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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87   

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BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87 (https://dejure.org/1991,591)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1991 - 4 C 51.87 (https://dejure.org/1991,591)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 4 C 51.87 (https://dejure.org/1991,591)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksbegriff - Bestellung von Baulasten - Genehmigung einer Grundstückteilung - Grundstücksbezogene Besonderheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung, Begriff des Baugrundstücks, Baulast als Voraussetzung für Befreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baulasten reichen nicht immer für eine Befreiung (IBR 1991, 394)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 24
  • NJW 1991, 2783
  • MDR 1991, 1101
  • NVwZ 1991, 1075 (Ls.)
  • DVBl 1991, 812
  • DÖV 1991, 739
  • BauR 1991, 582
  • ZfBR 1991, 173
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 S. 1 der niedersächsischen Bauordnung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Damit ist zugleich der Rechtsbegriff des (Bau-)Grundstücks, soweit er im Bauplanungsrecht verwendet wird, als Bestandteil dieses nach Art. 74 Nr. 18, 72 GG zum Bundesrecht gehörenden Rechtsgebiets selbst bundesrechtlich festgelegt (vgl. auch BVerfGE 40, 261 ).

    Den Ländern steht es zwar frei, besondere bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Baugrundstück zu stellen und es insoweit abweichend vom bundesrechtlichen Grundstücksbegriff zu definieren (vgl. BVerfGE 40, 261 ff.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.10.1984 - 6 A 131/82
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 4. Oktober 1984 - 6 A 131/82 - NJW 1985, 1796 = BRS 42 Nr. 178), daß eine Vereinigungsbaulast nach § 4 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung - NBauO - geeignet sein könne, eine Grundstücksteilung zu ermöglichen, sei deshalb nicht zu folgen.

    Die Klägerin vertritt im Anschluß an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 4. Oktober 1984 (- 6 A 131/82 -, NJW 1985, 1796 = BRS 42 Nr. 178) die Auffassung, planungsrechtliche Hindernisse für die Teilungsgenehmigung ließen sich dadurch überwinden, daß durch Baulasten nach § 73 der Berliner Bauordnung 1985 - BauO Berlin - sichergestellt werde, daß die Teilgrundstücke planungsrechtlich weiterhin als ein einziges Baugrundstück gälten.

  • BVerwG, 05.02.1971 - IV C 1.68

    Privilegierung von Altenteilerhäusern im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    So kann zwar die freie Veräußerlichkeit von Altenteilerhäusern durch eine Baulast ausgeschlossen und damit die dauerhafte Zugehörigkeit des Altenteilerhauses zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gesichert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 1.68 - BauR 1972, 90).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Ausnahmen hiervon sind nur dort vertretbar - dann allerdings auch geboten -, wo bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstände, daß der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 48.72 - BVerwGE 44, 250 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Darüber hinaus sind unter Härten im Sinne dieser Vorschrift nur grundstücksbezogene Härten, die sich gerade aus den boden- und planungsrechtlichen Besonderheiten des zu beurteilenden Grundstücks ergeben, zu verstehen; das Interesse an einer besseren wirtschaftlichen Nutzung genügt nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - ZfBR 1990, 245 ).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Bundesrechtliche Begriffe können durch das Landesrecht nicht verändert werden; anderenfalls würde das Bundesrecht je nach dem Landesrecht einen unterschiedlichen Inhalt haben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - ZfBR 1988, 283, zur Unzulässigkeit der Konkretisierung des Begriffs der gesicherten Erschließung in den §§ 30-35 BauGB durch Landesrecht).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Der Senat hat zwar mit Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 69.70 - (BVerwGE 40, 268 ) entschieden, daß der Antragsteller eines Bodenverkehrsgenehmigungsverfahrens keinen Anspruch darauf habe, daß bereits in diesem Verfahren geprüft und entschieden werde, ob eine beabsichtigte bauliche Nutzung durch die Bewilligung einer Befreiung ermöglicht werden könne.
  • BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 42.78

    Voraussetzungen für die Versagung der Bodenverkehrsgenehmigung für ein

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Dasselbe gilt, wenn ein bereits bebautes Grundstück so geteilt werden soll, daß eine bestehende und bisher zulässige Bebauung gerade infolge der Teilung rechtswidrig würde (BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1981 - BVerwG 4 C 42.78 - NJW 1982, 1061 = BRS 38 Nr. 113).
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74

    Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Denn das Instanzgericht wendet revisibles Recht auch insoweit an, wie es sich bei der Auslegung irrevisiblen Rechts als durch revisibles Recht gebunden erachtet (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 8 - 11.74 - BVerwGE 49, 301).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 73.68

    Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Grundstück im bauplanungsrechtlichen Sinne grundsätzlich mit dem bürgerlich-rechtlichen (grundbuchrechtlichen) Grundstück gleichzusetzen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 73.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 28).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Dies ist im Grundsatz zutreffend (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24 - ZfBR 1991, 173).

    Ausnahmen sind nicht nur vertretbar, sondern sogar geboten, wenn bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstände, dass der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24 ; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 48.72 - BVerwGE 44, 250 ).

  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Würde § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO durch § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO verdrängt, so würde beim Vorliegen einer Vereinigungsbaulast auch der Nachbarschutz aus § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO vollständig entfallen, obwohl der bauplanungsrechtliche Grundstücksbegriff durch landesrechtliche Baulasten nicht verändert werden kann (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24).
  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 14 B 11.1238

    Folgen der Gasexplosion in Lehrberg bleiben sichtbar

    Welcher Grundstücksbegriff im jeweiligen Sachzusammenhang zum Tragen kommt, ist durch Auslegung zu ermitteln (BVerwG, U. v. 21.12.2011 - 4 C 13.10 - BVerwGE 141, 302 Rn. 11; U.v. 14.2.1991 - 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24/29).

    Ausnahmen sind nicht nur vertretbar, sondern sogar geboten, wenn bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstünde, dass der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (BVerwG, U.v. 14.2.1991 - 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24 und U.v. 19.9.2002 - 4 C 13.01 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 40 S. 13).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1991 - 4 B 52.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2454
BVerwG, 07.05.1991 - 4 B 52.91 (https://dejure.org/1991,2454)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1991 - 4 B 52.91 (https://dejure.org/1991,2454)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - 4 B 52.91 (https://dejure.org/1991,2454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehender Betrieb für Zulassung nach § 34 Abs. 3 BauGB erforderlich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 1075
  • BauR 1991, 572
  • ZfBR 1991, 180
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 4 B 52.91
    Die Revision kann nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen der zum Begriff des "Fremdkörpers" geltend gemachten Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Senats vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - (NVwZ 1990, 755 = ZfBR 1990, 198) zugelassen werden.

    Ob das Berufungsurteil hinsichtlich seiner Ausführungen zur städtebaulichen Vertretbarkeit nach § 34 Abs. 3 BauGB von dem Urteil des Senats vom 15. Februar 1990 (a.a.O.) abweicht und ob der Begriff des Dienens in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB rechtsgrundsätzlicher Klärung bedarf, kann offenbleiben.

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 4 B 52.91
    Daß zumindest dann, wenn die neue Nutzung erkennbar nicht nur vorübergehend ausgeübt worden ist, der Bestandsschutz der früheren Nutzung erloschen ist, weil die frühere Nutzung keine prägende Wirkung mehr besitzt, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - (ZfBR 1988, 195 ) ausgesprochen.
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 4 B 52.91
    Zwar hätte die Gemeinde in einem auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Obstbrennerei gerichteten verwaltungsgerichtlichen Verfahren gemäß § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beigeladen werden müssen, weil die Baugenehmigung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden darf (BVerwGE 42, 8 , st. Rspr.).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 4 B 52.91
    - Übrigens sind nach der Rechtsprechung des Senats nur solche nicht genehmigten baulichen Anlagen für die Beurteilung eines Bebauungszusammenhangs von Bedeutung, die in einer Weise geduldet werden, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständigen Behörden mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 ).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 4 B 52.91
    Übrigens wäre das Berufungsurteil selbst bei einer auf Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage trotz des in der fehlenden Beiladung liegenden Verfahrensfehlers im Revisionsverfahren nicht aufzuheben, wenn das Baugesuch zu Recht abgelehnt worden wäre (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19).
  • BVerwG, 03.12.1974 - IV B 152.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abbruchsverfügung betreffend

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 4 B 52.91
    An dem hiernach zwischen den Klägern und der beklagten Bauaufsichtsbehörde streitigen Rechtsverhältnis ist die Gemeinde nicht im Sinne von § 65 Abs. 2 VwGO derart beteiligt, daß sie notwendig beizuladen wäre (BVerwG, Beschluß vom 3. Dezember 1974 - BVerwG 4 B 152.74 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 15).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 15.68

    Zulässigkeit einer Tankstelle im unbeplanten Innenbereich - Umfang der bei der

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 4 B 52.91
    In dem Urteil vom 23. April 1969 - 4 C 15.68 - (BRS 22 Nr. 37) findet sich keine Aussage zu der Frage, wie nicht genehmigte und auch nicht geduldete bauliche Anlagen bei der Beurteilung nach § 34 BBauG zu behandeln sind.
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Bei der Ermittlung des Gebietscharakters ist ein Bauvorhaben daher unbeachtlich, das als Gegenstand der Prüfung nicht zugleich Prüfungsmaßstab sein kann (so BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1991 - 4 B 52.91 - NVwZ 1991, 1075).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 10 A 1166/04

    Umgebungsprägung bei eingestellter Nutzung

    BVerwG, Urteile vom 6.11.1968 - IV C 31.66 -, BRS 20 Nr. 36 und vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BRS 33 Nr. 36, Beschlüsse vom 7.5.1991 - 4 B 52.91 -, BRS 52 Nr. 68 sowie vom 23.11.1998 - 4 B 29.98 -, BRS 60 Nr. 82.
  • VGH Bayern, 08.10.2015 - 1 BV 14.1795

    Baugenehmigung, Wohnnutzung, Ausbau, Obergeschoss, Dachgeschosses, Stallgebäude,

    Vorliegend kann nicht die Rede davon sein" dass sich die Verkehrsauffassung darauf eingestellt hat" dass nach Aufgabe der Landwirtschaft auf dem ehemaligen Hofgrundstück des Klägers keinerlei andere Nutzung mehr stattfinden werde; vielmehr hat sich in der ehemaligen Hofstelle seit langen Jahren im Wohnteil nach Bildung von zwei Wohneinheiten eine allgemeine Wohnnutzung und im Wirtschaftsteil eine gewerbliche Nutzung des Erdgeschosses - jeweils mit grundsätzlicher Zustimmung des Beklagten - etabliert (BVerwG" B. v. 7.5.1991 - 4 B 52.91 - NVwZ 1991" 1075).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 1 LA 239/08

    Nachbarrechtliche Abwehrmöglichkeiten gegen einen Omnibusbetrieb am Ende der

    Dies hat nicht nur in der prozessrechtlichen Situation der Anfechtung einer bauaufsichtlichen Maßnahme zu gelten (vgl. insoweit BVerwG, Beschl. v. 7.5.1991 - 4 B 52.91 -, NVwZ 1991, 1075 ), sondern auch im Nachbarstreit.

    Spätestens mit der neuen Nutzung für den Omnibusbetrieb ist die alte Nutzung für das Fuhrgeschäft nachhaltig verdrängt worden und hat damit ihre einstmals prägende Wirkung verloren (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.3.1988 - 4 C 21.85 -, NVwZ 1989, 667 ; Beschl. v. 7.5.1991 - 4 B 52.91 -, NVwZ 1991, 1075 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1993 - 1 L 81/92
    Erhebliche Zweifel an der Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("das Vorhaben einem Betrieb dient und städtebaulich vertretbar ist") bestehen schon deshalb, weil die Zulassung eines Vorhabens nach dieser Vorschrift einen bereits bestehenden Betrieb voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.05.1991 - 4 B 52.91 -, BRS 52 Nr. 68).

    Demgegenüber ist die Vorschrift nicht zur Erleichterung von betrieblichen Neugründungen bestimmt (BVerwG, Beschl. v. 07.05.1991, aaO).

  • VG Trier, 23.01.2008 - 5 K 505/07

    Spielplatz Ferschweiler

    Insoweit sind nämlich zur Überzeugung der Kammer die gleichen Grundsätze anzuwenden, die bei der Frage zu berücksichtigen sind, ob nicht genehmigte bauliche Anlagen für die Beurteilung eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 BauGB von Bedeutung sind, so dass es darauf ankommt, ob sie in einer Weise geduldet werden, die keinen Zweifel daran lässt, dass sich die zuständigen Behörden mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben (BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1991 - 4 B 52/91 -, NVwZ 1991, S. 1075).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2022 - 10 B 3.17

    Berufung Beklagter und Beigeladener; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Eine frühere Nutzung hat keinen Einfluss mehr, wenn eine neue Nutzung nicht nur vorübergehend ausgeübt wird (BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1991 - BVerwG 4 B 52.91 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1992 - 7 A 158/91

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz in reinen Wohngebieten

    Die in einem faktischen reinen Wohngebiet unzulässige Natursteinverarbeitung ist auch nicht als Erweiterung bzw. Änderung eines bereits bestehenden Betriebs - vgl. zu diesem Kriterium: BVerwG, Beschluß vom 7.5.1991 - 4 B 52/91 - BauR 1991 S. 572 - nach § 34 Abs. 3 Satz 1 BauGB zulässig.
  • VG Oldenburg, 15.03.2007 - 4 A 2268/05

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Herstellung einer

    Einschränkungen ergeben sich vielmehr daraus, dass das Vorhaben den Anforderungen genügen muss, die sich aus dem Tatbestandsmerkmal des "Dienens" ergeben (vgl. Krautzberger in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB Kommentar, 9. Auflage 2005, § 34 Rdn.56; s. auch BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1991 - 4 B 52/91 -, NVwZ 1991, 1075 (1076, zur damaligen Regelung des § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB ).
  • VG Stuttgart, 11.07.2001 - 16 K 2283/99

    Schrottrecyclingbetrieb; Immissionsrichtwert; Gebietszweck

    Die zuständige Behörde hat bei der Festsetzung des Immissionswertes von 65 dB(A) verkannt, dass in dem hier maßgebenden Bereich, nämlich der näheren Umgebung im Sinne des hier geltenden § 34 I 1 BauGB, nicht vorwiegend gewerbliche Anlagen und Nutzungen untergebracht (gewesen) sind, sondern dass die Umgebungseigenart nach ihrer Nutzungsart auch damals schon durch Wohngebäude geprägt gewesen ist, weil es nicht möglich und zulässig gewesen ist, sie als - städtebaulich unerwünschte - Fremdkörper aus der Betrachtung der Umgebungseigenart auszuklammern (zur Fremdkörper-Rechtsprechung vgl. BVerwGE 55, 369 = BauR 1975, 29 = BRS 28 Nr. 27; BVerwG BauR 1990, 329 = NVwZ 1990, 755 = ZfBR 1990, 198; BVerwG ZfBR 1991, 180).
  • VG Berlin, 19.06.1996 - 19 A 1808.95

    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer Tankstelle;

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