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   BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92   

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https://dejure.org/1992,3907
BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92 (https://dejure.org/1992,3907)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1992 - 4 B 161.92 (https://dejure.org/1992,3907)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1992 - 4 B 161.92 (https://dejure.org/1992,3907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche Beseitigung - Schwarzbauten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 476
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • BVerwG, 12.12.2013 - 4 C 15.12

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Denkmal; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Der Senat hat entschieden, dass es nach allgemeinen Grundsätzen für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung ankommt (Beschluss vom 11. August 1992 - BVerwG 4 B 161.92 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 40 = NVwZ 1993, 476).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20

    Einfügen eines Wohngebäudes nach dem Maß der baulichen Nutzung; Relevanz eines

    (1) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensbetätigung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 11.8.1992 - 4 B 161.92 - juris Leitsatz 1; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.6.2003 - 3 S 2436/02 - juris Rn. 18; Urteil vom 17.10.1996 - 8 S 2299/96 - juris Rn. 22; zu § 65 Satz 2 LBO auch Senatsurteile vom 19.10.2009 - 5 S 347/09 - juris Rn. 22 und vom 24.7.2002 - 5 S 149/01 - juris Rn. 22; Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Auflage, § 65 Rn. 21).

    Von diesem Verbot wird die bauordnungsrechtliche Beseitigung von Schwarzbauten aber von vornherein nicht erfasst (BVerwG, Urteil vom 11.8.1992 - 4 B 161.92 - juris Rn. 11).

    Der Senat weist darauf hin, dass die Klägerin dann, wenn das Bauvorhaben in der Zukunft aufgrund der Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans rechtmäßig errichtet werden dürfte, ggf. eine nachträgliche Änderung der Rechtslage zu ihren Gunsten geltend machen und ein gesondertes Genehmigungsverfahren anstrengen könnte (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 LVwVfG; dazu BVerwG, Urteil vom 11.8.1992 - 4 B 161.92 - juris).

  • VG Aachen, 21.05.2015 - 5 K 1344/13

    Protestcamp Hambacher Forst: Klage gegen Räumungsverfügung ohne Erfolg

    Die baulichen Anlagen des Protestcamps unterfielen zu dem für die Rechtmäßigkeit der bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung maßgeblichen Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992 - 4 B 161/92 -, NVwZ 1993, 476 f. = juris Rn. 7; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 5. August 2008 - 7 A 2828/07 -, juris Rn. 9, nämlich nicht dem Schutzbereich des Art. 8 GG.
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