Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.09.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,486
BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95 (https://dejure.org/1996,486)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1996 - 4 B 302.95 (https://dejure.org/1996,486)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1996 - 4 B 302.95 (https://dejure.org/1996,486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wohnnutzung - Begriff des Wohnens - Wohngruppe eines Kinderheims - Reines Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 3 Abs. 4
    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines Kinderheims

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2946 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 893
  • DÖV 1996, 746
  • BauR 1996, 676
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (183)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95
    Der Senat hat bereits klargestellt (vgl. Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - BVerwGE 90, 57 = Buchholz 406.12 § 25 c BauNVO Nr. 1), daß die Baunutzungsverordnung (von § 15 BauNVO abgesehen) nicht unmittelbar gegenüber dem Bürger gilt und daß durch die Änderung der BauNVO die durch einen vorher bereits erlassenen Bebauungsplan geschaffene Rechtslage nicht geändert werden kann.
  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Diese Kriterien müssen diejenigen erfüllen, denen die Unterkunft als Heimstätte dient (BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1996 - 4 B 302.95 - Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 12 S. 3 und vom 20. Dezember 2016 - 4 B 49.16 - NVwZ 2017, 723 Rn. 7).

    Maßgeblich für die Erfüllung des Wohnbegriffs sind das Nutzungskonzept und seine grundsätzliche Verwirklichung (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 10 S 34.15

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Ferienwohnungsnutzung;

    Eine Wohnnutzung im bauplanungsrechtlichen Sinn ist gekennzeichnet durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 B 302.95 -, NVwZ 1996, 893, juris Rn. 12; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, LKV 2007, 39, juris Rn. 8).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nutzung eines Hauses durch eine Wohngruppe eines Kinderheimes, nach der das Kriterium der Dauerhaftigkeit durchaus flexibel gehandhabt werden könne (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 B 302.95 -, NVwZ 1996, 893, juris Rn. 12).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Gemeint ist damit die Nutzungsform des selbstbestimmt geführten privaten Lebens "in den eigenen vier Wänden", die auf eine gewisse Dauer angelegt ist und keinem anderen in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Nutzungszweck verschrieben ist, insbesondere keinem Erwerbszweck dient (vgl. BVerwG B. v. 25.03.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70 = Juris Rn. 4 mwN; B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Juris Rn. 12).

    Da es für die Zuordnung zu bestimmten Nutzungsarten allgemein nicht nur auf die mit einer bestimmten baulichen Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Nutzung ankommt, sondern maßgeblich auch auf das Nutzungskonzept und dessen grundsätzliche tatsächliche Verwirklichung (vgl. BVerwG B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Juris Rn. 12; Vietmeier in Bönker/Bischopink BauNVO § 4 Rn. 68), können auch Unterkünfte, die eine unabhängige Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises ermöglichen, zu einem Beherbergungsbetrieb gehören, nämlich dann wenn neben der Überlassung von Räumen beherbergungstypische Dienstleistungen angeboten und auch typischerweise in Anspruch genommen werden, die einen nennenswerten Umfang erreichen und die Nutzung prägen (vgl. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8 ff. - "Boardinghouse"; VG Berlin B. v. 23.01.2013 - 19 L 294/11 - LKV 2012, 93 = Juris Rn. 20 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94, 4 C 28.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,748
BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94, 4 C 28.94 (https://dejure.org/1995,748)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1995 - 4 C 12.94, 4 C 28.94 (https://dejure.org/1995,748)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1995 - 4 C 12.94, 4 C 28.94 (https://dejure.org/1995,748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 22; GG Art. 14
    Voraussetzungen der Genehmigungserteilung nach § 22 BauGB - I

  • Wolters Kluwer

    Fremdenverkehrssatzung - Beeinträchtigung der Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr - Zweitwohnung - Negative Vorbildwirkung - Widerlegliche Vermutung - Fremdenverkehrsdienstbarkeit - Beschränkt persönliche Dienstbarkeit - Überwachung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 22

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum in Feriengebieten: Künftig noch möglich? (IBR 1995, 487)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fremdenverkehrsgebiet: Keine Zweitwohnungen! (IBR 1996, 211)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 237
  • NVwZ 1996, 893 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 999
  • NVwZ-RR 1996, 373
  • VBlBW 1996, 94
  • DVBl 1996, 52
  • DVBl 1996, 55
  • BB 1996, 1134
  • DÖV 1996, 170
  • BauR 1996, 72
  • ZfBR 1996, 48
  • ZfBR 1996, 51
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 22 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94
    Danach liegt eine Beeinträchtigung jedenfalls dann vor, wenn aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten und feststellbaren Entwicklungstendenzen durch die beantragte Teilung eine (weitere) Verschlechterung der Situation eintritt (vgl. Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 1).

    Es liegt auf der Hand, daß bei einer weiteren Zunahme von Zweitwohnungen die Zweckbestimmung dieses Gebiets für den Fremdenverkehr (weiter) beeinträchtigt wird (vgl. bereits Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - aaO.).

    Auch mit dieser - für die Eigentümer relativ "harten" - Auslegung des § 22 Abs. 5 S. 1 BauGB bestehen gegen die Vorschrift keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. allgemein bereits Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - und Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - jeweils aaO.).

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94
    Das Berufungsgericht konnte bei seiner Entscheidung zwar noch nicht die vom Senat im Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - (BVerwGE 96, 217 = Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 2 = NVwZ 1995, 375 = DVBl 1994, 1194) aufgestellten Grundsätze zum räumlichen Geltungsbereich solcher Satzungen berücksichtigen.

    Die mit der Begründung von Zweitwohnungen verbundene Beeinträchtigung für den Fremdenverkehr liegt zum einen darin, daß diese Wohnungen der wechselnden Benutzung durch Fremde entzogen werden, zum anderen in der Tendenz zur Bildung von sog. "Rolladensiedlungen" oder "Geisterstädten" mit den damit verbundenen finanziellen und städtebaulich nicht vertretbaren Belastungen einer nicht ausgenutzten, gleichwohl aber vorzuhaltenden Infrastruktur (vgl. Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - aaO.).

    Auch mit dieser - für die Eigentümer relativ "harten" - Auslegung des § 22 Abs. 5 S. 1 BauGB bestehen gegen die Vorschrift keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. allgemein bereits Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - und Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - jeweils aaO.).

  • BayObLG, 17.05.1985 - BReg. 2 Z 35/85

    "Fremdenverkehrsdienstbarkeit"

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94
    Daran ändert sich auch nichts dadurch, daß die Kläger zur Sicherung ihrer erklärten Absicht, die Wohnungen nicht als Zweitwohnungen zu nutzen, die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch angeboten haben (vgl. zu einer sog. Fremdenverkehrsdienstbarkeit insbesondere: BayObLG, Beschluß vom 17. Mai 1985 - BReg. 2 Z 35/85 - NJW 1985, 2485; BayVGH, Urteil vom 16. August 1993 - 26 B 92.2506 - BayVbl 1994, 17; Odersky, Festschrift 125 Jahre Bayerisches Notariat, 1987, S. 213 ff.; Ertl, MittBayNot 1985, 177; Hiltl/Gerold, BayVBl 1993, 385/424 ff.; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 4. Aufl., Rn. 14 zu § 22 BauGB).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94
    Es reicht deshalb aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht, die gegebene Situation gleichsam "negativ in Bewegung gebracht" wird (vgl. - zu § 34 BauGB - Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 13.93 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 172).
  • VGH Bayern, 16.08.1993 - 26 B 92.2506

    Kein Genehmigungsvorbehalt nach § 22 BauGB für das gesamte Gemeindegebiet

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94
    Daran ändert sich auch nichts dadurch, daß die Kläger zur Sicherung ihrer erklärten Absicht, die Wohnungen nicht als Zweitwohnungen zu nutzen, die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch angeboten haben (vgl. zu einer sog. Fremdenverkehrsdienstbarkeit insbesondere: BayObLG, Beschluß vom 17. Mai 1985 - BReg. 2 Z 35/85 - NJW 1985, 2485; BayVGH, Urteil vom 16. August 1993 - 26 B 92.2506 - BayVbl 1994, 17; Odersky, Festschrift 125 Jahre Bayerisches Notariat, 1987, S. 213 ff.; Ertl, MittBayNot 1985, 177; Hiltl/Gerold, BayVBl 1993, 385/424 ff.; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 4. Aufl., Rn. 14 zu § 22 BauGB).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97

    Bauplanungsrecht - Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung, Versagung des Einbaus

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die einzelne Maßnahme aufgrund ihrer Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell die Veränderung der Zusammensetzung der vorhandenen Wohnbevölkerung nach sich zieht (vgl. zur ähnlichen Problematik bei den sog. Fremdenverkehrssatzungen nach § 22 BauGB: Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 12.94 - BVerwGE 99, 237 = Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 3).
  • VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302

    Nutzungsänderung von Ferienwohnungen

    Der Verweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1995 (NVwZ-RR 1996, 373) stütze die Aussage des Verwaltungsgerichts nicht, da es vorliegend keine Zunahme von Zweitwohnungen gegeben habe.

    Der Regelung des § 22 BauGB liegt die gesetzliche Vermutung zugrunde, dass die Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten regelmäßig zu Zweitwohnungsnutzungen führt mit der für den Fremdenverkehr negativen Folge, dass Wohnraum der wechselnden Benutzung durch Fremde entzogen wird und die Tendenz zur Bildung von sogenannten Rollladensiedlungen mit den damit verbundenen finanziellen und städtebaulich nicht vertretbaren Belastungen einer nicht ausgenutzten, gleichwohl aber vorzuhaltenden Infrastruktur, entsteht (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - BVerwGE 99, 237).

    In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 a.a.O.; BayVGH, U.v. 26.6.1998 - 26 B 95.3337 - juris Rn. 35), dass eine sogenannte Fremdenverkehrsdienstbarkeit oder gar nur eine schuldrechtliche Sicherung nicht ausreichend geeignet sind, die Vermutung der Beeinträchtigung der Fremdenverkehrsfunktion auszuräumen.

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3087

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener

    Vor allem besteht hier durch die Vorbildwirkung die Gefahr der Umwandlung eines Fremdenverkehrsgebiets in ein Zweitwohnungsgebiet (sog. "Rolladensiedlung", vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - juris), da die seltener genutzten Zweitwohnungen einen gewissen Verödungseffekt haben, der der Umgebung Attraktivität entzieht, was wiederum weitere Begehrlichkeiten hinsichtlich der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum wecken dürfte.
  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3084

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

    Vor allem besteht hier durch die Vorbildwirkung die Gefahr der Umwandlung eines Fremdenverkehrsgebiets in ein Zweitwohnungsgebiet (sog. "Rolladensiedlung", vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - juris), da die seltener genutzten Zweitwohnungen einen gewissen Verödungseffekt haben, der der Umgebung Attraktivität entzieht, was wiederum weitere Begehrlichkeiten hinsichtlich der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum wecken dürfte.
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96

    Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung darf Gemeinbedarfsflächen umfassen

    Nach dem rechtlichen Maßstab, den der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung entwickelt hat (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 12.94 - BVerwGE 99, 237; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242) ist davon auszugehen, daß durch die Begründung von Wohnungseigentum auf dem Grundstück der Klägerinnen die Zweckbestimmung des Satzungsgebiets und dadurch die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der beigeladenen Gemeinde beeinträchtigt würden.
  • VG Sigmaringen, 12.06.2023 - 4 K 4862/20

    Wohnungsteilungsgenehmigung; § 22 BauGB; Grundstücksteilung;

    Es reicht deshalb aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht, die gegebene Situation gleichsam "negativ in Bewegung gebracht" wird (BVerwG, Urteil vom 27.09.1995 - 4 C 12.94 -, NVwZ-RR 1996, 373; Söfker/Meurers in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger BauGB, 149. EL Februar 2023, § 22 BauGB Rn. 46).

    Der Norm liegt die widerlegliche Vermutung des Gesetzgebers zugrunde, dass die Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten regelmäßig zur Zweitwohnungsnutzung führt mit der für den Fremdenverkehr negativen Folge, dass Wohnraum der wechselnden Benutzung durch Fremde entzogen wird (BVerwG, Urteil vom 27.09.1995 - 4 C 12.94 -, NVwZ-RR 1996, 373).

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3090

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

    Vor allem besteht hier durch die Vorbildwirkung die Gefahr der Umwandlung eines Fremdenverkehrsgebiets in ein Zweitwohnungsgebiet (sog. "Rolladensiedlung", vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - juris), da die seltener genutzten Zweitwohnungen einen gewissen Verödungseffekt haben, der der Umgebung Attraktivität entzieht, was wiederum weitere Begehrlichkeiten hinsichtlich der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum wecken dürfte.
  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3088

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener

    Vor allem besteht hier durch die Vorbildwirkung die Gefahr der Umwandlung eines Fremdenverkehrsgebiets in ein Zweitwohnungsgebiet (sog. "Rollladensiedlung", vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - juris), da die seltener genutzten Zweitwohnungen einen gewissen Verödungseffekt haben, der der Umgebung Attraktivität entzieht, was wiederum weitere Begehrlichkeiten hinsichtlich der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum wecken dürfte.
  • LG Flensburg, 30.05.2000 - 5 T 144/00

    Umgehung der Teilungsgenehmigung

    Eine Versagung kommt deshalb nur in Betracht, wenn mit der beabsichtigten Begründung oder Teilung eine Wohnung dem Fremdenverkehr entzogen würde, wobei hierzu nach der Rechtsprechung bereits die begründete Befürchtung der Gemeinde genügt (BVerwGE 99, 237 = BauR 1996, 72 = DVBl 1996, 55 = NVwZ-RR 1996, 379 und BVerwGE 99, 242 = BauR 1996, 68 = DÖV 1996, 170 = DVBl 1996, 52 = NVwZ 1996, 999 sowie OVG Schleswig SchlHA 1993, 277).
  • VG München, 26.04.2016 - M 1 K 15.5050

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungseigentum in Gebieten mit

    Die mit der Begründung von Zweitwohnungen verbundene Beeinträchtigung für den Fremdenverkehr liegt zum einen darin, dass diese Wohnungen der wechselnden Benutzung durch Fremde entzogen werden, zum anderen in der Tendenz zur Bildung von sog. "Rolladensiedlungen" oder "Geisterstädten" mit den damit verbundenen finanziellen und städtebaulich nicht vertretbaren Belastungen einer nicht ausgenutzten, gleichwohl aber vorzuhaltenden Infrastruktur (BVerwG, U. v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - NVwZ-RR 1996, 373 - juris Rn. 11).
  • OLG München, 02.11.2000 - 1 U 2072/00

    Zulässigkeit einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit

  • BVerwG, 20.04.1994 - 4 B 27.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • VG München, 09.05.2018 - M 9 K 17.34

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung einer

  • VG Augsburg, 26.10.2005 - Au 4 K 05.791

    Genehmigung nach § 22 BauGB bei Umwandlung von Bruchteilseigentum

  • VG Frankfurt/Main, 21.03.2002 - 2 E 1132/96

    Genehmigungsanspruch für neuartige Lotterie "Deutsche Postcodelotterie"

  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 ZB 10.2206

    Berufungszulassungsantrag; Teilungsgenehmigung; keine besondere Härte; Ermessen

  • VG Schleswig, 19.08.2014 - 8 A 122/13

    Baugenehmigung

  • VG Schleswig, 19.08.2014 - 8 A 121/13

    Baugenehmigung

  • VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 08.41

    Begründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Begründung von

  • VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 07.1511

    Begründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Begründung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht