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   VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 1 S 428/93   

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https://dejure.org/1993,3227
VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 1 S 428/93 (https://dejure.org/1993,3227)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.1993 - 1 S 428/93 (https://dejure.org/1993,3227)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 1993 - 1 S 428/93 (https://dejure.org/1993,3227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Regelungen über die Grabmalgestaltung; Regelung der Ruhezeiten

  • postmortal.de

    GG Art. 2; Bad WürttBestG §§ 6, 15
    Wirksamkeit eines Grababdeckplattenverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2845 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 793
  • VBlBW 1994, 130
  • DVBl 1994, 873 UPR 1994, 319 (Leitsatz) NJW 1994, 2845 (Leitsatz) StädteT 1995, 266 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1989 - 1 S 3401/88

    Grabstättengestaltung und Friedhofsordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 1 S 428/93
    Diese, das Recht des Verstorbenen und seiner Angehörigen, über Bestattungsart, Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden (vgl. Urt. des Senats v. 26.9.1989 - 1 S 3401/88 -, ESVGH 40, 46, m.w.N.), beschränkende Regelung besitzt ihre gesetzliche Ermächtigung in § 15 Abs. 1 BestG und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

    Das Verbot der Errichtung von Grababdeckplatten auf dem Hauptfriedhof der Beklagten gilt unabhängig davon, daß es sich nicht für sämtliche Friedhöfe im Gemeindegebiet, für das es sich Geltung beimißt (§ 23 Abs. 4 FO), aus den oben aufgezeigten Gründen rechtfertigt und es von daher für diese als besondere Gestaltungsanforderung anzusehen und damit unzulässig ist (vgl. Urt. d. Senats v. 26.9.1989 - 1 S 3401/88 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 22.11.1988 - 11 UE 218/84

    Friedhofssatzung - Gestaltungsfreiheit der Grabstätte - Wiederbelegungsfrist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 1 S 428/93
    Eine Verpflichtung der Gemeinde, die Ruhezeiten zu verlängern, um den Gestaltungswünschen des Nutzungsberechtigten zu entsprechen, besteht nicht (a.A. wohl VGH Kassel, Urt. v. 22.11.1988 - 11 UE 218/84 -, NVwZ-RR 1989, 505).
  • BVerwG, 07.12.1990 - 7 B 160.90
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 1 S 428/93
    Regelungen der Grabmalgestaltung, die nicht aus gestalterischen Gründen, um ästhetische Vorstellungen des Friedhofsträgers zu verwirklichen, erlassen sind, sondern die der Verwirklichung des Friedhofszwecks dienen, sind allgemein zulässige Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit (BVerwG, Beschl. v. 7.12.1990 - 7 B 160.90 -, Buchholz 408.2, Friedhofsbenutzung Nr. 14; Seeger, a.a.O., S. 62, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 1 S 1243/15

    Gestaltungsvorschriften für Grabstätten in einer Friedhofssatzung

    Dem Zweck der Verwesung innerhalb der Ruhezeit dienen zulässigerweise bei Erdbestattungen, wenn die geologischen Verhältnisse es erfordern, Verbote von Grababdeckplatten (Senat, Urt. v. 13.12.1993 - 1 S 428/93 - NVwZ 1994, 793; OVG NRW, Urt. v. 30.10.1978 - VIII A 1033/77 - BWGZ 1980, 55, und Beschl. v. 11.04.1997 - 19 A 1211/96 - NVwZ 1998, 869; NdsOVG, Beschl. v. 09.06.2010 - 8 ME 125/10 - juris Rn. 9 ff. und Beschl. v. 17.11.2011 - 8 LA 54/11 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 8 ME 125/10

    Genehmigungserfordernis für die Errichtung von Grabplatten und baulichen Anlagen

    Zu diesen allgemeinen Friedhofszwecken zählen unter anderem die geordnete und würdige Bestattung der Toten, ein ungestörtes Totengedenken sowie die Gewährleistung einer ungehinderten Leichenverwesung innerhalb der Ruhezeiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.5.2004 - 3 C 26/03 -, BVerwGE 121, 17, 19 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.4.1997 - 19 A 1211/96 -, NVwZ 1998, 869; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.12.1993 - 1 S 428/93 -, NVwZ 1994, 793, 794; Bayerischer VGH, Urt. v. 30.7.1990 - 7 B 90.136 - NVwZ-RR 1991, 250, 251 f. jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 1 S 1327/15

    Grabmalgestaltung in einer Friedhofssatzung zur Gewährleistung einer

    Dem Zweck der Verwesung innerhalb der Ruhezeit dienen zulässigerweise bei Erdbestattungen, wenn die geologischen Verhältnisse es erfordern, Verbote von Grababdeckplatten (Senat, Urt. v. 13.12.1993 - 1 S 428/93 - NVwZ 1994, 793; OVG NRW, Urt. v. 30.10.1978 - VIII A 1033/77 - BWGZ 1980, 55, und Beschl. v. 11.04.1997 - 19 A 1211/96 - NVwZ 1998, 869; NdsOVG, Beschl. v. 09.06.2010 - 8 ME 125/10 - juris Rn. 9 ff. und Beschl. v. 17.11.2011 - 8 LA 54/11 - juris Rn. 6).
  • VG Lüneburg, 11.02.2004 - 5 A 24/03

    Abdeckung; Friedhofsrecht; Friedhofssatzung; Friedhofswesen; Friedhofszweck;

    Ob die von der Beklagten untersagte Ganzabdeckung der Grabstätte die Leichenverwesung innerhalb der Ruhezeit behindert, was eine entsprechende Untersagung zur Erhaltung des Friedhofszweckes rechtfertigen könnte (vgl. OVG NW, Urt. vom 11.4. 1997, aaO.; VGH Bd.-Württb., Urt. vom 13.12.1993, NVwZ 1994, 793), ist weder von der Beklagten belegt noch gibt es dazu einen entsprechenden allgemeinen Erfahrungsgrundsatz.

    Dies kann nur durch ein geologisch-bodenkundliches Gutachten für den entsprechenden Friedhof nachgewiesen werden (vgl. OVG NW, Urt. vom 11.4. 1997, aaO.; VGH Bd.-Württb., Urt. vom 13.12.1993, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 1 S 2118/05

    Zulässigkeit besonderer Gestaltungsvorschriften in einer Friedhofssatzung

    Daneben sind ebenso anzuerkennen Regelungen, die der Verkehrssicherheit dienen und - etwa durch das Verbot von Grababdeckungen - je nach Bodenbeschaffenheit die Verwesung begünstigen (vgl. Urteil des Senats vom 13.12.1993 - 1 S 428/93 -, NVwZ 1994, 793).
  • VG Karlsruhe, 28.04.2014 - 7 K 2374/13

    Erhebung von Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren

    Die untere Grenze der festsetzungsfähigen Ruhezeiten ergibt sich aus den gesetzlichen Mindestruhefristen des § 6 BestattG und gegebenenfalls aus der darüber hinausgehenden Verwesungsdauer, wenn aufgrund der natürlichen Bodenverhältnisse eine Verwesung der Leiche innerhalb der gesetzlichen Mindestruhefristen nicht gewährleistet ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.12.1993 - 1 S 428/93 -, juris Rn. 16).
  • VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 776/02

    Gestaltungsvorschriften für Grabfeld: Urnengrab - Ganzabdeckungsverbot

    Die von der Beklagten verfolgte und mit § 21 Abs. 2 c, 22 Abs. 1 c Satz 4 FS(2001) (generell-abstrakt) auf Satzungsebene umgesetzte Absicht, bei liegenden Grabmalen Ganzabdeckungen zugunsten eines verbleibenden offenen Grabbeetanteils zu vermeiden, steht bezogen auf die damit zugleich und ausnahmslos auch erfassten Urnengräber unstreitig nicht im Zusammenhang mit der Sicherstellung einer ausreichenden Verwesungszeit (zur Problematik der Verwesungszeit und Ganzabdeckungen bei Erdgräbern vgl. hingegen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.12.1993 -1 S 428/93 - NVwZ 1994, 793).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.1994 - 1 S 142/93

    6.21 Bauleitpläne - Vorhaben- und Erschließungsplan; Durchführungsvertrag

    Denn auch wenn die Bonität des Vorhabenträgers außerhalb des Durchführungsvertrages überprüft werden kann und seine Bereitschaft zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen sich aus dem Umstand ergeben mag, daß er seine Vorhaben- und Erschließungsplanung der Gemeinde vorgelegt hat, so ist gerade seine Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahme innerhalb einer bestimmten Frist der Grund für das im Vergleich zum Bebauungsplan vereinfachte Satzungsverfahren bei einem Vorhaben- und Erschließungsplan (vgl. Birk, Die neuen städtebaulichen Verträge, VBlBW 1994, 130 [135] für den nunmehr in § 7 BauGBMaßnG geregelten Vorhaben- und Erschließungsplan).
  • VG Freiburg, 09.02.1994 - 10 K 739/93

    Verletzung der Friedhofssatzung durch das Einmeißeln eines Motorrades auf einem

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