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   BVerwG, 21.08.1997 - 4 C 6.96   

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https://dejure.org/1997,1423
BVerwG, 21.08.1997 - 4 C 6.96 (https://dejure.org/1997,1423)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1997 - 4 C 6.96 (https://dejure.org/1997,1423)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1997 - 4 C 6.96 (https://dejure.org/1997,1423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fremdenverkehr - Fremdenverkehrssatzung - Beeinträchtigung der Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr - Rückwirkendes Inkrafttreten - Rückwirkung - Zurückstellung - Bekanntmachung - Genehmigungsvorbehalt - Eigentumswohnung - Fehlerkorrektur - Negativattest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Inkrafttretens einer Fremdenverkehrssatzung, Anrechnung der faktischen Zurückstellung eines Antrags auf Negativattest auf die Frist des § 22 Abs. 7 S. 3 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktion - oder eine andere Version der Geschichte von Hase und Igel (IBR 1998, 120)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 153
  • NVwZ 1998, 277
  • NJ 1998, 156
  • DVBl 1998, 42
  • DVBl 1998, 49
  • DÖV 1998, 115
  • BauR 1998, 96
  • ZfBR 1998, 53
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eins Bebauungsplans; Rückwirkung,

    Im übrigen liegt nunmehr auch eine "nachträgliche" Divergenz vor, nachdem der Senat in seinem Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 4 C 6.96 - entscheidungstragend ausgesprochen hat, daß eine rückwirkende Inkraftsetzung städtebaulicher Satzungen nur nach § 215 Abs. 3 Satz 2 BauGB möglich ist.

    In allen übrigen Fällen, insbesondere bei der Korrektur materieller Fehler, gilt mangels besonderer Regelung die für den Ersterlaß des Plans geltende Vorschrift des § 12 Satz 4 BauGB (BVerwG, Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 4 C 6.96 -).

  • BVerwG, 04.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bebauungsplan; Rückwirkung; Abwägung; Abwägungsfehler; Behebung materieller

    Im übrigen liegt nunmehr auch eine "nachträgliche" Divergenz vor, nachdem der Senat in seinem Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 4 C 6.96 entscheidungstragend ausgesprochen hat, daß eine rückwirkende Inkraftsetzung städtebaulicher Satzungen nur nach § 215 Abs. 3 Satz 2 BauGB möglich ist.

    In allen übrigen Fällen, insbesondere bei der Korrektur materieller Fehler, gilt mangels besonderer Regelung die für den Ersterlaß des Plans geltende Vorschrift des § 12 Satz 4 BauGB (BVerwG, Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 4 C 6.96 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1998 - 10a D 100/97

    Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens

    So schon für das frühere Recht der Sache nach BVerwG, Urteil vom 21.8.1997 - 4 C 6.96 - Baurecht 1998, 96 ; ausdrücklich dann: BVerwG, Beschluß vom 7.11.1997 - 4 NB 48.96 - DVBl 1998, 331 .
  • VG München, 08.02.2011 - M 1 K 10.4830

    Nachbarklage gegen Bauvorhaben im durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen

    Tatsächlich tritt der Bebauungsplan erst mit Wirkung vom 6. Juli 1995 - dem Zeitpunkt der ersten Bekanntmachung - in Kraft (vgl. VGH Baden-Württemberg v. 15.7.2003 - 8 S 630/03 - juris; BVerwG v. 21.8.1997 NVwZ 1998, 277; BayVGH v. 26.6.1998 - 26 B 95.3337 - juris).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 50.96

    Rückwirkende In-Kraft-Setzung eines Bebauungsplans außerhalb des

    Im übrigen liegt nunmehr auch eine "nachträgliche" Divergenz vor, nachdem der Senat in seinemUrteil vom 21. August 1997 - BVerwG 4 C 6.96 - entscheidungstragend ausgesprochen hat, daß eine rückwirkende Inkraftsetzung städtebaulicher Satzungen nur nach § 215 Abs. 3 Satz 2 BauGB möglich ist.

    In allen übrigen Fällen, insbesondere bei der Korrektur materieller Fehler, gilt mangels besonderer Regelung die für den Ersterlaß des Plans geltende Vorschrift des § 12 Satz 4 BauGB (BVerwG, Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 4 C 6.96 -).

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 49.96

    Fehler in einem Abwägungsvorgang - Nichtigkeit eines Bebauungsplans -

    Im übrigen liegt nunmehr auch eine "nachträgliche" Divergenz vor, nachdem der Senat in seinemUrteil vom 21. August 1997 - BVerwG 4 C 6.96 - entscheidungstragend ausgesprochen hat, daß eine rückwirkende Inkraftsetzung städtebaulicher Satzungen nur nach § 215 Abs. 3 Satz 2 BauGB möglich ist.

    In allen übrigen Fällen, insbesondere bei der Korrektur materieller Fehler, gilt mangels besonderer Regelung die für den Ersterlaß des Plans geltende Vorschrift des § 12 Satz 4 BauGB (BVerwG, Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 4 C 6.96 -).

  • LG Flensburg, 30.05.2000 - 5 T 144/00

    Umgehung der Teilungsgenehmigung

    Diese löst die Grundbuchsperre aus, wobei die Eintragung eines so genannten Achtungsvermerkes, wie in der Umlegung, Enteignung, Sanierung und im städtebaulichen Entwicklungsbereich nicht vorgesehen ist (§ 22 Abs. 6 BauGB. Zum Erlass der Satzung BVerwGE 105, 153 = BauR 1998, 96 = DÖV 1998, 115 = DVBl 1998, 42 = NVwZ 1998, 277).
  • VG München, 08.02.2011 - M 1 K 10.4836

    Nachbarklage gegen Bauvorhaben im durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen

    Tatsächlich tritt der Bebauungsplan erst mit Wirkung vom 6. Juli 1995 - dem Zeitpunkt der ersten Bekanntmachung - in Kraft (vgl. VGH Baden-Württemberg v. 15.7.2003 - 8 S 630/03 - juris; BVerwG v. 21.8.1997 NVwZ 1998, 277; BayVGH v. 26.6.1998 - 26 B 95.3337 - juris).
  • OLG München, 02.11.2000 - 1 U 2072/00

    Zulässigkeit einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit

    Dies gilt für den Ersterlass der Satzung ebenso wie für den Neuerlass zur Behebung materieller Fehler (BVerwG vom 21.8.1997, NVwZ 98, 277).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2000 - 7 A 4036/99

    Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wohnhaus; Planungsrechtliche Zulässigkeit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1997 - 4 C 6.96 -, BRS 59 Nr. 105 und Urteil vom 11. November 1970 - 4 C 79.68 -, BRS 23 Nr. 88.
  • VG München, 07.12.2010 - M 1 K 10.1206

    Fremdenverkehrssatzung

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