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   BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89   

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BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89 (https://dejure.org/1992,446)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1992 - 1 C 48.89 (https://dejure.org/1992,446)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1992 - 1 C 48.89 (https://dejure.org/1992,446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Beförderungsverbots von Ausländern ohne Sichtvermerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 682
  • DVBl 1992, 844
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
    Ausgehend von dem Grundsatz, daß die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Asylrechts ebenso wie die anderer Grundrechte Geltung auch im jeweils einschlägigen Verfahrensrecht beansprucht (BVerfGE 52, 391 ; 53, 30 ; 56, 216 ; 63, 215 ), muß der Gesetzgeber das Asylverfahren in einer Weise regeln, die der Bedeutung des Asylrechts gerecht wird und eine zuverlässige und sachgerechte Prüfung von Asylgesuchen ermöglicht.

    Die Entscheidung kann auch anderen Behörden überlassen werden, die bei Ablehnung von Asylanträgen sogleich aufenthaltsbeendende Anordnungen erlassen dürfen (BVerfGE 56, 216 ).

    Mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG läßt sich nicht vereinbaren, daß Asylbegehren als offensichtlich rechtsmißbräuchlich außer acht gelassen und vor Durchführung einer inhaltlichen Prüfung durch die dafür zuständige Behörde aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Asylsuchende ergriffen werden (BVerfGE 56, 216 ).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
    Das Bundesverfassungsgericht warnt mit Recht davor, das Asylrecht zu einem Einwanderungsrecht für jedermann zu verfremden (BVerfGE 74, 51 ).

    Das völkerrechtliche Institut des Asylrechts, an das Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG anknüpft (vgl. BVerfGE 74, 51 ), gebietet keine abweichende Beurteilung.

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
    Der Asylsuchende darf daher grundsätzlich ohne einen sonst erforderlichen Sichtvermerk aus dem Verfolgungsland in das Bundesgebiet einreisen (BVerwGE 62, 206 ; Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7; Urteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103).

    Die Effektivität des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG verlangt, daß eine Sichtvermerkspflicht die Asylgewährung und die dafür erforderliche Einreise in das Bundesgebiet unmittelbar aus dem Verfolgungsland nicht hindert (Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - a.a.O.).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
    Das Bundesverfassungsgericht leitet als "Vorwirkung des Asylrechts" (BVerfGE 80, 68 ) aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG bereits für den Asylbewerber ein mit dessen Antrag auf Asyl gesetzlich verbundenes vorläufiges Bleiberecht ab (BVerfGE 67, 43 ; 78, 7 ; 80, 68 ; 80, 182 ).

    Die Gefahr einer unbegründeten, einschließlich einer mißbräuchlichen Antragstellung beseitigt das vorläufige Bleiberecht grundsätzlich nicht, sondern rechtfertigt lediglich eine Beschleunigung des Asylverfahrens (BVerfGE 67, 43 ).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 2 BvR 911/85

    Verfassungsrechtliche Kontrolle einer Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
    Das steht nicht im Widerspruch zu den Ausführungen im Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1987 - 2 BvR 911/85 - (NVwZ 1987, 1068), wonach Asylbewerbern die Einholung eines Sichtvermerks nur auferlegt werden darf, wenn ihnen dies im Einzelfall möglich und zumutbar ist.
  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 196.83

    Asylanerkennung - Asylbewerber - Abschiebung - Inhaftierung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
    Ein Anspruch auf Asylgewährung wird jedenfalls erst mit dem Erreichen der Bundesrepublik Deutschland erworben (BVerwGE 69, 323 ).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
    Das Bundesverfassungsgericht leitet als "Vorwirkung des Asylrechts" (BVerfGE 80, 68 ) aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG bereits für den Asylbewerber ein mit dessen Antrag auf Asyl gesetzlich verbundenes vorläufiges Bleiberecht ab (BVerfGE 67, 43 ; 78, 7 ; 80, 68 ; 80, 182 ).
  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
    Ausgehend von dem Grundsatz, daß die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Asylrechts ebenso wie die anderer Grundrechte Geltung auch im jeweils einschlägigen Verfahrensrecht beansprucht (BVerfGE 52, 391 ; 53, 30 ; 56, 216 ; 63, 215 ), muß der Gesetzgeber das Asylverfahren in einer Weise regeln, die der Bedeutung des Asylrechts gerecht wird und eine zuverlässige und sachgerechte Prüfung von Asylgesuchen ermöglicht.
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
    Denn auch im Wege der verfassungskonformen Auslegung darf nicht das gesetzgeberische Ziel der Norm selbst in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht werden (BVerfGE 48, 40 ; 54, 277 ; 78, 20 ).
  • BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Volkszählungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
    In den demgegenüber von der Beklagten genannten Fällen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts führte die vom vorlegenden Gericht angenommene Verfassungswidrigkeit der Norm nicht zu deren Nichtigkeit und Unanwendbarkeit; vielmehr konnte das vorlegende Gericht auch bei Annahme der Verfassungswidrigkeit der zugrundeliegenden i Klage stattgeben, so daß die Frage der Verfassungsmäßigkeit nicht entscheidungserheblich war (BVerfGE 66, 100 ; 67, 239 ; der von der Beklagten weiterhin angeführte Beschluß vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 - <EuGRZ 1987, 297> betraf nicht die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG, sondern die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde).
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81

    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei Grundrechtsbeeinträchtigung von

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvL 7/82

    Anforderungen an die Zuläsigkeit einer Richtervorlage

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

  • BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 68.83

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts - Anforderungen an die

  • VGH Hessen, 23.01.1989 - 12 TH 3157/87

    Rechtsnatur der Geldleistungsverpflichtung nach § 18 Abs 5 S 3 AuslG -

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder

  • Drs-Bund, 20.06.1980 - BT-Drs 8/4279
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.1997 - 11 B 13028/97

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 1 und 2 AuslG; Beförderungsverbot;

    1 Satz 1 AuslG enthaltene gesetzliche Beförderungsverbot aktualisiert, dieses erst dadurch im Einzelfall mit Mitteln des Verwaltungszwanges durchgesetzt werden kann bzw. sich erst nunmehr Verstöße als Ordnungswidrigkeiten darstellen, kann durch das verfügte Beförderungsverbot in die Rechte der Antragstellerin als Beförderungsunternehmen eingegriffen werden (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 14. April 1992 - 1 C 48.89 - InfAuslR 92, 262 [263] unter II A 1 und 2 b), so daß diese antragsbefugt ist.

    Im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung vermag der Senat schon wegen der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im vorgenannten Beschluß vom 14. April 1992 (aaO S.264 ff. unter B) über die Unvereinbarkeit von § 18 Abs. 5 Satz 1 AuslG 1965 mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. allerdings nicht etwa festzustellen, die Bestimmungen in § 74 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 AuslG, auf die die Verfügung vom 8. Juli 1997 und der Widerspruchsbescheid vom 4. November 1997 gestützt sind, unterlägen keinerlei Bedenken im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 16 a Abs. 1 GG.

    Ferner stellt auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 14. April 1992 (aaO S. 265 unter 3) darauf ab, daß eine Hilfeleistung an Asylsuchende außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, etwa durch Bereitstellung geeigneter Transportmöglichkeiten oder durch Übernahme der Flugkosten, durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. nicht geboten sei und daß auch eine Vorwirkung des Asylrechts in dem Sinne, daß jedermann überall in der Welt einen Anspruch auf Asyl oder Zulassung zum Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland hat, nicht besteht.

    Mithin beschränkt die Regelung des § 74 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AuslG - auch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 14. April 1992 (aaO) - die "Vorwirkungen des Asylrechts" nicht unmittelbar.

    Ferner hat sich durch die zwischenzeitliche Aufhebung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. und die Einfügung des Art. 16 a GG sowie durch die neuen Regelungen in §§ 18 und 18 a AsylVfG 1992 die Rechtslage seit dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 1992 (aaO) in mehrfacher Hinsicht geändert.

    Sollte mit Blick auf alle vorgenannten Umstände das Verbot, einen Asylbewerber ohne die an sich erforderlichen Einreisedokumente in das Bundesgebiet zu befördern, gleichwohl nicht mit Art. 16 a Abs. 1 GG zu vereinbaren sein, so könnten sich jedoch aufgrund dieser und anderer Änderungen der Rechtslage wie z.B. hinsichtlich der grundsätzlichen Erforderlichkeit einer Aufenthaltsgenehmigung auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren die tatsächlichen Grundlagen des seinerzeit mit der Einführung des Beförderungsverbotes verfolgten gesetzgeberischen Ziel so verändert haben, daß nunmehr die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 14. April 1992 (aaO S. 264 unter bb) aufgeworfene, aber verneinte Frage nach der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des § 74 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1AuslG erneut geprüft und möglicherweise anders beantwortet werden müßte.

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin hindern schließlich Grundsätze des Polizeirechts über die Haftung des Verhaltensstörers den Gesetzgeber nicht, Luftfahrtunternehmen auch dann Verpflichtungen aufzuerlegen, wenn sie nicht Verhaltensstörer im Sinne des Polizeirechts sein sollten (vgl. zu alledem im einzelnen BVerwG, Beschluß vom 14. April 1992 aaO S. 263 f. unter 3 a).

    Hinzu kommen die Beschränkung der unternehmerischen Freiheit durch das Beförderungsverbot, der mit seiner Beachtung verbundene Einnahmeausfall und in Fällen der Zurückweisung von Flugpassagieren bei Bediensteten möglicherweise auftretende Gewissenskonflikte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. April 1992 aaO S. 264 unter 2 A III b) bb)).

  • VG Köln, 21.02.2006 - 7 K 2040/05

    Keine Ausnahmeerlaubnis für Betäubungsmittel zur Selbsttötung - kein Klagerecht

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 14. April 1992 - 1 C 48/49 - NVwZ 1992, 682.
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    vom 14. April 1992 - BVerwG 1 C 48.89 und BVerwG 1 C 45.89 -.
  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 1527/18

    Zum Akteneinsichtsrecht in Jugendhilfeakten

    Wegen der nahen Verwandtschaft zur Anfechtungs- und Verpflichtungsklage findet diese Vorschrift auch bei der Fortsetzungsfeststellungsklage entsprechende Anwendung [vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.04.1992, 1 C 48/49, NVwZ 1992, 682].
  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Gegen die Ermächtigungsnorm bestehen weder im Hinblick auf das von der Klägerin nicht mehr angegriffene Beförderungsverbot noch im Hinblick auf die hiermit verbundene Zwangsgeldandrohung verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit von Beförderungsverboten nach der Vorgängerregelung in § 18 Abs. 5 AuslG 1965: Vorlagebeschluss des erkennenden Senats vom 14. April 1992 - BVerwG 1 C 48.89 - Buchholz 402.24 § 18 AuslG Nr. 1; BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 2 BvL 55 und 56/92 - BVerfGE 97, 49 und das Urteil des Senats vom 7. September 1999 - BVerwG 1 C 9.99 - Buchholz 402.240 § 74 AuslG Nr. 1; vgl. ebenso den in einem Verfahren der Klägerin ergangenen unveröffentlichten Beschluss des Senats vom 21. Juni 2000 - BVerwG 1 B 34.00 -).
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 23.16

    Vorabentscheidung; Außengrenze; Beförderungsunternehmer; Beihilfe zur unerlaubten

    Die Überprüfung der Passagiere im Hinblick auf die Reisedokumente ist in den Beförderungsvorgang eingebettet, der im Rahmen des privatrechtlichen Beförderungsvertrages erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 14. April 1992 - 1 C 48.89 - NVwZ 1992, 682 ).

    Die von ihnen verlangte Überprüfung der Grenzübertrittsdokumente ihrer Passagiere ersetzt nicht die behördlichen Grenzkontrollen, sofern diese zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 1992 - 1 C 48.89 - NVwZ 1992, 682 Rn. 16).

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 233/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

    Denn die von dem Angeklagten unterstützten syrischen Staatsangehörigen sind nicht unmittelbar aus dem Verfolgerstaat (Syrien), sondern aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Griechenland, Österreich) in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und konnten sich schon deshalb nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG, § 26a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht auf das Asylgrundrecht berufen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 - 4 Ss 1558/09, juris, Rn. 9 m. Anm. Senge, jurisPR-StrafR 20/2010 Anm. 2; OLG Köln, NStZ-RR 2004, 24 f.; BayObLG, BayObLGSt 1998, 172, 173; BVerwG, NVwZ 1992, 682, 684; NVwZ 1984, 591; Schott, Einschleusen von Ausländern, 2. Aufl., S. 183 ff.; Stoppa in: Huber, AufenthG, § 95 Rn. 354 mwN).
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 25.16

    EuGH soll Rechtmäßigkeit einer Pflicht von Beförderungsunternehmen zu

    Die Überprüfung der Passagiere im Hinblick auf die Reisedokumente ist in den Beförderungsvorgang eingebettet, der im Rahmen des privatrechtlichen Beförderungsvertrages erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 14. April 1992 - 1 C 48.89 - NVwZ 1992, 682 ).

    Die von ihnen verlangte Überprüfung der Grenzübertrittsdokumente ihrer Passagiere ersetzt nicht die behördlichen Grenzkontrollen, sofern diese zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 1992 - 1 C 48.89 - NVwZ 1992, 682 Rn. 16).

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 178/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

    Denn die Asylbewerber sind jeweils nicht unmittelbar aus dem Verfolgerstaat (Syrien), sondern aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Frankreich, Griechenland) oder aus der Schweiz in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und konnten sich schon deshalb nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG, § 26a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht auf das Asylgrundrecht berufen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 - 4 Ss 1558/09, juris, Rn. 9 m. Anm. Senge, jurisPR-StrafR 20/2010 Anm. 2; OLG Köln, NStZ-RR 2004, 24 f.; BayObLG, BayObLGSt 1998, 172, 173; BVerwG, NVwZ 1992, 682, 684; NVwZ 1984, 591; Schott, Einschleusen von Ausländern, 2. Aufl., S. 183 ff.; Stoppa in: Huber, AufenthG § 95 Rn. 354 mwN).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Die Behörde mußte die Betroffene hier nicht auf einen der denkbaren Wege festlegen, sondern konnte ihr insoweit - schon um den Eingriff möglichst gering zu halten - die Freiheit der Wahl lassen (vgl. dazu BVerwGE 31, 15, 18; 84, 354, 357 [BVerwG 15.02.1990 - 4 C 45/87]; BVerwG NVwZ 1992, 682, 683 [BVerwG 14.04.1992 - 1 C 48/89]; Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 5. Aufl., § 37 Rdn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 9.99

    Beförderung asylsuchender Ausländer durch Fluggesellschaften

  • BVerwG, 23.11.1999 - 1 C 12.98

    Asylantrag; Asylbewerber; Ausländer; Beförderungsunternehmen; Bestimmung des

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97

    Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens

  • VGH Hessen, 02.08.1999 - 12 UE 1943/99

    Rückbeförderungspflicht des Luftverkehrsunternehmens für zurückgewiesene

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 10.99

    Beförderung asylsuchender Ausländer durch Fluggesellschaften

  • VGH Hessen, 02.08.1999 - 12 UE 1471/99

    Rückbeförderungspflicht des Beförderungsunternehmers hinsichtlich

  • VGH Hessen, 02.08.1999 - 12 UE 1457/99

    Rückbeförderungspflicht des Luftverkehrsunternehmens für zurückgewiesene

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89

    Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 S 2734/01

    Umfang eines Rechtsmittelverzichts; Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung

  • BVerwG, 19.05.1992 - 9 C 21.91

    Erforderliche Intensität für eine Verfolgung im Sinne des Asylrechts -

  • BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 52.91

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 51.91

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der

  • VGH Hessen, 03.12.2001 - 12 UE 1889/01

    Luftfahrtunternehmen; Verstoß gegen Beförderungsverbot; Zwangsgeldfestsetzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 10 A 10108/01
  • VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12

    Ausländerrechtlicher Aufwendungsersatz

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 2814/92

    Keine Visumspflicht für Asylbewerber bei der Einreise in die Bundesrepublik

  • BVerwG, 06.08.1992 - 9 B 97.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Verantwortlichkeit des

  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 1109/93

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters trotz Besuchsvisums bei von vornherein

  • BVerwG, 07.10.1992 - 9 B 159.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Antrag auf Asyl - Verletzung der

  • BVerwG, 23.09.1992 - 9 B 151.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des

  • BVerwG, 22.09.1992 - 9 B 136.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • VG Augsburg, 29.09.2011 - Au 6 K 11.30184

    Fluchtgrund Verfolgung durch Taliban wegen Eintritt in die Militärakademie nicht

  • VG Augsburg, 14.09.2011 - Au 6 K 10.30046

    Serbische Staatsangehörige; Mitgliedschaft in der liberaldemokratischen Partei

  • VG Dessau, 08.09.2003 - 3 A 77/03
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