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   BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88   

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https://dejure.org/1988,535
BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88 (https://dejure.org/1988,535)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1988 - 4 B 212.88 (https://dejure.org/1988,535)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1988 - 4 B 212.88 (https://dejure.org/1988,535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Verstoß gegen bindendes Recht - Nicht genehmigungsfähig - Widerspruch zur Landschaftsschutzverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 662
  • ZfBR 1989, 77
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Abgesehen von dem - nach dem festgestellten Sachverhalt indes hier nicht in Betracht zu ziehenden - Fall, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage funktionslos geworden sein kann (vgl. hierzu für Festsetzungen eines Bebauungsplans BVerwGE 54, 5), hat die Bauleitplanung, nur weil die beplante Fläche tatsächlich nicht mehr zu Bahnzwecken benutzt werden soll und vom bisherigen Planungsträger auch nicht mehr in Anspruch genommen wird, nicht etwa schon aus sich heraus die rechtliche Wirkung, den durch Planfeststellung oder in anderer Weise begründeten speziellen Rechtscharakter einer Fläche als Bahnanlage aufzuheben (vgl. § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 BauGB; vgl. dazu Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 2 = DVBl. 1988, 499 und vom 28. November 1988 - BVerwG 4 B 212.88 -).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 28.14

    Erschließungsbeitrag; Erschließung; Artzuschlag; grundstücksbezogener

    Sonstige Rechtsvorschriften in diesem Sinne können nicht nur immissions-, landschafts- und naturschutzrechtliche Verordnungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1999 - 4 C 1.99 - BVerwGE 109, 371 und vom 7. Juni 2001 - 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, 301 ; Beschluss vom 28. November 1988 - 4 B 212.88 - Buchholz 406.11 § 6 BBauG/BauGB Nr. 5 S. 1), sondern auch andere Regelungen sein, deren rechtliche Verbindlichkeit sich gegenüber einem Bebauungsplan durchsetzt.

    Sofern es sich um landesrechtliche Vorschriften handelt, entscheidet sich nach Landesrecht, ob und unter welchen Voraussetzungen sie gegenüber einem Bebauungsplan Sperrwirkung entfalten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 1988 - 4 B 212.88 - Buchholz 406.11 § 6 BBauG/BauGB Nr. 5 S. 1 und vom 24. Oktober 1990 - 4 NB 29.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 23 S. 25).

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

    Die Gemeinde kann - solange eine derartige Verordnung besteht - keine Darstellung in einem Flächennutzungsplan oder eine Festsetzung in einem Bebauungsplan rechtswirksam erlassen, die im Widerspruch zum Inhalt der Naturschutzverordnung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 4 C 1.99 - BVerwGE 109, 371-379 = DVBl 2000, 794 ; Beschluss vom 28. November 1988 - BVerwG 4 B 212.88 - Buchholz 406.11 § 6 BauGB Nr. 5 = NVwZ 1989, 662 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 4 NB 29.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 23 = NVwZ 1991, 1074).
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