Rechtsprechung
BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86, 1 BvR 478/86 |
Landesmediengesetz Baden-Württemberg
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, zur Frage der Zulässigkeit des Ausschlusses öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten von bestimmten Rundfunk- und Kommunikationsdiensten
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
5. Rundfunkentscheidung
- Telemedicus
5. Rundfunkentscheidung / Baden-Württemberg
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Landesmediengesetz / 5. Rundfunkurteil SDR / SWF
Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Verfassungsmäßigkeit des Landesmediengesetzes Baden-Württemberg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rundfunkfreiheit - Regional - Rundfunkprogramm - Ausschluß Privater
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rundfunkfreiheit - Regional - Rundfunkprogramm - Ausschluß Privater
- kommunikationsseminare.eu , S. 11 (Ausführliche Zusammenfassung)
Rundfunk - "Baden-Württemberg"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Besprechungen u.ä. (2)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86, 1 BvR 478/86
Papierfundstellen
- BVerfGE 74, 297
- NJW 1987, 2987
- NVwZ 1987, 1067 (Ls.)
- DVBl 1987, 834
- DÖV 1987, 776
- ZUM 1987, 391
- afp 1987, 478
Wird zitiert von ... (164) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Auch jenseits der Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten (BVerfGE 73, 118 [157 f.]) ist es dem Gesetzgeber daher versagt, die Veranstaltung dieser Programme und Dienste ausschließlich privaten Anbietern vorzubehalten.Die Rundfunkfreiheit dient der gleichen Aufgabe wie alle Garantien des Art. 5 Abs. 1 GG: der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, dies in einem umfassenden, nicht auf bloße Berichterstattung oder die Vermittlung politischer Meinungen beschränkten Sinn (BVerfGE 57, 295 [319] m. w. N. - Privatfunk im Saarland; 59, 231 [257 f.]; 73, 118 [152] - Niedersächsisches Landesrundfunkgesetz).
Es kommt allein darauf an, daß freie, umfassende und wahrheitsgemäße Meinungsbildung im dargelegten Sinne gewährleistet ist (BVerfGE 57, 295 [321]; 73, 118 [152 f.]).
Den verfassungsrechtlichen Geboten kann, wie das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil vom 4. November 1986 (BVerfGE 73, 118 [157 ff.]) entschieden hat, unter den Bedingungen der gegenwärtigen und für die nähere Zukunft absehbaren Entwicklungen auch eine duale Ordnung des Rundfunks entsprechen, wie sie sich derzeit in der Mehrzahl der deutschen Bundesländer herausbildet.
a) Mit dem Begriff der Grundversorgung hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 4. November 1986 Aufgaben des Rundfunks umschrieben, deren Wahrnehmung auch in der auf der Grundlage der neuen Landesmediengesetze entstehenden dualen Ordnung des Rundfunks unerläßlich ist und jedenfalls durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirksam sichergestellt sein muß (oben I): Es muß im Prinzip dafür Sorge getragen sein, daß für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme geboten werden, welche umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und daß Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise gesichert ist (BVerfGE 73, 118 [157 f.]).
Wesentlich sind nach dem Urteil vom 4. November 1986 vielmehr drei Elemente: eine Übertragungstechnik, bei der ein Empfang der Sendungen für alle sichergestellt ist, bis auf weiteres mithin die herkömmliche terrestrische Technik (BVerfGE 73, 118 [123]); weiterhin der inhaltliche Standard der Programme im Sinne eines Angebots, das nach seinen Gegenständen und der Art ihrer Darbietungen oder Behandlung dem dargelegten Auftrag des Rundfunks nicht nur zu einem Teil, sondern voll entspricht; schließlich die wirksame Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt in der Darstellung der bestehenden Meinungsrichtungen durch organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen.
Die Lösung der Absätze 1, 2 und 4 entspricht jedoch mit den dargelegten Maßgaben den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Organisation von alleinigen Veranstaltern privaten Rundfunks als hinreichend erachtet hat (BVerfGE 73, 118 [174 f.]).
Die Ausgestaltung darf allein der Sicherung der Rundfunkfreiheit dienen (BVerfGE 73, 118 (166); vgl. auch BVerfGE 57, 295 [321]); die Aufgabe, die dem Gesetzgeber insoweit gestellt ist, befreit ihn nicht von seiner Bindung an Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Art. 1 Abs. 3 GG).
Qualifiziertes Personal kann ebenso ein privater Veranstalter engagieren (vgl. BVerfGE 73, 118 [194]).
Infolgedessen können die Anstalten nicht nur die Breite des gesamten Programmangebotes erhöhen, sondern in dieses auch ein für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik wesentliches Element einbringen und in diesem Bereich den klassischen Auftrag des Rundfunks wahrnehmen (vgl. BVerfGE 73, 118 [158]).
Inhalt und Tragweite verfassungsrechtlicher Begriffe und Bestimmungen hängen (auch) von ihrem Normbereich ab; ihre Bedeutung kann sich bei Veränderungen in diesem Bereich wandeln (vgl. BVerfGE 73, 118 [154]).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Die Rundfunkfreiheit dient der gleichen Aufgabe wie alle Garantien des Art. 5 Abs. 1 GG: der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, dies in einem umfassenden, nicht auf bloße Berichterstattung oder die Vermittlung politischer Meinungen beschränkten Sinn (BVerfGE 57, 295 [319] m. w. N. - Privatfunk im Saarland; 59, 231 [257 f.]; 73, 118 [152] - Niedersächsisches Landesrundfunkgesetz).Demgemäß ist Rundfunkfreiheit primär eine der Freiheit der Meinungsbildung in ihren subjektiv- und objektivrechtlichen Elementen dienende Freiheit: Sie bildet unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation eine notwendige Ergänzung und Verstärkung dieser Freiheit; sie dient der Aufgabe, freie und umfassende Meinungsbildung durch den Rundfunk zu gewährleisten (BVerfGE 57, 295 [319 f.]).
Es kommt allein darauf an, daß freie, umfassende und wahrheitsgemäße Meinungsbildung im dargelegten Sinne gewährleistet ist (BVerfGE 57, 295 [321]; 73, 118 [152 f.]).
Die Ausgestaltung darf allein der Sicherung der Rundfunkfreiheit dienen (BVerfGE 73, 118 (166); vgl. auch BVerfGE 57, 295 [321]); die Aufgabe, die dem Gesetzgeber insoweit gestellt ist, befreit ihn nicht von seiner Bindung an Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Art. 1 Abs. 3 GG).
Denn das Gesetz trägt insoweit nicht den Charakter einer zeitlich und örtlich begrenzten Erprobungs- und Versuchsregelung auf dem Gebiet des Rundfunks, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber eine erheblich größere Gestaltungsfreiheit zukommt, weil solche Versuche der Aufgabe dienen, Erfahrungen zu gewinnen (vgl. dazu BVerfGE 57, 295 [324] unter Bezugnahme auf BVerfGE 54, 173 [202] m. w. N.): § 88 Abs. 2 LMedienG normiert keine zeitliche Begrenzung der Geltungsdauer des Gesetzes.
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, daß der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 72, 39 [43]).Das Erfordernis einer solchen Betroffenheit soll verhindern, daß ein Beschwerdeführer auf dem Wege der Verfassungsbeschwerde gegen eine gesetzliche Bestimmung vorgehen kann, von der er irgendwann einmal in der Zukunft ("virtuell") betroffen werden könnte; denn damit würde sich die Verfassungsbeschwerde entgegen dem Sinn des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht im Ergebnis doch zu einer Popularklage ausweiten (BVerfGE 1, 97 [102]).
Setzt das Gesetz zu seiner Durchführung einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflußten Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen als den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen richten; der Beschwerdeführer hat einen gegen den Vollziehungsakt gegebenen Rechtsweg zu erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (BVerfGE 1 97 [102 f.]; 72, 39 [43 f.] m. w. N.; BVerfG, Beschluß vom 2. Dezember 1986 - 1 BvR 1509/83 - BVerfGE 74, 69 [74]; st. Rspr.).
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Es bedarf mithin einer verfassungsmäßigen Zuordnung der Rundfunkfreiheit und des durch § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 LMedienG zu schützenden Rechtsguts: Die Einschränkung, die in dem Verbot der Veranstaltung regionalen und lokalen Rundfunks liegt, muß geeignet und erforderlich sein, den Schutz zu bewirken, den die Vorschrift sichern soll; das, was mit ihr erreicht wird, muß in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung einer der Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG mit sich bringt (vgl. BVerfGE 71, 206 [214]).Aber die erforderliche Allgemeinheit läßt sich ihr nicht absprechen, weil das Verbot, das sie zum Inhalt hat, nicht die öffentlich-rechtlichen Regional- oder Lokalprogramme mittelbar zu beschränken oder gar zu unterbinden sucht und damit weder die Äußerung oder Verbreitung bestimmter Meinungen noch den Prozeß freier Meinungsbildung als solchen beeinträchtigt; es dient dem Schutz anderer, ohne Rücksicht auf bestimmte Meinungen zu schützender Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 71, 206 [215]) und entspricht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Er begründet insoweit subjektive Rechte; im Zusammenhang damit normiert er Meinungsfreiheit als objektives Prinzip der Gesamtrechtsordnung, wobei subjektiv- und objektivrechtliche Elemente einander durchdringen und stützen (vgl. BVerfGE 7, 198 [204] - Lüth).120 Die Grenzen der Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG müssen ihrerseits im Lichte der gewährleisteten Freiheiten gesehen werden; die allgemeinen Gesetze sind aus der Erkenntnis der Bedeutung der Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer diese Grundrechte beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfGE 7, 198 [208 f.]; st. Rspr.).
- BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
Südkurier
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
aa) Es erscheint schon bedenklich, ob sie als "allgemeines Gesetz" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG zu betrachten ist; denn das Verbot richtet sich ausschließlich und gezielt gegen die Landesrundfunkanstalten, so daß ihm die persönliche Allgemeinheit fehlt (vgl. BVerfGE 21, 271 [280]).Ob Wirtschaftswerbung im Rundfunk in gleicher Weise durch die Rundfunkfreiheit geschützt wird wie der Anzeigenteil von Presseerzeugnissen durch die Pressefreiheit (vgl. BVerfGE 21, 271 [278 ff.]; 64, 108 [114]), bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung.
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Als juristische Personen des öffentlichen Rechts, welche dem durch ein Grundrecht geschützten Lebensbereich zuzuordnen sind (BVerfGE 21, 362 [373]), können die Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (BVerfGE 31, 314 [322] - Umsatzsteuer; 59, 231 [254] - Freie Rundfunkmitarbeiter).Die Rundfunkfreiheit dient der gleichen Aufgabe wie alle Garantien des Art. 5 Abs. 1 GG: der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, dies in einem umfassenden, nicht auf bloße Berichterstattung oder die Vermittlung politischer Meinungen beschränkten Sinn (BVerfGE 57, 295 [319] m. w. N. - Privatfunk im Saarland; 59, 231 [257 f.]; 73, 118 [152] - Niedersächsisches Landesrundfunkgesetz).
- BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, daß der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 72, 39 [43]).Setzt das Gesetz zu seiner Durchführung einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflußten Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen als den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen richten; der Beschwerdeführer hat einen gegen den Vollziehungsakt gegebenen Rechtsweg zu erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (BVerfGE 1 97 [102 f.]; 72, 39 [43 f.] m. w. N.; BVerfG, Beschluß vom 2. Dezember 1986 - 1 BvR 1509/83 - BVerfGE 74, 69 [74]; st. Rspr.).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Lebach
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Das Verbot des § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 LMedienG führt mithin nicht nur zu einer Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit; es läuft darüber hinaus der Meinungsfreiheit insgesamt zuwider, die für die freiheitliche demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend ist (BVerfGE 35, 202 [221 f.] - Lebach). - BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
Chiffreanzeigen
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Ob Wirtschaftswerbung im Rundfunk in gleicher Weise durch die Rundfunkfreiheit geschützt wird wie der Anzeigenteil von Presseerzeugnissen durch die Pressefreiheit (vgl. BVerfGE 21, 271 [278 ff.]; 64, 108 [114]), bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung. - BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76
Konfessionelle Krankenhäuser
- BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78
Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über …
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78
Beitragsfreie Krankenversicherung
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
- BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
- BVerfG - 1 BvR 478/86 (anhängig)
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auch wenn die mediale Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ) als "eine Art informationeller Daseinsvorsorge für die Gesamtbevölkerung" verstanden wird (…vgl. Waldhoff, AfP 2011, S. 1 ), steht dies der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen.Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Abweichendes gilt für jene juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein zugehören, wie Rundfunkanstalten, Universitäten und deren Fakultäten (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 74, 297 ; 93, 85 ; 107, 299 ) oder Kirchen und sonstige öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 30, 112 ; 42, 312 ; 70, 138 ). - BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Bundesverfassungsgericht prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …
Vorliegend ist die Meinungsfreiheit des durch die Entscheidung belasteten, insoweit grundrechtsberechtigten (vgl. zur Grundrechtsberechtigung vom Staat unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten EuGH…, Urteil vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 12, 57 - für Art. 16 GRCh;… Jarass, in: ders., EU-Grundrechte-Charta, 3. Aufl. 2016, Art. 11 Rn. 19 - für Art. 11 Abs. 2 GRCh; EGMR, RTBF v. Belgien, Urteil vom 29. März 2011, Nr. 50084/06, §§ 5, 94 - für Art. 10 EMRK; so auch BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ; 74, 297 ; 78, 101 ; 107, 299 ) Inhalteanbieters als unmittelbar mitbetroffenes Grundrecht - und nicht nur als zu berücksichtigendes Interesse - in die Abwägung einzubeziehen.
- BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
Abweichendes gilt für jene juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein zugehören, wie Rundfunkanstalten, Universitäten und deren Fakultäten (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 74, 297 ; 93, 85 ; 107, 299 ) oder Kirchen und sonstige öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 30, 112 ; 42, 312 ; 70, 138 ). - BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Sie legen in ihren Verfassungsbeschwerden nicht dar, durch diese Vorschriften gegenwärtig in ihren Grundrechten betroffen zu sein (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 114, 258 ). - BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13
Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass zur Vermeidung nicht mehr korrigierbarer Folgen vorbeugender Rechtsschutz auch im Verfahren der Verfassungsbeschwerde geboten sein kann (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 74, 297 ; 97, 157 ; 108, 370 ; 112, 363 ; 123, 267 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NJW 1999, S. 2174 ). - BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).Dabei muss sein Programmangebot für neue Publikumsinteressen oder neue Inhalte und Formen offenbleiben und darf auch technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ; 119, 181 ).
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Es muß vielmehr sichergestellt sein, daß die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme anbieten, die umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und daß im Rahmen dieses Programmangebots Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise hergestellt wird (vgl. BVerfGE 74, 297 [325 f.]).Der Grundversorgungsauftrag läßt sich im dualen System unter den bestehenden Bedingungen vielmehr nur erfüllen, wenn der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht allein in seinem gegenwärtigen Bestand, sondern auch in seiner zukünftigen Entwicklung gesichert ist (vgl. BVerfGE 74, 297 [350 f.]).
Zur Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung bedarf es deshalb der Schutzwirkungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch bei den neuen Diensten des § 3 Abs. 3 Satz 2 WDR-G (vgl. BVerfGE 74, 297 [350 f.]).
Die Notwendigkeit einer Grundversorgung auch im Bereich der neuen Dienste scheidet daher vorerst aus (vgl. BVerfGE 74, 297 [353]).
Zur Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen ist der Gesetzgeber verpflichtet (vgl. BVerfGE 74, 297 [324 f., 342, 347]).
Die freie Meinungsbildung, die Art. 5 Abs. 1 GG im Blick hat, hängt bei dem derzeitigen Entwicklungsstand des dualen Rundfunksystems davon ab, daß der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Grundversorgungsaufgabe ungeschmälert erfüllt (vgl. BVerfGE 73, 118 [157 ff.]; 74, 297 [323 ff.]).
Aus der fünften Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 297) kann nichts anderes entnommen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr dem baden-württembergischen Gesetzgeber bescheinigt, daß er das Ziel weitgehender Trennung von öffentlichrechtlichem und privatem Rundfunk verfolgen durfte, also von Verfassungs wegen nicht gehalten war, den beiden Sektoren des dualen Systems weite Kooperationsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. BVerfGE 74, 297 [349]).
Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Rundfunkfreiheit erstreckt sich auch auf die finanziellen Bedingungen, von denen es abhängt, ob der öffentlichrechtliche Rundfunk den Aufgaben nachkommen kann, die ihm von Verfassungs wegen obliegen (vgl. BVerfGE 74, 297 [324 f., 342]).
Wie weit diese Finanzierungspflicht im einzelnen geht, insbesondere ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber auch für die Finanzierung von Programmen Sorge tragen muß, die nicht zur Grundversorgung gehören (vgl. dazu BVerfGE 74, 297 [344]), bedarf hier keiner Entscheidung.
Auch die Rückwirkungen, die die Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk auf die wirtschaftliche Situation der Presse hat, begründen keinen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 74, 297 [335]).
Dafür hat der Gesetzgeber Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 74, 297 [327]).
Wenn das Gericht im Baden-Württemberg-Beschluß ausgeführt hat, die Lösung des § 22 LMedienG BW dürfte für regionalen und lokalen Rundfunk der einzig gangbare Weg sein und deshalb zur Regel werden (vgl. BVerfGE 74, 297 [328 f.]), so bezieht sich diese Feststellung ersichtlich auf die vom baden-württembergischen Gesetzgeber zur Verfügung gestellten zwei Wege der Zulassung privaten Lokalrundfunks (§ 20 Abs. 1 und § 22 LMedienG BW).
Zwar ist im lokalen Bereich eine Grundversorgung nach der für landesweiten Rundfunk geltenden Art weder nötig noch möglich (vgl. BVerfGE 74, 297 [327]).
Eine zu den landesweiten Programmen hinzutretende spezielle Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunk im lokalen Bereich, die eine staatliche Finanzierungspflicht auslösen könnte, ist weder eindeutig geboten noch erreichbar (vgl. BVerfGE 74, 297 [327]).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und das ZDF als Anstalten des öffentlichen Rechts sowie das Deutschlandradio als Körperschaft öffentlichen Rechts - im Folgenden: Rundfunkanstalten - können mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ; 74, 297 ; 78, 101 ; 107, 299 ; stRspr; vgl. auch zu Art. 34 EMRK: EGMR…, Urteil vom 30. März 2004 - Beschwerde-Nr. 53984/00 - Radio France gegen Frankreich, Rz. 26).Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
Die duale Ordnung eines Nebeneinander von öffentlichrechtlichem und privatwirtschaftlichem Rundfunk nutzt die durch die verschiedenartigen Strukturen der Veranstalter ermöglichten unterschiedlichen Programmorientierungen als Beitrag zur Sicherung der Breite und Vielfalt des Programmangebots (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 114, 371 ).
Öffentlichrechtliche Veranstalter werden besonderen organisatorischen Anforderungen zur Sicherung der Vielfalt und Unabhängigkeit unterworfen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
a) Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 108 ; 74, 297 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Um der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen eines solchen Systems (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 90, 60 ; stRspr) gerecht zu werden und die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Da das Programmangebot auch für neue Inhalte, Formate und Genres sowie für neue Verbreitungsformen offen bleiben muss, der Auftrag also dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden ist (vgl. BVerfGE 83, 238 ; siehe schon BVerfGE 74, 297 ), darf der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ).
Ohne gegenläufige Vorkehrungen könnte beispielsweise mit der Gebührenentscheidung das Ziel verfolgt werden, die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Verhältnis zum privatwirtschaftlichen Rundfunk zu verringern oder auf die Art der Programmgestaltung oder gar auf den Inhalt einzelner Programme Einfluss zu nehmen (dazu vgl. BVerfGE 74, 297 ).
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Deswegen gehört zur Information im Sinn des klassischen Rundfunkauftrags, der im Rundfunksystem insgesamt erfüllt werden muß, die gegenständlich uneingeschränkte Information über alle Lebensbereiche unter Zugrundelegung publizistischer Kriterien (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 35, 202 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 74, 297 ).Ein Recht, Programmkonkurrenz zu unterbinden, enthält Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht (vgl. BVerfGE 74, 297 ).
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
- BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89
7. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
- BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03
Hörfunkrechte
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
- BVerwG, 21.03.2019 - 7 C 26.17
Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für Unternehmen mit vorwiegend …
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 830/06
- BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für …
- BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95
Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7 …
- BVerfG, 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91
Erlaubnispflicht für das Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone
- BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
Sportübertragungen
- BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97
Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 10 S 3152/93
Normenkontrolle einer Nutzungsplanverordnung - Frequenzzuweisungen, insbesondere …
- BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer …
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94
Saarländisches Pressegesetz
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
- OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98
Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit …
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
- VG Stuttgart, 01.10.2014 - 3 K 4897/13
Rundfunkbeitrag und Schwerbehinderung
- BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09
Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen …
- BVerwG, 14.10.2015 - 6 C 17.14
Fernsehwerbung; Schutz der Zuschauer vor der Verwechslung von Werbung und …
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Normenkontrollverfahren: Weitgehender Ausschluss mittelbarer Beteiligung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 166/10
WDR muss einem Pressejournalisten Auskunft geben
- BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit …
- VG Karlsruhe, 28.09.2006 - 1 K 559/06
Rundfunkgebühr für ein Hotel
- VG Berlin, 23.06.2017 - 27 L 295.17
Bundeskanzleramt muss Liste zu Abendessen veröffentlichen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 2690/08
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2018 - 13 A 1328/15
Vereinbarkeit der im Land Nordrhein-Westfalen verlangten Tariftreue bei der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 732/09
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- OVG Niedersachsen, 10.05.2013 - 10 ME 21/13
Gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum der Versammlung der …
- BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen …
- BVerfG, 18.08.2020 - 1 BvQ 82/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das …
- VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15
Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur …
- BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
Werbeentgeltabschöpfung; Auskunftsverlangen; Beanstandung; Medienaufsicht; …
- BVerfG, 31.07.2007 - 1 BvR 946/07
Keine Verletzung von Art 5 Abs 1 S 2 GG durch Zulassung von staatlichen …
- VerfGH Bayern, 25.05.2007 - 15-VII-04
Rundfunkwerbung für Volksbegehren und Volksentscheide
- BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 16.04
Rundfunkgebühren; "Ladenfunk"; Prüfung irrevisiblen Landesrechts; …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 35/81
Konkurs von Rundfunkanstalten
- BVerfG, 16.06.2022 - 2 BvR 784/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung eines Besuchs des inhaftierten …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Hamburg, 17.07.2014 - 3 K 5371/13
Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für …
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 1707/15
Zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz unzulässig
- LG Oldenburg, 21.08.2012 - 5 T 529/12
Obligatorische Streitschlichtung in Niedersachsen Voraussetzung für Klageerhebung …
- BVerwG, 11.01.1991 - 7 C 13.90
Wahlwerbung - Zuteilung von Sendezeit - Neutralitätsgebot - Verzicht auf …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2008 - 2 A 10327/08
Irreführende Schleichwerbung durch Sat. 1
- BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 341/93
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des ZDF zum "Titel-Merchandising"
- BVerfG, 03.01.2002 - 2 BvR 1827/01
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Vergütungspflicht der Energieunternehmen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.06.2001 - VerfGH 28/00
Übertragung der Zuständigkeit für das Straßenwesen von den Landschaftsverbänden …
- BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvR 1932/02
Zugang von Journalisten in überfüllten Gerichtssaal
- BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- OLG Stuttgart, 12.01.1996 - 2 U 104/95
Umfang des Werbeverbots nach dem MedienG BW
- VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10
Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2257/15
Zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz unzulässig
- VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13
Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr
- VerfGH Berlin, 05.04.2006 - VerfGH 59 A/06
Einstweilige Anordnung im Presse- und Rundfunkrecht
- BVerwG, 21.10.1998 - 6 A 1.97
MDR-Sputnik darf weiter auf UKW senden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1348/15
- VG Stuttgart, 01.10.2014 - 3 K 1360/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - Rundfunkbeitrag keine Steuer
- StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96
Wahlwerbung und Chancengleichheit
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2006 - 1 S 1742/04
Vergabe von Hörfunkfrequenzen an Rundfunkveranstalter.
- BVerfG, 15.08.1995 - 2 BvR 2883/93
Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels gegenwärtiger Betroffenheit - …
- BVerfG, 13.03.2014 - 1 BvR 3570/13
Verfassungsbeschwerde gegen § 13 Energiewirtschaftsgesetz ist unzulässig
- VerfG Brandenburg, 29.08.2002 - VfGBbg 15/02
Regel-Mindesteinwohnerzahl für amtsangehörige Gemeinden
- BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
Meinungsäußerungsfreiheit und fehlerhafte Einstufung der Meinungsäußerung
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 31.16
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Verfassungsrechtliche …
- VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
Werbung für Sportwetten im Fernsehen Landeszentrale für neue Medien muss der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
Rundfunkgerät; Bereithalten zum Empfang; Beherbergungsgewerbes ; Betriebsinhaber; …
- VG Saarlouis, 23.12.2015 - 6 K 43/15
Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen: Verstoß gegen die Glaubens- und …
- BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91
Verfassungsrechtliche Prüfung der Errichtung eines Funkantennenmastes in einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2004 - 4 A 772/98
Ladenfunk ist nicht rundfunkgebührenpflichtig
- BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18
Absetzung der Werbung vom restlichen Programm; Ankündigung; Beanstandung; …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
- VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1750/08
Eröffnung des Gebührentatbestandes i.R.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrages …
- VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
- VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
Rundfunkbeitrag
- VG Saarlouis, 25.01.2016 - 6 K 525/15
Zur Vereinbarkeit der Rundfunkbeitragserhebung mit der Glaubens- und …
- VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00898
Rundfunkbeitragspflicht
- VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12
Keine regional differenzierten Werbefenster im Privatfernsehen "ProSieben"
- VerfGH Sachsen, 10.07.1997 - 13-II-96
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Zweiten Gesetzes …
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.1991 - 10 S 262/90
Zusammensetzung des Medienbeirats der Landesanstalt für Kommunikation in …
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14
- OLG München, 28.11.2013 - U 2094/13
Anspruch eines Kabelnetzbetreibers auf Zahlung einer Vergütung für die …
- LG Potsdam, 19.03.1999 - 23 (H) Ns 72/98
Vorlagebeschluß Verfassungsmäßigkeitsprüfung der Wehrpflicht an BVerfG
- BVerwG, 23.08.1991 - 4 B 144.91
Informationsfreiheit - Antennenanlage - Genehmigungsanspruch
- VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03
Windkraftanlagen und Störfreiheit des Rundfunks
- VG Bremen, 20.12.2013 - 2 K 605/13
Rundfunkbeitragspflicht, Gleichheitssatz - Beitrag; Beitragsschuldner; …
- OLG Stuttgart, 24.10.2013 - 2 U 28/13
Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen …
- BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 14.18
Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung; …
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 5895/14
Nichtbestehende Verletzung der Informationsfreiheit durch die Erhebung des …
- BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 1430/94
Keine Grundrechtsschutz von Sparkassen gegenüber Ermittlungsmaßnahmen
- VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
Kommunalverfassungsbeschwerde
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.2018 - 7 A 10740/18
Rundfunkbeitragserhebung; Weltanschauung, die die Meinungsvielfalt im …
- BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 26.18
Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung; …
- VG Saarlouis, 25.01.2016 - 6 K 857/15
Härtefallklausel des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zur Möglichkeit einer …
- VG Regensburg, 03.11.2014 - RN 3 K 14.1130
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen und Rundfunkgebühren
- BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 27.18
Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.1999 - 1 S 165/99
Kein Anspruch eines privaten Rundfunkveranstalters auf Einschreiten gegen …
- BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde im …
- LAG Köln, 09.12.2015 - 11 Sa 359/15
Honorarrahmenvertrag; Programmmitarbeiter; Rundfunkfreiheit; Online-Auftritt
- VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 27 K 6965/13
- VG Köln, 26.07.2012 - 13 K 1512/11
- OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 27/01
Verpflichtung der Landesrundfunkanstalt zum Abschluss von Einspeisungsverträgen …
- BFH, 07.12.1990 - X R 1/85
Zum Parteibegriff in § 10 b Abs. 2 EStG
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
Medienrechtliche Beanstandung wegen Öffentlichkeitsarbeit einer politischen …
- VG Berlin, 10.11.2015 - 27 K 501.14
Wohnung oder Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
Schülerfahrtkosten
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.1997 - 2 A 11843/96
Klagebefugnis im Konkurrentenstreit; Konkurrentenstreit; Privater …
- BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 538/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- VG Düsseldorf, 04.08.2015 - 27 K 4537/14
- VG München, 27.10.2016 - M 17 K 15.2053
Trennung von Werbung und Programm
- VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 915/08
Kein Anspruch auf Zuteilung weiterer UKW-Frequenzen für das Deutschlandradio
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3763/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3764/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3761/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 1639/95
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde im …
- VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09
Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg
- OLG Dresden, 07.07.1994 - 12 W 271/94
Zulässigkeit des Zivilrechtswegs oder Verweisung an das Verwaltungsgericht bei …
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 10 S 3166/90
Normenkontrollverfahren: Nutzungsplanverordnung der Landesanstalt für …
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 10 S 278/91
Frist für Bekanntgabe des Entscheidungsinhalts eines Urteils; Medienrechtliche …
- LAG Köln, 10.07.2020 - 10 Sa 26/20
Statusklage; Onlineredakteur
- VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 195/02
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 539/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3395/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- VGH Hessen, 27.08.1996 - 6 UE 872/96
Zulassung eines Satellitenfernsehvollprogramms - Abwehransprüche eines …
- BVerfG, 25.01.1995 - 1 BvR 2225/93
Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels gegenwärtiger …
- BVerfG, 18.01.1994 - 1 BvR 2077/93
Voraussetzungen für die Annahme einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde - …
- VerfGH Berlin, 25.09.2019 - VerfGH 183/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen § 23 KitaFöG
- VG Regensburg, 24.03.2009 - RO 3 K 08.01829
Rundfunkgebührenpflicht; internetfähiger PC; Zweitgerätefreiheit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3762/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3397/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
Normenkontrollverfahren: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung …
- BVerfG, 12.04.1991 - 1 BvR 100/88
Rundfunkfreiheit und Gleichbehandlung für Privatsender
- VGH Hessen, 12.11.1990 - 5 TH 1034/90
Erhebung einer allgemeinen Rundfunkgebühr zur Finanzierung des …
- VG Berlin, 27.08.1992 - 1 A 159.92
Vergabe von drahtlos empfangbarer Hörfunkfrequenz in Berlin; Sendeerlaubnis zur …
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.1991 - 10 S 1212/91
Zugriff auf von anderem Rundfunkveranstalter genutzte Frequenzen
- VG Stuttgart, 16.07.2008 - 1 K 256/08
Querfunk Radio hat keinen Anspruch auf Zuweisung von Sendefrequenzen
- VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 1089/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 7 K 08.1306
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte; Grundgebühr für internetfähigen PC im nicht …
- VK Hamburg, 25.07.2007 - VK BSU-8/07
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kein öffentlicher Auftraggeber!
- VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 18-IV-04
- VG Hamburg, 19.04.2004 - 21 E 1608/04
Weiterverbreitung von TV-Programmen und Mediendiensten im analogen Hamburger …
- VG Berlin, 14.02.2012 - 36 K 47.09
Rechtsprechung
BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 |
Selbstbedienung bei Arzneimitteln
Art. 3 Abs. 1, Art. 12 GG;
Art. 100 GG, mittelbare Entscheidungserheblichkeit
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Selbstbedienung bei Arzneimitteln
- openjur.de
Selbstbedienung bei Arzneimitteln
- rechtsportal.de
ApothBetrO § 10 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Regelung der Selbstbedienung bei freiverkäuflichen Arzneimitteln in Apotheken und im übrigen Einzelhandel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Selbstbedienung - Freiverkäufliche Arzneimittel - Einzelhandel
- zeit.de (Pressebericht, 18.09.1987)
Arzneimittel - Streit um das richtige Rezept
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 20.09.1984 - 4 U 78/83
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
- OLG Karlsruhe, 15.10.1987 - 4 U 78/83
Papierfundstellen
- BVerfGE 75, 166
- NJW 1987, 2919
- NVwZ 1987, 1067 (Ls.)
- BB 1987, 1769
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Zweifel an der Zulässigkeit könnten lediglich deshalb bestehen, weil für das Ausgangsverfahren eine Vorschrift des Verordnungsrechts, das nicht dem Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts unterliegt (vgl. BVerfGE 48, 40 [45]), nämlich § 10 Abs. 2 ApothBetrO, unmittelbar entscheidungserheblich ist.Diese findet sich vielmehr in § 21 ApothG, der seinerseits den Verordnungsgeber zwar zu einer Regelung im Sinne des § 10 Abs. 2 ApothBetrO ermächtigt, ihn aber nicht dazu zwingt, sondern Spielraum für eigenverantwortliche verfassungskonforme Regelungen läßt (vgl. BVerfGE 48, 40 [46]).
- BVerfG, 03.01.1980 - 2 BvR 1022/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot für Apotheker
Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Dabei kann mit dem vorlegenden Gericht davon ausgegangen werden, daß der Normgeber ein übersteigertes kaufmännisches Geschäftsgebaren des Apothekers im Interesse einer funktionstüchtigen Gesundheitsfürsorge verhindern und einer Geschäftsgestaltung entgegenwirken darf, die der Apotheke den Charakter eines "Drugstore" geben würde (vgl. dazu den Nichtannahmebeschluß BVerfGE 53, 96 zum Verbot marktschreierischer Werbung). - BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvL 28/64
Verfassungsmäßigkeit der § 6 Abs. 3 FischG
Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit ist in der Rechtsprechung für den Fall anerkannt worden, daß eine Norm (hier: § 52 AMG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, daß ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: § 10 ApothBetrO) entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 [303]; 32, 346 [358] und 48, 29 [35 ff.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 [240 f.]; 32, 260 [266 f.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfGE 2, 341 [345]; 20, 312 [316 f.]).
- BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten …
Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gleichheitssatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 70, 230 [239 f.] m.w.N.). - BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvL 122/52
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit ist in der Rechtsprechung für den Fall anerkannt worden, daß eine Norm (hier: § 52 AMG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, daß ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: § 10 ApothBetrO) entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 [303]; 32, 346 [358] und 48, 29 [35 ff.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 [240 f.]; 32, 260 [266 f.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfGE 2, 341 [345]; 20, 312 [316 f.]). - BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen
Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit ist in der Rechtsprechung für den Fall anerkannt worden, daß eine Norm (hier: § 52 AMG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, daß ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: § 10 ApothBetrO) entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 [303]; 32, 346 [358] und 48, 29 [35 ff.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 [240 f.]; 32, 260 [266 f.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfGE 2, 341 [345]; 20, 312 [316 f.]). - BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79
Heilfürsorgeansprüche der Soldaten
Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Bei dieser Sachlage würde die "Befriedungsfunktion" der Normenkontrollentscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilweise verfehlt (vgl. BVerfGE 62, 354 [364]), wenn die mittelbare Entscheidungserheblichkeit der gesetzlichen Vorschriften verneint würde. - Drs-Bund, 12.04.1976 - BT-Drs 7/5025
Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Bei den Beratungen über eine Neufassung des Arzneimittelgesetzes hatte sich weder das generelle Verbot des Arzneimittelverkaufs im Wege der Selbstbedienung durchgesetzt, wie es in dem 1975 eingebrachten Regierungsentwurf vorgesehen war (BTDrucks. 7/3060, S. 25 und S. 57), noch umgekehrt die vom zuständigen Bundestagsausschuß empfohlene und vom Bundestag beschlossene weitgehende Freigabe der Selbstbedienung (BTDrucks. 7/5025, S. 48, und 7/5091, S. 18). - BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit ist in der Rechtsprechung für den Fall anerkannt worden, daß eine Norm (hier: § 52 AMG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, daß ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: § 10 ApothBetrO) entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 [303]; 32, 346 [358] und 48, 29 [35 ff.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 [240 f.]; 32, 260 [266 f.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfGE 2, 341 [345]; 20, 312 [316 f.]). - BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65
Tariffähigkeit von Innungen
Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit ist in der Rechtsprechung für den Fall anerkannt worden, daß eine Norm (hier: § 52 AMG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, daß ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: § 10 ApothBetrO) entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 [303]; 32, 346 [358] und 48, 29 [35 ff.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 [240 f.]; 32, 260 [266 f.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfGE 2, 341 [345]; 20, 312 [316 f.]). - BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei …
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68
Vereinsname
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15
Teilweise Unwirksamkeit des Parkverbots auf schmalen Straßen
Für Rechtsverordnungen besteht eine solches Monopol nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166, und vom 1. März 1978 - 1 BvL 20/77 -, BVerfGE 48, 40).Der Inhalt des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO wird auch nicht von einer Norm des formellen Rechts vorausgesetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166).
- AG Dortmund, 02.11.2020 - 733 OWi 64/20
Corona-VO NRW, Unwirksamkeit, Parlamentsvorbehalt
Von diesem Grundsatz werden nur dann Ausnahmen gemacht, wenn zwar unmittelbar entscheidungserheblich allein Normen einer Verordnung sind, jedoch eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit der verfassungsrechtlichen Bewertung des der Verordnung zu Grunde liegenden Gesetzes anzunehmen ist, da ihre verfassungsrechtliche Bewertung auf die der unmittelbar entscheidungsrelevanten Rechtsgrundlage durchschlägt (BVerfG, Beschluss vom 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 - juris, Rn. 33). - BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Bundes- und landesgesetzliche Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das …
Ungeachtet der grundsätzlich gebotenen engen Auslegung des Kriteriums der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Vorschriften (vgl. BVerfGE 78, 165 ) genügt es für die Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle, wenn aus einer Norm, obwohl sie nicht unmittelbar Grundlage der im fachgerichtlichen Verfahren zu treffenden Entscheidung ist, Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind (vgl. BVerfGE 75, 166 ; 107, 218 ).
- BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15
BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise …
Darüber hinaus kann die Nichtberücksichtigung einer bestimmten Gruppe im Rahmen einer begünstigenden Vorschrift als teilweises gesetzgeberisches Unterlassen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzen, wenn zur begünstigten Gruppe keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG NJW 1987, 2919, 2920; 1998, 2269, 2271; FamRZ 1998, 890, 892;… vgl. auch Dreier in Dreier Grundgesetz-Kommentar 3. Aufl. Art. 1 III Rn. 54;… Leibholz/Rinck GG [Stand: März 2013] Art. 3 Rn. 137). - BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
Ein etwaiges Problem liegt also nicht im Nebeneinander von Bestimmungen unterschiedlichen Rangs in einem Textkörper, sondern in der allgemeinen Frage des notwendigen (sachlichen) Zusammenhangs bzw. der Teilbarkeit von Regelungen, zu deren Beantwortung auf reichlich vorhandene Judikatur zurückgegriffen werden kann (vgl. zum Ganzen BVerfGE 75, 166 ; 87, 114 ). - BGH, 01.10.2020 - IX ZR 199/19
Teilnahme der Säumniszuschläge und Zinsforderungen als steuerliche …
Der Gleichheitssatz aus Art. 3 GG ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 75, 166, 179). - BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Ob das zutrifft, ist eine Frage, die weitgehend mit der Vorlagefrage übereinstimmt; deshalb braucht ihr im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung nicht weiter nachgegangen zu werden (vgl. BVerfGE 63, 1 [28]; ähnlich auch BVerfGE 75, 166 [175 f.]). - BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage lediglich mittelbar bedeutsamer Vorschriften zwar in besonderen Einzelfällen - wie etwa bei der Vorlage der Ermächtigungsgrundlage für eine als solche nicht vorlagefähige Verordnungsregelung - zugelassen (vgl. BVerfGE 2, 341 ; 20, 296 ; 20, 312 ; 30, 227 ; 32, 346 ; 48, 29 ; 75, 166 ; 114, 303 ). - BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Das öffentliche Interesse, das das "Sonderrecht" für Apotheken legitimiert, ist auf die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gerichtet; daran müssen sich Beschränkungen der Berufsfreiheit messen lassen (vgl. BVerfGE 75, 166 ).Dies hat der Senat in der Entscheidung zum Selbstbedienungsverbot bereits ausgeführt (BVerfGE 75, 166 ).
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 9 S 2056/16
Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Regelung zum Recht auf …
Diese ist für den Fall anerkannt, dass eine Norm (wie hier § 44 Abs. 6 LHG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, dass ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: der Satzung der Antragsgegnerin) entscheidet (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166, unter Hinweis auf Beschlüsse vom 18.10.1966 - 2 BvL 28/64 -, BVerfGE 20, 296, 303, vom 23.02.1972 - 2 BvL 36/71 -, BVerfGE 32, 346, 358, und vom 01.03.1978 - 1 BvL 24/76 -, BVerfGE 48, 29, 35 ff., für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; Beschlüsse vom 24.02.1971 - 1 BvR 438/68 -, BVerfGE 30, 227, 240 f., und vom 25.01.1972 - 1 BvL 30/69 -, BVerfGE 32, 260, 266 f., für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfG, Beschlüsse vom 17.06.1953 - 1 BvL 122/52 -, BVerfGE 2, 341, 345, und vom 19.10.1966 - 1 BvL 24/65 -, BVerfGE 20, 312, 316 f.). - VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13
Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig
- BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11
Apotheke; apothekenpflichtige Arzneimittel; verschreibungspflichtige …
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Sozietätsverbot
- LG Stuttgart, 06.12.2017 - 22 AR 2/17
- AG Wuppertal, 05.07.2021 - 82 OWi 12/21
InfektionsschutzG, Verfassungsmäßigkeit, Vorlage BVerfG
- OLG Oldenburg, 09.07.2010 - 2 SsRs 220/09
Verfassungsmäßigkeit des Bußgeldtatbestands hinsichtlich der Ahndung eines …
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02
Stufe
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
Frischzellen
- AG Wuppertal, 29.03.2021 - 82 OWi 2/21
Corona, CoronaschutzVO NRW, Wirksamkeit, Kontaktverbot
- OLG Stuttgart, 21.04.2021 - 4 Rb 24 Ss 7/21
Schutzmaßnahmen gegen Coronavirus in Baden-Württemberg: Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem …
- BSG, 14.06.1995 - 4 RA 54/94
Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der …
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R
Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik - …
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2010 - 13 A 182/08
Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtiges Arzneimittel
- BGH, 11.02.1999 - I ZR 18/97
Verkaufsschütten vor Apotheken - GG - Gleichbehandlung; GG - Berufsfreiheit
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
- BVerwG, 05.09.1991 - 3 N 1.89
Landesapothekerkammer - Verbot der Außenwerbung
- BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01
Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben
- OLG Oldenburg, 11.12.2020 - 2 Ss OWi 286/20
Geburtstagsfeier mit sieben Personen in der Corona-Pandemie; Bestimmtheitsgebot …
- BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als -; Übergangsregelung für die …
- BSG, 24.06.1998 - B 14 KG 2/98 R
Kindergeld - Familienleistung - Kinderzuschuß - Arbeitnehmer - Beamter - Rentner …
- VGH Hessen, 04.02.2016 - 7 A 983/15
Rechts der Heilberufe - Zulassung zur Ausbildung zur Psychologischen …
- BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 1.93
Berufsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 ApBetrO 1987
- VGH Hessen, 26.11.2008 - 6 A 694/08
Verbot, Pflanzenschutzmittel mittels Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99
Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und …
- BSG, 14.06.1995 - 4 RA 1/95
Voraussetzungen für eine Aussetzung des sozialgerichtlichen Verfahrens - …
- OVG Niedersachsen, 21.03.2012 - 13 LA 190/11
Erfordernis der Anwesenheit einer sachkundigen Person i.S.d. § 50 AMG während der …
- BGH, 15.10.2008 - IV ZR 121/06
Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von …
- VG Aachen, 07.12.2007 - 7 K 1622/03
Untersagung des Feilbietens von als "apothekenpflichtig" gekennzeichneten …
- VG Karlsruhe, 14.03.2019 - 12 K 3450/16
Maßgabe, Schlachtschweine in Betäubungsfallen oder ähnlichen Einrichtungen …
- BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93
Apotheken- und Einzeltarifverträge; Fachlicher Geltungsbereich der Tarifverträge …
- LSG Hamburg, 11.01.2006 - L 4 SB 14/05
Merkzeichen RF nach Schwerbehindertenrecht als Voraussetzung für eine Befreiung …
- VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.1988 - 9 S 2730/86
Werbeverbot für Apotheken
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99
Ausgestaltung der Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; …
- BSG, 14.06.1995 - 4 RA 56/94
Voraussetzungen für eine Aussetzung des sozialgerichtlichen Verfahrens - …
- BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
Abfallrecht - Altöl - Gesetzgebungskompetenz - Konkurrierende Gesetzgebung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1999 - 6 A 3061/97
Zulassung eines dienstältesten Polizeibeamten zu einem Aufstiegslehrgang von dem …
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 16/98 R
Beschränkung der Abrechenbarkeit einer Leistung nach dem EBM-Ä, …
- OVG Niedersachsen, 11.12.2003 - 8 LB 2892/01
Anspruch auf Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. …
- BSG, 14.06.1995 - 4 RA 102/94
Voraussetzungen für eine Aussetzung des sozialgerichtlichen Verfahrens - …
- LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05
Rundfunkgebührenbefreiung im Schwerbehindertenrecht
- OVG Niedersachsen, 25.09.1992 - 8 K 4440/91
Werbeverbot; Nichtapothekenpflichtige Arzneimittel; Apothekenübliche Waren
- LAG Hamburg, 30.05.1990 - 4 Sa 59/89
Tarifvertrag; Arbeitszeit; Verkürzung; Arbeitszeitverkürzung; Teilzeit; Vollzeit; …
- VG Berlin, 26.09.2012 - 16 K 239.11
Wiederbestellung von Wirtschaftsprüfern - Angestellte bei der Bundesanstalt für …
- VG Düsseldorf, 23.11.2004 - 2 K 6217/02
Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in den Laufbahnabschnitt III …
- VG Düsseldorf, 31.08.2001 - 18 K 11762/96
Verwaltungsgericht verpflichtet Innenminister des Landes NRW Genehmigung zur …
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 9 S 2576/00
Psychotherapeut Akademischer, Approbation, Gleichheitssatz, Übergangsvorschrift
- OVG Hamburg, 22.03.1994 - Bf VI 38/92
Gewerberecht: Verlängerung der Sperrzeiten für eine Spielhalle
- OVG Saarland, 13.01.1998 - 1 Q 151/97
Gewerberecht: Untersagung des Versandhandels mit Arzneimitteln
- OLG Nürnberg, 27.04.1995 - 3 U 665/95
Ankündigung bestimmter Leistungen durch Apotheker als Wettbewerbsverstoß
- OVG Hamburg, 22.03.1994 - Bf VI 7/93
Sperrzeit; Spielhalle; Verkürzung der Sperrzeit; Vergnügungsstätte; Genehmigung
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 10578/01
Rechtsprechung
BVerfG, 27.03.1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86, 1 BvR 850, 1167 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Spielgeräte - Verfassungsmäßigkeit - Begrenzung der Geldspielgeräte - Spielhalle - Anzahl der Automaten für Geldspiele - Anzahlbegrenzung
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 1067
Wird zitiert von ... (30)
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Die Regelung ist zur Erreichung dieses Ziels geeignet, da der Gesetzgeber im Rahmen seines Einschätzungs- und Prognosespielraums davon ausgehen durfte, dass Anreize für die Spieler zum fortgesetzten Spielen in Spielhallen umso geringer sind, je weniger Geräte sich dort befinden (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86 u.a. -, NVwZ 1987, S. 1067; VG Hamburg…, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 17 K 2429/13 -, juris, Rn. 104). - StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Derartige Beeinträchtigungen künftiger Chancen und Verdienstmöglichkeiten sind jedoch eigentumsrechtlich nicht geschützt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86 u.a. - NVwZ 1987, 1067).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für …
Dass der Entstehung von Glücksspielsucht im Bereich des Automatenspiels gerade durch eine Einschränkung des Angebots an Geldspielgeräten entgegengewirkt werden kann, dürfte dabei unzweifelhaft sein; je weniger Geldspielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt sind, desto geringer sind auch die Anreize für den Spieler (BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987, a.a.O., GewArch 1987, 194, 195).... Soweit die Antragstellerin dafür unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 39.61 -, Buchholz 451.20 § 33f GewO Nr. 1; Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 21.67 -, BVerwGE 29, 173, 174;… Beschluss vom 8. Mai 1985 - 1 B 34/85 -, Juris, Rdn. 3;… Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 54/88 -, Juris, Rdn. 23) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86 -, GewArch 1987, 194) im Wesentlichen geltend macht, § 3 Abs. 2 SpielVO beruhe nicht auf § 33i GewO, sondern auf § 33f Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 33c GewO, sei deswegen also keine spielhallenbetriebsbezogene, sondern eine die Geräteaufstellung betreffende bzw. gerätebezogene Bestimmung und daher vom ?Recht der Spielhallen' nicht erfasst, kann dem nicht gefolgt werden.
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 13.13
Spielhalle; Gerätereduzierung; Geräteaufstellung; Art und Weise; Gerätezahl; …
Dass der Entstehung von Glücksspielsucht im Bereich des Automatenspiels gerade durch eine Einschränkung des Angebots an Geldspielgeräten entgegengewirkt werden kann, dürfte dabei unzweifelhaft sein; je weniger Geldspielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt sind, desto geringer sind auch die Anreize für den Spieler (BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987, a.a.O., GewArch 1987, 194, 195).... Soweit die Antragstellerin dafür unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 39.61 -, Buchholz 451.20 § 33f GewO Nr. 1; Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 21.67 -, BVerwGE 29, 173, 174;… Beschluss vom 8. Mai 1985 - 1 B 34/85 -, Juris, Rdn. 3;… Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 54/88 -, Juris, Rdn. 23) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86 -, GewArch 1987, 194) im Wesentlichen geltend macht, § 3 Abs. 2 SpielVO beruhe nicht auf § 33i GewO, sondern auf § 33f Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 33c GewO, sei deswegen also keine spielhallenbetriebsbezogene, sondern eine die Geräteaufstellung betreffende bzw. gerätebezogene Bestimmung und daher vom 'Recht der Spielhallen' nicht erfasst, kann dem nicht gefolgt werden.
Denn es kann nicht festgestellt werden, dass die Annahme des Gesetzgebers, durch die Reduzierung von Geldspielgeräten in Spielhallen würden Spielanreize zurückgeführt, offensichtlich fehlsam wäre (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 1 BvR 2576/04 -, BVerfGE 117, 163 [189]); die dem Gesetz zugrunde gelegte Vorstellung des Gesetzgebers entspricht - im Gegenteil - sogar der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987, a.a.O.).
Ihm ist zudem entgegenzuhalten, dass die Geld- oder Warenspielgeräte durch andere Geräte - etwa Unterhaltungsspielgeräte - ersetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987, a.a.O.) und insoweit weitere Umsätze generiert werden könnten.
Es liegt bereits kein Eingriff in den Schutzbereich dieses Grundrechts vor, da es insoweit lediglich um die eigentumsrechtlich nicht geschützte Beeinträchtigung von Chancen und Erwerbsmöglichkeiten geht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Spielhallengesetz Berlin: Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für …
Dass der Entstehung von Glücksspielsucht im Bereich des Automatenspiels gerade durch eine Einschränkung des Angebots an Geldspielgeräten entgegengewirkt werden kann, dürfte dabei unzweifelhaft sein; je weniger Geldspielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt sind, desto geringer sind auch die Anreize für den Spieler (BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987, a.a.O., GewArch 1987, 194, 195).(2.) Soweit die Antragstellerin dafür unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 39.61 -, Buchholz 451.20 § 33f GewO Nr. 1; Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 21.67 -, BVerwGE 29, 173, 174;… Beschluss vom 8. Mai 1985 - 1 B 34/85 -, Juris, Rdn. 3;… Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 54/88 -, Juris, Rdn. 23) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86 -, GewArch 1987, 194) im Wesentlichen geltend macht, § 3 Abs. 2 SpielVO beruhe nicht auf § 33i GewO, sondern auf § 33f Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 33c GewO, sei deswegen also keine spielhallenbetriebsbezogene, sondern eine die Geräteaufstellung betreffende bzw. gerätebezogene Bestimmung und daher vom "Recht der Spielhallen" nicht erfasst, kann dem nicht gefolgt werden.
Dies ist allerdings schon vom Wesen der ihr auferlegten Reduzierungsverpflichtung her nicht nachvollziehbar, denn es handelt sich bei einer Begrenzung der Zahl von Geldspielgeräten in einer Spielhalle (lediglich) um eine Berufsausübungsregelung, die die sinnvolle Ausübung des Berufs eines Spielhallenbetreibers nicht faktisch unmöglich macht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86 -, GewArch 1987, 194, 195).
Dass es dabei unzweifelhaft ist, dass der Entstehung von Glücksspielsucht im Bereich des Automatenspiels gerade durch eine Einschränkung des Angebots an Geldspielgeräten entgegengewirkt werden kann, hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. März 1987, a.a.O., GewArch 1987, 194, 195) bereits ausgeführt.
- OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17
Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von …
Nach den Motiven des Gesetzgebers zu § 4 Abs. 3 Satz 1 HmbSpielhG (…vgl. Bü-Drs. 20/5877, S. 28) soll die Reduzierung der Zahl der Spielgeräte innerhalb einer Spielhalle von maximal zwölf auf acht die Anreize zu übermäßigem Spielen innerhalb der Spielhalle reduzieren und der Suchtprävention und damit dem Gesundheitsschutz potenzieller und aktiver Spieler und dem Schutz vor wirtschaftlichen Auswirkungen der Spielsucht dienen, indem der Anreiz zu übermäßigem Spielen reduziert wird (…vgl. in diesem Sinne auch BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017, 1 BvR 1314/12 u.a., NVwZ 2017, 1111, juris Rn. 163 ff.; Beschl. v. 27.3.1987, 1 BvR 850/86, NVwZ 1987, 1067;… BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, a.a.O., juris Rn. 67;… Urt. v. 16.12.2016, 8 C 7.15, juris Rn. 16 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.8.2017, 4 Bs 121/17, n.v.).Die Wertung des Gesetzgebers ist nicht zu beanstanden, auch eine geringere Zahl von Geldspielgeräten reduziere innerhalb der einzelnen Spielhalle den Anreiz weiterzuspielen, weil auch von mehr Geldspielgeräten wegen ihrer gemeinsamen Verfügbarkeit innerhalb eines Raumes bzw. einer Spielhalle ein zusätzlicher oder höherer Anreiz ausgeht als von einer niedrigeren Anzahl (…vgl. zur Erforderlichkeit der Gerätereduzierung: BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017, 1 BvR 1314/12, a.a.O., juris Rn. 165; Beschl. v. 27.3.1987, 1 BvR 850/86 u.a., NVwZ 1987, 1067;… StGH BaWü, Urt. v. 17.6.2014, 15/13, 1 VB 15/13, juris Rn. 334;… vgl. zur Gerätereduzierungspflicht bezogen auf eine Einzelspielhalle: BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 7.15, juris Rn. 16;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.6.2015, OVG 1 B 13.13, juris Rn. 59).
Der Betreiber kann außerdem Geld- oder Warenspielgeräte durch andere Geräte - etwa Unterhaltungsspielgeräte - ersetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.3.1987, 1 BvR 850/86, NVwZ 1987, 1067;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.6.2015, 1 B 5.17, juris Rn. 186) und insoweit weitere Umsätze generieren.
Derartige Beeinträchtigungen künftiger Chancen und Verdienstmöglichkeiten sind jedoch eigentumsrechtlich nicht geschützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.3.1987, 1 BvR 850/86 u.a., NVwZ 1987, 1067;… BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, NVwZ 2017, 791, juris Rn. 73).
- VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen
Es handelt sich um eine Berufsausübungsregelung, die mit Art. 12 Abs. 1 GG im Einklang steht (vgl. zu § 3 Abs. 2 SpielV in der Fassung der Änderungsverordnung vom 11. Dezember 1985 [BGBl. I, 2244] in diesem Sinne BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86 u.a. -, NVwZ 1987, 1067), insbesondere geeignet, erforderlich und angemessen ist. - VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 6 S 707/10
Landesheimbauverordnung Baden Württemberg mit höherrangigem Recht vereinbar
Das gilt entsprechend auch für die Verwaltung, soweit sie im Rahmen ihrer Befugnisse durch Rechtsverordnung allgemeine Vorschriften erlässt (BVerfG, Beschluss vom 27.03.1987 - 1 BvR 850/86 u.a. -, GewArch 1987, 194). - VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 6 S 2579/16
Zuständigkeit der Länder für die personellen Anforderungen für stationäre …
Das gilt entsprechend auch für die Verwaltung, soweit sie im Rahmen ihrer Befugnisse durch Rechtsverordnung allgemeine Vorschriften erlässt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27.03.1987 - 1 BvR 850/86 u.a. -, GewArch 1987, 194;… vgl. zum Ganzen auch das Urteil des Senats vom 27.09.2011 - 6 S 707/10 -, juris Rn. 98). - VG Hamburg, 10.12.2014 - 17 K 2429/13
Zur Vereinbarkeit beschränkender Regelungen des Hamburgischen Spielhallengesetzes …
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 7.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15
Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber …
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 5.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08
Betreiben von - defekten - Geldspielgeräten bzw. Geldspielgeräten ohne …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - 1 B 21.17
Verstöße von § 1 Abs. 1 Nr. 3 SpielV gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG und …
- OVG Niedersachsen, 06.03.2001 - 7 LA 921/01
Geldspielgerät; Gewerberecht; Höchstzahlregelung
- VG Berlin, 15.02.2013 - 4 K 344.12
Spielhallengesetz Berlin - Unterblieben der Notifizierung des Entwurfs einer …
- BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 22.85
Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen einer …
- VGH Bayern, 05.09.2022 - 23 ZB 19.1985
Verwaltungsgebühren für Errichtung und Betrieb von Spielhallen
- BVerwG, 23.01.1996 - 1 C 7.95
Gewerberecht: Regelung der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten innerhalb …
- VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5138
Streit um Aufstellung von Geldspielgeräten
- VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5140
Reduzierung der Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten
- VGH Bayern, 02.03.2023 - 23 ZB 22.2639
Gebühren für glücksspielrechtliche Spielhallenerlaubnis bei Befreiung vom …
- OVG Hamburg, 19.11.2001 - 4 Bf 202/01
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkungen auf maximal 10 Geldspielgeräte pro …
- VG Schleswig, 10.12.2015 - 12 A 192/15
Rechtmäßigkeit des Spielhallengesetzes Schleswig-Holstein vom 27. Juni 2014
- OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1994 - 1 L 70/92
- VG Gelsenkirchen, 21.07.2020 - 19 L 471/20
Spielhalle; Zuverlässigkeit; Ordnungswidrigkeiten
- OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91
Grenzen des überwirkenden Bestandsschutzes bei sanierungsfälligen Gebäuden; …