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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88   

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BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 (https://dejure.org/1988,27)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 (https://dejure.org/1988,27)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 (https://dejure.org/1988,27)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Eidespflicht

  • openjur.de

    Eidespflicht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der religiös motivierten Eidesverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes - Eidesleistung bei Annahme eines kommunalen Mandats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 69
  • NJW 1989, 827
  • MDR 1989, 140
  • NVwZ 1989, 352 (Ls.)
  • VBlBW 1989, 90
  • DVBl 1989, 36
 
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Wird zitiert von ... (2317)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
    Eine solche Glaubensüberzeugung, die auch den ohne Anrufung Gottes geleisteten Eid aus religiösen Gründen ablehnt, wird durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 33, 23 [28 f.] m.w.N.).

    Unter diesen Umständen ist hier nicht entscheidungserheblich, ob einem solchen Eid von Verfassungs wegen jeder religiöse oder anderweitige Bezug zur Transzendenz abgesprochen werden kann, was nach der Auseinandersetzung mit der Entscheidung BVerfGE 33, 23 problematisch erscheint.

    Dies zeigt zugleich, daß für die Tätigkeit eines Kreisrats nicht die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen in der Weise vorausgesetzt werden kann, wie es das Bundesverfassungsgericht in einer zudem ergänzenden Begründung für die in Art. 56, 64 Abs. 2 GG genannten Ämter angenommen hat, die in besonders ausgeprägter Weise der Repräsentation des Staates dienen (vgl. BVerfGE 33, 23 [31]).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
    Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Fachgerichte kann grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, da sie eine selbständige Beschwer enthält, die sich nicht mit jener der späteren Hauptsacheentscheidung deckt (BVerfGE 77, 381 [400 f.] m.w.N.).

    Die gerügte Grundrechtsverletzung wird wegen der Unwiederbringlichkeit des entstehenden Rechtsverlustes gerade in der Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes gesehen; dieser verfassungsrechtlichen Beschwer kann das Hauptsacheverfahren hier nicht abhelfen (vgl. BVerfGE 69, 315 [340]; 77, 381 [401]).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
    Die gerügte Grundrechtsverletzung wird wegen der Unwiederbringlichkeit des entstehenden Rechtsverlustes gerade in der Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes gesehen; dieser verfassungsrechtlichen Beschwer kann das Hauptsacheverfahren hier nicht abhelfen (vgl. BVerfGE 69, 315 [340]; 77, 381 [401]).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt nicht nur bei Anfechtungs-, sondern auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfGE 46, 166 [179]).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
    Der Verwaltungsgerichtshof könnte somit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur wiederholen (vgl. BVerfGE 35, 202 [244]).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Die Bestimmung verbietet es, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern aus Gründen zu verwehren, die mit der in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Glaubensfreiheit unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    So sind die Fachgerichte etwa bei der Auslegung und Anwendung des § 123 VwGO gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonderes gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Darüber hinaus verbietet die Vorschrift jedenfalls auch, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern aus Gründen zu verwehren, die mit der in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Glaubensfreiheit unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88   

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BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88 (https://dejure.org/1988,646)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1988 - 4 B 153.88 (https://dejure.org/1988,646)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1988 - 4 B 153.88 (https://dejure.org/1988,646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Versagung - Verletzung der Ladungsfrist - Rüge - Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den Anspruch auf rechtliches Gehör; "Landwirtschaft" i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 601
  • NVwZ 1989, 352 (Ls.)
  • DVBl 1989, 63
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Das Recht auf rechtliches Gehör wird nicht "versagt", wenn der Betroffene oder sein Vertreter es unterläßt, von den ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, Gebrauch zu machen (wie BVerwGE 19, 231, 237 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63] = RzW 1965, 239 L).

    Das Fehlen eines die Rüge betreffenden Vermerks in der Verhandlungsniederschrift mag dann unschädlich sein, wenn nachweisbar eine Rüge erhoben worden ist (BVerwG, Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 -, BVerwGE 19, 231 ).

    Der Kläger hat daher sein Rügerecht gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO verloren (vgl. BVerwGE 19, 231 ff.).

    Nur dann, wenn ihnen oder ihren Prozeßbevollmächtigten dies nicht möglich ist, kann der Verfahrensverstoß zugleich zu einer Versagung rechtlichen Gehörs führen (BVerwGE 19, 231 ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 30; BFH, Urteil vom 5. Oktober 1967 - V B 29.67 -, NJW 1968, 1111 ).

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Ferner kann für, die Ernsthaftigkeit der landwirtschaftlichen Betriebsführung von Bedeutung sein, daß im konkreten Fall allein die landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht, nicht aber der Wunsch, im Außenbereich zu wohnen (BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 234 = BRS Nr. 46, Nr. 75).
  • BFH, 05.10.1967 - V B 29/67

    Verhandlungsführung - Überflüssiges Vorbringen - Rechtliches Gehör - Revision

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Nur dann, wenn ihnen oder ihren Prozeßbevollmächtigten dies nicht möglich ist, kann der Verfahrensverstoß zugleich zu einer Versagung rechtlichen Gehörs führen (BVerwGE 19, 231 ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 30; BFH, Urteil vom 5. Oktober 1967 - V B 29.67 -, NJW 1968, 1111 ).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Nur dann, wenn ihnen oder ihren Prozeßbevollmächtigten dies nicht möglich ist, kann der Verfahrensverstoß zugleich zu einer Versagung rechtlichen Gehörs führen (BVerwGE 19, 231 ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 30; BFH, Urteil vom 5. Oktober 1967 - V B 29.67 -, NJW 1968, 1111 ).
  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 1.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Ladungsfrist - Abkürzung - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Zwar kann eine von § 102 Abs. 1 VwGO nicht gedeckte Verkürzung der Ladungsfrist unter besonderen Umständen zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen und sich dann als ein die Revision rechtfertigender Verfahrensfehler darstellen (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 1.83 - NJW 1985, 340 = Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt nur vor, wenn die Landwirtschaft nachhaltig, das heißt auf eine dem Wesen der Landwirtschaft entsprechende lange Dauer, betrieben wird (BVerwGE 41, 138).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 71.77

    Mündliche Verhandlung - Öffentlichkeit der Verhandlung - Revision

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    § 295 Abs. 1 ZPO läßt die Heilung von Verfahrensmängeln nicht nur im Falle eines ausdrücklichen Verzichts, sondern auch im Falle des Unterbleibens einer Rüge seitens der betroffenen Partei zu (BVerwG, Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG 8 C 391.59 -, NJW 1961, 379 ; Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 71.77 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 1).
  • BVerwG, 20.01.1981 - 4 B 167.80

    "Nachhaltigkeit" als Voraussetzungen für die Privilegierung eines

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Gerade Nebenerwerbsstellen setzen begrifflich voraus, daß sie dem Inhaber einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung seiner Existenz bieten und ihm entsprechende zusätzliche Einnahmen (oder Ersparnisse) vermitteln (BVerwG, Beschluß vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 175).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Das Recht auf rechtliches Gehör wird nicht versagt, wenn der Betroffene oder sein Vertreter es unterläßt, von den ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, Gebrauch zu machen (Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8; Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Sie haben damit ihr Rügerecht nach § 173 VwGO i.V.m. § 295 ZPO verloren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 und vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 97 Rn. 5).

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn der Betroffene oder sein Vertreter von den ihm in der mündlichen Verhandlung zur Verfügung stehenden verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, keinen Gebrauch macht (vgl. BVerwGE 19, 231 ; Beschlüsse vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - NJW 1980, 1972 und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - NJW 1989, 601; Kopp, a.a.O., § 138 Rn. 19).

  • OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16

    Bauvertrag; einstweilige Verfügung; Vormerkung; Bauhandwerker-Sicherungshypothek;

    Ihre rügelose Einlassung führte dementsprechend gem. § 295 I ZPO jedenfalls zur Heilung eines insofern möglicherweise gegebenen Verfahrensfehlers, denn auf die Einhaltung der Ladungsfrist kann die Partei verzichten, so dass § 295 II ZPO nicht eingreift (BVerwG, NJW 1989, 601; Huber in Musielak/Voit, a.a.O., § 295 Rn. 4).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist nämlich die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 m.weit.Nachw.; BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1976 - BVerwg VIII C 54.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 113 S. 75 und vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 17.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 175 S. 63 ; Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG II CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96 S. 41 , vom 4. Juni 1984 - BVerwG 9 B 905.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 150 S. 45 und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 3 m.weit.Nachw.).

    Auch ein solcher Verfahrensfehler führt nur dann zu einer Versagung rechtlichen Gehörs, wenn es der betroffenen Partei oder ihrem Prozeßbevollmächtigten nicht möglich ist, sich mit den Mitteln des Prozeßrechts rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Beschluß vom 31. August 1988, a.a.O. S. 6 m.weit.Nachw.).

  • BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 8/14 R

    Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - Beitragszuschuss -

    Eine Versagung rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, weil die Klägerin nicht von den ihr im Verfahrensrecht eröffneten Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr BSG Beschluss vom 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B - Juris RdNr 7; BVerwG Beschluss vom 31.8.1988 - 4 B 153/88 - Juris RdNr 10, jeweils mwN) .
  • BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 6/14 R

    Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - kein Zuschuss des

    Eine Versagung rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, weil der Kläger nicht von den ihm im Verfahrensrecht eröffneten Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr BSG Beschluss vom 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B - Juris RdNr 7; BVerwG Beschluss vom 31.8.1988 - 4 B 153/88 - Juris RdNr 10, mwN) .
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22

    Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks;

    Zudem kann mit Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einer Versagung des rechtlichen Gehörs nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozessvertreter es unterlassen haben, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 31.08.1988 - 4 B 153.88 - NJW 1989, 601; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.08.2018 - A 12 S 1364/18 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

    Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1990 - BVerwG 2 B 37.90 - und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - NJW 1989, 601).
  • BVerwG, 21.01.1997 - 8 B 2.97

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist für den Termin zur mündlichen Verhandlung -

    Auch ein solcher Verfahrensverstoß rechtfertigt nur dann die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs, wenn es der betroffenen Partei oder ihrem Prozeßbevollmächtigten nicht möglich war, sich mit den Mitteln des Prozeßrechts rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 3 m.w.N.; Urteil vom 3. Juli 1992, a.a.O. S. 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92

    Überprüfung einer Stellplatzbeschränkungssatzung - Sachverhaltsaufklärung durch

    Eine Verletzung von Art. 103 GG ist aber zu verneinen, da die Beklagte es versäumt hat, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht eine Vertagung zu beantragen und damit nicht alles unternommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. u.a. BVerfGE 5, 9; BVerwG, Urt. vom 15.12.1976 -- 8 C 54.76 --, Buchholz 448.0 § 12 Nr. 113; Beschlüsse vom 3.12.1979 -- 2 B 16.78 --, NJW 1980, 1972; vom 31.8.1988 -- 4 B 153.88 --, NJW 1989, 601; vom 25.4.1990 -- 2 B 37.90 --).
  • BVerwG, 19.08.1992 - 8 B 88.92

    Ablehnung einer Terminverlegung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 114.90

    Bindung bei Aufhebung und Zurückverweisung

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 115/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - unterbliebene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen

  • BVerwG, 30.06.2014 - 9 B 13.14

    Erforderlichkeit der Erstattung von Kosten zwischen der Gemeinde und einem

  • BSG, 07.11.2018 - B 4 AS 379/17 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 307.99

    Umfang der Rügepflicht einer Verletzung rechtlichen Gehörs - Hinreichende

  • BVerwG, 17.02.2010 - 1 B 2.10

    Revision aufgrund der Frage nach den negativen Einflüssen von Fehlzeiten für die

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Unzumutbare Härte - Militärische Verwendung des

  • VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen der Vertagung einer

  • BVerwG, 04.12.1996 - 8 B 145.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Anspruch auf

  • BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 174/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B

    Verlust des Rügerechts bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 28.04.1997 - 1 B 79.97

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine auf mehrere, jeweils selbstständig

  • BVerwG, 06.02.1997 - 8 B 15.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verfahrensfehlers -

  • OVG Sachsen, 19.08.2020 - 2 A 900/17

    Terminverlegung; Terminkollision; Verhinderung Prozessbevollmächtigter; Vorrang

  • BVerwG, 18.10.2000 - 6 B 44.00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Erstreckung der Besonderheiten des

  • BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 28.03.1991 - 2 B 37.91

    Zulassung der Revision wegen Zweifeln über die Auslegung einer Vorschrift -

  • BVerwG, 30.06.2021 - 1 B 33.21
  • BSG, 22.03.2011 - B 14 AS 177/10 B
  • VK Düsseldorf, 12.04.2001 - VK-7/01

    Vergabe eines Sukzessivlieferungsvertrages zur Lieferung von

  • BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91

    Abgrenzung der gerichtlichen Prüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht über

  • BVerwG, 04.01.1991 - 9 B 134.90

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vernehmung eines in Holland

  • BVerwG, 07.02.1990 - 1 B 129.89

    Zeitpunkt für die Beurteilung der angefochten Verfügung - Versagung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1996 - 15 A 2986/96

    Grundsatz der Gewährung des rechtlichen Gehörs

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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.02.1988 - 1 BvR 1272/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5520
BVerfG, 12.02.1988 - 1 BvR 1272/87 (https://dejure.org/1988,5520)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1988 - 1 BvR 1272/87 (https://dejure.org/1988,5520)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 1 BvR 1272/87 (https://dejure.org/1988,5520)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Volkszählung - Abschottungsgebot - Identität - Bürgermeister - Erhebungsstellenleiter

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 707
  • NVwZ 1989, 352 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 15.08.1997 - 4 U 6/97

    Rechtmäßigkeit des Zurückweisens des Vorbringens in einer Klageerwiderung als

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VerfG Brandenburg, 16.07.1998 - VfGBbg 31/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno unter

    Die Zulässigkeitsfragen können auf sich beruhen, weil die Verfassungsbeschwerden jedenfalls in der Sache selbst keinen Erfolg haben (vgl. insoweit etwa BVerfG, NJW 1989, 707; NVwZ 1988, 1017 Nr. 2; siehe auch Clemens/Umbach in: dies. , a.a.O., § 93 b BVerfGG, Rdn. 20).
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