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   VG Köln, 03.04.1987 - 4 K 2128/86   

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https://dejure.org/1987,5441
VG Köln, 03.04.1987 - 4 K 2128/86 (https://dejure.org/1987,5441)
VG Köln, Entscheidung vom 03.04.1987 - 4 K 2128/86 (https://dejure.org/1987,5441)
VG Köln, Entscheidung vom 03. April 1987 - 4 K 2128/86 (https://dejure.org/1987,5441)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2061 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 669
  • NZV 1988, 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04

    Festsetzung privilegierter Bewohnerparkplätze; Ermessen bei Ausstellung von

    Für ermessensfehlerfrei wird es in der Rechtsprechung insoweit auch gehalten, bei der Begrenzung des Kreises der Parkberechtigten danach zu differenzieren, ob es sich lediglich um mit Zweitwohnsitz gemeldete Studenten oder dauerhaft ansässige Angehörige der örtlichen Wohnbevölkerung handele, da letztere ungleich stärker auf privilegierte Parkplätze angewiesen seien als erste und im Übrigen auch weniger auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verwiesen werden könnten als erstere (vgl. VG Köln, Urt. v. 03.04.1987 - 4 K 2128/86=NVwZ 1988, 669).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 25 A 4206/95

    Parkmöglichkeiten; Anwohner; Berechtigte Anwohner; Anwohnerparkzonen; Zulässiges

    VG Köln, Urteil vom 3.4.1987 - 4 K 2128/86 -, NVwZ 1988, 669 f.; Jagusch/Hentschel, StVO, 33. Aufl., 1995, § 45 StVO RdNr. 36; Schmitz, Rechtmäßigkeit der bereichsbezogenen Einführung von Anwohnerparkrechten, NVwZ 1988, 602 f.; offengelassen von: BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172 f.; Hess. VGH, Urteil vom 21.2.1994 - 2 UE 1564/91 -, VRS 87 (1994), 475, 478; a.A.: BVerwG, Beschluß vom 3.5.1985 - 7 B 209.84 -, DÖV 1985, 791 f.
  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 2 TG 729/92

    Zur Sonderparkberechtigung für Anwohner mit Hauptwohnsitz

    Insoweit steht ihr (im Einvernehmen mit der Gemeinde) ein Regelungsspielraum zu (vgl. VG Köln, Urteil vom 3. April 1987, NVwZ 88, 669 mit Hinweisen auf das Gesetzgebungsverfahren).

    Dieser zumindest graduelle Unterschied rechtfertigt die von der Antragsgegnerin getroffene Differenzierung (vgl. auch insoweit VG Köln, Urteil vom 3. April 1987, a.a.O.).

  • VG München, 19.05.2017 - M 23 K 16.1536

    Kein Anspruch auf Bewohnerparkausweis wegen Anmietung von Stellplätzen

    Für ermessensfehlerfrei wird es in der Rechtsprechung insoweit auch gehalten, bei der Begrenzung des Kreises der Parkberechtigten danach zu differenzieren, ob es sich lediglich um mit Zweitwohnsitz gemeldete Studenten oder dauerhaft ansässige Angehörige der örtlichen Wohnbevölkerung handelt, da letztere ungleich stärker auf privilegierte Parkplätze angewiesen seien als erste und im Übrigen auch weniger auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verwiesen werden könnten als erstere (VG Köln, U.v. 03.04.1987 - 4 K 2128/86 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.1991 - 4 L 83/91

    Anwohnerparkrecht; Anliegergebrauch; Innenstadtbereich; Planerische

    Auch der Verordnungsgeber hat in § 45 Abs. 1 b Nr. 2 StVO nicht angeordnet, daß zwingend zugunsten von Anwohnern die Möglichkeit eines Parkens auf öffentlichen Verkehrsflächen einzurichten ist, sondern diese Entscheidung in das Ermessen der Straßenverkehrsbehörden gestellt (BVerwG, aaO.; vgl. BVerwG NJW 1985, 3092; VG Köln, NVwZ 1988, 669, 669).
  • VG München, 27.03.2009 - M 23 K 08.3190

    Kein Anspruch auf Erteilung Ausnahmegenehmigungen in einem Parklizenzbereich

    Der Landeshauptstadt München stehe zur Definition des privilegierten Personenkreis ein Regelungsspielraum zu (vgl. VGH Kassel, a.a.O.; VG Köln, NVwZ 1988, 669).
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