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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1990 - 9 B 1042/90   

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https://dejure.org/1990,7490
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1990 - 9 B 1042/90 (https://dejure.org/1990,7490)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.04.1990 - 9 B 1042/90 (https://dejure.org/1990,7490)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. April 1990 - 9 B 1042/90 (https://dejure.org/1990,7490)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichten der Ordnungsbehörde; Inanspruchnahme eines Nichtstörers; Räumungsgläubiger; Vermeidung der Obdachlosigkeit ; Räumungsschuldner; Obdachlosigkeit des Räumungsschuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 692
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.1992 - 4 M 95/92

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen

    Das Verwaltungsgericht hat im Grundsatz zutreffend ausgeführt, daß die Inanspruchnahme privaten Wohnraums zur Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohter Asylbewerber nur dann in Betracht kommt, wenn die Behörde alles ihr Mögliche - zu ergänzen bleibt entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts: und Zumutbare - getan hat, um die Gefahr auf andere Weise ohne Inanspruchnahme eines Nichtstörers zu beseitigen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 11.04.1990, 9 B 1042/90, NVwZ 1991, 692; BayVGH, Beschl v. 14.08.1990, 21 B 90.00335, NVwZ-RR 1991, 196; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.05.1990, 1 S 873/90, NVwZ-RR 1990, 476).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1992 - 4 M 15/92

    Obdachlosigkeit; Gefahrenabwehr; Daseinsvorsorge; Unterkunft

    Die Beseitigung von Obdachlosigkeit wird überwiegend als Maßnahme der Gefahrenabwehr angesehen (VGH Baden Württemberg, Beschluß vom 22.02.1990 - 1 S 151/90 -, DÖV 90, 573; Beschluß vom 21.05.1990 - 1 S 873/90 -, NVwZ-RR 90, 476; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11.04.1990 - 9 B 1042/90 - NVw2 91, 692; BayVGH, Urteil vom 14.08.1990 - 21 B 90.00335 - NVwZ-RR 91, 196; VG Bremen, Beschluß vom 27.02.1990 - 2 V 91/90 - NVwZ 91, 706; VG Hannover, Beschluß vom 18.10.1990 - 10 B 194/90 - NVwZ-RR 91, 148; Beschluß vom 19.12.1990 - 10 B 244/90 - NVwZ-RR 91, 257).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - 9 E 704/20

    Streit um eine Wohnungseinweisung zur Vermeidung einer Obdachlosigkeit wegen

    AG als Nichtstörer i. S. d. § 19 OBG NRW rechtmäßig war, insbesondere, ob - auch nach bereits über dreijähriger Beschlagnahmezeit - mit Blick darauf, dass eine Wohnungsbeschlagnahme zur Unterbringung einer von Obdachlosigkeit bedrohten Person grundsätzlich nur als letztes Mittel zulässig ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 9 B 209/17 -, juris Rn. 15; zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Nichtstörers zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und den Verpflichtungen der Ordnungsbehörde nach Zwangseinweisungen vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 11. April 1990 - 9 B 1042/90 -, NVwZ 1991, 692 = juris Rn. 6 ff., die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme der Wohnung der H10.
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