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   BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 3.92   

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BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 3.92 (https://dejure.org/1993,2554)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1993 - 8 C 3.92 (https://dejure.org/1993,2554)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1993 - 8 C 3.92 (https://dejure.org/1993,2554)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1200
  • ZMR 1993, 296
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89

    Zinsen als beitragsfähiger Erschließungsaufwand

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 3.92
    Richtig ist, daß zum Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB auch Fremdfinanzierungskosten namentlich in Gestalt von Zinsen auf von der Gemeinde für beitragsfähige Erschließungsanlagen eingesetztes Fremdkapital gehören (vgl. Urteile vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 und vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 4.89 - BVerwGE 85, 306).

    Das hat der erkennende Senat im einzelnen im Urteil vom 23. August 1990 (BVerwG 8 C 4.89 - a.a.O., S. 310 f.) dargelegt.

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 3.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 ) begründet die entsprechende Anwendung des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB zum wirtschaftlichen Schutz der Beitragspflichtigen eine äußerste (Zumutbarkeits-)Grenze, die erst dann überschritten ist, wenn angefallene Kosten eine grob unangemessene Höhe erreichen, d.h. wenn infolge eines der Gemeinde zurechenbaren Verhaltens sachlich schlechthin unvertretbare Mehrkosten entstehen.
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 29.67

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 3.92
    Zwar wird eine Vorausleistungspflicht - anders als eine endgültige (Teil- oder Voll-)Beitragspflicht - nicht schon kraft Gesetzes, sondern erst durch die Anforderung einer Vorausleistung begründet (vgl. Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 29.67 - Urteilsabdruck S. 5).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 3.92
    Richtig ist, daß zum Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB auch Fremdfinanzierungskosten namentlich in Gestalt von Zinsen auf von der Gemeinde für beitragsfähige Erschließungsanlagen eingesetztes Fremdkapital gehören (vgl. Urteile vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 und vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 4.89 - BVerwGE 85, 306).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

    Ebenso wie bei der Ermittlung des für die endgültige Herstellung zu erwartenden beitragsfähigen Erschließungsaufwandes ist die Gemeinde lediglich gehalten, eine auf den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung (§ 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB) ausgerichtete Prognose über den Umfang der Verteilungsfläche anzustellen (vgl. zur Aufwandsermittlung BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1993 - 8 C 3.92 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 47 S. 31).

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass zum Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 1 BauGB auch Fremdfinanzierungskosten namentlich in Gestalt von Zinsen auf von der Gemeinde zur Finanzierung beitragsfähiger Erschließungsanlagen eingesetztes Fremdkapital gehören und die sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten vor der (endgültigen) Herstellung der Erschließungsanlage weder wirtschaftlich die Aufnahme verzinslicher Fremdmittel entbehrlich machen noch rechtlich die Anerkennung solcher Zinsen als Kosten ausschließen (BVerwG, Urteile vom 21. Juni 1974 - 4 C 41.72 - BVerwGE 45, 215 und vom 29. Januar 1993 - 8 C 3.92 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 47 S. 30).

    Sollten die Fremdmittel - wofür die Aktenlage spricht - für etwa 20 Jahre in Anspruch genommen worden sein, stellt sich abgesehen von der Frage einer verzögerten Aufstellung eines Bebauungsplans die Frage, ob einer derart langen Laufzeit von Fremdfinanzierungen mit Blick auf die grundgesetzlich geschützte Vermögensdispositionsfreiheit der Bürger unabhängig von einem Verschulden der Gemeinde und vom Entstehen der sachlichen Beitragspflicht Grenzen gesetzt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 ; gegen eine zeitliche Begrenzung Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 13 Rn. 26 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1993 - 8 C 3.92 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 47 S. 31).

  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99

    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip;

    Hat die Beklagte in dem Haushaltsjahr, in dem die jeweilige Erschließungsaufwendung entstanden ist, mit den Kreditinstituten üblicherweise längerfristige Rückzahlungsvereinbarungen getroffen, die den Zeitraum, für den Fremdfinanzierungszinsen als beitragsfähig veranschlagt werden durften (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O. S. 310 f.; Urteil vom 29. Januar 1993 - BVerwG 8 C 3.92 - NVwZ 1993, S. 1200; Driehaus, a.a.O., § 13 Rn. 18), ausschöpften oder überstiegen, so ist es wirklichkeitsgerecht, den kreditfinanzierten Betrag allein anhand der Fremdfinanzierungsquote für dieses Jahr zu ermitteln (ebenso OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999, a.a.O.).
  • OVG Saarland, 27.09.2005 - 1 R 1/05

    Beitragsrecht; Umlagefähigkeit von Kosten, die durch Angleichungsmaßnahmen

    Daher ist die Gemeinde gezwungen, der Anforderung von Vorauszahlungen eine Prognose des Umfangs des beitragsfähigen Aufwandes zugrunde zu legen, und die Vorauszahlung wird der Höhe nach ausschließlich durch die voraussichtliche endgültige Beitragspflicht begrenzt so zutreffend Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Stand: Januar 2005 -, § 8 Rdnrn. 135 und 137, und Dietzel/Hinsen/Kallerhoff, a.a.O., Rdnr. 234; ebenso zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteile vom 22.8.1975 - IV C 7.73 -, KStZ 1975, 229 (231) = BRS 37 Nr. 26 (S. 59/60), vom 22.2.1985 - 8 C 114.83 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 90 (S. 50) = BRS 43 Nr. 126 (S. 309), sowie vom 29.1.1993 - 8 C 3.92 -, Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 47 (S. 31 f.) = KStZ 1993, 118 (119), und VGH Mannheim, Urteil vom 23.9.1993 - 2 S 462/92 -, juris.
  • VG Mainz, 21.04.2010 - 3 K 537/09

    Erschließungsbeitragsrecht; Modifizierung eines Erschließungsvertrages

    Auch die Einbeziehung anteiliger Kosten der Fremdfinanzierung für die Straße "Am Z." i.H. von 1.536,12 EUR in den beitragsfähigen Aufwand begegnet keinen rechtlichen Bedenken, denn Fremdfinanzierungskosten sind umlagefähige Herstellungskosten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1993 - 8 C 3.92 -, KStZ 1993, 118).
  • OVG Saarland, 27.09.2005 - 1 R 9/05

    Beitragsrecht; Verbindung von Straßenausbau und Kanalerneuerung; Gutschrift der

    Daher ist die Gemeinde gezwungen, der Anforderung von Vorauszahlungen eine Prognose des Umfangs des beitragsfähigen Aufwandes zugrunde zu legen, und die Vorauszahlung wird der Höhe nach ausschließlich durch die voraussichtliche endgültige Beitragspflicht begrenzt so zutreffend Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Stand: Januar 2005 -, § 8 Rdnrn. 135 und 137, und Dietzel/Hinsen/Kallerhoff, a.a.O., Rdnr. 234; ebenso zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteile vom 22.8.1975 - IV C 7.73 -, KStZ 1975, 229 (231) = BRS 37 Nr. 26 (S. 59/60), vom 22.2.1985 - 8 C 114.83 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 90 (S. 50) = BRS 43 Nr. 126 (S. 309), sowie vom 29.1.1993 - 8 C 3.92 -, Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 47 (S. 31 f.) = KStZ 1993, 118 (119), und VGH Mannheim, Urteil vom 23.9.1993 - 2 S 462/92 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1999 - 3 A 3625/97

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Straße ;

    Vielmehr verbleibt es bei dem Grundsatz, daß sämtliche Fremdfinanzierungskosten bis zum Entstehen sachlicher Beitragspflichten beitragsfähig sind - vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1993 - 8 C 3.92 -, NVwZ 1993, 1200 -, wenn - wie hier - konkrete Anhaltspunkte für ein unter Kostengesichtspunkten schlechthin unvertretbares gemeindliches Handeln fehlen.
  • VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870

    Nichtigkeit eines Erschließungsvertrags wegen Verstoß gegen Formvorschriften oder

    Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass Zinsen in den Erschließungsaufwand nur solange eingerechnet werden dürfen, bis die sachliche Erschließungsbeitragspflicht entstanden ist, also regelmäßig mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung (für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 29.01.1993, Az. 8 C 3/92, NVwZ 1993, 1200).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 4.91

    Erschließung - Aufwand - Zinsen - Erschließungsteilbeiträge - Kostenspaltung

    Das hat der erkennende Senat im einzelnen im Urteil vom 23. August 1990 (BVerwG 8 C 4.89 - a.a.O., S. 310 f.) dargelegt und im Urteil vom 29. Januar 1993 (BVerwG 8 C 3.92 - Urteilsabdruck S. 7) bestätigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1999 - 3 B 1788/98

    Beitragsfreiheit nach Abtretung von Straßenland)

    vom 29. Januar 1993 - 8 C 3.92 -, KStZ 1993, 118 (118 f.) = NVwZ 1993, 1200.
  • VG Gießen, 10.02.2000 - 2 G 335/99

    ABWASSERANLAGEN; UNTERSCHIEDLICH HOHE BEITRÄGE; SATZUNGSRECHT

    Grundsätzlich ist es hierbei nicht zu beanstanden, wenn ein Verband oder eine Gemeinde auch Zinsen auf eingesetztes Fremdkapital in den beitragsfähigen Aufwand einfließen lässt (vgl. BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 3/92 -, NVwZ 1993, 1200).
  • VG Wiesbaden, 19.09.2016 - 1 K 1372/13

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen für den Um und Ausbau einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2001 - 3 A 5454/98
  • VG Potsdam, 07.09.2011 - 12 L 320/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG Köln, 22.09.1998 - 17 K 7544/95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines Grundstückeigentümers zur

  • VG Wiesbaden, 19.09.2016 - 1 K 1358/13

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen für den Um und Ausbau einer

  • VG Wiesbaden, 19.09.2016 - 1 K 1359/13

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen für den Um und Ausbau einer

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