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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93   

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BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93 (https://dejure.org/1994,21)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1994 - 5 C 11.93 (https://dejure.org/1994,21)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1994 - 5 C 11.93 (https://dejure.org/1994,21)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 110
  • MDR 1995, 756
  • NVwZ 1995, 1104
  • FamRZ 1995, 599 (Ls.)
  • DVBl 1995, 684 (Ls.)
  • DVBl 1995, 689
  • DÖV 1995, 602
 
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Wird zitiert von ... (224)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 (89 f.); 75, 168 (170); 92, 1 (3)) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 Regelsatz VO (vgl. BVerwGE 92, 1 (3)) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 (89); 75, 168 (170)).

    Klagt nur ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, so kann es in eigenem Namen nur den auf sie entfallenden Anteil des Unterkunftsbedarfs geltend machen (vgl. BVerwGE 92, 1 (2)).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats, der bereits entschieden hat, daß die Frage nach der sozialhilferechtlich angemessenen Wohnfläche anhand der Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften beantwortet werden kann (vgl. BVerwGE 92, 1 (3)), und hierbei die Verwaltungsvorschriften der Länder zu § 5 Abs. 2 WoBindG im Blick gehabt hat; zur Zulässigkeit der hierin liegenden Typisierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 28.89 - (Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 28 S. 30 f. = NJW 1993, 1024/1025)).

    Diese möglicherweise für die Übernahme auch unangemessen hoher Unterkunftsaufwendungen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO erforderliche Prüfung (vgl. insoweit BVerwGE 92, 1 (3 f.)) ist mit der Verhältnismäßigkeitskontrolle der Mehrkosten im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG nicht identisch.

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 (89 f.); 75, 168 (170); 92, 1 (3)) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 Regelsatz VO (vgl. BVerwGE 92, 1 (3)) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 (89); 75, 168 (170)).

    Bei der Beurteilung, ob der Aufwand für die Unterkunft einen der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang hat, ist von der tatsächlich entrichteten Miete auszugehen (vgl. BVerwGE 75, 168 (171)).

    Das Verwaltungsgericht hat - von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - bisher tatsächliche Feststellungen dazu nicht getroffen, ob die Klägerin für sich und ihre Kinder in W. im hier streitgegenständlichen Bedarfszeitraum eine andere (zumutbare) Unterkunft hätte erhalten können, für die eine deutlich geringere Monatsmiete als 570 DM zu zahlen gewesen wäre (vgl. bereits BVerwGE 75, 168 (171)), und zwar in einem solchen Umfang, daß die mit diesem Betrag verbundenen Mehrkosten als unverhältnismäßig erscheinen müßten.

  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84

    Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 (89 f.); 75, 168 (170); 92, 1 (3)) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 Regelsatz VO (vgl. BVerwGE 92, 1 (3)) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 (89); 75, 168 (170)).

    Geht es um den Bedarf von mehreren Personen (Bedarfsgemeinschaft), so kommt es auch auf deren Zahl und Alter an (vgl. BVerwGE 72, 88 (90); 75 168 (170)).

  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Findet der Hilfebedürftige im Zuständigkeitsbereich seines Sozialhilfeträgers mehrere Wohnungen, die im Rahmen der gleichsam abstrakten Spannbreite des sozialhilferechtlich Angemessenen liegen, betrifft die Auswahl zwischen ihnen das "Wie" der Hilfe (vgl. BVerwGE 65, 52 (54)) und unterliegt dem Wunschrecht des Hilfeempfängers und seinen Begrenzungen nach § 3 Abs. 2 BSHG.

    Unverhältnismäßig sind die durch Kostenvergleich festzustellenden Mehrkosten (vgl. BVerwGE 65, 52 (55 f.); 75, 343 (348)) dann, wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Sozialhilfehaushalts zu dem Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die Wohnung seiner Wahl nicht mehr im rechten Verhältnis steht.

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Er setzt vielmehr eine Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten als Teil des notwendigen Lebensunterhalts nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes einschließlich des § 3 Abs. 2 voraus und regelt lediglich für den Fall, daß diese Prüfung positiv ausfällt, die Übernahme der Kosten in ihrer tatsächlichen Höhe und nicht in pauschalierter oder typisierter Form nach Art des Regelsatzes (vgl. hierzu BVerwGE 94, 326 (330 ff.)).
  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85

    Angemessenheit - Mehrkosten - Hilfeempfänger - Wunsch - Kostenfreie Einrichtung -

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Unverhältnismäßig sind die durch Kostenvergleich festzustellenden Mehrkosten (vgl. BVerwGE 65, 52 (55 f.); 75, 343 (348)) dann, wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Sozialhilfehaushalts zu dem Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die Wohnung seiner Wahl nicht mehr im rechten Verhältnis steht.
  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86

    Kein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf eine "kleine Eigentumswohnung"

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen im übrigen ist - im Hinblick auf die Aufgabe der Hilfe zum Lebensunterhalt, nur den "notwendigen" Bedarf abzudecken - nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfeempfängers marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (vgl. Beschluß vom 2. August 1994 (a.a.O. S. 2 f.) unter Hinweis auf BVerwGE 87, 278 (282 f.)).
  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89

    Sozialhilfe - Schonvermögen - Hausgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats, der bereits entschieden hat, daß die Frage nach der sozialhilferechtlich angemessenen Wohnfläche anhand der Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften beantwortet werden kann (vgl. BVerwGE 92, 1 (3)), und hierbei die Verwaltungsvorschriften der Länder zu § 5 Abs. 2 WoBindG im Blick gehabt hat; zur Zulässigkeit der hierin liegenden Typisierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 28.89 - (Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 28 S. 30 f. = NJW 1993, 1024/1025)).
  • Drs-Bund, 10.05.1976 - BT-Drs 7/5160
    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Dabei bedingen die Besonderheiten des Wohnungsmarktes und die Unschärfe des ihn beherrschenden Preisbildungmechanismus (vgl. hierzu Bericht der Bundesregierung betreffend die Ermöglichung einer vermehrten Aufstellung von Mietspiegeln durch die Gemeinden, BTDrucks. 7/5160, S. 4 f.) sowie der einzelnen Preisbildungsfaktoren Mietpreise, die sich in gewissen Spannbreiten bewegen, so daß das Maß des sozialhilferechtlich Angemessenen sich insoweit zunächst nur als gleichsam abstrakte Spannbreite bestimmen läßt.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Dem steht nicht die Entscheidung des BVerwG vom 17. November 1994 (BVerwGE 97, 110 ff) entgegen, die die Übernahme angemessener Kosten nach einem Umzug während des Sozialhilfebezugs in eine teurere Unterkunft als vor dem Umzug unter bestimmten Voraussetzungen ablehnt.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Der Senat folgt hingegen der Rechtsprechung des BVerwG, das in ständiger Rechtsprechung zum früheren § 12 BSHG iVm § 3 der Verordnung zur Durchführung des § 22 BSHG (RegelsatzV vom 20. Juli 1962 - BGBl I 515 - idF vom 21. Dezember 2000, BGBl I 1983) entschieden hat, dass die Tabellenwerte in § 8 WoGG keinen geeigneten Maßstab für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft darstellen (vgl nur BVerwGE 75, 168; 77, 232; 97, 110 und zuletzt Urteile vom 31. August 2004 - 5 C 8/04 -, NJW 2005, 310 und vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 -, DVBl 2005, 1326 = NVwZ 2005, 1197; vgl hierzu auch Rothkegel, aaO, RdNr 25 ff und Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr 36 ff; zur Unanwendbarkeit der Tabelle zu § 8 WoGG im BSHG vgl auch Hofmann in LPK-BSHG, 6. Aufl 2003, § 12 RdNr 24).

    Schließlich wird zu überprüfen sein, ob nach der Struktur des Wohnungsmarktes am Wohnort D die Kläger tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können (vgl hierzu Berlit, aaO, RdNr 31; zur sog Unterkunftsalternative vgl auch BVerwGE 97, 110, 115 ff; BVerwGE 101, 194, 198 ff).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Er hat sich hierbei stark an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) orientiert (BVerwGE 97, 110 ff und BVerwGE 101, 194 ff; BVerwGE 87, 278 ff).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93   

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https://dejure.org/1995,208
BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93 (https://dejure.org/1995,208)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1995 - 5 C 2.93 (https://dejure.org/1995,208)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 5 C 2.93 (https://dejure.org/1995,208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 376
  • NJW 1995, 2369
  • MDR 1996, 107
  • NVwZ 1995, 1104 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 802 (Ls.)
  • DVBl 1995, 697 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92

    Sozialhilfe - Einmaliger Bedarf - Lebensunterhalt - Einschulung - Schultüte

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
    Das setzt nicht voraus, daß derartige Kosten einer der in § 12 Abs. 1 BSHG genannten Bedarfsgruppen zugeordnet werden können; denn die Bedarfsaufzählung in § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG ist nicht abschließend (BVerwGE 92, 6 [8]).

    Soweit der Beklagte dagegen anführt, daß der durch eine Klassenfahrt entstehende Bedarf nicht durch das Wachstum bedingt sei, läßt er außer Betracht, daß der wachstumsbedingte Bedarf in § 12 Abs. 2 BSHG nicht den einzig möglichen besonderen Bedarf bei Kindern und Jugendlichen, sondern (nur) ein mit den Worten "vor allem" herausgestelltes Beispiel für einen solchen besonderen Bedarf bezeichnet (s. BVerwGE 92, 6 [8]).

    Soweit der Beklagte den notwendigen Lebensunterhalt mit den Begriffen "Grundbedürfnisse des menschlichen Lebens" und "Existenzminimum" beschreibt, ist zu beachten, daß der zu einem menschenwürdigen Leben erforderliche Bedarf nicht auf das physiologisch Notwendige beschränkt ist (BVerwGE 35, 178 [180]; 92, 6 [7]).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 [154]; 92, 6 [7]).

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
    Damit wird aber der notwendige Lebensunterhalt nach §§ 11, 12 BSHG entgegen der Auffassung des Beklagten nicht auf das Unentbehrliche begrenzt (s. auch BVerwGE 69, 146 [154]).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 [154]; 92, 6 [7]).

  • BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 15.92

    Hilfe zum Lebensunterhalt, laufende Leistungen nach Regelsätzen für den

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
    Deshalb ist die einzelne Klassenfahrt ein jeweils einmaliger Bedarf (BVerwGE 91, 156 [157]).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
    Regelbedarf ist der ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG ) bei vielen Hilfeempfängern (zu deren Gruppeneinteilung vgl. § 2 Regelsatzverordnung ) gleichermaßen bestehende, nicht nur einmalige Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppen (BVerwGE 87, 212 [216]).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
    Soweit der Beklagte den notwendigen Lebensunterhalt mit den Begriffen "Grundbedürfnisse des menschlichen Lebens" und "Existenzminimum" beschreibt, ist zu beachten, daß der zu einem menschenwürdigen Leben erforderliche Bedarf nicht auf das physiologisch Notwendige beschränkt ist (BVerwGE 35, 178 [180]; 92, 6 [7]).
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche

    Der Anspruch war danach - selbst unter Beachtung der vom BVerwG bereits bedachten "Ausgrenzungsproblematik" (s BVerwG vom 9.2.1995 - 5 C 2/93 - BVerwGE 97, 376) - eng mit Bedarfen aufgrund des Unterrichts verknüpft und nicht zur Deckung von Aufwendungen durch außerunterrichtliche Veranstaltungen geeignet.
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - keine Beschränkung

    Auch aus der von der Revision angeführten Entscheidung des BVerwG vom 9. Februar 1995 (BVerwGE 97, 376) kann eine solche generelle Einschränkung des Leistungsanspruchs gerade nicht entnommen werden.
  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97

    Sozialhilfe, einmalige Leistungen für eine Waschmaschine; Waschmaschine,

    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (BVerwGE 87, 212 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,899
BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92 (https://dejure.org/1994,899)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1994 - 5 C 13.92 (https://dejure.org/1994,899)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1994 - 5 C 13.92 (https://dejure.org/1994,899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Mehrkostenvorbehalt - Pflegebedürftiger Hilfeempfänger - Erwerbstätiger Pflegebedürftiger - Urlaubsbedingte Mehrkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 103
  • NJW 1995, 2428
  • MDR 1995, 864
  • NVwZ 1995, 1104 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 599 (Ls.)
  • DVBl 1995, 683
  • DÖV 1995, 604
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91

    Sozialhilfe - Örtliche Zuständigkeit - Aufenthaltsort

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92
    Die Frage, auf welchen Zeitpunkt es bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ankommt, beantwortet sich aus dem das Sozialhilferecht prägenden und vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, daß die Sozialhilfe dazu dient, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. BVerwGE 79, 46 m.w.N.; 95, 60 ).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92
    Nach dieser Vorschrift hat der Sozialhilfeträger einen Kostenvergleich zwischen der gewünschten Leistung und anderen geeigneten und zumutbaren Hilfeangeboten vorzunehmen (vgl. BVerwGE 94, 202 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92
    Aus der Gegenüberstellung zur stationären Pflege hat der erkennende Senat den Begriff der häuslichen Wartung und Pflege in § 69 Abs. 1 BSHG auch in seinem Urteil vom 25. März 1993 - BVerwG 5 C 45.91 - (BVerwGE 92, 220 ) verstanden.
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92
    Die Frage, auf welchen Zeitpunkt es bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ankommt, beantwortet sich aus dem das Sozialhilferecht prägenden und vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, daß die Sozialhilfe dazu dient, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. BVerwGE 79, 46 m.w.N.; 95, 60 ).
  • BSG, 05.07.2018 - B 8 SO 32/16 R

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von ambulant betreuter

    Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass vor allem der ortsnahe Träger eine effektive und schnelle Beseitigung der gegenwärtigen Notlage ermöglichen kann (vgl BVerwGE 96, 152; 97, 103; vgl dazu auch Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl 2015, § 98 SGB XII RdNr 13 mwN).
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfungsantrag - Rücknahme rechtswidriger

    Die entsprechende Anwendung folgt - wie der 11. Senat des BSG überzeugend ausgeführt hat (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 19; ebenso BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 21 und 24; BVerwGE 97, 103, 107) - aus dem Regelungszweck der Vorschrift, die nicht nur Fälle erfasst, in denen den Betroffenen ein rechtlicher Nachteil durch unrechtmäßiges Vorenthalten einer Sozialleistung entstanden ist, sondern auch solche, in denen der Bürger zwar Sozialleistungen erhalten hat, die Leistungsbewilligung nachträglich jedoch zurückgenommen worden ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - L 8 AL 4082/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Diese Regelung findet entsprechende Anwendung, soweit mit einem Aufhebungsbescheid i.S.d. §§ 45, 48 SGB X eine Leistungsbewilligung zurückgenommen worden ist (BSG 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R - BSGE 115, 121-126 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 29 = SozR 4-4200 § 40 Nr. 6 = juris RdNr. 14; BSG 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R - SozR 3-1300 § 44 Nr. 24 = juris; BSG 28.05.1997 - 14/10 RKg 25/95 - SozR 3-1300 § 44 Nr. 21 = juris; BSG 12.12.1996 - B 11 Rar 31/96 - BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 19 = juris RdNr. 16; BVerwGE 97, 103, 107; Senatsurteil vom 20.02.2015 - L 8 AL 2518/14 - juris; Baumeister in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 44 SGB X, RdNr. 73; Schütze in von Wulffen/Schütze, 8. Auflage 2014, § 44 RdNr 16 f; Siewert/Waschull in LPK-SGB X, 4. Auflage, § 44 RdNr 23; Merten in Hauck/Noftz, SGB X, Stand 08/16, § 44 RdNr. 70/72; a.A. Steinwedel in KassKomm, § 44 RdNr. 42, Stand Juni 2016).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97

    Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger,

    Nach der bereits von der Vorinstanz angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Auslegung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG maßgeblich darauf abzustellen, wo der geltend gemachte Bedarf entstanden ist; denn die Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 BVerwG 5 C 89.85 - ; Urteil vom 24. Januar 1994 BVerwG 5 C 47.91 - ; Urteil vom 23. Juni 1994 BVerwG 5 C 26.92 - ; Urteil vom 17. November 1994 BVerwG 5 C 13.92 - ).

    Bei einer Urlaubsreise ins Ausland kann eine Zuständigkeit des für den Inlandsaufenthaltsort zuständigen Trägers für einen mit dem Urlaub verbundenen besonderen Bedarf bestehen, wenn der geltend gemachte Bedarf bereits am Inlandsaufenthaltsort gegenwärtig war, was der Senat für den Fall einer bereits vor Reiseantritt fälligen Rechnung des Reiseunternehmens über vertraglich vereinbarte Kosten für eine besondere Pflegekraft während des Urlaubs bejaht hat (Urteil vom 17. November 1994, a.a.O. S. 103, 105 bzw. S. 3).

    Bei den vom Kläger geltend gemachten Ansprüchen handelt es sich nicht um einen speziellen Urlaubs- oder Erholungsbedarf im Sinne eines urlaubsbedingten zusätzlichen Bedarfs, wie er dem Urteil des Senats vom 17. November 1994 (a.a.O.) zugrunde lag.

    Dieser Kostenbedarf war - anders als in der dem Urteil vom 17. November 1994 (a.a.O.) zugrunde liegenden besonderen Fallgestaltung - nicht infolge einer fälligen, vor Reiseantritt zu begleichenden Rechnung bereits am inländischen Aufenthaltsort entstanden, sondern entstand erst während der Reise und somit nicht im Zuständigkeitsbereich der Beklagten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 12 A 1434/16

    Bewilligung der Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege nach dem Konzept

    BVerwG, Urteil vom 17. November 1994 - 5 C 13.92 -, juris Rn. 19.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 (89 f.) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]; 75, 168 (170) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]; 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]; 97, 110 (111 f. [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 13/92])) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (vgl. BVerwGE 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach §§ 11, 12 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 (89) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]; 75, 168 (170) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]; 97, 110 (112) [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 13/92]).
  • SG Wiesbaden, 02.05.2018 - S 29 SO 67/14

    Sozialhilfe

    Diese Zuständigkeit der Beklagten ist nicht durch den zweimonatigen Auslandsaufenthalt - welchen sie zwischenzeitlich für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins unterbrochen hatte - weggefallen, sondern wirkt weiter fort (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 17. November 1994, Az.: 5 C 13/92 - juris - Rn. 10).
  • SG Hamburg, 12.10.2007 - S 56 SO 350/06

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zuständigkeit für Kostenübernahme -

    In der Rechtsprechung und der Literatur zum Sozialhilferecht ist anerkannt, dass eine durch den tatsächlichen Aufenthalt eines Hilfeempfängers begründete örtliche Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers nicht schon bei jeder vorübergehenden Ortsabwesenheit des Hilfeempfängers endet, sondern jedenfalls bei kürzeren Abwesenheitszeiten von bis zu einem Monat die Zuständigkeit fortbesteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1998, Az.: 5 C 21/97, DVBl. 1999, 1119; Urteil vom 5.3.1998, Az.: 5 C 12/97, DVBl. 1998, 1132; Urteil vom 17.11.1994, Az.: 5 C 13/92, BVerwGE 97, 103; Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage 2006, § 98 Rn. 13; Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 98 Rn. 29; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 98 Rn. 14).

    In der Rechtsprechung zum Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wird das Fortbestehen der Zuständigkeit des bisher zuständigen Sozialhilfeträgers ferner davon abhängig gemacht, dass es sich um einen Bedarf handelt, der bereits während des tatsächlichen Aufenthaltes im Bereich dieses Träger entstanden und gegenwärtig ist und von dem Träger auch hätte beseitigt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1998, Az.: 5 C 21/97, DVBl. 1999, 1119; Urteil vom 5.3.1998, Az.: 5 C 12/97, DVBl. 1998, 1132; Urteil vom 17.11.1994, Az.: 5 C 13/92, BVerwGE 97, 103).

    Diese Voraussetzungen hat das BVerwG in dem seinem Urteil vom 17.11.1994 (aaO) zugrunde liegenden Fall für gegeben angesehen.

  • SG Karlsruhe, 28.11.2014 - S 1 SO 750/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Auswahl einer Einrichtung -

    Nach dieser Vorschrift hat der Sozialhilfeträger einen Kostenvergleich zwischen der gewünschten Leistung und anderen geeigneten und zumutbaren Hilfeangeboten vorzunehmen (vgl. BVerwGE 94, 127, 130; 94, 202, 209; 97, 53, 57, 60 und 97, 103 ff.; ferner LSG Baden-Württemberg vom 22.11.2007 - L 7 SO 3132/06 - und vom 02.09.2010 - L 7 SO 1357/10 ER-B - ), d.h. ein Kostenvergleich, in dem die Kosten der gewünschten Hilfe den Kosten gegenüber gestellt werden, die durch die vom Sozialhilfeträger konkret angebotene Hilfe verursacht werden (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 22.11.2007 - L 7 SO 3132/06 - m.w.N. ).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 5 C 12.97

    Bedarfswegfall, sozialhilferechtlicher - wegen zwischenzeitlicher Selbsthilfe;;

    Das folgt, wie der Senat bereits im Ergebnis für den Fall der Urlaubsreise entschieden hat (BVerwGE 97, 103 ), aus dem auf die Effektivität der Anspruchsgewährleistung ausgerichteten Zweck des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG wie aus Gründen der Verwaltungsrationalität.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03
  • VG Karlsruhe, 23.07.2021 - 8 K 1487/21

    Anspruch auf Jugendhilfe in Form der Heimerziehung; Dauerverwaltungsakt;

  • BVerwG, 09.04.1997 - 5 C 2.96

    Sozialhilferecht - Übernahme von unagemessen hohen Unterkunftskosten in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW

  • SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 3144/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - keine Übernahme ungedeckter Pflegeheimkosten bei

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 33/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Kostenübernahme für die

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03

    Erstattung von Nothilfeaufwendungen in einem Eilfall durch den Sozialhilfeträger

  • VG Münster, 24.04.2006 - 5 K 783/04

    Anspruch auf Sozialhilfe ; Ermessensreduzierung auf Null; Anspruch auf Übernahme

  • SG Karlsruhe, 20.05.2015 - S 1 SO 4334/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe in vergleichbaren sonstigen

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 8.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 42.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

  • SG Lüneburg, 04.10.2007 - S 22 SO 298/05

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Pflege anstatt einer stationären

  • SG Duisburg, 16.04.2012 - S 2 SO 55/11

    Sonstige Angelegenheiten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2007 - 3 M 215/06

    Mutter-Kind-Einrichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ;

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 14.92

    Häusliche Wartung - Häusliche Pflege - Betreuung des Pflegebedürftigen -

  • VG Köln, 14.12.2001 - 18 K 1560/00

    Voraussetzungen des schwerbehindertenrechtlichen Anspruchs auf Übernahme der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Anspruch auf eine rückwirkende

  • VGH Bayern, 21.07.2005 - 12 B 02.3054

    Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung,

  • VG Aachen, 09.12.2003 - 2 K 2608/00

    Voraussetzungen des jugendhilferechtlichen Anspruchs einer an Multipler Sklerose

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 R 1823/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2002 - 16 B 1069/02
  • SG Lüneburg, 03.04.2007 - S 22 SO 56/07

    Übernahme der Kosten der ambulanten häuslichen Pflege an Stelle der

  • VG Braunschweig, 06.09.2001 - 3 A 238/00
  • VG Freiburg, 29.02.2000 - A 1 K 11492/96

    Anspruch eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo auf

  • OVG Niedersachsen, 17.07.1998 - 4 L 3230/98

    örtliche Zuständigkeit d. Sozialhilfeträgers bei

  • SG Oldenburg, 15.06.2007 - S 2 SO 22/07
  • VG Aachen, 25.02.2003 - 2 K 392/01

    Zur Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme eines Lerntherapeutischen Instituts

  • VGH Bayern, 16.02.1998 - 12 CE 96.3246

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Tatsachen im vorläufigen Rechtsschutz;

  • SG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 SO 4334/14

    Zu den Mehrkosten bei einem geplanten Einrichtungswechsel eines behinderten

  • VG Aachen, 07.12.2006 - 2 L 531/06

    Eingliederungshilfe für das minderjährige Kind in Form der Kostenübernahme

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2007 - L 8 SO 5/07
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