Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88   

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BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88 (https://dejure.org/1988,796)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1988 - 7 B 8.88 (https://dejure.org/1988,796)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - 7 B 8.88 (https://dejure.org/1988,796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hochschulrahmengesetz - Akademischer Grad - Entziehung - Untersuchungsgrundsatz - Revision - Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2911
  • NVwZ 1988, 933 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
    Zur Bestimmung der den Fristlauf auslösenden Umstände nach § 49 II 2 VwVfG in Verbindung mit § 48 IV 1 VwVfG (Bestätigung von BVerwGE 70, 356 = NJW 1985, 819 = NVwZ 1985, 335 L).

    Nicht gefolgt werden könne der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 (BVerwGE 70, 356), wonach die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst zu laufen beginne, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit erkannt hat und ihr die für die Rücknahme außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind, sich mithin die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG als eine Entscheidungs- und nicht als Bearbeitungsfrist der Behörde darstelle; angesichts der grundsätzlichen Kritik, die diese Entscheidung erfahren habe, müsse die damit verbundene Problematik als grundsätzlich angesehen werden.

    Die Auslegung des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ist jedenfalls durch die von der Beschwerde beanstandete Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts für den hier interessierenden Zusammenhang grundsätzlich geklärt; das kommt übrigens auch darin zum Ausdruck, daß sich die Rechtsprechung, soweit ersichtlich, dem Großen Senat angeschlossen hat (z.B. VGH Mannheim in VBlBW 1986, 221 [224], OVG Münster in NVwZ 1988, 71 [723]; vgl. auch gegenüber den in der Beschwerdeschrift zitierten negativen Stimmen in der Literatur die eher positiven Äußerungen bei Osterloh in JuS 1985, 561 [562 unter Hinweis auf Götz in JuS 1983 926], Hendler in JuS 1985, 947 sowie Battis, Allgemeines Verwaltungsrecht, 1985, Rdnr. 213); bestätigt wird dies durch den Umstand, daß die Bundesregierung in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (BT-Drucks. 10/6283) eine Änderung des § 48 Abs. 4 VwVfG im Hinblick auf die grundlegende Entscheidung des Großen Senats für überflüssig hält; ob diese Einschätzung zu billigen ist, mag angesichts der vielerlei möglicherweise unterschiedlich zu beurteilenden Fallgestaltungen, die jüngst Kellermann geschildert hat (VBlBW 1988, 46 [4q ff.]), zweifelhaft erscheinen, ebenso wie es denkbar ist, daß sich für solche Fallgestaltungen ohne Eingreifen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit § 48 Abs. 4 VwVfG noch weitere grundsätzliche Fragen stellen können.

  • BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82

    Wilhelm Stäglich

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
    Der Kläger, Verfasser des im Jahre 1979 erschienenen Buches das vom Landgericht Stuttgart durch von Bundesgerichtshof (BGHSt 31, 226) und Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 12. Oktober 1983 - 1 BvR 409.83) bestätigtes Urteil vom 7. Mai 1982 eingezogen worden ist, wendet sich gegen einen Bescheid der beklagten Universität vom 29. März 1983, mit dem der Präsident der Beklagten dem Kläger den Entzug seines Doktorgrades wegen Unwürdigkeit auf Grund jenes Buches durch einen Beschluß des Dekane-Konzils der Beklagten vom 24. März 1983 bekanntgegeben hat.

    Die Beschwerde bezieht sich ihrerseits im wesentlichen auf die Stellungnahme in der Berufungsbegründung zu den Äußerungen des Verwaltungsgerichts, Die in Bezug genommenen Stellen der Berufungsbegründung setzen sich jedoch nicht mit dem Verwaltungsgericht, sondern mit der Argumentation des Landgerichts Stuttgart in seinem Einziehungsurteil vom 7. Mai 1982 und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 31, 226) auseinander.

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
    Ebensowenig wie die durch Art. 5 Abs. 3 GG garantierte Freiheit künstlerischer Betätigung in den durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kern menschlicher Ehre eingreifen darf (vgl. BVerfGE 75, 369), gestattet es die Wissenschaftsfreiheit - erst recht nicht die Meinungsäußerungsfreiheit, auf die sich der Kläger im Laufe des Verfahrens ebenfalls wiederholt berufen hat -, Straftatbestände zu verwirklichen, die - wie die §§ 130, 131 StGB zumindest in dem hier in Frage stehenden Bereich - die Menschenwürde der verletzten Personenkreise in ihrem Kern schützen sollen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1985 - 10 S 1892/84

    Zuschuß zum kommunalen Straßenbau - Rücknahme des Bewilligungsbescheids bei

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
    Die Auslegung des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ist jedenfalls durch die von der Beschwerde beanstandete Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts für den hier interessierenden Zusammenhang grundsätzlich geklärt; das kommt übrigens auch darin zum Ausdruck, daß sich die Rechtsprechung, soweit ersichtlich, dem Großen Senat angeschlossen hat (z.B. VGH Mannheim in VBlBW 1986, 221 [224], OVG Münster in NVwZ 1988, 71 [723]; vgl. auch gegenüber den in der Beschwerdeschrift zitierten negativen Stimmen in der Literatur die eher positiven Äußerungen bei Osterloh in JuS 1985, 561 [562 unter Hinweis auf Götz in JuS 1983 926], Hendler in JuS 1985, 947 sowie Battis, Allgemeines Verwaltungsrecht, 1985, Rdnr. 213); bestätigt wird dies durch den Umstand, daß die Bundesregierung in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (BT-Drucks. 10/6283) eine Änderung des § 48 Abs. 4 VwVfG im Hinblick auf die grundlegende Entscheidung des Großen Senats für überflüssig hält; ob diese Einschätzung zu billigen ist, mag angesichts der vielerlei möglicherweise unterschiedlich zu beurteilenden Fallgestaltungen, die jüngst Kellermann geschildert hat (VBlBW 1988, 46 [4q ff.]), zweifelhaft erscheinen, ebenso wie es denkbar ist, daß sich für solche Fallgestaltungen ohne Eingreifen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit § 48 Abs. 4 VwVfG noch weitere grundsätzliche Fragen stellen können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1987 - 12 A 954/86
    Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
    Die Auslegung des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ist jedenfalls durch die von der Beschwerde beanstandete Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts für den hier interessierenden Zusammenhang grundsätzlich geklärt; das kommt übrigens auch darin zum Ausdruck, daß sich die Rechtsprechung, soweit ersichtlich, dem Großen Senat angeschlossen hat (z.B. VGH Mannheim in VBlBW 1986, 221 [224], OVG Münster in NVwZ 1988, 71 [723]; vgl. auch gegenüber den in der Beschwerdeschrift zitierten negativen Stimmen in der Literatur die eher positiven Äußerungen bei Osterloh in JuS 1985, 561 [562 unter Hinweis auf Götz in JuS 1983 926], Hendler in JuS 1985, 947 sowie Battis, Allgemeines Verwaltungsrecht, 1985, Rdnr. 213); bestätigt wird dies durch den Umstand, daß die Bundesregierung in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (BT-Drucks. 10/6283) eine Änderung des § 48 Abs. 4 VwVfG im Hinblick auf die grundlegende Entscheidung des Großen Senats für überflüssig hält; ob diese Einschätzung zu billigen ist, mag angesichts der vielerlei möglicherweise unterschiedlich zu beurteilenden Fallgestaltungen, die jüngst Kellermann geschildert hat (VBlBW 1988, 46 [4q ff.]), zweifelhaft erscheinen, ebenso wie es denkbar ist, daß sich für solche Fallgestaltungen ohne Eingreifen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit § 48 Abs. 4 VwVfG noch weitere grundsätzliche Fragen stellen können.
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
    Zu Unrecht meint die Beschwerde, das Bundesverfassungsgericht habe die Frage offengelassen, ob das Prinzip der Gruppenuniversität Verfassungsrang beanspruchen könne; vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich ausgesprochen, die Garantie der Wissenschaftsfreiheit habe weder das überlieferte Strukturmodell der deutschen Universität zur Grundlage, noch schreibe sie überhaupt eine bestimmte Organisationsform des Wissenschaftsbetriebs an den Hochschulen vor (BVerfGE 35, 79 [116]).
  • BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 27.86

    Wirtschaftsverwaltungsrecht - Prämienverordnung - Milch - Nichtvermarktung -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
    Das kann immerhin zweifelhaft sein, da § 4 GFaG die Entziehung des Doktorgrades ohne Fristbegrenzung regelt und insofern eine gegenüber dem § 49 VwVfG anderweitige, der Vorschrift des § 49 VwVfG vorgehende Regelung enthalten kann (vgl. dazu auch Urteil vom 22. Oktober 1q87 - BVerwG 3 C 27.86 - in NVwZ 1988, 349 [350]); ebenfalls offenbleiben kann, ob die diese Subsidiarität bestimmende Vorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nds. VwVfG im Hinblick auf § 1 Abs. 2 Satz 1 VwVfG dem revisiblen Recht angehört oder, sollte dies nicht der Fall sein, der Senat ohnehin an die stillschweigend zugrunde gelegte Auffassung der Vorinstanzen gebunden wäre und von der Geltung der §§ 48 f. VwVfG ausgehen müßte.
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Ebenso liegt es bei einem bekannten Rücknahme- oder Widerrufsgrund, der von der Behörde in der Annahme der Geringfügigkeit zunächst hingenommen worden war, wenn sie nach Fristablauf Kenntnis davon erlangt, dass dieser Rücknahme- oder Widerrufsgrund zusätzliche Gefahren hervorruft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1988 - 7 B 8.88 - Buchholz 421.11 § 4 GFaG Nr. 1).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Zu den weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen gehören insbesondere die für die Ermessensbetätigung wesentlichen Umstände (vgl. Beschluss vom 5. Mai 1988 - BVerwG 7 B 8.88 - Buchholz 421.11 § 4 GFaG S. 1 ).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 6 C 45.14

    Akademische Selbstverwaltung; Berufsfreiheit; Entziehung eines Doktorgrades;

    Dies ist etwa bei einem Betrug beim Einwerben von Drittmitteln (v. Bargen, JZ 2015, 819 ) oder einer Volksverhetzung in Form einer pseudowissenschaftlichen Publikation (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. November 1988 - 1 BvR 900/88 - juris Rn. 9 f.; BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1988 - 7 B 8.88 - Buchholz 421.11 § 4 GFaG Nr. 1 S. 3) der Fall.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86   

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https://dejure.org/1988,1372
BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86 (https://dejure.org/1988,1372)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1988 - 7 C 100.86 (https://dejure.org/1988,1372)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1988 - 7 C 100.86 (https://dejure.org/1988,1372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrer - Alkoholmißbrauch - Unterbringung in einer Nervenklinik - Benachrichtigung der Straßenverkehrsbehörde - Informationelle Selbstbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1863
  • NVwZ 1988, 933 (Ls.)
  • NZV 1988, 79
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86
    Auch wenn davon auszugehen wäre, daß die hier in Rede stehende Weiterleitung der Informationen über die Umstände der vorläufigen Einweisung an die Straßenverkehrsbehörde in den Schutzbereich des aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung fällt, sind jedenfalls die von BVerfGE 65, 1 (43 f.) aufgestellten Voraussetzungen für die Einschränkungen dieses Rechts erfüllt.

    Damit sind die von BVerfGE 65, 1 (vgl. ferner BVerfGE 27, 344) genannten Kriterien für ein das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beschränkendes Gesetz eingehalten.

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86
    Dabei können die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften vom Senat angewendet werden, weil das Berufungsgericht deren Anwendung und Auslegung nicht erörtert hat (BVerwGE 39, 329 ).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86
    Damit sind die von BVerfGE 65, 1 (vgl. ferner BVerfGE 27, 344) genannten Kriterien für ein das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beschränkendes Gesetz eingehalten.
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86
    Das Berufungsgericht ist zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (seit BVerwGE 11, 274) ausgegangen, nach der die Behörde auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und deshalb die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 StVG anordnen kann, wenn ein Kraftfahrer ein Gutachten nicht beibringt, das zu Recht gemäß § 15 b Abs. 2 StVZO zur Klärung von Eignungsbedenken gefordert wurde.
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86
    Abgesehen davon hätte auch die vom Kläger - überdies unter Beifügung der Beschwerdeschrift - vorgenommene Bezugnahme auf den Inhalt des die Revision zulassenden, das Vorliegen von Verfahrensmängeln bejahenden Beschlusses genügt, um den Erfordernissen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO gerecht zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Deshalb ist der Senat nicht gehindert, die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften selbst anzuwenden und auszulegen (Urteil vom 27. Juni 1966 - BVerwG 1 C 130.64 - Buchholz 418.00 Nr. 5; Urteil vom 22. Februar 1972 - BVerwG 1 C 24.69 - BVerwGE 39, 329, ; Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Wegen der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person muß der einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG a.a.O. S. 43 f.; Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; Beschluß vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - NJW 1990, 563 [BVerfG 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87]; BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Wegen der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person muß der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG a.a.O. S. 43 f.; Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; Beschluß vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - NJW 1990, 563; Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Wegen der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person muß der Einzelne vielmehr Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG a.a.O. S. 43 f.; Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; Beschluß vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - NJW 1990, 563; BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863).
  • BVerwG, 06.11.1991 - 8 C 10.90

    Insichprozess eines Landkreises: Sozialhilfe- gegen Wohngeldverwaltung

    Nach dem einschlägigen, vom Berufungsgericht nicht herangezogenen und deshalb einer Anwendung durch das Bundesverwaltungsgericht zugänglichen Landesrecht (vgl. dazu unter anderem Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82 S. 25 ) handelt es sich beim Kläger und beim Beklagten um unselbständige Organisationseinheiten des Landratsamts B. Behörde des Landkreises ist gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in den insoweit gleichlautenden Fassungen vom 22. Dezember 1975 (GBl. 76 S. 40) und vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 289) - LKO - einzig das Landratsamt, dessen Leiter der Landrat ist (§ 37 Abs. 1 Satz 1 LKO); der Landrat vertritt den Landkreis (§ 37 Abs. 1 Satz 2 LKO) und regelt die innere Organisation des Landratsamtes (§ 42 Abs. 1 LKO).
  • BVerwG, 13.02.1991 - 8 C 15.89

    Rechtmäßigkeit einer Fehlbelegungsabgabe - Wohnungsfürsorge der Deutschen

    Da das Berufungsgericht die Durchführungsverordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in der hier maßgebenden Fassung nicht angewendet hat, ist der erkennende Senat nicht daran gehindert, sie selbst anzuwenden (st. Rspr.; vgl. Urteile vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82 S. 25 und vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 4 S. 1 m. weit. Nachw.).
  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.2195

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Die Informationsübermittlung verletzt nicht das Recht auf informelle Selbstbestimmung des Betroffenen (BVerwG, U.v. 15.4.1988 - 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863 = juris Rn. 11 ff. zur Rechtslage vor Schaffung des § 2 Abs. 12 StVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2001 - 19 B 1967/00

    Öffentliches Interesse an einem sofortigen Ausschluss vom motorisierten

    vgl. zur Weitergabe von Informationen zur Klärung einer Alkoholproblematik BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - 7 C 100.86 -, …
  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 11 CS 20.1133

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum

    Diese Mitteilung verletzt nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerwG, U.v. 15.4.1988 - 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863 = juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1992 - 12 L 219/90

    Erstattungsfähigkeit d. Kosten im isolierten Verfahren;; Abhilfebescheid;

    Dies verstieß nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. April 1988 BVerwG 7 C 100.86 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82).
  • VG Saarlouis, 11.05.2006 - 3 F 23/06

    Anordnung einer MPU; "Zuwiderhandlung" (§ 13 Nr 2b FeV) ist auch eine

  • OVG Niedersachsen, 24.01.1996 - 12 L 6770/95

    Fahrerlaubnisentziehung: finanzielle Leistungsfähigkeit; Fahrerlaubnisentziehung;

  • VG Berlin, 28.07.2020 - 1 K 240.18
  • VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00

    Begriff des gelegentlichen Konsums

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1988 - 7 B 73.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3361
BVerwG, 03.05.1988 - 7 B 73.88 (https://dejure.org/1988,3361)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1988 - 7 B 73.88 (https://dejure.org/1988,3361)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - 7 B 73.88 (https://dejure.org/1988,3361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehr - Ausnahmegenehmigung - Apotheke - Fußgängerzone - Kraftfahrzeug - Anlieferung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2317
  • NVwZ 1988, 933 (Ls.)
  • NZV 1988, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Ferner ist für die Frage der Verhältnismäßigkeit von Bedeutung, dass auch die Beförderung von Personen von und zu Wohnhäusern in der Fußgängerzone nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern in bestimmten Notfällen - namentlich in Notstandssituationen i.S. des § 16 OWiG - trotz des bußgeldbewehrten Verbots (§ 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO) rechtlich erlaubt ist (vgl. dazu Beschluss vom 03.05.1988 - BVerwG 7 B 73.88 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 8).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Darin liegt die Ermächtigung zum Erlaß verkehrsregelnder Anordnungen für konkrete Sachverhalte oder bestimmte Verkehrsteilnehmer (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1988 - BVerwG 7 B 73.88 - ).
  • OLG Koblenz, 19.12.2007 - 1 Ss 339/07

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das

    Er hätte einen Krankenwagen oder einen Notarzt rufen können oder sich mit einem Taxi oder von Freunden ins Krankenhaus bringen lassen können (Tröndle/Fischer, aaO., § 316 Rdn 51 und § 34 Rdn 5 und 20; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, § 316 Rdn 29; OLG Hamm NJW 1958, 271; OLG Koblenz NJW 1988, 2317).
  • VG Berlin, 23.11.2010 - 11 K 645.09

    Keine Parkvignette für Rechtsanwalt zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen

    Mit den in § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO genannten unbestimmten Rechtsbegriffen ("in bestimmten Einzelfällen" oder allgemein "für bestimmte Antragsteller") ist eine Ermächtigung der Behörde zur Ausnahmegenehmigung für konkrete Sachverhalte oder bestimmte Verkehrsteilnehmer gemeint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1988, Buchholz 442.151 § 46 Nr. 8 = NJW 1988, 2317).
  • OLG Brandenburg, 23.06.1998 - 1 Ss OWi 46 B/98

    Überschreitung einer durch Rechtsvorschrift zum Zwecke der Gefahrenabwehr

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  • VG Berlin, 24.10.2007 - 11 A 75.07

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen weder für Motorradfahrer noch für

    Mit den in § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO genannten unbestimmten Rechtsbegriffen ("in bestimmten Einzelfällen" oder allgemein "für bestimmte Antragsteller") ist eine Ermächtigung der Behörde zur Ausnahmegenehmigung für konkrete Sachverhalte oder bestimmte Verkehrsteilnehmer gemeint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1988, Buchholz 442.151 § 46 Nr. 8 = NJW 1988, 2317 [BVerwG 03.05.1988 - 7 B 73/88] ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1987 - 5 C 54.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2732
BVerwG, 21.01.1987 - 5 C 54.82 (https://dejure.org/1987,2732)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1987 - 5 C 54.82 (https://dejure.org/1987,2732)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - 5 C 54.82 (https://dejure.org/1987,2732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3170 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 933
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.03.1979 - 5 C 48.77

    Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rückzahlung einer Überzahlung -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1987 - 5 C 54.82
    Der Vorwurf der Kenntnis oder fahrlässigen Unkenntnis vom fehlenden Anspruch auf die Leistung kann aber gleichfalls dann erhoben werden, wenn der Auszubildende in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Zahlung aufgrund des ihm zugestellten Bewilligungsbescheids oder einer anderen behördlichen Mitteilung hätte erkennen müssen, daß ihm die Leistung nicht zustand, oder in dieser Hinsicht begründete Zweifel hätte haben müssen (vgl. Urteil vom 29. März 1979 - BVerwG 5 C 48.77 - ).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 B 54.78

    Verpflichtung des Auszubildenden zur Rückzahlung des Förderungsbetrages -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1987 - 5 C 54.82
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Auszubildende gehalten ist, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden (Beschluß vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 - ).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 61.79

    Rückforderungsanspruch - Antragstellung - Anrechenbares Einkommen -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1987 - 5 C 54.82
    Daneben gelten die Grundsätze des Bereicherungsrechts nach §§ 812 ff. BGB nicht (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 61.79 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 14).
  • VG Minden, 12.12.2019 - 6 K 1441/19
    vgl. einerseits BSG, Urteil vom 8.2.2001 - B 11 AL 21/00 R - juris Rn. 25 und andererseits BVerwG, Urteil vom 21.1.1987 - 5 C 54.82 - juris Rn. 19.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.1978 - 5 B 54.78 - juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 21.1.1987 - 5 C 54.82 - juris Rn. 19.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1987 - 5 C 54.82 - juris Rn. 19.

  • BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    4 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Auszubildende gehalten ist, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden; daraus ergibt sich u.a. die Verpflichtung, Bewilligungsbescheide zu prüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1987 BVerwG 5 C 54.82 , Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24; Beschluss vom 26. Oktober 1978 BVerwG 5 B 54.78 , Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 19.86

    Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden über die Bewilligung von

    Im zuletzt genannten Fall ist er gehalten, sich durch Rückfrage bei der Behörde Klarheit zu verschaffen (vgl. BVerwG. Urteil vom 21. Januar 1987 - BVerwG 5 C 54.82 - ).
  • OVG Bremen, 08.03.2023 - 2 LC 172/22

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung gewährter Ausbildungsförderung wegen eines

    Hierbei sind sie gehalten, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an sie zu vermeiden (BVerwG, Urt. v. 21.01.1987 - 5 C 54/82, juris Rn. 19).
  • VG Gelsenkirchen, 18.06.2021 - 15 K 5628/18

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen; Ausbildungsvergütung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 5 C 54.82 -, juris, Rn. 30; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Auflage, § 20 Rn. 3.1.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2005 - 6 M 145.04

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Rücknahme der Bewilligung

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 5 C 54.82 -, Buchholz 436.36 zu § 20 BAföG Nr. 24 m.w.N.; VGH BW, Urteil vom 4. März 1996 - 7 S 2275.95 - ähnlich OVG Berlin, Urteil vom 12. Januar 1983 - 7 B 23.82 - Ls., beide veröffentlicht in Juris) ist der Auszubildende gehalten, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistung von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 7 S 2344/89

    Sorgfaltspflichten eines Ausbildungsförderungsempfängers bei plötzlicher,

    Im zuletzt genannten Fall ist er gehalten, sich durch Rückfrage bei der Behörde Klarheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1987 -- BVerwG 5 C 54.82 --, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24, Urteil vom 17.9.1987 -- BVerwG 5 C 19.86 --).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.05.1988 - 7 B 221.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2746
BVerwG, 16.05.1988 - 7 B 221.87 (https://dejure.org/1988,2746)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1988 - 7 B 221.87 (https://dejure.org/1988,2746)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1988 - 7 B 221.87 (https://dejure.org/1988,2746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Namensänderung - Vorname - Minderjähriger Namensträger - Antragsberechtigung - Gesetzlicher Vertreter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2400
  • NVwZ 1988, 933 (Ls.)
  • FamRZ 1988, 835
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86

    Namensänderung - Pflegekind - Schwerwiegender Grund - Eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1988 - 7 B 221.87
    Soweit sich die Beschwerde darauf beruft, daß das Berufungsurteil die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1987 - BVerwG 7 C 120.86 - getroffene Auslegung des wichtigen Grundes im Sinne des § 3 Abs. 1 NAG in Frage stellt, kann dies unter dem Gesichtspunkt einer rechtsgrundsätzlichen Klarung schon deshalb nicht zur Zulassung führen, weil - wie auch die Beschwerde nicht verkennt - die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hierauf nicht beruht; der VerwaltungsgerichtshoA/führt hierzu abschließend aus, daß es auf die Entscheidung der Problematik, hinsichtlich deren er die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Frage stelle, nicht ankomme.
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1988 - 7 B 221.87
    Allein der Umstand, daß der dem Berufungsurteil anhaftende Mangel, geeignet sein kann, der Revision zum Erfolg zu verhelfen, führt jedoch nicht zu deren Zulassung (vgl. Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52), wenn damit keine rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftige Frage verbunden ist.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Die Aufgabe des Zulassungsverfahrens gemäß § 132 Abs. 2 VwGO ist es indes nicht, für eine allgemeine Richtigkeitsgewähr der vorinstanzlichen Entscheidung zu sorgen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Mai 1988 - BVerwG 7 B 221.87 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 61 = NJW 1988, 2400).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - 5 B 4.06

    Zur Änderung des Vornamens einer Künstlerin

    Dass dem Anliegen der Klägerin, sie verstehe sich als "Dea L_____" und wolle als solche in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, hohes Gewicht beizumessen ist, folgt nicht nur daraus, dass Vornamen - mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts - "den persönlichsten Teil" des Eigennamens bilden (Beschl. v. 16. Mai 1988 - 7 B 221.87 -, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 61), sondern auch daraus, dass die Rechtsordnung vergleichbaren Anliegen in Bezug auf die Führung des Namens einen zunehmend hohen Stellenwert beimisst.
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2023 - 11 LA 279/21

    Abwägung; Amtsermittlung; Begründung; Berufungszulassung; Ermessen; ernstliche

    Seine Aufklärungspflicht verletzt es erst, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen ( BVerwG, Beschl. v. 17.3.1987 - 7 B 42/87 - juris Rn. 9; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 16.5.1988 - 7 B 221/87 - juris Rn. 8).
  • OVG Brandenburg, 20.11.2003 - 4 A 277/02

    Namensrecht, Berufung, Isolierte Anfechtungsklage gegen einen

    Ebenso ist die Widerspruchseinlegung durch die Beigeladene zu 3. gegen den Ablehnungsbescheid aus dem Gesamtkontext heraus nicht als im eigenen Namen erfolgt anzusehen, sondern als Widerspruch im Namen der Beigeladenen zu 1. und zu 2. Denn nur diese sind für die Namensänderung antragsbefugt (§ 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 [RGBl I S. 9], zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. August 2002, BGBl I S. 3322, 3331 - NÄG) und infolgedessen hinsichtlich des Ablehnungsbescheides widerspruchsbefugt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1988 - 7 B 221/87 -, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 61; OVG Münster, Urteil vom 28. Mai 1996 - 10 A 1691/91 -, NWVBl 1997, 19).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1994 - 10 L 4018/92

    Namensänderung; Namensänderung; Namensrecht

    Die Vornamensgebung stellt ein eigenes, aus der zivilrechtlichen Personensorge fließendes Recht der Eltern dar (BVerwG, Beschluß v. 16.5.1988 - 7 B 221.87 -, FamRZ 1988, 835 = NJW 1988, 2400, 2401).

    Der Vorname ist ein Schutzgut des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Namensträgers, das durch Art. 2 I GG gewährleistet ist (BVerwG, Beschluß v. 16.5.1988 - 7 B 221.87 -, a.a.O., S. 835 bzw. S. 2400).

  • VG Minden, 21.02.2007 - 2 K 2498/05
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1988 - 7 B 221.87 -, NJW 1988, 2400 f; Urteil der Kammer vom 10. Oktober 1996 - 2 K 1061/96 -.
  • VG Berlin, 01.07.2010 - 3 A 244.08

    Änderung des Vornamens zur Bewahrung eines ehrenden Andenkens an die Taufpaten

    Zwar bildet der Vorname nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 16. Mai 1988 - 7 B 221.87 -, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 61) den "persönlichsten Teil" des Eigennamens.
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