Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 29.09.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93   

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BVerfG, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 (https://dejure.org/1993,1613)
BVerfG, Entscheidung vom 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 (https://dejure.org/1993,1613)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 2 BvR 888/93 (https://dejure.org/1993,1613)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Drittstaatenregelung - Nach dem 30.6.1993 ins Bundesgebiet eingereist - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Asylklage - Offensichtlich unbegründet - Kollektive Verfolgungssituation - Gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung - Sachverständige Stellen

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 160
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen

    Vielmehr folgt aus einer sachgerechten Betrachtung, daß Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG nur auf solche Ausländer Anwendung findet, die nach dem Inkrafttreten der Grundgesetzänderung in Deutschland um Asyl nachsuchen (BVerfG - Kammer -, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 - Hess. VGH, 25.10.1993 - 13 UE 375/91 - und 01.11.1993 - 12 UE 680/93 - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1993 - 14 A 10303/87 -).

    Hätte der Verfassungsgeber die Regelung auch auf Asylbewerber erstrecken wollen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Grundgesetzes bereits in Deutschland befanden, hätte er nicht das Präsens, sondern das Perfekt ("eingereist ist") wählen müssen (BVerfG - Kammer -, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 - a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1993 - 14 A 10303/87 -).

  • VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Gambia; Genitalverstümmelung

    Denn ein Asylantrag darf nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen sowohl des Art. 16a GG als auch des § 60 Abs. 1 AufenthG offensichtlich nicht vorliegen (vgl. zum damaligen § 51 AuslG: BVerfG, Beschl. v. 13.10.1993, NVwZ 1994, 160).

    Denn ein Asylantrag insgesamt (vgl. § 13 AsylVfG) darf nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, wenn auch die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG offensichtlich nicht vorliegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.10.1993, NVwZ 1994, 160; s.o. III.).

    Denn ein Asylantrag ist nur dann offensichtlich unbegründet, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft jeweils offensichtlich nicht vorliegen (vgl. § 30 Abs. 1 AsylVfG und zum damaligen § 51 AuslG: BVerfG, Beschl. v. 13.10.1993, NVwZ 1994, 160).

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 2 L 3490/96

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer; Ehegatte; Eheschließung;

    Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn die Einreise bereits vor dem Inkrafttreten der Drittstaatenregelung, also vor dem 1. Juli 1993 erfolgt ist (BVerfG, Beschl. v. 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 -, InfAuslR 1993, 390(394)).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3414
BVerfG, 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93 (https://dejure.org/1993,3414)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93 (https://dejure.org/1993,3414)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 1993 - 2 BvR 1287/93 (https://dejure.org/1993,3414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 14 § 51 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Effektivität des Rechtsschutzes und Rechtskraftwirkung gerichtlicher Entscheidungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliches Verfahren - Verfahrensvorschriften - Widerspruch - Verfassungsrechtlich gesicherten Grundsätze - Wirkungsvoller Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 160
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93
    Der Einzelne hat hiernach einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozeßordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 77, 275 [284]; 84, 34 [49]; 84, 59 [77]).

    Die Rechtsschutzgewährung durch die Gerichte bedarf allerdings einer normativen Ausgestaltung durch die jeweiligen Verfahrensordnungen, die sich auch einschränkend für die Rechtssuchenden auswirken können (vgl. BVerfGE 10, 264 [268]; 60, 253 [268 f.]; 77, 275 [284]).

    Der Rechtsweg darf hiernach jedoch nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art. nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 [268]; 77, 275 [284]).

    Auch der Richter muß die Tragweite des Grundrechts auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz beachten (vgl. BVerfGE 77, 275 [284]).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93
    Die Rechtsschutzgewährung durch die Gerichte bedarf allerdings einer normativen Ausgestaltung durch die jeweiligen Verfahrensordnungen, die sich auch einschränkend für die Rechtssuchenden auswirken können (vgl. BVerfGE 10, 264 [268]; 60, 253 [268 f.]; 77, 275 [284]).

    Insbesondere das Rechtsstaatsprinzip fordert für das gerichtliche Verfahren einerseits einen wirkungsvollen Rechtsschutz des einzelnen Rechtssuchenden, andererseits aber auch die Herstellung von Rechtssicherheit, die voraussetzt, daß strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt und verbindlich entschieden werden (vgl. BVerfGE 60, 253 [269]).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93
    Die Rechtsschutzgewährung durch die Gerichte bedarf allerdings einer normativen Ausgestaltung durch die jeweiligen Verfahrensordnungen, die sich auch einschränkend für die Rechtssuchenden auswirken können (vgl. BVerfGE 10, 264 [268]; 60, 253 [268 f.]; 77, 275 [284]).

    Der Rechtsweg darf hiernach jedoch nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art. nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 [268]; 77, 275 [284]).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93
    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. September 1990 in nicht mißzuverstehender Deutlichkeit die Auffassung vertreten, daß die nach Erlaß der Abschiebungsandrohung bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eingetretenen und geltend gemachten Nachfluchtgründe, insbesondere also die hier in Frage stehenden Aktionen zwischen April und Juni 1990, hinsichtlich des geltend gemachten Asylanspruchs aus materiell-rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden konnten, weil im Hinblick auf nicht glaubhaft gemachte politische Voraktivitäten im Heimatland ein subjektiver selbstgeschaffener, im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unbeachtlicher Nachfluchtgrund vorliegt (vgl. BVerfGE 74, 51 [64 ff.]).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93
    Durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93
    Dennoch sind keine ausreichenden Anhaltspunkte ersichtlich, die einen verläßlichen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93
    Der Einzelne hat hiernach einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozeßordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 77, 275 [284]; 84, 34 [49]; 84, 59 [77]).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93
    Eine Prüfung unter dem Gesichtspunkt des § 14 AuslG a.F. im Zusammenhang mit der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung unterblieb, weil das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. insbesondere BVerwGE 78, 243 [245 ff.]) als für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt den Zeitpunkt des Ergehens der Verfügung, somit den 23. Januar 1990, zugrunde legte.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93
    Dennoch sind keine ausreichenden Anhaltspunkte ersichtlich, die einen verläßlichen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1993 - 2 BvR 1287/93
    Der Einzelne hat hiernach einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozeßordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 77, 275 [284]; 84, 34 [49]; 84, 59 [77]).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2023 - 5 B 757/23

    Keine erneute Eilentscheidung zur Einstufung der AfD-Bundespartei als

    Diese - mit der Rechtsschutzgarantie der Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG grundsätzlich zu vereinbarende, vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 30. September 2003 - 1 BvR 2388/02 -, NJW 2003, 3759, juris, Rn. 10, und vom 29. September 1993 - 2 BvR 1287/93 -, NVwZ 1994, 160, juris, Rn. 13; Clausing/Kimmel, a. a. O., § 121 VwGO Rn. 3 ff. m. w. N., - Bindungswirkung entfällt hingegen, wenn sich nach dem Erlass der vorangegangenen Entscheidung die Sach- oder Rechtslage entscheidungserheblich ändert.
  • FG Thüringen, 28.02.2005 - II 70007/05

    Absehen von der Erhebung der Gerichtskosten aufgrund Anwendung des

    Die Anrufung der Gerichte darf deshalb von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig gemacht werden, wie z. B. die Einhaltung bestimmter Fristen, der ordnungsmäßigen Vertretung usw. (Beschlüsse des BVerfG vom 29. September 1993 2 BvR 1287/93, in Juris abgespeichert, und vom 20. April 1982 2 BvL 26/81, amtliche Sammlung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 60, 253).
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