Rechtsprechung
BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erschließung - Beitragssatzung - Nachträgliche Beitragserhöhung - Fehlerbeseitigung - Vertrauensschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer Verteilungsregelung; rückwirkendes Ersetzen einer nichtigen durch eine wirksame Verteilungsregelung; Grundsatz der Einmaligkeit der Erschließungsbeitragspflicht; Zulässigkeitsgrenze für eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 19.06.1984 - VI/2 E 4923/81
- VGH Hessen, 08.10.1986 - 5 UE 2185/84
- BVerwG, 26.10.1987 - 8 B 98.87
- BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87
Papierfundstellen
- NVwZ 1990, 168
- DVBl 1989, 678
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74
Erschließungsbeiträge; Verteilungsmaßstab in neu erschlossenen unbeplanten …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87
Richtig ist zwar, daß, wenn eine Satzung die zulässigen Geschoßflächen als Komponente des Verteilungsmaßstabs vorsieht, das Fehlen einer Bestimmung zur Ermittlung der Geschoßflächenzahlen in diffus genutzten Baugebieten des unbeplanten Innenbereichs zur Nichtigkeit der entsprechenden Verteilungsvorschrift führen kann (vgl. Urteil vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17 S. 10 ).Das ist nur anzunehmen, wenn im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung ein diffus genutztes Baugebiet des unbeplanten Innenbereichs vorhanden oder sein Entstehen zu erwarten war, d.h. konkrete Anhaltspunkte für die Absicht der Gemeinde gegeben waren, entgegen der Zielsetzung des Bundesbaugesetzes (bzw. jetzt des Baugesetzbuchs) ohne Bebauungsplan ein diffus nutzbares Baugebiet entstehen zu lassen (vgl. Urteil vom 24. September 1976, a.a.O.).
- BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75
Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung; …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87
Erweisen sich Zweifel an der Gültigkeit etwa der Verteilungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung als unbegründet, so bleibt ihre rückwirkende Änderung oder Ersetzung erschließungsbeitragsrechtlich ohne Konsequenzen, weil - sofern alle übrigen dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind - auf der Grundlage dieser Satzung Erschließungsbeitragspflichten mit der Folge entstanden sind, daß eine spätere Satzung ungeachtet einer ihr beigelegten Rückwirkung die Beitragspflicht nicht ein weiteres Mal und gar in einer anderen Höhe entstehen lassen kann (im Anschluß an das Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 70.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 S. 28 ).Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einer Vollbeitragspflicht im einzelnen im Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 70.75 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 S. 28 ) dargelegt und aus der Einmaligkeit der Erschließungsbeitragspflicht hergeleitet, die nicht nur in dem Sinne bestehe, daß ein Grundstück vor einer mehrfachen Heranziehung (Doppelbelastung) für die Erschließung durch eine bestimmte Anlage geschützt ist, sondern auch in dem Sinne, daß eine Beitragsforderung, ist sie einmal entstanden, nicht zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal entstehen kann.
- BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81
Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87
Eine nachträgliche Beitragserhöhung, die sich daraus erklärt, daß der Ortsgesetzgeber die rückwirkende Beseitigung eines Fehlers der Verteilungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung zum Anlaß genommen hat, diese Verteilungsregelung rückwirkend auch durch den Austausch einer rechtlich unbedenklichen Maßstabskomponente zu ändern, scheitert am bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (im Anschluß an das Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 ).Das ist insbesondere der Fall, wenn der Mangel der Ausgangssatzung in einem Fehler der Verteilungsregelung besteht und das Entstehen einer höheren Beitragspflicht eine unmittelbare Konsequenz der rückwirkenden Beseitigung gerade dieses Fehlers ist (vgl. Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 ).
- BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87
In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 m.weit.Nachw.) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß eine für das Inkrafttreten einer Erschließungsbeitragssatzung angeordnete Rückwirkung dann nicht an den durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 GG) der Rückwirkung gesetzten Zulässigkeitsgrenzen scheitert, wenn die neue Satzung dazu dient, eine nichtige Satzung oder eine einzelne nichtige Satzungsbestimmung zu ersetzen. - BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 29.76
Bestand der durch die Kostenspaltung begründeten Teilbeitragspflicht - Änderung …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87
Ist sie entstanden, kann sie, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 29.76 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 32 S. 36 ) entschieden hat, nicht zu einem anderen Zeitpunkt und gar in anderer Höhe ein weiteres Mal entstehen. - BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87
Denn für den Fall, daß die Verteilungsregelung der EBS 1974 nichtig sein sollte, hätte die im übrigen formell und materiell unbedenkliche EBS 1978 zwar nicht rückwirkend, aber doch für den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ohne Rückwirkung das Entstehen einer Teilerschließungsbeitragspflicht in Höhe von 17.803,04 DM und damit in Höhe des mit dem Bescheid, vom 12. November 1979 geltend gemachten Betrages bewirkt (vgl. in diesem Zusammenhang im einzelnen Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218 ff.). - BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86
Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87
Die Beantwortung der Frage, ob dieser Bescheid in seinem vom Kläger angefochtenen Teil rechtmäßig ist, d.h. insoweit, als mit ihm ein über den zunächst geltend gemachten Betrag von 13.510,51 DM hinausgehender Teilerschließungsbeitrag verlangt wird, richtet sich - soweit es die erschließungsbeitragsrechtlichen Bestimmungen betrifft - nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August - 1976 (BGBl. I S. 2256) - BBauG - ungeachtet dessen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 ).
- BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung …
In diesem Fall kann kein schutzwürdiges Vertrauen Betroffener darauf entstehen, von einer solchen Abgabe verschont zu werden (BVerfGK 16, 162, 167 f unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 31.3.2008 - 9 B 30/07 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 191; vgl auch zB BVerwGE 67, 129 ff; BVerwG, Urteil vom 7.4.1989 - 8 C 83/87 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 43) . - BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche …
Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, es sei unzulässig, eine grundsätzlich mögliche Heilung von Satzungsmängeln (vgl. Urteile vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - BVerwGE 50, 2 und vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 ) zum Anlass zu nehmen, rechtlich unbedenkliche Regelungen zum Nachteil der Beitragspflichtigen zu ändern (Urteil vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 83.87 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 43 S. 9). - VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2233/13
Abwassergebühren: Kosten für Regenbecken, Abschreibungen für künftige …
Denn da der Mangel der ursprünglichen Satzung gerade in einem Fehler der Verteilungsregelung bestanden hat und da die rückwirkende Beseitigung dieses Fehler aus Vertrauensschutzgründen unbedenklich ist, liegt kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip vor, wenn bereits die Änderung der Verteilungsregelung zum Entstehen einer höheren Gebührenpflicht des Klägers geführt hat (s. BVerwG, Urteil vom 07.04.1989 - 8 C 83/87 - juris).Für das Erschließungsbeitragsrecht ist dementsprechend anerkannt, dass der Ortsgesetzgeber durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht darin gehindert ist, eine wegen eines Fehlers im Beitragsmaßstab rechtsunwirksame Satzung durch eine neue Satzung mit geändertem Beitragsmaßstab rückwirkend zu ersetzen (BVerwG, Urteil vom 15.04.1983 - 8 C 170.81 - u. Urteil vom 07.04.1989 - 8 C 83.87 - alle juris).
Diese Erhöhung war nicht Folge der "rückwirkenden Fehlerbeseitigung" (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.04.1989 - 8 C 83.87 - juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 44.06
Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgung; Anschlussmöglichkeit; maßgebliches …
Auch danach wäre die sachliche Beitragspflicht gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 n.F. KAG zu diesem Zeitpunkt entstanden; vorliegend würde dennoch die Beitragssatzung vom 8. November 2004 Anwendung finden, weil sie in ihrem § 16 Abs. 2 die vorherigen Satzungen mit Wirkung zum 1. April 2004 aufhebt und deren für die Beitragserhebung maßgebliche - fast wort-, jedenfalls aber inhaltsgleiche - Bestimmungen für die Beitragspflichtigen im Allgemeinen und die Klägerin im Besonderen nicht günstiger waren als diejenigen der BS 11/2004 (zum sog. Schlechterstellungsverbot bei der rückwirkenden Ersetzung fehlerfreier Bestimmungen einer Abgabensatzung vgl. BVerwG, Urteil v. 15. April 1983 - 8 C 170.81 -, BVerwGE 67, 129 ff.; Urteil v. 7. April 1989 - 8 C 83.87 -, NVwZ 1990, 168 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 45.06
Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag für die Abwasserentsorgung
Auch danach wäre die sachliche Beitragspflicht gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 n. F. KAG zu diesem Zeitpunkt entstanden; vorliegend würde dennoch die Beitragssatzung vom 8. November 2004 Anwendung finden, weil sie in ihrem § 16 Abs. 2 die vorherigen Satzungen mit Wirkung zum 1. April 2004 aufhebt und deren für die Beitragserhebung maßgebliche - fast wort-, jedenfalls aber inhaltsgleiche - Bestimmungen für die Beitragspflichtigen im Allgemeinen und den Kläger im Besonderen nicht günstiger waren als diejenigen der BS 11/2004 (zum sog. Schlechterstellungsverbot bei der rückwirkenden Ersetzung fehlerfreier Bestimmungen einer Abgabensatzung vgl. BVerwG, Urteil v. 15. April 1983 - 8 C 170.81 -, BVerwGE 67, 129 ff.; Urteil v. 7. April 1989 - 8 C 83.87 -, NVwZ 1990, 168 f.). - VG Hamburg, 05.03.2024 - 6 E 133/24 Eine Beitragsforderung kann, ist sie einmal entstanden, nicht zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.4.1989, 8 C 83/87, juris Rn. 11).
Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass unwirksame Beitragssatzungen (nach Bundesrecht) rückwirkend in Kraft gesetzt werden können (…vgl. nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1977, IV C 5/75, juris Rn. 27;… Urt. v. 15.4.1983, 8 C 170/81, juris Rn. 14 ff.; Urt. v. 7.4.1989, 8 C 83/87, juris Rn. 15;… zu Einheitssätzen siehe Urt. v. 25.8.1971, IV C 93/69, juris Rn. 15).
- OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01
Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz, …
Bei dem Erlass einer neuen Satzung zur Erhebung von Herstellungsbeiträgen wird vom Verband überdies zu prüfen sein, ob eine rückwirkende Geltung nur unter Beachtung des sich unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ergebenden Schlechterstellungsverbots angeordnet werden darf, insbesondere Regelungen der bisherigen Satzungen, die materiell unbedenklich waren, nicht mit belastender Wirkung für den Beitragspflichtigen geändert werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - 8 C 170.81 - KStZ 1983, 205 und Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 83.87 - DVBl. 1989, 678). - VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13
Heranziehung eines Miterben als Gesamtschuldner für die Abwassergebühr; …
Da der Mangel der ursprünglichen Satzung gerade in einem Fehler der Verteilungsregelung bestanden hat, und die rückwirkende Beseitigung dieses Fehler aus Vertrauensschutzgründen unbedenklich ist, liegt kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip vor, wenn bereits die Änderung der Verteilungsregelung zum Entstehen einer höheren Gebührenpflicht der Klägerin geführt hat (s. BVerwG, Urt. v. 07.04.1989 - 8 C 83/87 - juris).Für das Erschließungsbeitragsrecht ist dementsprechend anerkannt, dass der Ortsgesetzgeber durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht darin gehindert ist, eine wegen eines Fehlers im Beitragsmaßstab rechtsunwirksame Satzung durch eine neue Satzung mit geändertem Beitragsmaßstab rückwirkend zu ersetzen (BVerwG, Urt. v. 15.04.1983 - 8 C 170.81 - u. Urt. v. 07.04.1989 - 8 C 83.87 - alle juris).
Diese Erhöhung war nicht Folge der "rückwirkenden Fehlerbeseitigung" (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.04.1989 - 8 C 83.87 - juris).
- BFH, 25.05.2004 - VII R 29/02
Haftung - Ergänzender Haftungsbescheid nach bestandskräftigem Haftungsbescheid?
a) Während das überwiegende steuerrechtliche Schrifttum in einem Geldleistungsbescheid, wie ihn auch der Haftungsbescheid darstellt, grundsätzlich eine Regelung dahin gehend sieht, dass nicht mehr als festgesetzt gefordert werden soll und daher eine Nachforderung für sich aus dem gleichen Lebenssachverhalt ergebende Steuerschulden, z.B. bei einer Erhöhung der Steuerschuld aufgrund der Feststellungen einer Außenprüfung, nur im Wege der Aufhebung des ersten Bescheides durch Rücknahme, Teilrücknahme oder Widerruf und Erlass eines neuen Bescheides über eine entsprechend höhere Summe für zulässig hält (…vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 130 AO 1977 Rz. 11;… Förster in Koch/Scholtz, Abgabenordnung, 5. Aufl., § 130 Rz. 17; Rossmanith, Die Korrektur von Haftungsbescheiden, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1986, 580, 581; Hein, Zum Neuerlass eines Haftungsbescheides nach "ersatzloser" Aufhebung eines inhaltsgleichen vorangegangenen Bescheids, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1987, 175;… Kühn/Hofmann, Abgabenordnung, 17. Aufl., § 130 Anm. 2 a.E.;… vgl. auch Boeker in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 191 AO 1977 Rz. 83, und Rüsken in Klein, Abgabenordnung, 8. Aufl., § 191 Rz. 17, zweifelnd jedoch in Rz. 40 zu § 130;… a.A. Halaczinsky, Die Haftung im Steuerrecht, 2. Aufl. 1994, Rz. 560, der einen ergänzenden Haftungsbescheid als jederzeit möglich ansieht), befürwortet die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung und Literatur die Nachforderung durch einen weiteren zusätzlichen Geldleistungsbescheid ohne Rückgriff auf die Korrekturvorschriften des § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes --VwVfG-- (Rücknahme von Verwaltungsakten) und § 49 VwVfG (Widerruf von Verwaltungsakten) unter Berücksichtigung des allgemeinen Vertrauensschutzgrundsatzes (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 15. April 1983 8 C 170.81, BVerwGE 67, 129, und Urteil vom 7. April 1989 8 C 83.87 in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1990, 168;… Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 48 Rz. 69, m.w.N.;… s. dazu auch Rüsken in Klein, a.a.O., § 130 Rz. 40). - BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken, …
Für sie aber besteht Anlaß, in der Satzung Vorsorge zu treffen, ausschließlich dann, wenn feststeht, daß sie im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung im Gemeindegebiet vorhanden sind, oder ihr Entstehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 83.87 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 43 S. 5 [7 f.]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1990 - 2 A 500/88
Rückwirkende Satzung; Ungültige Regelungen ; Straßenbaubeitragssatzung; Ersetzen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 16 KR 9/11
Krankenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - 15 A 808/17
Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids; Rückwirkende Änderung nichtiger oder …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1997 - 9 A 4439/96
- OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Vorteilsabschöpfung nach § 7a Satz 2 bis 4 …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11
Erschließungsbeitragsrechtlicher Verteilungsmaßstab - Befahrbarkeit der …
- VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22
- VG Ansbach, 14.11.2019 - AN 1 K 19.221
Heilung eines rechtswidrigen Gebührenbescheides
- BVerwG, 13.02.1991 - 8 C 15.89
Rechtmäßigkeit einer Fehlbelegungsabgabe - Wohnungsfürsorge der Deutschen …
- BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91
Genehmigung von Satzungsvorschriften durch die Aufsichtsbehörde, durch die die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 679/01
Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren …
- OVG Sachsen, 25.07.2012 - 5 A 336/10
Notwendigkeit einer rückwirkenden Aufhebung eines mangels sachlicher und …
- OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 625/11
Schmutzwasserbeitrag; Kontrollrechnung; Finanzbedarf; Bildung anlagenbezogener …
- BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14
Erlöschen der alten Satzung zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung einer neuen Satzung
- OVG Thüringen, 23.02.2010 - 4 ZKO 781/09
Anliegeranteil in der Straßenausbaubeitragssatzung für Anliegerstraßen von nur 50 …
- VGH Bayern, 17.03.2009 - 6 ZB 07.537
Änderung des Satzungsrechts zwischen Erhebung von Vorausleistungen und …
- VGH Bayern, 17.03.2009 - 6 ZB 07.539
Änderung des Satzungsrechts zwischen Erhebung von Vorausleistungen und …
- VG Cottbus, 24.06.2015 - 6 K 336/13
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1993 - 25 A 1714/92
Gewerberecht: Umfang der Rechte einer Handwerkskammer
- VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 B 08.1431
Straßenausbaubeitragsrecht - ungültige Beitragssatzung - Nachschieben von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 A 2.08
Freistellung durch die Wasserbehörde vom Anschluss- und Benutzungszwang; kein …
- VG Osnabrück, 25.04.2005 - 6 A 162/03
Begünstigung; Belastung; Dauerwirkung; Jugendhilfe; Jugendhilferecht; …
- OVG Sachsen, 14.05.2013 - 5 A 648/10
Klagebefugnis, Rechtsverletzung, Abwasserbeitragspflicht, Grundstückserwerber, …
- VGH Bayern, 23.06.2022 - 20 N 19.775
Zur Nichtigkeit einer Beitrags- und Gebührensatzung wegen nachträglicher …
- VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18
- VGH Bayern, 27.11.2003 - 23 B 03.1250
Erhebung einer Vorauszahlung für die Neuherstellung einer Wasserversorgungsanlage …
- VG Cottbus, 19.03.2008 - 6 L 459/07
Erhebung einer Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 74/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- OVG Sachsen, 09.05.2012 - 5 A 484/09
Abwasserbeitragssatzung, Heilung, Rückwirkungsanordnung, Globalberechnung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2008 - 3 A 4639/05
Streit über die Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags; Anforderungen an eine …
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 339/15
Nachträgliche Erhöhung der Abgaben für Wasser- und Bodenverbände; echte …
- VG Köln, 25.06.2004 - 25 K 5984/03
Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids des Bundesinstituts für Arzneimittel und …
- VG Köln, 26.02.2002 - 14 K 7460/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines abfallrechtlichen Vorausleistungsbescheides; …
- BSG, 26.02.1992 - 1 RR 9/91
Genehmigungsbedürftigkeit einer rückwirkend zur Beitragserhöhung führenden …
- VG Hamburg, 27.05.2021 - 6 K 4968/15
- VG München, 04.12.2014 - M 10 K 14.1482
Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungssatzung, Neues Satzungsrecht, …
- VG Potsdam, 30.11.2012 - 12 K 1820/10
Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …
- VG Potsdam, 22.02.2011 - 3 K 2928/05
Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte; Beitragspflicht
- VG Köln, 26.02.2002 - 14 K 5990/00
Grundgebühr
- VGH Hessen, 13.06.1995 - 5 TH 1506/92
Anschlußbeitrag für Abwasseranlagen - Verwendung des modifizierten …
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 2 S 2905/87
Rückwirkende Beitragssatzung und Eigentumswechsel; Auswahlermessen; Finanzierung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1995 - 15 A 3337/92
- VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21
Abwasserbeseitigungsbeitrags, Heilung eines Beitragsbescheids nach Ablauf der …
- OVG Sachsen, 02.05.2014 - 5 A 365/11
Aufwandsersatz, Einmaligkeit der Beitragserhebung, Doppelbelastungsverbot, …
- VG Cottbus, 13.03.2008 - 6 L 458/07
Gewässerunterhaltungsumlage; Flächenmaßstab; Nutzungsart des Grundstücks; …
- VG Osnabrück, 03.05.2005 - 1 B 15/05
Beitragssatzung; Einmaligkeit; Ersetzung; Rückwirkung; Selbständigkeit; …
- VG Köln, 25.06.2004 - 25 K 6063/03
Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids des Bundesinstituts für Arzneimittel und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1998 - 9 A 2235/96
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren; Anfordderungen an …
- VG Potsdam, 02.11.2012 - 12 K 755/11
Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …
- VG Potsdam, 25.01.2011 - 3 K 2948/05
Rechtmäßigkeit von Satzungsbeschlüssen der Vertreterversammlung des …
- VG Cottbus, 26.08.2010 - 6 K 720/07
Rechtsgrundlage für Kostenersatz bei Herstellung einer …
- VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 B 08.1433
Straßenausbaubeitragsrecht; Beitragssatzung; Nachschieben von weiteren Satzungen; …
- VG Osnabrück, 12.04.2005 - 1 A 142/04
Anbaustraße; Beitragspflicht; Beitragssatzung; Einmaligkeit; Entstehung; …
- OVG Thüringen, 14.10.2003 - 4 ZEO 144/98
- VG Potsdam, 07.05.2007 - 12 K 3997/03
Rechtmäßigkeit einer Straßenausbaubeitragssatzung und Beachtung des …
- VG Osnabrück, 12.04.2005 - 1 A 184/04
Straßenbaubeitragsrecht (Erneuerung und Verbesserung)
- VG München, 11.02.2009 - M 10 S 08.4278
Nacherhebung eines Beitrags (Wasserversorgung) bei Aufnahme der Fläche in einen …
- VG Dresden, 22.01.1999 - 7 K 2100/99
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ; Rechtmäßigkeit eines …
- VG Köln, 19.12.2013 - 14 K 6559/11
Rechtmäßigkeit eines Niederschlagswassergebührenbescheids; Unzulässigkeit der …