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   BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92   

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BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92 (https://dejure.org/1994,1081)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 2 C 4.92 (https://dejure.org/1994,1081)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 2 C 4.92 (https://dejure.org/1994,1081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand - Gewährung von Unterhaltsleistungen - Versorgungsbezüge eines Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 57 Abs. 1 S. 1, 2; VAHRG § 5 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1219
  • MDR 1995, 176
  • NVwZ 1995, 1109 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 929 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1079
  • DÖV 1994, 699
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92
    Der Gesetzgeber knüpft mit dieser Regelung an die Grundsätze an, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - (BVerfGE 53, 257 ) zur Ergänzungsbedürftigkeit einzelner Fallgestaltungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgestellt hat.

    In einem solchen Fall erbringt der Verpflichtete ein Opfer, das nicht mehr dem Ausgleich zwischen den geschiedenen Ehegatten dient, sondern ausschließlich dem Versicherungsträger, letztlich der Solidargemeinschaft der Versicherten zugute kommt (BVerfGE 53, 257 ).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - (a.a.O.) hinsichtlich der vom Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen zu treffenden Härteregelung nicht gefordert, daß der Ausgleichspflichtige tatsächlich Unterhaltsleistungen erbringt.

  • BVerwG, 01.02.1988 - 2 B 122.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92
    Beide Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben sein (vgl. Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.89 - und Beschluß vom 1. Februar 1988 - BVerwG 2 B 122.87 - ).

    Hiermit steht § 5 Abs. 1 VAHRG im Einklang (vgl. Beschluß vom 1. Februar 1988 - BVerwG 2 B 122.87 - ; siehe ferner BSG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 5 a RKn 24.84 - <FamRZ 1987, 380>).

    Das entspricht auch dem Sinn und Zweck dieser Regelung, von einer Kürzung der Versorgung dann abzusehen, wenn die Versorgung des Ausgleichspflichtigen zusätzlich dadurch belastet ist, daß der Ausgleichsberechtigte noch auf seine Unterhaltsleistungen angewiesen ist und aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht noch keine Rente erhält (vgl. hierzu Beschluß vom 1. Februar 1988 - BVerwG 2 B 122.87 - sowie BSG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 5 a RKn 24.84 - ).

  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.89

    Witwengeld nach Scheidung und Wiederheirat derselben Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92
    Beide Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben sein (vgl. Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.89 - und Beschluß vom 1. Februar 1988 - BVerwG 2 B 122.87 - ).

    Als Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Kürzung der Versorgung aufgrund des Versorgungsausgleichs ist die Vorschrift des § 5 Abs. 1 VAHRG weder einer erweiternden noch einer entsprechenden Auslegung zugänglich (vgl. Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.89 - m.w.N.).

  • BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 24/84

    Versorgungsausgleich - Regelung von Härten - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92
    Hiermit steht § 5 Abs. 1 VAHRG im Einklang (vgl. Beschluß vom 1. Februar 1988 - BVerwG 2 B 122.87 - ; siehe ferner BSG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 5 a RKn 24.84 - <FamRZ 1987, 380>).
  • BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Gemeinderecht - Dienstanweisung des

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92
    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Begriff "aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet" im Sinne des § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG, derzufolge die monatliche Unterhaltsverpflichtung mindestens die Höhe der Bruttodifferenz zwischen den Ortszuschlagsstufen 1 und 2 erreichen muß (BVerwGE 89, 53 ), ist entgegen der Auffassung der Revision auf § 5 Abs. 1 VAHRG weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.
  • BVerwG, 01.09.1992 - 2 B 126.92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92
    Diese unterschiedliche Regelung über die Kürzung der Versorgungsbezüge nach dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich begegnet verfassungsrechtlich keinen Bedenken (vgl. Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 2 B 126.92 - m.w.N.).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Diese Erwägungen lassen die den Ruhegehaltsempfängern eingeräumte Privilegierung, die vom Bundesverwaltungsgericht mittlerweile in gefestigter Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten wird (Urteile vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 -, Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 9, vom 28. April 1994 - BVerwG 2 C 22.92 -, a.a.O., Nr. 10, sowie vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 14.93 -, a.a.O., Nr. 11), als jedenfalls vertretbar erscheinen.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 14.93

    Beamtenrecht - Versorgungsausgleich - Versetzung in Ruhestand - Dienstunfähigkeit

    Die unterschiedliche Regelung über die Kürzung der Versorgungsbezüge nach dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich - vor oder nach der Versetzung des verpflichteten Ehegatten in den Ruhestand - begegnet - wie der erkennende Senat mehrfach entschieden hat - keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 2 B 126.92 - (Buchholz 239.1 § 57 Nr. 8) m. w. N.; Urteile vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - (ZBR 1994, 248 = DÖV 1994, 699 = DVBl. 1994, 1079) und vom 28. April 1994 - a.a.O.).

    Dabei müssen beide Voraussetzungen kumulativ gegeben sein (Urteile vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.89 - (Buchholz 239.1 § 57 Nr. 6); vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - (a.a.O.) und vom 28. April 1994 - a.a.O..

    Darüber hinaus spricht auch der Charakter der Härtefallregelungen im Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich als Ausnahmen vom Grundsatz der Versorgungskürzung dagegen, ihren Anwendungsbereich durch eine erweiternde oder entsprechende Anwendung über das vom Gesetzgeber ausdrücklich angeordnete und erkennbar Gewollte hinaus auszudehnen (vgl. Urteile vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.89 - (a.a.O.) und vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - (a.a.O.) jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 25.98

    Soldatenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Kürzung der - nach

    Die Voraussetzungen dieser Regelung, die auch auf das Recht der Soldatenversorgung anzuwenden ist (vgl. zur Beamtenversorgung Urteile vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.89 - und vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - ) müssen kumulativ vorliegen.

    Mit § 5 VAHRG ist aus Gründen der Vereinfachung und Praktikabilität des Verfahrens eine pauschalierende Regelung geschaffen und bewußt davon abgesehen worden, einen vollstreckbaren Titel zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, eine bestimmte Höhe des geleisteten Unterhalts (vgl. dazu Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - ) oder einen Nachweis der tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungen als Voraussetzung für die Aussetzung der Kürzung zu normieren (vgl. BTDrucks 9/2296 S. 14).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 C 44.07

    Kürzung der Versorgungsbezüge; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung;

    Beide Voraussetzungen müssen vorliegen (Urteile vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.89 - Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 6, vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 9, vom 28. April 1994 - BVerwG 2 C 22.92 - BVerwGE 95, 375 und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 14.93 - BVerwGE 97, 124 sowie Beschluss vom 1. Februar 1988 - BVerwG 2 B 122.87 - Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 1).
  • VG Ansbach, 26.06.1998 - AN 17 K 98.00017

    Kürzung der Versorgungsbezüge von Soldaten

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  • OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 278/01

    Kürzung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen; Versorgungsausgleich mit

    Denn selbst wenn eine Unterhaltspflicht des Klägers in Gestalt eines Aufstockungsunterhalts gem. § 1573 Abs. 2 BGB gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau auch nach dem 1. Dezember 1996 noch bestanden hat, kann eine Härte i. S. des § 5 Abs. 1 VAHRG deshalb nicht angenommen werden, weil auf jeden Fall die zweite, für das Vorliegen einer Härte in § 5 Abs. 1 VAHRG zusätzlich erforderliche Voraussetzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.2.1988 - BVerwG 2 B 122.87 -, Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 1, S. 2; Urt. v. 13.9.1990 - BVerwG 2 C 20.89 -, Buchholz, aaO, § 57 BeamtVG Nr. 6, S. 6 = DVBl. 1991, 112 = FamRZ 1991, 429 = ZBR 1991, 88; Urt. v. 10.3.1994 - BVerwG 2 C 4.92 -, Buchholz, aaO Nr. 9, S. 2; Urt. v. 24.11.1994 - BVerwG 2 C 14.93 -, IÖD 1995, 166 = DVBl. 1995, 624 = ZBR 1995, 149 = DÖV 1995, 333 = DÖD 1995, 139 = Buchholz, aaO, Nr. 11, S. 10; Urt. v. 22.7.1999 - BVerwG 2 C 5.98 -, BVerwGE 109, 231 = NJW-RR 2000, 145 = ZBR 2000, 44 = IÖD 2000, 45(46); Brockhaus, in: Schütz//Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, 5. Aufl., Stand: Juni 2003, RdNr. 92 zu § 57 BeamtVG) hier deshalb nicht erfüllt ist, weil die geschiedene Ehefrau ab dem 1. Dezember 1996 mit Vollendung des 60. Lebensjahres nach § 39 Sozialgesetzbuch (SGB) - Gesetzliche Rentenversicherung - (v. 18.12.1989, BGBl. I S. 1989, 2261, ber. BGBl. I 1990, S. 1337, in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung - SGB VI a. F. -) die Gewährung einer Altersrente für Frauen hätte beanspruchen können.
  • OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04

    Kürzung der Beamtenversorgung bei Ehescheidung

    In dem Zusammenhang spielt auch die Höhe des Unterhaltsanspruchs keine Rolle vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10.3.1994 - 2 C 4.92 -, DÖV 1994, 699, 700; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG mit BeamtVG, Loseblatt, Bd. II, § 57 BeamtVG RNr. 51.

    Der Verwaltungsakt vom 4.9.1991 betrifft zwar die gleichgelagerte rechtliche Vorfrage, letztlich aber einen anderen rechtlichen Tatbestand (Besoldung/Ortszuschlag) vgl. im übrigen zur unterschiedlichen Auslegung des § 5 VAHRG einerseits und des § 40 BBesG andererseits BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - 2 C 5.02 -, NJW 2003, 1886; ebenso bereits Urteil vom 10.3.1994 - 2 C 4.92 -, DÖV 1994, 699, 700.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 1 A 2307/07

    Unterhaltsansprüche i.S.v. § 5 Abs. 1 Versorgungsausleichs-Härteregelungsgesetz

    dazu BVerwG, Urteil vom 22.6.1999, a. a. O., S. 233, unter Hinweis auf Urteil vom 10.3.1994 - 2 C 4.92 -, ZBR 1994, 248.
  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00

    Wieder aufgelebtes Witwengeld; Anrechnung eines durch Versorgungsausgleich

    Der Versorgungsausgleich wird dementsprechend nicht mehr als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt, wenn und soweit der ausgleichspflichtige Versorgungsempfänger ungeachtet der Kürzung seiner Versorgungsbezüge zugunsten des Ausgleichberechtigten diesem zusätzlich noch zum Unterhalt verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; BVerwG, Urteile vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 9 S. 1 , vom 28. April 1994 - BVerwG 2 C 22.92 - BVerwGE 95, 375 und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 14.93 - BVerwGE 97, 124 ).
  • VG München, 06.06.2013 - M 12 K 11.3892

    Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung

    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes, der nur davon spricht, dass der Berechtigte gegen den Verpflichteten einen Anspruch auf Unterhalt haben muss (BVerwG, U. v. 10.3.1994 - 2 C 4/92 - juris, Rn 18).

    § 5 VAHRG ist eine bewusst pauschalierende Regelung, bei der es auf besondere Umstände des Einzelfalls nicht ankommen soll, und die bewusst davon absieht, einen vollstreckbaren Titel zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, eine bestimmte Höhe des geleisteten Unterhalts oder einen Nachweis der tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungen als Voraussetzung für die Aussetzung der Kürzung zu normieren (BGH, U. v. 8.6.1994 - IV ZR 200/93 - NJW 1994, 2481, 2482; vgl. auch BVerwG, U. v. 10.3.1994 - 2 C 4/92 - juris, Rn 18; U. v. 22.7.1999 - 2 C 25/98 - juris, Rn 16; U. v. 28.2.2008 - 2 C 44/07 - juris, Rn 11; Gräper in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2009, § 5 VAHRG Rn 2).

  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08

    Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98

    Versorgungsausgleich - Kürzung der Versorgung - Härteregelung

  • VG Aachen, 13.03.2014 - 5 K 1024/13

    Rentenleistungen; Versorgungsausgleich; Rentnerprivileg ; Pensionistenprivileg;

  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 22.92

    Pensionistenprivileg - Entfallen bei Rente - Dauer des Rentenbezugs

  • VG Stade, 10.07.2003 - 3 A 1469/02

    Familienunterhalt; Kürzung; nachehelicher Unterhaltsanspruch;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2011 - 1 A 870/09

    Eingreifen der Vorschrift über die Kürzung des Ruhegehalts erst nach Eintritt des

  • KG, 24.10.2012 - 25 UF 50/12

    Versorgungsausgleich: Anpassung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 1 A 1727/98

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Beamten wegen des zugunsten seiner Ehefrau

  • VG Minden, 26.10.2005 - 4 K 3951/04

    Anspruch auf Absehen von einer Kürzung der Versorgungsbezüge nach einem

  • VG Frankfurt/Main, 10.07.2003 - 9 E 2536/02

    Kürzung der Versorgungsbezüge des Beamten

  • VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 1 K 09.01623

    Pensionistenprivileg

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94   

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BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1994 - 2 WD 24.94 (https://dejure.org/1994,2161)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1994 - 2 WD 24.94 (https://dejure.org/1994,2161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 148
  • NJW 1995, 2240
  • NVwZ 1995, 1109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt, wie der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung wiederholt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. Urteil vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [4 f.]> und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - jeweils m.w.N.).

    Als typische Auswirkungen eines längeren intensiven Haschischkonsums hat der Sachverständige vor allem bei jungen Menschen ein emotionales Abstumpfen, Lethargie und Wesensveränderungen mit Vernachlässigung der persönlichen Belange geschildert, die bis zum Verlust der Leistungsfähigkeit, zur Willensschwäche, Konzentrationsunfähigkeit und zu Gedächtnisstörungen führen können (vgl. hierzu bereits Urteil vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>; BVerwG 93, 3 [5] jeweils m.w.N.).

    Nach der gefestigten Auffassung des Senats verletzt ein Soldat, der auch nur einmal Haschisch konsumiert, sei es im oder außer Dienst, selbst dann, wenn er nicht gegen seine Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 SG) verstößt, stets seine Kernpflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (BVerwGE 93, 3 [6 ff.]).

    Dies galt um so mehr, weil bei Haschischkonsum nach einem symptomfreien Intervall von Stunden oder Tagen ein "Echorausch" nicht auszuschließen war, der nach Intensität und Dauer dem willentlich herbeigeführten Rausch vergleichbar ist (vgl. BVerwGE 93, 3 [5] m.w.N.).

    Der Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen ist daher als teils fahrlässiges, teils vorsätzliches Versagen des Soldaten zu würdigen, durch das er die Bundeswehr in der Erfüllung ihres verfassungsmäßig festgelegten Auftrages geschwächt hat (vgl. BVerwGE 93, 3 [6]).

    Denn die Feststellung einer solchen Pflichtverletzung hätte vorausgesetzt, daß der Befehl, den der Soldat im einzelnen verletzt haben soll, in der Anschuldigungsschrift konkret bezeichnet worden wäre; eine solche Konkretisierung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats schon deshalb unerläßlich, weil sich der Soldat sonst nicht entsprechend verteidigen kann (BVerwGE 93, 3 [7] m.w.N.).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 73, 81; BVerwGE 83, 291; BVerwGE 93, 3 [7 f.]; Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79

    Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Als typische Auswirkungen eines längeren intensiven Haschischkonsums hat der Sachverständige vor allem bei jungen Menschen ein emotionales Abstumpfen, Lethargie und Wesensveränderungen mit Vernachlässigung der persönlichen Belange geschildert, die bis zum Verlust der Leistungsfähigkeit, zur Willensschwäche, Konzentrationsunfähigkeit und zu Gedächtnisstörungen führen können (vgl. hierzu bereits Urteil vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>; BVerwG 93, 3 [5] jeweils m.w.N.).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 73, 81; BVerwGE 83, 291; BVerwGE 93, 3 [7 f.]; Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91

    Haschischkonsum in der Kaserne als Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt, wie der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung wiederholt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. Urteil vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [4 f.]> und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - jeweils m.w.N.).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 73, 81; BVerwGE 83, 291; BVerwGE 93, 3 [7 f.]; Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerwG, 17.03.1987 - 2 WD 33.86

    Rauschgiftkonsum eines Soldaten als Dienstvergehen - Verletzung der Pflicht zum

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt, wie der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung wiederholt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. Urteil vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [4 f.]> und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - jeweils m.w.N.).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 73, 81; BVerwGE 83, 291; BVerwGE 93, 3 [7 f.]; Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Es liegt auf der Hand, daß diese latente Gefahr der Rauschdroge Haschisch die psychische und physische Einsatzbereitschaft eines Soldaten nachhaltig beeinflussen und insbesondere im technischen Dienst, beispielsweise im Kraftfahrwesen der Streitkräfte, zu Gefährdungen von Menschen und Wehrmaterial führen und ebenso wie die Fahrtüchtigkeit des einzelnen (BVerfG NJW 1994, 1577 m.w.N.) so auch die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte beeinträchtigen kann.

    Mit Beschluß vom 9. März 1994 (NJW 1994, 1577 [ff.]) hat das Bundesverfassungsgericht die Strafvorschriften gegen das Handeltreiben mit sowie die Einfuhr, die Abgabe, den Erwerb, den Besitz und die Durchfuhr von Cannabisprodukten (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 5, Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und lediglich für die Fälle des Erwerbs, des Besitzes, der Einfuhr und der Durchfuhr geringer Mengen von Cannabisprodukten zum gelegentlichen Eigenverbrauch die Strafverfolgungsorgane wegen des verfassungsrechtlichen Verbots übermäßigen Strafens grundsätzlich für verpflichtet erachtet, von den gesetzlichen Ermächtigungen Gebrauch zu machen, die ein Absehen von Strafverfolgung gestatten.

  • BVerwG, 29.01.1991 - 2 WD 18.90

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexuelle Nötigung einer Minderjährigen -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Im übrigen kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 [33]> m.w.N.) dabei nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten auch tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Eine Einzelnormierung ist hier - anders als im allgemeinen Strafrecht - in der Regel auch nicht nötig; denn es handelt sich um Normen, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, sich aus der ihnen gestellten Aufgabe ergeben und daher für sie im allgemeinen leicht erkennbar sind (BVerfGE 26, 186 [203 f.] m.w.N. und Urteil vom 1. Juli 1992 - BVerwG 2 WD 14.92 - <NZWehrr 1993, 72>).
  • BVerwG, 02.06.1981 - 2 WD 22.80

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten aufgrund Bestechlichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Deshalb muß die Frage der Pflichtwidrigkeit des damit gezeigten Verhaltens allein nach der strengeren, für das Verhalten im Dienst und/oder in militärischen Unterkünften und Anlagen geltenden Bestimmung des § 17 Abs. 2 Satz 1 SG bewertet werden, weil die Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - <BVerwGE 73, 194 [197 f.]> m.w.N.) dahin zu verstehen ist, daß nur an ein ausschließlich dem nichtdienstlichen Bereich zuzurechnendes Verhalten weniger strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • BVerwG, 01.07.1992 - 2 WD 14.92

    Soldatengesetz - Dienstvergehen - Eindringen in die Ehe

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Eine Einzelnormierung ist hier - anders als im allgemeinen Strafrecht - in der Regel auch nicht nötig; denn es handelt sich um Normen, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, sich aus der ihnen gestellten Aufgabe ergeben und daher für sie im allgemeinen leicht erkennbar sind (BVerfGE 26, 186 [203 f.] m.w.N. und Urteil vom 1. Juli 1992 - BVerwG 2 WD 14.92 - <NZWehrr 1993, 72>).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Der Konsum von Betäubungsmitteln in der Kaserne stellt nach ständiger Rechtsprechung eine Dienstpflichtverletzung dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3, vom 24. September 1992 a.a.O. und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Der Konsum von Cannabisprodukten selbst in geringsten Mengen stellt eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 m.w.N.).

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteil vom 10. August 1994 a.a.O. S. 150).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Auch Regelungen wie § 4 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 3 VorgV unterstreichen, dass Unteroffizieren eine Befehlsbefugnis gegenüber Soldaten außer Dienst nur innerhalb geschlossener militärischer Anlagen zusteht (vgl. BDH, Beschluss vom 22. April 1958 - WB 6.58 - NZWehrr 1959, 109 ff.; BVerwG, Urteile vom 9. April 1987 - 2 WD 57.86 - BVerwGE 83, 295 und vom 10. August 1994 - 2 WD 24.94 -, BVerwGE 103, 148 ff.; zu Offizieren: BVerwG, Urteil vom 6. März 1987 - 2 WDB 11.86 - BVerwGE 83, 285 ff.).

    Vor diesem Hintergrund kann dahingestellt bleiben, ob ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht bereits deshalb ausgeschieden wäre, weil der Soldat der Geschädigten gegenüber gleichberechtigt aufgetreten ist (BVerwG, Urteile vom 17. März 1987 - 2 WD 33.86 - BVerwGE 83, 291 und vom 10. August 1994 - 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ; ablehnend: Eichen/Mezger/Sohm, SG, 4. Aufl. 2021, § 10 Rn. 37; Scherer/Alff/Poretschkin/Lucks, SG, 10. Aufl. 2018, § 10 Rn. 16).

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 WD 21.04

    Ermittlungsverfahren gegen einen Soldaten auf Grund Einnahme von

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats verletzt ein Soldat, der auch nur einmal Haschisch konsumiert, sei es im oder außer Dienst, selbst dann, wenn er nicht gegen seine Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 SG) verstößt, stets seine Kernpflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [6 ff.] = NZWehrr 1991, 118 = DVBl 1991, 639> und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 = NZWehrr 1995, 166 = NJW 1995, 2240>).

    Der Senat hat unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen für einen Soldaten in Vorgesetztenstellung, der Haschisch erwirbt und konsumiert, in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - , vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - , vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ).

    b) Nach den den Senat bindenden Feststellungen des Truppendienstgerichts hat der Soldat vorsätzlich soldatische Kernpflichten verletzt (vgl. etwa Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ).

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 D 82.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme wegen unerlaubten Erwerbs von

    Der Umstand, daß es sich im vorliegenden Fall nur um geringe Mengen unerlaubt erworbener Betäubungsmittel handelt, steht deshalb der Bewertung als außerdienstliches Dienstvergehen nicht entgegen (zur Relevanz von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Rahmen des Wehrdisziplinarrechts vgl. auch Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 58.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen wegen Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit

    Während der Alkoholrausch in Auswirkung und Dauer ungefähr abschätzbar sei, seien die Wirkungen des Haschischkonsums nicht voraussehbar und damit nicht berechenbar (Urteil vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25/90 -, BVerwGE 93, 3 ; Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 -, BVerwG DokBer B 1995, 49).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Auch wenn die Aufforderung vom Soldaten eher kameradschaftlich gemeint gewesen sein mag, erfolgte sie nicht in einem geselligen Umfeld, in dem die Vorgesetzteneigenschaft des Soldaten hätte zurücktreten können (vgl. Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).
  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

    Dabei stellt bereits der einmalige Genuss des Rauschmittels und dies unabhängig von konkreten gesundheitlichen Auswirkungen eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 7. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 20.12 - Rn. 42 sowie vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).

    Der frühere Soldat hat somit gegen § 17 Abs. 4 Satz 2 SG teilweise vorsätzlich, teilweise grob fahrlässig verstoßen (vgl. Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).

  • BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten in Vorgesetztenfunktion wegen der

    Unabhängig von der Frage nach konkreten gesundheitlichen Auswirkungen stellt bereits der einmalige Genuss eines Cannabisproduktes eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 m.w.N. sowie vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 juris Rn. 92).

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

    Die Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpflichtwidrigkeit des Konsums von Haschisch durch Soldaten geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 103, 148; 93, 3; 91, 62 und 73, 81).
  • VGH Bayern, 16.01.2023 - 6 CS 22.2380

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen fristlose Entlassung eines Soldaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - 1 B 2009/04

    Zur fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen außerdienstlichen

  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain

  • BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98

    Dienstvergehen eines Soldaten durch wiederholten Drogenkonsum - Anbau von

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 PA 290/05

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr wegen mehrfachen Konsums

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 4/22

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Kokainkonsums

  • BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97

    Soldat - Betäubungsmittel - Dienstvergehen - Generalprävention -

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07

    Disziplinarrechtliche Würdigung des Besitzes von Betäubungsmitteln, hier:

  • VGH Bayern, 17.03.2005 - 15 B 01.327

    Soldatenrecht, fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG, einmaliger

  • VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876

    Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen gelegentlichen

  • BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01

    Aneignung von Ausrüstungsgegenständen durch einen Soldaten - Schwerwiegender

  • VG Augsburg, 09.08.2018 - Au 2 K 18.286

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • OVG Saarland, 11.12.1998 - 4 P 1/98

    Ausbildungsverhältnis: Weiterbeschäftigung - BPersVG § 9 Abs. 4 - bei

  • VG Berlin, 13.02.2006 - 80 A 27.05

    Beamtenrecht: Schwerwiegender Pflichtenverstoß bei BtM-Konsum

  • OVG Hamburg, 31.07.1996 - Bs VI (VII) 176/95

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

  • VG Göttingen, 30.06.2023 - 3 A 144/22

    Betäubungsmittelkonsum; Entlassung; Kokain; Soldat auf Zeit; Trunkenheitsfahrt;

  • VG Greifswald, 04.04.2005 - 6 B 722/05

    Möglichkeit der fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus dem Dienst

  • VG Minden, 07.09.2021 - 12 K 2863/18
  • VG München, 16.10.2017 - M 21 K 15.2902

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Konsums eines LSD-ähnlichen "Legal

  • VG Köln, 14.04.2021 - 23 L 274/21
  • LG Lübeck, 25.11.1996 - 713 Js 22715/96

    Strafbarkeit wegen erlaubnisloser Einfuhr von und Handeltreibens mit

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 22.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1496
BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 22.92 (https://dejure.org/1994,1496)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1994 - 2 C 22.92 (https://dejure.org/1994,1496)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1994 - 2 C 22.92 (https://dejure.org/1994,1496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 375
  • NJW-RR 1994, 1218
  • NVwZ 1995, 1109 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1080
  • DÖV 1994, 958
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand - Gewährung von Unterhaltsleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 22.92
    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner 1980 ergangenen Entscheidung (BVerfGE 80, 297 ) verfassungsrechtliche Bedenken nur für den Fall erhoben (und die später erfolgte Härteregelung angemahnt), als der ausgleichspflichtige Versorgungsempfänger ungeachtet der Kürzung seiner Versorgungsbezüge zugunsten des Ausgleichsberechtigten diesem zusätzlich noch zum Unterhalt verpflichtet ist (vgl. Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - ).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 22.92
    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner 1980 ergangenen Entscheidung (BVerfGE 80, 297 ) verfassungsrechtliche Bedenken nur für den Fall erhoben (und die später erfolgte Härteregelung angemahnt), als der ausgleichspflichtige Versorgungsempfänger ungeachtet der Kürzung seiner Versorgungsbezüge zugunsten des Ausgleichsberechtigten diesem zusätzlich noch zum Unterhalt verpflichtet ist (vgl. Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - ).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Die Stornierung der Auswirkungen des Versorgungsausgleichs wird mit dem Schutz des Besitzstandes und damit begründet, daß ein Versorgungsempfänger im Gegensatz zu einem aktiven Beamten aufgrund seiner geringeren Bezüge geringere finanzielle Möglichkeiten hat, die Kürzung des Ruhegehalts ganz oder teilweise auszugleichen (vgl. die Begründung zu Art. 4 Nr. 1 d im Zweiten Bericht des Rechtsausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts - BTDrucks 7/650 - BTDrucks 7/4361, S. 56; BVerfGE 53, 257 zu § 1304a Abs. 4 Satz 2 RVO; BVerwG, Urteil vom 28. April 1994 - 2 C 22.92 -, BVerwGE 95, 375 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 1990, DÖD 1991, S. 261 f.; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Band 1, § 57 BeamtVG Rn. 35).

    Diese Erwägungen lassen die den Ruhegehaltsempfängern eingeräumte Privilegierung, die vom Bundesverwaltungsgericht mittlerweile in gefestigter Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten wird (Urteile vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 -, Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 9, vom 28. April 1994 - BVerwG 2 C 22.92 -, a.a.O., Nr. 10, sowie vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 14.93 -, a.a.O., Nr. 11), als jedenfalls vertretbar erscheinen.

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 14.93

    Beamtenrecht - Versorgungsausgleich - Versetzung in Ruhestand - Dienstunfähigkeit

    Die Versorgungsansprüche der geschiedenen Ehegatten sind selbständig und unterliegen ab diesem Zeitpunkt einem getrennten rechtlichen Schicksal (Urteil vom 28. April 1994 - BVerwGE 95, 375; hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 1994 - 2 BvR 1426/94 -).

    Die unterschiedliche Regelung über die Kürzung der Versorgungsbezüge nach dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich - vor oder nach der Versetzung des verpflichteten Ehegatten in den Ruhestand - begegnet - wie der erkennende Senat mehrfach entschieden hat - keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 2 B 126.92 - (Buchholz 239.1 § 57 Nr. 8) m. w. N.; Urteile vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - (ZBR 1994, 248 = DÖV 1994, 699 = DVBl. 1994, 1079) und vom 28. April 1994 - a.a.O.).

    Dabei müssen beide Voraussetzungen kumulativ gegeben sein (Urteile vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.89 - (Buchholz 239.1 § 57 Nr. 6); vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - (a.a.O.) und vom 28. April 1994 - a.a.O..

  • VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 1 K 09.01623

    Pensionistenprivileg

    Auf die Art der Rente komme es dabei nicht an (BVerwG, Urteil vom 28.4.1994 - 2 C 22.92).

    Die Versorgungsansprüche der geschiedenen Ehegatten sind selbständig und unterliegen ab diesem Zeitpunkt einem getrennten rechtlichen Schicksal (BVerwG, Urteile vom 24.11.1994, a.a.O.; vom 28.4.1994 - 2 C 22.92, ZBR 1994, 315; hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5.8.1994 - 2 BvR 1426/94).

    Diese Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92, DÖV 1996, 247; BVerwG, Urteil vom 24.11.1994, a.a.O.; Beschluss vom 1.9.1992 - 2 B 126.92, Buchholz 239.1 § 57 Nr. 8; Urteile vom 10.3.1994 - 2 C 4.92, ZBR 1994, 248 und vom 28.4.1994 - 2 C 22.92, BVerwGE 95, 375).

    Stellt der Wortlaut des Gesetzes auf den Rentenbezug schlechthin ab, kommt es entscheidend darauf an, dass überhaupt eine Rente gewährt wird (BVerwG, Urteil vom 28.4.1994 - 2 C 22.92, a.a.O., Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, RdNr. 214 zu § 57).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 C 44.07

    Kürzung der Versorgungsbezüge; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung;

    Beide Voraussetzungen müssen vorliegen (Urteile vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.89 - Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 6, vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 9, vom 28. April 1994 - BVerwG 2 C 22.92 - BVerwGE 95, 375 und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 14.93 - BVerwGE 97, 124 sowie Beschluss vom 1. Februar 1988 - BVerwG 2 B 122.87 - Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 1).
  • VG Aachen, 13.03.2014 - 5 K 1024/13

    Rentenleistungen; Versorgungsausgleich; Rentnerprivileg ; Pensionistenprivileg;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, Juris; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 28. April 1994 - 2 C 22/92 -, Juris, und vom 10. März 1994 - 2 C 4/92 -, Juris, Beschluss vom 1. September 1992 - 2 B 126/92 -, Juris.

    Allerdings ist hierbei auch zu berücksichtigen, dass das Pensionistenprivileg (etwa gemäß § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG a.F.) dem Ruhestandsbeamten ohnehin nur für einen mehr oder minder langen Übergangszeitraum zugute kam, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1994, a.a.O..

  • BGH, 31.07.2002 - XII ZB 102/00

    Verfahrensbeendende Wirkung einer den Versorgungsausgleich anordnenden

    Diese Entscheidung über den nach seiner Durchführung grundsätzlich unumkehrbaren öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich (vgl. BVerwG DVBl. 1994, 1080, 1081) ist sowohl in formelle wie in materielle Rechtskraft erwachsen.
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03

    Umfang der Rechtskraft von Prozessentscheidungen; Beendigung eines Verfahrens

    Eine Fortsetzung des gesamten Ausgangsverfahrens unter Missachtung der Rechtskraft der in diesem Verfahren bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidung über den restlichen Verfahrensteil ist schon mit dem Prinzip der Unumkehrbarkeit des Versorgungsausgleiches nach dessen Vollzug im System der Versorgungsträger (vgl. hierzu BVerwGE 95, 375, 377; Senatsbeschluss BGHZ 152 aaO. S. 16) nicht zu vereinbaren.
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 278/01

    Kürzung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen; Versorgungsausgleich mit

    Der Kläger berücksichtigt bei diesem Einwand nämlich nicht hinreichend, dass aufgrund des durchgeführten Versorgungsausgleichs seine geschiedene Ehefrau als ausgleichsberechtigte Ehegattin durch die Übertragung von Werteinheiten aus seiner - des Klägers - Versorgungsanwartschaft eine eigene Rentenanwartschaft erhalten hatte, die von dem weiteren Schicksal der Versorgungsanwartschaft des Beamten unabhängig ist (BVerwG, Urt. v. 28.4.1994 - BVerwG 2 C 22.92 -, Buchholz, aaO, Nr. 10. S. 6; BGH , Beschl. v. 1.7.1981, aaO).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 Sa 1127/18

    Beamtenähnliche Versorgung; Versorgungsausgleich; Rechtskraft; Schuldanerkenntnis

    Die Versorgungsrenten beider Ehegatten sind nach dem Quasisplitting selbständig und unterliegen ab diesem Zeitpunkt einem getrennten rechtlichen Schicksal (BVerwG 28.04.1994 - 2 C 22/92, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00

    Wieder aufgelebtes Witwengeld; Anrechnung eines durch Versorgungsausgleich

    Der Versorgungsausgleich wird dementsprechend nicht mehr als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt, wenn und soweit der ausgleichspflichtige Versorgungsempfänger ungeachtet der Kürzung seiner Versorgungsbezüge zugunsten des Ausgleichberechtigten diesem zusätzlich noch zum Unterhalt verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; BVerwG, Urteile vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 9 S. 1 , vom 28. April 1994 - BVerwG 2 C 22.92 - BVerwGE 95, 375 und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 14.93 - BVerwGE 97, 124 ).
  • VG Augsburg, 01.07.2010 - Au 2 K 09.560

    Kürzung von Versorgungsbezügen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils;

  • OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 5 L 5005/94

    Vorübergehende Erhöhung des Ruheghaltsatzes;; Berufsunfähigkeit; Ruhegehaltssatz

  • VG Würzburg, 24.08.2011 - W 1 K 11.179

    Kenntnis des Versorgungsträgers von der Rechtskraft der Abänderungsentscheidung

  • VG Göttingen, 12.05.2004 - 3 A 3382/02

    Hinterbliebenenrente; Kürzung; Versorgung; Versorgungsausgleich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2011 - 1 A 870/09

    Eingreifen der Vorschrift über die Kürzung des Ruhegehalts erst nach Eintritt des

  • VG Freiburg, 13.05.2009 - 6 K 1209/07

    Prüfung der die Kürzung des Ruhegehalts nach § 57 Abs. 1 S. 2

  • BVerwG, 07.04.1997 - 2 B 147.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 14 ZB 11.1071

    Keine ernstlichen Zweifel

  • BVerwG, 28.09.1995 - 2 B 113.95

    Der Versorgungsausgleich im Sinne eines eigenen rechtlichen Anspruchs des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2001 - 1 A 3973/99

    Rechtmäßigkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen; Leistungen für eine

  • VG Ansbach, 26.06.1998 - AN 17 K 98.00017

    Kürzung der Versorgungsbezüge von Soldaten

  • VG Köln, 25.04.2007 - 27 K 4263/05
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 18.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3845
BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 18.94 (https://dejure.org/1995,3845)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1995 - 11 C 18.94 (https://dejure.org/1995,3845)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1995 - 11 C 18.94 (https://dejure.org/1995,3845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wiedervereinigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jurastudium nach dem Fall der Mauer - Politische Wende in der DDR war ein "wichtiger Grund" für einen Wechsel des Studiums

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1109 (Ls.)
  • NJ 1995, 604
  • FamRZ 1995, 1031
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1996 - 16 A 1020/96

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach einem Neigungswechsel nach mehreren

    Für die Entscheidung der Frage, ob ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 BAföG vorliegt, ist danach zu fragen, ob unter Berücksichtigung der im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem Urteil vom 22. März 1995 - 11 C 18.94 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 113 = FamRZ 1995, 1031, mit Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung).

    Orientiert an dem Grundsatz des § 1 BAföG, dem Auszubildenden eine seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung zu gewähren, sind für die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel vorliegt, im Bereich der Interessen des Auszubildenden Umstände zu berücksichtigen, die an seine Neigung, Eignung und Leistung anknüpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1995, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Hessen, 07.11.2002 - 5 TG 2552/02

    Fachrichtungswechsel - Eignungsmangel - Unverzüglichkeit

    In Betracht kommt deshalb im Rahmen des zu prüfenden wichtigen Grundes etwa ein ernstzunehmender Neigungswandel oder aber auch die Erkenntnis eines Eignungsmangels (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1995 - 11 C 18.94 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 113 = NVwZ 1995, 1109 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 7 S 1868/95

    Ausbildungsförderung: wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel bei einem

    Davon ausgehend ist ein wichtiger Grund anzunehmen, wenn dem Auszubildenden unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die an Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.1995, FamRZ 1995, 1031; mit weiteren Nachweisen).

    So kann etwa ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel anerkannt werden, den der Auszubildende vornimmt, um ein von Anfang an erstrebtes Studium durchzuführen, zu dem er wegen hochschulrechtlicher Zulassungsbeschränkungen zunächst nicht zugelassen worden ist (vgl. BVerwGE 67, 235 ff), oder auch dann, wenn der Auszubildende nicht durch hochschulrechtliche Zulassungsbeschränkungen, sondern durch die politischen und rechtlichen Bedingungen etwa der Juristenausbildung in der DDR zunächst gehindert war, ein rechtstaatlichen Vorstellungen entsprechendes Studium der Rechtswissenschaften aufzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.1995, aaO.).

  • VG München, 20.11.2014 - M 15 K 13.3227

    Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Unverzüglichkeit

    In Betracht kommt deshalb im Rahmen des zu prüfenden wichtigen Grundes etwa ein ernstzunehmender Neigungswandel oder aber auch die Erkenntnis eines Eignungsmangels (BVerwG, U.v. 22. März 1995 - 11 C 18.94 - NVwZ 1995, 1109; Hess VGH, B. V. 7.11.2002 - 5 TG 2552/02 - DVBl. 2003, 480).
  • VG Stuttgart, 14.09.2012 - 11 K 1267/12

    Förderungsleistungen nach dem AFBG - Fortbildung zum Industriemeister

    Berücksichtigungsfähig sind hierbei Umstände, die an die Neigung, Eignung und Leistung des Auszubildenden anknüpfen, wie etwa ein zutage getretener Eignungsmangel oder ein ernsthafter Neigungswandel (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1979 - 5 C 12/78 - BVerwGE 58, 270 und Urt. v. 22.03.1995 - 11 C 18/94 - NVwZ 1995, 1109).
  • VGH Hessen, 26.11.2002 - 5 TG 2303/02

    BAföG - Fachrichtungswechsel nach dem 4 Fachsemester zu spät

    In Betracht kommen deshalb im Rahmen des zu prüfenden wichtigen Grundes etwa ein ernstzunehmender Neigungswandel oder aber auch die Erkenntnis eines Eignungsmangels (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1995 - 11 C 18.94 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 113 = NVwZ 1995, 1109 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2022 - 15 A 30/20

    Weiterbewilligung von Ausbildungsförderung bei Vornahme eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1995 - 11 C 18.94 -, juris Rn. 14, m. w. N.
  • VG Frankfurt/Main, 06.07.2004 - 10 E 3164/00

    Der "wichtige Grund" bei einem Fachrichtungswechsel

    Dabei sind unter Ausrichtung an dem in § 1 BAföG normierten Grundsatz, dem Auszubildenden eine seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung zu gewährleisten, im Bereich der Interessen des Auszubildenden Umstände zu berücksichtigen, die an seine Neigung, Eignung und Leistung anknüpfen, so dass als "wichtiger Grund" im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG ein ernstzunehmender Neigungswandel oder auch die Erkenntnis eines Eignungsmangels in Betracht kommt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.03.1995 - 11 C 18/94 - NVwZ 95, 1109 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.1996 - B 3 S 168/96

    Förderung; Unzumutbarkeit; Auszubildener; Ausübung des Berufes; Abgeschlossene

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  • VG Stuttgart, 15.12.2005 - 11 K 1197/05

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel von Islamwissenschaft zum Studium an

    In Betracht kommt deshalb im Rahmen des zu prüfenden wichtigen Grundes etwa ein ernstzunehmender Neigungswandel oder aber auch die Erkenntnis eines Eignungsmangels (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1995 - 11 C 18.94 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 113 = NVwZ 1995, 1109 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 02.04.2004 - 10 E 1847/03

    Doppelter Studienfachwechsel NEIGUNGSWANDEL Orientierungsphase

  • VG Bayreuth, 17.04.2023 - B 8 K 21.946

    Kein wichtiger Grund gemäß § 16 Abs. 3 AFBG

  • VG Schwerin, 17.01.2023 - 6 A 211/21

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach Wechsel des Studienganges; Begriff des

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1995 - 2 WD 30.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6775
BVerwG, 17.01.1995 - 2 WD 30.94 (https://dejure.org/1995,6775)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1995 - 2 WD 30.94 (https://dejure.org/1995,6775)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 2 WD 30.94 (https://dejure.org/1995,6775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mißhandlung eines Kleinkinds - Soldat - Dienstvergehen - Degradierung - Disziplinare Höchstmaßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 190
  • NVwZ 1995, 1109 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 451
  • NVwZ-RR 1995, 451
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.02.1985 - 2 WD 57.84

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Soldaten durch Misshandlung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1995 - 2 WD 30.94
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. Februar 1985 - BVerwG 2 WD 57.84 -) stellt die brutale Mißhandlung eines Kleinkindes ein außerordentlich schweres Dienstvergehen dar, das grundsätzlich sowie aus generalpräventiven Erwägungen eine reinigende Maßnahme als Ahndung erfordert.
  • BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86

    Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1995 - 2 WD 30.94
    Das Urteil des Amtsgerichts T. ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen für den Senat bindend, wenn er nicht nach § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO ihre Nachprüfung mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder beschließt (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114>, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 <BVerwGE 83, 210> - und vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -).
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1995 - 2 WD 30.94
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - m.w.N. sowie a.a.O.) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 1.87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Herabsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1995 - 2 WD 30.94
    Das Urteil des Amtsgerichts T. ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen für den Senat bindend, wenn er nicht nach § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO ihre Nachprüfung mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder beschließt (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114>, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 <BVerwGE 83, 210> - und vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -).
  • BVerwG, 12.06.1974 - II WD 45.73

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - Unerlaubtes Entfernen vom Dienst - Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1995 - 2 WD 30.94
    Bei der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels bestand auch keine gesetzliche Grundlage, ihn ganz oder teilweise von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten und sie dem Bund aufzuerlegen (Urteil vom 29. März 1972 - BVerwG 2 WD 45.73 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 10.12.1980 - 2 WD 57.80

    Vorsätzliche Kameradschaftspflichtverletzung durch den Soldaten - Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1995 - 2 WD 30.94
    Das Urteil des Amtsgerichts T. ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen für den Senat bindend, wenn er nicht nach § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO ihre Nachprüfung mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder beschließt (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114>, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 <BVerwGE 83, 210> - und vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -).
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1995 - 2 WD 30.94
    Bei der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels bestand auch keine gesetzliche Grundlage, ihn ganz oder teilweise von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten und sie dem Bund aufzuerlegen (Urteil vom 29. März 1972 - BVerwG 2 WD 45.73 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 2 WD 32.97

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Oberfeldwebel der Reserve wegen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 5. Februar 1985 - BVerwG 2 WD 57.84 - und vom 17. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 30.94 - <BVerwGE 103, 190 [f.] = Buchholz 235.0 § 57 Nr. 1>) stellt die Mißhandlung von Schutzbefohlenen Kindern ein außerordentlich schweres Dienstvergehen dar, das grundsätzlich sowie aus generalpräventiven Erwägungen eine reinigende Maßnahme als Ahndung erfordert.
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