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   BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92   

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https://dejure.org/1992,1287
BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92 (https://dejure.org/1992,1287)
BSG, Entscheidung vom 13.10.1992 - 4 RA 36/92 (https://dejure.org/1992,1287)
BSG, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 36/92 (https://dejure.org/1992,1287)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2958 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 509
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84

    PKH - Berufung - Erfolgsaussicht - Rechtsmittelführer - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92
    Hierzu hat er vorgetragen, der Beschluß vom 2. Mai 1991 stehe im Widerspruch zu höchstrichterlicher Rechtsprechung (Hinweis auf BGH VersR 1985, 395f mwN).

    Nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (stellvertretend: BSG SozR 1500 § 67 Nrn 5, 13, 14, 15; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22; BGH VersR 1985, 395f; BFH NV 1990, 258; BAG AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG; vgl auch BVerfG NJW 1267f; OVG Münster NJW 1983, 2046; Meyer-Ladewig, SGG, 4.Aufl. 1991, § 67 Rz 8, § 73a Rz 5a; jeweils mwN) ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe formgerecht beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags aus dem Grunde der fehlenden Bedürftigkeit rechnen muß.

  • BSG, 14.01.1958 - 8 RV 97/57
    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92
    Die rechtswidrige Ablehnung der Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist im Urteil des LSG, die anders als die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht unanfechtbar iS von § 202 SGG i.V.m. § 548 ZPO ist, kann vom BSG durch Wiedereinsetzung ersetzt werden (BSG Urteil vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 65/91; BSGE 6, 256, 262 - SozR Nr. 15 zu § 67 SGG; Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl 1991, § 67 Rz 15, 19; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band l/2 S 238k II; Kopp, VwGO, 7. Aufl 1986, § 60 Rz 32; jeweils mwN).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92
    Das LSG sei im Blick auf die versagte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung einschließlich derjenigen des BSG (Hinweis auf SozR 1500 § 67 Nr. 15) und auch von den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1967, 1267) abgewichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1982 - 8 A 1344/82
    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92
    Nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (stellvertretend: BSG SozR 1500 § 67 Nrn 5, 13, 14, 15; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22; BGH VersR 1985, 395f; BFH NV 1990, 258; BAG AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG; vgl auch BVerfG NJW 1267f; OVG Münster NJW 1983, 2046; Meyer-Ladewig, SGG, 4.Aufl. 1991, § 67 Rz 8, § 73a Rz 5a; jeweils mwN) ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe formgerecht beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags aus dem Grunde der fehlenden Bedürftigkeit rechnen muß.
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92
    Die rechtswidrige Ablehnung der Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist im Urteil des LSG, die anders als die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht unanfechtbar iS von § 202 SGG i.V.m. § 548 ZPO ist, kann vom BSG durch Wiedereinsetzung ersetzt werden (BSG Urteil vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 65/91; BSGE 6, 256, 262 - SozR Nr. 15 zu § 67 SGG; Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl 1991, § 67 Rz 15, 19; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band l/2 S 238k II; Kopp, VwGO, 7. Aufl 1986, § 60 Rz 32; jeweils mwN).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92
    Dies wäre ua mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der möglichst weitgehenden Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Verfahrensbeteiligten unvereinbar, und zwar unabhängig von der Frage der Erhebung der Gerichtskosten, des Anwaltszwangs und des Amtsermittlungsgrundsatzes, wie auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG NJW 1956, 1731; BVerwGE 15, 306, 308) schon immer zutreffend entschieden hat.
  • BSG, 22.02.1980 - 12 BK 24/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Armenrechtsantrag

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92
    Das LSG sei im Blick auf die versagte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung einschließlich derjenigen des BSG (Hinweis auf SozR 1500 § 67 Nr. 15) und auch von den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1967, 1267) abgewichen.
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Allerdings trifft es im Ausgangspunkt zu, dass eine an eine echte Bedingung geknüpfte Berufungseinlegung als Prozesshandlung unwirksam ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 5; zur Unwirksamkeit bedingter Prozesshandlungen vgl auch BSG SozR 1500 § 101 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 130/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - prozessuale Fürsorgepflicht

    Der Kläger hat zwar nicht fristgerecht innerhalb der Beschwerdefrist (§ 160a Abs. 1 S 2 SGG) beim BSG Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 10.12.2014 - B 1 KR 11/14 B - Juris RdNr 6; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 5 S 12 mwN) .

    Dem Kläger, der unter Berücksichtigung der Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist rechtzeitig und ordnungsgemäß einen PKH-Antrag gestellt hat, ist auch insoweit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde zu gewähren, als er das Rechtsmittel binnen eines Monats nach Zustellung des PKH bewilligenden Beschlusses formgerecht eingelegt hat (vgl BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 5 S 12 f mwN) .

  • LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23

    Isolierter PKH-Antrag und Wiedereinsetzung

    Diesen Gesichtspunkt berücksichtigt das BSG nicht, wenn es im Urteil vom 13.10.1992, 4 RA 36/92, zur Begründung, warum die Durchführung des Verfahrens über einen isolierten PKH-Antrag einen Wiedereinsetzungsgrund darstelle, Folgendes ausführt: "Wollte man - wie das LSG - dem bedürftigen Beteiligten ansinnen, er solle vorsichtshalber innerhalb der Berufungsfrist auf eigene Kosten Berufung einlegen, würden die Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe ausgehöhlt, weil man den Mittellosen zwänge, sich bereits vor einer Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch die Mittel für die Beauftragung eines Rechtsanwalt zu besorgen." Das BSG würdigt dabei nicht die wesentlichen Unterschiede zwischen sozialgerichtlichen gerichtskostenfreien Verfahren erster und zweiter Instanz einerseits und den (regelmäßig gerichtskostenpflichtigen) Verfahren der anderen Gerichtszweige und Verfahren vor dem BSG andererseits.

    Voraussetzung dafür, dass bei der isolierten Beantragung von PKH für ein Klage- oder Berufungsverfahren ein unverschuldeter Hinderungsgrund, rechtzeitig Klage oder Berufung einzulegen, gegeben ist, ist, dass der PKH-Antrag innerhalb der Klage- oder Berufungsfrist vollständig und damit verbescheidungsfähig gestellt worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 13.10.1992, 4 RA 36/92, und vom 07.09.2017, B 10 ÜG 1/17 R; BGH, Beschluss vom 13.01.1993, XII ZA 21/92; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.10.1997, 11 PKH 11/97; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 09.04.2013, III B 247/11).

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