Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89 (https://dejure.org/1992,802)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.06.1992 - 20 A 2485/89 (https://dejure.org/1992,802)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 20 A 2485/89 (https://dejure.org/1992,802)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmheit eines Verwaltungsaktes ; Ordnungsverfügung; Titelfunktion; Wasserrechtliche Ordnungsverfügung; Verständlichkeit einer Ordnungsverfügung; Adressat eines Verwaltungsaktes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3218 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 1000
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1991 - 20 A 704/90

    Ordnungsrechtliche Maßnahmen; Änderung eines VA; Mängelheilung; Gefahrenumfang;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89
    Die Entscheidungsfindung gehört zum ausschließlichen Pflichtenkreis der Behörde; eine Verlagerung auf den Ordnungspflichtigen ist unzulässig (vgl. Senat, Urt. v. 12.12.1991 - 20 A 704/90 u. Beschl. v. 18.05.1988 - 20 A 2617/88).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1989 - 20 A 2423/87
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89
    Der Sinn der Vorschrift würde vielmehr verfehlt, wenn die an die Verantwortlichkeit des Eigentümers anknüpfenden behördlichen Maßnahmen auf die ihm gehörende Sache beschränkt würden (vgl. Senat, Urt. v. 10.02.1989 - 20 A 2423/87).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1991 - 20 B 3411/89
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89
    Von dem Betroffenen kann deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht verlangt werden, daß er unter Hinzuziehung eines Dritten erforscht, was von ihm im einzelnen verlangt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 29.04.1992 - 20 B 2038/91 u. v. 25.02.1991 - 20 B 3411/89).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 134.90

    Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für Altlasten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89
    Eine derartige Beschränkung kommt regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn der Grundstückseigentümer bei Begründung des Eigentums vom ordnungswidrigen Zustand der Sache wußte oder doch zumindest Tatsachen kannte, die auf das Vorhandensein eines solchen Zustandes schließen lassen konnten (vgl. BVerwG, NVwZ 1991, 475).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    (vgl. zu den Anforderungen an die Bestimmtheit wasserrechtlicher Anordnungen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.4.2014 - 8 CS 13.2314 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.9.1995 - 20 B 2096/95 -, juris Rn. 9; Urt. v. 11.6.1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000 f.; Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, § 93 Rn. 76 f. (Stand: September 2012)).
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2019 - 8 ME 39/19

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Passverfügung; Erkennbarkeit der

    Die Behörde hat die Sachlage zu ermitteln und grundsätzlich präzise anzugeben, welcher Zustand mit der aufgegebenen Pflicht herbeigeführt werden soll und auf welchem Weg dies zu geschehen hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.6.1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000, juris Rn. 21; v. 11.5.2000 - 10 B 306/00 -, BRS 63 Nr. 220, juris Rn.13 ff.; Schönenbroicher, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 37 Rn. 98).

    Es kann aber grundsätzlich nicht von dem Pflichtigen verlangt werden, selbst zu erforschen, was von ihm im Einzelnen verlangt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.6.1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000, juris Rn. 12).

    Soweit einerseits vertreten wird, neben dem zu erreichenden Ziel müssten auch die Mittel bezeichnet werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.6.1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000, juris Rn. 3; v. 11.5.2000 - 10 B 306/00 -, BRS 63 Nr. 220, juris Rn.12; 7 A 1742/82; v. 24.4.2008 - 10 B 360/08 -, BRS 73 Nr. 203, juris Rn. 18), und andererseits, die Angabe des Ziels reiche aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.1.2013 - 8 S 2919/11 -, NVwZ-RR 2013, 451, juris Rn. 23; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 9.3.2011 - 7 LA 50/10 -, NVwZ-RR 2011, 400, juris Rn. 6), trifft dies nur jeweils auf einen Teil der vorkommenden Fälle zu.

    Auch bedarf es einer genaueren Angabe des Mittels bei Pflichten, die voraussichtlich im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt werden sollen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.6.1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 175, juris Rn. 19), als bei Pflichten, bei denen andere Zwangsmittel als das Zwangsgeld ausscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.2.1990 - 4 C 41/87 -, BVerwGE 84, 335, juris Rn. 36).

    Es gibt Fälle, in denen es unzulässig ist, den Pflichtigen vor die Notwendigkeit zu stellen, eine von mehreren denkbaren Maßnahmen auszuwählen (vgl. Hessischer VGH, Urt. v. 7.11.1973 - IV OE 6/73 -, BRS 27 Nr. 201; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.6.1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000, juris Rn. 3; Sadler, VwVG.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 11 B 14.05

    Zur Sanierungspflicht von Grundwasserkontaminationen im Bereich des Wasserwerks

    Vielmehr ist auch für das landesrechtliche Ordnungsrecht immer wieder angenommen worden, dass das Eigentum am - bzw. die tatsächliche Sachherrschaft über das - Grundstück zwar den Anknüpfungspunkt der Zustandshaftung bilde, nicht aber zugleich die Reichweite der vom Verantwortlichen zu treffenden Maßnahmen begrenze (so insbes. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 11. Juni 1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000 f., zit. nach juris; vgl. auch Wüterich, in: Landel/Vogg/Wüterich, BBodSchG, § 4 Rn 94 f. m.w.N.).

    Dies gilt um so mehr, als die Rechtslage hinsichtlich der Verantwortlichkeit eines Zustandsstörers für von einer Verunreinigung auf seinem Grundstück ausgegangene Grundwasserschäden vor Erlass des Bundesbodenschutzgesetzes durchaus unsicher war (zum Problem der Reichweite der Haftung des Zustandsstörers vgl. nur Kniesel, NJ 1997, 397, 400 f.; eine Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für eine von seinem Grundstück ausgegangene Grundwasserverunreinigung grundsätzlich bejahend etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. März 1982 - 1 S 2109/80 -, NVwZ 1983, 294, 295; wohl auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Oktober 1985 - 5 S 1738/85 -, NVwZ 1986, 325 ff.; HessVGH, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 7 TH 1035/90 -, NVwZ 1993, 1011 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Juni 1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1992, 1000 f.; OVG Hamburg, Urteil vom 17. Mai 2000 - 5 Bf 31/96 -, NVwZ 2001, 215 ff.).

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1993 - 13 A 12409/92   

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https://dejure.org/1993,5670
OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1993 - 13 A 12409/92 (https://dejure.org/1993,5670)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.03.1993 - 13 A 12409/92 (https://dejure.org/1993,5670)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. März 1993 - 13 A 12409/92 (https://dejure.org/1993,5670)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Frist; Unbestimmter Rechtsbegriff; Zeitmaße; Empfangsbevollmächtigter im Inland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2457
  • NJW 1994, 3120 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 1000 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 832 (Ls.)
  • DÖV 1993, 1103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.05.1992 - 1 B 100.91

    Regelung der Organisation und der Zuständigkeit auf dem Gebiet des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1993 - 13 A 12409/92
    Während die von diesem hiergegen erhobene Anfechtungsklage Erfolg hatte, weil die Polizeidirektion ... seinerzeit zum Erlaß des Verwaltungsaktes nicht mehr zuständig gewesen war (Urteil des erkennenden Senats vom 06. Februar 1991 - 13 A 10843/90 -, bestätigt durch Beschluß des BVerwG vom 21. Mai 1992 - BVerwG 1 B 100.91 -), ist eine zur Vollstreckung des vorgenannten Leistungsbescheides ergangene Arrestanordnung und Pfändungsverfügung der Regierungshauptkasse bei der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz vom 03. Juni 1988 mit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 09. Oktober 1992 - 7 K 57/90 - bestandskräftig geworden.
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1993 - 13 A 12409/92
    Nach dem zu dieser bis dahin in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage ergangenen Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 (BVerwGE 69, 380) kommt die Heilung des Mangels einer schriftlichen Vollmacht im Rechtsmittelverfahren nämlich nur dann nicht mehr in Betracht, wenn bis zum Abschluß der Instanz "trotz Fristsetzung durch das Gericht (§ 89 Abs. 1 ZPO) weder eine Vollmacht vorgelegt worden noch sonst eine Genehmigung der Prozeßführung erfolgt ist".
  • RG, 04.01.1927 - II 237/26

    Im Auslande zahlbare Schecks

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1993 - 13 A 12409/92
    Zwar mag es für andere gesetzliche Regelungsbereiche ausreichen, daß eine Frist lediglich durch einen solchen unbestimmten Rechtsbegriff gesetzt wird, weil sich den Auslegungsvorschriften der §§ 187 ff BGB nicht entnehmen läßt, daß nach deutscher Rechtsauffassung generell nur solche Fristen anerkannt werden sollen, die durch die dort genannten Kriterien zeitlich fest begrenzt sind (vgl. hierzu schon RGZ 115, 195).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 L 475/08

    Bestimmung einer Antragsfrist als Ausschlussfrist für die Erstattung von

    Dem genügt eine Regelung nicht, wonach eine Verfahrenshandlung umgehend (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 29.03.1993 - 13 A 12409/92 - Rdnr. 16 ) oder unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) vorzunehmen ist.
  • VG Regensburg, 19.01.2012 - RN 5 K 10.1486

    Verkehrsverbot für Bestandteile eines Rindes ohne erforderlichen BSE-Test;

    Eine derartige Fristsetzung ist nicht hinreichend bestimmt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 31 Rnr. 44 a; OVG Koblenz, 29.3.1993, NJW 1993, 2457).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1992 - 18 A 130/89   

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https://dejure.org/1992,4730
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1992 - 18 A 130/89 (https://dejure.org/1992,4730)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.12.1992 - 18 A 130/89 (https://dejure.org/1992,4730)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 18 A 130/89 (https://dejure.org/1992,4730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befangenheit eines Richters; Besorgnis der Befangenheit ; Beteiligter; Dauer des Berufungsverfahrens

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2259
  • NVwZ 1993, 1000 (Ls.)
  • DÖV 1994, 84
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Dresden, 19.10.2020 - 4 W 759/20

    Lange Verfahrensdauer als Ablehnungsgrund?

    Ein solcher Vorwurf könnte die Besorgnis der Befangenheit allenfalls dann begründen, wenn sich dadurch der betroffenen Partei der Eindruck einer willkürlichen oder auf Voreingenommenheit beruhenden Verfahrensgestaltung aufdrängen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.04.2006 - 3 B 04.2773 - Juris Rdn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.1992 - 18 A 130/89 - Juris Rdn. 5).
  • OLG Braunschweig, 31.08.2020 - 9 W 21/20

    Anschein einer willkürlichen Gerichtsentscheidung; Behauptete Erinnerungslücken

    Da die Pflicht des Richters zu unvoreingenommener neutraler Amtsführung die Verfahrensgestaltung umfasst, können Verstöße gegen Verfahrensvorschriften im Einzelfall aber - und nur dann - die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (vgl. Stein-Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 42 Rn. 14), wenn es sich um Verstöße von Gewicht handelt (vgl. OVG Münster NJW 1993, 2259; OLG Braunschweig, Beschl. v. 16.8.2011 - 1 W 33/11; v. 5.9.2011 - 1 W 15/11; v. 19.2.2019 - 1 W 4/19).

    Denn die Richterablehnung - anders als ein Rechtsmittel in der Sache - kann nicht auf den Verstoß als solchen, sondern nur darauf gestützt werden, dass aufgrund besonderer Umstände das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt und sich dadurch bei der betroffenen Partei bei vernünftiger Betrachtung der Eindruck einer auf Voreingenommenheit beruhenden Verfahrensgestaltung aufdrängt (vgl. OVG Münster NJW 1993, 2259).

  • OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21

    Normenkontrollverfahren; vorläufiger Rechtsschutz; Befangenheit wegen

    10 Denn eine Verfahrensverzögerung kann für sich genommen - auch wenn sie von Beteiligten, gegebenenfalls zu Recht, als schwer zumutbar empfunden wird - nur im Ausnahmefall die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen sich das richterliche Vorgehen als derart weit vom geübten Verfahren entfernt erweist, dass es den Anschein der Willkür erweckt und sich dem dadurch betroffenen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf persönlicher Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (OLG Köln, Beschl. v. 23. Juni 2017 - II-27 WF 95/17 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - 18 A 130/89 -, juris Rn. 6), etwa bei grober Verletzung von Verfahrensgrundrechten, schwerwiegender Vernachlässigung verfassungsrechtlich geschützter Grundwerte oder einem Vorgehen, das jeglicher sachlicher Rechtfertigung entbehrt (OLG Hamm, Beschl. v. 4. Januar 2011 - 1 W 86/10 -, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3. März 1998 - 11 W 9/98 -, juris Rn. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 1 SF 220/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung wegen Befangenheit - Richter - Dauer

    Es ist vielmehr Sache des Gerichts, nach seinem Ermessen darüber zu befinden, in welcher Weise das Verfahren in dem Zeitraum von der Klageerhebung bis zur Entscheidung zu fördern ist (vgl. OVG Münster, NJW 1993, 2259).
  • VGH Hessen, 25.07.2001 - 12 UZ 2017/01

    Keine Berufungszulassung wegen überlanger Verfahrensdauer

    Obwohl das Problem überlanger Dauer von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren allgemein und auch dem Gesetzgeber bekannt ist und es deshalb immer wieder zu Streitigkeiten um die Reihenfolge der Bearbeitung kommt (vgl. dazu etwa BVerfG - Kammer -, 06.02.1995 - 1 BvR 54/94 - betreffend PKH-Verfahren OVG Münster, 03.12.1997 - 24 E 921/97 -, NVwZ-RR 1998, 340 = JZ 1998, 947; betreffend Befangenheit eines Richters OVG Münster, 16.12.1992 - 18 A 130/89 -, NJW 1993, 2259; betreffend Rückstellung der Terminierung OVG Saarlouis, 13.10.1997 - 2 Y 4/97 -), hat der Gesetzgeber bisher keine Veranlassung gesehen, über die oben erwähnten Einzelfallbestimmungen hinaus entweder verfahrensrechtliche oder materiell-rechtliche Konsequenzen an das Überschreiten einer bestimmten Verfahrensdauer zu knüpfen.
  • OVG Thüringen, 16.07.2019 - 3 KO 35/15

    (Keine) Besorgnis der Befangenheit wegen Verfahrensverzögerungen

    Zwar können unter besonderen Umständen auch Verfahrensfehler oder der Vorwurf der Verfahrensverzögerung die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, aber nur, wenn sich dadurch der betroffenen Partei der Eindruck einer willkürlichen oder auf Voreingenommenheit beruhenden Verfahrensgestaltung aufdrängt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.04.2006 - 3 B 04.2773 - Juris Rdn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.1992 - 18 A 130/89 - Juris Rdn. 5).
  • LSG Bayern, 22.05.2000 - L 5 AR 77/00

    Richterablehnungsgesuch wegen dem Besorgnis der Befangenheit (Ablehnungsgrund der

    Eine Verfahrensverzögerung ist als Ablehnungsgrund nur denkbar, wenn insbesondere Umstände vorliegen, nach denen das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192, 193 m.w.N.; OVG Münster, NJW 1993, 2259; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 46; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.24; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Auflage, § 42 Rdnr.52, Stichwort "Untätigkeit").
  • BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98

    Befangenheit aufgrund verzögerlicher Verfahrensführung

    Denn die Richterablehnung kann nicht auf den Verstoß als solchen, sondern nur darauf gestützt werden, daß sich der betroffenen Partei der Eindruck einer, auf Voreingenommenheit beruhenden Verfahrensgestaltung aufdrängt (vgl. OVG Münster NJW 1993, 2259 ; Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 24).
  • LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Es ist vielmehr Sache des Gerichts, nach seinem Ermessen darüber zu befinden, in welcher Weise das Verfahren in dem Zeitraum von der Klageerhebung bis zur Entscheidung zu fördern ist (vgl. OVG Münster, NJW 1993, 2259).
  • BVerwG, 21.01.2002 - 4 PKH 6.01

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Misstrauens gegen seine

    Der Senat geht zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass eine - hier beklagte - Verfahrensverzögerung als Ablehnungsgrund geeignet ist, wenn Umstände vorliegen, nach denen das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängen darf (OVG Münster, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 18 A 130/98 - NJW 1993, 2259).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 13 B 1/06
  • LSG Bayern, 21.01.2002 - L 5 AR 187/01
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1998 - 4 WF 101/98
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