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   BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94   

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BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94 (https://dejure.org/1995,1888)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94 (https://dejure.org/1995,1888)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 1 BvR 2071/94 (https://dejure.org/1995,1888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung von Meinungs- und Koalitionsfreiheit durch Zurückweisung von Verbandsangehörigen als Prozeßbevollmächtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitglieder - Angestellte - Prozeßbevollmächtigte - Ausschluß von der mündlichen Verhandlung - Sozialgerichtliches Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3377
  • NVwZ 1996, 161 (Ls.)
  • afp 1996, 207
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94
    Die Zahl der Mitglieder betrug im Jahr 1981 etwa 14.300, davon 10.400 in Nordrhein-Westfalen, 2.100 in Hessen, der Rest der Mitglieder verteilte sich auf die übrigen Gebiete der alten Bundesländer (vgl. BVerfGE 58, 233 [236]).

    Da er im übrigen frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert ist, erfüllt er grundsätzlich alle notwendigen an eine Koalition zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 18, 18 [28]; 58, 233 [247]).

    Daß ihm die für eine Qualifizierung als Gewerkschaft erforderliche Verbandsmacht und Durchsetzungsfähigkeit und damit die Tariffähigkeit fehlt, ist unerheblich (vgl. BVerfGE 4, 96 [107]; 18, 18 [28]; 58, 233 [249 f.]).

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94
    Da er im übrigen frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert ist, erfüllt er grundsätzlich alle notwendigen an eine Koalition zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 18, 18 [28]; 58, 233 [247]).

    Daß ihm die für eine Qualifizierung als Gewerkschaft erforderliche Verbandsmacht und Durchsetzungsfähigkeit und damit die Tariffähigkeit fehlt, ist unerheblich (vgl. BVerfGE 4, 96 [107]; 18, 18 [28]; 58, 233 [249 f.]).

    Ob dies der Fall ist, hat das Gericht zwar grundsätzlich anhand eines objektiven Maßstabes zu entscheiden, doch bleibt den Koalitionen die Wahl der Mittel, die sie zur Erreichung ihres Zwecks für geeignet halten, grundsätzlich überlassen (vgl. BVerfGE 18, 18 [32]).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94
    Eine Grundrechtsverletzung besteht bei einer Anknüpfung nachteiliger Rechtsfolgen an Meinungsäußerungen schon dann, wenn die Äußerung den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Entscheidung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn bei mehrdeutigen Äußerungen die nachteilige Deutung zugrunde gelegt wird, ohne daß andere, ebenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden (vgl. zur Meinungsfreiheit: BVerfGE 82, 272 [280 f.]; 85, 1 [14]; 86, 122 [129]).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94
    9 Abs. 3 GG schützt nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Koalitionen selbst (vgl. BVerfGE 84, 212 [224 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94
    Daß ihm die für eine Qualifizierung als Gewerkschaft erforderliche Verbandsmacht und Durchsetzungsfähigkeit und damit die Tariffähigkeit fehlt, ist unerheblich (vgl. BVerfGE 4, 96 [107]; 18, 18 [28]; 58, 233 [249 f.]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94
    Eine Grundrechtsverletzung besteht bei einer Anknüpfung nachteiliger Rechtsfolgen an Meinungsäußerungen schon dann, wenn die Äußerung den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Entscheidung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn bei mehrdeutigen Äußerungen die nachteilige Deutung zugrunde gelegt wird, ohne daß andere, ebenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden (vgl. zur Meinungsfreiheit: BVerfGE 82, 272 [280 f.]; 85, 1 [14]; 86, 122 [129]).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94
    Die außergerichtliche Beratung von Mitgliedern ist ebenso wie die Vertretung im gerichtlichen Verfahren als koalitionsmäßige Betätigung durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (vgl. für Gewerkschaften BVerfGE 88, 5 [15]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94
    c) Berührt eine fachgerichtliche Entscheidung die Koalitionsfreiheit und die Meinungsfreiheit, so haben die Gerichte der Bedeutung dieser Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 [206 ff.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94
    Dazu zählen auch Betätigungen, die auf andere Weise als durch den Abschluß von Tarifverträgen diesem Zweck dienen sollen (vgl. BVerfGE 19, 303 [313]).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94
    Eine Grundrechtsverletzung besteht bei einer Anknüpfung nachteiliger Rechtsfolgen an Meinungsäußerungen schon dann, wenn die Äußerung den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Entscheidung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn bei mehrdeutigen Äußerungen die nachteilige Deutung zugrunde gelegt wird, ohne daß andere, ebenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden (vgl. zur Meinungsfreiheit: BVerfGE 82, 272 [280 f.]; 85, 1 [14]; 86, 122 [129]).
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

    Dass einer Koalition die für eine Qualifizierung als Gewerkschaft erforderliche Verbandsmacht und Durchsetzungsfähigkeit und damit die Tariffähigkeit fehlt, ist unerheblich (BVerfG 26. Januar 1995 - 1 BvR 2071/94 - zu II 2 a der Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 77 = EzA GG Art. 9 Nr. 56) .
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn ein Gericht eine Äußerung unzutreffend erfaßt oder gewürdigt hat, indem es unter mehreren objektiv möglichen Deutungen einer den Vorzug gibt, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuscheiden (vgl. BVerfG Beschluß vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 126/85 - AP Nr. 12 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit; Beschluß vom 26. Januar 1995 - 1 BvR 2071/94 - AP Nr. 77 zu Art. 9 GG).
  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 22 N 17.527

    Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Europatages

    Zu dem durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Bereich gehören auch Betätigungen, die diesem Zweck auf andere Weise als durch den Abschluss von Tarifverträgen dienen sollen (BVerfG, B.v. 26.1.1995 - 1 BvR 2071/94 - NJW 1995, 3377).

    Insbesondere sind die außergerichtliche Beratung von Mitgliedern und ihre Vertretung in gerichtlichen Verfahren, die sich der Antragsteller zu 2) gemäß § 3 Nr. 3.7 seiner Satzung zum Ziel gesetzt hat, als koalitionsmäßige Betätigungen durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (BVerfG, B.v. 2.12.1992 - 1 BvR 296/88 - BVerfGE 88, 5/15 sowie - speziell mit Blickrichtung auf einen Zusammenschluss von Arbeitnehmern nichtgewerkschaftlicher Art - BVerfG, B.v. 26.1.1995 a.a.O. S. 3377).

    Er ist insbesondere frei gebildet, gegnerfrei, auf überbetrieblicher Grundlage organisiert und seiner Struktur nach unabhängig genug, um die Interessen seiner Mitglieder auf arbeits- und sozialrechtlichem Gebiet nachhaltig vertreten zu können (vgl. zu diesen Erfordernissen z.B. BVerfG, B.v. 20.10.1981 - 1 BvR 404/78 - BVerfGE 58, 233/247; B.v. 26.1.1995 a.a.O. S. 3377).

    Dies steht der Bejahung der Unabhängigkeit des Antragstellers zu 2) in dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Sinn (vgl. BVerfG, B.v. 20.10.1981 - 1 BvR 404/78 - BVerfGE 58, 233/247; B.v. 26.1.1995 - 1 BvR 2071/94 - NJW 1995, 3377) jedoch deshalb nicht entgegen, weil die vorgenannten Gremien nach der Satzung so zusammengesetzt sind, dass den Inhabern geistlicher Ämter kein Übergewicht bei der Willensbildung zukommt; es ist ausgeschlossen, dass die diesen Organen des Antragstellers zu 2) angehörenden Laien durch Kleriker majorisiert werden (vgl. zur Bedeutung dieses Gesichtspunkts - bezogen auf die gleichgelagerten Gegebenheiten bei einem benachbarten Diözesanverband der Katholischen Arbeitnehmerbewegung - LAG BW, B.v. 25.11.1977 - 6 Ta 13/77 - AR-Blattei Arbeitsgerichtsbarkeit VI C Nr. 29).

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 TaBV 160/09

    Unbegründeter Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf Errichtung eines

    Dabei ist der Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG nicht von vorneherein auf tariffähige Vereinigungen, also Gewerkschaften beschränkt (BVerfG 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94 - NJW 1995, 3377).
  • LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19

    Rechtsgrundlagen zur Parteifähigkeit von Gewerkschaften und nicht tariffähigen

    Denn auch als Arbeitnehmervereinigung, die mangels Tariffähigkeit noch nicht die Anforderungen einer Gewerkschaft erfüllt, verteidigt die Klägerin eine Rechtsstellung, die den Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG genießt (vgl. ErfK/Linsenmaier, 19. Aufl. 2019, Art. 9 GG Rn. 25; BVerfG 26. Januar 1995 - 1 BvR 2071/94 - juris Rn. 22).
  • LAG Hamm, 15.05.1997 - 16 Sa 1235/96

    Zulässigkeit einer Berufungseinlegung; Fehlende Postulationsfähigkeit;

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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171   

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StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171 (https://dejure.org/1995,3604)
StGH Hessen, Entscheidung vom 26.01.1995 - P.St. 1171 (https://dejure.org/1995,3604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 1
  • NJW 1996, 984 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 161
  • DÖV 1995, 596
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • StGH Hessen, 29.03.1995 - P.St. 1164

    Einstellung; Rücknahme

    Auszug aus StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171
    Gegenstand des vorliegenden, von dem Grundrechtsklageverfahren P.St. 1164 abgetrennten Normenkontrollverfahrens ist die vom Landesanwalt beim Staatsgerichtshof mit Schriftsatz vom 19. Mai 1993 zur Entscheidung gestellte Frage, ob § 15 Abs. 4 Sätze 2 bis 4 und § 16 Abs. 2 Satz 1 KWG wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber und gegen die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verfassungswidrig sind.

    Die von den Antragstellern im Verfahren P.St. 1164 zitierten Untersuchungen belegten seine These, daß die Reihenfolge der Wahlbewerber auf dem Stimmzettel mehr als nur einen gewissen psychologischen Vorteil mit sich bringe.

    Die von den Grundrechtsklägern im Verfahren P.St. 1164 aus den von ihnen angeführten empirischen Untersuchungen gezogenen Schlußfolgerungen gingen für den Bereich des hessischen Kommunalwahlrechts fehl.

    Im übrigen seien auch die von den Grundrechtsklägern im Verfahren P.St. 1164 angeführten Untersuchungen inhaltlich nicht geeignet, die von ihnen behaupteten Schlußfolgerungen zu tragen.

    Die Akten des Grundrechtsklageverfahrens P.St. 1164 waren Gegenstand der Hauptverhandlung.

    Weder der Landesanwalt noch die Grundrechtskläger im Verfahren P.St. 1164 haben - über bloße Vermutungen hinaus - greifbare Anhaltspunkte dafür anführen können, daß diese Einschätzung vom mündigen Bürger nicht dem Verhalten des Wahlbürgers entspricht.

    Die Ergebnisse empirischer Wahlforschung, die die Grundrechtskläger im Verfahren P.St. 1164 angeführt haben und auf die sich auch der Landesanwalt beruft, sind nicht geeignet, diese als allgemein herrschend anzusehende Auffassung in Frage zu stellen oder zu widerlegen.

    Die von den Antragstellern im Verfahren P.St. 1164 selbst zitierten Ergebnisse empirischer Wahlforschung unterscheiden zwar zwischen Stamm- und Wechselwählern, gut und weniger gut informierten Wählern, lang- oder kurzfristig orientierten Wahlentscheidungen usw; von einem völlig uninformierten Wähler, dessen Entscheidung spontan ist und maßgeblich von rein suggestiven Elementen bestimmt wird, ist nirgends die Rede.

    Soweit der Landesanwalt meint, die Gestaltung des Stimmzettels könne als Hintergrundfaktor geeignet sein, eine Einstellung zu erzeugen, durch die wiederum das Wahlverhalten beeinflußt werde, unterstellt er unter Hinweis auf die von den Grundrechtsklägern in dem Verfahren P.St. 1164 zitierte Studie von Campbell und Miller (The motivational basis of straigth and split ticket voting, in: The American Political Science Review 1957, S. 293 ff.), daß Bestimmungen über die Reihenfolge der Wahlvorschläge verhaltensregulierend wirken können, weil sich jedenfalls der unmotivierte Wähler in seinem Verhalten vom Prinzip der geringsten Anstrengung leiten lasse.

  • StGH Hessen, 29.01.1993 - P.St. 1158

    Bestimmung der Reihenfolge der Kommunalwahlvorschläge der nicht im Landtag

    Auszug aus StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171
    Zuvor hatte der Staatsgerichtshof mit Beschluß vom 29. Januar 1993 einen Antrag der beiden Grundrechtskläger und des Landesverbands der Freien Wählergemeinschaft Hessen auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die Neufassung des § 15 Abs. 4 Sätze 2 bis 4 KWG vorläufig außer Kraft zu setzen, zurückgewiesen (P.St. 1158 e.V.).

    1976, S. 815 = ESVGH 26, 22 m.w.N.; Beschluß vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. -, …

    1993, S. 654 = NVwZ-RR 1993, S. 654).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Staatsgerichtshof angeschlossen (vgl. Beschluß vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. -, a.a.O.).

    Der Staatsgerichtshof hält deshalb an seiner bereits im Beschluß vom 29. Januar 1993 (P.St. 1158 e.V., a.a.O.) vertretenen Auffassung fest, daß die Regelungen über die Reihenfolge der Wahlvorschläge die verfassungsrechtlich garantierte Wahlgleichheit nicht verletzen, weil keine ausreichende Grundlage für die Annahme besteht, daß die Wähler - oder jedenfalls ein nennenswerter Anteil von Wählern - von der Abfolge der Wahlvorschläge in ihrer Entscheidung derart beeinflußt werden, daß sie damit die Vorstellung einer Art von Wertigkeitsskala verbinden, von der sich die zu- oder abnehmende politische Seriosität oder Attraktivität der Parteien und Wählergruppen ablesen ließe.

    Denn gerade die mit dem bisherigen Prioritätsprinzip gebotenen Möglichkeiten, die Zuteilung der Ordnungszahlen in gewissem Umfang zu "steuern", haben in der Praxis zu den für die Rechtssicherheit abträglichen Bewertungsproblemen geführt, die durch die Neuregelung vermieden werden sollen (vgl. dazu im einzelnen StGH, Beschluß vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. -, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82

    Spenden an kommunale Wählergruppen

    Auszug aus StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171
    Auch das Bundesverfassungsgericht sieht in den Grundsätzen der Allgemeinheit und der Gleichheit der Wahl Anwendungsfälle des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, Beschluß vom 15.01.1985, BVerfGE 69, 92 , ebenfalls m.w.N.).

    Diese bedürfen besonderer, sie rechtfertigender zwingender Gründe (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15.01.1985, a.a.O.).

    Der Grundsatz der formalen Wahlgleichheit gilt für das ganze Wahl- und Wahlvorbereitungsverfahren einschließlich des Wahlvorschlags- und Wahlwerbungsrechts sowie für die Auswertung der abgegebenen Stimmen und die Zuteilung der Mandate (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. Beschluß vom 15.01.1985, a.a.O.; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, Kommentar zum Bundeswahlgesetz, 5. Aufl. 1994, § 1 Rdnr. 21), und zwar im gesamten Umfang auch für das Wahlrecht in den Kreisen und Gemeinden (BVerfG, Beschluß vom 22.05.1979, BVerfGE 51, 222 ; Beschluß vom 15.01.1985, a.a.O.).

    Den sich diesen Gruppen zurechnenden Bürgern und ihren Kandidaten muß grundsätzlich eine chancengleiche Teilhabe an der kommunalen Wahl gewährt werden (BVerfG, Beschluß vom 15.01.1985, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70

    Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen

    Auszug aus StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171
    Der Staatsgerichtshof hat - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 06.10.1970, BVerfGE 29, 154 ) und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung vom 02.02.1984, NVwZ 1984, S. 642 ) - keine Anhaltspunkte dafür, daß ein mehr als allenfalls unwesentlicher Anteil von Wählern mit den Platzziffern auf der Bekanntmachung und den Stimmzetteln eine Art Wertigkeit verbindet und sich maßgeblich an diesen orientiert mit der Folge, daß dadurch die Wahlentscheidung beeinflußt wird.

    Sie sehen sich einer einhelligen Auffassung in der juristischen Literatur und Rechtsprechung gegenüber, die jedenfalls der Reihenfolge der Wahlbewerber bei der Bekanntmachung und auf dem Stimmzettel kein wahlentscheidendes oder wahlbeeinflussendes Gewicht beimißt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 06.10.1970, a.a.O.; BayVerfGH, a.a.O.; OVG Saarland, Entscheidung vom 31.05.1989, Az.: 2 W 14/89; Schreiber, a.a.O., § 30 Rdnr. 8; Saftig, a.a.O., S. 367 ff.).

    Eine gleichartige Gestaltung der Stimmzettel - jedenfalls im oberen Bereich - bei mehreren gleichzeitig stattfindenden kommunalen Wahlen (z.B. zu Gemeindevertretungen, Kreistagen und Ortsbeiräten) soll zu einer gewissen Einheitlichkeit beitragen und damit der Erleichterung des Wahlvorgangs und des Auszählens der Stimmergebnisse dienen, um eine reibungslose Durchführung des Wahlverfahrens zu sichern (vgl. Saftig, a.a.O., S. 365; Schreiber, a.a.O., § 30 Rdnr. 4; Seifert, Bundeswahlrecht, 3. Aufl. 1976, § 30 Rdnr. 6; BVerfG, Beschluß vom 06.10.1970, a.a.O., S. 164; BayVerfGH, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 798

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Kommunalwahlperiode in Hessen

    Auszug aus StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171
    Danach hat der Staatsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl als Unterfälle des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen und Normen des Kommunalwahlrechts an Art. 1 HV gemessen (vgl. StGH, Urteil vom 07.04.1976 - P.St. 798 -, …

    1976, S. 815 = ESVGH 26, 22 m.w.N.; Beschluß vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. -, …

    Vom allgemeinen Gleichheitssatz unterscheidet sich jedoch der Grundsatz der Wahlgleichheit durch seinen streng formalen Charakter (StGH, Urteil vom 07.04.1976 - P.St. 798 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171
    Sie können nur überprüfen, ob der Gesetzgeber aus seiner Sicht davon ausgehen durfte, daß die Regelungen zur Erreichung des gesetzten Zieles geeignet sind, ob also seine Beurteilungen sachgerecht und vertretbar sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.04.1985, BVerfGE 69, 1 m.w.N.).

    Eine Regelung kann als rechtsstaatswidrig nur dann beanstandet werden, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Ziels schlechthin ungeeignet ist (BVerfG, Beschluß vom 01.07.1986, BVerfGE 73, 301 m.w.N.; vgl. zum Prüfungsmaßstab bei zweckuntauglichen Regelungen auch BVerfG, Beschluß vom 09.03.1971, BVerfGE 30, 250 ; Urteil vom 24.04.1985, BVerfGE 69, 1 ).

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1042/93

    Fristbeginn bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171
    Das von den Grundrechtsklägern ebenfalls angerufene Bundesverfassungsgericht hat deren Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1994, NVwZ-RR 1994, S. 470).

    Die nach bisherigem Recht bestehende faktische Möglichkeit personalstarker Wählergruppen, durch koordiniertes gleichzeitiges und frühzeitiges Einreichen der Wahlvorschläge möglichst gleichartige Platzziffern direkt hinter den im Landtag vertretenen Parteien zu erhalten, ist rechtlich nicht geschützt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 28.02.1994, NVwZ-RR 1994, S. 470).

  • VerfGH Bayern, 02.02.1984 - 13-VII-83

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171
    Dementsprechend hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof zutreffend festgestellt, daß nach dem Grundsatz der Wahlgleichheit allen Wählergruppen, die sich an Kommunalwahlen beteiligen, bei der Aufstellung der Vorschläge und im Zusammenhang mit der Stimmabgabe die gleichen Chancen eingeräumt werden müssen (BayVerfGH, Entscheidung vom 02.02.1984, NVwZ 1984, S. 642).

    Der Staatsgerichtshof hat - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 06.10.1970, BVerfGE 29, 154 ) und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung vom 02.02.1984, NVwZ 1984, S. 642 ) - keine Anhaltspunkte dafür, daß ein mehr als allenfalls unwesentlicher Anteil von Wählern mit den Platzziffern auf der Bekanntmachung und den Stimmzetteln eine Art Wertigkeit verbindet und sich maßgeblich an diesen orientiert mit der Folge, daß dadurch die Wahlentscheidung beeinflußt wird.

  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

    Auszug aus StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171
    Durch diese Gleichstellung der Parteien und Wählergemeinschaften auf örtlicher Ebene werden dem Parteienstaat Schranken gesetzt und Parteien und Wählergemeinschaften gleiche Rechte auch im Hinblick auf das Wahlverfahren eingeräumt (so BVerfG, Beschluß vom 30.05.1961, BVerfGE 13, 1 ).
  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

    Auszug aus StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171
    Diese Vorschrift gewährleistet - ebenso wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Art. 28 Abs. 2 GG - als einen Aspekt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung u. a., daß auch allen nur im örtlichen Bereich wirkenden, lediglich kommunale Interessen vertretenden Gruppen die Möglichkeit offenstehen muß, in grundsätzlich gleicher Weise an der öffentlichen Verwaltung der Gemeinden und Kreise teilzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.07.1960, BVerfGE 11, 266 ; Urteil vom 15.11.1960, BVerfGE 12, 10 ).
  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

  • StGH Hessen, 24.08.1994 - P.St. 1168

    Darlegungspflicht; Gesetzlicher Richter; Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab;

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

  • StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1106

    Wasserrechtliche Gebührenregelung war im Zeitpunkt der Anfechtung noch

  • StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172

    Abstrakte Normenkontrolle; Tenorierung; Klarstellungsinteresse; Rechtskraft;

  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

  • BVerfG, 20.12.1993 - 2 BvR 1327/87

    Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit der Abwahl kommunaler Wahlbeamter in Hessen

  • OVG Saarland, 31.05.1989 - 2 W 14/89
  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

  • BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79

    5%-Sperrklausel III

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Andere Verfassungsgerichte haben ähnliche Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Faltung von Stimmzetteln und zur Notwendigkeit einer Reihenfolge der Wahlbewerber auf dem Stimmzettel getroffen (vgl. zur Zulässigkeit der Vorfaltung von Stimmzetteln LVerfG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 - , juris, Rn. 20 ff.; VerfGH NRW, Beschluss vom 29. Januar 2013 - VerfGH 16/12 - zur Reihenfolge des Abdrucks der Wahlvorschläge LVerfG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 - , juris, Rn. 14 ff.; HessStGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - P.St. 1171 -, NVwZ 1996, 161 [153] m.w.N.).
  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Ob sich die Chance eines Stimmerhalts durch diese Ungleichbehandlung der im Landtag vertretenen und der übrigen Parteien tatsächlich erhöht, bedarf an dieser Stelle noch keiner Erörterung (anders BVerfGE 29, 154, 164 in Bezug zur Regelung der Reihenfolge von Wahlvorschlägen auf den Stimmzetteln bei einer niedersächsischen Kreis- und Gemeindewahl, ebenso StGH Hessen, Be- schluss v. 29.1.1993 - P.St. 1158 e.V., NVwZ-RR 1993, S. 654, 656; StGH Hessen, Urteil v. 26.1.1995 - P.St. 1171, NVwZ 1996, 161, 162; VerfGH Bay- ern, Entscheidung v. 2.2.1994 - Vf. 13-VII-83, NVwZ 1984, S. 642, 643).

    Die Bedeutung der Parteien stellt grundsätzlich ein zulässiges Ord- nungskriterium dar (vgl. etwa BVerfGE 24, 300, 354 f.; VerfGH Bayern, Ent- scheidung v. 2.2.1984 - Vf. 13-VII-83, NVwZ 1984, S. 642 f.; StGH Hessen, Beschluss v. 29.1.1993 - P.St. 1158 e.V., NVwZ-RR 1993, S. 654 ff.; StGH Hessen, Urteil v. 26.1.1995 - P.St. 1171, NVwZ 1996, S. 161 ff.).

    Diese Einschätzung steht auch in Einklang mit der in der verfassungsgerichtli- chen Rechtsprechung geäußerten Erwartung, dass sich Wählerinnen und Wäh- ler bei der Stimmabgabe weniger von der Reihenfolge der Wahlvorschläge als von den Programmen und Zielen der politischen Parteien und Wählergruppen sowie der Zugkraft der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber leiten lassen (vgl. BVerfGE 29, 152, 164; 13, 1, 18 f.; VerfGH Bayern, Entscheidung v. 2.2.1984 - Vf. 13-VII-83, NVwZ 1984, S. 642 f.; StGH Hessen, Beschluss v. 29.1.1993 - P.St. 1158 e.V., NVwZ-RR 1993, S. 654 ff.; StGH Hessen, Urteil v. 26.1.1995 - P.St. 1171, NVwZ 1996, S. 161 ff.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.06.2014 - VGH N 14/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Andere Verfassungsgerichte haben ähnliche Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Faltung von Stimmzetteln und zur Notwendigkeit einer Reihenfolge der Wahlbewerber auf dem Stimmzettel getroffen (vgl. zur Zulässigkeit der Vorfaltung von Stimmzetteln LVerfG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 - , juris, Rn. 20 ff.; VerfGH NRW, Beschluss vom 29. Januar 2013 - VerfGH 16/12 - zur Reihenfolge des Abdrucks der Wahlvorschläge LVerfG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 - , juris, Rn. 14 ff.; HessStGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - P.St. 1171 -, NVwZ 1996, 161 [153] m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 09.07.2015 - VerfGH 9/15

    Wahlprüfungsbeschwerde teilweise erfolgreich - aber Landtagswahl bleibt gültig

    Zwar wird in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung unter Bezugnahme auf Erkenntnisse der Wahlforschung hervorgehoben, dass sich Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe weniger von der Reihenfolge der Wahlvorschläge als von den Programmen und Zielen der politischen Parteien und Wählergruppen sowie der Zugkraft der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber leiten lassen (SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, juris Rn. 189; vgl. dazu ferner BayVerfGH, Entscheidung vom 21. Februar 1984, NvWZ 1984, 642 ff.; Hessischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 26. Januar 1995, P. St. 1171, veröffentlicht bei juris Rn. 34; BVerfG, Entscheidung vom 6. Oktober 1970, 2 BvR 225/70, BVerfGE 29, 154ff., juris Rn. 31, Morlok in; Dreier Hrsg., Grundgesetzkommentar, Bd. II, 2. Aufl. 2006, Art. 38 Rn.103; Hahlen in: Schreiber, Bundeswahlgesetz, 9. Aufl. 2013, § 30 Rn.9).

    13, 1 [18 f.]; BVerfG, Entscheidung vom 6. Oktober 1970 - 2 BvR 225/70 -, BVerfGE 29, 152, [164]; BayVerfGH, Entscheidung vom 2. Februar 1984 - Vf. 13-VII-83, NVwZ 1984, S. 642 f.; HessStGH, Beschluss vom 29. Januar 1993 - P.St. 1158 e.V., NVwZ-RR 1993, S. 654 [656 f.]; HessStGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - P.St. 1171, NVwZ 1996, S. 161 [162 f.]; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, juris Rn. 189).

    v. 2. Februar 1984, Vf. 13-VII/83, NvWZ 1984, 642; Hessischer Staatsgerichtshof, Urt. v. 26. Januar 1995, P. St. 1171, ESVGH 46, 1 = DÖV 1995, 596 = NVwZ 1996, 161, Rn. 34 in juris; im Schrifttum deutlich Dietlein, in: Stern, Staatsrecht IV/2, 2011, § 115 II 9 m ï¥ [S. 270]).

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 108-V-17

    Wahlprüfungsbeschwerde trotz Wahlfehlers unbegründet

    Kirche Deutschlands; 01.03.1993; I 3/92|OLG Karlsruhe; 09.11.1993; U 3/92|FG Berlin; 14.04.1994; I 3/92|Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Ev. Kirche in Hessen und Nassau; 01.03.1993; I 3/92|VGH UEK; 15.10.1993; 3/92|VG Kassel; 16.07.1993; K 3/92">3/92 - juris Rn. 149; an diesem Erfahrungssatz zweifelnd Ipsen, ZParl 1994, 235 [237 f.] sowie Kuhl/Unruh, DVBl 1994, 1391 [1398] und Mager, DÖV 1995, 9 [14 f.]; zur Zugkraft der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1970, BVerfGE 29, 154 [164]; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 - juris Rn. 189 unter Verweis auf BayVerfGH, Entscheidung vom 2. Februar 1984 - Vf. 13-VII-83, NVwZ 1984, S. 642 f.; HessStGH, Beschluss vom 29. Januar 1993 - P.St. 1158 e.V., NVwZ-RR 1993, S. 654 ff.; HessStGH, Urteil v. 26.1.1995 - P.St. 1171, NVwZ 1996, S. 161 ff.; ablehnend Ipsen, RuP 2016, 214 [215]).
  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1294

    Grundrechtsklage eines kommunalen Gebietsrechenzentrums wegen fehlender

    Die demokratische Komponente der kommunalen Selbstverwaltung besteht darin, dass die Freiheit des einzelnen Bürgers in ihrer Ausprägung als Status activus, d.h. als Freiheit der Betätigung für den und in dem Staat, sich auch und zunächst n demokratischer Weise auf kommunaler Ebene verwirklicht (vgl. StGH, Urteil vom 26.01.1995 - P.St. 1171 -, DÖV 1995, 596 ff.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 1/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3557
VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 1/95 (https://dejure.org/1995,3557)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.08.1995 - VerfGH 1/95 (https://dejure.org/1995,3557)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. August 1995 - VerfGH 1/95 (https://dejure.org/1995,3557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Abschaffung eines kirchlichen Feiertags als gesetzlicher Feiertag; Umfang des Rechts auf ungestörte Religionsausübung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 20 Abs. 1, 22; Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 2. Dezember 1994 (GVBI. S. 491)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3379
  • NVwZ 1996, 160 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 161 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 1/95
    Dazu gehört auch die Freiheit, den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten, sowie das Recht des einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Überzeugung gemäß zu handeln (so zu Art. 4 GG BVerfGE 24, 236 ; 32, 98 ; 41, 29 ; 52, 223 ).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 1/95
    Dazu gehört auch die Freiheit, den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten, sowie das Recht des einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Überzeugung gemäß zu handeln (so zu Art. 4 GG BVerfGE 24, 236 ; 32, 98 ; 41, 29 ; 52, 223 ).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 1/95
    Dazu gehört auch die Freiheit, den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten, sowie das Recht des einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Überzeugung gemäß zu handeln (so zu Art. 4 GG BVerfGE 24, 236 ; 32, 98 ; 41, 29 ; 52, 223 ).
  • VerfGH Berlin, 17.09.1992 - VerfGH 16/92
    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 1/95
    Wie sich aus § 51 Abs. 2 VerfGHG ergibt, kann die Verfassungsbeschwerde auch unmittelbar gegen ein Gesetz gerichtet werden, sofern der Beschwerdeführer geltend machen kann, durch das Gesetz selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen sich aus der Verfassung von Berlin ergebenen Rechten verletzt zu sein (Beschluß vom 17. September 1992 - VerfGH 16/92 -).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 1/95
    Dazu gehört auch die Freiheit, den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten, sowie das Recht des einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Überzeugung gemäß zu handeln (so zu Art. 4 GG BVerfGE 24, 236 ; 32, 98 ; 41, 29 ; 52, 223 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 3 B 29.09

    Kein islamisches Gebet in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts

    Das gilt gleichermaßen für Art. 4 GG wie für Art. 29 Abs. 1 VvB, der mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG nahezu wortgleich formuliert ist und inhaltlich übereinstimmt (vgl. bereits Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 16. August 1995 - 1/95 -, NJW 1995, 3379, zu Art. 20 Abs. 1 VvB in der Fassung vom 1. September 1950 [VOBl.
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 29/98 R

    § 58 Abs 1 Satz 1 SGB XI ist verfassungsgemäß

    Auch beim Berliner Verfassungsgerichtshof hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen die entsprechenden Bestimmungen in Berlin keinen Erfolg (Beschluß vom 16. August 1995 - VerfGH 1/95, NJW 1995, 3379).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 2650/05

    Anspruch auf Dienstbefreiung an religiösen Feiertagen für Angehörige der

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. September 1995 - 1 BvR 1456/95 -, NJW 1995, 3378, Berliner Vefassungsgerichtshof, Beschluss vom 16. August 1995 - 1/95 -, NJW 1995, 3379.
  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 120/07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit iSv Art

    Der Sonn- und Feiertagsschutz ist entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht auf einen religiösen oder weltanschaulichen Sinngehalt oder den Schutz gerade kirchlicher Feiertage oder religiöser Betätigung beschränkt, sondern zielt in der säkularisierten Gesellschafts- und Staatsordnung auf ein Freihalten dieser Tage von "werktäglicher Geschäftigkeit" (vgl. zu Art. 35 Abs. 1 VvB: Beschluss vom 16. August 1995 - VerfGH 1/95 - LVerfGE 3, 43 ; zu Art. 139 WRV: BVerfGE 111, 10 ; BVerwGE 90, 337 ).
  • VerfGH Berlin, 06.02.1998 - VerfGH 80/96

    Herabsetzung der Altersgrenze für Prüfingenieure für Baustatik auf 65 Jahre

    Der Beschwerdeführer ist durch § 13 Abs. 2 BauPrüfVO selbst unmittelbar und gegenwärtig betroffen, wie es die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde voraussetzt (vgl. dazu den Beschluss vom 17. September 1992 - VerfGH 16/92 - sowie den Beschluss vom l6. August 1995 - VerfGH 1/95 - LVerfG 3, 43, 45).
  • VGH Bayern, 13.02.2008 - 22 ZB 06.1921

    Fehlende Klagebefugnis einer Gewerkschaft gegen die Bewilligung bzw. Zulassung

    Dies gilt auch für die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV; diesen Bestimmungen sind subjektive Rechte für Gewerkschaften nicht zu entnehmen (BVerfG vom 18.9.1995, NJW 1995, 3379/3380).
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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 17.02.1995 - 4-I-93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5682
VerfGH Sachsen, 17.02.1995 - 4-I-93 (https://dejure.org/1995,5682)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.02.1995 - 4-I-93 (https://dejure.org/1995,5682)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - 4-I-93 (https://dejure.org/1995,5682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstellung der Fraktionen aus der Rechtsstellung der Abgeordneten; Antrag für eine Aktuelle Debatte; Anforderungen an die Zulässigkeit einer Aktuellen Debatte; Verletzung des verfassungsrechtlich anerkannten Fraktionsstatus; Anspruch der Fraktionen auf Durchführung ...

  • VerfGH Sachsen

    Organstreitverfahren auf Antrag einer Fraktion wegen der Absetzung eines Antrags auf Aktuelle Debatte von der Tagesordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 161 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.1995 - 4-I-93
    Sie ist i.S. des Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 SächsVerf anderer Beteiligter, der durch die Verfassung mit eigener Zuständigkeit ausgestattet ist (vgl. BVerfGE 2, 164; 70, 324 [351]).

    Vielmehr ist die Chancengleichheit der Fraktionen im Landtag wie der Status der Abgeordneten, von denen sie gebildet sind, aus Art. 39 Abs. 3 SächsVerf abzuleiten (für den Bundestag entsprechend BVerfGE 70, 324 [362 f.]).

    Diese Gleichheit ist, weil alle Abgeordneten in gleicher Weise zur Repräsentation des Volkes berufen sind, formal zu verstehen und erlaubt Abweichungen nur, wenn sie zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und des Ablaufs der Parlamentsarbeit, zur Abwehr mißbräuchlicher Ausnutzung parlamentarischer Rechte oder zum Schutze anderer vorrangiger Verfassungsgüter erforderlich sind (vgl. BVerfGE 10, 4 [14]; 70, 324 [364 ff.]; 80, 188 [222]).

    So nehmen die Fraktionen z.B. gleichberechtigt an der Fraktionsfinanzierung teil, sind ihrem Stärkeverhältnis entsprechend gleichermaßen in den Ausschüssen und anderen Parlamentsorganen vertreten und haben ein grundsätzlich gleiches Recht auf Zugang zur Beratung in den Ausschüssen und Gremien des Parlaments (vgl. BVerfGE 70, 324 [363]).

    Erst dadurch wird es parlamentarischen Minderheiten ermöglicht, ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozeß des Landtages einzubringen (vgl. BVerfGE 70, 324 [363]).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.1995 - 4-I-93
    Zu diesem Status und damit zur Rechtsstellung der Fraktionen gehört, daß sie im Rahmen verfassungsmäßiger Regelung durch die GeschO des Landtages (Art. 46 Abs. 1 SächsVerf) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gleiche Rechte und Pflichten haben (vgl. BVerfGE 80, 188 [218]).

    Diese Gleichheit ist, weil alle Abgeordneten in gleicher Weise zur Repräsentation des Volkes berufen sind, formal zu verstehen und erlaubt Abweichungen nur, wenn sie zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und des Ablaufs der Parlamentsarbeit, zur Abwehr mißbräuchlicher Ausnutzung parlamentarischer Rechte oder zum Schutze anderer vorrangiger Verfassungsgüter erforderlich sind (vgl. BVerfGE 10, 4 [14]; 70, 324 [364 ff.]; 80, 188 [222]).

  • VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 2-I-93

    Organstreitverfahren betreffend die Beantwortung von Fragen eines ehemaligen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.1995 - 4-I-93
    Sie wird jedoch perpetuiert, weil ein objektives Interesse an einer verfassungsrechtlichen Klarstellung der mit dem Antrag aufgeworfenen Auslegungsfrage besteht (vgl. Urteil des VerfGH v. 16. September 1994 - Vf. 2-I-93).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.1995 - 4-I-93
    Diese Gleichheit ist, weil alle Abgeordneten in gleicher Weise zur Repräsentation des Volkes berufen sind, formal zu verstehen und erlaubt Abweichungen nur, wenn sie zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und des Ablaufs der Parlamentsarbeit, zur Abwehr mißbräuchlicher Ausnutzung parlamentarischer Rechte oder zum Schutze anderer vorrangiger Verfassungsgüter erforderlich sind (vgl. BVerfGE 10, 4 [14]; 70, 324 [364 ff.]; 80, 188 [222]).
  • StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2319

    1. Eine Fraktion des Hessischen Landtags ist im Verfassungsstreit antragsbefugt,

    - Vgl. StGH, Urteil vom 26.07.1978 - P.St. 789 -, ESVGH 28, 136 [141]; BVerfGE 91, 246 [250]; 129, 356 [365]; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Entscheidung vom 17.02.1995 - Vf. 4-I-93 -, LKV 1996, 21 [21]; Sturm/Detterbeck, in: Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 6. Aufl. 2011, Art. 93 Rn. 49 -.

    - Vgl. BVerfGE 93, 195 [204]; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Entscheidung vom 17.02.1995 - Vf. 4-I-93 -, LKV 1996, 21 [22]; Butzer, in: Epping/Hillgruber (Hrsg.), Beck'scher Online- Kommentar GG, Stand: 01.07.2012, Art. 38 Rn. 147; Morlok, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, Band II, 2. Aufl. 2006, Art. 38 Rn. 179 -.

    - Vgl. BVerfGE 70, 324 [363]; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Entscheidung vom 17.02.1995 - Vf. 4-I-93 -, LKV 1996, 21 [22] -.

  • StGH Hessen, 13.07.2016 - P.St. 2431

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsstreitigkeit über einen

    - So zum jeweiligen Landesverfassungsprozessrecht BVerfGE 4, 144 [152]; 102, 224 [231]; SächsVerfGH, Urteil vom 17.02.1995 - Vf.4-I-93 -, LKV 1996, 21; VerfG M-V, Urteil vom 27.05.2003 - 10/02 -, juris Rn. 24, 30; BayVerfGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - Vf. 72-IVa-12 -, BayVBl. 2014, 464 Rn. 64; Entscheidung vom 11.09.2014 - Vf. 67-IVa-13 -, BayVBl. 2015, 375 Rn. 30; im Ergebnis auch BVerfGE 139, 194 [BVerfG 02.06.2015 - 2 BvE 7/11] Rn. 102; offen gelassen hingegen in BVerfGE 87, 207 [208 f.]; 136, 190 Rn. 4 -.

    - BVerfGE 102, 224 [231 ff.]; 139, 194 Rn. 102; StGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1977 - GR 2/76 -, ESVGH 27, 1 [2]; Urteil vom 26.10.1989 - GR 3/87 -, VBlBW 1990, 51 [54 ff.]; SächsVerfGH, Entscheidung vom 17.02.1995 - Vf. 4-I-93 -, LKV 1993, 21; VerfG M-V, Urteil vom 27.05.2003 - 10/02 -, juris Rn. 24, 30, 33 ff.; BayVerfGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - Vf. 72-IVa-12 -, BayVBl. 2014, 464 Rn. 64, 66; Entscheidung vom 22.05.2014 - Vf. 53-IVa-13 -, NVwZ-RR 2014, 785 Rn. 25; Entscheidung vom 11.09.2014 - Vf. 67-IVa-13 -, BayVBl. 2015, 375 Rn. 30, 32; die Frage der Parteifähigkeit offen lassend und ausschließlich auf das (fehlende) Rechtsschutzbedürfnis abstellend BVerfGE 87, 207 [208 f.]; 136, 190 Rn. 4; insoweit auch Löwer, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. III, 3. Aufl. 2005, § 70 Rn. 12, 24 -.

    - BVerfGE 1, 372 [379]; 121, 135 [152]; 131, 152 [194]; 136, 190 Rn. 6, 8; Urteil vom 23.09.2015 - 2 BvE 6/11 -, BeckRS 2015, 5203 Rn. 61 f.; StGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.03.1985 - GR 1/83 -, VBlBW 1985, 213 (216 f.); Urteil vom 26.10.1989 - GR 3/87 -, VBlBW 1990, 51 [54 f.]; SächsVerfGH, Urteil vom 17.02.1995 - Vf. 4-I-93 -, LKV 1996, 21; VerfG M-V, Urteil vom 27.05.2003 - 10/02 - juris Rn. 38 f.; BayVerfGH, Entscheidung vom 06.06.2011 - Vf. 49-IVa-10 -, juris Rn. 87; Entscheidung vom 20.03.2014 - Vf. 72-IV a-12 -, BayVBl. 2014, 464 Rn. 66; Entscheidung vom 22.05.2014 - Vf. 53-IV a-13 -, NVwZ-RR 2014, 785; Entscheidung vom 11.09.2014 - Vf. 67-IVa-13 -, BayVBl. 2015, 375 [376]; ebenso Löwer, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. III, 3. Aufl. 2005, § 70 Rn. 24; Lechner/Zuck, BVerfGG, 7. Aufl. 2015, Vor § 17 Rn. 26; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 64 Rn. 99; Kunze, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, Vor §§ 17 ff., Rn. 48 -.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2003 - LVerfG 10/02

    Fraktionsausschluss

    Das genügt, um einen im übrigen zulässigerweise angestrengten Organstreit weiterführen zu können (ebenso BVerfGE 24, 299, 300; SächsVerfGH, Urteil v. 17. Februar 1995 - Vf.4-I-93 -, SächsVBl.
  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen

    2008, 1960 [1969, 1971] = juris, Rn. 138, 153; zum Organstreitverfahren unter Beteiligung einer Fraktion etwa LVerfG Meckl.-Vorp., Urteil vom 27.05.2003 - 10/12 -, juris, Rn. 25 ff.; VerfGH NRW, Urteil vom 30.10.2012 - 12/11 -, juris, Rn. 40; Urteil vom 29.04.1997 - 9/95 -, juris, Rn. 29; VerfGH Sachsen, Urteil vom 17.02.1995 - Vf. 4-I-93 -, juris, Rn. 34 ("Perpetuierung der Beteiligtenfähigkeit") -.
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 134-I-15

    Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der Fraktion durch Ablehnung eines

    Zutreffend beruft sich die Antragstellerin in diesem Zusammenhang darauf, dass der aus Art. 39 Abs. 3 SächsVerf folgende Status formaler Chancengleichheit als verfassungsrechtlicher Maßstab überall dort zur Geltung kommt, wo den Fraktionen u.a. durch die Geschäftsordnung eigene Rechte eingeräumt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 21. März 2013 - Vf. 95-I-12; Beschluss vom 18. April 2002, SächsVBl. 2002, 185; Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95; Beschluss vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93; st. Rspr.).

    a) Das Recht auf Chancengleichheit der Fraktion leitet sich ab aus dem Status der Abgeordneten, die sie bilden (SächsVerfGH, Urteil vom 21. März 2013 - Vf. 95-I-12; Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95; Beschluss vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93; st. Rspr.).

    Deren Durchsetzung darf nicht davon abhängen, ob sie sich in der Mehr- oder Minderheit befinden (SächsVerfGH, Urteil vom 21. März 2013 - Vf. 95-I-12; Beschluss vom 18. April 2002, SächsVBl. 2002, 185; Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95; Beschluss vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 95-I-12

    Anforderungen an die Zusammensetzung einer parlamentarischen Delegation; Recht

    a) Das Recht auf Chancengleichheit der Fraktion leitet sich ab aus dem Status der Abgeordneten, die sie bilden (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93; st. Rspr).

    So nehmen die Fraktionen z.B. gleichberechtigt an der Fraktionsfinanzierung teil, sind ihrem Stärkeverhältnis entsprechend gleichermaßen in den Ausschüssen und anderen Parlamentsorganen vertreten und haben ein grundsätzlich gleiches Recht auf Zugang zur Beratung in den Ausschüssen und Gremien des Parlaments (BVerfG, Urteil vom 14. Januar 1986, BVerfGE 70, 324 [363]; SächsVerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95; Beschluss vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93; st. Rspr.).

  • OVG Hamburg, 24.11.2023 - 3 Bf 250/21

    Kein Anspruch der AfD-Bürgerschaftsfraktion auf Wahl ihrer Mitglieder in die

    Gegenstand des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen vom 17. Februar 1995 (Vf. 4-I-93, SächsVBl 1995, 227, juris) war ein Beschluss des Sächsischen Landtags, eine beantragte Aktuelle Debatte zur Haltung der Sächsischen Staatsregierung zur Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) im Bundesrat von der Tagesordnung abzusetzen.
  • VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - LVerfG 2/15

    Nachträgliche Unzulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle (§§ 44 ff VerfG SH)

    (BVerfG, Urteil vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, DÖV 2015, 974 , Juris Rn. 85-87; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93 -, LKV 1996, 21; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O., Juris Rn. 38; Bethge in: Maunz/ Schmidt- Bleibtreu/ Klein/ Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz - Kommentar - Band 2, § 64 Rn. 103 ; zur Unzulässigkeit der Antragsrücknahme nach mündlicher Verhandlung im Falle entgegenstehender öffentlicher Interessen: BVerfG, Beschluss vom 26. November 1968 - 2 BvE 5/67 -, BVerfGE 24, 299, Juris Rn. 1; zum Falle einer Erledigungserklärung: Urteil vom 30. September 2013 - LVerfG 13/12 -, SchlHA 2013, 465 ff. = NVwZ-RR 2014, 3 ff. = NordÖR 2014, 20 ff. = KommJur 2014, 137 ff. = DÖV 2014, 127 , Rn. 30; offengelassen: BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1990 - 2 BvE 3/89 -, BVerfGE 83, 175, Juris Rn. 33 ; vom 14. Oktober 1992 - 2 BvE 14/90 -, BVerfGE 87, 207, Juris Rn. 5; vom 6. Dezember 2001 - 2 BvE 3/94 -, BVerfGE 104, 287, Juris Rn. 76 und vom 2. Juni 2015 - 2 BvE 5/12 u.a. -, Juris Rn. 13).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 21.09.2017 - LVerfG 4/17

    Organstreitverfahren (Wortentzug) - Ordnungsruf in der 140. Sitzung des

    (i.d.S. etwa BVerfG, Beschluss vom 26. November 1968 - 2 BvE 5/67 -, BVerfGE 24, 299 ff., Juris Rn. 1; VerfGH Sachsen, Urteil vom 17. Februar 1995 - Vf.4-I-93 -, SächsVBl 1995, 227; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2000 - VerfGH 16/98 -, NVwZ 2002, 75 ff., Juris Rn. 48; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Mai 2003 - LVerfG 10/02 -, NordÖR 2003, 359 ff., Juris Rn. 38; Pestalozza, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 1991, S. 115 f.; 118 Fn. 141).
  • OVG Thüringen, 30.09.1999 - 2 Eo 790/98

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    In einem solchen Fall endet der Organstreit wegen Wegfall der Beteiligungsfähigkeit nur, wenn die Partei im neuen Parlament nicht mehr vertreten ist oder eine Fraktion nicht zu bilden vermag oder wenn die neu gebildete Fraktion erklärt, dass sie den Organstreit nicht fortsetzen wird (Maunz/Schmidt- Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Rdnr. 11 zu § 63 BVerfGG; SächsVerfGH, Entscheidung v. 17.02.1995 - Vf. 4-I-93).
  • VerfG Brandenburg, 15.10.2009 - VfGBbg 10/09

    Einstweilige Anordnung; Parlamentsrecht; Kleine Anfrage; parlamentarische

  • VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten des Sächsischen Landtages, der

  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02

    Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion wegen der gescheiterten Wahl

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.08.1995 - 2 BvR 923/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5608
BVerfG, 15.08.1995 - 2 BvR 923/94 (https://dejure.org/1995,5608)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.1995 - 2 BvR 923/94 (https://dejure.org/1995,5608)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 1995 - 2 BvR 923/94 (https://dejure.org/1995,5608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; VwGO § 25 § 28 § 29
    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Wahl erhrenamtlicher Richter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzlicher Richter - Ehrenamtliche Richter - Kreisfreie Stadt - Vorschlagliste - Wahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 160
  • NVwZ 1996, 161
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1995 - 2 BvR 923/94
    Das Vorbringen der Beschwerdeführer läßt nicht erkennen, inwiefern die geregte Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften über die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter (§§ 25 ff. VwGO ) hier die Möglichkeit eines manipulativen Einflusses auf die personelle Zusammensetzung des im Einzelfall entscheidenden Spruchkörpers begründen könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ,299,; 82, 286 ,296,).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1995 - 2 BvR 923/94
    Trotz der Bedeutung, die der Gesetzgeber in §§ 28, 29 VwGO einer Auswahl der ehrenamtlichen Richter aus den Vorschlagelisten aller zum Gerichtsbezirk gehörenden Kreise und kreisfreien Städte beigemessen hat, entfernt sie sich auch nicht so weit von den bestehenden Regeln über die Richterwahl, daß sie als willkürlich und die auf diese Weise bestimmten ehrenamtlichen Richter als nicht mehr dem verfassungsrechtlichen Gebot des gesetzlichen Richters entsprechend anzusehen wären (vgl. BVerfGE 82, l59 ,194,; 87, 282 ,284 f.,).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 114/71

    Keine Schöffenwahl, solange nicht alle Vertrauenspersonen bestellt sind

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1995 - 2 BvR 923/94
    Dieser Umstand, der nicht das die Wahl vornehmende Gremium selbst (vgl. hierzu BVerfGE 31, 181 ,184,), sondern die tatsächlichen Voraussetzungen der von ihm vollzogenen Wahl betrifft, nimmt den für das Verwaltungsgericht Hannover gewählten ehrenamtlichen Richtern nicht die Eigenschaft, gesetzliche Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu sein.
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1995 - 2 BvR 923/94
    Das Vorbringen der Beschwerdeführer läßt nicht erkennen, inwiefern die geregte Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften über die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter (§§ 25 ff. VwGO ) hier die Möglichkeit eines manipulativen Einflusses auf die personelle Zusammensetzung des im Einzelfall entscheidenden Spruchkörpers begründen könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ,299,; 82, 286 ,296,).
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Rechtsprechung
   VerfGH Rheinland-Pfalz, 31.05.1995 - VGH B 3/95   

Zitiervorschläge
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VerfGH Rheinland-Pfalz, 31.05.1995 - VGH B 3/95 (https://dejure.org/1995,13868)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.05.1995 - VGH B 3/95 (https://dejure.org/1995,13868)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - VGH B 3/95 (https://dejure.org/1995,13868)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 984 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 161
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.08.1994 - VGH B 15/93
    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 31.05.1995 - VGH B 3/95
    Der Verfassungsgerichtshof hat jedoch im Hinblick auf die Verpflichtung zur Erschöpfung des Rechtswegs (§ 44 Abs. 2 LGVerfGH) entschieden, daß die Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen einen Hoheitsakt dann neu in Lauf gesetzt wird, wenn der Beschwerdeführer diese Möglichkeit zur Abwehr der verfassungsrechtlichen Beschwer ergriffen hat (vgl. Beschluß vom 16. August 1994, NJW 1995, 444).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 31.05.1995 - VGH B 3/95
    Davon kann indessen nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH Rh-Pf, ebenda; BVerfGE 89, 1, 13 f., st. Rspr.).
  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67

    Einbehaltung von Dienstbezügen

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 31.05.1995 - VGH B 3/95
    Dies wird allerdings dann nicht gelten können, wenn der eingelegte Rechtsbehelf offensichtlich unzulässig war, was wiederum dann anzunehmen ist, wenn der Rechtsmittelführer nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre bei Einlegung des Rechtsmittels über die Unzulässigkeit nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. BVerwGE 28, 1, 6).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH N 18/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer

    Zwar können Gemeinden bzw. Gemeindeverbände unter Berufung auf Art. 49 LV prinzipiell Verfassungsbeschwerde erheben (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 31. Mai 1995 - VGH B 3/95 -, AS 25, 146 [146 f.]; ferner Jutzi, in: Brocker/Droege/Jutzi [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2014, Art. 130a Rn. 18).
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