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   VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 4 S 1484/86   

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VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 4 S 1484/86 (https://dejure.org/1987,3095)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.05.1987 - 4 S 1484/86 (https://dejure.org/1987,3095)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Mai 1987 - 4 S 1484/86 (https://dejure.org/1987,3095)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 747
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter

    Der Rechtsstreit ist im Beschwerdeverfahren nunmehr auf die Feststellung beschränkt, ob die Hauptsache erledigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2001 - 2 C 16.00 -, NVwZ 2001, 1680; Urteil vom 22.01.1998 - 2 C 4.97 -, NVwZ 1999, 404; Urteil vom 25.04.1989 - BVerwG 9 C 61.88 -, NVwZ 1989, 862; Urteil vom 27.02.1969 - VIII C 37.67, VIII C 38.67 -, BVerwGE 31, 318; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.03.1996 - 1 S 2856/95 -, VBlBW 1996, 418; Beschluss vom 18.01.2006 - 11 S 1455/05 -, VBlBW 2006, 285; Beschluss vom 26.05.1987 - 4 S 1484/86 -, NVwZ 1988, 747; BayVGH, Beschluss vom 01.12.2003 - 3 CE 03.2098 -, NVwZ-RR 2004, 623).

    Während ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bei Erledigung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich unzulässig ist, bestehen gegen die Zulässigkeit eines Erledigungsfeststellungsstreits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren keine Bedenken (vgl. hierzu insgesamt BVerwG, Beschluss vom 27.01.1995 - 7 VR 16.94 -, NVwZ 1995, 586; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.11.2009 - 10 S 1851/09 -, juris = DÖV 2010, 238 [Ls.]; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.03.1996 - 1 S 2856/95 -, VBlBW 1996, 418; Beschluss vom 18.01.2006 - 11 S 1455/05 -, VBlBW 2006, 285; Beschluss vom 26.05.1987 - 4 S 1484/86 -, NVwZ 1988, 747; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 113 Rn. 317; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 2010, § 80 Rn. 121; § 161 Rn. 26).

    Hat sich im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Hauptsache erledigt, so hat der Antragsgegner grundsätzlich kein berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung mehr (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.05.1987 - 4 S 1484/86 -, NVwZ 1988, 747), da Gegenstand des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens - trotz der Bedeutung als Kriterium bei der Interessenabwägung - nicht die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes ist, sondern allein der Vollzug dieses Aktes in Frage steht und im übrigen nur eine summarische Prüfung stattfindet.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 1 S 2856/95

    Ein angedrohtes Zwangsgeld, das eine befristete Unterlassung erzwingen soll, kann

    Hat sich im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Hauptsache erledigt, so hat der Antragsgegner grundsätzlich kein berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschluß vom 26.5.1987 - 4 S 1484/86 -, NVwZ 1988, 747).

    Hat sich im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Hauptsache erledigt, so hat der Antragsgegner grundsätzlich kein berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.5.1987 - 4 S 1484/86 -, NVwZ 1988, 747), da Gegenstand des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nicht die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes ist, sondern allein der Vollzug dieses Aktes in Frage steht und im übrigen nur eine summarische Prüfung stattfindet.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 4 S 2097/04

    Eingreifen der Erlöschensautomatik § 78 Abs 1 S 2 BG BW auch bei Scheitern eines

    Eine verbindliche Entscheidung über diese Frage trotz zwischenzeitlicher Erledigung der Hauptsache herbeizuführen ist aber gerade Sinn der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; sie ist daher nur in einem Hauptsacheverfahren möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.1995, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 17; Bayer. VGH, Beschluss vom 26.05.1997, BayVBl 1998, 185; Beschluss des Senats vom 26.05.1987 - 4 S 1484/86 -, NVwZ 1988, 747).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2021 - 5 B 1922/20

    Sicherstellung von Bargeld durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes im

    Mai 1987 - 4 S 1484/86 -, NVwZ 1988, 747; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 80 Rn. 132.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2006 - L 9 B 281/06

    Erledigung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens durch außerprozessuales

    Hat sich - wie hier - im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG die Hauptsache erledigt, so hat die Antragsgegnerin grundsätzlich kein berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Mai 1987, NVwZ 1988, 747), da Gegenstand des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nicht die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes ist, sondern allein die Vollziehbarkeit dieses Aktes in Frage steht und im Übrigen nur eine summarische Prüfung stattfindet.
  • VGH Bayern, 23.09.2008 - 11 CS 08.2053

    Erledigung einer Anordnung nach § 25 Abs. 4 Satz 1 FZV nach Vorlage einer

    Bei - unterstellt - fehlender Zustimmung der Antragsgegnerin zu dieser Form der Verfahrensbeendigung hätte das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers insoweit als auf Feststellung der Erledigung gerichtet behandelt werden müssen (vgl. zur dieser auch im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Handhabung einer "einseitig gebliebenen" Erledigterklärung BayVGH vom 24.5.1982 BayVBl 1983, 24; VGH BW vom 26.5.1987 NVwZ 1988, 747).
  • OVG Saarland, 27.06.2002 - 2 W 3/02

    Erledigung vor Beschwerdeerhebung - fehlendes Rechtsschutzinteresse - kein

    Eine die materielle Rechtslage klarstellende Entscheidung ist nach dem geltenden Prozessrecht hingegen nur in einem Hauptsacheverfahren, nicht aber im Eilverfahren - wie dem vorliegenden - möglich, in dem nicht mit der bindenden Wirkung des § 121 VwGO über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts oder das Bestehen eines Anspruchs befunden wird (vgl. dazu Kopp/Schenke, VwGO, 12. Auflage 2000, § 80 RNr. 131, zum Aussetzungsverfahren und insoweit unter ausdrücklicher Aufgabe der gegenteiligen Auffassung; ferner VGH Kassel, Beschluss vom 29.6.1989 - 1 TG 916/89 -, DÖV 1990, 160; VGH Mannheim, Beschluss vom 26.5.1987 - 4 S 1484/86 -, NVwZ 1988, 747).
  • VG Ansbach, 20.03.2023 - AN 11 S 23.104

    Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag nach Erfüllung der auferlegten

    In der Hauptsache gibt es damit keinen vollziehbaren Verwaltungsakt mehr, gegen den vorläufiger Rechtsschutz durch aufschiebende Wirkung erreicht werden müsste (vgl. VGH BW, B.v. 26.5.1987 - 4 S 1484/86 - NVwZ 1988, 747).
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