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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89   

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https://dejure.org/1989,546
BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89 (https://dejure.org/1989,546)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1989 - 4 B 78.89 (https://dejure.org/1989,546)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1989 - 4 B 78.89 (https://dejure.org/1989,546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 31 Abs. 2 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 1060
  • DÖV 1989, 861
  • BauR 1989, 440
  • ZfBR 1989, 225
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89
    Soweit sie einen Begriff aus diesem Katalog verwendet, ist sie nicht gehindert, ihn anhand der besonderen Zweckbestimmung des Sondergebietes abzuwandeln (wie BVerwG, Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -).

    Auch soweit sie einen Begriff aus dem Nutzungsartenkatalog der BauNVO verwendet, ist sie nicht gehindert, ihn entsprechend der besonderen Zweckbestimmung des Sondergebiets abzuwandeln (BVerwG, Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6 = BRS 42 S. 145, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -).

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89
    Soweit sie einen Begriff aus diesem Katalog verwendet, ist sie nicht gehindert, ihn anhand der besonderen Zweckbestimmung des Sondergebietes abzuwandeln (wie BVerwG, Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -).

    Auch soweit sie einen Begriff aus dem Nutzungsartenkatalog der BauNVO verwendet, ist sie nicht gehindert, ihn entsprechend der besonderen Zweckbestimmung des Sondergebiets abzuwandeln (BVerwG, Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6 = BRS 42 S. 145, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -).

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits ohne Prüfung der gaststättenrechtlichen Fragestellung einem "Apart-Hotel" die Eigenschaft eines Betriebes des Beherbergungsgewerbes im Sinne der Baunutzungsverordnung abgesprochen: Ein Vermieten von Appartements sei schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch keine Beherbergung; ein Beherbergungsbetrieb liege nur vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne daß diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten könnten (BVerwG, Beschluß vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 27 = ZfBR 1989, 225).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Die Baunutzungsverordnung führt die allgemeine Wohnnutzung einerseits und die Ferienwohnnutzung andererseits als eigenständige Nutzungsarten auf (BVerwG, B. v. 08.05.1989 - 4 B 78.89 -, NVwZ 1989, 1060 = Juris Rn. 3; B. v. 07.09.1984 - 4 N 3.84 - NVwZ 1985, 338 = Juris Rn. 21).

    Es handelt sich um städtebaulich relevante, eigenständige Nutzungsarten (vgl. BVerwG B. v. 08.05.1989 - 4 B 78.89 - NVwZ 1989, 1060 = Juris Rn. 3; B. v. 07.09.1984 - 4 N 3.84 - NVwZ 1985, 338 = Juris Rn. 21).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die mietweise Überlassung von selbständigen Wohnungen, sei es auch zu Ferienzwecken, keine Beherbergung (vgl. BVerwG B. v. 08.05.1989 - 4 B 78.89 - NVwZ 1989, 1060 = Juris Rn. 3).

    (2) Ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes liegt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können (vgl. BVerwG B. v. 08.05.1989 - 4 B 78.89 - NVwZ 1989, 1060 = Juris Rn. 3).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    So liegt ein Beherbergungsbetrieb in Abgrenzung zur Wohnnutzung nur dann vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können (Beschluss vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG/BauGB Nr. 27 S. 1 ).

    So liegt ein Beherbergungsbetrieb in Abgrenzung zur Wohnnutzung nur dann vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können (Beschluss vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG/BauGB Nr. 27 S. 1 ).

    So liegt ein Beherbergungsbetrieb in Abgrenzung zur Wohnnutzung nur dann vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können (Beschluss vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG/BauGB Nr. 27 S. 1 ).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89   

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https://dejure.org/1989,493
BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1989,493)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1989,493)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1989 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1989,493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einsichtnahme von einem zu errichtenden Gebäude in andere Grundstücke - Der Begriff des Einfügens im Sinne des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Grundsätze über die Auslegung von öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen - Berücksichtigung der ...

  • rechtsportal.de

    BBauG § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1
    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 1060
  • DVBl 1989, 1064
  • DÖV 1989, 860
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
    Diese Abweichungsrüge ist jedoch nicht ordnungsgemäß erhoben: Das Berufungsurteil enthält keinen Rechtssatz, der zu der bezeichneten Entscheidung in einem Widerspruch steht; vielmehr hat das Gericht - wie der Zusammenhang seiner Urteilsbegründung deutlich ergibt - keinen Anlaß zu der Annahme gesehen, das den aus der Umgebung abgeleiteten Rahmen überschreitende Vorhaben füge sich (ausnahmsweise) dennoch in die nähere Umgebung ein (vgl. hierzu BVerwGE 55, 369, 386) [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77] .
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
    Die Anzahl der in einem Gebäude vorhandenen Wohnungen ist insoweit ebensowenig ein Kriterium (vgl. Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - ) wie die Möglichkeit, von dem zu errichtenden Gebäude in andere Grundstücke Einsicht nehmen zu können (Beschluß vom 3. Januar 1983 - BVerwG 4 B 224.82 - , der allerdings offenläßt, ob in Ausnahmefällen etwas anderes gelten kann; vgl. hierzu ferner Hüttenbrink, ZfBR 1983, 209, 213. Geklärt ist in der Rechtsprechung des Senats schließlich, daß das im Einfügen aufgehende Rücksichtnahmegebot nicht gebietet, Abstände einzuhalten, die über die hierfür landesrechtlich festgesetzten Maße hinausreichen; denn der Landesgesetzgeber hat durch die Festsetzung von Mindestabständen insoweit abschließend entschieden, was im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung im nachbarlichen Verhältnis zumutbar ist (Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 4 B 244.84 - ).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
    Die Beschwerde trägt vor, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 6 und 7.85 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 120 = NVwZ 1987, 1078 = BauR 1987, 531) ab.
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
    Die Anzahl der in einem Gebäude vorhandenen Wohnungen ist insoweit ebensowenig ein Kriterium (vgl. Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - ) wie die Möglichkeit, von dem zu errichtenden Gebäude in andere Grundstücke Einsicht nehmen zu können (Beschluß vom 3. Januar 1983 - BVerwG 4 B 224.82 - , der allerdings offenläßt, ob in Ausnahmefällen etwas anderes gelten kann; vgl. hierzu ferner Hüttenbrink, ZfBR 1983, 209, 213. Geklärt ist in der Rechtsprechung des Senats schließlich, daß das im Einfügen aufgehende Rücksichtnahmegebot nicht gebietet, Abstände einzuhalten, die über die hierfür landesrechtlich festgesetzten Maße hinausreichen; denn der Landesgesetzgeber hat durch die Festsetzung von Mindestabständen insoweit abschließend entschieden, was im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung im nachbarlichen Verhältnis zumutbar ist (Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 4 B 244.84 - ).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
    Der Rechtssache kommt auch aus den mit der Beschwerde vorgetragenen Gründen eine grundsätzliche Bedeutung nicht zu: Nach der Rechtsprechung des Senats stellt der in § 34 Abs. 1 BBauG/BauGB enthaltene Begriff des Einfügens (nur) auf die Merkmale, Nutzungsart, Nutzungsmaß, Bauweise und Grundstücksüberbauung ab (Urteil vom 22. Mai 1987, a.a.O. und Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 - ).
  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
    Die Anzahl der in einem Gebäude vorhandenen Wohnungen ist insoweit ebensowenig ein Kriterium (vgl. Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - ) wie die Möglichkeit, von dem zu errichtenden Gebäude in andere Grundstücke Einsicht nehmen zu können (Beschluß vom 3. Januar 1983 - BVerwG 4 B 224.82 - , der allerdings offenläßt, ob in Ausnahmefällen etwas anderes gelten kann; vgl. hierzu ferner Hüttenbrink, ZfBR 1983, 209, 213. Geklärt ist in der Rechtsprechung des Senats schließlich, daß das im Einfügen aufgehende Rücksichtnahmegebot nicht gebietet, Abstände einzuhalten, die über die hierfür landesrechtlich festgesetzten Maße hinausreichen; denn der Landesgesetzgeber hat durch die Festsetzung von Mindestabständen insoweit abschließend entschieden, was im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung im nachbarlichen Verhältnis zumutbar ist (Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 4 B 244.84 - ).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass das Rücksichtnahmegebot zu Lasten eines Nachbarn jedenfalls im Regelfall nicht wegen eines zu geringen Abstands von benachbarten Baukörpern zueinander verletzt ist, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften diesem Nachbarn gegenüber eingehalten sind (BVerwG, B.v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060 = juris Rn. 7; B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879 = juris Rn. 4; B.v. 15.6.2016 - 4 B 52.15 - BRS 84 Nr. 123 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 21; B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 31; vgl. auch HessVGH, U.v. 20.4.2017 - 3 C 725/14.N - juris Rn. 24; OVG NRW, U.v. 28.6.2016 - 1 C 10678/15 - ZfBR 2016, 791 = juris Rn. 29).

    Das Bauplanungsrecht vermittelt keinen generellen Schutz vor unerwünschten Einblicken; die Möglichkeit der Einsichtnahme ist grundsätzlich nicht städtebaulich relevant (vgl. BVerwG, B.v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060 = juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 12; B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf

    Die Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude ist kein Merkmal, das die Art der baulichen Nutzung prägt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 -, juris Rn. 7 = NVwZ 1989, 1060 = BRS 49 Nr. 85).
  • VGH Bayern, 03.12.2014 - 1 B 14.819

    Der Schutzzweck der Abstandsflächenvorschriften erfasst auch den sog.

    Zwar besteht nach herrschender Meinung Einigkeit" dass -ungeachtet eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme im Einzelfall - der Wohnfrieden insbesondere bei Einblickmöglichkeiten in Nachbargrundstücke planungs rechtlich grundsätzlich nicht geschützt ist (BVerwG" B.v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989" 1060; BayVGH" B.v. 25.1.2013 - 15 ZB 13.68 - juris); denn das bauplanungsrechtliche Gebot des Einfügens bezieht sich nur auf die in § 34 Abs. 1 BauGB genannten städtebaulichen Merkmale der Nutzungsart" des Nutzungsmaßes" der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,470
BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89 (https://dejure.org/1989,470)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1989 - 4 B 33.89 (https://dejure.org/1989,470)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1989 - 4 B 33.89 (https://dejure.org/1989,470)
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Alten- und Pflegeheim

Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz für Mieter

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarschutz planungsrechtlicher Normen - Grundstücksbezogenheit des Bebauungsrechts - Aufgespaltener Betrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2766
  • NVwZ 1989, 1060 (Ls.)
  • BauR 1989, 713
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79

    Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89
    - Dem Eigentümer gleichzustellen ist, wer in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, wie etwa der Inhaber eines Erbbaurechts (vgl. hierzu Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 CB 49.87 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 75) oder der Nießbraucher; ferner auch der Käufer eines Grundstücks, auf den der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - a.a.O. sowie vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - NJW 1988, 1228 [BVerwG 03.07.1987 - 4 C 12/84]).

    Aus dem von der Klägerin weiterhin herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - BRS 39 Nr. 176) zitiert die Klägerin eine Passage, in der die Überlegungen zum städtebaulichen Nachbarschutz des Eigentums dahin zusammengefaßt werden, daß es insoweit nicht allein auf den weiten Eigentumsbegriff des Art. 14 GG, sondern vielmehr darauf ankomme, "ob die jeweilige Rechtsposition nach dem Inhalt der von ihr vermittelten Befugnisse zur Nutzung des Grundstücks soweit geht, daß sie durch die umstrittene Baugenehmigung verletzt wird." Damit steht das angegriffene Urteil im Einklang, wenn es darlegt, daß die Klägerin als Mieterin des Grundstücks auch unter den gegebenen Voraussetzungen einer wirtschaftlichen (betrieblichen) Einheit mit dem Grundeigentümer eine solche Rechtsposition nicht innehabe.

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89
    Diese Frage ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. z.B. Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 74.80 - DVBl. 1983, 898 , Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - NJW 1988, 1228 [BVerwG 03.07.1987 - 4 C 12/84] und Urteil vom 10. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) und rechtfertigt deshalb nicht die Zulassung der Revision.

    - Dem Eigentümer gleichzustellen ist, wer in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, wie etwa der Inhaber eines Erbbaurechts (vgl. hierzu Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 CB 49.87 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 75) oder der Nießbraucher; ferner auch der Käufer eines Grundstücks, auf den der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - a.a.O. sowie vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - NJW 1988, 1228 [BVerwG 03.07.1987 - 4 C 12/84]).

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89
    Diese Frage ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. z.B. Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 74.80 - DVBl. 1983, 898 , Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - NJW 1988, 1228 [BVerwG 03.07.1987 - 4 C 12/84] und Urteil vom 10. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) und rechtfertigt deshalb nicht die Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 11.01.1988 - 4 CB 49.87

    Notwendige Beiladung des Grundstückseigentümers nach Bestellung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89
    - Dem Eigentümer gleichzustellen ist, wer in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, wie etwa der Inhaber eines Erbbaurechts (vgl. hierzu Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 CB 49.87 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 75) oder der Nießbraucher; ferner auch der Käufer eines Grundstücks, auf den der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - a.a.O. sowie vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - NJW 1988, 1228 [BVerwG 03.07.1987 - 4 C 12/84]).
  • OVG Berlin, 18.04.1986 - 2 S 62.86
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89
    Demgemäß beruht bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses; weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Grundstücksnachbarn durchsetzen (vgl. OVG Berlin, NVwZ 1986, 848 [OVG Berlin 18.04.1986 - 2 S 62/86]).
  • BVerwG, 02.12.1985 - 4 B 189.85

    Bebauung - Grundstück - Reihenhaus - Wohnbebauung - Umgebung - Gießerei

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89
    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 189.85 - BRS 44 S. 147), den die Klägerin in diesem Zusammenhang anführt (unter irrtümlicher Bezeichnung des Aktenzeichens), enthält keinen Rechtssatz, von dem das Berufungsgericht abgewichen ist.
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89
    Diese Frage ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. z.B. Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 74.80 - DVBl. 1983, 898 , Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - NJW 1988, 1228 [BVerwG 03.07.1987 - 4 C 12/84] und Urteil vom 10. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) und rechtfertigt deshalb nicht die Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 50.78 - (DVBl. 1983 S. 183) ab.
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89
    Der von der Klägerin schließlich noch angeführte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - (BVerwGE 59, 87 = BRS 35 S. 67) befaßt sich nicht mit der baurechtlichen Nachbarklage, sondern mit der Frage, wann ein Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 VwGO vorliegt, der Voraussetzung für einen Normenkontrollantrag ist.
  • OVG Berlin, 01.11.1988 - 2 S 8.88

    Errichtung einer Schule ; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ; Vorläufige

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89
    Wer dagegen lediglich ein obligatorisches Recht an einem Grundstück von dessen Eigentümer ableitet (Mieter, Pächter usw.), hat aus dieser Rechtsposition gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung grundsätzlich kein öffentlich-rechtliches Abwehrrecht (vgl. OVG Berlin, NVwZ 1989, 267 [OVG Berlin 01.11.1988 - 2 S 8/88]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

  • VG Koblenz, 09.05.2011 - 7 L 365/11

    Wohnheim für psychisch behinderte Personen in Cochem-Brauheck kann weiter gebaut

    Der nachbarschützende Gehalt bauplanungsrechtlicher Normen beschränkt sich auf die Eigentümer der Nachbargrundstücke und ihnen gleichgestellte dinglich Berechtigte; er erfasst nicht lediglich obligatorisch zur Nutzung Berechtigte wie etwa Mieter (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 8 S 997/06 - BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989 - 4 B 33/89 - beide nach juris).

    An diesem Ausgleichverhältnis nimmt in erster Linie der Grundstückseigentümer teil; nur ihm stehen aus dem Ausgleichsverhältnis resultierende Abwehrrechte zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989, a.a.O.).

    Denn für die Frage, wann ein Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorliegt, der Voraussetzung für einen Normenkontrollantrag ist, gelten andere Maßstäbe als für die Rechtsbeeinträchtigung im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO, die Voraussetzung für eine Anfechtungsklage ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.2012 - 4 B 3.12

    Zum baunutzungsrechtlichen Begriff eines Einkaufszentrums

    Eine Abweichung von den weiter angeführten Entscheidungen vom 11. Mai 1989 (nicht 10. Mai 1989) - BVerwG 4 C 1.88 - (BVerwGE 82, 61 = Buchholz 451.171 AtG Nr. 29) und vom 11. Juli 1989 - BVerwG 4 B 33.89 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 92) scheidet aus, weil diesen andere Fallkonstellationen zugrunde lagen.
  • BVerwG, 20.04.1998 - 4 B 22.98

    Nachbarschutz; Bauplanungsrecht; Grundstückseigentümer; Pächter.

    Der Senat sieht keinen Anlaß, von seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung abzuweichen, daß der nachbarschützende Gehalt bauplanungsrechtlicher Vorschriften - nur um diese Frage geht es hier - sich wegen der Grundstücksbezogenheit des Bebauungsrechts auf die Eigentümer der Nachbargrundstücke beschränkt, nicht jedoch die nur obligatorisch zur Nutzung des Grundstücks Berechtigten erfaßt (vgl. Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 29; Beschluß vom 11. Juli 1989 - BVerwG 4 B 33.89 - NJW 1989, 2766 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 92).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 72.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,14344
BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1990,14344)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1990 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1990,14344)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1990,14344)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einfügen - Landesrechtliche Abstandsrecht - Gebot der Rücksichtnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 1060
  • DÖV 1989, 860
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