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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84   

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BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84 (https://dejure.org/1987,103)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1987 - 7 C 83.84 (https://dejure.org/1987,103)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1987 - 7 C 83.84 (https://dejure.org/1987,103)
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Löschung im Verkehrszentralregister

§ 80 VwVfG;

§ 35 VwVfG, Begriff des Verwaltungsakts, "Regelung"

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfassung - Eintragung - Verkehrszentralregister - Anfechtung - Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eintragungen in das Verkehrszentralregister sind keine Verwaltungsakte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 268
  • NJW 1988, 87
  • NVwZ 1988, 144 (Ls.)
  • DVBl 1988, 110
  • DÖV 1987, 1110
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80

    Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
    Voraussetzung für den geltend gemachten, das isolierte Widerspruchsverfahren betreffenden Anspruch ist nach § 80 VwVfG, daß drei in Form eines Verwaltungsakts ergehende und erforderlichenfalls durch Verpflichtungsklage zu erstreitende Entscheidungen der Widerspruchsbehörde (oder der dem Widerspruch abhelfenden Behörde) ergangen sind, nämlich - erstens - eine Kostenentscheidung zugunsten des Widerspruchsführers (vgl. § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG in Verbindung mit §§ 72, 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO), - zweitens - ein in dieser Kostenentscheidung enthaltener Ausspruch, daß die Zuziehung eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten notwendig war (§ 80 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 VwVfG) und schließlich - drittens - die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen gem. § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwGE 62, 296).

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß § 80 VwVfG die Kostenerstattung im isolierten Widerspruchsverfahren abschließend regelt und eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift oder der Kostenregeln der §§ 154 ff. VwGO nicht zulässig ist (BVerwGE 62, 201/204 f. und 70, 58/61 ff.; Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 6).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
    Unter der Geltung des Art. 19 Abs. 4 GG und der verwaltungsgerichtlichen Generalklausel (§ 40 VwGO) ist die Möglichkeit, vor Gericht Rechtsschutz gegen hoheitliche Maßnahmen zu suchen, nicht von der Rechtsnatur der angegriffenen Maßnahme und damit nicht von der zur Verfügung stehenden Klageart, sondern allein davon abhängig, ob sich der Betroffene auf eine Verletzung eigener Rechtspositionen berufen kann (vgl. BVerwGE 60, 144/148 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1/41 ff.) schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) den einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
    Das Verkehrszentralregister wurde als zentrale Sammel- und Auskunftsstelle über verkehrsrechtliche Entscheidungen und sonst erhebliche Vorgänge auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechtes geschaffen, um den in § 30 Abs. 2 Satz 1 StVG genannten Stellen die notwendigen Informationen zur Erfüllung ihrer im Absatz 1 dieser Vorschrift angeführten Aufgaben liefern zu können (vgl. BVerwGE 51, 359/368 f.).
  • BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß § 80 VwVfG die Kostenerstattung im isolierten Widerspruchsverfahren abschließend regelt und eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift oder der Kostenregeln der §§ 154 ff. VwGO nicht zulässig ist (BVerwGE 62, 201/204 f. und 70, 58/61 ff.; Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 6).
  • BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 72.79

    Widerspruch - Erledigung - Aufhebung - Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
    An dieser Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 72.79 - NJW 1982, 1827/1828), ist festzuhalten.
  • BVerwG, 07.02.1983 - 7 B 216.81

    Anforderungen an die Erstattung von Kosten im Widerspruchverfahren - Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
    Dabei braucht der Senat nicht die Frage zu beantworten, ob eine Kostenerstattung auch dann in Betracht kommt, wenn der gegen eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme eingelegte "Widerspruch" zwar nicht statthaft ist, die Behörde aber gleichwohl ein Widerspruchsverfahren durchgeführt und mit einem für den Widerspruchsführer erfolgreichen Abhilfe- oder Widerspruchsbescheid beendet hat (vgl. dazu einerseits Urteil vom 14. Januar 1983 - BVerwG 8 C 80.80 - NVwZ 1983, 544 und andererseits Beschluß vom 7. Februar 1983 - BVerwG 7 B 216.81 - NVwZ 1983, 345).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 80.80

    Erfolgreicher Widerspruch - Unstatthaftigkeit - Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
    Dabei braucht der Senat nicht die Frage zu beantworten, ob eine Kostenerstattung auch dann in Betracht kommt, wenn der gegen eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme eingelegte "Widerspruch" zwar nicht statthaft ist, die Behörde aber gleichwohl ein Widerspruchsverfahren durchgeführt und mit einem für den Widerspruchsführer erfolgreichen Abhilfe- oder Widerspruchsbescheid beendet hat (vgl. dazu einerseits Urteil vom 14. Januar 1983 - BVerwG 8 C 80.80 - NVwZ 1983, 544 und andererseits Beschluß vom 7. Februar 1983 - BVerwG 7 B 216.81 - NVwZ 1983, 345).
  • BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83

    Umfang der Rechte des Drittbeteiligten in einem isolierten Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß § 80 VwVfG die Kostenerstattung im isolierten Widerspruchsverfahren abschließend regelt und eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift oder der Kostenregeln der §§ 154 ff. VwGO nicht zulässig ist (BVerwGE 62, 201/204 f. und 70, 58/61 ff.; Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 6).
  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 99.76

    Wegfall der Wehrdienstausnahme - Helfer im Katastrophenschutz - Zustimmung der

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
    Eine "Regelung" ist dann anzunehmen, wenn die Maßnahme der Behörde darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (vgl. statt vieler BVerwGE 55, 280/285 und Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl. 1974, S. 380 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.05.1960 - VII C 150.59

    Aufhebung des Vermerks einer Strafe als Verfügung und Verwaltungsakt auf dem

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.10.1978 - IV A 200/77

    Tilgung; Hemmung; Verkehrszentralregister; Eintragung

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04

    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer

    Dies ist der Fall, wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (BVerwG, Urt. v. 20.5.1987 - 7 C 83.84 -, BVerwGE 77, 268; Urt. v. 19.6.2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Da das Verwaltungshandeln häufig rechtlich determiniert ist, sagt die einer Maßnahme vorausgehende Prüfung der Rechtslage nichts über deren Einordnung in den Katalog der Handlungsformen aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1987 - 7 C 83.84, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Ob der Klageantrag in diesem Falle auf eine Ergänzung des aufhebenden Bescheides zu richten ist oder selbständig erhoben werden muß, kann hier dahinstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1993 - BVerwG 8 C 16.92 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 34 = BayVBl 1994, 285; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 83.84 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 24 = NJW 1988, 87).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 43.84   

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BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 43.84 (https://dejure.org/1987,934)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1987 - 4 C 43.84 (https://dejure.org/1987,934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baurecht - Außenbereich - Wochenendhaus - Wohnwagen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Wochenendhauses innerhalb einer Wohnwagen-"Siedlung" im Außenbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 144
  • ZfBR 1987, 296
  • ZfBR 1987, 396
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 206.82

    Vorliegen einer Massentierhaltung im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 43.84
    Wenn auch der Begriff der Planungsbedürftigkeit im Sinne notwendiger Außenkoordination kein eigenständiger öffentlicher Belang im Rahmen des § 35 BBauG ist (so schon für gemäß § 35 Abs. 1 BBauG privilegierte Vorhaben Beschluß des Senats vom 27. Juni 1983 - BVerwG 4 B 206.82 - ), so ist doch mit der Benennung des konkreten Problems, das ein deswegen als planungsbedürftig empfundenes Vorhaben im Hinblick auf seine Außenbezüge aufwirft, in der Regel ein öffentlicher Belang aus der Reihe der in § 35 Abs. 3 BBauG beispielhaft aufgezählten bezeichnet.
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 43.84
    Das ungenehmigte Wochenendhaus widerspricht materiellem Baurecht Es kann offenbleiben, ob die Gewanne ... mit ihren etwa 550 ortsfest aufgestellten Wohnwagen "nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur" und damit ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG ist (vgl. Urteil des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - <BVerwGE 31, 22>) oder ob Aufstellung und Genehmigung der Wohnwagen an der Außenbereichsqualität (§ 35 BBauG) dieses Bereichs nichts geändert haben.
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74

    Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 43.84
    Der Senat hat ein "Planungsbedürfnis" als einen einem Vorhaben im Außenbereich entgegenstehenden öffentlichen Belang bisher nur anerkannt, wenn das Vorhaben wegen seines Umfangs der Binnenkoordination bedarf (Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 69.74 - ).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Danach ist die Planungsbedürftigkeit ein eigenständiger Prüfungsmaßstab nur bei sonstigen Vorhaben im Außenbereich im Hinblick auf deren erforderliche Binnenkoordination (vgl. zuletzt Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 43.84 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 118 = UPR 1987, 383).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Denn die Außenkoordination wird grundsätzlich durch die in § 35 Abs. 3 BauGB angeführten öffentlichen Belange gewährleistet, zu denen nicht zuletzt die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen, der Naturschutz sowie das Verbot der Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart oder der Erholungsfunktion der Landschaft gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 43.84 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 118; vgl. auch Beschluß vom 27. Juni 1983 - BVerwG 4 B 201.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 204).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Nur für diesen Fall ist aber ein Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 69.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58; Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 43.84 -, ZfBR 1987, 296).

    Die Planungsbedürftigkeit ist erst eine Folge des Umstandes, daß ein Vorhaben in bezug auf die Einordnung in seine Umgebung bestimmte - zu benennende - Probleme aufwirft, gibt also ohne solche Benennung für die Beurteilung eines Vorhabens nichts her (BVerwG, Urteil vom 3. April 1987, a.a.O., S. 297).

  • BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14

    Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34

    Warum letzteres "gerade das Gegenteil" sein soll, bleibt unerfindlich, zumal die Beschwerde unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 3. April 1987 - 4 C 43.84 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 118 S. 9) selbst einräumt, dass ein "Ortsteil" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorliegt, wenn ein Bebauungskomplex "nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur" ist, dass also zwischen der Anforderung "Bebauungskomplex, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt" und der Anforderung "organische Siedlungsstruktur" zu unterscheiden ist.
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Andererseits ist nicht bereits aus einer großen Zahl vorhandener Baulichkeiten auf eine Siedlungsstruktur zu schließen; so hat etwa das Bundesverwaltungsgericht bei 550 ortsfest aufgestellten Wohnwagen offen gelassen, ob diese Bebauung nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitze und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur und damit ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil sei (Urt. v. 3.4.1987 - 4 C 43.84 -, NVwZ 1988, 144).

    Auch ohne Erörterung einer solchen Vorbildwirkung hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem inmitten von 550 ortsfest aufgestellten, nachträglich legalisierten Wohnwagen ein Wochenendhaus errichtet worden war, öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB beeinträchtigt gesehen (Urt. v. 4.3.1987 - 4 C 43.84 -, NVwZ 1988, 144):.

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Unerheblich ist ferner, daß der vom Berufungsgericht als beeinträchtigt angesehene Belang nicht zu den in § 35 Abs. 3 BauGB ausdrücklich aufgeführten öffentlichen Belangen gehört; denn diese Vorschrift enthält keine abschließende Aufzählung der im Außenbereich zu beachtenden öffentlichen Belange (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 (163) [BVerwG 19.10.1966 - IV C 16/66]; stRspr; vgl. auch Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 69.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58 - und Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 43.84 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 118 = ZfBR 1987, 296, zum öffentlichen Belang des "Planungsbedürfnisses", wenn ein Vorhaben wegen seines Umfangs der Binnenkoordination bedarf).
  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Beschränkt sie sich darauf, einen Einzelfall herauszugreifen, so handelt sie dem Gleichbehandlungsgebot zuwider, es sei denn, daß sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 43.84 - NVwZ 1988, 144; Beschlüsse vom 19. Juli 1976 - BVerwG 4 B 22.76 - und vom 11. März 1991 - BVerwG 4 B 26.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nrn. 5 und 33, sowie vom 19. Februar 1992 - BVerwG 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 360).
  • OVG Sachsen, 12.05.2014 - 1 A 795/12

    Wochenendhaus; faktisches Wochenendhausgebiet; Bebauungszusammenhang; Ortsteil;

    Dabei kommt es nicht ausschließlich auf die Anzahl der Gebäude an, sondern vor allem auch auf die Funktion der betreffenden Bebauung sowie deren Verhältnis zur sonst vorhandenen Bebauung (vgl. BVerwG; Urt. v. 3. April 1987 - 4 C 43.84 - juris Rn. 11; Ortsteileigenschaft offen gelassen bei ca. 550 zur Wochenendnutzung fest aufgestellten Wohnwagen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 8 D 38/08

    E.ON Kraftwerk Datteln IV - Klage des BUND gegen immissionsschutzrechtlichen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. April 1987 - 4 C 43.84 -, NVwZ 1988, 144, juris Rn. 17, sowie vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 -, BauR 1990, 689, juris Rn. 33.
  • VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22

    Kein atomsicheres Wochenendhaus in Oberemmel

    Dies zeigt sich insbesondere am Katalog der Arten von baulichen Nutzungen in der BauNVO, die "Arten von baulichen Nutzungen" sowohl nach anlagebezogenen wie auch nach funktionsbezogenen Merkmalen unterscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 43.84).

    Dies zeigt sich insbesondere am Katalog der Arten von baulichen Nutzungen in der BauNVO, die " Arten von baulichen Nutzungen " sowohl nach anlagebezogenen wie auch nach funktionsbezogenen Merkmalen unterscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 43.84).

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2024 - 7 A 1317/22
  • BVerwG, 05.01.1996 - 4 B 306.95

    Bauplanungsrecht: Erschließungserfordernis für Windkraftanlage im Außenbereich

  • BVerwG, 21.08.1991 - 4 B 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff des Bauvorhabens

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 1 LA 219/13

    Zulässigkeit von Vorbauten vor Wohnwagen nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 und Abs. 3

  • BVerwG, 20.10.1988 - 4 B 195.88

    Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang bei einem Außenbereichsvorhaben

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2021 - 10 B 1.18

    Endgültige Einstellung der Nutzung eines Grundstücks als Campingplatz

  • VG Karlsruhe, 05.07.2017 - 4 K 1931/16

    Wohnen auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebs im Außenbereich

  • OVG Sachsen, 06.07.2015 - 1 A 456/14

    Splittersiedlung, Verfestigung, Wochenendhaus, faktisches Wochenendhausgebiet,

  • VG Düsseldorf, 23.06.2022 - 9 K 1919/21

    Befangenheit Verhandlung Beseitigung Terrassenüberdachung Gebäudeteil

  • VG Arnsberg, 19.06.2009 - 12 K 2129/08

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung wegen Beseitigung

  • BVerwG, 23.12.1988 - 4 NB 29.88

    Unterlassene Bauleitplan als Gegenstand des Normenkontrollverfahrens; Verweis auf

  • VG Neustadt, 08.08.2005 - 3 K 1902/04

    Behörde muss sich an ihr Wort halten

  • BVerwG, 16.02.1993 - 4 B 265.92

    Verstoß einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung gegen den

  • BVerwG, 20.09.1988 - 4 B 172.88

    Annahme eines innerhalb eines Zusammenhanges bebauten Ortsteils bei sechs Häusern

  • BVerwG, 26.01.2000 - 4 B 103.99
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87   

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BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1987 - 9 CB 36.87 (https://dejure.org/1987,728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 219
  • NVwZ 1988, 144 (Ls.)
  • DVBl 1987, 1112
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85

    Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87
    Erörterungen innerhalb des Wahlausschusses zur Person eines Bewerbers und zu persönlichen Merkmalen sowie entsprechende Mitteilungen und Informationen an die Ausschußmitglieder sind nicht unzulässig (vgl. §§ 20 ff. VwGO, ferner Beschluß vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - Buchholz 310 § 29 VwGO Nr. 2).
  • BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87
    Vielmehr bleiben in entsprechender Anwendung der für Richter geltenden Regelungen und des § 24 VwGO die vor der Aufhebung der Wahl vorgenommenen Amtshandlungen unberührt (vgl. Beschluß vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - Buchholz 310 § 28 VwGO Nr. 2).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 2968.80

    Mündliche Verhandlung - Einbeziehung von Verwaltungsvorgängen -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, es den Prozeßbeteiligten zu ermöglichen, daß sie von dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt Kenntnis und dazu Stellung nehmen, und nur solche Tatsachen zu verwerten, zu denen Stellung zu nehmen die Parteien hinreichend Gelegenheit hatten (vgl. Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - Buchholz 310 § 108 Nr. 134).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81

    Schutzzweck des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87
    Bei Fehlern im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter ist eine derartige Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs jedoch nicht ohne weiteres begründet (BVerfG, NJW 1982, 2368).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87
    Die Verfassungsbestimmung soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere, daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig, von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (BVerfGE 17, 294 , ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Umdeutung einer Divergenzrüge in eine

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb die Annahme, eine Wahl sei nichtig, die aus ihr hervorgegangenen ehrenamtlichen Richter seien nicht gewählt und der Spruchkörper, in dem sie mitgewirkt haben, sei nicht der gesetzliche Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewesen, nur gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler besonders schwer ist oder auf Grund seiner Eigenart auf das in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Prinzip des gesetzlichen Richters durchschlagen kann (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - , vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

    Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, würde jedenfalls nicht durch Manipulation bei der Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter in einem Einzelfall auf eine gerichtliche Entscheidung Einfluß genommen, wie sie Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verhindern will (Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

    Vielmehr bleiben in entsprechender Anwendung der für Richter geltenden Regelungen und des § 24 VwGO die vor der Aufhebung der Wahl vorgenommenen Amtshandlungen unberührt (Beschlüsse vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

  • VG Karlsruhe, 04.03.2013 - 7 K 3335/11

    Entziehung des Doktorgrades - Plagiat - Promotionsausschuss - Rechtmäßigkeit der

    Auch gerichtliche Entscheidungen, an denen ein ehrenamtlicher Richter mitgewirkt hat, dessen Wahl nachträglich rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, werden hierdurch in ihrer Wirksamkeit nicht berührt (BVerwG, Beschlüsse vom 09.06.1987 - 9 CB 36.87 -, DVBl. 1987, 1112 und vom 03.09.1987 - 1 CB 39.87 -, Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 2).
  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88

    Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit derjenigen des Bundesgerichtshofs übereinstimmt, führt die unrichtige Anwendung einer Besetzungsvorschrift zu einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung im Sinne des § 133 Nr. 1 VwGO nur dann, wenn sich der Gesetzesverstoß gleichzeitig als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219; Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Juli 1975 - III StR 27 - 28/75 - Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 1976, S. 141; Urteil vom 21. Oktober 1975 - I StR 445/75 - a.a.O. S. 142, beide mit Anmerkung von Rieß a.a.O. S. 133; Urteil vom 14. Oktober 1975 - I StR 108/75 - BGHSt 26, 206 ).

    Da es ferner den Angehörigen des Wahlausschusses nicht verwehrt ist, Erörterungen zur Person der Bewerber und zu deren persönlichen Eigenschaften zu führen, sind auch entsprechende sachdienliche Mitteilungen und Informationen an die Ausschußmitglieder nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. §§ 20 ff. VwGO, ferner Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - Buchholz 310 § 29 VwGO Nr. 2 und vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Das erkennende Gericht ist im Sinne von § 133 Nr. 1 VwGO vielmehr nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, ob ein vorsätzliches Fehlverhalten festgestellt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 C 35.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 62 und vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - vgl. auch BGHZ 40, 91 [BGH 10.07.1963 - VIII ZR 204/61]).
  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 256.86

    Asylrecht - Staatsschutzbestimmung - Bestrafung - Politische Verfolgung -

    Die Wahl der ehrenamtlichen Richter durch einen unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten statt des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts tagenden Wahlausschuß und aufgrund einer Bewerberliste, in der bei einzelnen Bewerbern bestimmte persönliche Merkmale einschließlich der Parteizugehörigkeit angegeben sind, verletzt nicht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (wie Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit derjenigen des Bundesgerichtshofs übereinstimmt, führt die unrichtige Anwendung einer Besetzungsvorschrift zu einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung im Sinne des § 133 Nr. 1 VwGO nur dann, wenn sich der Gesetzesverstoß gleichzeitig als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219; Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Juli 1975 - III StR 27-28/75 - Goltdammers Archiv für Strafrecht, 1976, S. 141; Urteil vom 21. Oktober 1975 - I StR 445/75 - a.a.O. S. 142, beide mit Anmerkung von Rieß a.a.O. S. 133; Urteil vom 14. Oktober 1975 - I StR 108/75 - BGHSt 26, 206 ).

    Da es ferner den Angehörigen des Wahlausschusses nicht verwehrt ist, Erörterungen zur Person der Bewerber und zu deren persönlichen Eigenschaften zu führen, sind auch entsprechende sachdienliche Mitteilungen und Informationen an die Ausschußmitglieder nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. §§ 20 ff. VwGO, ferner Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - Buchholz 310 § 29 VwGO Nr. 2 und vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 141.86

    Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Wahlverfahren

    Die Wahl der ehrenamtlichen Richter durch einen unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten statt des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts tagenden Wahlausschuß und aufgrund einer Bewerberliste, in der bei einzelnen Bewerbern bestimmte persönliche Merkmale einschließlich der Parteizugehörigkeit angegeben sind, verletzt nicht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (wie Urteil vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 256.86 - und Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit derjenigen des Bundesgerichtshofs übereinstimmt, führt die unrichtige Anwendung einer Besetzungsvorschrift zu einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung im Sinne des § 133 Nr. 1 VwGO nur dann, wenn sich der Gesetzesverstoß gleichzeitig als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219; Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Juli 1975 - 3 StR 27 - 28/75 - Goltdammers Archiv für Strafrecht, 1976, S. 141; Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 445/75 - a.a.O. S. 142, beide mit Anmerkung von Rieß a.a.O. S. 133; Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 - BGHSt 26, 206 ).

    Da es ferner den Angehörigen des Wahlausschusses nicht verwehrt ist, Erörterungen zur Person der Bewerber und zu deren persönlichen Eigenschaften zu führen, sind auch entsprechende sachdienliche Mitteilungen und Informationen an die Ausschußmitglieder nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. §§ 20 ff. VwGO, ferner Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - Buchholz 310 § 29 VwGO Nr. 2 und vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 283.86

    Ehrenamtlicher Richter - Fehlerhafte Wahl - Vorschriftsmäßige Besetzung des

    Die Wahl der ehrenamtlichen Richter durch einen unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten statt des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts tagenden Wahlausschuß und aufgrund einer Bewerberliste, in der bei einzelnen Bewerbern bestimmte persönliche Merkmale einschließlich der Parteizugehörigkeit angegeben sind, verletzt nicht Art. 101 Abs. 2 GG (wie Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit derjenigen des Bundesgerichtshofs übereinstimmt, führt die unrichtige Anwendung einer Besetzungsvorschrift zu einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Gerichts im Sine des § 133 Nr. 1 VwGO nur dann, wenn sich der Gesetzesverstoß gleichzeitig als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219; Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Juli 1975 - III StR 27-28/75 - Goltdammers Archiv für Strafrecht, 1976, S. 141; Urteil vom 21. Oktober 1975 - I StR 445/75 - a.a.O. S. 142, beide mit Anmerkung von Rieß a.a.O. S. 133; Urteil vom 14. Oktober 1975 - I StR 108/75 - BGHSt 26, 206 ).

    Da es ferner den Angehörigen des Wahlausschusses nicht verwehrt ist, Erörterungen zur Person der Bewerber und zu deren persönlichen Eigenschaften zu führen, sind auch entsprechende Mitteilungen und Informationen an die Ausschußmitglieder nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. §§ 20 ff. VwGO, ferner Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - Buchholz 310 § 29 VwGO Nr. 2 und vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87

    Rechtsmittel

    Von daher ist bei einer rechtsfehlerhaft durchgeführten Wahl ehrenamtlicher Richter die Annahme, die Wahl sei nichtig, die aus ihr hervorgegangenen ehrenamtlichen Richter seien als nicht gewählt anzusehen und der Spruchkörper, in dem sie mitgewirkt haben, sei nicht der gesetzliche Richter im Sinne Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewesen, nur gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler besonders schwer ist oder aufgrund seiner Eigenart auf das in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Prinzip der Gesetzlichkeit des Richters im Sinne einer sich für jeden einzelnen Rechtsstreit "blindlings" ergebenden Entscheidungszuständigkeit durchzuschlagen vermag (Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 -).

    Erörterungen innerhalb des Wahlausschusses zur Person eines Bewerbers und zu persönlichen Merkmalen sowie entsprechende Mitteilungen und Informationen an die Ausschußmitglieder sind nicht unzulässig (Beschluß vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - Buchholz 310 § 29 VwGO Nr. 2; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 -).

    Vielmehr bleiben in entsprechender Anwendung der für Richter geltenden Regelungen und des § 24 VwGO die vor der Aufhebung der Wahl vorgenommenen Amtshandlungen unberührt (vgl. Beschluß vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 -, Buchholz 310 § 28 VwGO Nr. 2; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 -).

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit derjenigen des Bundesgerichtshofs übereinstimmt, führt die unrichtige Anwendung einer Besetzungsvorschrift zu einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne des § 133 Nr. 1 VwGO vielmehr nur dann, wenn sich der Gesetzesverstoß gleichzeitig als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219; Bundesgerichtshof Urteil vom 30. Juli 1975 - 3 StR 27/28/75 - Goltdammers Archiv für Strafrecht, 1976, S. 141; Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 445/75 - a.a.O. S. 142, beide mit Anmerkung von Rieß a.a.O. S. 133; Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 - BGHSt 26, 206 ).
  • BFH, 20.04.2001 - IV R 32/00

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Anspruch auf Unterlageneinsicht -

    (1) Da Fehler bei der Wahl ehrenamtlicher Richter ein Stadium betreffen, das für die Bestimmung des konkret für die jeweilige Entscheidung zuständigen Richters eine nur vorbereitende Bedeutung hat, können Fehler bei der Wahl ehrenamtlicher Richter den Schutzbereich des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur berühren, wenn sie entweder so schwer wiegen, dass wegen des Fehlers von einer Wahl im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann, oder wenn der Fehler eine Manipulation der Entscheidungszuständigkeit im Einzelfall befürchten lässt (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 22. Juni 1982 2 BvR 1205/81, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1982, 2368; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 9. Juni 1987 9 CB 36/87, NJW 1988, 219; BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511; in BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55, und vom 10. November 1992 VII R 51/91, BFH/NV 1994, 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 16.88

    Besetzung eines Berufungsgerichts - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 01.06.1988 - 9 CB 11.88

    Mitwirkung aus einer fehlerhaften Wahl hervorgegangener ehrenamtlicher Richter am

  • BVerwG, 25.09.1987 - 9 CB 59.87

    Herleitung der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts aus

  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92

    Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht

  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 276.86

    Spruchkörper - Geschäftsverteilung - Rechtsfehler - Ausländer -

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 2 ME 634/19

    Akteneinsicht; Besetzungsrüge; Kontrollorgan; Notarprüfung; Verfahrensfehler;

  • BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87

    Besetzungsrüge - Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 27.87

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 38.87

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 21.87

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des

  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 23.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 24.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 25.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 26.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

  • BVerwG, 31.03.1988 - 9 CB 31.88

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87

    Wahl der ehrenamtlichen Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts -

  • BVerwG, 23.09.1987 - 9 CB 17.87

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags - Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung

  • BVerwG, 23.09.1987 - 9 CB 19.87

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags - Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung

  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 37.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

  • BVerwG, 23.09.1987 - 9 CB 18.87

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags - Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung

  • BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86

    Fehler im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern im Sinne einer Gefahr

  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88

    Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens von ehrenamtlichen Richtern durch die

  • BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung als irrevisibles

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