Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 22.03.1995 | BVerwG, 19.09.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 53.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2269
BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 53.95 (https://dejure.org/1995,2269)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1995 - 1 WB 53.95 (https://dejure.org/1995,2269)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1995 - 1 WB 53.95 (https://dejure.org/1995,2269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten: Umfang der Rechte einer Vertrauensperson, Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortsetzungsfeststellung - Soldat - Vertrauensperson - Beteiligung - Feststellungsinteresse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 278
  • NVwZ 1996, 1219 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 85.92

    Vertrauensperson - Versammlung der Vertrauenspersonen - Wehrrecht -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 53.95
    Insoweit ist ihm als Vertrauensperson gerichtlicher Rechtsschutz gewährleistet und der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (§ 17 Abs. 1 Satz 1 WBO i.V.m. § 35 SG ; Beschluß vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - >BVerwGE 103, 43 = NZWehrr 1994, 70<).
  • BVerwG, 10.03.1993 - 1 WB 84.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderurlaub für einen Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 53.95
    Auf die von ihm geltend gemachte Wiederholungsgefahr (vgl. Beschluß vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - >DokBer B 1993, 243< m.w.N.) kann er sich hier nicht berufen.
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 53.95
    Ein solcher Antrag ist im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung grundsätzlich statthaft (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschluß vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - >BVerwGE 53, 134 (137)<).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03

    Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische

    Da die Übermittlung des Arztbriefes vom 7. Februar 2002 mit der Übersendung des Schreibens vom 26. November 2002 an den WBdBT erledigt ist, ist der Antragsteller zulässigerweise nach der auch im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einem Fortsetzungsfeststellungsverfahren übergegangen und hat im gerichtlichen Antragsverfahren nur noch einen Feststellungsantrag gestellt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 4. März 1976 BVerwG 1 WB 54.74, vom 21. November 1995 BVerwG 1 WB 53.95 und vom 27. Februar 2003 BVerwG 1 WB 60.02).
  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag;

    Diesem Umstand hat der Antragsteller in verfahrensrechtlicher Hinsicht dadurch Rechnung getragen, dass er nach der auch im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO einen Fortsetzungsfeststellungsantrag gestellt hat (vgl. hierzu: Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - <BVerwGE 103, 278 [ff.] = Buchholz 252 § 9 SBG Nr. 1>, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 15.01 - und vom 4. November 2004 - BVerwG 1 WB 29.04 -).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 15.01

    Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Entzug eines

    Diesem Umstand hat der Antragsteller in verfahrensrechtlicher Hinsicht dadurch Rechnung getragen, dass er hilfsweise nach der auch im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen ist (vgl. hierzu Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - < BVerwGE 103, 278 [ff.] = Buchholz 252 § 9 Nr. 1 >, vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 42.00 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 86.00 -).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 39.08

    Rechtsweg für Streitigkeiten nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz;

    c) Klarstellend ist zu ergänzen, dass die Frage der - hier verneinten - Antragsbefugnis zu unterscheiden ist von der - von dem Antragsteller in den Vordergrund gestellten - weiteren Frage des Feststellungsinteresses in einem sog. Fortsetzungsfeststellungsverfahren (insoweit ohne Differenzierung auch Beschluss vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - BVerwGE 103, 278 = Buchholz 252 § 9 SBG Nr. 1 = NZWehrr 1996, 125, allerdings in dem Sonderfall der endgültigen Auflösung einer Einheit).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 56.98

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse an der Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Die lediglich theoretische Möglichkeit, erneut wegen kritischer Äußerungen in der Öffentlichkeit Betroffener von "Disziplinierungsmaßnahmen" zu werden, reicht nach der Rechtsprechung des Senats für die Annahme einer Wiederholungsgefahr im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nicht aus (vgl. Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - <BVerwGE 103, 278 [280]> und vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 58.97 -).
  • VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234

    Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse; Wiederholungsgefahr;

    Abgesehen davon ist eine hinreichend bestimmte Wiederholungsgefahr, die von einer bloß abstrakten, theoretischen Möglichkeit zu unterscheiden ist, deshalb nicht feststellbar, weil sich der Kläger auf eine bloße Absichtserklärung beschränkt hat; dies genügt nicht (BVerwG vom 21.11.1995, BVerwGE 103, 278/280).
  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 WB 46.03

    Vertrauensperson, Unteroffiziere, Disziplinarvorgesetzter, Beteiligungsrecht;

    Dem Umstand, dass das Verfahren zur Übernahme des OFw H. in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten inzwischen bestandskräftig abgeschlossen ist, hat der Antragsteller dadurch Rechnung getragen, dass er in seinem Wehrbeschwerdeverfahren (§ 35 SG i. V. m. § 16 SBG i. w. V. m. §§ 17, 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO) nach der in diesem Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO einen Feststellungsantrag formuliert hat (vgl. hierzu Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 -, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 18.03).
  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 86.00

    Reserveoffizierlehrgang der Heeresfliegertruppe - Ausbildung zum Offizier des

    Der Antragsteller hat dem Umstand, dass es ihm infolge des eingetretenen Zeitablaufs nicht möglich war, im März 2000 an der Musterausbildung VBH/PAH teilzunehmen, in verfahrensrechtlicher Hinsicht dadurch Rechnung getragen, dass er nach der auch im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen ist (vgl. hierzu Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - <BVerwGE 103, 278 [ff.] = Buchholz 252 § 9 Nr. 1 > und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 42.00 -).
  • BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 43.03

    Begriff des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Begriff des

    Der Antragsteller hat dem Umstand, dass seine ursprünglich bis zum 4. Juli 2003 vorgesehene Einberufung zu einer besonderen Auslandsverwendung durch die vorzeitige Beendigung seines Auslandseinsatzes am 24. April 2003 durch Zeitablauf erledigt ist, in verfahrensrechtlicher Hinsicht dadurch Rechnung getragen, dass er nach der auch im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen ist (vgl. hierzu Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - <BVerwGE 103, 278 [ff.] = Buchholz 252 § 9 SBG Nr. 1> und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 60.02 -).
  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 9.06

    Dienstreise; Dienstgeschäft; Dienstleistung; Kommandierung.

    Bei dieser Sachlage kann das Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO mit einem Fortsetzungsfeststellungsantrag fortgesetzt werden (stRspr, Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - BVerwGE 103, 278 = Buchholz 252 § 9 SBG Nr. 1, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6 = NZWehrr 2001, 165 und vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 6 ).
  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 WB 33.03

    Anforderungen an eine Vereinbarung über allgemeine Regelungen zur Behandlung von

  • BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 34.03

    Voraussetzungen für einen Dienstpostenwechsel - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 20.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 18.03

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes

  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 102.00

    Durchführung einer Untätigkeitsbeschwerde - Maßgeblichkeit der Entscheidung des

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 42.00

    Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit als Luftfahrzeugbesatzungsangehöriger -

  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 101.00

    Beurlaubung für das Studium der Humanmedizin - Durchführung der Wahl einer

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 8.03

    Einverständniserklärung für die freiwillige Ableistung von Wehrdienst im Rahmen

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 60.02

    Kommandierung zum Auslandseinsatz von Angehörigen des Militärischen

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 30.00

    Zulässigkeit eines Wehrbeschwerdeverfahrens bei auf Übertragung der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 47.03

    Erledigung eines Verpflichtungsantrages durch Zeitablauf - Zulässigkeit eines

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 10.01

    Möglichkeiten eines Soldaten zur Durchsetzung einer Beförderung und einer

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 43.05
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99

    Feststellung der Verletzung von staatsbürgerlichen Rechten sowie Rechten nach dem

  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 1.98

    Dienstvergehen eines Arztes

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 32.05
  • BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 53.03

    Fortführung des Verfahrens nach Ausscheiden des Antragstellers aus dem

  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 61.01

    Ablehnung der Bewerbung eines Soldaten wegen einer verhängten Strafe gegen diesen

  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 83.00

    Zweifel an Integrität und Vorbildfunktion - Ausbildung zum Feldwebel -

  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 88.98

    Personelle Alternativen eines verbalen Eingriffs in die Rechte eines Soldaten -

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 2.97

    Anfechtung eines Bescheides bezüglich der Versetzung eines Offiziers des

  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 11.06

    Dienstgeschäft; Dienstleistung; Dienstreise; Kommandierung

  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 10.06

    Dienstgeschäft; Dienstleistung; Dienstreise; Kommandierung

  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 56.06

    Ermessensentscheidung; Versetzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3373
BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94 (https://dejure.org/1995,3373)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1995 - 1 WB 81.94 (https://dejure.org/1995,3373)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 (https://dejure.org/1995,3373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten Versetzung - Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten - Umfang der dienstlichen Erforderlichkeit einer Versetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 219
  • NVwZ 1996, 1219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl.Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 - undvom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90

    Vorgehen gegen eine möglicherweise rechtswidrige Übergehung bei der Besetzung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl.Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 - undvom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -).
  • BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 1.88

    Zuteilung an einen Dienststandort bei der Bundeswehr - Besondere Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl.Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 - undvom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Nur dann, wenn diese Voraussetzung zur Überzeugung des Wehrdienstgerichts feststeht, kann dieser zu einem entsprechenden Verhalten verpflichtet sein (vgl.Beschluß vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255>).
  • BVerwG, 11.08.1983 - 1 WB 79.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Der Senat weicht nicht mit dieser Auffassung von der in demBeschluß vom 11. August 1983 - BVerwG 1 WB 79.81 - vertretenen Rechtsmeinung ab.
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch die zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie bei ihrer Entscheidung den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob sie dabei die gesetzlichen Grenzen des ihnen insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: vgl.Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - und vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch die zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie bei ihrer Entscheidung den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob sie dabei die gesetzlichen Grenzen des ihnen insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: vgl.Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - und vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Eine die Personalführung bindende Zusicherung liegt nämlich nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliehe Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (ständige Rechtsprechung des Senats:Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [166]>, vom 10. August 1976 - BVerwG 1 WB 119.75 - <BVerwGE 53, 182 [f.]> undvom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [113]>).
  • BVerwG, 10.08.1976 - 1 WB 119.75

    Zulassung zum Hochschulstudium - Widerruf einer Zusage - Leistungsabfall

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Eine die Personalführung bindende Zusicherung liegt nämlich nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliehe Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (ständige Rechtsprechung des Senats:Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [166]>, vom 10. August 1976 - BVerwG 1 WB 119.75 - <BVerwGE 53, 182 [f.]> undvom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [113]>).
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Eine die Personalführung bindende Zusicherung liegt nämlich nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliehe Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (ständige Rechtsprechung des Senats:Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [166]>, vom 10. August 1976 - BVerwG 1 WB 119.75 - <BVerwGE 53, 182 [f.]> undvom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [113]>).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19

    Waldgrundstück; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Da der Gesetzgeber bei der Schaffung des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Bezug auf das Zuständigkeitserfordernis an die bisherige Judikatur anknüpfen wollte (BT-Drs. 7/910, S. 60) ist die interne Unzuständigkeit des handelnden Bediensteten der Behörde auch im Rahmen des § 38 Abs. 1 (L)VwVfG für die Wirksamkeit der Zusicherung jedenfalls dann unschädlich, wenn er nach seiner Stellung zu Entscheidungen dieser Art nach außen handlungs- oder vertretungsbefugt ist (BVerwG, Beschluss vom 22.3.1995 - 1 WB 81.94 - juris Rn. 3; Kopp/Ramsauer a.a.O.; Stuhlfauth in Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 5. Auflage, § 38 Rn. 22; Uechtritz in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage, § 38 Rn. 96; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage, § 38 Rn. 65).
  • OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04

    Wohnungsbauförderung

    Sie liegt nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft abgegeben wird (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12, 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 38.17

    Truppendienstliche Personalmaßnahme; Zusage; Zusicherung; truppendienstliche

    Zusicherungen, die sich auf truppendienstliche Verwendungs- und Personalmaßnahmen der Bundeswehr beziehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zur Zulässigkeit mündlicher Zusicherungen in BVerwGE 83, 255 und BVerwGE 103, 219 ).

    Die Zusicherung muss entweder von einer Dienststelle der Bundeswehr oder von einem bestimmten (militärischen) Vorgesetzten erklärt werden, der bzw. dem auch die Entscheidungskompetenz in der Sache zugewiesen ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 und vom 30. September 2008 - 1 WB 31.08 - Rn. 36 m.w.N.).

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (grundlegend: BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1986 - 1 WB 102.84 - BVerwGE 83, 255 und vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 ) für die Wirksamkeit von Zusagen, die militärische Verwendungsentscheidungen betrafen, die mündliche Form als hinreichend angesehen hat, hält er daran nicht mehr fest.

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Eine die Personalführung bindende Zusicherung, die nach der Rechtsprechung des Senats abweichend von § 38 VwVfG nicht notwendig schriftlich erfolgen muss (Beschluss vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [260] >), kann nur dann angenommen werden, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - < BVerwGE 103, 219 [f.] = Buchholz 316 § 38 Nr. 12 >, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 - und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ).
  • BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12.

    Eine Zusicherung liegt nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft abgegeben wird (vgl. Urteil vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - BVerwGE 26, 31 ; Beschluß vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Soweit der Antragsteller damit eine die Personalführung bindende Zusage geltend machen will, ist ihm entgegenzuhalten, dass eine derartige verbindliche Zusicherung nur dann vorliegt, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist oder wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 f., vom 26. September 2000 - 1 WB 73.00 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 23 S. 7 und vom 28. März 2006 - 1 WB 30.05 - Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03

    Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag;

    Eine die Personalführung bindende Zusicherung, die abweichend von der Regelung in § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen muss (vgl. Beschluss vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [260]>), kann nur dann angenommen werden, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - <BVerwGE 103, 219 [f.] = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12> und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17

    Anforderungsprofil; Begründungspflicht; Dokumentationsmängel; Ergänzung von

    Eine die Personalführung bindende Zusicherung im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG kann nur dann angenommen werden, wenn eine grundsätzlich schriftliche, zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 und vom 1. März 2018 - 1 WB 38.17 - S. 9 f.).
  • LSG Sachsen, 12.02.2015 - 3 AS 1333/13

    Abschluss eines "Leistungsvertrages" zwischen einem Grundsicherungsträger und

    Denn eine Zusage, die sich nicht auf den Erlass oder Nichterlass eines Verwaltungsaktes bezieht, bedarf nicht ohne weiteres dem Schriftformerfordernis aus § 34 SGB X (so zu § 38 VwVfG : BVerwG, Beschluss vom 22. März 1995 - 1 WB 81/94 - BVerwGE 103, 219 = NVwZ 1996, 1219 = JURIS-Dokument Rdnr. 3; Kopp/Ramsauer, VwVfG [15. Aufl., 2014], § 38 Rdnr. 6c).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 6 B 68.16

    Diplomanerkennung; deutsch-niederländischer Doppelstudiengang

    Der 1. Wehrdienstsenat hat mit der von der Beschwerde offenbar gemeinten Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 ) den Besonderheiten des Dienstrechts der Berufssoldaten Rechnung getragen.
  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz;

  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 78.19

    Verlängerung einer Beurlaubung eines Stabshauptmanns bis zum Dienstzeitende zur

  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 1809/97

    Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung; Befreiung von Abstandsflächen

  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 21.18

    Ableiten eines Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder

  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06

    Laufbahn; Zulassungstermin; rückwirkende Zulassung.

  • BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 48.21

    Verwendung bei ausländischen Streitkräften

  • BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03

    Anspruch einer Soldatin auf Zeit auf eine bestimmte Verwendung - Anspruch eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2002 - 10 A 10426/02

    Schriftliche Zusage der Umzugskostenvergütung erforderlich - Zeitpunkt

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Kommandierung aus dienstlichen Gründen -

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Verlängerung einer Auslandsverwendung

  • BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11

    Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur

  • LSG Sachsen, 12.02.2015 - L 3 AS 1333/13
  • BVerwG, 09.12.2008 - 1 WDS-VR 15.08
  • BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03

    Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit - Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 2.12

    Anspruch eines Soldaten auf fristgerechte Einplanung und Einsteuerung zur

  • BVerwG, 06.07.2012 - 1 WDS-VR 5.12

    Versetzung eines Verbindungsoffiziers in den USA bei Vertrauensverlust zu seinem

  • OVG Sachsen, 01.03.2010 - 2 A 475/08

    Zulassung der Berufung, Beurteilung, Zusicherung, Beurteilungsspielraum

  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 80.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Versetzung eines Soldaten infolge des

  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96

    Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 42.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens -

  • BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung - Versetzung eines Soldaten

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 51.01

    Voraussetzungen des Eintritts der Bestandskraft einer wehrrechtlichen

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 21.97

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung -

  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 78.95

    Versetzungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens -

  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 9.08
  • VG Köln, 31.01.2002 - 15 K 1926/99

    Anspruch eines Beamten auf Erstattung der Beförderungskosten für das bei dem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.1995 - 1 DB 14.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2216
BVerwG, 19.09.1995 - 1 DB 14.94 (https://dejure.org/1995,2216)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1995 - 1 DB 14.94 (https://dejure.org/1995,2216)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1995 - 1 DB 14.94 (https://dejure.org/1995,2216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltsgebühren - Dienstbezüge - Sinngemäße Anwendung

  • rechtsportal.de

    Anwaltsvergütung: Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren nach § 121 BDO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 270
  • NVwZ 1996, 1219
  • DVBl 1996, 508
  • DÖV 1996, 175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 1.91

    Rechtsmitteleinlegung - Fernmündliche Übermittlung - Fristversäumung -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1995 - 1 DB 14.94
    Bei der gerichtlichen Prüfung, ob die Feststellung zu Recht ergangen ist, liegt der Schwerpunkt in aller Regel nicht in der Bestimmung der Rechtsfolge, sondern in der Beurteilung des Fernbleibens vom Dienst als einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung (zum disziplinaren Charakter des Verlustfeststellungsverfahrens siehe auch Beschluß vom 18. März 1991 - BVerwG 1 DB 1, 91 - <BVerwGE 93, 45 f.>, Beschluß vom 16. März 1984 - BVerwG 1 DB 4, 84 - <BVerwGE 76, 142 f.>, Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - <BVerwGE 53, 118 f.>; Clausen/Janzen, BDO, 7. Aufl., § 121 Rz. 1, Behnke, BDO, 2. Aufl., § 121 Rz. 7; a.A. Weiß in GKÖD, Bd. II, K § 121 Rz. 3 b, Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., § 121 Rz. 2).
  • BVerwG, 16.03.1984 - 1 DB 4.84

    Dienstbezüge - Feststellung des Verlustes - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1995 - 1 DB 14.94
    Bei der gerichtlichen Prüfung, ob die Feststellung zu Recht ergangen ist, liegt der Schwerpunkt in aller Regel nicht in der Bestimmung der Rechtsfolge, sondern in der Beurteilung des Fernbleibens vom Dienst als einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung (zum disziplinaren Charakter des Verlustfeststellungsverfahrens siehe auch Beschluß vom 18. März 1991 - BVerwG 1 DB 1, 91 - <BVerwGE 93, 45 f.>, Beschluß vom 16. März 1984 - BVerwG 1 DB 4, 84 - <BVerwGE 76, 142 f.>, Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - <BVerwGE 53, 118 f.>; Clausen/Janzen, BDO, 7. Aufl., § 121 Rz. 1, Behnke, BDO, 2. Aufl., § 121 Rz. 7; a.A. Weiß in GKÖD, Bd. II, K § 121 Rz. 3 b, Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., § 121 Rz. 2).
  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1995 - 1 DB 14.94
    Bei der gerichtlichen Prüfung, ob die Feststellung zu Recht ergangen ist, liegt der Schwerpunkt in aller Regel nicht in der Bestimmung der Rechtsfolge, sondern in der Beurteilung des Fernbleibens vom Dienst als einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung (zum disziplinaren Charakter des Verlustfeststellungsverfahrens siehe auch Beschluß vom 18. März 1991 - BVerwG 1 DB 1, 91 - <BVerwGE 93, 45 f.>, Beschluß vom 16. März 1984 - BVerwG 1 DB 4, 84 - <BVerwGE 76, 142 f.>, Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - <BVerwGE 53, 118 f.>; Clausen/Janzen, BDO, 7. Aufl., § 121 Rz. 1, Behnke, BDO, 2. Aufl., § 121 Rz. 7; a.A. Weiß in GKÖD, Bd. II, K § 121 Rz. 3 b, Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., § 121 Rz. 2).
  • VGH Bayern, 17.05.1988 - 16 CS 87.02227
    Auszug aus BVerwG, 19.09.1995 - 1 DB 14.94
    Der Senat geht hierbei entgegen der in dem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs ... vom 17. Mai 1988 - 16 CS 87.02227 - (NVwZ-RR 1989, 54) vertretenen Auffassung davon aus, daß das Verfahren über den Verlust der Dienstbezüge auch disziplinaren Charakter hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1996 - D 17 S 5/96

    Rechtsanwaltsgebühren in einem Verfahren nach DO BW § 119 Abs 1

    Die Rechtsanwaltsgebühren in einem solchen Verfahren sind in entsprechender Anwendung des § 109 Abs. 5 oder Abs. 7 BRAGO (BRAGebO) festzusetzen (im Anschluß an den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.9.1995 - 1 DB 14/94 -, DVBl 1996, 508 sowie den Beschluß des Disziplinarhofs vom 31.8.1988 - DH 7/88 -).

    Denn Voraussetzung für diese Feststellung ist, daß der Beamte schuldhaft dem Dienst ferngeblieben ist (BVerwG, Beschl v 19.9.1995 - 1 DB 14.94 -, DVBl 1996, 508; ebenso schon der Beschluß des Disziplinarhofs beim VGH Baden- Württemberg vom 31.8.1988 - DH 7/88; aM Bayer VGH, Beschl v 17.5.1988 - 16 CS 87.02227 -, NVwZ-RR 1989, 54).

    Ob die Gebühr für die anwaltliche Tätigkeit in einem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119 LDO demgemäß in entsprechender Anwendung des § 109 Abs. 5 BRAGO (Verfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Disziplinarverfügung) zu bestimmen ist (vgl dazu den Beschluß des Disziplinarhofs vom 31.8.1988) oder - im Anschluß an den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.9.1995 (aaO) - in entsprechender Anwendung des § 109 Abs. 7 BRAGO, kann dabei dahinstehen, da der Rahmen der Gebühr nach beiden Vorschriften der gleiche ist.

  • BVerwG, 11.04.2000 - 1 D 1.99

    Verbindung des Verlustfeststellungsverfahrens und des Disziplinarverfahrens nur

    Der Verlust der Dienstbezüge rechtfertigt sich aus dem Umstand, daß der Beamte in dem festgestellten Zeitraum keine Dienstleistung erbracht hat (vgl. z.B. Beschluß vom 19. September 1995 - BVerwG 1 DB 14.94 - <BVerwGE 103, 270> m.w.N., dazu Weiß in GKÖD § 121 BDO Rn. 3; Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., § 121 Rn. 2).
  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst trotz amtsärztlich festgestellter

    Im Bereich disziplinarer Behördenentscheidungen - die Verlustfeststellung stellt eine beamtenrechtliche Verfügung mit disziplinarem Charakter dar (stRspr, z.B. Beschluß vom 19. September 1995 - BVerwG 1 DB 14.94 - <BVerwGE 103, 270 = Buchholz 362 § 109 BRAGO Nr. 1 = BVerwG DokBer B 1995, 335> mit weiteren Nachweisen) - besteht ein Mitwirkungsrecht des Personalrats nur bei der Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegen den Beamten.
  • BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97

    Beamtenrecht - Verwirkung der Befugnis zur Feststellung des Verlustes von

    Bei der Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge geht es nicht um eine umfassende Persönlichkeitsbeurteilung des Beamten; es handelt sich deshalb auch nicht um eine Disziplinarmaßnahme im Sinne des § 5 BDO, sondern nur um eine Verfügung mit disziplinarem Charakter (Beschluß vom 19. September 1995 - BVerwG 1 DB 14.94 - DÖV 1996, 175 = DVBl 1996, 508 = Buchholz 362 § 109 BRAGO Nr. 1> m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 33.01

    Ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst; Feststellung des Verlustes der

    Letztere wurden als Verwaltungsverfahren bezeichnet, die auf den Erlass einer Verfügung mit disziplinaren Charakter gerichtet sind (vgl. u.a. Beschluss vom 19. September 1995 - BVerwG 1 DB 14.94 - BVerwGE 103, 270, 271 [BVerwG 19.09.1995 - 1 DB 14/94] und Beschluss vom 12. Juni 1997 - BVerwG 1 DB 12.97 - BVerwG DokBer B 1997, 306 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 26.00

    Rechtsmittel

    Im Disziplinarverfahren einschließlich dem Verfahren über die Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge gilt § 109 BRAGO(Beschluss vom 19. September 1995 - BVerwG 1 DB 14.94 - <BVerwGE 103, 270>, Beschluss vom 27. März 2001 - BVerwG I DB 4, 99 -).
  • BVerwG, 23.06.2006 - 1 DB 3.06

    Rechtskräftige Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge; Freispruch vom Vorwurf

    Hierzu heißt es in dem Beschluss vom 19. September 1995 BVerwG 1 DB 14.94 : Die Feststellung des Dienstvorgesetzten über den Verlust der Dienstbezüge ist zwar ein beamtenrechtlicher Verwaltungsakt ohne den Charakter einer Disziplinarmaßnahme.
  • BVerwG, 27.03.2001 - 1 DB 4.99

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung - Wertfestsetzung

    Eine Wertfestsetzung im Sinne des § 10 Abs. 1 BRAGO kann deshalb in diesem Verfahren, in dem für die anwaltliche Tätigkeit eine Rahmengebühr vorgesehen ist, nicht erfolgen (Beschluss vom 19. September 1995 - BVerwG 1 DB 14.94 - BVerwGE 103, 270 ).
  • BVerwG, 12.06.1997 - 1 DB 12.97

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge aufgrund eines Disziplinarverfahrens -

    Die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge als Folge des schuldhaften ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst stellt zwar keine Disziplinarmaßnahme im Sinne des § 5 BDO, wohl aber wegen der darin enthaltenen Verletzung der Dienstleistungspflicht eine Verfügung mit disziplinarem Charakter dar (stRspr, z.B. Beschluß vom 19. September 1995 - BVerwG 1 DB 14.94 - DÖV 1996, 175 = IÖD 1996, 5-6>; Beschluß vom 18. März 1991 - BVerwG 1 DB 1, 91 - <ZBR 1991, 218 = BVerwGE 93, 45 = NVwZ 1992, 171 [BVerwG 18.03.1991 - 1 DB 1/91]>, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 1 DB 24.00
    Sie ist vielmehr in entsprechender Anwendung des § 109 Abs. 7 BRAGO - auch für das Beschwerdeverfahren - durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bundesdisziplinargerichts (vgl. § 116 Abs. 2 BDO) festzusetzen (vgl. Beschluss vom 19. September 1995 - BVerwG 1 DB 14.94 - BVerwGE 103, 270 ff. = NVwZ 1996, 1219 f. = DÖV 1996, 175 f. = DVBl 1996, 508 f. mit ausführlicher Begründung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht