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   BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89, 7 C 56.89   

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BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89, 7 C 56.89 (https://dejure.org/1990,73)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1990 - 7 C 55.89, 7 C 56.89 (https://dejure.org/1990,73)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1990 - 7 C 55.89, 7 C 56.89 (https://dejure.org/1990,73)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im immissionsschutzrechlichem Genehmigungsverfahren - Vornahme einer Änderungsgenehmigung ohne nachbarschützende Nebenbestimmungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im immissionsschutzrechlichem Genehmigungsverfahren - Vornahme einer Änderungsgenehmigung ohne nachbarschützende Nebenbestimmungen

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 368
  • NVwZ 1991, 369
  • DVBl 1991, 381
  • DÖV 1991, 249
 
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Wird zitiert von ... (220)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
    Der erk. Senat (Urteile .. [in] BVerwGE 61, 256, 275; 75, 285, 291 = DRsp V (556) 209 a) hat in Übereinstimmung mit dem BVerfG (BVerfGE 53, 30, 59 f., vgl. ferner BVerfGE 77, 381,406) zwar .

    Bei einer auf die Verletzung solcher Verfahrensvorschriften gestützten Klage müsse sich für die Klagebefugnis aus dem Vorbringen des Klägers ergeben, »daß sich der von ihm gerügte Verfahrensfehler auf seine materiellrechtliche Position ausgewirkt haben könnte« (Urteil, BVerwGE 75, 285 ..).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
    Der erk. Senat (Urteile .. [in] BVerwGE 61, 256, 275; 75, 285, 291 = DRsp V (556) 209 a) hat in Übereinstimmung mit dem BVerfG (BVerfGE 53, 30, 59 f., vgl. ferner BVerfGE 77, 381,406) zwar .

    Der »vorgezogene Grundrechtsschutz durch behördliche Verfahren« ist in bezug auf das atomrechtliche Genehmigungsverfahren begründet worden aus dem im Kernkraftwerk »verkörperten außerordentlichen Gefährdungspotential« (BVerfGE 53, 30, 58).

  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
    Der erk. Senat (Urteile .. [in] BVerwGE 61, 256, 275; 75, 285, 291 = DRsp V (556) 209 a) hat in Übereinstimmung mit dem BVerfG (BVerfGE 53, 30, 59 f., vgl. ferner BVerfGE 77, 381,406) zwar .
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 23.89

    Untertägige Erkundung eines Standortes - Eignung für die Sicherstellung und

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
    Einen solchen Anspruch potentiell Drittbetroffener auf Durchführung eines Verfahrens für die Zulassung eines Vorhabens oder auf Unterlassung des Vorhabens ohne Durchführung des Verfahrens hat das BVerwG - außer im Atomrecht (vgl. Urteil, DVBl 1990, 593,594 - DRsp V (540) 194 a-c) - bisher nicht zuerkannt (vgl. z.B. BVerwG, NJW 1981, 239, betr.
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88

    Landbeschaffung - Verwaltungsakt - Flughafenerweiterung - Mangelnde Genehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
    Das BVerwG hat dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sonstige Drittbetroffene »im allgemeinen keinen Rechtsanspruch auf Durchführung des Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens« haben, sondern »i.d.R. durch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche hinreichend geschützt« sind (aaO., S. 367; vgl. auch BVerwG, DVBl 1989, 1051, 1053).«.
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
    Auch im Immissionsschutzrecht hat der Senat (Urteil, DVBl 1983, 183 = DRsp V (540) 119 d-f) Verfahrensvorschriften als drittschützend angesehen, nämlich § 10 Abs. 2 Satz 2 BImSchG , wonach der Inhalt von Unterlagen, die geheimhaltungsbedürftig sind, so ausführlich dargestellt sein muß, daß es Dritten möglich ist, zu beurteilen, ob und in welchem Umfang sie von den Auswirkungen der Anlage betroffen werden können.
  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
    fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Urteil, NJW 1981, 2769, betr.
  • BVerwG, 28.05.1985 - 7 B 116.85

    Atomrecht - Atomrechtliches Verfahren - Öffentlichkeitsbeteiligung

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
    im Atomrecht Verfahrensvorschriften als drittschützend angesehen, nämlich insofern, »als sie im Interesse eines effektiven Grundrechtsschutzes den potentiell von dem Vorhaben betroffenen Dritten die Möglichkeit eröffnen, ihre Belange schon im Genehmigungsverfahren vorzubringen und sich damit - wenn nötig - schon frühzeitig gegen die Anlage zur Wehr zu setzen (BVerwG, Beschluß vom 28.5. 1985, - 7 B 116.85 -,Buchholz 451.171 AtomG Nr. 14).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
    Einen Anspruch auf Durchführung eines Genehmigungsverfahrens, das mit einer Sachentscheidung abschließt, hat das BVerwG (DVBl 1989, 363 = DRsp V (533) 407 c [Leitsätze]) bisher nur der Gemeinde zugebilligt in bezug auf ein Vorhaben (wesentliche Änderung eines Militärflugplatzes), das sie in ihrer Planungshoheit berührt .
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
    Der erk. Senat (Urteile .. [in] BVerwGE 61, 256, 275; 75, 285, 291 = DRsp V (556) 209 a) hat in Übereinstimmung mit dem BVerfG (BVerfGE 53, 30, 59 f., vgl. ferner BVerfGE 77, 381,406) zwar .
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher Verfahrenspositionen, die unabhängig von der Möglichkeit einer konkreten materiellrechtlichen Betroffenheit geschützt sind, vom Atomrecht abgesehen (vgl. Urteil vom 9. März 1990 - BVerwG 7 C 23.89 - BVerwGE 85, 54), weder im Fachplanungs- noch im sonstigen Zulassungsrecht anerkannt (vgl. Urteil vom 29. Mai 1981 - BVerwG 4 C 97.77 - BVerwGE 62, 243, vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 und vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 7 C 55 und 56.89 - BVerwGE 85, 368; Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 4 B 145.82 - DVBl 1982, 1096).
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Der Vorbehalt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG, in dem die Öffentlichkeit nicht beteiligt werden muss, ist nicht drittschützend (Urteil vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 7 C 55. und 56.89 - BVerwGE 85, 368 ).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Das macht die Prüfung erforderlich, ob die Behörde in Wahrnehmung der ihr obliegenden Aufgabe ausreichende Daten ermittelt und ihren Bewertungen zugrunde gelegt hat und ob diese Bewertungen hinreichend vorsichtig sind (BVerwG, Urt. v. 22.10.1987 - 7 C 4.85 -, BVerwGE 78, 177, 181; Urt. v. 5.10.1990 - 7 C 55 u. 56.99 -, BVerwGE 85, 368, 379).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.07.1990 - 4 A 1.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2472
BVerwG, 06.07.1990 - 4 A 1.87 (https://dejure.org/1990,2472)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1990 - 4 A 1.87 (https://dejure.org/1990,2472)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1990 - 4 A 1.87 (https://dejure.org/1990,2472)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wasserstraßen - Unentgeltliche Nutzung - Anspruch auf Nutzung - Nutzung von Bodenschätzen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 223
  • NVwZ 1991, 369 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 13
  • DVBl 1990, 1172
  • DÖV 1992, 40
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90

    Recht zur Benutzung von Sewasserstraßen - Brodersbyer Noors

    § 1 III 1 WaStrG weist den Ländern nicht jede Nutzung des Bundeseigentums an Seewasserstraßen ausschließlich zu (vgl. auch BVerwG, NVwZ-RR 1991, 13 = DVBl. 1990, 1172).

    Bereits nach dem Wortlaut der Regelung hat der Gesetzgeber nicht jede Nutzungsbefugnis, die sich aus dem Eigentum ergeben kann, den Ländern - vorbehaltlich der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Bundes - Überlassen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - BVerwG 4 A 1.87 - DVBl. 1990, 1172 ).

    Sie ist das Ergebnis eines Kompromisses in einem Streit zwischen dem Bund und den Küstenländern über den Umfang der Seewasserstraßen und die daraus folgenden Zuständigkeitsabgrenzungen und Eigentumsverhältnisse (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1173 f.).

    Auch nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist der in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG zugunsten der Länder enthaltene Vorbehalt als die begrenzte Zuweisung von Nutzungsbefugnissen in dem Sinne zu verstehen, daß die Wahrnehmung der den Küstenländern obliegenden öffentlichen Aufgaben durch die Festlegung der Eigentumsbefugnisse des Bundes nicht erschwert werden soll, insbesondere nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1174).

    Richtig ist zwar, daß die in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG aufgeführten Nutzungsarten - mit Ausnahme der Bodenentnahme - schon durch ihre Ziele ohne weiteres öffentlichen Interessen zuzuordnen sind, die das Land selbst wahrzunehmen hat oder wahrnehmen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1173).

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen;

    Die Einbeziehung der in § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG genannten Bodenschätze in den Geltungsbereich des Bergrechts sollte volkswirtschaftlich wichtige Vorkommen aus dem Bereich der Steine und Erden einem Rechtsregime unterstellen, das den Erfordernissen der Rohstoffsicherung in besonderer Weise Rechnung trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - 4 A 1.87 - BVerwGE 85, 223 ; Beschluss vom 24. Februar 1997 - 4 B 260.96 - Buchholz 406.27 § 3 BBergG Nr. 1; BT-Drs. 8/1315 S. 70 f.).
  • VGH Hessen, 07.07.2015 - 2 A 177/15

    Nassauskiesung im Bannwald

    Mit dieser Regelung in § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG wollte der Gesetzgeber die zur Rohstoffsicherung volkswirtschaftlich wichtigsten Bodenschätze dem Bergrecht unterwerfen (Hess. VGH, a.a.O., [...] Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - 4 A 1/87 -, BVerwGE 85, 223).
  • BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94

    Zulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung; Übertragung der

    Insbesondere werden nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen die Liegeplätze des Hafens Strande aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses jährlich neu vergeben und stehen daher nicht nur einem begrenzten Kreis von Berechtigten, sondern grundsätzlich jedem interessierten Segelsportler zur Verfügung (vgl. insoweit auch BVerwGE 85, 223, 225 ff; 87, 169, 174, 175, 180 f).
  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 242/98

    Abbau von Grundeigentümerbodenschätzen

    Die von der Revision hiergegen vorgebrachten Rügen sind unbegründet; sie unterscheiden nicht genügend zwischen den Voraussetzungen derartiger Bescheide und ihrem Gegenstand oder Inhalt, wobei dahingestellt bleiben mag, ob es sich bei solchen Bestätigungen überhaupt um Verwaltungsakte handelt, wie die Revision meint (ablehnend BVerwGE 85, 223, 245; OVG Münster im Urteil vom 30. September 1997 - 21 A 3785/96, Umdruck S. 7 ff.).
  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 3.90

    Recht der Wasserstraßen: Übernahme der Nutzung eines von einem Landkreis

    "Bereits nach dem Wortlaut der Regelung hat der Gesetzgeber nicht jede Nutzungsbefugnis, die sich aus dem Eigentum ergeben kann, den Ländern - vorbehaltlich der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Bundes - überlassen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - BVerwG 4 A 1.87 - DVBl. 1990, 1172 ).

    Sie ist das Ergebnis eines Kompromisses in einem Streit zwischen dem Bund und den Küstenländern über den Umfang der Seewasserstraßen und die daraus folgenden Zuständigkeitsabgrenzungen und Eigentumsverhältnisse (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1173 f.).

    Auch nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist der in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG zugunsten der Länder enthaltene Vorbehalt als die begrenzte Zuweisung von Nutzungsbefugnissen in dem Sinne zu verstehen, daß die Wahrnehmung der den Küstenländern obliegenden öffentlichen Aufgaben durch die Festlegung der Eigentumsbefugnisse des Bundes nicht erschwert werden soll, insbesondere nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1174).

  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 2.90

    Recht der Wasserstraßen: Übernahme der Nutzung eines von einem Landkreis

    "Bereits nach dem Wortlaut der Regelung hat der Gesetzgeber nicht jede Nutzungsbefugnis, die sich aus dem Eigentum ergeben kann, den Ländern - vorbehaltlich der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Bundes - überlassen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - BVerwG 4 A 1.87 - DVBl. 1990, 1172 ).

    Sie ist das Ergebnis eines Kompromisses in einem Streit zwischen dem Bund und den Küstenländern über den Umfang der Seewasserstraßen und die daraus folgenden Zuständigkeitsabgrenzunger und Eigentumsverhältnisse (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1173 f.).

    Auch nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist der in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG zugunsten der Länder enthaltene Vorbehalt als die begrenzte Zuweisung von Nutzungsbefugnissen in dem Sinne zu verstehen, daß die Wahrnehmung der den Küstenländern obliegenden öffentlichen Aufgaben durch die Festlegung der Eigentumsbefugnisse des Bundes nicht erschwert werden soll, insbesondere nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1174).

  • VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14

    Erweiterung eines Quarztagebaus

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber die wichtigsten Vorkommen aus dem Bereich der volkswirtschaftlich bedeutsamen Steine und Erden dem Bergrecht unterworfen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - 4 A 1/87 -, BVerwGE 85, 223).

    Weiter war Zweck der Einbeziehung der in § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG genannten Stoffe in den Geltungsbereich des Bergrechts die Absicht des Gesetzgebers, die zur Rohstoffsicherung volkswirtschaftlich wichtigsten Bodenschätze dem Bergrecht zu unterwerfen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990, a. a. O.), damit sie privilegiert gegenüber anderen Nutzungen des Bodens gewonnen werden können.

  • VG Darmstadt, 22.12.2015 - 7 K 1452/13

    Entscheidungsvorbehalt im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber die wichtigsten Vorkommen aus dem Bereich der volkswirtschaftlich bedeutsamen Steine und Erden dem Bergrecht unterworfen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 4 A 1/87 - BVerwGE 85, 223).
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