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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94   

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https://dejure.org/1998,42
BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1998,42)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.1998 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1998,42)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1998,42)
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Extraradio

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, bayerisches Medienrecht, grundgesetzkonforme Auslegung der bayerischen Verfassung (vgl. Art. 142 GG)

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Private Rundfunkanbieter nach bayerischem Medienrecht vom Schutz der Rundfunkfreiheit aus GG Art 5 Abs 1 S 2 umfaßt: Gewährleistung der Programmfreiheit - Bayerische Landeszentrale für neue Medien als öffentlichrechtliche Trägerin des Rundfunks in Bayern, Wahrnehmung der ...

  • Telemedicus

    Extra-radio

  • Telemedicus

    Extra-radio

  • Wolters Kluwer

    Programmfreiheit - Veranstalter von Rundfunkprogrammen - Rundfunkanbieter - Rundfunklizenz

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundrecht der Rundfunkfreiheit - Geltung auch für Bewerber um eine Rundfunklizenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Private Programmanbieter nach Bayerischem Medienrecht sind Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von "extra radio" gegen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Private Programmanbieter nach Bayerischem Medienrecht sind Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von "extra radio" gegen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Stellung privater Rundfunkveranstalter in Bayern

  • kommunikationsseminare.eu PDF, S. 24 (Ausführliche Zusammenfassung)

    Rundfunk - "Extra-Radio"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 298
  • NJW 1998, 2659
  • NVwZ 1998, 1060 (Ls.)
  • MMR 1998, 196
  • MMR 1998, 425 (Ls.)
  • DVBl 1998, 469
  • K&R 1998, 207
  • DÖV 1998, 469
  • ZUM 1998, 306
  • afp 1998, 198
  • afp 1998, 201
 
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Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Daher steht das Grundrecht ohne Rücksicht auf öffentlichrechtliche oder privatrechtliche Rechtsform, auf kommerzielle oder gemeinnützige Betätigung jedenfalls allen natürlichen und juristischen Personen zu, die Rundfunkprogramme veranstalten (vgl. BVerfGE 95, 220 ).

    Die Reichweite des Grundrechtsschutzes in personeller wie gegenständlicher Hinsicht hängt wesentlich von den Gefahren ab, die dem grundrechtlichen Schutzgut drohen (vgl. BVerfGE 95, 220 ).

    Ebenso wie sich die bereits zugelassenen Rundfunkveranstalter hinsichtlich der ihnen eingeräumten Rechtsposition auf den Schutz der Rundfunkfreiheit berufen können (vgl. BVerfGE 95, 220 ), müssen daher auch die Bewerber das Grundrecht bezüglich der verfassungsrechtlich gebotenen Auswahl- und Zulassungsregeln geltend machen können, die die Rundfunkfreiheit in der Bewerbungssituation sichern.

  • VerfGH Bayern, 25.03.1994 - 125-VI-92
    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. März 1994 - Vf. 125-VI-92 -.

    Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. März 1994 - Vf. 125-VI-92 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    b) Der gegen diesen Beschluß gerichteten Verfassungsbeschwerde der BLM gab der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit dem angegriffenen Beschluß (BayVerfGH 47, 66) statt, hob die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichtshofs auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung über den Eilantrag an den Verwaltungsgerichtshof zurück.

  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Sie gewährleistet, daß der Rundfunk frei von externer Einflußnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ).

    Die objektivrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers dient aber auch der Sicherung der grundrechtlichen Position der Rundfunkveranstalter im Rahmen der vom Gesetzgeber zulässigerweise geschaffenen Rundfunkordnung; ihr Sicherungszweck wäre gefährdet, wenn die Betroffenen keine Möglichkeit hätten, eine Pflichtverletzung geltend zu machen (vgl. BVerfGE 87, 181 ).

  • BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Das Bundesverfassungsgericht erließ die begehrte einstweilige Anordnung (BVerfGE 90, 277) und verlängerte sie mehrfach, letztmals bis zum 5. Juni 1996, dem Ende der Sendeperiode.

    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung über den Eilantrag der Beschwerdeführerin bejaht worden (vgl. BVerfGE 90, 277 ).

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Dagegen schützt Art. 19 Abs. 4 GG nicht davor, daß das als verletzt gerügte subjektive Recht oder das ihm entgegenstehende Recht der Allgemeinheit oder Dritter vom Gericht unzutreffend ausgelegt (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ) und dadurch im Ergebnis - etwa durch unberechtigte Verneinung der geltend gemachten Rechtsposition - auch der Rechtsschutz verkürzt wird.
  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Daher hat das Bundesverfassungsgericht gerade für die Auswahl unter den Bewerbern und für die Zuteilung von Übertragungskapazitäten besonders strikte gesetzliche Vorkehrungen im Interesse der Rundfunkfreiheit gefordert (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Sie gewährleistet, daß der Rundfunk frei von externer Einflußnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Dagegen schützt Art. 19 Abs. 4 GG nicht davor, daß das als verletzt gerügte subjektive Recht oder das ihm entgegenstehende Recht der Allgemeinheit oder Dritter vom Gericht unzutreffend ausgelegt (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ) und dadurch im Ergebnis - etwa durch unberechtigte Verneinung der geltend gemachten Rechtsposition - auch der Rechtsschutz verkürzt wird.
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Daher hat das Bundesverfassungsgericht gerade für die Auswahl unter den Bewerbern und für die Zuteilung von Übertragungskapazitäten besonders strikte gesetzliche Vorkehrungen im Interesse der Rundfunkfreiheit gefordert (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Soweit der Gegenstand, den der Verfassungsgerichtshof zu beurteilen hat, im Schutzbereich der Grundrechte des Grundgesetzes steht, darf er sich bei der Auslegung und Anwendung der Landesverfassung aber nicht in Widerspruch zu diesen Grundrechten setzen, an die nach Art. 1 Abs. 3 GG auch die Staatsgewalt der Länder einschließlich ihrer Verfassungsgerichte ungeachtet der im übrigen bestehenden Autonomie gebunden ist (vgl. BVerfGE 42, 312 ).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • VGH Bayern, 14.08.1996 - 7 CE 96.1847
  • VGH Bayern, 04.06.1992 - 25 CE 92.1515
  • VGH Bayern, 26.02.1997 - 7 B 93.2122
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Es handelt sich um dem Staat gegenüber rechtlich verselbständigte und von ihm unabhängige Organisationseinheiten, die ihre Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Schranken unabhängig und in eigener Verantwortung ausüben (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 298 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Hierbei muss das Gericht das Verfahrensrecht in einer Weise auslegen und anwenden, die dem Gebot effektiven Rechtsschutzes Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 97, 298 ; BVerfGK 1, 292 ).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Ein Rechtsschutzinteresse an der verfassungsgerichtlichen Klärung besteht jedoch auch bei nachträglichem Wegfall der Beschwer fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird oder der Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung hat, ob die angegriffene Maßnahme verfassungsgemäß war (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 97, 298, 103, 44 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97, 1 BvR 830/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,776
BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97, 1 BvR 830/98 (https://dejure.org/1998,776)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.1998 - 1 BvR 650/97, 1 BvR 830/98 (https://dejure.org/1998,776)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 1998 - 1 BvR 650/97, 1 BvR 830/98 (https://dejure.org/1998,776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 14; 19 Abs. 4; 20 Abs. 2 S. 2 GG
    Festlegung der Planrechtfertigung durch Gesetzgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1060
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97
    a) Aus Art. 14 Abs. 1 GG und dem mit diesem Grundrecht eng verzahnten Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) folgt, daß der staatliche Zugriff auf das Eigentum grundsätzlich der Kontrolle durch die zuständigen Gerichte unterworfen ist; der fachgerichtliche Rechtsschutz darf nur ausnahmsweise aus besonderen Gründen entzogen oder geschmälert werden (vgl. BVerfGE 24, 367 [401 ff.]; 95, 1 [22 f.]).

    Staatliche Planung ist als solche nicht der Exekutive vorbehalten, sondern kann grundsätzlich auch vom Gesetzgeber wahrgenommen werden (vgl. BVerfGE 95, 1 [16]).

    Der Beschwerdeführer verkennt insoweit, daß es vorliegend nicht um eine gesetzliche Detailplanung geht, die das Vorhaben mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung "parzellenscharf" festlegt und damit in einen Bereich übergreift, der üblicherweise der mit dem erforderlichen Verwaltungsapparat und Sachverstand ausgestatteten Verwaltung vorbehalten ist (vgl. BVerfGE 95, 1 [17]).

    Eine solche Materie ist ihrer Natur nach geeignet, gesetzlich geregelt zu werden; dies stellt mit Blick auf das Prinzip der Gewaltenteilung eine ausreichende Rechtfertigung für das gesetzgeberische Tätigwerden dar (vgl. BVerfGE 95, 1 [16]).

    Das Gericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß dem Gesetzgeber bei der Festlegung des Bedarfs für bestimmte Verkehrsprojekte ein weiter Gestaltungs- und Prognosespielraum offensteht, der die gerichtliche Prüfung der sachlichen Rechtfertigung dieser Entscheidung auf eine Evidenzkontrolle beschränkt (vgl. BVerfGE 95, 1 [23] m. w. N.).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97
    Bei derart übergreifenden, von vielen politischen und wirtschaftlichen Faktoren bestimmten und auf lange Frist ausgerichteten Entscheidungen mit notwendig hohem prognostischem Gehalt stößt die gerichtliche Kontrolle unabhängig von der Rechtsform der Entscheidung an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 61, 82 [114 f.]; 84, 34 [50] m. w. N.).

    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nicht selbst Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat, sondern setzt deren Bestehen nach Maßgabe der Rechtsordnung im übrigen voraus (vgl. BVerfGE 61, 82 [110]; 83, 182 [194 f.]).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97
    Insbesondere wird auch der für die konkrete Betroffenheit entscheidende "grundstücksgenaue" Verlauf der Trasse erst im Planfeststellungsverfahren bestimmt (vgl. dazu auch BVerwGE 98, 339 [346 f.]; 100, 238 [254 f.]).
  • BVerfG, 09.02.1996 - 1 BvR 1752/95

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 1 Abs. 2 FStrAbG

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97
    b) Die Beeinträchtigung des Rechtsschutzes ist im Vergleich zum Rechtsschutz ohne die Vorgabe des § 1 Abs. 1 BSchWAG praktisch kaum meßbar und fällt damit nicht ins Gewicht (so bereits Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1996 - 1 BvR 1752/95; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94, NVwZ 1996, S. 261).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97
    b) Die Beeinträchtigung des Rechtsschutzes ist im Vergleich zum Rechtsschutz ohne die Vorgabe des § 1 Abs. 1 BSchWAG praktisch kaum meßbar und fällt damit nicht ins Gewicht (so bereits Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1996 - 1 BvR 1752/95; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94, NVwZ 1996, S. 261).
  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97
    a) Ohne Erfolg rügt der Beschwerdeführer, Art. 14 Abs. 3 GG sei verletzt, weil die den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugrundeliegende Bedarfsfestlegung beziehungsweise der Planfeststellungsbeschluß selbst sonstiges Verfassungsrecht verletzten (vgl. BVerfGE 56, 249 [262]).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nicht selbst Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat, sondern setzt deren Bestehen nach Maßgabe der Rechtsordnung im übrigen voraus (vgl. BVerfGE 61, 82 [110]; 83, 182 [194 f.]).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97
    Insbesondere wird auch der für die konkrete Betroffenheit entscheidende "grundstücksgenaue" Verlauf der Trasse erst im Planfeststellungsverfahren bestimmt (vgl. dazu auch BVerwGE 98, 339 [346 f.]; 100, 238 [254 f.]).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97
    a) Aus Art. 14 Abs. 1 GG und dem mit diesem Grundrecht eng verzahnten Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) folgt, daß der staatliche Zugriff auf das Eigentum grundsätzlich der Kontrolle durch die zuständigen Gerichte unterworfen ist; der fachgerichtliche Rechtsschutz darf nur ausnahmsweise aus besonderen Gründen entzogen oder geschmälert werden (vgl. BVerfGE 24, 367 [401 ff.]; 95, 1 [22 f.]).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97
    Bei derart übergreifenden, von vielen politischen und wirtschaftlichen Faktoren bestimmten und auf lange Frist ausgerichteten Entscheidungen mit notwendig hohem prognostischem Gehalt stößt die gerichtliche Kontrolle unabhängig von der Rechtsform der Entscheidung an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 61, 82 [114 f.]; 84, 34 [50] m. w. N.).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Der Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers bedingt allerdings, dass seine Entscheidung, ein Vorhaben in diese Zuständigkeitsbestimmung aufzunehmen, vom Gericht - ähnlich wie bei der Aufnahme eines Vorhabens in den vordringlichen Bedarf des Fernstraßenausbaugesetzes mit Wirkung für die Planrechtfertigung - erst dann zu beanstanden ist, wenn sie offensichtlich fehlsam oder evident unsachlich ist (vgl.Urteile vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 undvom 19. März 2003 - BVerwG 9 A 33.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 173 S. 157; BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juni 1998 - 1 BvR 650/97 u.a. - NVwZ 1998, 1060).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Die fachgerichtliche Prüfung ist insoweit auf eine Evidenzkontrolle beschränkt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juni 1998 - 1 BvR 650/97, 1 BvR 830/98 - NVwZ 1998, 1060).
  • BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21

    Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos

    Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist eingebettet in die gesamtstaatliche Bundesverkehrswegeplanung und stellt eine verkehrspolitische Leitentscheidung auf einer der konkreten Planung weit vorgelagerten Ebene dar, die von zahlreichen politischen und wirtschaftlichen Faktoren bestimmt wird; die gerichtliche Prüfung der sachlichen Rechtfertigung dieser Entscheidung ist daher auf eine Evidenzkontrolle beschränkt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juni 1998 - 1 BvR 650/97 u. a. - NVwZ 1998, 1060 zu Bundesschienenwegen).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,617
BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96 (https://dejure.org/1998,617)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1998 - 2 BvC 28/96 (https://dejure.org/1998,617)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 2 BvC 28/96 (https://dejure.org/1998,617)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Frage der Nachfolge für ausgeschiedenen Wahlkreisabgeordneten, dessen Partei in dem betreffenden Land über Überhangmandate verfügt - keine Besetzung des im Bundestag frei gewordenen Sitzes mit Ersatzkandidat aus der Landesliste

  • Judicialis

    BWG § 48 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BWG § 48 Abs. 1; GG Art. 38 Abs. 3
    Wahlrechtsgrundsätze bei Ausscheiden von Abgeordneten - Ersatz- und Nachwahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Der Sitz eines direkt gewählten Abgeordneten des Bundestags darf nach dessen Ausscheiden nicht aus der Landesliste besetzt werden, solange die Partei in dem betreffenden Land über Überhangmandate verfügt

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Der Sitz eines direkt gewählten Abgeordneten des Bundestags darf nach dessen Ausscheiden nicht aus der Landesliste besetzt werden, solange die Partei in dem betreffenden Land über Überhangmandate verfügt

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 317
  • NJW 1998, 2892
  • NVwZ 1998, 1060 (Ls.)
  • NJ 1998, 364
  • DVBl 1998, 579
  • DÖV 1998, 595
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
    Das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit der Regelung bestätigt (Hinweis auf BVerfGE 7, 63).

    Es meint, das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 1 BWG für die hier zu entscheidende Rechtsfrage bereits bejaht (Hinweis auf BVerfGE 7, 63 ).

    Das ist nur der Fall, wenn am Wahltag nicht nur die Abgeordneten, sondern auch deren Ersatzleute "gewählt" werden (vgl. BVerfGE 7, 63 ); dementsprechend sieht § 48 Abs. 1 Satz 5 BWG in Verbindung mit § 45 BWG auch vor, daß der Landeswahlleiter die Feststellung, wer als Listennachfolger eintritt, für "gewählte Bewerber" der Landesliste zu treffen hat.

    a) Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, der sein Mandat über die Liste erhalten hatte, so sind für diesen Fall die bei der Wahl zunächst nicht zum Zuge gekommenen Listenbewerber in der Reihenfolge ihrer Listenplätze als Ersatzleute gewählt (vgl. BVerfGE 7, 63 ).

    Die Stimmabgabe zugunsten einer Liste bedeutet zugleich die Zustimmung zu sämtlichen auf der Liste enthaltenen Kandidatenvorschlägen (vgl. BVerfGE 3, 45 ; 7, 63 ).

    Jede Stimme muß bestimmten oder bestimmbaren Wahlbewerbern zugerechnet werden; dies muß dem Wähler vor der Wahl hinreichend erkennbar sein (vgl. BVerfGE 7, 63 ).

    b) Entgegen der Auffassung von Bundestag und Bundesministerium des Innern steht diese Auslegung des § 48 Abs. 1 BWG nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1957 (BVerfGE 7, 63 ff.).

    In dem damaligen Verfahren stand das Prinzip der Listennachfolge, das dem § 48 Abs. 1 BWG zugrunde liegt, als solches auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand (vgl. BVerfGE 7, 63 ).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
    Überhangmandate fielen bei Wahlen zum Deutschen Bundestag in den Jahren 1949, 1953, 1957, 1961, 1980, 1983, 1987, 1990 und 1994 an (vgl. BVerfGE 95, 335 ).

    Art. 38 GG läßt dem Wahlgesetzgeber Raum, diese Mehrheit nach den Grundsätzen der Mehrheits- oder Verhältniswahl oder aufgrund deren Verbindung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 95, 335 ).

    Solche Sitze bleiben als Ergebnis der vorgeschalteten Mehrheitswahl erhalten (vgl. BVerfGE 95, 335 ); sie werden nur von der Mehrheit der Erststimmen und nicht auch von dem Erfolg der Zweitstimmen getragen.

    Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl verlangt, daß für den Wähler die Wirkungen seiner Stimmabgabe erkennbar sind (vgl. BVerfGE 95, 335 ).

    Es geht ihm darum, eine engere persönliche Bindung des Abgeordneten an seinen Wahlkreis zu sichern und dem Vertrauen der Wähler zu ihrem Repräsentanten eine persönlichkeitsbestimmte Grundlage zu geben (vgl. dazu BVerfGE 95, 335 m.w.N.).

    Mit der Mehrheitswahl wird der Abgeordnete als Person und nicht als Exponent einer Partei gewählt (vgl. BVerfGE 95, 335 ).

    Er allein entscheidet über die zweckmäßigste oder rechtspolitisch erwünschte Lösung (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 335 ; 95, 408 ).

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvL 67/52

    Nachrückende Ersatzleute

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
    b) Wie bei der Bestimmung der gewählten Bewerber unmittelbar nach der Wahl, so müssen auch bei einer späteren - ohne Nachwahl angeordneten - Nachfolge die Voraussetzungen einer Wahl gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 3, 45 ).

    Die Stimmabgabe zugunsten einer Liste bedeutet zugleich die Zustimmung zu sämtlichen auf der Liste enthaltenen Kandidatenvorschlägen (vgl. BVerfGE 3, 45 ; 7, 63 ).

    Wenn nach dem Wahlrecht eine Koppelung stattfindet, indem mit der Wahl einer einzelnen Person die Mitwahl weiterer Persönlichkeiten zwangsläufig verbunden wird, muß der Wähler dies wenigstens bei seiner Stimmabgabe kennen können (BVerfGE 3, 45 ).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
    Er allein entscheidet über die zweckmäßigste oder rechtspolitisch erwünschte Lösung (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 335 ; 95, 408 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96

    Grundmandatsklausel

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
    Er allein entscheidet über die zweckmäßigste oder rechtspolitisch erwünschte Lösung (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 335 ; 95, 408 ).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvC 3/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
    Hieraus wird deutlich, daß die jahrzehntelange, rechtlich unumstrittene Auslegung des § 48 Abs. 1 BWG (und zuvor des § 54 BWG 1953) der im Wahlrecht in besonderem Maße gebotenen Rechtsklarheit (vgl. BVerfGE 79, 161 ) scheinbar genügte.
  • BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79

    5%-Sperrklausel III

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
    Er allein entscheidet über die zweckmäßigste oder rechtspolitisch erwünschte Lösung (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 335 ; 95, 408 ).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
    Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens, das ein eigenständiges, nicht auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Wahl beschränktes Verfahren ist, überprüft das Bundesverfassungsgericht den angegriffenen Beschluß des Deutschen Bundestages in formeller Hinsicht sowie darauf, ob Vorschriften des materiellen Rechts zutreffend angewandt worden sind (vgl. BVerfGE 89, 243 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
    a) Im demokratisch verfaßten Staat des Grundgesetzes können die Abgeordneten ihre Legitimation zur Repräsentation nur aus der Wahl durch das Volk beziehen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 47, 253 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
    a) Im demokratisch verfaßten Staat des Grundgesetzes können die Abgeordneten ihre Legitimation zur Repräsentation nur aus der Wahl durch das Volk beziehen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 47, 253 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl fordert ein Wahlverfahren, in dem der Wähler vor dem Wahlakt erkennen kann, welche Personen sich um ein Abgeordnetenmandat bewerben und wie sich die eigene Stimmabgabe auf Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirken kann (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 95, 335 ); jede Stimme muss bestimmten oder bestimmbaren Wahlbewerbern zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 97, 317 ).
  • BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21

    Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß

    Die Norm fand auch Anwendung, wenn ein direkt gewählter Abgeordneter aus dem Deutschen Bundestag ausschied, der in einem Land gewählt war, in dem seine Partei über Überhangmandate verfügte (vgl. BVerfGE 97, 317 ).

    b) Mit Beschluss vom 26. Februar 1998 (BVerfGE 97, 317) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass § 48 Abs. 1 Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl I S. 1288, berichtigt S. 1595 ) nur anwendbar sei, soweit Sitze wieder zu besetzen seien, die aufgrund des Zweitstimmenergebnisses für die Landesliste ermittelt worden seien.

    Für solche Fälle halte die Landesliste daher mitgewählte Ersatzleute nicht vor (vgl. BVerfGE 97, 317 sowie 3. Leitsatz).

    Folglich ist § 48 Abs. 1 Satz 2 BWahlG 2008 darauf gerichtet, die Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1998 (BVerfGE 97, 317) umzusetzen.

    Danach kommt bei dem Ausscheiden eines Wahlkreisabgeordneten aus dem Bundestag eine Listennachfolge nicht in Betracht, solange die Partei in dem betroffenen Land über mehr Direktmandate verfügt, als ihr Listensitze zustehen (vgl. BVerfGE 97, 317 ).

    § 48 Abs. 1 Satz 2 BWahlG soll sicherstellen, dass entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Nachrücken in den Überhang nicht stattfindet (vgl. BVerfGE 97, 317).

    Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl setzt demgemäß ein Wahlverfahren voraus, in dem die Wählerinnen und Wähler vor dem Wahlakt erkennen können, welche Personen sich um ein Abgeordnetenmandat bewerben und wie sich die eigene Stimmabgabe auf Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirkt (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 95, 335 ; 97, 317 ; 121, 266 ).

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23

    Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin

    Der Umfang der Wahlprüfung ist dadurch begründet, dass die Abgeordneten im demokratisch verfassten Staat des Grundgesetzes ihre Legitimation nur aus der Wahl beziehen können (vgl. BVerfGE 97, 317 ; 122, 304 ).

    aa) Das Bundesverfassungsgericht prüft im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren, ob die wahlrechtlichen Vorschriften mit den Vorgaben der Verfassung in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 121, 266 ; 123, 39 ; 132, 39 ) und ob sie zutreffend angewandt worden sind (vgl. BVerfGE 97, 317 ).

  • BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen

    Dieser kann den ihm von der Verfassung erteilten Auftrag nur erfüllen, wenn ihm ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 95, 335 ; 95, 408 ; 97, 317 ; 121, 266 ; 123, 39 ; 131, 316 ; stRspr).

    Auch wenn man davon ausgeht, dass der Gesetzgeber hierbei dem Gleichstellungsgebot des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG Rechnung zu tragen hat, ändert dies nichts daran, dass ihm bei der Ausfüllung des Verfassungsauftrags zur Ausgestaltung des Wahlrechts ein weiter Spielraum verbleibt (vgl. BVerfGE 95, 408 ; 97, 317 ; 121, 266 ; 123, 39 ; 131, 316 ).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 1/10

    Parlament muss verfassungswidriges Landeswahlrecht zügig ändern

    Soweit es an dieser Stelle auf die richtige Auslegung einer einzelnen Norm ankommt, hat das Landesverfassungsgericht - anders als im parallel zu entscheidenden Verfahren der abstrakten Normenkontrolle zu § 3 Abs. 5 Satz 3 LWahlG (LVerfG 3/09) - die Vorschrift selbst auszulegen und dies zum Maßstab der Wahlprüfung zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 2 BvC 28/96 - BVerfGE 97, 317 ff., Juris Rn. 15; und Urteil vom 3. Juli 2008 a.a.O., Juris Rn. 90; Schreiber , a.a.O., § 49 Rn. 34 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04

    Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung

    Im demokratisch verfassten Staat des Grundgesetzes können die Abgeordneten ihre Legitimation zur Repräsentation nur aus der Wahl durch das Volk beziehen (vgl. BVerfGE 97, 317 ); die Wahlen zur Volksvertretung sind der Grundakt demokratischer Legitimation (vgl. BVerfGE 44, 125 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft im Wahlprüfungsverfahren nicht nur den angegriffenen Beschluss des Deutschen Bundestages in formeller Hinsicht und darauf, ob Vorschriften des materiellen Rechts zutreffend angewandt worden sind (vgl. BVerfGE 97, 317 ), sondern darüber hinaus, ob das angewandte Wahlgesetz mit der Verfassung in Einklang steht (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 21, 200 ; 34, 81 ).

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Aus dem Charakter der Wahlprüfungsbeschwerde als Rechtsbehelf (BVerfGE 22, 277, 281; 46, 196, 189; 97, 317, 321 f.; 89, 243, 249) gegen einen Be- schluss des Parlaments folgt, dass nur solche Rügen berücksichtigt werden können, die schon Gegenstand des parlamentarischen Wahlprüfungsverfah- rens gewesen sind (BVerfGE 16, 130, 144; 79, 161, 165; 89, 243, 265).
  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00

    Zur Frage der Nachfolge für verzichtenden Wahlkreisabgeordneten, dessen Partei

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1998 - 2 BvC 28/96 - (BVerfGE 97, 317) würden Überhangmandate nicht auch von dem Zweitstimmenergebnis getragen und verdrängten keinen Listenplatz im Wege der Anrechnung auf das Sitzkontingent der Liste.

    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 26. Februar 1998 - 2 BvC 28/96 -, BVerfGE 97, 317) setzt eine Nachfolgeregelung für aus dem Parlament ausscheidende Bewerber voraus, daß die nachrückenden Listenbewerber schon bei der Wahl als Ersatzleute mitgewählt werden.

    Das Brandenburgische Landeswahlgesetz sieht ebensowenig wie das Bundeswahlgesetz vor, daß für Wahlkreisbewerber Ersatzleute aufgestellt werden, die am Wahltag mit der Erststimme mitgewählt werden, um im Fall des Ausscheidens des erfolgreichen Wahlkreisbewerbers an seine Stelle   treten zu können (vgl. BVerfGE 97, 317, 326).

    Unter diesen Umständen wäre das Nachrücken eines Landeslisten-Bewerbers mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 97, 317, 326 f.).

  • VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 10/12

    Beschwerde der Linken - Parteiwechsel führt nicht zu Mandatsverlust

    Neben der Einhaltung der formellen und materiellen Vorschriften des Landeswahl- rechts hat der Verfassungsgerichtshof zu überprüfen, ob die Vorschriften des Land- tagswahlgesetzes mit den Vorgaben der Saarländischen Verfassung in Einklang ste- hen (SVerfGH, Urt. v. 29.9.2011 - Lv 4/11, S. 30; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 4.7.2012 - 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 - NVwZ 2012, 1167; BVerfG, Beschl. v. 26.2.1998 - 2 BVC 28/96 - BVerfGE 97, 317).

    Bei einer Listenwahl mit einer solchen Nachfolgeregelung sind mit der Wahl einer Gruppe von Abgeordneten zugleich die Nachfolger für den Fall des Ausscheidens eines der so- fort zum Zuge gekommenen Bewerber mitgewählt (siehe - für § 48 BWG - BVerfG Urt. v. 3.7.1957 [Listenwahl] - 2 BvR 9/56 - BVerfGE 7, 63, juris Rdn. 24; Beschl. v. 26.2.1998 - 2 BVC 28/96 - BVerfGE 97, 317).

    Obgleich, wie oben ausgeführt, zwar auch der nachrangige Listenbewerber am Wahltag (bedingt) mitge- wählt wird (BVerfG, Beschl. v. 26.2.1998 - 2 BVC 28/96 - BVerfGE 97, 317), ver- dichtet sich seine Anwartschaft auf das Mandat erst dann in einer dem gewählten Bewerber gleich zu achtenden Weise, wenn der Fall der Listennachfolge eintritt.

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 108-V-17

    Wahlprüfungsbeschwerde trotz Wahlfehlers unbegründet

    Im demokratisch verfassten Staat des Grundgesetzes - und ebenso der Sächsischen Verfassung - können die Abgeordneten ihre Legitimation zur Repräsentation aber nur aus der Wahl durch das Volk beziehen; ein Abgeordnetensitz kann nur durch Wahl erworben werden (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1998, BVerfGE 97, 317 [323] unter Verweis auf BVerfGE 44, 125 [138, 142], BVerfGE 47, 253 [271 f.], BVerfGE 89, 155 [171 f.]).

    Denn bei einem Ausscheiden eines Kandidaten gelten die nachfolgenden Listenbewerber in der Reihenfolge ihrer Listenplätze als Ersatzkandidaten mitgewählt (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 3, § 47 Abs. 1 SächsWahlG); die Stimmabgabe zugunsten einer Liste bedeutet zugleich die Zustimmung zu sämtlichen auf der Liste enthaltenen Kandidatenvorschlägen (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1998, BVerfGE 97, 317 [325] unter Verweis auf BVerfGE 7, 63 [72], BVerfGE 3, 45 [50 f.]).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 9/12

    Befreiung des SSW von der 5 % Klausel ist verfassungsgemäß

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99

    Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2003 - LVerfG 10/02

    Fraktionsausschluss

  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

  • BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 6/04

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen

  • BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 9/04

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen

  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 7/12

    Wahlprüfungsbeschwerde Rüge mehrerer Wahlfehler

  • BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 1/04

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen

  • VerfG Hamburg, 23.01.2017 - HVerfG 8/15
  • BVerfG, 25.02.2010 - 2 BvC 6/07

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag

  • BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 6/03

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen

  • BVerfG, 09.02.2009 - 2 BvC 11/04

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen

  • VerfG Hamburg, 02.07.2001 - HVerfG 3/00

    Art. 6 Abs. 2 HV - Anwendungsbereich dieser Vorschrift - Grundsatz der

  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen,

  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09

    Weitere Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht

  • VerfG Hamburg, 29.05.2001 - HVerfG 3/00

    Aufstellung zur Wahl der Bezirksversammlung nach Parteiaustritt; Ersatz eines

  • StGH Bremen, 08.04.2010 - St 3/09

    Verfassungsmäßigkeit des Sitzverteilungsverfahrens des geltenden Bremischen

  • VerfG Hamburg, 29.05.2001 - HVerfG 3/01

    Beschwerde gegen Beschluss der Bürgerschaft; Einspruch gegen die Entscheidung des

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19

    Ablehnung einer Beistandszulassung, Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.03.2020 - VGH W 6/20

    Berufung eines Bewerbers als Ersatzperson für einen aus dem Landtag

  • VerfGH Bayern, 28.10.2019 - 74-III-18

    Verfassungsmäßigkeit von Überhang- und Ausgleichsmandate bei der Landtagswahl

  • VG Frankfurt/Main, 17.03.2000 - 7 E 3470/97

    Niederlegung des Mandats eines Stadtverordneten ; Rechtmäßigkeit einer

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