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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90 v01   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90 v01 (https://dejure.org/1991,5950)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.10.1991 - VerfGH 12/90 v01 (https://dejure.org/1991,5950)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - VerfGH 12/90 v01 (https://dejure.org/1991,5950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen PDF

    Öffentliche Appelle der Regierung zur Umsetzung normativ vorgegebener Sachziele; Abgrenzung gegenüber der Öffentlichkeitsarbeit; Einschränkungen in der Vorwahlzeit

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze über Abgrenzung zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit und unzulässigen parteiergreifenden Einwirkens von Staatsorganen und regierungsamtlichen Stellen in Wahlkämpfen; Hausmüllvermeidung als Appell eines Landesministers durch Verbreitung über Medien; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze über Abgrenzung zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit und unzulässigen parteiergreifenden Einwirkens von Staatsorganen und regierungsamtlichen Stellen in Wahlkämpfen; Hausmüllvermeidung als Appell eines Landesministers durch Verbreitung über Medien; ...

Sonstiges (2)

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsbegründung - Müllvermeidung; Anzeigenkampagne in der heißen Wahlkampfphase

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift - Landtagswahlkampf; Anzeigenserie eines Ministeriums

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2218 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 467
  • DÖV 1992, 215
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Abgrenzung von verfassungsrechtlich zulässiger öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidrigem parteiergreifendem Einwirken von Staatsorganen in Wahlkämpfen allgemeine Grundsätze entwickelt (BVerfGE 44, 125; 63, 230), denen sich der Verfassungsgerichtshof (DVB1.1985, 691) ebenso wie die mit dieser Problematik befaßten Verfassungsgerichte anderer Länder angeschlossen haben (VerfGH Saarland, NJW 1980, 2181; StGH BW, ES VGH 31, 81; StGH Bremen, DVBl 1984, 221 - StGH Hessen, Beschluß vom 20.12.1990 - P.St. 1114 -).

    Volkes" ermöglichen soll (BVerfGE 44, 125, 145 und ständige Rechtsprechung).

    Wird gesetzes- oder sonstige sachbestimmte Regierungstätigkeit in dem vorstehenden Sinne durch medial vermittelte Ratschläge oder Empfehlungen an die öffentlichkeit vollzogen, so ist sie auch in der Vorwahlzeit unabhängig davon verfassungsrechtlich zulässig, ob für sie ein akuter Anlaß besteht, wie das vom Bundesverfassungsgericht für sonstige öffentlichkeitsarbeit gefordert wird (BVerfGE 44, 125, 151).

    Hätte es sich dabei um öffentlichkeitsarbeit der bisher inder VerfassungsrechtspreChung beurteilten Art gehandelt (vgl. oben unter BI.), die den Bürgern Informationen über nach eigenem politischen Ermessen gestaltete Leistungen oder Absichten der Regierung Ilin eigener Sache" vermitteln soll, so kann auch wenig Zweifel darüber bestehen, daß nach Maßgabe gefestigter Verfassungsrechtsprechung (vgl. BVerfGE 44, 125, 150 ff.) damit die Grenze von zulässiger öffentlichkeitsarbeit zu unzulässiger parteiergreifender Wahlwerbung überschritten gewesen wäre.

  • BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90

    Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
    Von Regierung oder Behörden an die Bürger gerichtete Appelle, Empfehlungen und Ratschläge sind auch dann, wenn sie in der normativen Ordnung des Entscheidungsprozesses nicht vorgesehen sind, als "weiche" Instrumente der Verhaltenssteuerung durch informales Verwaltungshandeln zulässig (vgl. BVerwGE 82, 76, 79; NJW 1991, 1770, 1771 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88

    Warnung vor Glykolwein

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
    Die Regierung und ihre Mitglieder können auf diese Weise insbesondere das Bewußtsein der Bürger für bestehende Gefahren wecken, ihnen ein bestimmtes Verhalten nahelegen und so von ihnen oder der Allgemeinheit Schaden ,abwenden (BVerwG NJW 1989, 272; NJW 1991, 1766, 1768 f.).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
    Von Regierung oder Behörden an die Bürger gerichtete Appelle, Empfehlungen und Ratschläge sind auch dann, wenn sie in der normativen Ordnung des Entscheidungsprozesses nicht vorgesehen sind, als "weiche" Instrumente der Verhaltenssteuerung durch informales Verwaltungshandeln zulässig (vgl. BVerwGE 82, 76, 79; NJW 1991, 1770, 1771 m.w.N.).
  • StGH Bremen, 30.11.1983 - St 1/83

    Zur Frage, ob die Landesverfassung es dem Senat verbietet, politische Parteien im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Abgrenzung von verfassungsrechtlich zulässiger öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidrigem parteiergreifendem Einwirken von Staatsorganen in Wahlkämpfen allgemeine Grundsätze entwickelt (BVerfGE 44, 125; 63, 230), denen sich der Verfassungsgerichtshof (DVB1.1985, 691) ebenso wie die mit dieser Problematik befaßten Verfassungsgerichte anderer Länder angeschlossen haben (VerfGH Saarland, NJW 1980, 2181; StGH BW, ES VGH 31, 81; StGH Bremen, DVBl 1984, 221 - StGH Hessen, Beschluß vom 20.12.1990 - P.St. 1114 -).
  • VerfGH Saarland, 26.03.1980 - Lv 1/80

    Organstreitverfahren; Werbendes und parteiübergreifendes Eingreifen in Wahlkampf;

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Abgrenzung von verfassungsrechtlich zulässiger öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidrigem parteiergreifendem Einwirken von Staatsorganen in Wahlkämpfen allgemeine Grundsätze entwickelt (BVerfGE 44, 125; 63, 230), denen sich der Verfassungsgerichtshof (DVB1.1985, 691) ebenso wie die mit dieser Problematik befaßten Verfassungsgerichte anderer Länder angeschlossen haben (VerfGH Saarland, NJW 1980, 2181; StGH BW, ES VGH 31, 81; StGH Bremen, DVBl 1984, 221 - StGH Hessen, Beschluß vom 20.12.1990 - P.St. 1114 -).
  • BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89

    Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
    Zur ordnungsgemäßer Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat sie grundsätzlich auch die Befugnis, mit medialen Mitteln gegenüber der öffentlichkeit Ratschläge und Empfehlungen für ein bestimmtes Verhalten zu geben (BVerfG NJW 1989, 3269; Kloepfer, JZ 1991, 737 m.w.N~).
  • StGH Hessen, 20.12.1990 - P.St. 1114
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Abgrenzung von verfassungsrechtlich zulässiger öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidrigem parteiergreifendem Einwirken von Staatsorganen in Wahlkämpfen allgemeine Grundsätze entwickelt (BVerfGE 44, 125; 63, 230), denen sich der Verfassungsgerichtshof (DVB1.1985, 691) ebenso wie die mit dieser Problematik befaßten Verfassungsgerichte anderer Länder angeschlossen haben (VerfGH Saarland, NJW 1980, 2181; StGH BW, ES VGH 31, 81; StGH Bremen, DVBl 1984, 221 - StGH Hessen, Beschluß vom 20.12.1990 - P.St. 1114 -).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Abgrenzung von verfassungsrechtlich zulässiger öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidrigem parteiergreifendem Einwirken von Staatsorganen in Wahlkämpfen allgemeine Grundsätze entwickelt (BVerfGE 44, 125; 63, 230), denen sich der Verfassungsgerichtshof (DVB1.1985, 691) ebenso wie die mit dieser Problematik befaßten Verfassungsgerichte anderer Länder angeschlossen haben (VerfGH Saarland, NJW 1980, 2181; StGH BW, ES VGH 31, 81; StGH Bremen, DVBl 1984, 221 - StGH Hessen, Beschluß vom 20.12.1990 - P.St. 1114 -).
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