Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1992 - 10 B 3439/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2021
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1992 - 10 B 3439/92 (https://dejure.org/1992,2021)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.08.1992 - 10 B 3439/92 (https://dejure.org/1992,2021)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. August 1992 - 10 B 3439/92 (https://dejure.org/1992,2021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2 :; BauNVO § 8
    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Asylbewerberheim in einem festgesetzten Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebauung mit Asylbewerberheim; Verletzung in Nachbarrechten ; Baugenehmigung; Alternativstandorte; Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs; Gewerbegebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1732 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 279
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1992 - 10 B 3144/92
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1992 - 10 B 3439/92
    die Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 1992 - 10 B 3144/92 - und 17. August 1992 - 10 B 3512/92 -.

    z. B. die Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 1992 - 10 B 551/92 -, 14. Mai 1992 - 10 B 950/92 - und vom 31. Juli 1992 -10 B 3144/92 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1992 - 10 B 551/92

    Summarische Prüfung; Nachbarrechte; Bebauungsplan; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1992 - 10 B 3439/92
    z. B. die Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 1992 - 10 B 551/92 -, 14. Mai 1992 - 10 B 950/92 - und vom 31. Juli 1992 -10 B 3144/92 -.
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Einer Standortalternativenprüfung im Außenbereich wird hierdurch nicht das Wort geredet, denn eine solche findet im Baugenehmigungsverfahren nicht statt (vgl. auch Beschlüsse vom 26. Juni 1997 - BVerwG 4 B 97.97 - NVwZ-RR 1998, 357 = juris Rn. 6 und vom 13. November 1996 - BVerwG 4 B 210.96 - BauR 1997, 444 = juris Rn. 4; VGH München, Urteil vom 16. Juli 2008 - 14 B 06.2506 - juris Rn. 14; OVG Münster, Beschluss vom 27. August 1992 - 10 B 3439/92 - NWVBl 1993, 101 = NVwZ 1993, 279 = juris Rn. 4).
  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 4 B 403/16

    Nachbarantrag gegen Unterbringung von Flüchtlingen in Doppelhaushälfte

    Störungen, die allein durch ein Fehlverhalten einzelner Bewohner in einem benachbarten Anwesen ausgehen, können nur mit Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechts oder des zivilen Nachbarrechts beseitigt werden (Hessischer VGH, Beschluss vom 18. September 2015 - 3 B 1517/15 - Bayerischer VGH, Urteil vom 13. September 2012 - 2 B 12.109 - , juris Rdnr. 38; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. August 1992 - 10 B 3439/92 -, juris Rdnr. 7).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98

    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage;

    Maßgeblich ist allein die Intensität der Belastungen der Nachbarschaft im konkreten Fall; ergibt die Prüfung, daß die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn im Sinne von 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muß er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1997 - BVerwG 4 B 97.97 NVwZ-RR 1998, 357, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 27. August 1992 - 10 B 3439/92 - NVwZ 1993, 279 ).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 8 S 1621/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4861
VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 8 S 1621/92 (https://dejure.org/1992,4861)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.1992 - 8 S 1621/92 (https://dejure.org/1992,4861)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 1992 - 8 S 1621/92 (https://dejure.org/1992,4861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylbewerberunterkunft in einem Gewerbegebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Asylantenunterkunft im Gewerbegebiet (IBR 1992, 506)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 279 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 279 L
  • DÖV 1993, 257
  • ZfBR 1993, 43
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1989 - 3 S 536/89

    Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes für Erstellung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 8 S 1621/92
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Beschl. v. 21.3.1989 - 3 S 536/89 - = VBlBW 1989, 309 = NVwZ 1989, 977, Beschl. v. 20.2.1992 - 8 S 124/92 - und Beschl. v. 5.3.1992 - 8 S 77/92 -) erkannt, daß durch die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für das Aufstellen von 40 Wohncontainern, vier Küchencontainern und acht Wasch- bzw. WC-Containern zur Unterbringung von Asylbewerbern sowie zur Herstellung von 13 Stellplätzen Rechte des Antragstellers nicht verletzt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1992 - 8 S 77/92

    Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und Vereinbarkeit mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 8 S 1621/92
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Beschl. v. 21.3.1989 - 3 S 536/89 - = VBlBW 1989, 309 = NVwZ 1989, 977, Beschl. v. 20.2.1992 - 8 S 124/92 - und Beschl. v. 5.3.1992 - 8 S 77/92 -) erkannt, daß durch die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für das Aufstellen von 40 Wohncontainern, vier Küchencontainern und acht Wasch- bzw. WC-Containern zur Unterbringung von Asylbewerbern sowie zur Herstellung von 13 Stellplätzen Rechte des Antragstellers nicht verletzt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass er nach seiner bisherigen Rechtsprechung bei einer "heimmäßigen Unterbringung" von Asylbewerbern das Vorliegen einer Anlage für soziale Zwecke angenommen hat (Senatsurteil vom 11.05.1990 - 8 S 220/90 - juris Rn. 23 = NVwZ 1990, 1202) und eine Zulassung einer Gemeinschaftsunterkunft in einem Gewerbegebiet bislang allein in Fällen einer Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) als rechtmäßig angesehen hat (Senatsbeschlüsse vom 17.07.1992 - 8 S 1621/92 - DÖV 993, 257 und vom 29.09.1993 - 8 S 2160/93 - NVwZ 1994, 800 (801)).
  • OVG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Bs 151/13

    Gelände des früheren Recyclinghofs Offakamp darf vorerst nicht für eine

    Die Beschlüsse des OVG Koblenz vom 16. Oktober 1991 (NVwZ 1992, 592) und des VGH Mannheim vom 17. Juli 1992 (ZfBR 1993, 43), die ein für dreieinhalb Jahre genehmigtes Aussiedlerwohnheim im Gewerbegebiet bzw. eine auf sechs Jahre befristete Genehmigung einer Asylbewerberunterkunft im Gewerbegebiet betreffen, beschäftigen sich nicht mit der Frage, ob durch die im Befreiungswege zugelassenen Vorhaben die Grundzüge der Planung berührt werden.
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93

    Städtische Gemeinschaftsunterkunft; Asylbewerber; Anlage für soziale Zwecke;

    Auch der VGH Mannheim hat sich dazu bekannt, daß Nachbarrechte von Gewerbetreibenden regelmäßig nicht verletzt werden, wenn in einem Gewerbegebiet Asylantenunterkünfte befristet zugelassen werden (ZfBR 1993, 43), und zwar in einem Fall einer für 6 Jahre erteilten Befreiung.
  • VG Augsburg, 29.11.2012 - Au 5 K 11.1606

    Nachbarklage gegen Wohnheim für Asylbewerber (Vorbescheid und Baugenehmigung);

    Durch diese Befristung wird ausreichend gewährleistet, dass der Gebietscharakter unter dem Gesichtspunkt der Gebietsverträglichkeit bzw. der Zweckbestimmung des Gewerbegebietes in dem rechtlich gebotenen Umfang erhalten bleibt und gerade im Hinblick auf die nur vorübergehende Nutzung als Wohnheim für Asylbewerber keine erhebliche nachteilige Veränderung für die vorhandenen gewerblichen Betriebe erfährt (vgl. NdsOVG, B.v. 25.3.1993 - 6 M 1207/93 - Rn. 13 NVwZ-RR 1993, 532; VGH BW, B.v. 17.7.1992 - 8 S 1621/92 - DÖV 1993, 257).
  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 5 K 14.649

    Verpflichtungsklage; Vorbescheid; Nutzungsänderung in ein Wohnheim für

    Durch die ins Auge gefasste Beschränkung auf eine Asylbewerberzahl von ca. 65 und die darüber hinaus angedachte zeitliche Beschränkung auf fünf Jahre (vgl. Frage 4 des Vorbescheides) wird nach Auffassung der Kammer in ausreichender Form gewährleistet, dass der Gebietscharakter unter dem Gesichtspunkt der Gebietsverträglichkeit bzw. der Zweckbestimmung des Gewerbegebietes in dem rechtlich gebotenen Umfang erhalten bleibt und gerade im Hinblick auf den Umfang der Nutzung als Wohnheim für Asylbewerber keine erhebliche nachteilige Veränderung für die vorhandenen gewerblichen Betriebe stattfindet (vgl. zum Ganzen Niedersächsisches OVG, B.v. 25.3.1993 - 6 M 1207/93 - NVwZ-RR 1993, 532; VGH Baden-Württemberg, B.v. 17.7.1992 - 8 S 1621/92 - DÖV 1993, 257).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 8 S 2160/93

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnheime

    Wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 17.7.1992 - 8 S 1621/92 - zutreffend dargelegt hat, führt eine im Wege der Befreiung und unter Berufung auf das Wohl der Allgemeinheit ausnahmsweise zugelassene Wohnnutzung in einem Gewerbegebiet nicht zu einer Änderung des Gebietscharakters und begründet für die bestehenden und künftigen Gewerbebetriebe keine gesteigerte Pflicht zur Rücksichtnahme.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1992 - 3 S 2304/92

    Zulassung von Behelfsunterkünften für Asylbewerber im Gewerbegebiet - Befreiung

    Daß der durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes vermittelte Nachbarschutz eine solche Befreiung nicht von vornherein verbietet, hat der Senat bereits im Beschluß vom 21.3.1989 (NVwZ 1989, Seite 977) entschieden (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 17.7.1992 - 8 S 1621/92 - und OVG Koblenz, Beschluß v. 16.10.1991, NVwZ 1992, Seite 592).
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