für überholt, da § 35 Abs. 4 BauGB als eine abschließende Regelung zu verstehen sei.

    Allerdings hat der Senat im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (BVerwGE 72, 362) insoweit in einem nahezu gleichgelagerten Fall folgende Ansicht vertreten: Der Bestandsschutz, den ein ursprünglich in Einklang mit dem materiellen Baurecht errichtetes Gebäude aufgrund des Axt.

    Um gleichwohl verbliebene Zweifel auszuräumen, gibt er die Auffassung, die er im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (a.a.O.) vertreten hat, ausdrücklich auf.

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Der Ermessensspielraum kann darüber hinaus sogar gegen Null tendieren, wenn das Vorhaben nach den Grundsätzen über den auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zurückgehenden Bestandsschutz (vgl. dazu beispielsweise BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362, m.weit.Nachw.) an sich genehmigungsfähig wäre.
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Ein solcher Identitätsverlust tritt nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, daß er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, sondern erst recht, wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 75.71 - BVerwGE 47, 126, vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362; Beschlüsse vom 19. April 1991 - BVerwG 4 B 9.91 - und vom 4. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 229.92 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nrn. 56 und 60, sowie vom 27. Juli 1994 - BVerwG 4 B 48.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 302).

    Zur Untermauerung seiner Argumentation verweist er auf das Senatsurteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (BVerwGE 72, 362), wonach sogar eine begrenzte Erweiterung eines geschützten Baubestandes rechtlich unbedenklich sein kann, soweit eine zeitgemäß-funktionsgerechte Nutzung sie erfordert.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,245
BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80 (https://dejure.org/1985,245)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1985 - 4 C 64.80 (https://dejure.org/1985,245)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1985 - 4 C 64.80 (https://dejure.org/1985,245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baurecht - Fernstraßen - Planfeststellung - Auslegung der Planunterlagen - Berücksichtigung privater Belange

  • rechtsportal.de

    Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung der Behörde an Silvester; Abwägung bei verspätet vorgetragener privater Belange

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 740
  • BauR 1986, 59
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
    Die Klage auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses kann aus einem weiteren Grund keinen Erfolg haben: Der Senat hat zur Fernstraßenplanung schon mehrfach entschieden, die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses könne nicht verlangt werden, wenn Abwägungsfehler geltend gemacht werden, die die Gesamtkonzeption der Planung nicht berühren; der Betroffene könne dann nur einen Anspruch auf Planergänzung nach Maßgabe des § 17 Abs. 4 FStrG geltend machen (vgl. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76], Urteil vom 6. November 1981 - BVerwG 4 C 14.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 44; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - DVBl. 1985, 896).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
    Hat es ein Betroffener unterlassen, seine Betroffenheit im Zuge der Bürgerbeteiligung vorzutragen, dann ist die Betroffenheit abwägungserheblich nur dann, wenn sich der planenden Stelle die Tatsache dieser Betroffenheit aufdrängen mußte (Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
    Die Anforderungen an den Umfang der bei der Abwägung im einzelnen zu berücksichtigenden Belange hängen zwar von dem Gegenstand und der Reichweite der Planung, insbesondere davon ab, ob es sich - wie bei einer Fernstraßenplanung - um eine verbindliche (Letzt-)Entscheidung über die Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens handelt oder - wie in der Regel bei einem Bebauungsplan - nur um die Vorgabe eines Rahmens, der in bezug auf bestimmte Vorhaben noch durch Einzelgenehmigungen auszufüllen ist (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 , [BVerwG 17.02.1984 - 4 B 191/83]Kraftwerk Reuter).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
    Die Klage auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses kann aus einem weiteren Grund keinen Erfolg haben: Der Senat hat zur Fernstraßenplanung schon mehrfach entschieden, die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses könne nicht verlangt werden, wenn Abwägungsfehler geltend gemacht werden, die die Gesamtkonzeption der Planung nicht berühren; der Betroffene könne dann nur einen Anspruch auf Planergänzung nach Maßgabe des § 17 Abs. 4 FStrG geltend machen (vgl. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76], Urteil vom 6. November 1981 - BVerwG 4 C 14.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 44; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - DVBl. 1985, 896).
  • BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 14.78

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Zulassung der Revision - Aufhebung der

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
    Die Klage auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses kann aus einem weiteren Grund keinen Erfolg haben: Der Senat hat zur Fernstraßenplanung schon mehrfach entschieden, die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses könne nicht verlangt werden, wenn Abwägungsfehler geltend gemacht werden, die die Gesamtkonzeption der Planung nicht berühren; der Betroffene könne dann nur einen Anspruch auf Planergänzung nach Maßgabe des § 17 Abs. 4 FStrG geltend machen (vgl. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76], Urteil vom 6. November 1981 - BVerwG 4 C 14.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 44; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - DVBl. 1985, 896).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 25.78

    Zeitlicher Umfang der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
    Dem Bundesrecht genüge eine einmonatige Auslegung der Planentwürfe, die auf die Stunden des Publikumsverkehrs beschränkt sei, sofern die Stunden des Publikumsverkehrs so bemessen seien, daß die Einsichtsmöglichkeit nicht unzumutbar beschränkt werde (Urteil vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 25.78 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 21).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Indes beschränkt sich die Abwägungsbeachtlichkeit auf solche Betroffenheiten, die für die planende Stelle bei der Entscheidung über den Plan als abwägungsbeachtlich erkennbar sind, weil sie - im Rahmen der Amtsermittlung - offenkundig sind oder weil sie von den Betroffenen im Zuge ihrer Beteiligung vorgetragen wurden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. November 1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 und vom 11. Januar 2001 - 4 B 37.00 - NVwZ 2001, 1398 ; Urteil vom 13. September 1985 - 4 C 64.80 - Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 11 S. 3).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Ein Planfeststellungsbeschluss leidet insbesondere dann nicht an einem Abwägungsfehler, wenn private Belange nicht berücksichtigt worden sind, die der Betroffene im Planfeststellungsverfahren nicht vorgetragen hat und die sich der planenden Behörde auch nicht aufdrängen mussten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris; BVerwG, Urteil vom 13.09.1985 - 4 C 64.80 -, juris).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Betroffenheiten dürfen ohne Schaden für den Bestand des Abwägungsergebnisses nur unberücksichtigt bleiben, wenn sie für die planende Behörde nicht ohne weiteres erkennbar sind (BVerwG, Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 64.80 - BRS 44 Nr. 20).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.02.1986 - 4 B 7.86, 4 B 8.86, 4 B 9.86   

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https://dejure.org/1986,2395
BVerwG, 04.02.1986 - 4 B 7.86, 4 B 8.86, 4 B 9.86 (https://dejure.org/1986,2395)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1986 - 4 B 7.86, 4 B 8.86, 4 B 9.86 (https://dejure.org/1986,2395)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1986 - 4 B 7.86, 4 B 8.86, 4 B 9.86 (https://dejure.org/1986,2395)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens - Blockinneres - Hauptgebäude - Nebengebäude - Nähere Umgebung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 34 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 740
  • DÖV 1986, 801
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Für die Beurteilung, ob sich ein Vorhaben in Bezug auf die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist auch entscheidend, ob und in welcher Tiefe Gebäude im Blockinneren bereits vorhanden sind und ob es sich dabei um Hauptgebäude oder Nebengebäude handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 1986 - BVerwG 4 B 7.86 u.a.-, NVwZ 1986, 740, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Auch ein von seinem Bauvolumen her den gesetzten Rahmen überschreitendes Vorhaben kann, wenn auch nur ausnahmsweise, noch in eine harmonische Beziehung zur vorhandenen Bebauung treten (BVerwG, Beschluss vom 4.2.1986 - 4 B 7.86 u.a.- NVwZ 1986, 740, juris).
  • OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17

    Baugenehmigung; Genehmigungsfiktion; Vollständigkeitsbescheinigung; Innenbereich

    13 Sie verteidigt das angegriffene Urteil und hält das Vorhaben nach den vom Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 4. Februar 1986 - 4 B 7.86 -, juris Rn. 3) entwickelten Maßstäben für die Bebauung im Blockinneren für planungsrechtlich unzulässig.

    31 Das "Wohnen in zweiter Reihe", welches die Beklagte unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1986 (a. a. O.) abzuwehren sucht, ist kein die Art der baulichen Nutzung betreffender Umstand.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83   

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https://dejure.org/1986,929
BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83 (https://dejure.org/1986,929)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1986 - 4 C 30.83 (https://dejure.org/1986,929)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1986 - 4 C 30.83 (https://dejure.org/1986,929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Maßstab für die Annahme einer wesentlichen Änderung der baulichen Anlage im Außenbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßstab - Wesentliche Änderung - Bauliche Anlage - Scheune - Wohnhaus - Umwandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 740 (Ls.)
  • DVBl 1986, 679
  • DÖV 1986, 701
  • BauR 1986, 312
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81

    Nutzungsänderung - Einheitlicher Lebensvorgang - Aufgabe

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83
    Es soll ein Verlust des in das Gebäude investierten Kapitals und zugleich ein Verfall der Bausubstanz verhindert werden (vgl. z.B. Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 190; Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 35.81 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 224).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 35.81

    Voraussetzungen für die zulässige Änderung der bisherigen Nutzung ohne

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83
    Es soll ein Verlust des in das Gebäude investierten Kapitals und zugleich ein Verfall der Bausubstanz verhindert werden (vgl. z.B. Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 190; Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 35.81 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 224).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83
    Der Senat hat zwar mehrfach, vor allem in den Urteilen vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - (BVerwGE 61, 112, 114 f.) und vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 3.79 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 187), ausgeführt, ob bauliche Änderungen wesentlich im Sinne des § 35 Abs. 4 BBauG seien, sei eine qualitative Frage und nicht eine Frage des quantitativen Umfangs der Änderungen.
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 3.79

    Erneuerung - Dach - Bestandsschutz - Dachform - Fußböden - Anlagen - Innenwände -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83
    Der Senat hat zwar mehrfach, vor allem in den Urteilen vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - (BVerwGE 61, 112, 114 f.) und vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 3.79 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 187), ausgeführt, ob bauliche Änderungen wesentlich im Sinne des § 35 Abs. 4 BBauG seien, sei eine qualitative Frage und nicht eine Frage des quantitativen Umfangs der Änderungen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.1979 - VII A 2277/77
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83
    Die vom Berufungsgericht zitierte abweichende Auffassung im Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. Januar 1979 - VII A 2277/77 - (BRS 35, Nr. 75), wonach die Bebauung einer Lücke innerhalb einer aus mehreren Gebäuden bestehenden Ansiedlung im Außenbereich regelmäßig nicht die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lasse, wenn weitere Neubauten innerhalb der Ansiedlung nicht mehr möglich seien, ist von diesem Gericht nicht als eine Regel ohne Ausnahmen aufgestellt worden.
  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 1 BV 05.2981

    Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich

    Im Hinblick auf den von § 35 BBauG/BauGB unverändert bezweckten, durch die Begünstigungstatbestände nicht in Frage gestellten grundsätzlichen Schutz des Außenbereichs vor Bebauung wollte die Vorschrift aber keinen Anreiz für einem Neubau gleichkommende Neuinvestitionen geben (BVerwG vom 7.2.1986 NVwZ 1986, 740 = DVBl 1986, 679 [zu § 35 Abs. 4 BBauG 1976]; vom 15.6.1994 ZfBR 1994, 295 [zu § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB 1986]).

    Sie muss das Vorhaben prägen; die bauliche Änderung darf nur "begleitenden" Charakter haben (BVerwG vom 7.2.1986 NVwZ 1986, 740 = DVBl 1986, 679 [zu § 35 Abs. 4 BBauG 1976]).

  • BVerwG, 15.06.1994 - 4 B 121.94

    Bauplanungsrecht: Erleichterte Nutzungsänderung bei Wohnvorhaben im Außenbereich

    Für die Frage, ob die Änderung der bisherigen Nutzung im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB "ohne wesentliche Änderung einer baulichen Anlage" vorgenommen wird, kommt es nicht auf das äußere Erscheinungsbild der Anlage vor und nach deren Änderung an, insbesondere auch nicht darauf, ob das Landschaftsbild beeinträchtigt wird oder nicht (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 35.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 224 = NVwZ 1985, 825 ; Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.83 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 230 = DVBl 1986, 679 = NVwZ 1986, 740 ).

    Die Vorschrift des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB soll es danach nicht ermöglichen, bauliche Anlagen, die nach ihrer baulichen Konstruktion und Substanz für bestimmte Nutzungen - etwa für die Wohnnutzung - gar nicht oder doch wenig geeignet sind, gleichsam als äußere Hülle für eine Baumaßnahme zu verwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 35.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 224 = NVwZ 1985, 825 ; Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.83 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 230 = BauR 1986, 312 DVBl 1986, 679 = NVwZ 1986, 740 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - 10 A 2600/15

    Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids für die Nutzungsänderung eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.83 -, juris, Rn. 9 f.
  • BVerwG, 29.09.1987 - 4 B 191.87

    Grenzen der Anwendbarkeit von § 35 Abs. 4 BauGB bei privilegierten

    Die Beschwerde selbst weist zutreffend darauf hin, daß das Bundesverwaltungsgericht in den Entscheidungen vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 16.79 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 202 = RdL 1983, 203) und vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.83 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 230 = RdL 1986, 148) die Frage nicht entschieden hat, ob § 35 Abs. 4 auch auf die Nutzungsänderung von Anlagen anwendbar sei, die nicht nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BBauG privilegiert waren.
  • VGH Hessen, 31.05.1988 - 3 UE 1107/85

    Außenbereich: Änderung der bisherigen Nutzung; wesentliche Änderung einer

    Diese Vorschrift soll es nicht ermöglichen, bauliche Anlagen, die nach ihrer baulichen Konstruktion und Substanz für bestimmte Nutzungen gar nicht geeignet sind, wie eine äußere Hülle für eine Baumaßnahme zu verwenden, die einem Neubau gleichkommt (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.83 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG, Nr. 230, S. 146).

    Dies ist jedoch der Fall, wenn eine Scheune oder Teile einer Scheune in ein Wohnhaus umgewandelt werden, weil erhebliche bauliche Maßnahmen, wie die Herstellung von Decken, Boden, Wänden, Installationen usw. erforderlich sind, die zu einem Neubau in einer vorhandenen äußeren Schale führen (so BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 3537/92

    Genehmigung; Nutzungsänderung; Bauernhaus; Aufgabe der Nutzung; Bestandsschutz

    So hat das BVerwG in seinem Urteil vom 7.2.1986 (4 C 30.83 - DVBl 1986, 679 - BRS 46 Nr. 72) entschieden, daß Voraussetzung für die Vergünstigung des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB stets ist daß die bauliche Nutzung, deren bisher landwirtschaftsbezogene Nutzung geändert werden soll, nach Konstruktion und Substanz generell für die Aufnahme der neuen Nutzung geeignet ist.

    Die Umwandlung einer Scheune in ein Wohnhaus setzt aber so erhebliche Baumaßnahmen voraus, wie die Herstellung von Decken, Böden, Wänden, Grundinstallationen usw., daß es sich nicht nur um eine unwesentliche bauliche Änderung für die neue Nutzung handelt sondern um eine Baumaßnahme in einer vorhandenen äußeren Schale, die einem Neubau nahekommt (so BVerwG Urt. v. 7.2.1986, aaO).

  • VGH Hessen, 10.07.1987 - 3 UE 3356/86

    Umbau eines Pferdestalls zu einem Wohnhaus im Außenbereich

    Der Senat folgt hier der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien mehrfach betont hat, § 35 Abs. 4 BBauG habe die Nutzungsänderung erleichtern wollen, um den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu fördern (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.83 - NuR 1986, 338 m.w.N.; a.A. Weyreuther, Bauen im Außenbereich, 1985, S. 187).

    Weil es darauf nicht mehr entscheidend ankommt, läßt der Senat die weitere Frage offen, ob eine Heranziehung des § 35 Abs. 4 BauGB auch wegen erforderlicher wesentlicher baulicher Änderungen nicht in Betracht kommt, wenn auch manches dafür sprechen mag (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986, a.a.O., wo ausgeführt ist, der Umbau einer Scheune zu einem Wohnhaus sei eine Änderung der Nutzung unter wesentlicher Änderung der baulichen Anlage).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1990 - 8 S 48/89

    Ausstellungsplatz für Landmaschinen im Außenbereich; Nutzungsänderung; fehlende

    Wesentlich ist die Änderung einer baulichen Anlage nur dann, wenn sie sich nicht nur dem unterordnet, was eine Nutzungsänderung mit sich bringt, sondern darüber hinaus nach der jeweiligen Situation und der auf sie reagierenden Verkehrsauffassung den von der Nutzungsänderung ausgehenden Eingriff in die in § 35 Abs. 4 BauGB genannten Belange mehr als nur geringfügig verstärkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1080 -- 4 C 81.77 -- BVerwGE 61, 112 u. Urt. v. 12.3.1982 -- 4 C 30.83 --, BRS 46 Nr. 72).

    Allerdings darf das Gebäude nicht gleichsam als äußere Hülle für eine Baumaßnahme verwendet werden die einem Neubau gleichkäme (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 -- 4 C 30.83 --, BRS 36, Nr. 72).

  • VGH Bayern, 29.06.2018 - 1 ZB 16.1757

    Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann auch bei der Schließung einer Lücke innerhalb einer als Splittersiedlung zu bewertenden Häusergruppe die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchtet werden (vgl. BVerwG, U.v. 7.2.1986 - 4 C 30.83 - NVwZ 1986, 740; U.v. 3.6.1977 - IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73).
  • VG Potsdam, 26.09.2022 - 4 K 3271/18
    Die Berechtigung einer solchen Annahme bedarf aber - zumindest in Fällen der Verfestigung (und nicht der Erweiterung) - einer konkreten Begründung; sie rechtfertigt sich mithin auch in der Regel nicht einfach aus sich (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - IV C 37.75 -, juris Rn. 24 und 27; siehe auch Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.83 -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 L 125/93

    Flächennutzungsplan; Wohnbaufläche; Gemeinbedarfsfläche; Planungswille; Gemeinde;

  • OVG Niedersachsen, 12.03.1993 - 1 L 270/91

    Erleichterte Zulassung; Wesentliche Änderung; Bauliche Anlage; Nutzungsänderung;

  • VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 27.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.04.1986 - 4 B 56.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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