Rechtsprechung
BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 26.87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sozialhilfe - Heizkosten - Nachzahlungsforderung - Örtliche Zuständigkeit
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 17.07.1986 - 2 K 259/85
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.1987 - 6 S 2221/86
- BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 26.87
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 463
- NVwZ 1989, 464
Wird zitiert von ... (12)
- OVG Niedersachsen, 10.04.2013 - 1 KN 33/10
Unzulässige Beeinträchtigung eines faktischen Vogelschutzgebietes durch eine …
Ein planerischer Missgriff liegt erst dann vor, wenn eine Plankonzeption nicht existiert oder erkennbar nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungsziele, sondern allein andere Ziele verfolgt und verwirklicht werden sollen (BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464). - OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 58/03
Änderung der Verkehrsführung im beplanten bebauten Ortsteil
Ein planerischer Missgriff liegt erst dann vor, wenn eine Plankonzeption nicht existiert oder erkennbar nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungsziele, sondern allein andere Ziele verfolgt und verwirklicht werden sollen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464). - OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 2758/00
Festsetzung eines Dorfgebietes; Ausgleich für Natureingriff
Ein Bebauungsplan ist erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungsziele, sondern andere Ziele, namentlich allein die Förderung privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 - NVwZ 1989, 464).
- OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 70/04
Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses für Normenkontrolle eines Bebauungsplans …
Ein planerischer Missgriff liegt nur dann vor, wenn eine Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern allein andere Ziele, beispielsweise die Förderung rein privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464). - OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; Ablehnung trotz heilbarer …
Ein Bebauungsplan ist erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungsziele, sondern andere Ziele, namentlich allein die Förderung privater Interessen verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464;… Urt. v. 14.7.1972 - IV C 8.70 - BVerwGE 40, 258). - OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00
Lärmschutz an stark befahrenen Straßen
Ein planerischer Missgriff liegt nur dann vor, wenn eine Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, beispielsweise die Förderung allein privater Interessen verfolgt und verwirklicht werden sollen (BVerwG, Beschl. vom 16.12.1988 - 4 NB 1.88 - NVwZ 1989, 464). - OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99
Bebauungsplanfestsetzung - Gliederung eines Gewerbegebietes nach …
Ein Bebauungsplan ist daher erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, beispielsweise die Förderung allein privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464;… Urt. v. 14.7.1972 - IV C 8.70 -, BVerwGE 40, 258). - OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
Planrechtfertigung bei Weigerung, Grundbesitz als Bauland zu veräußern
Ein planerischer Missgriff liegt nur dann vor, wenn eine Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, beispielsweise die Förderung allein privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (BVerwG, Beschl. vom 16.12.1988 - 4 NB 1.88 - NVwZ 1989, 464). - OVG Niedersachsen, 07.06.2000 - 1 K 5240/98
Planung einer Friedhofserweiterung
Ein Bebauungsplan ist daher erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, beispielsweise die Förderung allein privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464;… Urt. v. 14.7.1972 - 4 C 8.70 -, BVerwGE 40, 258). - OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3750/99
Normenkontrollantragsbefugnis des Nachbarn eines Bebauungsplanes
Ein Bebauungsplan ist erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungsziele, sondern andere Ziele, namentlich allein die Förderung privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464;… Urt. v. 14.7.1972 - IV C 8.70 - BVerwGE 40, 258). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1998 - 8 A 392/95
Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt einschließlich der Miete bzw. der auf …
- OVG Niedersachsen, 05.04.2000 - 1 K 2407/98
Imkerei-Fortführung als abwägungsbeachtlicher Belang; Unwirksamkeit des …