Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.06.1992 - 1 W 29/92   

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https://dejure.org/1992,1084
OVG Saarland, 22.06.1992 - 1 W 29/92 (https://dejure.org/1992,1084)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.06.1992 - 1 W 29/92 (https://dejure.org/1992,1084)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 (https://dejure.org/1992,1084)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollziehung; Stundungsbegehren; Aufschiebende Wirkung; Abgabenbescheid; Vollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 490
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 1 ME 6/13

    Kosten der Ersatzvornahme als sofort vollziehbare öffentliche Abgaben oder Kosten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts droht eine Vollstreckung im Sinne des § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO daher erst dann, wenn der Beginn konkreter Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden ist, konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung getroffen worden sind oder die Vollstreckung bereits begonnen hat (Beschluss des 4. Senats vom 9. Juli 2009 - 4 ME 163/09 - m.w.N., NordÖR 2009, 355; Beschlüsse vom 23. September 2008 - 4 ME 279/08 -, vom 4. September 2008 - 4 ME 278/08 -, vom 27. August 2008 - 4 ME 252/08 - und vom 10. November 2006 - 4 ME 188/06 - ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 - 9 S 4.06 - OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490; Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 186).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2010 - 4 ME 164/10

    § 80 Abs. 6 S. 1 VwGO als eine Zugangsvoraussetzung; Entbehrlichkeit einer

    Eine Vollstreckung droht im Sinne des § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO daher erst dann, wenn der Beginn konkreter Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden ist, konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung getroffen worden sind oder die Vollsteckung bereits begonnen hat (ständige Rechtsprechung des Senats: u. a. Beschlüsse vom 9.7.2009 - 4 ME 163/09 -, vom 23.9.2008 - 4 ME 279/08 -, vom 4.9.2008 - 4 ME 278/08 -, vom 27.8.2008 - 4 ME 252/08 - und vom 10.11.2006 - 4 ME 188/06 - ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.8.2006 - 9 S 4.06 - OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.6.1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490; Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 186).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2006 - 4 ME 188/06

    Kostenbeitrag nach §§ 91 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) als

    Das Ziel des Gesetzgebers, den Vorrang der verwaltungsinternen Kontrolle zu stärken und die Verwaltungsgerichte zu entlasten (Begründung des 4. VwGOÄndG, BT- Drucksache 11/7030, Seite 24), kann nur erreicht werden, wenn die Behörde auf Grund eines besonderen, dahin gehenden Vorbringens des Abgabenschuldners veranlasst wird, zu prüfen und zu entscheiden, ob sie unter dem Gesichtspunkt ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes oder wegen einer mit der Vollziehung des Abgabenbescheides verbundenen unbilligen Härte (§ 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO) die kraft Gesetzes gegebene sofortige Vollziehbarkeit des Abgabenbescheides ganz oder teilweise aussetzt (OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.6.1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490).

    Eine Vollstreckung droht im Sinne dieser Vorschrift vielmehr nur dann, wenn der Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.6.1992, a.a.O.; Kopp / Schenke, a.a.O. § 80 Rdnr. 186).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.01.1992 - 5 S 893/91   

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https://dejure.org/1992,4943
VGH Baden-Württemberg, 08.01.1992 - 5 S 893/91 (https://dejure.org/1992,4943)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.01.1992 - 5 S 893/91 (https://dejure.org/1992,4943)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Januar 1992 - 5 S 893/91 (https://dejure.org/1992,4943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrages - relative Unwirksamkeit einer Norm - Verbindung mit einer Feststellungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 490 (Ls.)
  • VBlBW 1992, 259
  • BauR 1992, 745
  • ZfBR 1992, 247
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.1992 - 5 S 893/91
    Ein Normenkontrollantrag und mithin auch der nach Außerkrafttreten der Norm an sich zulässige Fortsetzungsfeststellungsantrag (vgl. BVerwGE 68, 12 ff.) ist nicht statthaft, wenn nur die Erklärung der Unwirksamkeit der Norm gegenüber dem Antragsteller erstrebt wird.

    Die für dieses Verfahren geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen haben mithin allein die Funktion, den Anstoß für ein Normenkontrollverfahren in bestimmtem Maße von einer subjektiven Betroffenheit des Antragstellers abhängig zu machen, für die materielle Entscheidung haben sie jedoch keine Bedeutung (vgl. zum ganzen insbesondere BVerwG, Beschl. v. 18.7.1989 - 4 N 3/87 - NVwZ 1990, 157 ff.; BVerwGE 68, 12 ff.; BVerwGE 56, 172 ff.; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl. 1991, § 47 RdNr. 1 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.1992 - 5 S 893/91
    Es gehört vielmehr zur originären Rechtsanwendungsaufgabe der Baurechtsbehörde, die Veränderungssperre in individueller Bestimmung ihrer Gültigkeitsdauer gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 BauGB (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 - NJW 1977, 400, 404) im Einzelfall anzuwenden oder ihre Anwendung zu unterlassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1980 - 3 S 70/80

    Antrag auf Feststellung der Gültigkeit eines Bebauungsplans im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.1992 - 5 S 893/91
    Andernfalls würden völlig unterschiedlich strukturierte Verfahren miteinander verknüpft, für die voneinander abweichende Regelungen über die Entscheidungsform, die Besetzung des Spruchkörpers und die Rechtsmittel gelten (im Ergebnis ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1980 - 3 S 70/80 - VBlBW 1980, 23 unter Verweis auf Kopp, VwGO § 44 RdNr. 7 und Eyermann/Fröhler, VwGO, § 44 RdNr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1990 - 5 S 3215/89

    Branchenausschluß im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.1992 - 5 S 893/91
    Am 12.12.1989 leitete die Antragstellerin beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen den Bebauungsplan ein Normenkontrollverfahren ein (Az.: 5 S 3215/89).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.1992 - 5 S 893/91
    Die für dieses Verfahren geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen haben mithin allein die Funktion, den Anstoß für ein Normenkontrollverfahren in bestimmtem Maße von einer subjektiven Betroffenheit des Antragstellers abhängig zu machen, für die materielle Entscheidung haben sie jedoch keine Bedeutung (vgl. zum ganzen insbesondere BVerwG, Beschl. v. 18.7.1989 - 4 N 3/87 - NVwZ 1990, 157 ff.; BVerwGE 68, 12 ff.; BVerwGE 56, 172 ff.; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl. 1991, § 47 RdNr. 1 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.1992 - 5 S 893/91
    Die für dieses Verfahren geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen haben mithin allein die Funktion, den Anstoß für ein Normenkontrollverfahren in bestimmtem Maße von einer subjektiven Betroffenheit des Antragstellers abhängig zu machen, für die materielle Entscheidung haben sie jedoch keine Bedeutung (vgl. zum ganzen insbesondere BVerwG, Beschl. v. 18.7.1989 - 4 N 3/87 - NVwZ 1990, 157 ff.; BVerwGE 68, 12 ff.; BVerwGE 56, 172 ff.; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl. 1991, § 47 RdNr. 1 jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 1 C 11685/16

    Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes; Auslegung;

    Andernfalls würden völlig unterschiedlich strukturierte Verfahren miteinander verknüpft, für die voneinander abweichende Regelungen über die Entscheidungsform, die Besetzung des Spruchkörpers und die Rechtsmittel gelten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 5 S 893/91 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2020 - 3 R 73/20

    Nutzung einer in einem Freizeitpark befindlichen Offroadstrecke als isolierte

    Weder könnte damit der Zweck des § 47 VwGO erreicht werden, Rechtsunsicherheit durch divergierende Einzelentscheidungen über die Gültigkeit der Rechtsvorschrift zu vermeiden und dadurch den Rechtsschutz zu verbessern und zu beschleunigen, noch würden die Verwaltungsgerichte entlastet werden, da die in § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO vorgesehene Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeit der gerichtlichen Entscheidung entfällt (zum Ganzen: VGH BW, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 5 S 893/91 - juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.12.1992 - 4 CS 92.2561   

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https://dejure.org/1992,10908
VGH Bayern, 04.12.1992 - 4 CS 92.2561 (https://dejure.org/1992,10908)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.1992 - 4 CS 92.2561 (https://dejure.org/1992,10908)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 1992 - 4 CS 92.2561 (https://dejure.org/1992,10908)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 953
  • NVwZ 1993, 490 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 2 CS 07.1702

    Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme - aufschiebende Wirkung

    Ein Rechtsschutzbegehren für diesen Antrag ist hier - ausnahmsweise - zu bejahen, weil die Antragsgegnerin durch ihr Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass sie die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs nicht anerkennt (vgl. BayVGH vom 4.12.1992 BayVBl 1993, 756).
  • VGH Bayern, 14.10.2003 - 20 B 03.637

    Verbringen von Restmüll-/Bioabfallbehältnissen, Befördern von Behältnissen,

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung forderte dabei zuletzt nicht mehr schlechthin, dass Grundstücke mit Großfahrzeugen erreichbar sein müssen (BVerwG vom 4.6.1993, BayVBl 1993, 756 - ein befahrbarer Wohnweg/Stichweg mit einer lichten Weite von 3 m und einer befestigten Breite von 2, 75 m kann ein Grundstück erschließen; die Möglichkeit, an das Grundstück mit Ver- und Entsorgungsfahrzeugen heranzufahren, ist nicht notwendig).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2020 - 6 B 11782/19

    Gewerbesteuer -Vorrang des Vollziehungsinteresse

    Da der Gesetzgeber durch § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben angeordnet hat, um die Finanzierung notwendiger öffentlicher Aufgaben nicht zu gefährden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 1992 - 4 CS 92.2561 -, NJW 1993, 953), bedarf es besonderer Umstände, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2004 - 1 M 175/03

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Pfändungsverfügung und

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  • VG München, 25.05.2010 - M 12 S 09.5704

    Unzulässiger Antrag; Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten; Ruhegehalt;

    Dies ergibt sich aus dem Charakter von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO als Ausnahme zu dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BayVGH v. 04.12.1992 - 4 CS 92.2561).
  • VG München, 25.05.2010 - M 12 S 09.5680

    Unzulässiger Antrag; Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten; Ruhegehalt;

    Dies ergibt sich aus dem Charakter von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO als Ausnahme zu dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BayVGH v. 04.12.1992 - 4 CS 92.2561).
  • VG Ansbach, 27.01.2009 - AN 15 K 08.01807

    Klage gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss einer Gemeinde

    Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist als Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung einer waffenrechtlichen Kostenentscheidung von privatrechtsgestaltender Wirkung und damit ein Verwaltungsakt, weil er der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Drittschuldner die Zahlung an den Kläger als Schuldner sowie dem Schuldner die Einziehung der gepfändeten Forderung verbietet und die Beklagte als Gläubiger berechtigt, die gepfändete und überwiesene Forderung einzuziehen (vgl. auch BayVGH Beschluss vom 4.12.1992 BayVBl 1993, 756).
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