Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 10.01.1995 | EGMR, 26.05.1994 | BVerfG, 13.12.1994

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91, 1 BvR 866/92, 1 BvR 540/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,104
BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91, 1 BvR 866/92, 1 BvR 540/92 (https://dejure.org/1995,104)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.1995 - 1 BvR 790/91, 1 BvR 866/92, 1 BvR 540/92 (https://dejure.org/1995,104)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 1995 - 1 BvR 790/91, 1 BvR 866/92, 1 BvR 540/92 (https://dejure.org/1995,104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Väter nichtehelicher Kinder - Zusammenleben mit Mutter - Wahrnehmung der Erziehungsaufgaben - Ausgestaltung der konkreten Rechte beider Elternteile durch Gesetzgeber - Unterschiedliche tatsächliche Verhältnisse - Adoption des nichtehelichen Kindes - Einwilligung des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Adoption eines nichtehelichen Kindes durch die Mutter ohne Einwilligung des Vaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Elternrechts durch gesetzlichen Einwilligungsausschluß des leiblichen Vaters bei der Adoption durch den nichtehelichen Vater

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Elternrechts durch gesetzlichen Einwilligungsausschluß des leiblichen Vaters bei der Adoption durch den nichtehelichen Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Vater eines nichtehelichen Kindes hat Elternrechte - Er muss bei der Adoption durch Mutter und/oder Stiefvater gefragt werden

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 158
  • NJW 1995, 2155
  • MDR 1995, 819
  • NVwZ 1995, 989 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 1268
  • FamRZ 1995, 789
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht vielmehr jedem zu, dem gegenüber die gerichtliche Entscheidung materiell-rechtlich wirkt und der deshalb von dem Verfahren rechtlich unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfGE 89, 381 m.w.N.).

    Weder diese Verfassungsnorm noch das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet einen Anspruch auf einen Instanzenzug gegen gerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 89, 381 m.w.N.).

    Eine Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs, insbesondere eine Begrenzung der Aufhebung in sachlicher, formeller oder zeitlicher Hinsicht, ist aber zulässig, wenn die uneingeschränkte Aufhebung zu Rechtsfolgen führen würde, die durch Sinn und Zweck der Verfassungsbeschwerde nicht zu rechtfertigen und weniger erträglich sind als die teilweise Aufrechterhaltung einer verfassungswidrigen Entscheidung (vgl. BVerfGE 89, 381 ).

    Führt die Nachholung des rechtlichen Gehörs zu dem Ergebnis, daß die Adoption nicht hätte ausgesprochen werden dürfen, ist der Adoptionsbeschluß grundsätzlich rückwirkend aufzuheben (BVerfGE 89, 381 ).

    Anders als bei der Volljährigenadoption (vgl. BVerfGE 89, 381 ) überwiegt bei der Minderjährigenadoption regelmäßig das Interesse der Beteiligten daran, daß die Folgen der Aufhebung auf die Zukunft beschränkt werden, wie dies für die familienrechtliche Aufhebung in § 1764 Abs. 2 BGB vorgesehen ist.

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze aber dort, wo sie zu dem Gesetzeswortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. BVerfGE 90, 263 m.w.N.).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der verfassungswidrige Teil der Norm nicht klar abgrenzbar ist, wenn die Verfassungswidrigkeit darin besteht, daß eine Personen- oder Fallgruppe nicht einbezogen worden ist, oder wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen (vgl. BVerfGE 90, 263 ).

    Wegen des engen Zusammenhangs der erforderlichen Neuregelung mit der Reform des Kindschaftsrechts erscheint es sachgerecht, ihm hierfür höchstens bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit zu gewähren (vgl. BVerfGE 90, 263 ).

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Die bislang vom Bundesverfassungsgericht offen gelassene Frage (BVerfGE 84, 168 ), ob Väter nichtehelicher Kinder generell - und nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen - Träger des Elternrechts sind, ist zu bejahen.

    Dabei ist zunächst an den Regelfall gedacht, in dem das Kind mit seinen durch die Ehe verbundenen Eltern in einer Familiengemeinschaft aufwächst (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 84, 168 ).

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Dabei ist zunächst an den Regelfall gedacht, in dem das Kind mit seinen durch die Ehe verbundenen Eltern in einer Familiengemeinschaft aufwächst (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 84, 168 ).

    So hat das Bundesverfassungsgericht schon seit langem anerkannt, daß das Elternrecht auch der Mutter des nichtehelichen Kindes zusteht (BVerfGE 24, 119 ); in weiteren Entscheidungen hat es ausgesprochen, daß dem Vater des nichtehelichen Kindes die Elternstellung im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls dann nicht abgesprochen werden kann, wenn er mit der Mutter des Kindes zusammenlebt und damit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Elternverantwortung durch ihn vorliegen (BVerfGE 56, 363 ; 79, 203 ).

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/92
    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    - 1 BvR 866/92 -.

    Das Justizministerium Baden-Württemberg hat im Verfahren 1 BvR 866/92 Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde geäußert.

  • EGMR, 26.05.1994 - 16969/90

    KEEGAN v. IRELAND

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    In einer Entscheidung vom 26. Mai 1994, die das irische Recht betraf, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, daß in einem Fall, in dem der Vater vor der Geburt des Kindes mit der Mutter zusammengelebt hatte, der Ausspruch der Adoption des nichtehelichen Kindes durch Dritte ohne Anhörung und Zustimmung des Vaters gegen Art. 8 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstieß (Keegan v. Ireland, deutsche Übersetzung in FamRZ 1995, S. 110).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Dabei ist zunächst an den Regelfall gedacht, in dem das Kind mit seinen durch die Ehe verbundenen Eltern in einer Familiengemeinschaft aufwächst (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 84, 168 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    So hat das Bundesverfassungsgericht schon seit langem anerkannt, daß das Elternrecht auch der Mutter des nichtehelichen Kindes zusteht (BVerfGE 24, 119 ); in weiteren Entscheidungen hat es ausgesprochen, daß dem Vater des nichtehelichen Kindes die Elternstellung im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls dann nicht abgesprochen werden kann, wenn er mit der Mutter des Kindes zusammenlebt und damit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Elternverantwortung durch ihn vorliegen (BVerfGE 56, 363 ; 79, 203 ).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Sie wäre aber nur dann verspätet (§ 93 Abs. 1 BVerfGG), wenn die vom Beschwerdeführer zu 2) eingelegte Beschwerde zum Landgericht offensichtlich unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerfGE 48, 341 ; 69, 233 ).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Dabei kann er neben der biologischen Abstammung auch rechtlichen und sozialen Tatbeständen Bedeutung zumessen, wie etwa der Ehe mit der Mutter (vgl. BVerfGE 79, 256 ) oder der Anerkennung der Vaterschaft.
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auch nach § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB darf die elterliche Sorge nur dann einem Elternteil allein zugewiesen werden, wenn die Voraussetzungen der Ausübung der gemeinsamen Sorge fehlen (vgl. BVerfG FamRZ 1995, 789, 792).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Können sich Eltern über die Ausübung ihrer Elternverantwortung nicht einigen, sind Regelungen zu treffen, die ihnen jeweils Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind zuordnen (vgl. BVerfGE 92, 158 ).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    So sind Regeln und rechtsförmige Verfahren erforderlich, die auch für nichtehelich geborene Kinder klären, wer rechtlich als Vater des Kindes anzuerkennen und damit Rechtsträger des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 108, 82 ).

    Fehlt es hieran mangels eines erforderlichen Mindestmaßes an Übereinstimmung zwischen den Eltern, darf der Gesetzgeber einem Elternteil die Hauptverantwortung für das Kind zuordnen (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90, 1 BvR 342/90, 1 BvR 348/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,141
BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90, 1 BvR 342/90, 1 BvR 348/90 (https://dejure.org/1995,141)
BVerfG, Entscheidung vom 10.01.1995 - 1 BvF 1/90, 1 BvR 342/90, 1 BvR 348/90 (https://dejure.org/1995,141)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - 1 BvF 1/90, 1 BvR 342/90, 1 BvR 348/90 (https://dejure.org/1995,141)
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Zweitregister

Art. 9 Abs. 3 GG, internationales Arbeitsrecht, § 12, 21 Abs. 4 FlRG, Art. 30 Abs. 2 EGBGB, 'closed-shop-Klauseln';

Erhaltung einer deutschen Handelsflotte, Art. 27 GG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • DFR

    Zweitregister

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend die Verfassungsmäßigkeit kollisionsrechtlicher Sonderregelungen für Arbeitnehmer auf Schiffen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationales Seeschiffahrtsrecht: Verfassungsmäßigkeit des Zweitregister-Gesetzes (Berufs- und Koalitionsfreiheit)

  • unalex.eu

    Art. 6 EVÜ
    Bestimmung des auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Rechts in besonderen Fällen - Besondere Gruppen von Arbeitnehmern - Seeleute

  • Juristenzeitung

    Koalitionsfreiheit und Internationales Seeschiffahrtsregister

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit kollisionsrechtlicher Sonderregelungen für Arbeitnehmer auf Schiffen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Flaggenrechtsgesetz § 21 Abs. 4; GG Art. 9, 12
    Einschränkung der tarifrechtlichen Koalitionsfreiheit im internationalen Seehandelsverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Koalitionsfreiheit - Grundrechtsträger - Berufsfreiheit - Seeschiffahrtsregister

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 26
  • NJW 1995, 2339
  • MDR 1995, 289
  • NVwZ 1995, 989 (Ls.)
  • NZA 1995, 272
  • BB 1995, 257
  • BB 1995, 676
  • DB 1995, 483
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Als Regeln des internationalen Privatrechts unterliegen sie einer verfassungsrechtlichen Prüfung jedoch nur daraufhin, ob die Entscheidung für ein bestimmtes Regelungsprinzip, besonders die Auswahl der Anknüpfungspunkte, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 31, 58 ).

    b) Soweit die anzuwendenden Rechtsvorschriften und darauf gegründete Vereinbarungen im Einzelfall Grundrechte der Seeleute verletzen, führt die angegriffene Regelung nicht zu ihrer Anerkennung durch die deutsche Rechtsordnung (vgl. Art. 6 EGBGB; BVerfGE 31, 58 ).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    a) Art. 9 Abs. 3 GG schützt nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Koalitionen selbst (vgl. BVerfGE 84, 212 m.w.N.).

    Das gilt insbesondere dort, wo es um die Regelung der Beziehungen zwischen Trägern widerstreitender Interessen geht (BVerfGE 88, 103 ; vgl. auch BVerfGE 84, 212 ).

  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Versorgungsansprüchen im

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Die Heimat eines Menschen wird weder durch seinen Wohnsitz noch seinen ständigen Aufenthalt bestimmt (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 38, 128 ; 48, 281 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73

    Ausschluß der in "Nichtbeziehungsländern" abgewanderten Verfolgten von

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Die Heimat eines Menschen wird weder durch seinen Wohnsitz noch seinen ständigen Aufenthalt bestimmt (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 38, 128 ; 48, 281 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Das Bundesverfassungsgericht kann deswegen die Verletzung einer Schutzpflicht nur feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 77, 170 m.w.N.; 88, 203 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln, prüft das Bundesverfassungsgericht im einzelnen nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 88, 87 ).
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Das stünde auch mit der internationalen Offenheit und Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 6, 309 ) schwerlich in Einklang.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Das gilt insbesondere dort, wo es um die Regelung der Beziehungen zwischen Trägern widerstreitender Interessen geht (BVerfGE 88, 103 ; vgl. auch BVerfGE 84, 212 ).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81

    Kein aktives Wahlrecht für EG-Beamte ohne Wohnung oder Aufenthalt im Inland

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Das gilt auch, wenn die betreffende Person ständig an diesem Ort lebt (vgl. auch BVerfGE 53, 164 ; 58, 202 ).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Die Heimat eines Menschen wird weder durch seinen Wohnsitz noch seinen ständigen Aufenthalt bestimmt (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 38, 128 ; 48, 281 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Dem Staat und seinen Organen kommt bei der Erfüllung derartiger Schutzpflichten ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereich zu (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 174 ; 92, 26 ).
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit ist zwar vorbehaltlos gewährleistet (vgl. nur BVerfGE 92, 26 ).

    Auch vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte können durch kollidierende Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechte begrenzt werden (vgl. etwa BVerfGE 28, 243 ; 84, 212 ; 92, 26 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 141).

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    aa) So ist für die Grundrechte allgemein anerkannt, dass die zuständigen (Verfassungs-)Organe grundsätzlich in eigener Verantwortung entscheiden, wie sie die ihnen obliegenden Schutzpflichten erfüllen (zu Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG BVerfGE 96, 56 ; zu Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG BVerfGE 66, 39 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; zu Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG BVerfGE 125, 39 ; zu Art. 12 Abs. 1 GG BVerfGE 92, 26 ).

    Dies gilt auch für die Frage, in welcher Weise der Schutzpflicht des Staates in Bezug auf Grundrechte im Bereich der Außen- und Verteidigungspolitik gegenüber nicht deutscher Hoheitsgewalt genügt wird (vgl. BVerfGE 53, 164 ; 55, 349 ; 66, 39 ; 92, 26 ; 77, 170 ; BVerfGK 14, 192 ; vgl. auch BVerfGE 131, 152 ).

    Eine Verletzung von Schutzpflichten liegt erst dann vor, wenn überhaupt keine Schutzvorkehrungen getroffen werden, die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 88, 203 ; 92, 26 ; 125, 39 ).

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Rechtsprechung
   EGMR, 26.05.1994 - 16969/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12360
EGMR, 26.05.1994 - 16969/90 (https://dejure.org/1994,12360)
EGMR, Entscheidung vom 26.05.1994 - 16969/90 (https://dejure.org/1994,12360)
EGMR, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 16969/90 (https://dejure.org/1994,12360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KEEGAN v. IRELAND

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 8, Art. 8 Abs. 2, Art. 8 Abs. 1, Art. 14, Art. 35, Art. 35 Abs. 1, Art. 41 MRK
    Preliminary objection rejected (non-exhaustion of domestic remedies) Violation of Art. 8 Violation of Art. 6-1 Not necessary to examine Art. 14 Pecuniary damage - financial award Non-pecuniary damage - financial award Costs and expenses award - domestic proceedings ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KEEGAN c. IRLANDE

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 8, Art. 8 Abs. 2, Art. 8 Abs. 1, Art. 14, Art. 35, Art. 35 Abs. 1, Art. 41 MRK
    Exception préliminaire rejetée (non-épuisement des voies de recours internes) Violation de l'Art. 8 Violation de l'art. 6-1 Non-lieu à examiner l'art. 14 Dommage matériel - réparation pécuniaire Préjudice moral - réparation pécuniaire Remboursement frais et ...

  • Österreichisches Institut für Menschenrechte PDF

    (englisch)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2153
  • NVwZ 1995, 989 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 110
 
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Wird zitiert von ... (292)

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    In beiden Fällen ist insbesondere ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den konkurrierenden Interessen des Einzelnen und der Allgemeinheit insgesamt herzustellen und zu beachten, wobei der Staat in beiden Fällen über einen Ermessensspielraum verfügt (siehe unter zahlreichen Präzedenzfällen die Rechtssachen Keegan ./. Irland, Urteil vom 26. Mai 1994, Serie A Bd. 290, S. 19, Rdnr. 49, und die o.a. Sache Botta, S. 427, Rdnr. 33).
  • EGMR, 24.06.2010 - 30141/04

    SCHALK AND KOPF v. AUSTRIA

    A child born out of such a relationship is ipso jure part of that "family" unit from the moment and by the very fact of his birth (see Elsholz v. Germany [GC], no. 25735/94, § 43, ECHR 2000-VIII; Keegan v. Ireland, 26 May 1994, § 44, Series A no. 290; and also Johnston and Others v. Ireland, 18 December 1986, § 56, Series A no. 112).
  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

    Irland vom 26. Mai 1994, Serie A, Band 290, Rdnr. 44).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,780
BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91 (https://dejure.org/1994,780)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 2 BvR 89/91 (https://dejure.org/1994,780)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 89/91 (https://dejure.org/1994,780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit - Billigkeitserlaß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Billigkeitserlaß von Steuern - Belastungsgleichheit - Generalisierende Wirkungen - Belastungsgrund des Gesetzgebers

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3378 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 989
  • NVwZ-RR 1995, 989
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.07.1968 - VII 84/65

    Zur Frage des Erlasses oder der Erstattung von Mineralölsteuer im Billigkeitswege

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Der Bundesfinanzhof habe sich mit der Frage der doppelten Besteuerung des Mineralöls auch schon in früheren Verfahren (BFHE 93, 114 >116 f.<) unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG auseinandergesetzt und eine Verletzung dieses Grundrechts verneint.

    Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, der Gesetzgeber habe für den Fall der Aufnahme versteuerten Mineralöls auch eine Mehrfachbelastung gewollt, wenn diese im Einzelfall eindeutig feststeht (so aber BFH, Urteil vom 23. Juli 1968 - VII 84/65, BFHE 93, 114 >116 f.<).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 76/78

    Selbstverbrauchssteuer - Investitionszulage - Baumaßnahmen - Wertungswiderspruch

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Ein Billigkeitserlaß kann um der Belastungsgleichheit willen geboten sein, wenn ein Gesetz, das in seinen generalisierenden Wirkungen verfassungsgemäß ist, im Einzelfall zu Ergebnissen führt, die dem Belastungsgrund des Gesetzgebers zuwiderlaufen (vgl. BFH, Urteil vom 24. September 1987 - V R 76/78 -, BStBl. 1988 II S. 561 >562< m.w.N.; Bopp, Steuerliche Billigkeitsmaßnahmen aus Verfassungsgründen, DStR 1979, S. 215 >216 f.<; Isensee, Das Billigkeitskorrektiv des Steuergesetzes - Rechtfertigung und Reichweite des Steuererlasses im Rechtssystem des Grundgesetzes, in: Festschrift Flume, 1978, S. 129 >136 ff.<).

    Ein Erlaß aus Gründen der sachlichen Billigkeit kommt - auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH, Beschluß vom 24. September 1987 - V R 76/78 -, BStBl. II 1988 S. 561 m.w.N.) - in Betracht, wenn nach dem Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, daß der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte.

  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Die Frage, ob im Einzelfall von der Möglichkeit, den Gesetzesvollzug im Wege des Billigkeitserlasses zu suspendieren, in einem der Wirkkraft der Grundrechte ausreichend Rechnung tragenden Maße Gebrauch gemacht worden ist, ist der verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht schlechthin entzogen (vgl. BVerfGE 48, 102 >114<).

    Das kann der Fall sein, wenn die Erhebung der Steuer im Einzelfall Folgerungen mit sich bringt, die unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellung durch den gebotenen Anlaß nicht mehr gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 48, 102 >116<).

  • BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85

    Grundsatz der Belastungsgleichheit und Billigkeitserlaß

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 1989 - VII R 189/85 - ist wegen Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG aufzuheben.
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Ein Verstoß gegen das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 >373 f.<; 79, 106 >121 f.<).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Ein Verstoß gegen das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 >373 f.<; 79, 106 >121 f.<).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Der Gleichheitssatz verlangt, daß eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen läßt (vgl. BVerfGE 75, 108 >157<; 78, 249 >287<).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Die Entscheidung über den Billigkeitserlaß muß auch dem aus Art. 3 Abs. 1 GG für das Steuerrecht folgenden Grundsatz der Belastungsgleichheit (vgl. dazu BVerfGE 84, 239 >268 f.<) Rechnung tragen.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Der Gleichheitssatz verlangt, daß eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen läßt (vgl. BVerfGE 75, 108 >157<; 78, 249 >287<).
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Zur Begründung hat sich der Bundesfinanzhof auf seine ständige Rechtsprechung berufen, nach der bestandskräftig festgesetzte Steuern im Billigkeitsverfahren nur dann sachlich zu überprüfen sind, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH, Urteil vom 11. August 1987 - VII R 121/84 -, BFHE 150, 502 ff.).
  • BFH, 16.11.1982 - VII R 58/82
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Dieses zwingt dazu, Befreiung von einer schematisierenden Belastung zu erteilen, wenn die Folgen extrem über das normale Maß hinausschießen, das der Schematisierung zugrunde liegt, d.h. wenn die Erhebung der Steuer im Einzelfall Folgen mit sich bringt, die unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellung durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss vom 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 -, BVerfGE 48, 102 zur Vermögensteuer; zu einer etwaigen Verpflichtung zum Billigkeitserlass: BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 89/91 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 1 BvR 741/14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung

    Härten, die dem Besteuerungs-, Gebühren- oder Kostenheranziehungszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, können einen Billigkeitserlass dagegen nicht rechtfertigen, sondern sind allenfalls durch eine Gesetzeskorrektur zu beheben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.12.1994 - 2 BvR 89/91- NVwZ 1995, 989 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.02.2009, a.a.O., und v. 11.12.2008 - 2 S 428/08 - juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Dieses zwingt dazu, Befreiung von einer schematisierenden Belastung zu erteilen, wenn die Folgen extrem über das normale Maß hinausschießen, das der Schematisierung zugrunde liegt, d.h. wenn die Erhebung der Steuer im Einzelfall Folgen mit sich bringt, die unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellung durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss vom 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 -, BVerfGE 48, 102 zur Vermögensteuer; zu einer etwaigen Verpflichtung zum Billigkeitserlass: BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 89/91 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 1 BvR 741/14 -, juris).
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