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   VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92   

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VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92 (https://dejure.org/1992,1884)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.07.1992 - 12 TH 990/92 (https://dejure.org/1992,1884)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - 12 TH 990/92 (https://dejure.org/1992,1884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16 Abs 2 S 2 GG, § 65 VwGO, § 47 AuslG, § 48 Abs 1 Nr 5 AuslG
    Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; keine notwendige Beiladung des Ehepartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendige Beiladung/Fakultative Beiladung; Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Unzulässigkeit der Anordnung des sofortigen Vollzugs; Besonderer Ausweisungsschutz; Besondere Ausweisungsgründe; Anerkennungsbescheid des Bundesamts ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1614 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 204
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91

    Zum Ausnahmefall für Abgehen von der Regel-Ausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92
    Da vorliegend ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, die Widerspruchsbehörde aber alle im Zeitpunkt ihrer Entscheidung vorliegenden Umstände zu berücksichtigen hat, sind auch bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts vom Gericht die während des Verwaltungsverfahrens bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheids eintretenden Tatsachen in die Beurteilungsgrundlage einzubeziehen (vgl. z. B. Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -), was für das Verpflichtungsbegehren ohnehin gilt.

    Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Regel-Ausnahme-Verhältnis vorliegt, geht es nämlich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit der Folge, daß eine Ausweisungsverfügung z. B. nicht schon deswegen aufzuheben ist, weil die Ausländerbehörde das Vorliegen eines Ausnahmefalles nicht geprüft hat, sondern nur dann, wenn tatsächlich objektiv besondere Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3, 26.03.1992 - 12 TH 2738/91 -, 15.04.1992 - 12 TH 456/92 -).

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung hält jedoch der sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht stand; allerdings ist dies nicht etwa schon deswegen der Fall, weil die Ausweisung eines Asylberechtigten als Verstoß gegen Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich unzulässig wäre (vgl. BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86 -, BVerwGE 81, 155 = EZAR 227 Nr. 4 m.w.N.).

    Denn in solchen Fällen ist eine dem besonderen Ausweisungsschutz Rechnung tragende erhöhte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung noch nicht gegeben, so daß auch der Ausweisungsgrund nicht schwer wiegt (insoweit ausführlich BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86 -, BVerwGE 81, 155 = EZAR 227 Nr. 4 zu § 11 Abs. 2 AuslG 1965).

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92
    Daß der Ehegatte eines ausgewiesenen Ausländers zu dem Anfechtungsprozeß gegen die Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen und im wesentlichen damit begründet, daß der Ehegatte, obwohl auch er durch die Ausweisungsverfügung in seinen Rechten betroffen werde und gegebenenfalls ein inhaltsgleiches Recht auf Aufhebung dieser Verfügung habe, an dem betreffenden Rechtsverhältnis jedenfalls nicht selbst beteiligt sei (BVerwG, 09.03.1977 - 1 CB 41.76 -, NJW 1977, 1603, 25.10.1977 - 1 C 31.74 -, BVerwGE 55, 8 = NJW 1978, 1762).
  • BVerwG, 09.03.1977 - 1 CB 41.76

    Notwendigkeit einer Beiladung - Ausländischer Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer

    Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92
    Daß der Ehegatte eines ausgewiesenen Ausländers zu dem Anfechtungsprozeß gegen die Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen und im wesentlichen damit begründet, daß der Ehegatte, obwohl auch er durch die Ausweisungsverfügung in seinen Rechten betroffen werde und gegebenenfalls ein inhaltsgleiches Recht auf Aufhebung dieser Verfügung habe, an dem betreffenden Rechtsverhältnis jedenfalls nicht selbst beteiligt sei (BVerwG, 09.03.1977 - 1 CB 41.76 -, NJW 1977, 1603, 25.10.1977 - 1 C 31.74 -, BVerwGE 55, 8 = NJW 1978, 1762).
  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92
    Die Ausweisungsgründe sind mithin nicht bereits dann "schwerwiegend", wenn lediglich eine entfernte Möglichkeit weiterer Störungen besteht, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Ausländer seine bisherigen Straftaten wiederholt (vgl. hierzu BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 104 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 163.81

    Notwendige Beiladung der Familienangehörigen eines ausgewiesenen Ausländers im

    Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92
    Für Klageverfahren, die die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis betreffen, kann aus entsprechenden Gründen nichts anderes gelten (BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81 -, Buchholz 402.24 Nr. 28 zu § 2 AuslG 1965, 03.08.1982 - 1 B 163.81 -, Buchholz 310 Nr. 68 zu § 65 VwGO; Kanein/Renner, AuslR, 4. Aufl. 1988, § 2 AuslG Rdnr. 266).
  • BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92
    Für Klageverfahren, die die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis betreffen, kann aus entsprechenden Gründen nichts anderes gelten (BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81 -, Buchholz 402.24 Nr. 28 zu § 2 AuslG 1965, 03.08.1982 - 1 B 163.81 -, Buchholz 310 Nr. 68 zu § 65 VwGO; Kanein/Renner, AuslR, 4. Aufl. 1988, § 2 AuslG Rdnr. 266).
  • VG Düsseldorf, 17.11.2004 - 24 L 2438/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Rücknahme, Zuständigkeit, Örtliche Zuständigkeit,

    Rechtsprechung; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 12 TH 990/92 - NVwZ 1993, 204, 204/5; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Mai 1993 - OVG Bs II 55/93 -, InfAuslR 1993, 263, 264; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. November 1994 - 18 A 999/93 -.

    so auch ausdrücklich: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 12 TH 990/92 - NVwZ 1993, 204 f.

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1993 - 11 M 2806/93

    Ausweisung; Asylberechtigter; Gefahr für die öffentliche Sicherheit;

    Die Ausweisung eines Asylberechtigten zur Abwehr der von ihm ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfordert außer dem schwerwiegenden Ausweisungsanlaß Anhaltspunkte dafür, daß in Zukunft neue Verfehlungen des strafgerichtlich verurteilten Ausländers ernsthaft drohen (im Anschluß an BVerwGE 81, 155 und VGH Kassel, Beschl. v. 7.7.1992, NVwZ 1993, 204).

    Hierzu hat die Ausländerbehörde eine sorgfältige Prognose, ggf. unter Beiziehung der erforderlichen Unterlagen und Informationen (z.B. Akten des Strafverfahrens, Vollstreckungs- und Bewährungsheft, Beschluß über die Aussetzung der Vollstreckung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe, Stellungnahme des Anstaltsleiters, Berücksichtigung der derzeitigen familiären Situation, eventuelle berufliche Situationen nach Haftentlassung), anzustellen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 7.7.1992 - 12 TH 990/92 -, NVwZ 1993, S. 204/205).

  • VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 860/94

    Ausländerrecht: Regelausweisung eines Straftäters aus Marokko; keine Auswirkungen

    Ob in diesem Sinne eine Ausnahme von der Regel im Einzelfall vorliegt, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. September 1994, a. a. O.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 11. März 1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3, und vom 7. Juli 1992 - 12 TH 990/92 -, NVwZ 1993, 204 (206); Urteil vom 10. August 1992, a. a. O.; OVG Bremen, Beschluß vom 20. November 1992 - OVG 1 B 101/92, InfAuslR 1993, 85 = EZAR 032 Nr. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel; veterinärrechtliche Verfügung

    Der Senat macht vielmehr von seinem Ermessen dahin Gebrauch, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin  bis  zum  Ergehen der Widerspruchsentscheidung zu befristen (§ 80 Abs. 5 Satz 5 VwGO; vgl. VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1993, 366; Hess. VGH, NVwZ-RR 1992, 615 ; NVwZ 1993, 204; sowie zur Konsequenz für das Wiederaufleben des Sofortvollzugs VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 23.10.1981 - 8 S 2123/81 - und vom 18.10.1988 - 8 S 2797/88 -, VBlBW 1989, 146 = NVwZ-RR 1989, 398).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 222/01

    Zur Ausnahme von der Regel-Ausweisung bei geringer Schuld und geringem Tatbeitrag

    Bei der voller gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.1994 - BVerwG 1 B 90.94 -, a. a. O.; HessVGH, Beschl. v. 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3 und v. 07.07.1992 - 12 TH 990/92 -, NVwZ 1993, 204 [206]; OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.1992 - OVG 1 B 101/92 -, InfAuslR 1993, 85), ob ein Ausnahmefall von der Regel-Ausweisung vorliegt, sind jedoch auch alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. zur Strafaussetzung nach §§ 56, 57 StGB; BVerwG, Beschl. v. 25.03.1994 - BVerwG 1 B 30.94 -).
  • VG Düsseldorf, 17.06.2004 - 24 K 7466/02

    D (A), Türken, Assoziationsberechtigte, Freizügigkeit, Unionsbürger, Ausweisung,

    Erforderlich für die Gefahrenprognose ist insbesondere die Beiziehung und Würdigung der Strafakten, s. etwa VGH Kassel, Beschluss vom 07. Juli 1992, 12 TH 990/92, NVwZ 1993, 204, wie sie hier seitens des Beklagten und seitens des Gerichts auch erfolgt ist.
  • VGH Hessen, 22.06.1998 - 13 TZ 1875/98

    Regelausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - Ausnahme wegen Besonderheiten

    Allerdings können sich außergewöhnliche Umstände, die eine Ausnahme von der durch § 47 Abs. 2 AuslG in den dort geregelten Fällen als Regel vorgeschriebenen Ausweisung unter anderem aus Besonderheiten bei der Begehung der dem Regelausweisungstatbestand zugrunde liegenden Straftat ergeben, die den Ausländer entlasten und die Schwere der Tat als deutlich unterhalb der üblichen Schwelle erscheinen lassen (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 14. August 1995 - 13 UE 86/94 -, NVwZ-RR 1996, 605; Beschluß vom 7. Juli 1992 - 12 TH 990/92 -, NVwZ 1993, 204 (206)).
  • VG Düsseldorf, 23.08.2001 - 24 L 1412/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung eines im Bundesgebiet mehrfach

    (4) Mit der Verengung der Ausweisungsbefugnis auf spezialpräventive Erwägungen einher gehen erhöhte Anforderungen an (behördliche und gerichtliche) Aufklärung des Sachverhaltes: Die für die Einschätzung der spezialpräventiven Erwägungen notwendige Prognose erfordert in der Regel, dass die Ausländerbehörde die einschlägigen Unterlagen und Informationen beigezogen und gewürdigt hat, so ausdrücklich: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 12 TH 990/92 - NVwZ 1993, 204, 205, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Mai 1993 - OVG Bs II 55/93 - InfAuslR 1993, 263, 264/5, die dazu die Akten des Strafverfahrens, das Vollstreckungs- oder Bewährungsheft, den die Verbüßung der restlichen Strafe aussetzenden gerichtlichen Beschluss, die Stellungnahme des Leiters der Justizvollzugsanstalt, die Berücksichtigung der familiären sowie der eventuellen beruflichen Situation nach der Haftentlassung zählen; ferner Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 2000 - 18 B 1121/99 - (Vollstreckungsheft).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92

    Ausweisung eines nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 besonderen Ausweisungsschutz

    Für die Annahme einer in Zukunft vom Antragsteller ausgehenden schweren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, zu der die Antragsgegnerin in Verkennung des hier rechtlich gebotenen Maßstabes der Wahrscheinlichkeitsprognose offenbar nur deshalb gelangt ist, weil sie hat ausreichen lassen, daß allein aufgrund der Umstände des in der Vergangenheit liegenden Tatgeschehens eine hinreichend konkrete Gefahr neuer Straftaten des Antragstellers nicht auszuschließen sei (siehe die nachgeschobenen Erwägungen in der Beschwerdebegründung vom 3.9.1992), vermag der Senat indessen bei der sich aus dem Inhalt der beigezogenen Akten und dem Vortrag der Beteiligten ergebenden Sachlage und der persönlichen Situation des Antragstellers keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte zu erkennen (vgl. zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes allein im Hinblick darauf, daß die für die Prognose einer solchen Wiederholungsgefahr erforderlichen Grundlagen von der Ausländerbehörde bisher nicht ermittelt wurden: Hess. VGH, Beschl. v. 7.7.1992, NVwZ 1993, 204):.
  • OVG Hamburg, 22.09.1995 - Bs IV 87/95

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe eines abgelaufenen Reiseausweises ;

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  • VG Gießen, 07.02.2008 - 7 L 152/08

    Regelausweisung eines kranken, afghanischen Staatsangehörigen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1993 - 12 S 952/93

    Vorliegen der Gründe für eine Regelausweisung bei einem Ausländer, der erhöhten

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1993 - 16 M 2806/93

    Ausweisung; Asylberechtigter; Gefahr für die öffentliche Sicherheit;

  • VG Aachen, 09.11.2001 - 8 K 2990/00

    Rechtmäßige Ausweisung eines iranischen Asylberechtigten aufgrund seiner

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