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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89   

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BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89 (https://dejure.org/1990,1941)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1990 - 1 WB 86.89 (https://dejure.org/1990,1941)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1990 - 1 WB 86.89 (https://dejure.org/1990,1941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Alkoholverbot - Bundesminister der Verteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alkoholverbot für Luftfahrzeugführer und Besatzungsangehörige der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 349
  • NJW 1991, 1317
  • NVwZ 1991, 579 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.07.1972 - I WB 127.72

    Haar-Erlaß - § 10 Abs. 4 SG, Art. 1, 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Demnach können die staatsbürgerlichen Rechte der Soldaten im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch die gesetzlich begründeten Soldatenpflichten beschränkt werden (BDHE 5, 231; BVerwGE 46, 1 [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72]).

    Werden einem Soldaten in Ausformung seiner Pflicht zum treuen Dienen besondere Pflichten auferlegt, so bleibt in diesem Bereich den zuständigen militärischen Vorgesetzten ein Raum, den sie unter militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen ausfüllen können (BVerwGE 46, 1, 3) [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72].

  • BVerwG, 04.11.1975 - I WB 59.74
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Materiell ist die Auferlegung von Einzelpflichten aber nur dann verfassungskonform, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 80, 137, 152 f. [BVerfG 06.06.1989 - 1 BvR 921/85]; BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

    Je stärker allerdings durch das Freizeitverhalten die dienstlichen Belange berührt werden, desto mehr Beschränkungen muß der Soldat auch im außerdienstlichen Bereich hinnehmen, oder umgekehrt, je stärker der mit einem Verbot verbundene Eingriff in die Freizeitsphäre des Soldaten ist, desto höhere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit und Erheblichkeit der Beeinträchtigung dienstlicher Belange zu stellen (BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Die allgemeine Handlungsfreiheit ist ein umfassendes Grundrecht (BVerfGE 80, 137, 152 f.) [BVerfG 06.06.1989 - 1 BvR 921/85].

    Materiell ist die Auferlegung von Einzelpflichten aber nur dann verfassungskonform, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 80, 137, 152 f. [BVerfG 06.06.1989 - 1 BvR 921/85]; BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Ein Alkoholverbot einige Zeit vor Dienstbeginn ist nichts Außergewöhnliches, wenn die Art des Dienstes Nüchternheit bei Dienstbeginn erfordert (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 2 Allgemeine Dienstanweisung für Bundesbahnbeamte vom 1. Januar 1977; BVerwGE 67, 61 für waffentragende Beamte des Zolldienstes).
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Es ist nicht die Aufgabe der Wehrdienstgerichte, ihre Auffassung von der Zweckmäßigkeit militärischer Befehle an die Stelle der zuständigen Vorgesetzten zu setzen (BVerwGE 43, 179).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 2 WD 23.84

    Search and Rescue-Kommandoführers - Bereitschaftsdienst - Alkoholkonsum -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Das grundsätzliche allgemeine Alkoholverbot während des Dienstes (Nr. 414 Abs. 1 ZDv 10/5; BVerwGE 76, 277 [BVerwG 24.10.1984 - 2 WD 23/84]) rechtfertigt sich ohne weiteres aus der Eigenart des militärischen Dienstes, zu dem der Umgang mit Waffen, Munition und komplexem militärischen Gerät gehört und der es erfordert, daß der Soldat im Dienst im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist.
  • BVerwG, 14.04.1983 - 2 WDB 1.83

    Irokesenhaarschnitt - §§ 7, 17 SG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Eine Auferlegung von Pflichten mit dieser Zielsetzung kann aus der Pflicht des Soldaten zum treuen Dienen abgeleitet werden (BVerwGE 76, 66).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Das heißt, alle Rechtsnormen, die formell und materiell der Verfassung entsprechen, schränken die Handlungsfreiheit zulässigerweise ein (BVerfGE 6, 32).
  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Diese Pflicht obliegt den Soldaten nicht nur im Dienst, sondern auch außerhalb des Dienstes (BVerwGE 73, 81; 83, 60).
  • BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79

    Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Diese Pflicht obliegt den Soldaten nicht nur im Dienst, sondern auch außerhalb des Dienstes (BVerwGE 73, 81; 83, 60).
  • BVerwG, 17.05.1972 - I WB 125.71

    Haarnetz-Erlass

  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 153.83

    Versäumung der Beschwerdefrist - Untätigkeitsantrag - Dauermaßnahme -

  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 WB 24.90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden

  • BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 35.81

    Befehl - Dienstlicher Zweck - Repräsentationsveranstaltung der Bundeswehr -

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Das Soldatengesetz definiert den Begriff "Befehl" nicht, sondern setzt ihn mit dem gleichen Inhalt voraus, wie er in § 2 Nr. 2 WStG festgelegt ist (stRspr.: vgl. u.a. Beschluss vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89 - <BVerwGE 86, 349 = NZWehrr 1991, 69 = NJW 1990, 1317 = NVwZ 1991, 579 [LS] = ZBR 1991, 152 [LS]>).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    Dabei wird der Begriff "Befehl" weder in der Vorschrift noch sonst im Soldatengesetz näher bestimmt, sondern mit gleichem Inhalt wie in § 2 Nr. 2 WStG vorausgesetzt (stRspr.: vgl. u.a. Beschluss vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89 - <BVerwGE 86, 349 [350] = NZWehrr 1991, 61 = NJW 1990, 1317 = NVwZ 1991, 579 [LS] = ZBR 1991, 152 [LS]>, Urteile vom 22. Juni 2004 - BVerwG 2 WD 23.03 - <NZWehrr 2005, 83 = DokBer 2005, 43> und vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.11.2007 - 5 TaBV 23/07

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Betriebsvereinbarung,

    Denn es liegt auf der Hand, dass es sowohl vom Zeitfaktor als auch vom Umfang der genossenen Alkoholmenge her Freiräume für einen Alkoholgenuss gibt, durch den dienstliche Belange nicht berührt werden (BVerwG - 1 WB 86/89 -, NJW 1991, 69-72).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Das Soldatengesetz definiert den Begriff "Befehl" nicht, sondern setzt ihn mit dem Inhalt, wie er in § 2 Nr. 2 WStG normiert ist, voraus (stRspr, vgl. Beschluss vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89 - BVerwGE 86, 349 und Urteil vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 = Buchholz 236.1 § 11 SG Nr. 1).
  • VG Meiningen, 02.07.2003 - 6 D 60005/01

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; förmliches Disziplinarverfahren;

    Die allgemeine Handlungsfreiheit ist ein umfassendes Grundrecht; deshalb ist es nicht gerechtfertigt, bestimmte Verhaltensweisen, sofern sie sich ihrerseits im Rahmen der Rechtsordnung halten, vom Grundrechtsschutz auszunehmen (BVerwG, B. v. 08.11.1990, 1 WB 86/89, BVerwGE 86, 349-355).

    Dabei gilt, je stärker durch das Freizeitverhalten die dienstlichen Belange berührt werden, desto mehr Beschränkungen sind auch im außerdienstlichen Bereich hinzunehmen oder umgekehrt, je stärker der mit einem Verbot verbundene Eingriff in die Freizeitsphäre des Beamten wirkt, desto höhere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit und Erheblichkeit der Beeinträchtigungen dienstlicher Belange zu stellen (vgl. auch BVerwG, B. v. 08.11.1990, 1 WB 86/89 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 WD 12.06

    Befehl; Grenzen der Befehlsbefugnis; Fürsorgepflicht; Kameradschaftspflicht;

    Das Soldatengesetz definiert den Begriff "Befehl" nicht, sondern setzt ihn mit dem Inhalt, wie er in § 2 Nr. 2 WStG normiert ist, voraus (stRspr, vgl. Beschluss vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89 - BVerwGE 86, 349 = NZWehrr 1991, 69 und Urteil vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - Buchholz 236.1 § 11 SG Nr. 1 = EuGRZ 2005, 636 = NJW 2006, 77 ).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2005 - 15 U 210/04

    Luftkaskoversicherung: Leistungsfreiheit für durch einen alkoholisierten

    Mit Rücksicht auf die besondere Verantwortung der Luftfahrzeugführer, der von einem Flug ausgehenden Gefährlichkeit nicht nur für Materialwerte und die mitfliegenden Personen, sondern auch die Bevölkerung und der Beeinträchtigung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkoholgenuss hat das Bundesverwaltungsgericht einen Befehl an Luftfahrzeugführer, 12 Stunden vor Flugbeginn keinen Alkohol zu sich zu nehmen, als rechtmäßig angesehen (NJW 1991, 1317).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 2 WD 12.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Alkoholgenuß - Dienstgradherabsetzung

    Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in mehreren Entscheidungen (Beschlüsse vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89, BVerwG 1 WB 87.89 und BVerwG 1 WB 88.89 - sowie vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 84.89 -, der einen Kapitänleutnant des ... geschwaders ... betraf) die Rechtmäßigkeit der einschlägigen Befehlsgebung des Bundesministers der Verteidigung festgestellt und zur Begründung ausgeführt (BVerwG 1 WB 86.89):.
  • BVerwG, 03.08.1994 - 2 WD 18.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen -

    Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in mehreren Entscheidungen (Beschlüsse vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89 - <BVerwGE 86, 349 [ff.]> und vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 84.89 -) die Rechtmäßigkeit der einschlägigen Befehlsgebung des Bundesministers der Verteidigung, wonach Führern und Besatzungsangehörigen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr der Alkoholgenuß zwölf Stunden vor Flugbeginn generell verboten ist und nur in absolut nüchternem Zustand geflogen werden darf, festgestellt und zur Begründung u.a. ausgeführt:.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 74.91

    Vorzeitige Versetzung eines Berufssoldaten in den Ruhestands und Verhängung eines

    Die Sicherheit des Luftverkehrs über der Bundesrepublik Deutschland ist ein sehr hohes Gut, das es unbedingt zu schützen gilt (vgl. Beschluß vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89 -).
  • BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 148.90

    Wehrrecht - Dienstreise - Anordnung eines bestimmten Beförderungsmittels -

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2641
BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89 (https://dejure.org/1990,2641)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1990 - 1 WB 109.89 (https://dejure.org/1990,2641)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1990 - 1 WB 109.89 (https://dejure.org/1990,2641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Ethische Grundlagen der Verteidigung - Anfechtbare Maßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 316
  • NVwZ 1991, 579 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 200
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.12.1970 - I WB 115.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89
    Er muß wissen, warum der BMVg eine verteidigungspolitische Konzeption vertritt und welches die Gründe sind, die zu dieser Entscheidung geführt haben (vgl. BVerwGE 43, 162 f.).

    Der Antragsteller wäre, soweit dies für ihn überhaupt in Betracht kommt, nicht gehindert, in der Behandlung der aufgeworfenen Fragen auch Ansichten zu erörtern, die von den "Bewertungen" des BMVg abweichen (vgl. hierzu auch BVerwGE 43, 162, 165) [BVerwG 22.12.1970 - I WB 115/70].

  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89
    Diese "Bewertung", an die keinerlei rechtliche Auswirkung geknüpft ist, bleibt im Rahmen einer sachlich gehaltenen Meinungsäußerung und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 13, 123, 125 f. [BVerfG 18.07.1961 - 2 BvE 1/61]; 40, 287, 293 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvE 1/75]; 57, 1, 8 f. [BVerfG 25.03.1981 - 2 BvE 1/79]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89
    Diese "Bewertung", an die keinerlei rechtliche Auswirkung geknüpft ist, bleibt im Rahmen einer sachlich gehaltenen Meinungsäußerung und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 13, 123, 125 f. [BVerfG 18.07.1961 - 2 BvE 1/61]; 40, 287, 293 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvE 1/75]; 57, 1, 8 f. [BVerfG 25.03.1981 - 2 BvE 1/79]).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89
    Diese "Bewertung", an die keinerlei rechtliche Auswirkung geknüpft ist, bleibt im Rahmen einer sachlich gehaltenen Meinungsäußerung und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 13, 123, 125 f. [BVerfG 18.07.1961 - 2 BvE 1/61]; 40, 287, 293 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvE 1/75]; 57, 1, 8 f. [BVerfG 25.03.1981 - 2 BvE 1/79]).
  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 112.74
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89
    Zwar hat der Senat in seinem Beschluß vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 112/74 - = BVerwGE 53, 111 es nicht schlechthin ausgeschlossen, daß auch Informationsmaterial dann einer gerichtlichen Kontrolle unterworfen werden könnte, wenn damit gezielt gegenüber dem einzelnen Soldaten einseitiger politischer Einfluß genommen werden soll und darin dann möglicherweise ein Verstoß gegen § 15 Abs. 4 SG gesehen werden könnte.
  • BVerwG, 20.11.1975 - I WB 104.73
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89
    Daraus folgt, daß der Soldat nur solche Maßnahmen oder Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen lassen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung und eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (BVerwGE 53, 106, 108 [BVerwG 20.11.1975 - I WB 104/73] m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme;

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen oder Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 Satz 1 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung und eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr.: grundlegend Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [107 f.]> und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 = NVwZ-RR 1991, 200 = ZBR 1991, 94>).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn in dieser Information - erfolge sie in Gestalt eines Leitfadens oder mündlich/persönlich - die von der Bundesregierung und vom BMVg vertretene Verteidigungskonzeption, Sicherheitspolitik und Militärstrategie sachlich dargestellt und bewertet werden (Beschluss vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - ).

    Eine derartige Information des BMVg oder eines in seinem Auftrag handelnden Vorgesetzten kann jedoch einer gerichtlichen Kontrolle als Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO unterzogen werden, wenn und soweit durch konkrete gegenüber dem Untergebenen getroffene Äußerungen nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers eine Verletzung dessen eigener Rechte, namentlich der Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG), der Pflicht zur Kameradschaft (§ 12 Satz 1 SG) oder der Pflicht, als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung zu beeinflussen (§ 15 Abs. 4 SG), möglich erscheint (vgl. dazu u.a. (Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - <BVerwGE 53, 111 [112]> und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - ).

    Auf deren Kenntnis hat ein Soldat als Staatsbürger, der nach § 7 SG verpflichtet ist, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen, sogar einen Anspruch (vgl. Beschluss vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - ).

    Diese Darstellung und Bewertung müssen vielmehr auch von einem Soldaten hingenommen werden, der ihnen in der Sache nicht zustimmt (Beschluss vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - ).

    Eine solche nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO rügefähige und der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle zugängliche einseitige politische Einflussnahme liegt nach der Rechtsprechung des Senats dann vor, wenn für den durchschnittlichen Betrachter bei objektiver Würdigung erkennbar wird, dass der Soldat durch die Information des Vorgesetzten für oder gegen eine politische Meinung eingenommen werden soll (Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - und vom 6. September 1990 -BVerwG 1 WB 109.89 - ).

    Eine in diesem Sinne gezielte einseitige politische Einflussnahme ist nach der oben bereits zitierten Rechtsprechung des Senats nur dann gegeben, wenn für den durchschnittlichen Betrachter bei objektiver Würdigung erkennbar wird, dass der Soldat durch die Information für oder gegen eine politische Meinung eingenommen werden soll (Beschluss vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - ).

  • BVerwG, 12.04.1994 - 1 WB 78.93

    Beschwerde gegen ein Verhalten des militärischen Vorgesetzten - Konkreter

    Daraus folgt, daß der Soldat nur solche Maßnahmen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen lassen kann, die in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [107 f.]> und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 <BVerwGE 86, 316 [ff.]>).

    Soweit der Antragsteller meint, der GenInsp habe es an der gebotenen Mäßigung und Zurückhaltung sowie der Achtung vor anderen Anschauungen fehlen lassen, ist darauf hinzuweisen, daß eine nach § 17 Abs. 3 WBO rügbare einseitige politische Einflußnahme nach der Rechtsprechung des Senats nur dann vorliegt - und folglich einer gerichtlichen Kontrolle unterworfen werden könnte -, wenn bei objektiver Würdigung erkennbar wird, daß ein Soldat durch die Äußerung für oder gegen eine politische Meinung eingenommen werden soll (vgl. Beschluß vom 6. September 1990 aaO).

    Solange seine Bewertung im Rahmen einer sachlich gehaltenen Meinungsäußerung bleibt, muß eine solche Meinungsäußerung auch von einem Soldaten hingenommen werden, der dieser Bewertung in der Sache nicht zustimmt (vgl. hierzu auch Beschluß vom 6. September 1990 aaO).

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00

    Anfechtbarkeit eines Erlasses des Bundesministers für Verteidigung bezüglich des

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung und eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [108]>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [318]> und vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - ).
  • BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16

    Rüge gegen Richtwerte bei Beurteilungen; Eingriff in subjektives Recht des

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen lassen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die, obwohl an andere Soldaten gerichtet, in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 1990 - 1 WB 109.89 - BVerwGE 86, 316, vom 4. März 2004 - 1 WB 51.03 - und vom 24. Mai 2011 - 1 WB 14.11 - Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr.: Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [108]>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [318]> = NVwZ-RR 1991, 200 = ZBR 1991, 94, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - , vom 11. November 2004 - BVerwG 1 WB 51.04 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - NVwZ-RR 2005, 727>).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 25.01

    Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung -

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - < BVerwGE 53, 106 [108]>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - < BVerwGE 86, 316 [318] > und vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - ).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14

    Anknüpfung an den Geburtsjahrgang als bedarfsbezogenes Kriterium für

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die, obwohl an andere Soldaten gerichtet, in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - BVerwGE 86, 316, vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 51.03 - m.w.N., vom 27. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 18.09 - und vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 30.10 -).
  • BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 4.11
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die, obwohl an andere Soldaten gerichtet, in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - BVerwGE 86, 316, vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 51.03 - m.w.N., vom 27. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 18.09 - und vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 30.10 -).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 29.01

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte in Fragen der Einhaltung der Vorschriften

    Daraus folgt, dass er nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung und eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - < BVerwGE 53, 106 [108]>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [318]> und vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - ).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 18.09
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, Beschlüsse vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - BVerwGE 86, 316 und vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 51.03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 51.03

    Auslegung des Rechtsschutzbegehrens bei Nichtstellung eines förmlichen Antrags -

  • BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91

    Pflicht zur Ausschreibung von Dienstposten im Bereich des Soldatenrechts -

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 14.11

    Beschwerde eines Berufssoldaten gegen die Neufassungen der

  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 30.10

    Eingriff in das Grundrecht der Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit durch die

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
  • BVerwG, 19.06.2002 - 1 WB 26.02

    Richtlinien für die für männliche Soldaten festgelegte Haarlänge -

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 19.01

    Unterschiedliche Regelung der Haarlänge männlicher und weiblicher Soldaten -

  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 5.91

    Unterschiede zwischen der Dienstzeit der Soldaten und der Arbeitszeit der Beamten

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 69.01

    Rechtmäßigkeit einer unterschiedlichen Regelung über die Haarlänge männlicher und

  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 52.03

    Gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen und Unterlassungen des militärischen

  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 48.03

    Rhythmus der Beurteilung anstehender Kapitänleutnante - Unzulässigkeit des

  • BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 103.95

    Zustimmung zu einer Wiederholungsüberprüfung - Abgabe einer Sicherheitserklärung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2614
BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89 (https://dejure.org/1990,2614)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1990 - 1 WB 145.89 (https://dejure.org/1990,2614)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1990 - 1 WB 145.89 (https://dejure.org/1990,2614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wehrbeschwerde - Rechtliches Gehör - Heilung eines rechtlichen Mangels - Wehrdienstgericht - Gesetzliche Begründungspflicht

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Heilung des Verfahrensmangels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 579 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 201
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
    Es ist jedoch nicht Sinn und Zweck grundgesetzlicher Gewährleistung rechtlichen Gehörs vor Gericht, dem Betroffenen Zugang zu dem Gericht nicht bekannten Tatsachen zu verschaffen (BVerfG NJW 1983, 1043 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 864/81]).
  • BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88

    Selbstständige Anfechtung eines Beurteilungsbeitrages bei Soldatenbeurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
    Ein Begehren, das darauf hinausläuft, einzelne Elemente eines einheitlichen Verfahrens oder einzelne Verhaltensweisen eines am Verfahren Beteiligten herauszunehmen, kann - sofern nicht besondere, hier nicht in Betracht kommende Umstände hinzutreten - nicht zum Gegenstand eines gesonderten Antrages gemacht werden (vgl. BVerwG Beschluß vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88 - m.w.N.).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
    Durch die Gewährung befristeter Beschwerdemöglichkeiten und die Eröffnung des Rechtswegs, wenn die entsprechenden Fristen eingehalten worden sind, ist dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG und dem von § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO erfaßten Recht des § 34 Satz 1 SG Genüge geleistet; die Anrufung der Gerichte darf von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen wie gerade der Einhaltung bestimmter Fristen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194, 199 f. [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvL 5/57]; 10, 264, 267 f. [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 27, 297, 310) [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65].
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
    Durch die Gewährung befristeter Beschwerdemöglichkeiten und die Eröffnung des Rechtswegs, wenn die entsprechenden Fristen eingehalten worden sind, ist dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG und dem von § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO erfaßten Recht des § 34 Satz 1 SG Genüge geleistet; die Anrufung der Gerichte darf von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen wie gerade der Einhaltung bestimmter Fristen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194, 199 f. [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvL 5/57]; 10, 264, 267 f. [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 27, 297, 310) [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65].
  • BVerwG, 03.07.1968 - I WB 26.68
    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
    Die bei Verspätung einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde einsetzende dienstaufsichtliche Überprüfung dient nicht mehr der Wahrung der Rechte des Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO; die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen; die Eröffnung des Ergebnisses derartiger Überprüfung enthält demgemäß als solche dem Beschwerdeführer gegenüber keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; 63, 189, 3. Leitsatz; 76, 296, 2. Leitsatz).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
    Wird dem Beschwerdeführer vor der Entscheidung über seine Beschwerde das rechtliche Gehör versagt, kann dieser Mangel bis zur Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei dem Wehrdienstgericht geheilt werden (im Anschluß an BVerwGE 74, 48 [BVerwG 21.02.1986 - 4 N 1/85]).
  • BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 6.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
    Wird als Beschwerdeanlaß ein Unterlassen geltend gemacht, beginnt die Beschwerdefrist mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (vgl. Böttcher/Dau, WBO 3. Aufl. § 6 RdNr. 7 ff.; BVerwG Beschluß vom 9. August 1989 - 1 WB 6/89 - m.w.N. für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
    Verwendungsentscheidungen werden regelmäßig zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres getroffen (vgl. BVerwGE 86, 25 f.).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84

    Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerdebefugnis - Geschäftsordnung -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
    Die bei Verspätung einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde einsetzende dienstaufsichtliche Überprüfung dient nicht mehr der Wahrung der Rechte des Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO; die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen; die Eröffnung des Ergebnisses derartiger Überprüfung enthält demgemäß als solche dem Beschwerdeführer gegenüber keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; 63, 189, 3. Leitsatz; 76, 296, 2. Leitsatz).
  • BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
    Eine Ausnahme hiervon besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur für Erstentscheidungen des BMVg, durch die ein Gesuch zurückgewiesen wird (vgl. BVerwGE 46, 209, 211 [BVerwG 18.12.1973 - I WB 186/72]; 46, 251) [BVerwG 02.04.1974 - II WD 5/74].
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des

  • BVerwG, 06.01.2010 - 1 WNB 7.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenz; Bezeichnung

    Ansonsten beginnt, wenn als Beschwerdeanlass ein rechtswidriges Unterlassen geltend gemacht wird, die Beschwerdefrist, wenn die Unterlassung dem Soldaten bekannt wird (Beschluss vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 - ; vgl. auch Beschluss vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 97.90 und 98.90 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 1 B 1659/05

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen der Vorfälle in Coesfelder Kaserne

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2004 - 2 WD 3.04 -, BVerwGE 120, 193 (Juris Rn. 9 ff.), und Beschluss vom 22. Juli 2004 - 2 WDB 4, 03 -, NVwZ-RR 2005, 47 (zur unterbliebenen Anhörung des Soldaten durch die Einleitungsbehörde); Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 -, Juris Rn. 5, und vom 8. Januar 1992 - 2 WDB 17.91 -, BVerwGE 93, 222 (jeweils zur Anhörung der Vertrauensperson); Beschluss vom 22. Juli 2004 - 2 WDB 4, 03 -, NVwZ-RR 2005, 47 (Leitsatz 4; Juris Rn. 9); Beschluss vom 25. April 1990 - 1 WB 145.89 -, NVwZ 1991, 579; ferner allgemein Beschlüsse vom 9. Juli 1986 - 2 CB 5.85 -, Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 10 (Juris Rn. 5) und vom 17. Juli 1986 - 7 B 6.86 -, Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 11 (Juris Rn. 3 f.).
  • BVerwG, 11.05.2011 - 1 WNB 3.11

    Ein Soldat hat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf sachliche Überprüfung

    Die bei verspäteter Einlegung einer Beschwerde bestehende Untersuchungspflicht nach § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO erfolgt allerdings nur in Wahrnehmung der Dienstaufsicht; sie dient nicht der Wahrung von Rechten des Beschwerdeführers im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO - also auch nicht der Realisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten aus § 10 Abs. 3 SG - , sondern ist allein darauf gerichtet, im öffentlichen Interesse festzustellen, ob Mängel im dienstlichen Bereich vorliegen (Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - BVerwGE 63, 189 , vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 - NVwZ 1991, 579 , vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 45.97 -, vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 80.08 - ; Urteil vom 17. November 1995 - BVerwG 8 C 38.93 - Buchholz 311 § 7 WBO Nr. 1 = NZWehrr 1996, 170).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 81.91

    Voraussetzungen für die Einweisung in eine Fördergruppe - Anforderungen eines

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 145.89, die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 399/90 - sowie die Personalakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 29.95

    Nachbesetzung eines Dienstpostens - Verwendungsansprüche eines Soldaten

    Wenn er sich zu Unrecht übergangen fühlte, hätte er seine Rechte innerhalb von zwei Wochen (§ 21 Abs. 1, 2, § 17 Abs. 4 WBO), also bis zum 8. November 1994, geltend machen müssen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 - und vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 27.91 - ).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 75.94

    Unvollständigkeit von Personalakten der Bundeswehr - Recht eines Soldaten auf

    Dies ist schon deshalb unzulässig, weil auch die Frage der - rechtzeitigen und hinreichenden - Gewährung rechtlichen Gehörs bei der Vorbereitung einer Wehrbeschwerdeentscheidung Bestandteil jenes Verfahrens ist und nicht zum Gegenstand eines besonderen Verfahrens vor dem Senat gemacht werden kann (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]> und vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 -).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 7.99

    Voraussetzungen eines Anspruchs eines Soldaten auf Erstattung von unnötigen

    Dies ist unzulässig, weil die Zustellung von Beschwerdebescheiden ein Bestandteil des Wehrbeschwerdeverfahrens ist und - wie der Senat wiederholt entschieden hat - nicht isoliert zum Gegenstand eines eigenständigen Verfahrens gemacht werden kann (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 >, vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 - und vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 75.94 -).
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