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Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.1994 - C-404/92 P   

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https://dejure.org/1994,1142
EuGH, 05.10.1994 - C-404/92 P (https://dejure.org/1994,1142)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1994 - C-404/92 P (https://dejure.org/1994,1142)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - C-404/92 P (https://dejure.org/1994,1142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    X / Kommission

    Rechtsmittel - Bediensteter auf Zeit - Einstellungsuntersuchung - Tragweite der Weigerung des Betroffenen, sich einem Aids-Test zu unterziehen - Beeinträchtigung des Rechts zur Geheimhaltung des eigenen Gesundheitszustands

  • EU-Kommission

    X / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Geheimhaltung eines Gesundheitszustandes eines Bediensteten der Europäischen Gemeinschaft ; Antrag auf Ersatz eines immateriellen Schadens ; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    EMRK Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Grundrechte - Achtung des Privatlebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Kurzinformation)

    Muss ich im Bewerbungsverfahren einen HIV-Test machen?

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3005
  • NVwZ 1995, 53 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 18.09.1992 - T-13/90

    Klage eines ehemaligen freien Mitarbeiters und Beschäftigten bei der Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-404/92
    1 Der Rechtsmittelführer hat mit Rechtsmittelschrift, die am 2. Dezember 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. September 1992 in den Rechtssachen T-121/89 und T-13/90 (X/Kommission, Slg. 1992, II-2195) eingelegt, mit dem das Gericht seinen Antrag auf Aufhebung der Entscheidung vom 6. Juni 1989, mit der die Kommission der Europäischen Gemeinschaften es wegen mangelnder körperlicher Eignung des Rechtsmittelführers abgelehnt hatte, diesen für einen Zeitraum von sechs Monaten als Bediensteter auf Zeit einzustellen, und seinen Antrag auf Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens zurückgewiesen hat.

    5 Der Rechtsmittelführer hat mit Klageschrift, die am 3. März 1990 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, eine zweite Klage (Rechtssache T-13/90) erhoben, die auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 10 000 000 BFR gerichtet war.

    26 Mit der Klage in der Rechtssache T-13/90 hat der Rechtsmittelführer Ersatz des immateriellen Schadens beantragt, der ihm durch die vom Arzt der Kommission gegen ihn erhobenen Beschuldigungen, die schwerwiegende moralische und psychische Folgen hätten haben können, entstanden sei.

    1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. September 1992 in den Rechtssachen T-121/89 und T-13/90 (X/Kommission) wird insoweit aufgehoben, als damit der Antrag des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 6. Juni 1989 zurückgewiesen wurden.

  • EuG, 18.09.1992 - T-121/89

    X gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Einstellung -

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-404/92
    1 Der Rechtsmittelführer hat mit Rechtsmittelschrift, die am 2. Dezember 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. September 1992 in den Rechtssachen T-121/89 und T-13/90 (X/Kommission, Slg. 1992, II-2195) eingelegt, mit dem das Gericht seinen Antrag auf Aufhebung der Entscheidung vom 6. Juni 1989, mit der die Kommission der Europäischen Gemeinschaften es wegen mangelnder körperlicher Eignung des Rechtsmittelführers abgelehnt hatte, diesen für einen Zeitraum von sechs Monaten als Bediensteter auf Zeit einzustellen, und seinen Antrag auf Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens zurückgewiesen hat.

    3 Der Rechtsmittelführer hat mit Klageschrift, die am 4. Juli 1989 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, eine erste Klage (Rechtssache T-121/89) erhoben, die im wesentlichen auf Aufhebung der Entscheidung vom 6. Juni 1989 gerichtet war, mit der die Kommission es wegen mangelnder körperlicher Eignung des Rechtsmittelführers abgelehnt hatte, diesen für einen Zeitraum von sechs Monaten als Bediensteten auf Zeit für eine Tätigkeit als Schreibkraft einzustellen.

    1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. September 1992 in den Rechtssachen T-121/89 und T-13/90 (X/Kommission) wird insoweit aufgehoben, als damit der Antrag des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 6. Juni 1989 zurückgewiesen wurden.

  • EuGH, 08.04.1992 - C-62/90

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-404/92
    17 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt das in Artikel 8 EMRK verankerte Recht auf Achtung des Privatlebens, das sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten herleitet, ein von der Gemeinschaftsrechtsordnung geschütztes Grundrecht dar (Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-62/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-2575, Randnr. 23).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Folglich kann die Ausübung dieser Rechte Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den mit den Beschränkungen verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die geschützten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-62/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-2575, Randnr. 23, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-404/92 P, X/Kommission, Slg. 1994, I-4737, Randnr. 18).
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Demgemäß ist eine ohne Wissen des Betroffenen vorgenommene DNA-Analyse beispielsweise auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht geeignet, eine Verdachtskündigung zu rechtfertigen, sondern unterliegt einem Verwertungsverbot (vgl. VGH Baden-Württemberg NJW 2001, 1082; vgl. auch EuGH NJW 1994, 3005 ff.: Aufhebung einer Entscheidung, soweit sie auf einem anläßlich einer Einstellungsuntersuchung ohne Einwilligung vorgenommenen Lymphozytentest beruht).
  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame

    Zu den Grundrechten, die so geschützt sein können, gehört das in Art. 8 EMRK verankerte Recht auf Achtung des Privatlebens, das sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und durch Art. 7 der am 7. Dezember 2000 in Nizza proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 364, S. 1) bestätigt wird (vgl. u. a. Urteile vom 8. April 1992, Kommission/Deutschland, C-62/90, Slg. 1992, I-2575, Randnr. 23, und vom 5. Oktober 1994, X/Kommission, C-404/92 P, Slg. 1994, I-4737, Randnr. 17).
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Demgemäß ist eine ohne Wissen des Betroffenen vorgenommene DNA-Analyse beispielsweise auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht geeignet, eine Verdachtskündigung zu rechtfertigen, sondern unterliegt einem Verwertungsverbot (vgl. VGH Baden-Württemberg NJW 2001, 1082; vgl. auch EuGH NJW 1994, 3005 ff.: Aufhebung einer Entscheidung, soweit sie auf einem anläßlich einer Einstellungsuntersuchung ohne Einwilligung vorgenommenen Lymphozytentest beruht).
  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission

    Gleichwohl können die Grundrechte nach ständiger Rechtsprechung keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen, sondern sie können Einschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (Urteile des Gerichtshofes Schräder HS Kraftfutter, Randnr. 15, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-404/92 P, X/Kommission, Slg. 1994, I-4737, Randnr. 18; Urteile des Gerichts vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache T-176/94, K/Kommission, Slg. 1995, II-621, Randnr. 33, und N/Kommission, Randnr. 73).
  • VG Hamburg, 22.07.2022 - 21 K 1802/21

    Datenverarbeitung im Hamburgischen Krebsregister, Datenschutz

    Art. 7 GRCh schützt auch "das Recht einer Person, ihren Gesundheitszustand geheim zu halten" (vgl. EuGH, Urt. v. 5.10.1994, C-404/92 P [X/Kommission], juris, Rn. 17; Kingreen, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2022, Art. 7 GRCh, Rn. 5).
  • EuGöD, 20.07.2016 - F-132/15

    HC / Kommission

    À cet égard, l'examen médical préalable à l'embauche de l'agent temporaire sert un intérêt légitime des institutions de l'Union, qui doivent être en mesure d'accomplir leur mission (voir, en ce sens, arrêt du 5 octobre 1994, X/Commission, C-404/92 P, EU:C:1994:361, point 20).

    Il comporte notamment le droit d'une personne de tenir son état de santé secret (arrêt du 5 octobre 1994, X/Commission, C-404/92 P, EU:C:1994:361, point 17).

    Toutefois, des restrictions peuvent être apportées aux droits fondamentaux, à condition qu'elles répondent effectivement à des objectifs d'intérêt général et qu'elles ne constituent pas, au regard du but poursuivi, une intervention démesurée et intolérable qui porterait atteinte à la substance même du droit protégé (arrêt du 5 octobre 1994, X/Commission, C-404/92 P, EU:C:1994:361, point 18).

    À cet égard, ainsi qu'il a été rappelé précédemment, l'examen médical préalable à l'embauche de l'agent temporaire sert un intérêt légitime des institutions de l'Union, qui doivent être en mesure d'accomplir leurs missions (voir, en ce sens, arrêt du 5 octobre 1994, X/Commission, C-404/92 P, EU:C:1994:361, point 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2011 - C-509/09

    eDate Advertising - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen -

    Zu Art. 7 der Charta und der ihr vorausgehenden Rechtsprechung vgl. u. a. Urteile vom 8. April 1992, Kommission/Deutschland (C-62/90, Slg. 1992, I-2575, Randnr. 23), und vom 5. Oktober 1994, X/Kommission (C-404/92 P, Slg. 1994, I-4737, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS

    37 - So z. B. im Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-404/92 P (X/Kommission, Slg. 1994, I-4737, Randnrn.
  • EuG, 19.05.1999 - T-34/96

    Connolly / Kommission

    Néanmoins, il résulte également d'une jurisprudence constante que les droits fondamentaux n'apparaissent pas comme des prérogatives absolues, mais peuvent comporter des restrictions, à condition que celles-ci répondent effectivement à des objectifs d'intérêt général poursuivis par la Communauté et ne constituent pas, au regard du but poursuivi, une intervention démesurée et intolérable qui porterait atteinte à la substance même des droits ainsi garantis (arrêts de la Cour Schräder HS Kraftfutter, précité, point 15, et du 5 octobre 1994, X/Commission, C-404/92 P, Rec. p. I-4737, point 18; arrêts du Tribunal du 13 juillet 1995, K/Commission, T-176/94, RecFP p. II-621, point 33, et N/Commission, point 73).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2005 - C-317/04

    GENERALANWALT LÉGER SCHLÄGT VOR, DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION UND DES RATES

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1999 - C-174/98

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 13.01.2017 - T-189/14

    Deza / ECHA - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente,

  • EuGöD, 05.07.2011 - F-46/09

    V / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-377/98

    Niederlande / Parlament und Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-315/99

    Ismeri Europa / Rechnungshof

  • EGMR, 17.05.2016 - 33677/10

    FÜRST-PFEIFER v. AUSTRIA

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-553/07

    Rijkeboer - Datenschutz - Grundrechte - Richtlinie 95/46/EG - Recht auf Auskunft

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1998 - C-185/95

    Baustahlgewebe / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-423/98

    Albore

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1999 - C-65/98

    Eyüp

  • EuG, 15.05.1997 - T-273/94

    N gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Treuepflicht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2009 - C-34/08

    Azienda Agricola Disarò Antonio u.a. - Milch und Milchprodukte - Zusatzabgabe auf

  • VG Frankfurt/Main, 13.08.2019 - 9 L 2471/19

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung ist isoliert angreifbar

  • EuG, 20.05.2003 - T-179/02

    Pflugradt / EZB

  • EuG, 10.11.2004 - T-165/03

    Vonier / Kommission

  • EuG, 14.07.2000 - T-82/99

    Cwik / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-223/98

    Adidas

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Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.1994 - C-355/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,228
EuGH, 05.10.1994 - C-355/93 (https://dejure.org/1994,228)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1994 - C-355/93 (https://dejure.org/1994,228)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - C-355/93 (https://dejure.org/1994,228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Assoziierungsabkommen EWG°Türkei; Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG°Türkei
    1. Völkerrechtliche Verträge; Assoziierungsabkommen EWG°Türkei; Freizuegigkeit; Arbeitnehmer; Türkische Staatsangehörige, die erstmalig in einem der Mitgliedstaaten beschäftigt sind; Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis bei dem gleichen Arbeitgeber nach einem ...

  • EU-Kommission

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aufenthaltsrecht nach dem Assoziierungsabkommen mit der Türkei

  • Judicialis

    Beschluss Nr. 1/80 des durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichteten Assoziationsrates vom 19. September 1980 über di... e Entwicklung der Assoziation Art. 6; ; Beschluss Nr. 1/80 des durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichteten Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation Art. 7

  • rechtsportal.de

    1. Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG - Türkei - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Türkische Staatsangehörige, die erstmalig in einem der Mitgliedstaaten beschäftigt sind - Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis bei dem gleichen Arbeitgeber nach ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht auf Erneuerung einer Arbeitserlaubnis; Fortsetzung der Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 53
  • FamRZ 1995, 469 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1402
  • BB 1995, 778
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-355/93
    7 Das Verwaltungsgericht Karlsruhe führt aus, die Versagung der Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis stehe im Einklang mit dem deutschen Recht, stellt sich aber die Frage, ob sich nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Urteile vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461) und vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91 (Kus, Slg. 1992, I-6781) aus den angeführten Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 eine für Frau Eroglu günstigere Entscheidung ergeben könne.

    11 In dem genannten Urteil Sevince hat der Gerichtshof ausserdem für Recht erkannt, daß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung hat (Nr. 2 des Tenors).

    18 In dem genannten Urteil Sevince hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit Artikel 6 Absatz 1 dritter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 festgestellt, daß diese Bestimmung zwar lediglich die beschäftigungsrechtliche und nicht die aufenthaltsrechtliche Stellung der türkischen Arbeitnehmer regelt, daß diese beiden Aspekte der persönlichen Situation türkischer Arbeitnehmer jedoch eng miteinander verknüpft sind.

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-355/93
    7 Das Verwaltungsgericht Karlsruhe führt aus, die Versagung der Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis stehe im Einklang mit dem deutschen Recht, stellt sich aber die Frage, ob sich nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Urteile vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461) und vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91 (Kus, Slg. 1992, I-6781) aus den angeführten Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 eine für Frau Eroglu günstigere Entscheidung ergeben könne.
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-355/93
    Artikel 48 Absatz 3 EWG-Vertrag führt nämlich die Rechte, die den Angehörigen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer zustehen, nicht abschließend auf (Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 13), denn diese Freizuegigkeit umfasst das Recht der Gemeinschaftsangehörigen zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht nur zur Bewerbung um tatsächlich angebotene Stellen, sondern auch zur Suche nach einer solchen Stelle (Kus, a. a. O., Randnr. 35).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Er hat ferner geklärt, daß Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 - einschließlich des ersten Spiegelstrichs - in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung hat, und dazu ausgeführt, diese Bestimmung enthalte unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf ihren Sinn und Zweck eine klare und eindeutige Verpflichtung, deren Erfüllung und deren Wirkungen nicht vom Erlaß eines weiteren Aktes abhingen (EuGH, Urteile vom 20. September 1990, a.a.O. I-3461 (3501 f.) und vom 16. Dezember 1992 - Rs. C-237/91 - Kus, InfAuslR 1993, 41 (43 Rn. 28, 30); EuGH, Sechste Kammer, Urteil vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 - Eroglu, InfAuslR 1994, 385).

    Daran hat die Sechste Kammer des Gerichtshofs im Urteil vom 5. Oktober 1994 (a.a.O.) festgehalten.

    Im übrigen geht die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in ihrem Urteil vom 5. Oktober 1994 (a.a.O.) ersichtlich ebenfalls davon aus, daß Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 auch auf Kinder und damit Familienangehörige in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft beschäftigter türkischer Arbeitnehmer anwendbar ist.

    Der Beschluß Nr. 1/80 läßt die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt, Vorschriften sowohl über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet als auch über die Voraussetzungen für deren erste Beschäftigung zu erlassen, und regelt in Art. 6 die Stellung türkischer Arbeitnehmer, die bereits ordnungsgemäß in den Arbeitsmarkt der Mitgliedstaaten eingegliedert sind (EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1992, a.a.O. Rn. 25; EuGH, 6. Kammer, Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O. Rn. 10).

    Die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften hat entschieden, daß sich ein türkischer Staatsangehöriger, der die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 erfüllt, auch auf diese Vorschrift berufen kann, um eine Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung zu erreichen (Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94

    Ausländerrecht: Aufenthaltsrechtlicher Anspruch der Kinder türkischer

    Die Sechste Kammer des Gerichtshofs hat durch Urteil vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 - (Eroglu, NVwZ 1995, 53 = InfAuslR 1994, 385) entschieden, daß das in Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 anerkannte Recht, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, zwangsläufig die Anerkennung eines Aufenthaltsrechts des Bewerbers beinhaltet.

    Davon geht auch die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in dem bereits erwähnten Eroglu-Urteil aus (Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O.; vgl. auch Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Stand Januar 1995, 402 B, Art. 7 Rn. 19).

    In gleicher Weise wendet die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften diese Bestimmung auf eine 1960 geborene türkische Staatsangehörige an (Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O.; vgl. auch die Schlußanträge von Generalanwalt Darmon in dieser Sache, Rn. 65).

    Insoweit kann von dem in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Begriff der Berufsausbildung ausgegangen werden (vgl. auch Sechste Kammer des EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O. Rn. 16 ff.).

    Dementsprechend hat die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften entschieden (Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O. Rn. 22), der Anspruch nach Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 hänge nicht davon ab, aus welchem Grund die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung ursprünglich erteilt worden sei.

  • EuGH, 10.01.2006 - C-230/03

    Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des

    35 Wie sich des Näheren bereits aus dem Wortlaut der drei Gedankenstriche des Artikels 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 ergibt, sind die Rechte, die den türkischen Arbeitnehmern nach diesen Bestimmungen zukommen, unterschiedlich und Bedingungen unterworfen, die je nach der Dauer der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat verschieden sind (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93, Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 12, sowie die genannten Urteile Tetik, Randnr. 23, Eker, Randnr. 21, Günaydin, Randnr. 25, und Ertanir, Randnr. 25).

    Nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung hat er das uneingeschränkte Recht, sich für jede frei gewählte Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis zu bewerben und Zugang zu ihr zu erhalten (dritter Gedankenstrich) (vgl. Urteile Eroglu, Randnr. 12, Tetik, Randnr. 26, und Nazli, Randnr. 27).

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1994 - 13 A 11579/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2373
OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1994 - 13 A 11579/94 (https://dejure.org/1994,2373)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.12.1994 - 13 A 11579/94 (https://dejure.org/1994,2373)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 13 A 11579/94 (https://dejure.org/1994,2373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluß des Asylgrundrechts; Sichere Drittstaaten; Kontrollen kurdischer Asylbewerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 53
  • NVwZ 1995, Beilage 7, 53
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.1993 - 13 A 10185/92

    Kurdische Asylbewerber; Grenzen zur Türkei ; Verstärkte Kontrollen; Asylrelevante

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1994 - 13 A 11579/94
    Vor dem Hintergrund der eskalierenden Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK kommt es an den Grenzen zur Türkei zu verstärkten und intensiven Kontrollen kurdischer Asylbewerber, die aus der Bundesrepublik Deutschland zurückkehren (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl grundlegend: Urteil vom 02. September 1993 - 13 A 10185/92 -, AuAS 1994, S 7).
  • VG Koblenz, 05.05.1995 - 9 K 3669/94

    Anerkennung als Asylberechtigter ; Einreise aus einem sicheren Drittstaat ;

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1999 - 10 A 11912/96

    Asylfolgeantrag; Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge;

    Zunächst muss nämlich in jedem Fall damit gerechnet werden, dass der Kläger bei den vor dem Hintergrund der Eskalation der Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Sicherheitskräften und den Kurden in den letzten Jahren zu verzeichnenden verschärften Einreisekontrollen namentlich aus der Bundesrepublik zurückkehrender Asylbewerber (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 2. September 1993 - 13 A 10185/92 -, AuAS 1994, S. 7, vom 21. Oktober 1994 - 13 A 12464/93 - und vom 16. Dezember 1994 - 13 A 11579/94 - sowie zuletzt vom 30. Oktober 1998 - 10 A 12577/97 -) überhaupt auffallen und einer näheren Überprüfung mit persönlicher Befragung sowie ergänzenden Rückfragen bei den zuständigen Sicherheitsbehörden überzogen wird.
  • OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89

    Verfolgungswahrscheinlichkeit; Islamischer Verein; Politische Verfolgung; Kurden;

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  • VGH Hessen, 13.11.1995 - 12 UE 2014/95

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen

    Während sich ein Teil dafür ausspricht, daß die Kenntnis des konkreten Drittstaats, aus dem der Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, für den Ausschluß des Asylgrundrechts nicht erforderlich ist (BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95 - Bay. VGH, 31.01.1995 - 23 AA 94.34751 - VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - A 12 S 3727/94 -, VBlBW 1995, 247; VGH Baden-Württemberg, 26.09.1994 - A 14 S 1937/94 -, DVBl. 1994, 1414 = AuAS 1994, 271; VG Gießen, 31.07.1995 - 7 E 31218/95 - VG Düsseldorf, 22.05.1995 - 24 K 4835/94 - VG Koblenz, 05.05.1995 - 9 K 3669/94 -, AuAS 1995, 152; VG Karlsruhe, 11.04.1994 - A 11 K 17232/93 - VG Augsburg, 20.01.1994 - Au 7 K 93.30113 - VG Kassel, 29.12.1993 - 4 E 4371/93 - Wollenschläger/Schraml, JZ 1994, 61, 65; Hailbronner, ZAR 1993, 107, 114), vertreten andere die Auffassung, die Anwendung der Drittstaatenregelung setze die konkrete Feststellung voraus, aus welchem Drittstaat der Asylbewerber eingereist ist (OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1994 - 13 A 11579/94 -, NVwZ-Beilage 1995, 53; VG Leipzig, 24.01.1995 - A 6 K 30534/94 -, EZAR 208 Nr. 4; VG Bayreuth, 19.10.1994 - B 6 K 94.30466 -, NVwZ-Beilage 1995, 37 = InfAuslR 1995, 37; VG Schleswig, 23.03.1994 - 15 A 111/94 -, AuAS 1994, 124; Huber, a.a.O., SystDarst IV Rdnr. 179; Huber, a.a.O., demn.
  • VG Bremen, 05.02.1998 - 2 (6) AS 87/96

    Ausländerrecht: Ausweisungsschutz für einen Kurden

    Durch die Mordopfer der Conterguerilla - auch in anderen Teilen der kurdischen Bevölkerung - soll eine Atmosphäre der Angst und Einschüchterung verbreitet werden (vgl. zur vorstehenden Zusammenfassung OVG Rh. -Pfalz, U. v. 16.12.1994 - 13 A 11579/94 - m. w. N.).
  • VG Gießen, 17.03.1998 - 7 E 35340/94

    ABSCHIEBUNGSHINDERNIS; ALTER; EXISTENZMINIMUM; GEBRECHLICHKEIT;

    Angesichts der dargestellten Erkenntnislage vermag die Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 02.09.1993, 13 A 10185/92, AuAS 1994, 7; vom 16.12.1994, 13 A 11579/94), das von einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit von Misshandlungen bei der Einreise für zurückkehrende kurdische Asylbewerber ausgeht, nicht zu überzeugen.
  • VG Gießen, 12.12.1997 - 10 E 30486/94

    Getrennte Abschiebung von Kindern und Ehegatten eines

    Angesichts der dargestellten Erkenntnislage vermag die Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 02.09.1993, 13 A 10185/92, AuAS 1994, 7; vom 16.12.1994, 13 A 11579/94), das von einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit von Mißhandlungen bei der Einreise für zurückkehrende kurdische Asylbewerber ausgeht, nicht zu überzeugen.
  • VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92

    Rechtswidriger Strafnachrichtenaustausch mit der Türkei

    Angesichts der dargestellten Erkenntnislage vermag die Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 02.09.1993, 13 A 10185/92, AuAS 1994, 7; vom 16.12.1994, 13 A 11579/94), das von einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit von Mißhandlungen bei der Einreise für zurückkehrende kurdische Asylbewerber ausgeht, nicht zu überzeugen.
  • VG Gießen, 13.03.1997 - 10 E 30179/94

    KURDE; SICHERER DRITTSTAAT; INLÄNDISCHE FLUCHTALTERNATIVE

    Angesichts der dargestellten Erkenntnislage vermag die Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 02.09.1993, 13 A 10185/92, AuAS 1994, 7; vom 16.12.1994, 13 A 11579/94), das von einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit von Mißhandlungen bei der Einreise für zurückkehrende kurdische Asylbewerber ausgeht, nicht zu überzeugen.
  • VG Gießen, 28.10.1999 - 7 E 11321/93

    EHE; FAMILIENASYL; KURDE; TÜRKEI; EHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT; IMAM-EHE

    Angesichts der dargestellten Erkenntnislage vermag die Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 02.09.1993, 13 A 10185/92, AuAS 1994, 7; vom 16.12.1994, 13 A 11579/94), das von einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit von Mißhandlungen bei der Einreise für zurückkehrende kurdische Asylbewerber ausgeht, nicht zu überzeugen.
  • VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94

    Anerkennung eines libanesischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Vorliegen

  • VG Leipzig, 24.01.1995 - A 6 K 30534/94

    Asyl- und Ausländerrecht; sicherer Drittstaat; Verfolgungssicherheit; Grundrecht

  • VG Gießen, 05.11.1997 - 10 E 31787/94

    TÜRKEI; KURDE; ÖRTLICHE POLIZEISTELLEN; FISLEME; AUFSCHREIBUNGEN

  • VG Mainz, 17.01.1995 - 2 K 683/94

    Gefahr politischer Verfolgung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

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