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   BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92   

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BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92 (https://dejure.org/1992,120)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1992 - 4 B 205.92 (https://dejure.org/1992,120)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1992 - 4 B 205.92 (https://dejure.org/1992,120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3343 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 887
  • DVBl 1993, 161
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92
    Es ist prinzipiell geeignet, Anstöße für eine Planüberarbeitung zu liefern, da die Einwendungen und die behördlichen Stellungnahmen, zu denen es Gelegenheit bietet, dazu beitragen, das Entscheidungsmaterial zu erweitern (vgl. das Senatsurteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, aus dem das Abwägungsgebot abgeleitet ist, verlangt, daß ein bewertender Ausgleich der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen untereinander und gegeneinander vorgenommen wird (vgl. die Senatsurteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56, vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110, und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92
    Im Falle der abschnittsweisen Verwirklichung eines Straßenbauvorhabens kann ein Grundeigentümer den Planfeststellungsbeschluß für einen vorangehenden Straßenabschnitt anfechten, wenn er geltend machen kann, daß sein Grundstück im weiteren Planungsverlauf zwangsläufig betroffen sein wird (im Anschluß an das Senatsurteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342).

    Die Voraussetzungen, unter denen Abwehrrechte gegen eine heranrückende Planung in Betracht kommen, hat der Senat im Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - (BVerwGE 62, 342 ) dahin umschrieben, daß eine Klagemöglichkeit auch demjenigen einzuräumen ist, der geltend machen kann, daß sich aus der in einem früheren Planungsstadium erfolgten Abschnittsbildung Planungsbindungen ergeben, die im weiteren Planungsverlauf zwangsläufig zu einer Verletzung seiner Rechte führen.

  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92
    Gerade mit dieser rechtlichen Bihdung wird gewährleistet, daß die Bildung von Teilabschnitten auch dann noch planerisch sinnvoll ist und bleibt, wenn sich das Gesamtplanungskonzept im nachhinein, aus welchen Gründen immer, als nicht realisierbar erweist (vgl. den Senatsbeschluß vom 5. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 21.92 -).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92
    Erforderlich ist die Prüfung, ob sich das planerische Ziel mit geringerer Eingriffsintensität auf andere Weise erreichen läßt (vgl. die Senatsurteile vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8, und vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, aus dem das Abwägungsgebot abgeleitet ist, verlangt, daß ein bewertender Ausgleich der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen untereinander und gegeneinander vorgenommen wird (vgl. die Senatsurteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56, vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110, und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.).
  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92
    Erforderlich ist die Prüfung, ob sich das planerische Ziel mit geringerer Eingriffsintensität auf andere Weise erreichen läßt (vgl. die Senatsurteile vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8, und vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, aus dem das Abwägungsgebot abgeleitet ist, verlangt, daß ein bewertender Ausgleich der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen untereinander und gegeneinander vorgenommen wird (vgl. die Senatsurteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56, vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110, und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Bei schrittweiser Planverwirklichung muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1992 - 4 B 205.92 - NVwZ 1993, 887 , vom 10. November 2000 - 4 B 47.00 - NVwZ 2001, 800 und vom 14. Juli 2005 - 9 VR 23.04 - juris Rn. 6; Urteil vom 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 34 Rn. 23).
  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    Auch wenn sie tendenziell desto stärker zu Buche schlagen mögen, je weiter sich die Planung von Abschnitt zu Abschnitt verfestigt, behalten sie die Qualität eines im Wege der Abwägung überwindbaren Belangs und muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (Urteil vom 25. Januar 2012 - BVerwG 9 A 6.10 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 34 Rn. 23; Beschlüsse vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - NVwZ 1993, 887 , vom 10. November 2000 - BVerwG 4 B 47.00 - NVwZ 2001, 800 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 9 VR 23.04 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Nach der Rechtsprechung des Senats muß ein Abschnitt eine eigenständige Verkehrsfunktion haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1 bis 11.92 - aaO. und vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 92).
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