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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97   

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https://dejure.org/1998,1505
BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97 (https://dejure.org/1998,1505)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1998 - 1 BvR 272/97 (https://dejure.org/1998,1505)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 1 BvR 272/97 (https://dejure.org/1998,1505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 100 VwGO

  • BRAK-Mitteilungen

    Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG durch Ablehnung des Antrags eines verkammerten Rechtsbeistands auf Aktenübersendung in seine Geschäftsräume

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VwGO § 100 Abs. 2 S. 3
    Versagung der Akteneinsicht für einen der Anwaltskammer angehörenden Rechtsbeistand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3188 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 836
  • AnwBl 1998, 410
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
    Durch die Möglichkeit der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer gemäß § 209 BRAO ist seit dem Fünften Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vom 18. August 1980 (BGBl I S. 1503) die Stellung der aufgenommenen Rechtsbeistände weitgehend der des Rechtsanwalts angeglichen (vgl. BVerfGE 80, 269 [282 ff.]), da wesentliche Teile der Bundesrechtsanwaltsordnung für anwendbar erklärt wurden, indem die "verkammerten" Rechtsbeistände den für Rechtsanwälte geltenden standesrechtlichen Pflichten unterworfen sowie der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer und der Anwaltsgerichte unterstellt wurden.

    Schon in der Entscheidung zur Sozietätsfähigkeit von Kammerrechtsbeiständen und Anwaltsnotaren hat der Senat ausgeführt (BVerfGE 80, 269 [283 f.]), daß aus der geringeren Qualifikation nicht auf ein geringeres Maß an Pflichtbewußtsein geschlossen werden könne.

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
    Demgemäß ist dieser Grundsatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 60, 123 [133 f.]; 64, 229 [239]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Grundrechtsverletzung nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern ebenfalls dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 [374]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1996 - 17 A 4978/96

    Prozeßbevollmächtigter Rechtsbeistand; Akten ; Einsicht

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn P ... gegen a) den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 1997 - 17 A 4978/96 -, b) den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1996 - 17 A 4978/96 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner am 12. Februar 1998 einstimmig beschlossen:.

    Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 1997 - 17 A 4978/96 - und vom 20. November 1996 - 17 A 4978/96 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
    Demgemäß ist dieser Grundsatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 60, 123 [133 f.]; 64, 229 [239]).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
    Demgemäß ist dieser Grundsatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 60, 123 [133 f.]; 64, 229 [239]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
    Demgemäß ist dieser Grundsatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 60, 123 [133 f.]; 64, 229 [239]).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 58/14

    Kammerrechtsbeistand - Postulationsfähigkeit

    Daran durfte der Gesetzgeber anknüpfen (vgl. BVerfG 12. Februar 1998 - 1 BvR 272/97 - zu II 2 b bb der Gründe; BGH 18. September 2003 - V ZB 9/03 - aaO; siehe auch OVG NRW 7. November 2008 - 20 A 2504/08 -; zur Untersagung des Berufs des Vollrechtsbeistands als verhältnismäßiges Mittel zum Schutz der Rechtspflege vgl. BVerfG 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81, 1 BvR 1000/81, 1 BvR 1015/81, 1 BvL 16/82, 1 BvL 5/84 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 75, 246) .
  • BFH, 04.07.2019 - VIII B 51/19

    Zur Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten

    c) Schließlich folgt --entgegen der Auffassung der Kläger-- aus dem BVerfG-Beschluss vom 12. Februar 1998 - 1 BvR 272/97 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1998, 836) nichts anderes.
  • BFH, 14.01.2015 - V B 146/14

    Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung in die Kanzlei

    Der vom Kläger angeführte Beschluss des BVerfG vom 12. Februar 1998  1 BvR 272/97 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1998, 836) ist nicht einschlägig.
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20

    Abschiebungshaftsache: Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung in die

    Es wird deshalb in einem Beschwerdeverfahren jedenfalls dann allein ermessensgerecht sein, dem Antrag eines Verfahrensbevollmächtigten auf Überlassung von Verfahrens- und Sachakten zu entsprechen, wenn - wie hier - die zeitlichen Umstände dieses Verfahren erlauben und - wie ebenfalls hier - weder akten- noch personenbezogene wichtige Gründe dem entgegenstehen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, AnwBl. 1998, 410, 411).
  • BFH, 02.09.2009 - III B 246/08

    Aktenübersendung in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten

    Er beruft sich für seine Auffassung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. Februar 1998 1 BvR 272/97 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1998, 836).

    Dem Beschluss des BVerfG in NVwZ 1998, 836, der die Gewährung von Akteneinsicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren betraf (§ 100 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung in der bis 31. Juli 2001 geltenden Fassung --VwGO a.F.--), können keine Aussagen für das finanzgerichtliche Verfahren entnommen werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1595, und Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 963).

  • OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 VA 5/07

    Akteneinsicht: Anforderungen an die Ermessensentscheidung nach § 299 II ZPO

    Jedenfalls grundsätzlich könnte von einem Missbrauch der Kenntnis des Akteninhalts durch Rechtsanwälte auch nicht ohne weiteres ausgegangen werden (vgl. dazu BVerfG AnwBl. 1998, 410, zitiert nach juris).
  • BFH, 09.06.2010 - II B 47/10

    Zum Anspruch auf Überlassung von Gerichtsakten an Prozessbevollmächtigten

    Dem Beschluss des BVerfG vom 12. Februar 1998  1 BvR 272/97 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1998, 836), der die Gewährung von Akteneinsicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren betraf (§ 100 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung in der bis 31. Juli 2001 geltenden Fassung --VwGO a.F.--), können keine Aussagen für das finanzgerichtliche Verfahren entnommen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1595, und in BFH/NV 2006, 963), denn § 78 FGO enthält anders als die VwGO keine Regelung, dass die Akten nach dem Ermessen des Vorsitzenden dem bevollmächtigten Rechtsanwalt (§ 100 Abs. 2 Satz 3 VwGO a.F.) bzw. der bevollmächtigten Person (§ 100 Abs. 2 Satz 2 VwGO in der Fassung ab April 2005) zur Mitnahme in seine bzw. ihre Geschäftsräume übergeben werden können.
  • AGH Thüringen, 13.06.2006 - AGH 6/05

    Anwaltgerichtliche Rechtsprechung: Rechtsanwalts-GmbH - Rechtsbeistand als

    Diese gesetzliche Regelung zur RA-Gesellschaft widerspricht auch nicht der Rspr. des BVerfG im Beschl. 1 BvR 272/97 v. 12.2.1998.

    Allerdings verfügen Kammerrechtsbeistände regelmäßig über eine weniger fundierte fachliche Qualifikation als RAe (1 BvR 272/97).

  • OVG Sachsen, 25.06.2009 - 5 A 398/08

    Aktenversendungspauschale; Akteneinsicht; Prozessbevollmächtigter; Beteiligter

    Die Durchsicht der Akten auf der Geschäftsstelle kann nur bei sehr einfach gelagerten Sachverhalten zur Vorbereitung weiterer prozessualer Schritte genügen, so dass die Aktenüberlassung eine effektive Ausgestaltung des Rechts auf Akteneinsicht und damit des Rechts auf rechtliches Gehör darstellt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.2.1998, NVwZ 1998, 836).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 4 S 1383/10

    Ablehnung der Aktenübersendung an die Kanzlei des bevollmächtigten Rechtsanwalts

    Entgegen der Auffassung des Klägers lässt sich auch dem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12.02.1998 - 1 BvR 272/97 - (NVwZ 1998, 836) nichts für die Zulässigkeit seiner Beschwerde entnehmen.
  • BFH, 26.01.2006 - III B 166/05

    Akteneinsicht

  • BFH, 05.07.2011 - II B 24/11

    Aktenübersendung in das Büro eines Prozessbevollmächtigten

  • FG Köln, 01.12.2005 - 15 K 1555/05

    Nicht zugelassener Rechtsanwalt als Gewerbetreibender

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2000 - 11 K 854/98

    Nationalsozialismus; Rechtsextremismus; Vereinsverbot; verfassungsmäßige Ordnung

  • VGH Bayern, 18.01.2007 - 19 C 05.3348

    Aktenversendung im gerichtlichen Verfahren

  • LG Köln, 16.07.2021 - 39 T 93/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2008 - 20 A 2504/08

    Gleichstellung von Kammerrechtsbeiständen mit Rechtsanwälten im Fall der

  • BFH, 23.07.2003 - VII B 188/03

    FG-Verfahren; Übersendung von Prozessakten an Bevollmächtigte

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 10 V 3325/10

    Art und Weise der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 19 C 07.3440

    Prozesskostenhilfe (einstweilige Anordnung); Antrag auf Akteneinsicht; Ermessen;

  • VGH Bayern, 03.03.2008 - 19 C 07.3441

    Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96, 1 BvR 1945/96, 1 BvR 1946/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,432
BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96, 1 BvR 1945/96, 1 BvR 1946/96 (https://dejure.org/1998,432)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96, 1 BvR 1945/96, 1 BvR 1946/96 (https://dejure.org/1998,432)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 1 BvR 1935/96, 1 BvR 1945/96, 1 BvR 1946/96 (https://dejure.org/1998,432)
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Vertraulicher Bericht des Landesrechnungshofes

Art. 19 Abs. 4, 13 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2 GG, keine "prozessuale Überholung"

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 Abs 1 und Art 5 Abs 1 durch Verwerfung einer gegen richterliche Durchsuchungsanordnung eingelegten strafprozessualen Beschwerde wegen prozessualer Überholung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von Redaktionsräumen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von Redaktionsräumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2131
  • NVwZ 1998, 836 (Ls.)
  • NStZ 1998, 583 (Ls.)
  • K&R 1998, 260
  • ZUM 1998, 492
  • afp 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bremen, 04.11.1996 - 14 Qs 356/96
    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
    den Beschluß des Landgerichts Bremen vom 4. November 1996 - 14 Qs 356/96 und 387/96 -,.

    Die Beschlüsse des Landgerichts Bremen vom 4. November 1996 - 14 Qs 356/96 und 387/96 -, - 14 Qs 385/96 - und - 14 Qs 388/96 - verletzen die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 19 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
    a) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 30. April 1997 (2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27) seine frühere Rechtsprechung, wonach Art. 19 Abs. 4 GG bei erledigten Grundrechtseingriffen in der Regel eine nachträgliche Prüfung durch die Fachgerichte nicht verlange (vgl. BVerfGE 49, 329 ff.), aufgegeben.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
    Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Medienunternehmen fällt zusätzlich der Eingriff in die Presse- oder Rundfunkfreiheit ins Gewicht (vgl. BVerfGE 20, 162 ).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
    a) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 30. April 1997 (2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27) seine frühere Rechtsprechung, wonach Art. 19 Abs. 4 GG bei erledigten Grundrechtseingriffen in der Regel eine nachträgliche Prüfung durch die Fachgerichte nicht verlange (vgl. BVerfGE 49, 329 ff.), aufgegeben.
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27, 39 f.; BVerfG NJW 1998, 2131 f.).

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 2131 f.).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Medienunternehmen fällt zusätzlich der Eingriff in die Presse- oder Rundfunkfreiheit ins Gewicht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 24. März 1998 - 1 BvR 1935/96 u.a. -, NJW 1998, S. 2131 ).
  • OLG Hamm, 25.11.2003 - 4 Ws 537/03

    Organisationshaft; Zulässigkeit; Beschwerde; fortwirkende Beeinträchtigung

    Dies lässt sich insbesondere nicht mit der jüngeren, auf Art. 19 Abs. 4 GG gestützten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begründen, wonach der Betroffene in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe beschwerdebefugt bleibt (vgl. BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163; BVerfG NJW 1998, 2131).

    Ein über diese Entscheidung hinausgehendes Feststellungsinteresse im Beschwerderechtszug kann auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BverfG NJW 97, 2163 und BVerfG NJW 1998, 2131) hergeleitet werden.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,984
BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97 (https://dejure.org/1998,984)
BVerfG, Entscheidung vom 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97 (https://dejure.org/1998,984)
BVerfG, Entscheidung vom 01. April 1998 - 2 BvR 1478/97 (https://dejure.org/1998,984)
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Nichtehelicher Vater - Entbindungsurlaub

Art. 3, 6 GG;

§ 90 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend "Sonderurlaub für Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend "Sonderurlaub für Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2043
  • NVwZ 1998, 836 (Ls.)
  • FamRZ 1998, 894
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Anspruch auf Sonderurlaub mit Besoldung bei

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 -,.

    Die hiergegen erhobene Klage des Beschwerdeführers blieb vor dem Verwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. NJW 1997, S. 3184) ohne Erfolg.

  • BVerfG, 23.06.1982 - 1 BvR 1343/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ablehnung einer Beihilfe für die

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97
    Das Bundesverfassungsgericht kann gerichtliche Entscheidungen dabei nur daraufhin überprüfen, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG beruhen (vgl. BVerfGE 61, 18 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß der Staat aufgrund von Art. 6 Abs. 1 GG nicht gehalten ist, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 82, 60 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97
    Ebensowenig folgt aus Art. 6 Abs. 1 GG, daß der Staat die Familie ohne Rücksicht auf sonstige öffentliche Belange zu fördern hätte (vgl. BVerfGE 87, 1 ).
  • BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99

    Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Lebensgefährtin

    Diese Rechte führen jedoch nicht zu einer Verpflichtung des Staates, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen (BVerfG 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 - NJW 1998, 2043).

    Der Angestellte kann diesen Wunsch auch durch Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder durch unbezahlte Freistellung verwirklichen (vgl. BVerfG 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 - aaO; 8. Januar 1998 - 1 BvR 1872/94 - EzBAT § 52 Nr. 27).

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts besteht zwar keine Verpflichtung, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen (BVerfG 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 - AP GG Art. 6 Abs. 1 Ehe und Familie Nr. 27).
  • OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15

    Beamter; Sonderurlaub; Niederkunft der Lebensgefährtin; Streitwert; Urlaubstag

    So habe das Bundesverfassungsgericht schon zur Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 2a SächsUrlVO eine Verweigerung von Sonderurlaub im Falle der nichtehelichen Lebensgemeinschaft für zulässig erachtet (BVerfG, Beschl. v. 9. November 1998 - 2 BvR 1478/97 -, juris).

    Er ist nicht verpflichtet, Vergünstigungen über den klar geregelten Wortlaut hinaus auch anderen Beamten zu gewähren (für die Niederkunft der Lebensgefährtin vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juli 1997 - 2 C 28.96 - BVerfG v. 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97-, jeweils juris).

    17 Eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 1 Nr. 2a SächsUrlMuEltVO scheidet aus, denn zum Zeitpunkt der Ausdehnung auf die Niederkunft der Lebenspartnerin existierte bereits höchstrichterliche Rechtsprechung, die die Verweigerung von Sonderurlaub bei der Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin trotz regelmäßiger Gewährung im Falle der Ehegattin für zulässig befand (dazu BVerfG, Beschl. v. 1. April 1998 a. a. O.).

    Dennoch ist der Staat aufgrund von Art. 6 Abs. 1 GG nicht gehalten, jegliche die Familie treffende Belastungen auszugleichen oder sie ohne Rücksicht auf sonstige öffentliche Belange zu fördern (BVerfG, Beschl. v. 1. April 1998 a. a. O.).

    Damit hat der Gesetzgeber seiner ihm obliegenden Schutzpflicht vor dem Hintergrund der grundsätzlich bestehenden vollen Dienstleistungspflicht hinreichend genüge getan (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. April 1998 a. a. O.).

  • BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei

    Für nicht mehr geltendes Recht besteht in der Regel kein über den Einzelfall hinausgreifendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit auch noch nach seinem Außerkrafttreten zu klären (vgl. BVerfGE 91, 186 ; BVerfGK 7, 283 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 1996 - 1 BvR 1474/88 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 1998 - 1 BvR 1872/94 -, NJW 1998, S. 2043 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 -, NJW 1998, S. 2043; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 1999 - 2 BvR 1313/93 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 1999 - 2 BvR 1167/96 -, NJW 2000, S. 797 ).
  • VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
    vgl. BVerfGE 82, 60, 81 m.w.N.; 87, 1, 35; BVerfG, Beschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 -, juris Rn. 9.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 01. April 1998 - 2 BvR 1478/97 -, juris Rn. 10.

  • OVG Berlin, 12.07.1999 - 4 N 16.99

    Anspruch von Adoptivmüttern auf "Mutterschaftsurlaub" im Beamtenrecht

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  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 15 Sa 432/01

    Tarifliche Sonderzahlung Beschränkkung des Anspruchs auf volle Monate mit

    Auch sonst verstößt diese Bestimmung, wie das Arbeitsgericht bereits zutreffend dargelegt hat, nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. insoweit z.B. BVerfG, Beschluss v. 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97 - AP Nr. 27 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie).
  • VG Karlsruhe, 22.02.2001 - 6 K 3161/99

    Feststellung der Hauptwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die einer ehelichen Lebensgemeinschaft ohnehin nur gleichgestellt werden könnte, wenn sie eine vergleichbare inhaltliche und zeitliche Verfestigung gefunden hat, wäre eine typisierende und pauschalierende Abgrenzung infolge der Abgrenzungsschwierigkeiten zu zufälligen Wohngemeinschaften nicht in vergleichbarem Maße möglich, weil die Voraussetzungen, unter denen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft gegeben ist, nicht eindeutig zu bestimmen sind (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 01.04.1998, NJW 1998, 2043 = ZBR 1998, 396; BVerwG, Beschl. v. 24.06.1999 - 5 B 114/98 - = juris, Beschl. v. 03.06.1994, Buchholz 454.4 § 8 II. WoBauG Nr. 1 u. Urt. v. 04.05.1999, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.10.1989, a.a.O.).

    Die oben aufgeführten Gründe rechtfertigen die unterschiedliche Behandlung von Ehen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 01.04.1998, NJW 1998, 2043).

  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 2 A 75/17

    Sonderurlaub; Ermessen; Tod eines nahen Angehörigen

    Er ist nicht verpflichtet, Vergünstigungen über den klar geregelten Wortlaut hinaus auch anderen Beamten zu gewähren (für die Niederkunft der Lebensgefährtin vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juli 1997 - 2 C 28.96 - BVerfG v. 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97-, jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 6 B 1041/17

    Antrag einer Lehrerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Bewilligung

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 -, juris, Rn. 10; vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Februar 2005 - 6 B 2127/04 -, a.a.O., Rn. 10, vom 20. Februar 2014 - 1 A 142/12 -, a.a.O., Rn. 13, und vom 29. Juni 2011 - 1 B 769/11 -, a.a.O., Rn. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - 6 B 2127/04

    Anspruch eines Beamten auf Sonderurlaub zwecks Familienzusammenführung der

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - 3 UF 195/03

    Verfassungsmäßigkeit der Befristung des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen

  • OVG Sachsen, 20.06.2017 - 2 A 635/15

    Sonderurlaub, Betreuung Kind, Nachtschicht, Schichtdienst

  • VG Düsseldorf, 06.09.2011 - 2 L 1342/11

    Rechtsschutzbedürfnis Vorwegnahme der Hauptsache Personalrat Stufenverfahren

  • VG Düsseldorf, 07.09.2011 - 2 L 1333/11

    Antrag auf Neuentscheidung über die Bewerbung im Rahmen des persönlichen

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