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   BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85   

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BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85 (https://dejure.org/1987,485)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1987 - 4 C 35.85 (https://dejure.org/1987,485)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1987 - 4 C 35.85 (https://dejure.org/1987,485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baugesuch - Nutzungsänderung - Zurückstellung - Veränderungssperre - Rechtswidriger Widerspruchsbescheid - Gemeinde - Feststellungsinteresse - Beiladung - Beschwer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen [hier: Gemeinde] zur Verteidigung gegen angekündigte Ersatzansprüche; Antrag auf Nutzungsänderung und Zurückstellunng nach Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 244 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 1120
  • VBlBW 1988, 214
  • DÖV 1988, 523
  • BauR 1988, 188
  • ZfBR 1988, 93
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85
    Der Inhalt der beabsichtigten Planung war nach dem vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt in einem solchen Maße absehbar, daß zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschlossen werden konnte (vgl. hierzu BVerwGE 51, 121 ).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85
    In einem Rechtsstreit zwischen ihm und der Klägerin über eine Ersatzpflicht wegen Amtspflichtverletzung oder wegen rechtswidrigen Eingriffs in das Eigentum wären nämlich die hierfür zuständigen Zivilgerichte an die im Berufungsurteil enthaltene Feststellung gebunden, der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart sei rechtswidrig gewesen, weil der auf § 15 BBauG gestützte Zurückstellungsbescheid der Klägerin rechtmäßig war und nicht hätte aufgehoben werden dürfen (vgl. BGHZ 9, 329 ; 20, 379 ; 90, 4 ; 95, 238 ; BGH, Urteil vom 7. Februar 1985 - III ZR 212/83 - NVwZ 1985, 682 ).
  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 33.69

    Zurückstellung bei Baugesuchen; Begriff der "baulichen Anlage"

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85
    Vielmehr knüpft § 15 Abs. 1 BBauG mit dem Begriff des "Vorhabens", der mit der Novelle von 1976 an die Stelle des Begriffs "bauliche Anlagen" getreten ist (vgl. zum früher geltenden Recht BVerwGE 39, 154 ), ersichtlich an § 29 Satz 1 BBauG an.
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 179/82

    Rechtsfolgen der Versagung einer wasserrechtlichen Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85
    In einem Rechtsstreit zwischen ihm und der Klägerin über eine Ersatzpflicht wegen Amtspflichtverletzung oder wegen rechtswidrigen Eingriffs in das Eigentum wären nämlich die hierfür zuständigen Zivilgerichte an die im Berufungsurteil enthaltene Feststellung gebunden, der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart sei rechtswidrig gewesen, weil der auf § 15 BBauG gestützte Zurückstellungsbescheid der Klägerin rechtmäßig war und nicht hätte aufgehoben werden dürfen (vgl. BGHZ 9, 329 ; 20, 379 ; 90, 4 ; 95, 238 ; BGH, Urteil vom 7. Februar 1985 - III ZR 212/83 - NVwZ 1985, 682 ).
  • BGH, 21.04.1983 - III ZR 2/82

    Haftung für Amtspflichtverletzung der bei der unteren

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85
    Ein solches Interesse ergibt sich für die Klägerin hier ohne weiteres daraus, daß sie für etwaige Ersatzansprüche des Beigeladenen auch insoweit passiv legitimiert ist, als sie als Stadtkreis die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde (Baurechtsbehörde) wahrgenommen hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 2. Januar 1984, GBl. Baden-Württemberg S. 101; vgl. hierzu auch BGHZ 87, 202 ).
  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85
    In einem Rechtsstreit zwischen ihm und der Klägerin über eine Ersatzpflicht wegen Amtspflichtverletzung oder wegen rechtswidrigen Eingriffs in das Eigentum wären nämlich die hierfür zuständigen Zivilgerichte an die im Berufungsurteil enthaltene Feststellung gebunden, der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart sei rechtswidrig gewesen, weil der auf § 15 BBauG gestützte Zurückstellungsbescheid der Klägerin rechtmäßig war und nicht hätte aufgehoben werden dürfen (vgl. BGHZ 9, 329 ; 20, 379 ; 90, 4 ; 95, 238 ; BGH, Urteil vom 7. Februar 1985 - III ZR 212/83 - NVwZ 1985, 682 ).
  • BGH, 02.10.1978 - III ZR 9/77

    Allgemeiner enteignungsgleicber Eingriff und spezialgesetzliche Regelung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85
    Rechtskräftige Urteile der Verwaltungsgerichte über die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts binden die Zivilgerichte in nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten zwischen denselben Beteiligten über Amtshaftung oder Entschädigung wegen rechtswidrigen Eingriffs in das Eigentum auch, soweit sie einer Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) stattgeben (vgl. BGHZ 72, 273 ).
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85
    Die für die Anerkennung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses in Fällen dieser Art maßgeblichen Erwägungen der Prozeßökonomie gelten aber auch dann, wenn - wie hier - die Feststellung von demjenigen beantragt wird, der sich gegen derartige Ansprüche zu verteidigen hat: Das Verfahren vor den für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten in besonderer Weise sachkundigen Verwaltungsgerichten ist bis zur Erledigung des Verwaltungsakts mit einem gewissen Aufwand schon bis zu einem bestimmten Punkt gefördert worden, so daß hierbei getroffene tatsächliche Feststellungen und erreichte rechtliche Klärungen zu nutzen sind; der von den Beteiligten erstrebte Abschluß des Verfahrens kann, sofern dadurch ein wesentliches zwischen ihnen streitiges Element des Schadensersatz- bzw. Entschädigungsanspruchs verbindlich geklärt wird, dazu dienen, weitere Auseinandersetzungen zwischen ihnen - einschließlich eines etwaigen Rechtsstreits vor den Zivilgerichten - zu vermeiden (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - Buchholz 310 § 113 Nr. 95 = NJW 1980, 2426).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann derjenige, der wegen eines erledigten Verwaltungsakts im Hinblick auf dessen - behauptete - Rechtswidrigkeit Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung geltend machen will, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit geltend machen, wenn die Verfolgung solcher Ersatzansprüche nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 183.81 - Buchholz 310 § 113 Nr. 131, vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 Nr. 145 = NVwZ 1985, 265 und vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 -).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85
    In einem Rechtsstreit zwischen ihm und der Klägerin über eine Ersatzpflicht wegen Amtspflichtverletzung oder wegen rechtswidrigen Eingriffs in das Eigentum wären nämlich die hierfür zuständigen Zivilgerichte an die im Berufungsurteil enthaltene Feststellung gebunden, der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart sei rechtswidrig gewesen, weil der auf § 15 BBauG gestützte Zurückstellungsbescheid der Klägerin rechtmäßig war und nicht hätte aufgehoben werden dürfen (vgl. BGHZ 9, 329 ; 20, 379 ; 90, 4 ; 95, 238 ; BGH, Urteil vom 7. Februar 1985 - III ZR 212/83 - NVwZ 1985, 682 ).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 22.83

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des §

  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 4.82

    Vertriebene - Stichtag - Voraussetzungen - Verwaltungsgerichtsverfahren -

  • BGH, 07.02.1985 - III ZR 212/83

    Haftungsausfüllende Kausalität bei rechtswidriger Rücknahme einer Baugenehmigung

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 42.83

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berufung - Erstinstanzliches Urteil

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 183.81

    Erledigter Einberufungsbescheid - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 04.10.1962 - I C 97.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 20.63
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 32.69

    Beiladung der Gemeinde; Eintritt der formellen Legalität eines Bauvorhabens nach

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

    Ein solches Feststellungsinteresse besteht insbesondere dann, wenn der Betroffene wegen eines erledigten Verwaltungsakts im Hinblick auf dessen - behauptete - Rechtswidrigkeit Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung geltend machen will und die Verfolgung solcher Ersatzansprüche nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1987 - 4 C 35.85 -, NVwZ 1988, 1120).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10

    Untätigkeitsklage; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Anders als eine in Kraft befindliche Veränderungssperre berechtigt die Zurückstellung die Baugenehmigungsbehörde nicht zur Ablehnung eines Bauantrags, sondern nur dazu, die Entscheidung über den Antrag zeitlich befristet aufzuschieben (Urteil vom 16. Oktober 1987 - BVerwG 4 C 35.85 - BRS 47 Nr. 90 S. 236).
  • OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05

    Anforderungen an einen Examenskorrektor - hier: 2. Juristische Staatsprüfung-

    An dieser Bindungswirkung nehmen, sofern es um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts als eines selbständigen Elements der vor den Zivilgerichten zu verfolgenden Ersatzansprüche geht, jedoch die Gründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils notwendig dann teil, soweit sich erst aus ihnen der tragende Grund für die festgestellte Rechtswidrigkeit erkennen lässt (BVerwG vom 16, 10.1987, 4 C 35/85 = NVwZ 1988, 1120).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01

    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Die dem Fortsetzungsfeststellungsurteil ebenso wie dem Anfechtungsurteil eigene rechtskraftfähige Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes nimmt an der präjudiziellen Wirkung des Urteils teil (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1987 - BVerwG 4 C 35.85 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG Nr. 4 S. 3; Beschluss vom 9. Februar 2000 - BVerwG 4 B 11.00 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 78 S. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93

    Rechtsmitteleinlegung durch Beigeladenen - materielle Beschwer; fehlendes

    Dies bedeutet, daß bei einem stattgebenden Fortsetzungsfeststellungsurteil auch der für die getroffene Feststellung maßgebliche Grund an der Rechtskraftwirkung teilnimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1987 - 4 C 35.85 -, NVwZ 1988, 1120 = Buchholz 406.11, § 15 BBauG Nr. 4 m.w.N.).

    Denn in einem Rechtsstreit zwischen der Klägerin und ihr über eine Ersatzpflicht wegen Amtspflichtverletzung oder wegen rechtswidrigen Eingriffs in das Eigentum wäre das hierfür zuständige Zivilgericht an die im angefochtenen Urteil enthaltene Feststellung gebunden, da rechtskräftige Urteile der Verwaltungsgerichte über die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts die Zivilgerichte in nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten zwischen denselben Beteiligten binden, auch soweit sie einer Fortsetzungsfeststellungsklage stattgeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1987 - 4 C 35.85 - a.a.O. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH, insbesondere auf BGHZ 72, 273 (275)).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - 5 S 3206/95

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Ablehnung eines Bauvorbescheides nach Erlaß

    Denn rechtskräftige Urteile der Verwaltungsgerichte über die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts binden die Zivilgerichte in nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten zwischen denselben Beteiligten über Amtshaftungsansprüche auch, soweit sie einer Fortsetzungsfeststellungsklage stattgeben, da auch die Gründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils, soweit sich erst aus ihnen der tragende Grund für die festgestellte Rechtswidrigkeit erkennen läßt, an der Bindungswirkung teilnehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1987 - 4 C 35.85 -, Buchholz 406.11 § 15 BBauG Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer

    Dieser Fall liegt regelmäßig vor, wenn das als rechtswidrig und schadenstiftend angegriffene Verhalten der Behörde von einem mit mehreren Berufsrichtern besetzten Kollegialgericht als objektiv rechtmäßig beurteilt worden ist und damit, selbst wenn es nachträglich als rechtswidrig beurteilt werden sollte, als jedenfalls vertretbar und nicht schuldhaft erscheint (BVerwG, Urt. v. 16.10.1987 - 4 C 35.85 -, NVwZ 1988, 1120; Beschl. v. 23.3.1993 - 2 B 28.93 -, veröffentl. in juris).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 B 191.91

    Gemeindebeteiligung Baugenehmigung - Verweigerung - Rechtmäßigkeit der

    Daran fehlt es bei der Beigeladenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1986 - BVerwG 4 C 35.85 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG Nr. 4 = NVwZ 1988, 1120).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - 13 A 2788/10

    Verletzung der Rechte auf Unterlagenschutz durch die Erteilung und

    Deren offensichtliche Aussichtslosigkeit, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1987 - 4 C 35.85 -, NVwZ 1988, 1120 = juris, Rn. 25, vermag der Senat nicht zu erkennen.
  • BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte

    Die Rüge, die Vorinstanz sei von den Senatsurteilen vom 16. Oktober 1987 - BVerwG 4 C 35.85 - (UPR 1988, 103) und vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - (DVBl 1992, 1230) abgewichen, wird den formellen Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ebenfalls nicht gerecht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - 13 A 2801/10

    Umfang des Unterlagenschutzes im Zusammenhang mit einem Streit über den Schutz

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.2908

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91

    Widerruf der Anerkennung als amtlich anerkannter Sachverständiger für den

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 6 S 1126/04

    Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Verkürzung der Sperrzeit

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1989 - 10 S 2687/88

    Veränderungssperre - Sicherungszweck - Sicherungsbedürfnis - Beachtlichkeit im

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085

    Förderung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung nach dem KiBiG BY

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.2909

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00

    Umfang des Anfechtungsrechts der Gemeinde gegen Baugenehmigungen für

  • VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85

    Nutzung eines Flughafens durch US-NATO-Streitkräfte; vorläufiger Rechtsschutz

  • VG Mainz, 10.01.2019 - 1 K 211/18

    (Bei der Anordnung der Schließung einer Spielhalle ist § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2014 - 18 B 219/14

    Feststellungsurteil; Rechtskraft; Bindungswirkung; Verlustfeststellung;

  • OVG Saarland, 21.02.1995 - 2 R 21/94

    Anfechtungsklage; Drittanfechtungsklage; Streitgegenstand; Nachbar;

  • OLG FRankfurt, 16.11.2018 - 15 U 89/17

    Amtspflichtverletzung durch verzögerte Einleitung von Vollzugslockerungsmaßnahmen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2002 - 6 A 11689/02

    Berufungszulassung zwecks Verfahrenseinstellung; Gehörsrüge - Verfahrensfehler

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - 7 N 72.13

    Berufungszulassung; ernstliche Richtigkeitszweifel; Verfahrensfehler;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1989 - 5 S 3807/88

    Aufrechnung mit Amtshaftungsanspruch

  • OVG Bremen, 26.07.2016 - 1 B 135/16

    Erledigungserklärung

  • OVG Bremen, 31.07.1989 - 1 B 55/89

    Verbot der Durchführung von Musikveranstaltungen in einem Mehrzweckraum;

  • VGH Bayern, 13.09.2010 - 1 N 08.2746

    Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung nach Billigkeit; Normenkontrolle;

  • OVG Niedersachsen, 19.07.1994 - 10 L 3957/93

    Geltungsdauer der vorläufigen Geschäftsordnung; Beschlußfassung (Kreistag);

  • VG Gießen, 20.04.1988 - II/1 E 7/86

    Feststellungsinteresse bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit des

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