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   OVG Berlin, 26.04.1990 - 3 B 19.89   

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https://dejure.org/1990,5384
OVG Berlin, 26.04.1990 - 3 B 19.89 (https://dejure.org/1990,5384)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.04.1990 - 3 B 19.89 (https://dejure.org/1990,5384)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. April 1990 - 3 B 19.89 (https://dejure.org/1990,5384)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Akademischer Grad; Doktor der Rechte; Entziehung des Doktortitels; Unwürdigkeit; Wissenschaftliche Lauterkeit; Täuschungshandlungen; Strafbares Verhalten

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1251 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 188
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Diese Bestimmtheitsanforderungen würden verfehlt, wollte man für die Bestimmung der Unwürdigkeit im Sinne der Entziehungsvorschrift, wie von der älteren Instanzrechtsprechung (etwa: OVG Münster, Urteil vom 14. Januar 1963 - V A 747/62 - MDR 1965, 515 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Oktober 1965 - V OVG A 58/63 - OVGE 21, 441 ; VGH München, Urteile vom 21. Juli 1966 - Nr. 184 VI 65 - DVBl 1967, 89 und vom 14. Februar 1969 - Nr. 182 III 67 - VGHE 22, 111 ; vgl. auch noch: OVG Berlin, Urteil vom 26. April 1990 - 3 B 19/89 - NVwZ 1991, 188; OVG Koblenz, Urteil vom 31. Juli 1991 - 2 A 10260/91 - NVwZ-RR 1992, 79 ), der frühen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6. September 1966 - BVerwG 7 B 201.65 - Buchholz 421.11 § 4 Ges. Akadem. Grade Nr. 2 S. 4) und großen Teilen der Literatur (z.B. Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 3. Aufl. 2004 Rn. 420, 436 f., 441; Menzel, JZ 1960, 461) für die Vorgängernorm des § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) GFaG vertreten, auf die Enttäuschung traditioneller gesellschaftlicher Vorstellungen über den Doktorgrad als öffentliche Würde eigener Art, als herausgehobener Rang oder als ehrenvolle Kennzeichnung der Persönlichkeit seines Trägers abstellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10

    Doktorgrad; Unwürdigkeit zur Führung; Verstöße gegen die Grundsätze guter

    Auch die ungebrochene Beliebtheit der Titelführung spricht dafür, dass mit dem Doktortitel eine "ehrenvolle Kennzeichnung der Persönlichkeit seines Trägers" (Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 3. Aufl. 2004, S. 323) oder jedenfalls eine die Person als akademisch gebildet und geprägt kennzeichnende Heraushebung (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990 - 3 B 19/89 -, NVwZ 1991, 188) verbunden wird.

    Zentrale Kernpflicht wissenschaftlichen Arbeitens ist aber die Wahrung "wissenschaftlicher Redlichkeit", zu der § 3 Abs. 5 Satz 1 LHG auch ausdrücklich verpflichtet (vgl. hierzu auch OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990 - 3 B 19/89 -, NVwZ 1991, 188).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 2820/11

    Promotionsvermittler verliert Doktorgrad

    vgl. zu dieser Fallgestaltung BVerwG, Beschluss vom 7. September 1990 - 7 B 127.90 -, WissR 1991, 56, juris, Rdn. 5; OVG Berlin, Urteil vom 26. April 1990 - 3 B 19/89 -, NVwZ 1991, 188; Epping, a. a. O., § 67, Rdn. 125.
  • VG Köln, 27.10.2011 - 6 K 3445/10

    Doktortitel nach strafrechtlicher Verurteilung zu Recht entzogen

    Urteil vom 14.09.2011 - 9 S 2667/10 - Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 02.12.2009 - 2 KN 906/06 - Rn. 42 (Bejahung des notwendigen wissenschaftlichen Bezugs beim Fernhalten von durch eine gewerbliche Promotionsvermittlung vermittelten Kandidaten von der Promotion wegen des Verdachts der wissenschaftlichen Unredlichkeit); OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990 - 3 B 19.89 - (Verneinung der wissenschaftlichen Lauterkeit bei nachhaltiger entgeltlicher Unterstützung von Täuschungshandlungen bei juristischen Staatsprüfungen); vgl. Lorenz, Die Entziehung des Doktorgrades - ein altes Instrument in neuer Funktion, DVBl. 2005, S. 1242, 1244, von Coelln, Der Entzug des Doktorgrades, academics.de.
  • VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93
    Dabei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt und der nicht wegen Unbestimmtheit gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt, da sich der Begriff durch Wesen und Bedeutung des akademischen Grades präzisieren läßt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30.11.1988 - 1 BvR 900/88 - OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990, NVwZ 1991, 188).

    Wie die zur Auslegung des Begriffes der Unwürdigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 lit. c) AkadGFG vertretenen differierenden Auffassungen belegen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990, a.a.O., das einen unmittelbaren Bezug der Verfehlungen zur fachlich-wissenschaftlichen Qualifikation verlangt; Starosta, Die Aberkennung akademischer Grade, DÖV 1987, 1050 f., der einen Titelentzug nur dann für gerechtfertigt hält, wenn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, vorsätzlich und nachhaltig verletzt wurde; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 30.11.1988 - 1 BvR 900/88 -, offenlassend, jedoch bezweifelnd, ob Verhaltensweisen, die keinen unmittelbaren Bezug zur fachlich-wissenschaftlichen Qualifikation haben, einbezogen werden dürfen) wäre es hier erforderlich gewesen, die von dem Beklagten angelegten Maßstäbe offenzulegen und dem Kläger so eine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer verwaltungsgerichtlichen Klage zu ermöglichen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.1991 - 2 A 10260/91

    Verwaltungsfachhochschule ; Diplomgrad; Nachdiplomierung; Staatliche Bezeichnung

    Obwohl sie als ein Erzeugnis nationalsozialistischer Gesetzgebung anzusprechen ist (vgl. dazu Thieme, a.a.O., Rdnr. 356), läßt sie eine verfassungsgemäße Handhabung zu und ist daher als solche nicht verfassungswidrig (vgl. BVerwG, Beschluß vom 07.September 1990, a.a.O.; OVG Berlin, Urteil vom 26. April 1990, NVwZ 1991, 188; Thieme, a.a.O.).
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