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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90   

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BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 (https://dejure.org/1992,1635)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 (https://dejure.org/1992,1635)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 (https://dejure.org/1992,1635)
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Identitätsfeststellung

Art. 104 GG, §§ 163b Abs. 1 Satz 2, 163c StPO, weiteres Festhalten einer Person durch die Polizei ist verfassungswidrig, wenn sich die beabsichtigte Personalienfeststellung auch an Ort und Stelle vornehmen läßt, Gründe Praktikabilität kommen nicht in Betracht

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festhalten - Identifizierung - Ausweis - Lichtbildausweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2879 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 767
  • StV 1992, 210
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90
    Das Grundgesetz bezeichnet die Freiheit der Person als "unverletzlich"; damit wird eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung in dem Sinne getroffen, daß dieses Recht als ein besonders hohes Rechtsgut zu achten ist, das nur aus wichtigen Gründen eingeschränkt werden darf (vgl. BVerfGE 29, 312 [316] m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90
    Dieser Grundsatz muß bei allen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in den Freiheitsbereich des Bürgers beachtet werden (BVerfGE 30, 173 [199]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis auch dann anerkannt, wenn gegen einen die Freiheit entziehenden Hoheitsakt verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz anders nicht erreichbar ist (BVerfGE 83, 24 [29 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90
    Dies ist nicht der Fall, wenn ein milderes Mittel ausreicht (vgl. BVerfGE 67, 157 [173]; 81, 156 [192] m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90
    Dies ist nicht der Fall, wenn ein milderes Mittel ausreicht (vgl. BVerfGE 67, 157 [173]; 81, 156 [192] m.w.N.).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Jedenfalls mit dem ersichtlich zeitnah möglichen Abgleich mit dem Ergebnis bereits früher - auch in De. - durchgeführter erkennungsdienstlicher Behandlungen war die Rechtsgrundlage für ein weiteres Festhalten des J. zur Identitätsfeststellung entfallen (vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90, NVwZ 1992, 767; vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 1255/04, NStZ-RR 2006, 381 mwN).
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Das Anhalten nach § 163 b Abs. 1 Satz 1 StPO zur Befragung nach Namen und Anschrift und die sofortige Personalienüberprüfung an Ort und Stelle ist noch kein Festhalten i.S.d. § 163 b Abs. 1 Satz 2 StGB, welches an weitere Voraussetzungen gebunden wäre (zum Ganzen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 1 S 338/10 -, juris; KK-Griesbaum, StPO, 6. Aufl., § 163 b Rdnr. 12 f. m.w.N.; BVerfG [2. Kammer], Beschluss vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 - NVwZ 1992, 767 f.).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Ein Festhalten aus reinen Praktikabilitätserwägungen vermag schon die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht zu begründen und dürfte im Übrigen auch auf die Abwägung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer derartigen Maßnahme keinen Einfluss haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Sie stellen eine gesetzliche Konkretisierung des Übermaßverbotes dar und sollen sicherstellen, dass ein Eingriff in die persönliche Freiheit nur in Fällen erfolgt, in denen er zur Feststellung der Identität unerlässlich ist (vgl. BVerfG , Beschl. v. 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 - NVwZ 1992, 767 m.w.N. und Beschl. v. 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04 - NStZ-RR 2006, 381).

    Die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Passes genügt in jedem Fall, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für dessen Fälschung, Verfälschung oder sonstige Unstimmigkeiten wie etwa der Verdacht des unrechtmäßigen Besitzes vorliegen (vgl. Rachor in Lisken/Denninger, a.a.O., F Rn. 373; Wolf/Stephan/Deger, a.a.O., § 26 Rn. 26; KK-Griesbaum, StPO, 6. Aufl., § 163 b Rn. 13 m.w.N.; BVerfG , Beschl. v. 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 - a.a.O.).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in das Freiheitsrecht bei Wiedergewährung der Freiheit ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 53, 152 ; 58, 208 ; 83, 24 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767, der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, NVwZ-Beilage 1996, S. 49, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401; stRspr).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Ein Festhalten aus reinen Praktikabilitätserwägungen vermag schon die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht zu begründen und dürfte im Übrigen auch auf die Abwägung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer derartigen Maßnahme keinen Einfluss haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767 ).
  • OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09

    Notwehr; Polizeibeamter; Identitätsfeststellung; Gebotensein

    Etwaige erforderliche weitere Identitätsangaben, wie Geburtsdatum und Geburtsort hätte man daraufhin leicht auf anderem Wege und ohne das Strafverfahren nachhaltig tangierende Verzögerung (vgl. insoweit: BVerfG NVwZ 1992, 767, 768; OLG Hamm NJW 1978, 231 LS) z. B. aus dem Melderegister ermitteln können.
  • SG Karlsruhe, 09.04.2014 - S 15 U 2643/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht -

    Gesichtspunkte der "Praktikabilität und Nachprüfbarkeit" (so etwa BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R, juris, Rn. 21; LSG Bayern, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 185/11, juris, Rn. 22) sind nicht geeignet, Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05, juris, Rn. 23; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90, juris, Rn. 20).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Darüber hinaus erfordert er, daß die Identitätsfeststellung auf andere Weise nicht möglich ist und stellt damit grundsätzlich auch hier sicher, daß ein Eingriff in die persönliche Freiheit nur in Fällen erfolgt, in denen er zur Feststellung der Identität unerläßlich ist (vgl. BVerfG, NVwZ 1992, 767, 768).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Freiheitsentziehung zur Überprüfung

    Vor diesem Hintergrund hätte es zur Durchführung einer Maßnahme nach § 163 b StPO eines weiteren Festhaltens des Beschwerdeführers und eines Verbringens auf die Polizeidienststelle nicht bedurft (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767, 768).
  • OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07

    Ordentliche Gerichtsbarkeit zur nachträglichen Entscheidung über Rechtmäßigkeit

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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2459
BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89 (https://dejure.org/1992,2459)
BVerfG, Entscheidung vom 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89 (https://dejure.org/1992,2459)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 1992 - 1 BvR 1490/89 (https://dejure.org/1992,2459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Rüge überlanger Verfahrensdauer im fachgerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Rüge der Verfahrensdauer - Entscheidung der Fachgerichte

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1497
  • NVwZ 1992, 767 (Ls.)
  • DB 1992, 1224
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit waren die Beschwerdeführer somit gehalten, durch die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde auch insoweit eine Eröffnung einer weiteren Instanz zu erreichen (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 51, 386 [395 f.]; 52, 380 [387]; vgl. auch BVerfGE 77, 275 [282]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Hiernach gilt, daß die Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus alle ihnen zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 [388 f.]; 74, 102 [113]; 81, 97 [102]).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit waren die Beschwerdeführer somit gehalten, durch die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde auch insoweit eine Eröffnung einer weiteren Instanz zu erreichen (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 51, 386 [395 f.]; 52, 380 [387]; vgl. auch BVerfGE 77, 275 [282]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Hiernach gilt, daß die Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus alle ihnen zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 [388 f.]; 74, 102 [113]; 81, 97 [102]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Das bedeutet, daß eine Grundrechtsverletzung im Interesse einer ordnungsgemäßen Vorprüfung der Beschwerdepunkte zunächst in dem mit der Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren geltend gemacht werden muß (vgl. BVerfGE 59, 63 [83]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Soweit die Beschwerdeführer den Beschluß des Bundesfinanzhofs angreifen, fehlt es an einem Sachvortrag, der mit hinreichender Deutlichkeit zumindest die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten aufzeigt (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit waren die Beschwerdeführer somit gehalten, durch die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde auch insoweit eine Eröffnung einer weiteren Instanz zu erreichen (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 51, 386 [395 f.]; 52, 380 [387]; vgl. auch BVerfGE 77, 275 [282]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Hiernach gilt, daß die Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus alle ihnen zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 [388 f.]; 74, 102 [113]; 81, 97 [102]).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit waren die Beschwerdeführer somit gehalten, durch die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde auch insoweit eine Eröffnung einer weiteren Instanz zu erreichen (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 51, 386 [395 f.]; 52, 380 [387]; vgl. auch BVerfGE 77, 275 [282]).
  • BFH, 24.08.1987 - V S 10/86

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung - Vorliegen

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Insbesondere enthält der Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24. August 1987 (BFH/NV 1988, 59 [63]) keine Entscheidung darüber, ob von Verfassungs wegen eine überlange Verfahrensdauer zur Verwirkung des Steueranspruchs führen kann.
  • BVerfG, 22.12.1991 - 2 BvR 615/90

    Verfassungsbeschwerde gegen kostenrechtliche Folgeentscheidungen

    Gegen diesen Beschluß haben die Beschwerdeführer bereits eine noch anhängige Verfassungsbeschwerde erhoben (1 BvR 1490/89), mit der sie auch die Auferlegung der Verfahrenskosten unter dem Blickwinkel einer überlangen Verfahrensdauer zur verfassungsgerichtlichen Prüfung stellen.

    Sollte dagegen die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 1490/89 erfolglos bleiben, wären auch die Folgeentscheidungen mit dem Hinweis auf die Verfahrensdauer nicht mehr angreifbar.

    Ist diese jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, worüber im Verfahren 1 BvR 1490/89 entschieden werden muß, so besteht auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Revisions- bzw. Beschwerdegerichts, § 8 GKG in der Weise auszulegen, daß Kosten für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht zu erheben sind.

    Wird die Kostengrundentscheidung dagegen im Verfahren 1 BvR 1490/89 aufgehoben, so besteht für eine Anwendung des § 8 GKG kein Bedarf.

  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Die Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch eine übermäßig lange Dauer des Verfahrens ist für das steuerrechtliche Verfahren anerkannt (BVerfG-Entscheidungen vom 27. September 1993 2 BvR 829/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1994, 348; vom 21. Februar 1992 1 BvR 1575/89, HFR 1992, 651; vom 14. Februar 1992 2 BvR 1443/91, HFR 1992, 728; vom 7. Januar 1992 1 BvR 1490/89, HFR 1992, 727; vom 22. Januar 1987 1 BvR 103/85, Der Betrieb --DB-- 1987, 1722; Senatsurteil vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Eine überlange Verfahrensdauer (im Streitfall ca. 8 bis 9 Jahre) müsse bei Steuerbescheiden zu Lasten des Fiskus gehen, indem die dem Verfahren zugrunde liegenden Bescheide nebst dem Urteil des FG ersatzlos aufgehoben werden, weil nur auf diese Weise die Grundrechtsheilung herbeigeführt werden könne (vgl. dazu Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1490/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1990, 162).
  • BFH, 03.12.1993 - XI S 12/93

    Aussetzung der Vollziehung auf Grund unbilliger Härte

    Demgegenüber habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluß vom 7. Januar 1992 1 BvR 1490/89 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 1497) ausgeführt, daß in diesem Fall die Zulassung der Revision unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung in Betracht kommen könne.

    Außerdem hat das BVerfG nach Ergehen der Entscheidung des IV.Senats im Beschluß in NJW 1992, 1497 bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit wegen überlanger Verfahrensdauer ausgeführt, daß die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung des Steueranspruchs in Betracht komme.

  • BFH, 28.08.2012 - IV B 14/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernis eines auf die überlange Dauer

    Anders als die Klägerin behauptet, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verwirkung eines Steueranspruchs wegen überlanger Verfahrensdauer in dem Beschluss vom 7. Januar 1992  1 BvR 1490/89 (Neue Juristische Wochenschrift 1992, 1497, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 727) nicht angenommen.
  • VerfG Brandenburg, 19.12.1996 - VfGBbg 28/96

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Beschwerdegegenstand; zügiges Verfahren;

    Daß die Statthaftigkeit eines solchen Rechtsbehelfs in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Literatur unterschiedlich beantwortet wird (vgl. dazu -einen solchen Rechtsbehelf für den Fall bejahend, daß die Verfahrensverzögerung praktisch einer Rechtsschutzverweigerung gleichkommt - VGH München, BayVBl. 1978, 212, 213; offenlassend etwa VGH Mannheim, NJW 1984, 993; ablehnend dagegen OVG Bremen, NJW 1984, 992; vgl. aus der Literatur einerseits etwa Meyer-Ladewig in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Stand: 1. April 1996, Vorb. § 124 Rdn. 36 und andererseits z.b. Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Band II, Stand Mai 1994, Art. 19 Abs. 4 GG, Rdn. 263; vgl. i.Ü. auch BVerfG NJW 1992, 1497), bedeutet nicht zwingend, daß dem Beschwerdeführer die entsprechende Anrufung des Fachgerichts nicht zumutbar wäre (vgl. dazu BVerfGE 91, 93, 106; 70, 180, 185 ff. 68, 376, 381; 16, 1, 2 f.).
  • BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 829/91

    Überlange Verfahrensdauer - Anspruch auf rechtliches Gehör und Hinweispflicht des

    Denn der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erfordert, daß eine Grundrechtsverletzung im Interesse einer ordnungsgemäßen Vorprüfung der Beschwerdepunkte zunächst in dem mit der Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren geltend gemacht werden muß (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1992 - 1 BvR 1490/89 - [HFR 1992, 727]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.12.1991 - 1 BvR 1175/88   

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https://dejure.org/1991,7877
BVerfG, 09.12.1991 - 1 BvR 1175/88 (https://dejure.org/1991,7877)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.1991 - 1 BvR 1175/88 (https://dejure.org/1991,7877)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 1991 - 1 BvR 1175/88 (https://dejure.org/1991,7877)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutz - Verfahrensdauer - Grundrechtseingriff

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1498
  • NVwZ 1992, 767 (Ls.)
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